III
INHALTSVERZEICHNIS
QUELLENVERZEICHNIS VI
ABBILDUNGSVERZEICHNIS VI
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS. VI
LITERATURVERZEICHNIS VII
1. TEIL: DIE REICHSKREISVERFASSUNG 1
A. Entstehung und Entwicklung der Reichskreise. 1
I. Reichsreform und Landfriedenswahrung. 1
II. Der Reichstag zu Worms 1495 3
III. Die Reichsregimente 4
1.) Das erste Reichsregiment. 4
2.) Die Errichtung der zehn Reichskreise 1512. 6
3.) Das zweite Reichsregiment. 9
IV. Wachsende Kompetenzen der Kreise 10
1.) Reichsexekutionsordnung von 1555 10
2.) Die Reichskreise als „Ersatzexekutive“ 12
3.) Die Einbeziehung der Kreise in die Türkenhilfe 12
4.) Instrumentalisierung der Kreisorganisation durch Schweden 13
5.) Die Redintegration der Reichskreise im Westfälischen Frieden 13
V. Entwicklung der Kreise im 18. Jahrhundert. 15
B. Verfassung der Kreise 16
I. Die Kreisversammlungen. 17
1.) Das Verfahren der Stimmabgabe 17
2.) Verbindlichkeit der Beschlüsse. 17
II. Der Kreisoberst bzw. -hauptmann 18
III. Das Ausschreibamt und das Kreisdirektorium. 18
IV. Staatsqualität der Kreise? 19
C. Die Aufgaben der Kreise. 20
I. Die Kreise als Exekutionsorgane 20
II. Erhebung der Reichssteuern 20
III. Bedeutung der Kreise für die Verwaltung und Gesetzgebung des Reiches und der
Territorien. 21
1.) Die Kreise als Mittelebene. 21
2.) Wechselbeziehungen auf dem Gebiet des Polizeirechts. 21
3.) Der Mainzer Kurfürst als Gesetzgeber 23
IV. Die Bedeutung der Reichskreise für die Gerichtsbarkeit. 23
1.) Präsentation der Assessoren. 24
2.) Exekution der Urteile 24
IV
V. Militärwesen. 25
1.) Die Reichskriegsverfassung. 25
2.) Schutz der Zivilbevölkerung vor Durchmärschen 26
VI. Münzwesen 27
VII. Straßenbau 28
VIII. Handelspolitik 28
IX. Das Verhältnis der Reichskreise zu anderen Institutionen. 28
D. Die Reichskreistage 29
I. Der Frankfurter Reichskreistag von 1554. 29
II. Stellung der Kurfürsten 30
E. Der Zusammenbruch des Reiches und das Ende der Reichskreise 31
2. TEIL: DIE RHEINISCHEN REICHSKREISE 33
A. Der Oberrheinische Reichskreis 33
I. Geographische Gliederung. 33
II. Die Kreisverfassung 34
1.) Die kreisausschreibenden Fürsten. 34
2.) Der Kreishauptmann 36
3.) Der Kreistag 37
III. Finanzverfassung. 38
IV. weitere Kreisinstitutionen 39
V. Kreisaktivitäten 39
1.) Münzwesen 40
2.) Wahl der Beisitzer des Reichskammergerichts. 42
3.) Ausweitung der Aufgabenstellung des Kreises 43
VI. Der Oberrheinische Kreis als „Sperriegel“ im Westen 44
VII. Der Straßburger Kapitelstreit und das „Landrettungswerk“ 45
VIII. Das Ende des Kreises 46
B. Der Kurrheinische Reichskreis 47
I. Entstehung und geographische Ausdehnung 47
II. Verfassung des Kreises. 47
1.) Ausschreibamt und Direktorium. 48
2.) Kreisobristenamt und Umsetzung der Reichskriegsverfassung 1681. 48
3.) Der Kreistag 49
III. Kreisverwaltung 50
IV. Die Reichskammer-Präsentation der Kurfürsten 50
V. Münzpolitik 51
VI. Bewertung der Kreisaktivität 51
C. Zusammenarbeit des Kur- und Oberrheinischen Kreises. 52
I. Kurmainz als Bindeglied zwischen Kur- und Oberrheinischem Reichskreis 52
II. Unterschiedliche Struktur der beiden Kreise. 52
III. Personalunionen 53
IV. Einzelne Kooperationsprojekte 53
V. Das Polizeiwesen als Beispiel überterritorialer Aufgabenerfüllung 54
D. Der niederrheinisch-westfälische Reichskreis 57
I. Territoriale Gliederung 57
V
II. Die Kreisinstitutionen. 57
1.) Der kreisausschreibende Fürst 57
2.) Der Kreisobrist. 58
3.) Weitere Amtsträger des Kreises. 59
4.) Der Kreistag 59
E. Die Kreisassoziationen 60
I. Ständeeinungen 61
II. Rechtsnatur der Assoziationen 61
III. Der Rheinbund von 1658 62
IV. Weitere Assoziationen zur Friedenssicherung 63
V. Die Führungsrolle des Reichserzkanzler 63
VI. Frankfurter Assoziation, 1697. 64
VII. Nördlinger Assoziation. 66
VIII. Weitere Zusammenschlüsse und das Ende der Assoziationspolitik. 67
F Aktuelle Forschungsarbeiten 68
VI
QUELLENVERZEICHNIS
Buschmann, Arno: Kaiser und Reich. Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation vom Beginn des 12. Jahrhunderts bis zum Jahre 1806 in Dokumenten. Teil I: Vom Wormser Konkordat 1122 bis zum Augsburger Reichsabschied von 1555. Teil II: Vom Westfälischen Frieden 1648 bis zum Ende des Reiches im Jahre 1806. 2. Aufl. Baden-Baden 1994.
Kurrheinischer und Oberrheinischer Reichskreis: Edict wider das Mord- Raub und Diebes-Volck, auch anderes Herrenlose Gesindel und wie gegen solches, nach der äußersten Strenge, zu verfahren.
Moser, Johann Jakob: Von der teutschen Crays-Verfassung. Neudruck 1967 Franckfurt und Leipzig 1773. (= Neues teutsches Staatsrecht. 10)
Schmauss, Johann Jakob; Senckenberg, Heinrich Christian Freiherr von (Hrsg.): Neue und vollständigere Sammlung der Reichsabschiede. Teile I - IV; Frankfurt 1747. Neudruck Osnabrück 1967.
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Putzger, F. W.: Historischer Schulatlas. 26. Aufl. Bielefeld, Berlin Hannover. 1954 Deutsche Kreiseinteilung 1512-1806, S. 76
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
JRA vom 17. Mai 1654 NSRA Schmauss/ v. Senckenberg: Neue und vollständigere Sammlung der Reichsabschiede, 1747 RDHS
RKG ZGO ZHF
VII
LITERATURVERZEICHNIS
Amann, Konrad: Der Oberrheinische Kreis im Wandel. Aus: Wüst, Wolfgang (Hrsg.): Reichskreis und Territorium: Die Herrschaft über die Herrschaft? Supraterritoriale Tendenzen in Politik, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft. Ein Vergleich süddeutscher Reichskreise. Stuttgart 2000. (=Augsburger Beiträge zur Landesgeschichte Bayerisch-Schwabens. 7) S. 335-347.
Andermann, Kurt: Eine Matrikel des Oberrheinischen Reichskreises aus dem Jahre 1531. In: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte, 5. Jg. (1979), S. 83-90.
Angermeier, Heinz: Die Reichsreform 1410-1555. Die Staatsproblematik in Deutschland zwischen Mittelalter und Gegenwart. München 1984.
v. Aretin, Karl Otmar (Hrsg.): Der Kurfürst von Mainz und die Kreisassoziationen 1648-1746. Wiesbaden 1975.
v. Aretin, Karl Otmar: Das Reich. Friedensgarantie und europäisches Gleichgewicht 1648-1806. Stuttgart 1986
v. Aretin, Karl Otmar: Heiliges Römisches Reich 1776-1806. Reichsverfassung und Staatssouveränität. Teil 1 Wiesbaden 1967.
Brendle, Franz: Die Rolle Johann Philipps von Schönborn (1605-1673) bei der Umsetzung des Westfälischen Friedens, dem Jüngsten Reichsabschied und der Einrichtung des Immerwährenden Reichstages. Ein Beitrag zur Reichspolitik des Mainzer Kurfürsten. Aus: Hartmann, Peter Claus (Hrsg.): Die Mainzer Kurfürsten des Hauses Schönborn als Reichserzkanzler und Landesherren. Frankfurt a. M., Berlin, Bern u.a. 2002. (=Mainzer Studien zur Neueren Geschichte. 10) S. 65-82.
Buschmann, Arno: Kaiser und Reich. Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation vom Beginn des 12. Jahrhunderts bis zum Jahre 1806 in Dokumenten. Teil I: Vom Wormser Konkordat 1122 bis zum Augsburger Reichsabschied von 1555. Einleitung: Verfassung und Verfassungsrecht des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. 2. Aufl. Baden-Baden 1994.
Conrad, Hermann: Deutsche Rechtsgeschichte. Band 2. Neuzeit bis 1806. Karlsruhe 1966.
Conrad, Rüdiger: Der Bayerische Reichskreis im 16. Jahrhundert. Die Entwicklung seiner Verfassung von 1530-1580. München. Diss. 1974 Als Manuskript gedruckt.
Decot, Rolf: Religionsfrieden und Kirchenreform. Der Mainzer Kurfürst und Erzbischof Sebastian von Heusenstamm 1545-1555. Mainz. Diss. 1979 Als Manuskript gedruckt.
Decot, Rolf: Das Erzbistum im Zeitalter von Reichsreform - Reformation -Konfessionalisierung (1484-1648). Aus: Jürgensmeier, Friedhelm (Hrsg.): Handbuch der Mainzer Kirchengeschichte. 3. Neuzeit und Moderne. Teil 1 Würzburg 2002. (=Beiträge zur Mainzer Kirchengeschichte.6) S. 21-232.
VIII
Dölemeyer, Barbara; Klippel, Diethelm (Hrsg.): Gesetz und Gesetzgebung im Europa der Frühen Neuzeit. Berlin 1998. (= Zeitschrift für historische Forschung. Beiheft. 22)
Dotzauer, Winfried: Der Kurrheinische Kreis in der Verfassung des Alten Reiches. In: Nassauische Annalen, 98. Jg. (1987), S. 61-104.
Dotzauer, Winfried: Der historische Raum des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Frankfurt a. M. 1993.
Dotzauer, Winfried: Reich und Territorium als Brennpunkte der Kurfürstenpolitik von Pfalz, Mainz und Trier im Raum des heutigen Bundeslandes Rheinland-Pfalz 1400-1500. In: (ders. Hrsg.): Der historische Raum des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Frankfurt a. M. 1993, S. 95-122.
Dotzauer, Winfried: Die deutschen Reichskreise (1383-1806). Geschichte und Aktenedition. Stuttgart 1998.
Dotzauer, Wilfried (Hrsg.): Landesgeschichte und Reichsgeschichte. Festschrift für Alois Gerlich zum 70. Geburtstag. Stuttgart 1995. (= Geschichtliche Landeskunde. 42)
Fimpel, Martin: Reichsjustiz und Territorialstaat. Württemberg als Kommissar von Kaiser und Reich im Schwäbischen Kreis (1648-1806). zugleich Stuttgart Diss. 1995 Tübingen 1999.
Gmür, Rudolf; Roth, Andreas: Grundriß der deutschen Rechtsgeschichte. 9. Aufl. Neuwied und Kriftel 2000.
Gotthard, Axel: Friede und Recht. Johann Philipp - Lothar Franz: Die beiden Schönborn in Umriß und Vergleich. In: Hartmann (Hrsg.): Die Mainzer Kurfürsten des Hauses Schönborn als Reichserzkanzler und Landesherren. S. 17-64
Gotthard, Axel: Säulen des Reiches. Die Kurfürsten im frühneuzeitlichen Reichsverband. zugl. Habil. Erlangen-Nürnberg 1998. Teilband 1: Der Kurverein, Kurfürstentage und Reichspolitik. Husum 1999. (= Historische Studien. 457)
Erler, Adalbert; Kaufmann, Ekkehard (Hrsg.): Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Berlin 1990.
Härter, Karl: Das Kurmainzer Reichstagsdirektorium: eine zentrale reichspolitische Schaltstelle des Reichserzkanzlers im Reichssystem. Aus: Hartmann, Peter Claus (Hrsg.): Der Mainzer Kurfürst als Reichserzkanzler. Funktionen, Aktivitäten, Ansprüche und Bedeutung des zweiten Mannes im alten Reich. Stuttgart 1997. (=Geschichtliche Landeskunde. 45) S. 171-203.
Härter, Karl: Der Kreisleutnant des Oberrheinischen Reichskreises. Entwicklung, Praxis und Scheitern eines supraterritorialen paramilitärischen Polizeiorgangs im 18. Jahrhundert. Aus: Holenstein, André; Konsermann, Frank; Pauser, Josef u.a. (Hrsg.): Policey in lokalen Räumen. Ordnungskräfte und Sicherheitspersonal in Gemeinden und Territorien vom Spätmittelalter bis zum frühen 19. Jahrhundert. Frankfurt a. M. 2002. S. 267-288.
Härter, Karl: Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz in Kurmainz unter den Kurfürsten Johann Philipp und Lothar Franz von Schönborn. Aus: Hartmann, Peter Claus (Hrsg.): Die Mainzer
IX
Kurfürsten des Hauses Schönborn als Reichserzkanzler und Landesherren. Frankfurt a. M., Berlin, Bern u.a. 2002. (=Mainzer Studien zur Neueren Geschichte. 10) S. 83-124.
Härter, Karl; Stolleis, Michael (Hrsg.): Deutsches Reich und geistliche Kurfürstentümer (Kurmainz, Kurköln, Kurtrier). Frankfurt a. M. 1996. (= Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit. 1)
Hartmann, Peter Claus (Hrsg.): Regionen in der Frühen Neuzeit. Reichskreis im deutschen Raum, Provinzen in Frankreich, Regionen unter polnischer Oberhoheit: Ein Vergleich ihrer Strukturen, Funktionen und ihrer Bedeutung. Berlin 1994. (= ZHF Beiheft. 17)
Hartmann, Peter Claus (Hrsg.): Reichskirche - Mainzer Kurstaat - Reichserzkanzler. Frankfurt a. M., Berlin, Bern u. a. 2001. (= Mainzer Studien zur Neueren Geschichte. 6)
Hartmann, Peter Claus (Hrsg.): Die Mainzer Kurfürsten des Hauses Schönborn als Reichserzkanzler und Landesherren. Frankfurt a. M., Berlin, Bern u.a. 2002. (= Mainzer Studien zur Neueren Geschichte. 10)
Hartmann, Peter Claus: Zur Bedeutung der Reichskreise für Kaiser und Reich im 18. Jahrhundert. Aus: Dotzauer, Wilfried (Hrsg.): Landesgeschichte und Reichsgeschichte. Festschrift für Alois Gerlich zum 70. Geburtstag. Stuttgart 1995. (=Geschichtliche Landeskunde. 42) S. 305.
Hartmann, Peter Claus: Der Bayerische Reichskreis (1500 bis 1803). Strukturen, Geschichte und Bedeutung im Rahmen der Kreisverfassung und der allgemeinen institutionellen Entwicklung des Heiligen Römischen Reiches. Berlin 1997. (= Schriften zur Verfassungsgeschichte. 52)
Hartmann, Peter Claus: Regionen in der frühen Neuzeit: Der Kurrheinische und der Oberrheinische Reichskreis. Aus: Matheus, Michael (Hrsg.): Regionen und Föderalismus. 50 Jahre Rheinland-Pfalz Stuttgart 1997. (=Mainzer Vorträge. 2) S. 31-49.
Hartmann, Peter Claus (Hrsg.): Der Mainzer Kurfürst als Reichserzkanzler. Funktionen, Aktivitäten, Ansprüche und Bedeutung des zweiten Mannes im alten Reich. Stuttgart 1997. (= Geschichtliche Landeskunde. 45)
Hartmann, Peter Claus: Der Mainzer Kurfürst als Reichserzkanzler. Einführung in die Problematik und Thematik des Kolloquiums. Aus: Hartmann, Peter Claus (Hrsg.): Der Mainzer Kurfürst als Reichserzkanzler. Funktionen, Aktivitäten, Ansprüche und Bedeutung des zweiten Mannes im alten Reich. Stuttgart 1997. (=Geschichtliche Landeskunde. 45) S. 1-8.
Hartmann, Peter Claus: Kurmainz - Ein zentrales Territorium des Rhein-Main-Raumes. Aus: Hartmann, Peter Claus (Hrsg.): Reichskirche - Mainzer Kurstaat - Reichserzkanzler. Frankfurt a. M., Berlin, Bern u. a. 2001. (=Mainzer Studien zur Neueren Geschichte. 6) S. 77-91.
Hartung, Fritz: Geschichte des fränkischen Kreises. Darstellung und Akten. Die Geschichte des fränkischen Kreises von 1521-1559. Leipzig 1910 Neudruck Aalen 1973. (= Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte. Zweite Reihe. 1)
X
Hein, Nils: Der Staat Karl Theodor von Dalberg´s: Theoretischer Führungsanspruch und politische Ohnmacht im Alten Reich und im Rheinbund (1802 bis 1813). Diss. Frankfurt am Main 1995.
Helm, Claudia (Hrsg.): 1495 - Kaiser, Reich, Reformen. Der Reichstag zu Worms. Koblenz 1995. (= Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Koblenz)
Herzog, Roman: Die Reichsreform von 1495 - Keimzelle moderner Staatlichkeit. Rede des Bundespräsidenten in Worms anläßlich der Veranstaltung "500 Jahre Wormser Reichstag" am 20. August 1995. In: Bulletin Presse- und Informationsamt, Nr. 64 vom 1995.
Hofmann, Hanns Hubert: Reichskreis und Kreisassoziation. Prolegomena zu einer Geschichte des fränkischen Kreises, zugleich als Beitrag zur Phänomenologie des deutschen Föderalismus. In: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte, 25. Jg. (1962), S. 377.
Hoke, Rudolf: Österreichische und Deutsche Rechtsgeschichte. 2. Aufl. Wien, Köln, Weimar
1996
Holenstein, André; Konsermann, Frank; Pauser, Josef u.a. (Hrsg.): Policey in lokalen Räumen. Ordnungskräfte und Sicherheitspersonal in Gemeinden und Territorien vom Spätmittelalter bis zum frühen 19. Jahrhundert. Frankfurt a. M. 2002.
Hufeld, Ulrich (Hrsg.): Der Reichsdeputationshauptschluß von 1803. Köln, Weimar, Wien 2003. (zitiert: Hufeld, RDHS, Einl.)
Jeserich, Kurt G. A.; Pohl, Hans; v. Unruh, Georg-Christopher (Hrsg.): Deutsche Verwaltungsgeschichte. Bd. 1: Vom Spätmittelalter bis zum Ende des Reiches. Stuttgart 1983.
Jürgensmeier, Friedhelm (Hrsg.): Handbuch der Mainzer Kirchengeschichte. 3. Neuzeit und Moderne. Teil 1 Würzburg 2002. (= Beiträge zur Mainzer Kirchengeschichte.6)
Kimminich, Otto: Deutsche Verfassungsgeschichte. 2. Aufl. Baden-Baden 1987.
Kunisch, Johannes (Hrsg.): Neue Studien zur frühneuzeitlichen Rechtsgeschichte. Berlin 1997. (= Zeitschrift für historische Forschung. Beiheft. 19)
Hartmann, Peter Claus (Hrsg.): Kurmainz, das Reichserzkanzleramt und das Reich am Ende des Mittelalters und im 16. und 17. Jahrhundert. Stuttgart 1998. (= Geschichtlicher Landeskunde. 47)
Kroll, Stefan; Krüger, Kerstin (Hrsg.): Militär und ländliche Gesellschaft in der frühen Neuzeit. Hamburg 2000.
Lanzinner, Maximilian: Friedenssicherung und politische Einheit des Reiches unter Kaiser Maximilian II. (1564-1576). Göttingen 1993. (= Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. 45)
Laufs, Adolf: Der Schwäbische Kreis. Studien über Einigungswesen und Reichsverfassung im deutschen Südwesten zu Beginn der Neuzeit. Aalen 1971. zugl. Freiburg Habil.-Schrift 1968.
Laufs, Adolf: Reichsstädte und Reichsreform. In: ZRG GA, 84. Jg. (1967), S. 172.
XI
Loch, Günther: Der Kurrheinische Kreis von Rijswijk bis zum Frieden von Rastatt und Baden (1697-1714). Bonn. Diss. 1951 Als Manuskript gedruckt.
Luttenberger, Albrecht: Landfriedensbund und Reichsexekution. Zur politischen Vorgeschichte des Frankfurter Reichstages vom Oktober/ November 1554. In: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs, 36. Jg. (1983), S. 1-30.
Magen, Ferdinand: Die Reichskreise in der Epoche des dreißigjährigen Krieges. Ein Überblick. In: Zeitschrift für historische Forschung, 9. Jg. (1982), S. 409.
Magen, Ferdinand: Reichsexekutive und regionale Selbstverwaltung im späten 18. Jahrhundert. Zu Funktion und Bedeutung der süd- und westdeutschen Reichskreise bei der Handelsregulierung im Reich aus Anlaß der Hungerkrise von 1770/ 72. Berlin 1992. (= Historische Forschungen. 48)
Matheus, Michael (Hrsg.): Regionen und Föderalismus. 50 Jahre Rheinland-Pfalz Stuttgart 1997. (= Mainzer Vorträge. 2)
Mohnhaupt, Heinz: Gesetzgebung des Reichs vom 16. bis 18. Jahrhundert. Aus: Dölemeyer, Barbara; Klippel, Diethelm (Hrsg.): Gesetz und Gesetzgebung im Europa der Frühen Neuzeit. Berlin 1998. (=Zeitschrift für historische Forschung. Beiheft. 22) S. 83-103.
Mohnhaupt, Heinz: Die verfassungsrechtliche Einordnung der Reichskreise in die Reichsorganisation. In: v. Aretin, Karl Otmar (Hrsg.): Der Kurfürst von Mainz und die Kreisassoziationen 1648-1746. Wiesbaden 1975. S. 1-29.
Mückl, Stefan: Der Reichsdeputationshauptschluß von 1803: Wendemarke der deutschen Verfassungsgeschichte für den deutschen Südwesten. In: Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg, 24. Jg. (2003), S. 144-153.
Müller, Johannes: Die Entstehung der Kreisverfassung Deutschlands von 1383 bis 1512. In: Deutsche Geschichtsblätter. Monatsschrift deutscher Vergangenheit auf landesgeschichtlicher Grundlage., 15. Jg. (1914), H. 617, S. 139-169.
Müller, Michael: Die Entwicklung des Kurrheinischen Kreises in seiner Verbindung mit dem Oberrheinischen Kreis im 17./18. Jahrhundert. Zwischenbericht Sommer 2003. In: http://www.uni-mainz.de/FB/Geschichte/hist1/ha_forschung_mueller.html [15.06.2003]
Neuhaus, Helmut: Reichsständische Repräsentationsformen im 16. Jahrhundert. Reichstag -Reichskreistag - Reichsdeputationstag. Berlin 1992. (= Schriften zur Verfassungsgeschichte. 33)
Neuhaus, Helmut: Zwänge und Entwicklungsmöglichkeiten reichsständischer
Beratungsformen in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. In: ZHF, 10. Jg. (1983), S. 279-298.
Neuhaus, Helmut: Die rheinischen Kurfürsten, der kurrheinische Kreis und das Reich im 16. Jahrhundert. In: Rheinische Vierteljahresblätter, 48. Jg. (1984), S. 138-160.
XII
Neuhaus, Helmut: Die Rolle der Mainzer Kurfürsten und Erzkanzler auf Reichsdeputations-und Reichskreistagen in der zweiten Hälfte der 16. Jahrhunderts. Aus: Hartmann, Peter Claus (Hrsg.): Kurmainz, das Reichserzkanzleramt und das Reich am Ende des Mittelalters und im 16. und 17. Jahrhundert. Stuttgart 1998. (=Geschichtlicher Landeskunde. 47)
Nicklas, Thomas: Macht oder Recht. Frühneuzeitliche Politik im Obersächsischen Reichkreis. Stuttgart 2002.
Petry, Ludwig: Das politische Kräftespiel im pfälzischen Raum vom Interregnum bis zur französischen Revolution. Anliegen und Ansätze der heutigen Forschung. In: Rheinische Vierteljahresblätter 20 (1955), 80-111.
Philippi, Hans: Der oberrheinische Kreis. Aus: Jeserich, Kurt G. A.; Pohl, Hans; v. Unruh, Georg-Christopher (Hrsg.): Deutsche Verwaltungsgeschichte. Bd. 1: Vom Spätmittelalter bis zum Ende des Reiches. Stuttgart 1983. S. 634-657.
Plassmann, Max: „...so hoerete man heulen, weinen und seuffzen“. Landbevölkerung, Obrigkeit und Krieg in Südwestdeutschland (1688-1713). In: Kroll, Stefan; Krüger, Kerstin (Hrsg.): Militär und ländliche Gesellschaft in der frühen Neuzeit. Hamburg 2000. S. 223-249
Plassmann, Max: Die Assoziationen der Vorderen Reichskreise vor Beginn des Spanischen Erbfolgekrieges. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, 110 (n.F.). Jg. (2001), S. 131-162.
Plassmann, Max: Krieg und Defension am Oberrhein. Die Vorderen Reichskreise und Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden (1693-1706). Berlin 2000. (= Historische Forschungen. 66)
Plassmann, Max: Reichskreise und Militärgeschichte in: www.historicum.net
Press, Volker (Hrsg.): Alternativen zur Reichsverfassung in der Frühen Neuzeit? München 1995. (= Schriften des Historischen Kollegs. Kolloquien. 23)
Rödel, Walter G.: Krieg und Frieden. Frankreich, die pfälzische Erbfolge und der Frieden von Rijswijk. In: Blätter für pfälzische Kirchengeschichte und religiöse Volkskunde, 64. Jg. (1997), S. 41-58.
Roll, Christine: "Sin lieb sy auch eyn Kurfürst...". Zur Rolle Bertholds von Henneberg in der Reichsreform. Aus: Hartmann, Peter Claus (Hrsg.): Kurmainz, das Reichserzkanzleramt und das Reich am Ende des Mittelalters und im 16. und 17. Jahrhundert. Stuttgart 1998. (=Geschichtlicher Landeskunde. 47) S. 5-43.
Römisch, Wolf: Das Reichsregiment. Eine verfassungsrechtliche Studie. München. Diss. 1970 Als Manuskript gedruckt.
Salm, Hubert: Armeefinanzierung im Dreissigjährigen Krieg: der Niederrheinisch-Westfälische Reichskreis, 1635-1650. Münster. 1990.
Scheerer, Hans-Peter: Mainz und die Reichsreform. Mainz. Diss. 1968 Als Manuskript gedruckt.
XIII
Schindling, Anton: Der erste Rheinbund und das Reich. Aus: Press, Volker (Hrsg.): Alternativen zur Reichsverfassung in der Frühen Neuzeit? München 1995. (=Schriften des Historischen Kollegs Kolloquien. 23) S. 123-129.
Schneider, Konrad: Die Münz- und Währungspolitik des Oberrheinischen Reichskreises im 18. Jahrhundert. Koblenz 1995.
Schröcker, Alfred: unio atque concordia. Reichspolitik Berthold von Hennebergs 1484-1504 Würzburg. Diss. 1970 Als Manuskript gedruckt.
Schröder, Richard: Kurmainz unter den Erzbischöfen Berthold von Henneberg und Albrecht von Brandenburg als Mittelpunkt der Reichsreformbestrebungen In: ZRG GA, 18. Jg. (1897), S. 179.
Schulze, Winfried: Reich und Türkengefahr im späten 16. Jahrhundert. Studien zu den politischen und gesellschaftlichen Auswirkungen einer äußeren Bedrohung. München 1978.
Sellert, Wolfgang: Die Bedeutung der Reichskreise für die höchste Gerichtsbarkeit im alten Reich. Aus: Hartmann, Peter Claus (Hrsg.): Regionen in der Frühen Neuzeit. Reichskreis im deutschen Raum, Provinzen in Frankreich, Regionen unter polnischer Oberhoheit: Ein Vergleich ihrer Strukturen, Funktionen und ihrer Bedeutung. Berlin 1994. (=ZHF Beiheft. 17) S. 145-178.
Sicken, Bernhard: Der fränkische Reichskreis. Seine Ämter und Einrichtungen im 18. Jahrhundert. Würzburg. Diss. 1970 Als Manuskript gedruckt.
Smend, Rudolf: Das Reichskammergericht. Geschichte und Verfassung. Neudruck der Ausgabe Weimar 1911. Aalen 1965.
Stollberg-Rilinger, Barbara: Zeremoniell als politisches Verfahren. Aus: Kunisch, Johannes (Hrsg.): Neue Studien zur frühneuzeitlichen Rechtsgeschichte. Berlin 1997. (=Zeitschrift für historische Forschung. Beiheft. 19) S. 91-132.
Stolleis, Michael: Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland. Erster Band: Reichspublizistik und Policeywissenschaft 1600-1800. München 1988.
Storm, Peter-Christoph: Der Schwäbische Kreis als Feldherr. Untersuchungen zur Wehrverfassung des Schwäbischen Kreises in der Zeit von 1648 bis 1732. Berlin 1974. (= Schriften zur Verfassungsgeschichte. 21)
Sturm, Hans-Georg: Pfalzgraf Reichard von Simmern. 1521-1598 Mainz. Diss. 1967 Als Manuskript gedruckt.
Süß, Gustav Adolf: Geschichte des oberrheinischen Kreises und der Kreisassoziationen in der Zeit des Spanischen Erbfolgekrieges. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, 103/ 104. Jg. (1955/ 1956), S. 317-425/ 145-224.
Taddey, Gerhard (Hrsg.): Lexikon der deutschen Geschichte. 3. Aufl. Stuttgart 1998.
Taddey, Gerhard: Beitrag Reichskreise. Aus: Taddey, Gerhard (Hrsg.): Lexikon der deutschen Geschichte. 3. Aufl. 1998 Stuttgart 1998.
XIV
Vierhaus, Rudolf: Staaten und Stände. Vom Westfälischen Frieden bis zum Hubertusburger Frieden 1648-1763. Frankfurt a.M., Berlin 1990. (= Propyläen Geschichte Deutschlands. 5)
Wadle, Elmar: Der Ewige Landfriede von 1495 und das Ende der mittelalterlichen Friedensbewegung. Aus: (Hrsg.): 1495 - Kaiser, Reich, Reformen. Der Reichstag zu Worms. Koblenz 1995. (=Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Koblenz) S. 71-80.
Walter, Gero: Der Zusammenbruch des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation und die Problematik seiner Restauration in den Jahren 1814/ 15. 1980. (= Studium und Quellen zur Geschichte des deutschen Verfassungsrechts. Reihe A, Studien; 12)
Willoweit, Dietmar: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Frankenreich bis zur Wiedervereinigung Deutschlands. 4. Aufl. München 2001.
Wunder, Bernd: Das kaiserliche Emigrationsedikt von 1768. Ein Beispiel der Reichsgesetzgebung durch Kaiser und Kreise am Ende des Alten Reiches. Aus: Wüst, Wolfgang (Hrsg.): Reichskreis und Territorium: Die Herrschaft über die Herrschaft? Supraterritoriale Tendenzen in Politik, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft. Ein Vergleich süddeutscher Reichskreise. Stuttgart 2000. (=Augsburger Beiträge zur Landesgeschichte Bayerisch-Schwabens. 7) S. 111-122.
Wüst, Wolfgang (Hrsg.): Reichskreis und Territorium: Die Herrschaft über die Herrschaft? Supraterritoriale Tendenzen in Politik, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft. Ein Vergleich süddeutscher Reichskreise. Stuttgart 2000. (= Augsburger Beiträge zur Landesgeschichte Bayerisch-Schwabens. 7)
Wüst, Wolfgang: Die "gute" Policey im Reichskreis. Band 1: Der Schwäbische Reichskreis. Berlin 2001.
Wüst, Wolfgang: Die "gute" Policey im Reichskreis. Bd. 2, Der Fränkische Reichskreis. Berlin 2003.
1
1. TEIL: DIE REICHSKREISVERFASSUNG
A. Entstehung und Entwicklung der Reichskreise
I. Reichsreform und Landfriedenswahrung
Die Reichskreise sind bleibendes Ergebnis der Reichsreformbestrebungen des 15. und 16. Jahrhunderts. 1 Der innere Frieden im Reich wurde immer wieder durch Fehden zwischen den Ständen gefährdet. Lösungsmöglichkeiten boten regionale oder überregionale Einungen und Bünde zwischen den Reichsständen, die Sicherungsaufgaben wahrnehmen sollten, die das Reich nicht mehr erfüllen konnte. Diese Bündnisse, wie z.B. der Schwäbische Bund (1488), die Einung der Ritter und Knechte St. Georgenschild oder die Städtebünde des 14. Jahrhunderts, litten aber unter den konkurrierenden Führungsansprüchen der mächtigsten Mitglieder, zudem waren sie nicht reichsweit organisiert. 2 Zwar hatte der König im späten Mittelalter noch die „Friedensgewalt“, d.h. das Recht, einen Landfrieden aufzurichten, es bestand aber keine funktionsfähige Reichsorganisation, um das Fehdewesen zu bekämpfen und keine Exekutionsgewalt, die Landfriedensbruch und Selbsthilfe verhindern und Urteile des Reichsgerichts vollstrecken konnte. Die kaiserliche Zentralgewalt war zersetzt, das Interregnum (1254-1273) hatte die Reichsgewalt zugunsten einer fast uneingeschränkten Landeshoheit der Ter-ritorialherren in den Hintergrund treten lassen. 3
Bereits König Wenzel (1378-1400) unternahm daher mit dem Nürnberger Landfrieden im Jahre 1383 einen Versuch, das Deutsche Reich zur Durchführung des allgemeinen Landfriedens in vier Bezirke („Parteyen“) als Landfriedensbezirke einzuteilen. 4 Dieses Projekt scheiterte aber, ebenso wie die Erneuerung der Kreisordnung durch den Landfrieden von Eger im Jahre 1389 an der Machtlosigkeit des Königtums und der schwachen Reichsgewalt. 5
Die Versuche, das Reich auf der Basis geographischer, stammesgeschichtlicher oder politisch-dynastischer Gemeinsamkeiten in Kreise einzuteilen, sollte in dieser spätmittelalterlichen Vor- und Frühphase des Kreiswesens jedoch nicht nur dem Landfrieden dienen, auch die Funktionalisierung als Steuer- Wahl- und Rekrutierungskörper wurde diskutiert. 6
Auf dem Konstanzer Konzil von 1415 legte König Sigmund einen Kreisentwurf vor, der wiederum vier Landfriedensbezirke vorsah, die zu gegenseitigem Beistand verpflichtet waren und die durch einen Hauptmann für die Einhaltung des Landfriedens zu sorgen hatten. 7 Zwar
1 Hartmann, Der Bayerische Reichskreis (1500 bis 1803), S. 36
2 Fimpel, Reichsjustiz und Territorialstaat, S. 21
3 Conrad, Der Bayerische Reichskreis im 16. Jahrhundert, S. 1
4 Nicklas, Macht oder Recht, S. 30, Fußnote 10
5 Hartmann, Der Bayerische Reichskreis (1500 bis 1803), S. 36f.
6 Dotzauer, Die deutschen Reichskreise (1383-1806), S. 23
7 Conrad, Der Bayerische Reichskreis im 16. Jahrhundert, S. 3
2
scheiterte dieser Reformentwurf am Widerstand der Städte, der Gedanke der Kreisorganisation mit einem Hauptmann und die Beistandspflicht lebten aber fort. 8
In den folgenden Jahrzehnten wurden zahlreiche Reformentwürfe konzipiert:
Die Vorschläge des Nikolaus von Cues, die der Kardinal und Philosoph in seiner Reformschrift „De concordantia catholica“ (1433) äußerte, führten zu keinem konkreten Erfolg. Danach sollten zwölf oder mehr Gerichte auf der Grundlage einer Kreiseinteilung errichtet werden, die auch der Aufrechterhaltung des Landfriedens dienen sollten. 9 In jeder Provinz sollte ein mit einem Adligen, einem Geistlichen und einem Bürgerlichen besetzter Gerichtshof in allen auftauchenden Rechtsfragen entscheiden. 10 Der beabsichtigten Stärkung der Königsgewalt und der Errichtung dieser ausschließlich königlichen Gerichtsbarkeit hätten die Stände aber niemals zugestimmt. 11
Die Kurfürsten legten 1423 auf dem Frankfurter Fürsten- und Städtetag einen Entwurf vor, nach dem vier Landfriedensbezirke am Rhein, in Franken, in Schwaben und im Elsaß geschaffen werden sollten, an deren Spitze ein Hauptmann stehen sollte. Dies hätte aber vorausgesetzt, daß die Städte ihre standesgenossenschaftlichen Einungen aufgegeben hätten, was diese in Frankfurt 1423 ebenso ablehnten wie 1427, als die Fürsten den Vorschlag, das Reich zur Wahrung des Landfriedens in vier Parteien aufzuteilen, die einander behilflich sein sollten, wiederholten. 12 Nach dem Reichskriegssteuergesetz von 1427 13 wurde das Reich in fünf große Steuerbezirke aufgeteilt, die die „Hussensteuer“ aufbringen sollten. 14 Tiefergehende Wirkung als dieser gescheiterte Reichssteuerplan hatte die 1431 in Nürnberg durchgeführte Gliederung des gegen die Hussiten aufgebotenen Heeres in sieben Rotten. 15
Die anonyme „reformatio Sigismundi“ aus dem Jahre 1439 wollte die Sicherung des Landfriedens kaiserlichen Statthaltern übertragen. 16
Die von König Sigmund begonnene Reichsreform wurde unter seinem Nachfolger Albrecht II. auf dem Reichstag in Nürnberg 1438 in einem Landfriedensentwurf fortgeführt. Insbesondere die beiden ersten Teile des Entwurfs, die Bestimmungen über die Aufrichtung und den Fortgang einer gesicherten Rechtsprechung und über das Fehdewesen enthielten, stellten einen bemerkenswerten Versuch zur Besserung der verfahrenen Rechtszustände dar. 17 Grundgedanken des Landfriedensentwurfes waren die Entscheidung von Zwistigkeiten entweder durch „Austrag“, d.h. schiedsrichterlichen Spruch oder durch ordentliche Gerichte, die Funktion der in den nunmehr sechs Kreisen eingesetzten Gerichte als Obergerichte zur Berufungsinstanz für unmittelbar unter dem Reiche stehende Parteien und die Besetzung des königlichen Hofgerichts mit verständigen Rittern und Gelehrten. Die Selbsthilfe sollte für immer
8 Conrad, Der Bayerische Reichskreis im 16. Jahrhundert, S. 3
9 Scheerer, Mainz und die Reichsreform, S. 16f.
10 Müller in: Deutsche Geschichtsblätter, 15 (1914) S. 139, 148
11 Conrad, Der Bayerische Reichskreis im 16. Jahrhundert, S. 4
12 Müller in: Deutsche Geschichtsblätter, 15 (1914) S. 139, 144
13 NSRA I, S. 120ff.
14 Müller in: Deutsche Geschichtsblätter, 15 (1914) S. 139, 145
15 NSRA I, S. 131ff. Müller in: Deutsche Geschichtsblätter, 15 (1914) S. 139, 146
16 Scheerer, Mainz und die Reichsreform, S. 20
17 Müller in: Deutsche Geschichtsblätter, 15 (1914) S. 139, 148
3
verboten werden, die Kreise sollten zur Bestrafung der Landfriedensbrecher und zur Vollstreckung der Urteile der Obergerichte dienen, wobei deren Leitung den von den Ständen gewählten, Hauptleuten zustehen sollte. Den Kreishauptleuten sollte das Recht zustehen, im Falle der Unmöglichkeit der Bestrafung eines Ungehorsamen durch ihren Kreis die nachbarlichen Kreishauptleute und letztendlich den König zur Hilfeleistung anzurufen. 18 Das Festhalten der Städte an den von ihnen erworbenen Sonderrechten und die Furcht vor finanziellen Opfern führten jedoch zu einem Scheitern der Sache, so daß der Plan, Kreise zu bilden, ganz fallengelassen und damit der wertvollste Teil, die Einsetzung überwachender Exekutivorgane, aus dem Reformwerk herausgenommen wurde. 19
1438 wurde aber zum ersten Mal offenbar, daß eine Friedensordnung nur über eine Exekutive der Stände und nicht über eine Stärkung der königlichen Macht Wirklichkeit werden konnte. 20
II. Der Reichstag zu Worms 1495
Maximilian I. (1493-1519) - wegen außenpolitischer Schwierigkeiten auf die Hilfe des Reiches angewiesen - schlug 1486 vor, das Reich zur Exekution des von seinem Vater Friedrich III. erlassenen zehnjährigen Reichsfriedens in Kreisen zu organisieren. Auf dem Reichstag von Nürnberg 1491 präsentierte er ähnliche Projekte, stieß jedoch auf den Widerstand der Reichsstände, die unter Führung des Mainzer Kurfürsten Berthold von Henneberg (1484-1504) die Reichsreform in ihrem Sinne und unter Schwächung der Königsgewalt vorantreiben wollten. Diese unterschiedlichen Konzepte standen sich dann besonders auf dem Reformreichstag von 1495 gegenüber.
Während die Pläne Bertholds zur Reform des Reiches eine Stärkung der Reichsexekutivgewalt durch Kräftigung der reichsständischen Verfassungselemente vorsahen, beabsichtigte Maximilian I. die Mehrung kaiserlicher Macht. 21
In dem Entwurf einer Reichsverfassung sollte der König unter anderem noch für die oberste Kriegsführung zuständig bleiben, während weder dieser noch ein anderer Reichsstand ohne Wissen und Willen des zu errichtenden Reichsrates Krieg anfangen oder Bündnisse oder Einungen schließen durfte, die dem Reich nachteilig sein könnten. 22
Als Kompromiß des Reichstags zu Worms wurde der Ewige Landfrieden, die Errichtung eines ständigen Reichskammergerichts, die Erhebung des gemeinen Pfennigs als ständiger Reichssteuer, das Reichsregiment und die Einrichtung der Reichskreise beschlossen. 23
Grundlage der Reform war der Ewige Landfrieden, der in der äußeren Form eines königlichen Mandates (Beurkundung, Exekution eines rechtlichen Titels) erging. Die Glieder des Reiches
18 Müller in: Deutsche Geschichtsblätter, 15 (1914) S. 139, 148f.
19 Müller in: Deutsche Geschichtsblätter, 15 (1914) S. 139, 149f.
20 Conrad, Der Bayerische Reichskreis im 16. Jahrhundert, S. 5
21 Gmür/ Roth Rn 232
22 Scheerer S. 104
23 Gmür/ Roth Rn 230-239
Arbeit zitieren:
Daniel Kaiser, 2003, Die rheinischen Reichskreise, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Daniel Kaiser hat den Text Die rheinischen Reichskreise veröffentlicht
Daniel Kaiser hat einen neuen Text hochgeladen
A Ambuhl
Interdisziplinäre Aspekte des Übersetzens und Dolmetschens. Interdisci...
Judith Muráth, Agnes Oláh-Hubai
Blicke auf die Domstadt. Views...
Gisela Kirschstein, Andrea Enderlein, Fernando Baptista
Ethische Aspekte der Forschung und Verwendung menschlicher Stammzellen
Der Text von der Stellungnahme
. Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien, Europäische Kommission
0 Kommentare