I. Inhaltsverzeichnis
I. Inhaltsverzeichnis 1
II. Abkürzungsverzeichnis 3
III. Tabellenverzeichnis. 5
IV. Verzeichnis der Anlagen im Anhang 5
1. Vorbemerkungen 1
2. Begriffsabgrenzungen. 2
2.1. Non-Performing Loans / Not leidende Kredite 2
2.2. Bad Bank 3
3. Änderungen der Rahmenbedingungen für das Kreditgeschäft. 4
3.1. Basel II 4
3.2. Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute. 6
4. Geschäftsbeziehung zu einer Bad Bank 8
4.1. Aufgaben und Funktionsweise 8
4.1.1. Phasen der Zusammenarbeit mit einer Bad Bank aus Sicht des Kredit
abgebenden Kreditinstitutes. 8
4.1.1.1. Erste Phase - Erkennen des Handlungsbedarfs 8
4.1.1.2. Zweite Phase - Kontaktaufnahme mit einer Bad Bank 8
4.1.1.3. Dritte Phase - Informationsbereitstellung 9
4.1.1.4. Vierte Phase - Wertermittlung / Einigung über Kaufpreis. 9
4.1.1.5. Fünfte Phase - Übertragung. 10
4.1.1.6. Sechste Phase - Rücknahme des Kredites 11
4.2. Probleme. 11
4.2.1. Banklizenz. 11
4.2.2. Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz. 12
4.2.3. Kundenbeziehung und Geschäftspolitik 15
4.2.4. Umsatzsteuer. 15
5. Fazit 15
V. Anhang 17
VI. Literaturverzeichnis. 21
VII. Verzeichnis der Gesprächspartner 26
II. Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz ADG Coface Allgemeine Debitoren GmbH, Lampertheim AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen a. M. am Main Aufl. Auflage BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn bzw. beziehungsweise BAG Bankaktiengesellschaft, Hamm Bd. Band BFH Bundesfinanzhof, München BGB Bürgerliches Gesetzbuch BKR Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht BMF Bundesministerium der Finanzen, Berlin cet. par. ceteris paribus BDSG Bundesdatenschutzgesetz d. h. das heißt Dr. Doktor dtv Deutscher Taschenbuch Verlag EDV elektronische Datenverarbeitung eG eingetragene Genossenschaft EuGH Europäischer Gerichtshof, Luxemburg EUR Euro f. folgende ff. fortfolgende GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch hrsg. herausgegeben http hyper text transfer protocol IRB internal ratings-based approach i. d. F. in der Fassung i. V. m. in Verbindung mit
JURA-SB Juristische Seminarbibliothek KWG Kreditwesengesetz KSK Kreissparkasse MaK Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute Mio. Millionen Mrd. Milliarden Nord/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover NPL Non Performing Loan Nr. Nummer OLG Oberlandesgericht OSGV Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband, Berlin o. V. ohne Verfasser Rdn. Randnummer S. Seite SGK SGK - Servicegesellschaft Kreditmanagement GmbH, Frankfurt a. M. StGB Strafgesetzbuch Tz. Teilziffer URL Uniform Resource Locator US United States of America u. U. unter Umständen vgl. vergleiche WestLB WestLB AG, Düsseldorf WIWI-SB Wirtschaftswissenschaftliche Seminarbibliothek WM Wertpapier-Mitteilungen WWW World Wide Web z. B. zum Beispiel ZBB Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZIP Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
III. Tabellenverzeichnis
Nr. Bezeichnung Seite 1 Liste der weiteren Kreditinstitute 17
IV. Verzeichnis der Anlagen im Anhang
Nr. Bezeichnung Seite 1 Brief BAG Hamm 18 2 Brief Sparkasse Koblenz 19 3 Brief weitere Kreditinstitute 20
1
1. Vorbemerkungen
Jeder Kredit, den ein Kreditinstitut 1 vergibt, birgt auch nach eingehender Prüfung Risiken, die bei ihrem tatsächlichen Eintritt zu Problemen führen können. Diese Probleme können Zahlungsschwierigkeiten oder aber auch Insolvenz verursachen. Jede Bank hat solche Not leidenden Kredite in ihren Büchern stehen. „Die Unternehmensberatung Ernst & Young bezeichnet etwa 5% der Kredite deutscher Banken als Not leidend. Der Ostdeutsche Sparkassen- und Giroverband .. geht davon aus, dass der Anteil der Not leidenden Kredite seiner Mitgliedssparkassen etwa 10% des Kreditbestandes beträgt. Die Deutsche Bank stufte von insgesamt 148 Milliarden Euro ausgegebener Kredite im Jahr 2003 6.6 Milliarden Euro als Problemkredite ein. Insgesamt soll das Volumen von NPLs 2 in Deutschland Schätzungen 3 zur Folge bis zu 400 Milliarden Euro betragen.“ 4
Die Gründe, warum ein Kredit Not leidend werden kann, sind vielfältig. Sie reichen von persönlichen Problemen wie Ehescheidung oder Verlust des Arbeitsplatzes 5 bis zu volkswirtschaftlichen Krisen. In den letzten Jahren hat vor allem die anhaltende konjunkturelle Schwäche der Volkswirtschaft in Deutschland zu einer Steigerung der Anzahl Not leidender Kredite in den Portfolios der Banken geführt. Die Konjunkturschwäche führte bei vielen Unternehmen zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder sogar zur Insolvenz 6 . Besonders arbeitslose Kreditnehmer haben erhebliche Probleme, ihren Kapitaldienst wie vereinbart zu leisten. Ein besonderes Problem stellt der Immobilienmarkt in Ostdeutschland dar, der in den letzten Jahren eingebrochen ist. 7
Vor dem Hintergrund von Basel II, den Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute und der wirtschaftlichen Situation soll diese Arbeit einen Überblick über die Notwendigkeit, die Möglichkeiten und die Probleme der Banken geben, wenn sie mit einer Bad Bank 8 zusammenarbeiten und diese ihre Not leidenden Kredite übernimmt.
1 Kreditinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1 KWG.
2 Der englische Begriff „Non-Performing Loan“ kann im Deutschen mit dem Begriff des „Not leidenden
Kredites“ übersetzt werden. Umgangssprachlich werden diese auch als „faule Kredite“ bezeichnet.
3 Andere Schätzungen gehen von einem Volumen von 160 Mrd. bis zu 300 Mrd. Euro aus. Vgl. o. V. (Ver-
kauf 2004); ähnlich Nord/LB (Kreditplattform 2005).
4 Rinze, Jens; Heda, Klaudius (Non-Performing Loan 2004), S. 1557 f.
5 Im Monat August 2005 betrug die Zahl der Arbeitslosen 4,7283 Mio.; vgl. Statistisches Bundesamt (Ar-
beitslose 2005).
6 In 2004 wurden 39.213 Unternehmens- und 49.123 Verbraucherinsolvenzen registriert; vgl. Statistisches
Bundesamt (Insolvenzen 2005).
7 Vgl. zu diesem Absatz Hamberger, Karl; Diehm, Andreas (Non-Performing Loans 2004), S. 182.
2
2. Begriffsabgrenzungen 2.1. Non-Performing Loans / Not leidende Kredite
Für das weitere Verständnis dieser Arbeit ist eine Begriffsabgrenzung notwendig. Diese stellt jedoch weniger auf rechtliche Definitionen als auf Marktusancen ab, die sich im Laufe der Zeit herausgebildet haben. 9
„Unter NPLs versteht man … jedenfalls solche Darlehensforderungen, mit deren Bedienung sich der Darlehensnehmer im Verzug befindet und bei denen das zugrunde liegende Darlehensverhältnis bereits gekündigt wurde. Dazu gerechnet werden zu Recht aber auch solche Darlehensforderungen, bei denen das Darlehensverhältnis noch nicht gekündigt ist, aber beispielsweise nach § 490 Abs. 1 BGB gekündigt werden könnte.“ 10 Eine Kreditkündigung ist unter Anwendung des § 490 BGB möglich. Bei einem nach §§ 491 ff. i. V. m. § 13 BGB geschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag ist eine Kündigung nur unter der besonderen Beachtung des § 498 BGB möglich. Neben diesen allgemeinen Kündigungsregelungen sind noch vertraglich vereinbarte Kündigungsklauseln denkbar, die einzelvertraglich vereinbart oder durch das Einbeziehen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil werden. Kündigungsrechte der Bank sind in Nr. 19 AGB-Banken 11 bzw. Nr. 26 AGB-Sparkassen 12 geregelt.
Für den Verkauf dieser Kreditengagements ist es von Bedeutung, ob ein Kredit von einer Bank gekündigt wurde bzw. die Voraussetzungen für eine Kündigung gegeben sind. Der potentielle Käufer einer solchen Kreditforderung wird in aller Regel vor einem Kauf Informationen über den Kredit verlangen. Hierbei werden Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz berührt, was bei der Übertragung zu Schwierigkeiten führen kann. Auf diese Problematik wird in 4.2.2. näher eingegangen.
Im internationalen Kontext kann die Tatsache, ob ein Kredit teilweise oder ganz abgeschrieben worden ist, wichtig sein. Ist ein Kredit gekündigt bzw. kündbar aber nicht wertberichtigt, so werden diese Forderungen vor allem von US-amerikanischen Investoren als Sub-
8 Der englische Begriff „Bad Bank“ bedeutet wörtlich übersetzt „Schlechte Bank“. Mit „schlecht“ ist in die-sem Zusammenhang jedoch nicht die Bank selbst gemeint, sondern die von ihr betreuten „schlechten“ Kre-dite.
9 Vgl. Schilmar, Boris; Breiteneicher, Jens; Wiedenhofer, Marco (Veräußerung 2004), S. 1367; vgl. auch
Anders, Dietmar (Non-Performing-Loans 2004), S. 7 f.
10 Bütter, Michael; Tonner, Martin (Bankgeheimnis 2005), S. 168; vgl. auch Rinze, Jens; Heda, Klaudius
(Non-Performing Loan 2004), S. 1557 und Hofmann, Stefan; Walter, Bernhard (Kredite 2004), S. 1567.
11 Vgl. Volksbank RheinAhrEifel eG (Allgemeine Geschäftsbedingungen 2002), S. 4.
12 Vgl. Sparkasse Koblenz (Allgemeine Geschäftsbedingungen 2002), S. 6.
Arbeit zitieren:
Diplom-Kaufmann Thomas Welter, 2005, Die Bedeutung einer Bad Bank für Kreditinstitute - eine kritische Analyse, München, GRIN Verlag GmbH
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