Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis. i
1. Einleitung. 1
2. Theoretische Perspektiven. 6
2.1. Die aktuelle Debatte im entwicklungstheoretischen Kontext 6
2.2. Definitorische Grundlagen: Gewalt, Kriminalität und Sicherheit 10
2.3. Good Governance 14
2.3.1. Good Governance und Sicherheit 18
2.3.2. Good Security Governance 21
2.4. Fragile Staatlichkeit 24
2.4.1. States at Risk 28
2.4.1.1. Die Kernfunktionen des Staates 29
2.4.1.2. Kategorien fragiler Staatlichkeit. 31
2.5. Fazit und Forschungsdesign 33
3. Gewalt und Kriminalität als Entwicklungs- und Sicherheitsproblem:
Guatemala und Südafrika - „States at Risk?“ 37
3.1. Gewalt und Kriminalität: „Anschlag auf Entwicklung?“ 37
3.1.1. Guatemala 41
3.1.2. Südafrika 51
3.1.3. Ergebnisse 61
3.2. Die Wahrnehmung der staatlichen Sicherheitsfunktion: „States at Risk?“ 63
3.2.1. Guatemala 64
3.2.2. Südafrika 71
3.2.3. Ergebnisse. 77
4. Herausforderungen für die Entwicklungszusammenarbeit -
Ansatzpunkte für „Good Security Governance“ in Guatemala und
S üdafrika. 79
4.1. Guatemala 80
4.2. Südafrika. 83
5. Schlussbemerkungen 87
Quellen - und Literaturverzeichnis. 89
II
Abkürzungsverzeichnis
AI Amnesty International (Amnistía Internacional)
ANC African National Congress
AWB Afrikaner Weerstandsbeweging
BCOCC Border Control Operational Co-ordinating Committee
BIP Bruttoinlandsprodukt
BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
CCP Centro Centroamericano de la Población
CEPAL Comisión Económica para America Latina
CICIACS Comisión de Investigación de Cuerpos Ilegales y Aparatos Clandestinos de Seguridad
CIDH Comisión Interamericana de Derechos Humanos
CIEN Centro de Investigación Económicas Nacionales
CIID Consejo de Investigaciones e Información en Desarrollo
DAC Development Assistance Commitee
DALY Disability-Adjusted Life Years
DFID Department for International Develpment
EZ Entwicklungszusammenarbeit
FLACSO Facultad Latinoamericana de Ciencias Sociales
GFN-SSR Global Facilitation Network for Security Sector Reform
GTZ Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit
HDI Human Development Index
HRW Human Rights Watch
IAK Institut für Afrika-Kunde
ICD Independent Complaints Directorate
IDB Inter-American Development Bank
IEPADES Instituto de Enseñanza para el Desarrollo Sostenible
IFP Inkatha Freedom Party
IIK Institut für Iberoamerika-Kunde
INCEP Instituto Centroamericano de Estudios Políticos
ISS Institute for Security Studies
LICUS Low Income Countries Under Stress
III
MINUGUA Misión de Observación de la Naciones Unidas en Guatemala
MP Ministerio Público
NIDS National Interdepartmental Structure
NRO Nichtregierungsorganisation
OEA Organisación de los Estados Americanos
OECD Organisation for Economic Co-operation and Development
PAC Patrullas de Autodefensa Civil
PAHO Pan American Health Organization
PDH Procuraduría de los Derechos Humanos
PNC Policía Nacional Civil de Guatemala
SADF South African Defence Force
SANDF South African National Defence Force
SAPS South African Police Service
SARPCCO Southern African Police Chiefs Cooperation Organisation
SFTF State Failure Task Force
SSA Statistics South Africa
SSR Security Sector Reform
UN United Nations
UNDP United Nations Development Programme
UNODC United Nations Office on Drugs and Crime
URNG Unidad Revolucionaria Nacional Gutemalteca
USAID U.S. Agency for International Development
WHO World Health Organization
WOLA Washington Office on Latin America
YLL Years of Life Lost
IV
1. Einleitung
Ein kursorischer Blick in die Medienlandschaften Guatemalas und Südafrikas genügt: Gewalt und Kriminalität gehören zu den beherrschenden Themata der (ver)öffentlichten Meinung.
Auch in der Perzeption der Bürger wird Kriminalität, insbesondere Gewaltkriminalität, als eines der zentralen Probleme in den betreffenden Ländern wahrgenommen. 1 In neueren guatemaltekischen Opferstudien gaben drei von fünf Familien an, dass mindestens ein Mitglied ihrer Familie in den letzten 12 Monaten Opfer einer Gewalttat geworden sei. 2 Knapp die Hälfte der Guatemaltecos fühlt sich in der eigenen Nachbarschaft sehr unsicher oder unsicher. 3
Obwohl die Prominenz der Thematik als nationale Priorität im Vergleich zu früheren Erhebungen im südafrikanischen Fall abgenommen hat, blieben die persönlichen Erfahrungswerte der Bürger mit Kriminalität und Gewalt stabil. In einer Studie des Afrobarometers im Oktober/November 2004 gaben fast 6 von 10 Befragten (57%) an, dass sie sich in ihrem eigenen Haus vor Verbrechen fürchten. Ein Drittel (34%) gab an, dass ihnen oder jemandem aus der Familie etwas aus dem Haus gestohlen wurde. Ein Fünftel der Befragten (19%) sagte, dass ihnen oder jemandem aus ihrer Familie physische Gewalt angetan wurde. 4
Statistiken der Inter-American Development Bank (IDB) bestätigen die persönlichen Wahrnehmungen: Lateinamerika und Afrika südlich der Sahara sind die gewalttätigsten Regionen der Welt. 5
1 Vgl.: Mattes, Robert/Chikwanha, Annie/Magezi, Alex: South Africa: After a Decade of Democracy. Summary of Results. Afrobarometer. Cape Town 2005. S. 44. www.idasa.org.za/gbOutputFiles. asp?WriteContent=Y&RID=1284 (20.06.2005)
Vgl.: Seligson, Mitchel/Azpuru, Dinorah: „Las dimensiones y el impacto político de la delincuencia en la población guatemalteca“, in: Bixby, Luis Rosero: Población del Istmo 2000: Familia, migración, violencia y medio ambiente. Centro Centroamericano de Población (CCP). San José 2001. S. 298. Vgl.: Instituto Centroamericano de Estudios Políticos (INCEP): Violencia en Guatemala, Incontrolable. Análisis situacional de enero a abril 2005. Guatemala 2005. www.incep.org/vio-mayo.pdf (25.07.2005)
2 Vgl.: Consejo de Investigaciones e Información en Desarrollo (CIID): Los efectos de la proliferación de armas livianas: inseguridad en las calles y carreteras de Guatemala. Guatemala 2002. S. 1. www.ciid-gt.org/violencia/armascalles.doc (20.06.2005)
3 Vgl.: Cruz, José Miguel: Violencia y democratización en Centroamérica: El impacto del crimen en los regímenes de posguerra. San Salvador 2003. S. 25 www.violenciaelsalvador.org.sv/documentos/conferencias/Violencialegitimidad-Centroamerica-posguerra.doc (18.06.2005)
4 Vgl.: Afrobarometer: Public Attitudes to Crime and Security in South Africa. Afrobarometer Briefing. March 2005. S. 2. www.idasa.org.za/gbOutputFiles. asp?WriteContent=Y&RID=1253 (20.06.2005)
5 Vgl.: Buvinic, Marya/Morrison, Andrew/Shifter, Michael: Violence in Latin America and the Caribbean: A Framework for Action. Inter-American Development Bank (IDB). Washington D.C. 1999. S. 2.
1
Im lateinamerikanischen Durchschnitt kamen 1998 etwa 30 Morde auf 100.000 Einwohner. Damit war die Mordrate doppelt so hoch wie im Nahen Osten, sechs Mal so hoch wie im Weltdurchschnitt. 6 Dies wirkt sich auch auf Entwicklung aus: „Die Gewalt gegen Sachen und Personen entspricht einer Zerstörung und dem Transfer von Ressourcen von 14,2% des lateinamerikanischen BIP.“ 7 Das durchschnittliche Pro-Kopf Einkommen könnte um 25% höher sein, wenn das regionale Verbrechensniveau dem durchschnittlichen Weltniveau entspräche. 8 Insbesondere in Zentralamerika sind die Gewaltkriminalitätsraten extrem hoch. In Guatemala belief sich die Mordrate 2004 auf etwa 70 pro 100.000 Einwohner. 9 Damit kommen in Guatemala zu Friedenszeiten ähnlich viele Menschen gewaltsam ums Leben als während des Bürgerkrieges. 10
Seit Mitte der 1990er Jahre hat sich Südafrika die traurige Reputation als „Crime Capital of the World“ 11 erworben. Auch dort beziehen sich die Analysten zumeist auf den gebräuchlichsten Indikator: die Mordrate. Folgt man der jüngsten Erhebung des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) aus dem Jahr 2000, so kommen auf 100.000 Einwohner 51 Morde. 12 Für das Jahr 2004 weist die nationale Statistik des South African Police Service (SAPS) eine Rate von 43 pro 100.000 Einwohner aus. 13
Obwohl diese Zahlen bereits schockierend genug erscheinen, so lassen sie doch nur vage Vermutungen über das tatsächliche Ausmaß an Gewalt und Kriminalität in Südafrika und Guatemala zu. Dies liegt zunächst an der mangelhaften Datenlage in den betreffenden Regionen. Zudem lassen sich die vorhandenen Daten wegen der regional unterschiedlichen Erhebungsverfahren nur schwerlich miteinander vergleichen. 14
6 Vgl.: Nolte, Detlef: „Ursachen und Folgen mangelnder Rechtssicherheit und hohe Kriminalitätsraten in Lateinamerika“, in: Brennpunkt Lateinamerika. Nummer 8. 27. April 2000. S. 70. www.rrz.uni-hamburg.de/IIK/brennpkt/bpk0008.pdf (08.08.2004)
7 Nolte, Detlef: „Ursachen und Folgen mangelnder Rechtssicherheit und hohe Kriminalitätsraten in Lateinamerika“, in: Brennpunkt Lateinamerika Nummer 8. 27. April 2000. S. 70. www.rrz.uni-hamburg.de/IIK/brennpkt/bpk0008.pdf (08.08.2004)
8 Vgl.: Burki, Javed S./Perry, Guillermo: Beyond the Washington Consensus: Institutions Matter. World Bank. Washington D.C. 1998. S. 23.
9 Vgl.: Instituto Centroamericano de Estudios Políticos (INCEP): Violencia en Guatemala, Incontrolable. Análisis situacional de enero a abril 2005. Guatemala 2005. S. 6. www.incep.org/vio-mayo.pdf (25.07.2005)
10 Vgl.: Peetz, Peter: „Zentralamerikas Jugendbanden. „Maras“ in Honduras, El Salvador und Guatemala“, in: Brennpunkt Lateinamerika. Nummer 5. Institut für Iberoamerika-Kunde.12. März 2004. S. 62.
11 Vgl.: Altbeker, Antony: „Puzzling Statistics: Is South Africa really the world´s crime capital?“, in: South Africa Crime Quarterly, No 11. March 2005. S. 1-8. www.iss.org.za/pubs/CrimeQ/No.11/Altbeker.pdf (20.07.2005)
12 Vgl.: United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC): ODC Country Profile: South Africa. Regional Office for Southern Africa 2002. S. 59. www.unodc.org:80/pdf/southafrica/country_profile_southafrica_8.pdf (05.04.2005)
13 Vgl.: Louw, Antoinette/Plessis, Anton: „The Tide is Turning. The 2003/04 SAPS crime statistics“, in: SA Crime Quarterly, No. 12, June 2005. S. 3. www.iss.co.za/pubs/CrimeQ/No.12/duPlessis.pdf (20.07.2005)
14 Zum Statistikproblem: Altbeker, Antony: „Puzzling Statistics: Is South Africa really the world´s crime capital?“, in: South Africa Crime Quarterly, No. 11. March 2005. S. 1-8.
2
Darüber hinaus wird nur ein Bruchteil der begangenen Morde, Vergewaltigungen, Diebstähle, Entführungen, Lynchungen, Betrügereien und sonstiger Straftaten zur Anzeige gebracht und damit überhaupt zum Teil der Statistiken, da die formellen staatlichen Institutionen als unfähig angesehen werden, die Probleme der Bürger zu lösen. Vielfach wird der Polizei und der Justiz misstraut oder gar als Teil des Kriminalitätsproblems identifiziert. 15
- Fragestellung
Die sozialwissenschaftliche Relevanz scheint evident: Gewalt und Kriminalität sind die Ursachen und Folgen mannigfaltiger menschlicher Tragödien. Diese sind jedoch nicht Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Vielmehr geht es zum einen um das durch Gewalt und Kriminalität induzierte Entwicklungsproblem. Oder mit Hilfe einer Formulierung der IDB ausgedrückt: Inwiefern stellen Gewalt und Kriminalität einen „Anschlag auf Entwicklung“ 16 dar? Zum anderen steht das aus Gewalt und Kriminalität resultierende Sicherheitsproblem als Merkmal fragiler Staatlichkeit im Zentrum meines Erkenntnisinteresses. Sind der guatemaltekische und der südafrikanische Staat „States at Risk“, da sie ihre Bürger nicht vor Gewalt und Kriminalität schützen können? Und: Welches sind die adäquaten Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit (EZ), um die Sicherheitslage in Guatemala und Südafrika zu verbessern? Mit dieser Struktur wird der Versuch unternommen, Gewalt und Kriminalität nicht nur als eindimensionales Phänomen wahrzunehmen, sondern der Mehrdimensionalität von Gewalt und Kriminalität Rechnung zu tragen und diese Merkmale als Entwicklungs- und Sicherheitsproblem in einer Studie zu analysieren.
Ziel der Untersuchung ist es, nachzuweisen, dass Gewalt und Kriminalität entwicklungsrelevant sind und die Erfüllung der staatlichen Sicherheitsfunktion in Frage stellen. Zudem sollen Handlungsoptionen der EZ aufgezeigt werden, die geeignet sind Gewalt und Kriminalität einzudämmen, um mit der Gewährleistung von Sicherheit die Grundlage für Entwicklung zu schaffen.
15 Zum Vertrauensproblem: Mattes, Robert/Keulder, Christiaan u.a.: Democratic Governance in South Africa: The People´s View. Afrobarometer Paper No 24. Cape Town 2003.
www.afrobarometer.org/papers/AfropaperNo24.pdf (20.04.2005) Ahrens, Helen/Nolte, Detlef (Hrsg.): Rechtsreformen und Demokratieentwicklung in Lateinamerika. Frankfurt am Main 1999.
Ambos, Kai: „Straftäter und Polizist - einerlei? In Lateinamerika ist die Polizei noch weit von rechtsstaatlichen Standards entfernt“, in: Entwicklung und Zusammenarbeit 2/2002. S. 51-53. www.inwent.org/E+Z/1997-2002/ez202-7.htm (25.07.2005)
16 Londoño, Juan Luis/Guerrero, Rodrigo/Gaviria, Alejandro: Asalto al Desarrollo: Violencia en América Latina. Banco Interamericano de Desarrollo (BID). Washington D.C. 2000.
3
- Vorgehensweise
Bereits diese einleitenden Bemerkungen verdeutlichen die Unerlässlichkeit begrifflicher Klarheit. Diese werde ich, nachdem ich die aktuelle Debatte in den entwicklungstheoretischen Kontext (2.1.) eingeordnet habe, im Unterkapitel 2.2. schaffen. Die theoretische Fundierung der Arbeit bilden die Unterkapitel 2.3. Good Governance und 2.4. Fragile Staatlichkeit.
„Good Governance“ gilt im aktuellen entwicklungstheoretischen Diskurs als Schlüsselbegriff für die Erklärung von Entwicklung und Unterentwicklung. Bis vor kurzem wurde der Sicherheitsdimension von „Good Governance“ jedoch nur wenig Beachtung geschenkt. Diese rückt im Abschnitt 2.3.1. ins Zentrum der Betrachtung. Im Abschnitt 2.3.2. werden daraufhin die wichtigsten Bereiche von „Good Security Governance“ herausgearbeitet.
Fragile Staatlichkeit ist spätestens seit den Attentaten vom 11. September 2001 ein prominentes Thema in Außen-, Sicherheits-, und Entwicklungspolitik. Ein Merkmal der Debatte ist die Proliferation von Begrifflichkeiten und Ansätzen zur Erfassung der Problematik. Daher ordne ich unter 2.4. die am häufigsten verwendeten Begriffe und formuliere die entsprechenden Definitionen. Der von mir favorisierte und in Abschnitt 2.4.1. dargestellte „States at Risk-Ansatz“ bietet neben seiner analytischen Klarheit - durch Bezugnahme auf die Kernfunktionen des Staates (2.4.1.1.) - den Vorteil, dass er die unterschiedlichen Niveaus fragiler Staatlichkeit berücksichtigt (2.4.1.2.). Im Gegensatz zu anderen Ansätzen, die den bereits eingetretenen Staatszerfall zum Ausgangspunkt nehmen, lässt das „States at Risk-Konzept“ Platz für Manöver, indem es bereits vor der vollständigen Nichterfüllung staatlicher Funktionen ansetzt.
Aufbauend auf dem Forschungsstand (2.3. und 2.4.), werde ich im Unterkapitel 2.5. das Hypothesengebäude für die weitere Untersuchung entwickeln und den Analyserahmen für den empirischen Teil der Ausführungen benennen.
In Kapitel 3 stehen dann Gewalt und Kriminalität in Guatemala und Südafrika als Entwicklungs- und Sicherheitsproblem im Zenrum der Untersuchung.
Versteht man Sicherheit als menschliche Sicherheit, so stellt menschliche Unsicherheitinduziert durch Gewalt und Kriminalität - ein signifikantes Entwicklungsproblem dar.
4
Der Fokus liegt daher im Unterkapitel 3.1. auf den Implikationen von Gewalt und Kriminalität für Entwicklung und Wachstum in Guatemala (3.1.1.) und Südafrika (3.1.2). Um die Entwicklungsrelevanz von Gewalt und Kriminalität zu messen, beziehe ich mich - jeweils nach der länderspezifischen Situationssbeschreibung - auf die verursachten direkten und indirekten Kosten sowie die ökonomischen und sozialen Multiplikatorkosten.
In Unterkapitel 3.2. soll untersucht werden, ob es sich bei Guatemala und Südafrika um fragile Staaten handelt. Gemäß dem „States at Risk-Ansatz“ (Abschnitt 2.4.1.) liegt fragile Staatlichkeit vor, wenn der Staat seine Kernfunktionen nicht mehr erfüllt. Die hohen Gewalt-und Kriminalitätsraten in Guatemala und Südafrika geben Anlass zu der Annahme, dass die betreffenden Staaten ihre Sicherheitsfunktionen nur noch beeinträchtigt wahrnehmen und somit „States at Risk“ darstellen. Diese Vermutung überprüfe ich mittels der unter 2.2.1.1. herausgearbeiteten Indikatoren in den Abschnitten 3.2.1. (Guatemala) und 3.2.2. (Südafrika).
In Kapitel 4 betrachte ich die Gewalt- und Kriminalitätsproblematik als Herausforderung für die EZ. Der Anspruch ist, die in Abschnitt 2.3.2. formulierten Bereiche von „Good Security Governance“ in die südafrikanische und guatemaltekische Realität zu übersetzen und einige entsprechende Ansatzpunkte zu generieren. „Good Security Governance“ wird dabei als Strategie zur Förderung staatlicher Stabilität angesehen. Durch eine verbesserte Wahrnehmung der staatlichen Sicherheitsfunktion können Gewalt- und Kriminalität eingedämmt werden. Dies führt zu einer Erhöhung der menschlichen Sicherheit und schafft somit die Grundlage für positive Entwicklungsperspektiven.
- Fallauswahl
Mit Guatemala und Südafrika habe ich bewusst zwei sehr unterschiedliche Staaten aus zwei Regionen ausgewählt, um im Rahmen der Restriktionen einer Magisterarbeit möglichst generalisierbare Ergebnisse zu erhalten. Das verbindende Element in meiner Untersuchung stellt das hohe Gewalt- und Kriminalitätsniveau in den beiden Ländern dar. Zudem fällt bei der aktuellen politikwissenschaftlichen Debatte um fragile Staatlichkeit auf, dass meist sehr eindeutige Beispiele des Staatszerfalls (Somalia, DR Kongo, Afghanistan, Haiti) behandelt werden. In der EZ sollten vielmehr jene Staaten als Herausforderungen betrachtet werden, in denen sich Erosionsprozesse zwar abzeichnen, die adäquaten Maßnahmen jedoch die vollständige Verlustigkeit von Staatlichkeit noch verhindern könnten.
5
2. Theoretische Perspektiven
2.1. Die aktuelle Debatte im entwicklungstheoretischen Kontext
Als Ulrich Menzel 1991 „Das Ende der Dritten Welt und das Scheitern der großen Theorie“ 17 postulierte, traf er damit den Nerv der Zeit. Sein „Abgesang auf die Entwicklungstheorie“ 18 bedeutete eine weitere Episode der „Endism“-Debatte, die mit Francis Fukuyamas Veröffentlichung über das „Ende der Geschichte“ einen ersten Höhepunkt erreicht hatte. 19 Tatsächlich verursachten der Zusammenbruch der Sowjetunion, das Ende des Ost-West Entwicklungswelten“ 20 Konfliktes und die „Differenzierung der auch bei
Entwicklungstheoretikern ein Umdenken. Der Versuch, die Ursachen von Entwicklung und Unterentwicklung 21 in Globaltheorien abzubilden, war an seine empirischen Grenzen gestoßen.
Die weltpolitischen Strukturveränderungen, die einige Transformationsländer mit Dritte-Welt-Symptomen hervorbrachten, sowie die divergierenden Entwicklungsdynamiken in Asien, Lateinamerika und Afrika ließen die gewohnten Denkmuster der Großtheorien wenig adäquat erscheinen. Dennoch ist es unerlässlich, die großen Schulen der Entwicklungstheorie weiterhin als Rahmenkonzepte wahrzunehmen, die dann unterhalb dieser Ebene in kleinere Einheiten (Modelle, Konzepte) unterteilt werden können. Ergo gilt es, Großtheorien eben nicht in aller Pauschalität abzulehnen, sondern vielmehr zu untersuchen, welche ihrer Elemente brauchbare Erklärungsmuster hervorgebracht haben und welche sich als ungeeignet erwiesen haben: Theoriebildung folglich als einen „ständigen Lern- und Suchprozess zu verstehen“. 22
Auf die Frage, welche theoretischen Ansätze nach dem 2. Weltkrieg als Großtheorien bezeichnet werden können, ist die Antwort in aller Regel: die Modernisierungstheorie und die Dependenztheorie. 23
17 Menzel, Ulrich: Das Ende der Dritten Welt und das Scheitern der großen Theorie. Frankfurt am Main 1991.
18 Nuscheler, Franz: „Warum brauchen wir Entwicklungstheorien?“, in: Thiel, Reinold E.: Neue Ansätze zur Entwicklungtheorie. Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung. Bonn 2001. S. 389.
19 Vgl.: Fukuyama, Francis: „The End of History“, in: The National Interest, No. 16. Summer 1989. S. 3-18.
20 Nuscheler, Franz: „Warum brauchen wir Entwicklungstheorien?“, in: Thiel, Reinold E.: Neue Ansätze zur Entwicklungtheorie. Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung. Bonn 2001. S. 394.
21 Bereits die Diskussion über die Begrifflichkeit von Entwicklung und Unterentwicklung spiegelte einen Teil der Theoriedebatte wider. Vgl.: Nohlen, Dieter/Nuscheler, Franz: „Was heißt Entwicklung?“, in: Nohlen, Dieter/Nuscheler, Franz: Handbuch der Dritten Welt. 3. Auflage. Band 1. Bonn 1992. S. 55-75.
22 Nuscheler, Franz: „Warum brauchen wir Entwicklungstheorien?“, in: Thiel, Reinold E.: Neue Ansätze zur Entwicklungtheorie. Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung. Bonn 2001. S. 389.
23 Eine akribischere Auflistung, die an dieser Stelle nicht geleistet werden soll, umfasst sieben theoretische Ansätze. Einen guten Überblick bietet: Thiel, Reinold E.: „Zur Neubewertung der Entwicklungstheorie“, in: Thiel, Reinold E.: Neue Ansätze zur Entwicklungtheorie. Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung. Bonn 2001. S.9-34.
6
Unterscheiden sich die beiden Denkschulen bei der Auflistung der Symptome von Unterentwicklung eher marginal, so verorten sie deren Ursachen gänzlich konträr und liefern folglich ebenso verschiedene Entwicklungsstrategien. Der Kern der Debatte Ende der 1960er und in den 1970er Jahren rankte sich um die Streitfrage, ob Unterentwicklung auf exogene Faktoren (Abhängigkeit der Entwicklungsländer von den wirtschaftlichen und politischen Interessen der Industrieländer, Einbindung in ein kapitalistisches Weltsystem, Folgen des Kolonialismus, Einfluss multinationaler Unternehmen) oder auf endogene Faktoren (traditionelle Einstellung und Werte der Bevölkerung in den Entwicklungsländern, Herrschafts- und Sozialstrukturen) zurückzuführen seien.
Auffällig bei der Untersuchung der Erklärungsansätze von Unterentwicklung und Entwicklung ist deren Parallelität mit den dominanten Entwicklungslinien der modernen Politikwissenschaft. Dementsprechend deutlich ist die Verbindung der frühen Modernisierungstheorien 24 mit den struktur-funktionalistischen Ausführungen Gabriel Almonds 25 und David Eastons. 26 Mit der Kritik an der Modernisierungstheorie und der Entwicklung von Dependencia- 27 und Weltsystemtheorien 28 kam der kritisch-dialektische Charakter der damaligen Debatte über die Methoden der Politikwissenschaft zum Ausdruck.
Beide Großtheorien basieren jedoch auf einer deterministischen Systemperspektive, die unterschiedliche Dynamiken in den Entwicklungsländern nicht zu erklären vermochte, da strategische und interessengeleitete Handlungsoptionen kaum in die Analyse einbezogen wurden. Die neuerliche Aktualität institutionenorientierter 29 Forschung liegt somit in der Kritik an einer Kombination aus Behaviouralismus und struktur-funktionalistischer Entwicklungstheorie begründet. 30
24 Der einflussreichste Vertreter der Modernisierungstheorie nach dem 2. Weltkrieg: Rostow, Walt W.: The Stages of Economic Growth. A Non-Communist Manifesto. Cambridge 1960.
25 Vgl.: Almond, Gabriel A.: „Introduction. A Functional Approach to Comparative Politics“, in: Almond, Gabriel A./Coleman, James S.: The Politics of the Developing Areas. Princeton 1960. S. 3-64.
26 Vgl.: Easton, David: A Systems Analysis of Political Life. New York 1965.
27 Zunächst für den lateinamerikanischen Kontext: Prebisch, Raúl: Transformación y desarrollo, la gran tarea de América Latina. México D.F. 1970.
28 Der erste Band des monumentalen Werkes von: Wallerstein, Immanuel: The Modern World System. Capitalist Agriculture and the Origins of the European World Economy in the Sixteenth Century. New York 1974.
29 Im Folgenden werden Institutionen (aus institutionenökonomischer Perspektive) verstanden als: „Spielregeln einer Gesellschaft oder [...] die von Menschen erdachten Beschränkungen menschlicher Interaktion“, in: North, Douglas C.: Institutionen, institutioneller Wandel und Wirtschaftsleistung. Tübingen 1992. S. 3.
30 Vgl.: Immergut, Ellen M.: „The Theoretical Core of the New Institutionalism“, in: Politics and Society Vol. 26, No. 1, 1998. S. 5-34.
7
Auch im neoliberalen entwicklungsökonomischen Modell des „Washington Consensus“ 31 , das die 1980er und weite Teile der 1990er Jahre dominierte und „als neuere Spielart der Modernisierungstheorie“ 32 verstanden werden kann, wurden institutionelle Faktoren weitestgehend vernachlässigt. Ein zentrales Element des „Washington Consensus“, die Reduktion der Staatsaufgaben auf die Herstellung marktgünstiger Rahmenbedingungen, wurde nach den Krisen in Russland, einigen lateinamerikanischen Staaten und den ostasiatischen Tigerstaaten Mitte 1997 zunehmend in Frage gestellt. Die Kritik richtete sich insbesondere gegen die Negierung der Bedeutung politisch-institutioneller Arrangements. Aus der Perspektive des Neoinstitutionalismus und dem aus ihr resultierenden Konzept guter Regierungsführung („Good Governance“), lässt sich wirtschaftliches Wachstum jedoch nur generieren, wenn bestimmte Institutionen in einer Gesellschaft vorhanden sind. 33
Das Hauptaugenmerk in der Entwicklungszusammenarbeit verlagerte sich im Rahmen der „Governance-Konzepte“ folglich von den politischen Inhalten auf deren Umfeld. Im Mittelpunkt von Entwicklungsstrategien stehen nun Themen wie der Aufbau oder die Ausgestaltung von Institutionen, größere Transparenz von Staats- und Verwaltungshandeln sowie Professionalisierung der Verwaltung, Korruptionsbekämpfung, Rechtsstaatlichkeit, Verantwortlichkeit von Staats- und Regierungshandeln („Accountability“), die Gewährleistung von Eigentumsrechten sowie die Interaktion von Staat, Markt und Zivilgesellschaft. 34
Eng verbunden mit dem handlungsleitenden „Good Governance-Ansatz“ ist die neuerliche Rückbesinnung auf die Leistungen des Staates. 35 Nicht mehr der schlanke, sondern der leistungsfähige, effektive Staat steht nun auf der entwicklungspolitischen Agenda. 36
31 Die Ursprünge der Formulierung „Washington Consensus“, die danach zum aufgeladenen Kampfbegriff wurde: Williamson, John: „What Washington Means by Policy Reform“, in: Williamson, John: Latin American Adjustment: How Much Has Happened? Washington D.C. 1990.
32 Thiel, Reinold E.: „Zur Neubewertung der Entwicklungstheorie“, in: Thiel, Reinold E.: Neue Ansätze zur Entwicklungtheorie. Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung. Bonn 2001. S.12.
33 Eine Einführung in die Neue Institutionenökonomik: Mummert, Uwe: „Wirtschaftliche Entwicklung und Institutionen. Die Perspektive der Neuen Institutionenökonomik“, in: Thiel, Reinold E.: Neue Ansätze zur Entwicklungtheorie. Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung. Bonn 2001. S. 300-311.
34 Vgl.: Kaufmann, Daniel/Kraay, Aart/Mastruzzi, Massimo: Governance Matters III: Governance Indicators for 1996-2002. The World Bank. Washington D.C. Revised Version 2004. www.worldbank.org/wbi/governance/pubs/govmatters3.html (05.06.2005) Vgl.: United Nations Development Programme (UNDP): Reconceptualising Governance. Management Development and Governance Division Bureau for Policy and Programme Support. United Nations Development Programme. New York 1997.
http://magnet.undp.org/Docs/!UN98-21.PDF/Recon.htm (25.06.2005)
35 Bereits Mitte der 1980er mit Fokus auf der Wohlfahrtsfunktion des Staates: Evans, Peter B./Rueschemeyer, Dietrich/Skocpol, Theda: Bringing the State Back In. Cambridge 1985.
36 Vgl.: The World Bank: World Development Report 1997. The State in a Changing World. Washington D.C. 1997. www.worldbank.org/html/extpb/wdr97/english/wdr97eng.pdf (26.06.2005) Eng verbunden mit den Zielen der Millenium Development Goals (MDGs), die seit dem Milleniumsgipfel 2000 in New York besonders Bildung und Gesundheitsversorgung (eben als staatliche Leistungen) zum Motor der Verringerung der Armut um 50% bis 2015 erklärt hat. Vgl.: www.un.org/millenniumgoals/
8
Spätestens seit den Anschlägen vom 11. September 2001 ist die „Wiederkehr des Staates“ 37 jedoch weit über die akademische Diskussion hinaus in den Blickpunkt der Weltöffentlichkeit geraten. Dies zumeist im Kontext einer internationalen sicherheitspolitischen Debatte, da das Scheitern des afghanischen Staates die Planungen der Attentate erst ermöglicht hatte. Wurde Staatszerfall 38 von den maßgeblichen Akteuren des internationalen Systems zuvor eher als regionales Problem der Dritten Welt betrachtet, so wird nun das Zerfallen oder das Versagen von Staaten als internationale Sicherheitsbedrohung höchster Priorität wahrgenommen. Diese Perzeption kommt in der National Security Strategy der USA deutlich zum Ausdruck: Die US-Sicherheitsstrategen sehen die nationale Sicherheit der USA eher durch scheiternde denn durch erobernde Staaten bedroht. 39
Das Beispiel Afghanistan hat unmissverständlich deutlich gemacht, dass derartige Staaten sowohl Nährboden als auch Rückzugsräume für den internationalen Terrorismus bieten. In der neueren wissenschaftlichen Forschung ist Staatszerfall jedoch bereits seit dem Ende des Ost-West Konfliktes stärker thematisiert worden, bevor jene „schwarzen Löcher der Ordnungslosigkeit, der Unterentwicklung und der Verzweifelung“ 40 nach dem 11. September 2001 als herausragendes weltpolitisches Anliegen qualifiziert wurden. 41
Für die EZ sind aber nicht nur die Fälle bereits kollabierter Staaten von Interesse, sondern gerade jene Staaten, in denen die staatliche Erosion nur einen Teil der Staatsfunktionen betrifft und somit entwicklungspolitisches Handeln noch präventiv Wirkung entfalten könnte. Zwar besteht keineswegs Einigkeit über die Ursachen, Konsequenzen und Strategien, wie mit erodierenden oder bereits zerfallenen Staaten umzugehen sei, doch macht die Debatte
37 Spanger, Hans-Joachim: Die Wiederkehr des Staates. Staatszerfall als wissenschaftliches und entwicklungspolitisches Problem. Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK)-Report. Frankfurt Januar 2002. www.hsfk.de/downloads/rep0102.pdf (30.05.2005)
38 Mit Begriffen wie „Staatszerfall“, „Failing States“, „Failed States“, „erodierende Staatlichkeit“, „States at Risk“ oder „fragilen Staaten“ wird versucht, die fortschreitende staatliche Ineffektivität sowie die vollständige Nichterfüllung staatlicher Aufgaben zu erfassen. Teils werden die Begriffe synonym, teils als Ausdruck unterschiedlicher Niveaus staatlicher Erosion verwendet. Eine genauere Kategorisierung erfolgt in Kapitel 2.4.
39 „America is now threatened less by conquering states than we are by failing ones“. Vgl.: U.S National Security Strategy. Washington D.C. 2002. S. 1. www.whitehouse.gov/nsc/nss.pdf
40 Der deutsche Außenminister Joschka Fischer, zit. in: Frankenberger, Klaus-Dieter: „Schwarze Löcher der Weltpolitik“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 2. Oktober 2001. S. 16.
41 Zum Beispiel entstand 1994 die State Failure Task Force (umbenannt in Task Force on Political Instability) an der Universität von Maryland: www.cidcm.umd.edu/inscr/stfail
Von 1998 bis 2001 fanden an der Purdue University und in Florenz mehrere Konferenzen zum Thema Failed States statt: www.ippu.purdue.edu/failed_states/index.cfm
Einige frühe Veröffentlichungen zur Thematik: Jackson, Robert H.: Quasi-States. Sovereignty, International Relations, and the Third World. Cambridge 1990. Tetzlaff, Rainer: „Staatszerfall und Staatliche Neugliederung. Perspektiven der zukünftigen Staatsstruktur in Afrika“, in: Hofmeister, Rolf: Afrika-Jahrbuch 1992. Opladen 1993. Zartmann, William I.: Collapsed States. The Disintegration and Restoration of Legitimate Authority. Boulder 1995.
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deutlich, dass der Staat, der kurz zuvor noch als „obsolet gewordenes Relikt“ 42 bewertet wurde, wieder im Zentrum des Interesses steht. Und auch Francis Fukuyama hat nach dem „Ende der Geschichte“ eine neue Herausforderung der internationalen Politik entdeckt: „Staaten bauen.“ 43
2.2. Definitorische Grundlagen: Gewalt, Kriminalität und Sicherheit
Die Begriffe Gewalt, Kriminalität und Sicherheit wecken bei Menschen unterschiedliche Assoziationen. Keineswegs herrscht Konsens über die jeweilige Bedeutung. Daher dienen die folgenden Ausführungen der Schaffung begrifflicher Klarheit:
Wenn im Folgenden von Gewalt nicht näher spezifiziert wird, dann wird diese verstanden als „der absichtliche Gebrauch von angedrohtem oder tatsächlichem körperlichem Zwang oder physischer Macht gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft, der entweder konkret oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklung oder Deprivation führt.“ 44
Für die vorliegende Untersuchung erscheinen darüber hinaus zwei Formen der Unterscheidung sinnvoll, um die Gewaltproblematik auf den jeweiligen Ebenen begrifflich zu fassen: Zum einen eine Unterscheidung in personelle, strukturelle und institutionelle Gewalt.
- Personelle Gewalt meint „eine soziale Interaktion, die durch einseitige physische Durchsetzung von Ansprüchen und Erwartungen oder noch einfacher durch unmittelbare körperliche Konfrontation gekennzeichnet ist.“ 45
- Demgegenüber verlagert der Begriff „strukturelle Gewalt“ „den Fokus von der Person auf die soziale und/oder globale Struktur.“ 46 Die von Johan Galtung im Rahmen der kritischen Friedensforschung entwickelte Begrifflichkeit meint also „jene Beschädigungen von Menschen an Leib und Leben, die Konsequenz bestimmter
42 Spanger, Hans-Joachim: Die Wiederkehr des Staates. Staatszerfall als wissenschaftliches und entwicklungspolitisches Problem. Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK)-Report. Frankfurt Januar 2002. S. 1. www.hsfk.de/downloads/rep0102.pdf (30.07.2005)
43 Fukuyama, Francis: Staaten bauen. Die neue Herausforderung internationaler Politik. Berlin 2004.
44 Weltgesundheitsorganisation Europa: Weltbericht Gewalt und Gesundheit. Kopenhagen 2003. S. 6. www.who.int/entity/violence_injury_prevention/violence/world_report/en/summary_ge.pdf (25.06.2005)
45 Waldmann, Peter/Reinhard, Wolfgang: Nord und Süd in Amerika. Gegensätze - Gemeinsamkeiten -Europäischer Hintergrund. Freiburg 1992. Band 2. S. 742.
46 Galtung, Johan: „Strukturelle Gewalt“, in: Albrecht, Ulrich/Volger, Helmut: Lexikon der internationalen Politik. München 1997. S. 475-479.
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Verhältnisse bzw. Strukturen sind.“ 47 Damit werden Armut, Marginalisierung oder Unterdrückung auf die in einer Gesellschaft herrschenden ethnischen, kulturellen oder sozioökonomischen „Gewaltverhältnisse“ zurückgeführt, ohne dass den betroffenen Menschen notwendigerweise direkt körperliche Gewalt angetan würde. 48
- Der Prototyp institutioneller Gewalt ist der „Hoheits- und Gehorsamsanspruch des Staates gegenüber den Bürgern“, 49 der nach Max Weber mit dem „Monopol legitimer physischer Gewalt ausgestattet ist.“ 50 Weiter gefasst bezieht sich institutionelle Gewalt auf „dauerhafte Unterwerfungsverhältnisse, durch physische Sanktionen abgestützte Verfügungsmacht, die den Inhabern bestimmter Positionen über andere Personen eingeräumt wird.“ 51
Zum anderen erscheint eine weitere Unterscheidung in politische, ökonomische und soziale Gewalt sinnvoll: 52
- Politische Gewalt beschreibt gewaltsame Handlungen, die (bewusst oder unbewusst) auf das Erlangen von politischer Macht ausgerichtet sind (z.B. paramilitärische Konflikte, politische Morde).
- Ökonomische Gewalt meint gewaltsame Handlungen, die (bewusst oder unbewusst) durch das Verlangen nach einem ökonomischen Vorteil motiviert sind oder den Ausbau oder Erhalt ökonomischer Macht zum Ziel haben (z.B. Diebstahl, Raub, ökonomisch motivierte Tötungsdelikte).
- Soziale Gewalt beinhaltet gewaltsame Handlungen, die (bewusst oder unbewusst) gesellschaftlichen Vorteil, gesellschaftlichen Machterhalt oder gesellschaftlichen Machtzuwachs zum Ziel haben (z.B. Kindesmissbrauch, sexuelle Belästigung und Nötigung von Frauen). 53
47 Nohlen, Dieter: „Gewalt“, in: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Kleines Lexikon der Politik. München 2001. S. 167.
48 Analog zur Unterscheidung zwischen personeller und struktureller Gewalt böte sich auch ein Begriffspaar „Gewalttaten“ vs. „Gewaltverhältnisse“ an.
Vgl.: Krennerich. Michael: „Soziale Ungerechtigkeit und politische Gewalt“, in: Bendel, Petra/Krennerich, Michael: Soziale Ungerechtigkeit: Analysen zu Lateinamerika. Frankfurt am Main 2003. S. 246.
49 Nohlen, Dieter: „Gewalt“, in: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Kleines Lexikon der Politik. München 2001. S. 167.
50 Weber, Max: Politik als Beruf. Stuttgart 1992. S. 13.
51 Nohlen, Dieter: „Gewalt“, in: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Kleines Lexikon der Politik. München 2001. S. 167.
52 Vgl.: Moser, Caroline/Winton, Ailsa: Violencia en la Región de América Central: Marco de Referencia Intergrado para la Reducción de la Violencia. Overseas Development Institute. Informe de discusion 171. London 2002. S. 11. www.odi.org.uk/pppg/publications/working_papers/171.html (05.07.2005)
53 Moser, Caroline: „Urban Violence and Insecurity. An Introductory Roadmap“, in: Environment & Urbanization. Vol. 16, No. 2, October 2004. S. 5.
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Es ist evident, dass die geschilderten unterschiedlichen Gewaltformen in komplexer Interdependenz zueinander stehen. So findet politische Gewalt ihren Ausdruck häufig in personeller Gewalt, während die Ursachen strukturell bedingt sind.
Kriminelle Handlungen sind solche, die potenziell vom Rechtsstaat bestraft werden können. 54 Eine Gewalttat muss nicht notwendigerweise gegen die existierenden Gesetze eines Landes verstoßen. 55 Ebenso muss eine kriminelle Handlung nicht mit der Anwendung von Gewalt verbunden sein (z.B. Bestechung, Betrug). 56
Im Mittelpunkt der öffentlichen und wissenschaftlichen Aufmerksamkeit stehen jedoch zumeist jene kriminellen Handlungen, die unter dem Begriff Gewaltkriminalität subsumiert werden (Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Raub, gefährliche und schwere Körperverletzung, erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme), da diese das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung am stärksten beeinflussen.
Der Bezug auf die Wahrnehmung der Bürger verdeutlicht, dass Sicherheit nicht nur objektiv - als tatsächliche Abwesenheit von Gefahr - verstanden werden kann. Vielmehr impliziert Sicherheit auch die Abwesenheit von Furcht vor Gefahren. 57 Äußere Sicherheit bezieht sich dabei auf die Gefahren, die von außen auf einen Staat oder eine Gesellschaft wirken. Innere Sicherheit definiert sich entsprechend aus Bedrohungen, die von innen auf eine Gesellschaft oder einen Staat wirken.
Das traditionelle Konzept nationaler Sicherheit fokussierte vor allem die von außen auf einen Staat wirkenden militärischen Bedrohungen durch einen oder mehrere andere Staaten. Nach dem Ende des Ost-West Konfliktes gerieten jedoch zunehmend mehrdimensionale, häufig innerstaatliche Konflikte in das Blickfeld von Außen-, Sicherheits-, und Entwicklungspolitik.
54 Eine besondere Erscheinungsform von Kriminalität stellt deren organisierte Spielart dar. Der Begriff der organisierten Kriminalität „steht für ein System unkontrollierter Macht und wird daher auch als Metapher benutzt, die auch pathologische Erscheinungsformen der Macht, ihren Missbrauch, beschreibt.Hetzer, Wolfgang: „Organisierte Kriminalität und Korruption. Schattenseiten der Globalisierung“, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 32-33/2001. S. 30
55 Call, Charles T.: Sustainable Development in Central America: The Challenges of Violence, Injustice and Insecurity. CA 2020: Working Paper Nr.8. Institut für Iberoamerika-Kunde (IIK). Hamburg 2000. S. 12. www.rrz.uni-hamburg.de/IIK/za2020/call.pdf (08.07.2005)
56 Die Korruptionsproblematik wird in dieser Arbeit nicht behandelt, da eine Einbeziehung den Rahmen der Analyse sprengen würde. Zum Zusammenhang von Governance, Korruption und Sicherheit: Kaufmann, Daniel: “Corruption, Governance and Security: Challenges for the Rich Countries and the World”, in: Global Competitiveness Report 2004-2005. The World Economic Forum. Genf 2004. S. 83-103. www.worldbank.org/wbi/governance/pubs/gcr2004.html (30.06.2005)
57 Zur Unterscheidung zwischen objektiver und subjektiver Sicherheit: Mistry, Duxita: „Falling Crime, Rising Fear“, in: Crime Quarterly. No. 8, 2004. www.iss.co.za/pubs/CrimeQ/No.8/Mistry.htm (20.06.2005)
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Mittlerweile herrscht in allen drei Politikbereichen weitgehend Einigkeit darüber, dass die herkömmlichen Konzepte nationaler Sicherheit überholt sind. 58
In der vorliegenden Arbeit orientiere ich mich am Begriff der „menschlichen Sicherheit“ („Human Security“) der Commision on Human Security der Vereinten Nationen, der den Schwerpunkt von nationaler Sicherheit auf das Wohlergehen der Individuen verlagert: „It means protecting people from critical (severe) and pervasive (widespread) threats and situations. It means using processes that build on people´s strenghts and aspirations. It means creating political, social, environmental, economic, military and cultural systems that together give people the building blocks of survival, livelihood and dignity. 59
Im Folgenden verstehe ich jedoch lediglich die Gewährleistung physischer Integrität sowie den Schutz des Eigentums der Bürger als das Herzstück meines Sicherheitsbegriffes, 60 da die inklusive Definition der Commision on Human Security - mit der Ausweitung des Sicherheitsbegriffes um die Lebenschancen der Individuen („Freedom from Fear“ und „Freedom from Want“) - die Grenzen zwischen menschlicher Sicherheit und menschlicher Entwicklung 61 verwischt und so deren Abgrenzungsmöglichkeiten zueinander vermindert. 62
Dementsprechend rankt sich die aktuelle Debatte über Sicherheit in fragilen Staaten nicht auf die Gewährleistung von Sicherheit für die Bevölkerung als Kernaufgabe, sondern auf die Wahrnehmung der Sicherheitsfunktion. 63 Während der „States at Risk-Ansatz“ nur den Staat als möglichen Anbieter von Sicherheit thematisiert und die Qualität des staatlichen Gewaltmonopols dabei die entscheidende Größe darstellt, 64 finden sich beim „Governance-
58 „NationalSecurity makes little sense if the citizens of the state do not survive along with the state.“ Stohl, Michael: Globalization and the Failed State. The Continuing Tensions Between National Security and Human Security: A Summing Up. Working Paper. Purdue University: West Lafayette 2000.
59 Commision on Human Security: Human Security Now. New York 2003. S. 4. www.humansecurity-chs.org/finalreport/FinalReport.pdf (05.07.2005)
60 Dies entspricht im iberoamerikanischen Diskurs einer Unterscheidung von „seguridad ciudadana“ und „seguridad humana“. Vgl.: Valle Martinez, Marco A.: Notas sobre la seguridad ciudadana. Instituto Internacional de Gobernabilidad. Deciembre 2002.
www.violenciaelsalvador.org.sv/documentos/ otros/notas-sobre-seguridad-ciudadana.pdf (25.06.2005)
61 Das United Nations Development Programm (UNDP) versteht unter menschlicher Entwicklung, den Prozess der Erweiterung der Wahlmöglichkeiten von Menschen
Vgl.: http://hdr.undp.org/hd/ (25.06.2005) Auf diesem Verständnis von Entwicklung basiert auch die vorliegende Arbeit. Wirtschaftliches Wachstum wird als Mittel zur Zielerreichung angesehen.
62 Vgl.: Commision on Human Security: Human Security Now. New York 2003. S. iv. www.humansecurity-chs.org/finalreport/FinalReport.pdf (05.07.2005)
63 Vgl.: Mair, Stefan: “Intervention und state failure”: Sind schwache Staaten noch zu retten?”, in: Internationale Politik und Gesellschaft (IPG) 3/2004. S. 85.
http://fesportal.fes.de/pls/portal30/docs/FOLDER/IPG/IPG3_2004/ARTMAIR.PDF (30.06.2005)
64 Vgl.: Schneckener, Ulrich: States at Risk. Fragile Staaten als Sicherheits- und Entwicklungsproblem. Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)-Diskussionspapier. Berlin 2004. S. 8. www.swp-berlin.org/common/get_document.php?id=796 (30.06.2005)
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Ansatz“ auch alternative gesellschaftliche Anbieter von Sicherheit, die „Good Security Governance“ leisten können. 65
2.3. Good Governance
Zumeist werden zwei separate Diskurse hinter dem Schlagwort „Governance“ identifiziert, nämlich zu „Good Governance“ und zu „Global Governance“. 66 In der Debatte um „Good Governance“ werden in der Regel Steuerungsleistungen thematisiert, die nicht nur durch den Staat geleistet werden können, dieser jedoch den Ausgangspunkt der Analyse bildet. 67
Etymologisch stammen „Government“ (Regierung) und „Governance“ (Regierungsführung) vom selben Wort ab. Das lateinische Verb „gubernare“ bedeutete ursprünglich das Lenken eines Schiffes, im übertragenen Sinne dann aber auch die Lenkung des Staatsschiffes. Im entwicklungspolitischen Vokabular ist „Governance“ ein relativ junger Begriff, der häufig mit der von Samuel Huntington geprägten „Governability“ verwechselt wird. 68
Dies gilt insbesondere für die iberoamerikanische Debatte, in der die Begriffe „Gobernabilidad“ und „Governanza“ teils synonym, teils mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet werden, was zur völligen Konfusion der Konzepte beiträgt. 69 Aktuell lassen sich zwei größere Strömungen im Diskurs um „Governance“ ausmachen. Zum einen ein akademischer Diskurs, in dessen Zentrum die Frage nach den institutionellen Verbindungen zwischen Staat, Zivilgesellschaft und Privatsektor steht. Zum anderen eine von den Gebern initiierte Debatte über die Effektivität von Entwicklungszusammenarbeit, 70 die im Mittelpunkt der folgenden Ausführungen steht:
65 Debiel, Tobias/Terlinden, Ulf: Promoting good governance in post-conflict societies. Discussion Paper für die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ): Division State and Democracy. Project on Democracy and the Rule of Law. Eschborn 2004. S. 10. www.oecd.org/dataoecd/47/26/34481761.pdf (30.06.2005)
66 Auf die „Global Governance-Debatte“ wird an dieser Stelle nicht weiter eingegangen, da sie für die weitere Untersuchung nicht relevant ist.
67 Vgl.: Hein, Wolfgang: “Governance“, in: Nord-Süd aktuell. 3. Quartal 2003. S. 337. www.duei.de/nsa/03-3/kostenfrei/nsa_editorial_03_3.pdf (25.06.2005)
68 Hier ging es bereits Mitte der 1970er Jahre in einer beachteten Studie um die Regierbarkeit westlicher Industrienationen und die Probleme demokratischer Leistungsfähigkeit: Vgl.: Crozier, Michel/Huntington, Samuel/Watanuki, Joji: The Crisis of Democracy. Report on the Governability of Democracies to the Trilateral Commision. New York 1975.
69 Vgl.: Cruz Nicandro, César: Gobernabilidad y “governance” democráticas: El confuso y no siempre evidente vínculo conceptual e institucional. Instituto Internacional de Gobernabilidad de Cataluña 2001. www.iigov.org/dhial/?p=23_05 (18.07.2005)
70 Vgl.: Simonis, Udo Ernst: Defining Good Governance: The Conceptual Competition is On. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB)-Paper. Berlin 2004. S. 3. http://skylla.wz-berlin.de/pdf/2004/p04-005.pdf (20.06.2005)
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Erstmals größere Aufmerksamkeit wurde dem Terminus „Governance“ mit einem 1989 publizierten Weltbankbericht zur krisenhaften wirtschaftlichen Entwicklung in Subsahara-Afrika zuteil. 71 Darin verorten die Experten der Weltbank die Verantwortung für die Krise bei den afrikanischen Regierungen, stellen eine „crisis of governance“ fest und definieren „Governance“ als „the exercice of political power to manage a nation´s affairs.“ 72
Die Entwicklung des „Governance-Konzeptes“ bei der Weltbank war also zunächst eine Reaktion auf das Scheitern der Strukturanpassungsprogramme der 1980er Jahre in Afrika. Die politischen Rahmenbedingungen in den Entwicklungsländern rückten nun stärker ins Blickfeld. In der daraufhin vollzogenen Neuorientierung der EZ ist der Begriff „Governance“ kaum mehr wegzudenken. Im Laufe der Diskussion ist aus dem neutralen Terminus „Governance“ durch die Wertung „good“ und die dementsprechende Formulierung von Anforderungen an gute Regierungsführung sowohl ein Leitmotiv als auch ein normatives Ziel der Entwicklungszusammenarbeit entstanden. „Good Governance“ bildet mithin „den gemeinsamen Nenner aller Maßnahmen im Rahmen von politischer Konditionalität“. 73
Die viel beachtete „Assessing Aid-Studie“ der Weltbank 1998 über die Effektivität von Entwicklungshilfe lieferte den Befürwortern einer Konzentration auf Empfängerländer mit guter Regierungsführung neue Nahrung. 74 Darin weisen die verantwortlichen Autoren Dollar und Pritchett darauf hin, dass Entwicklungshilfe wirtschaftliches Wachstum generiert, wenn in den Empfängerländern „Good Governance“ („good“ economic policies and building „strong“ institutions) realisiert wird.
Die Autoren folgern daraus, dass die Förderung potentieller Empfängerländer an deren politische Rahmenbedingungen - im Sinne von „Good Governance“ - geknüpft werden sollte. Diese Schlussfolgerung wurde von der großen Mehrheit der Entscheidungsträger in der EZ wohlwollend aufgenommen und zum Teil auch umgesetzt, da so relativ einfache Richtlinien zur Beantwortung der schwierigen Frage nach der Verteilung der knappen
71 Vgl.: World Bank: Sub-Sahara Africa. From Crisis to Sustainable Growth. Washington D.C. 1989.
72 World Bank: Sub-Sahara Africa. From Crisis to Sustainable Growth. Washington D.C. 1989. S. 60.
73 Ogbamichael, Huria: Die aktuelle Debatte um Poor Performing Countries. Paper für das Deutsche Institut für Enwicklungshilfe (DIE). Bonn Februar 2003. S. 13.
www.die-gdi.de/die_homepage.nsf/0/fa66ed1ab3b8efd6c1256ce100431e37/$FILE/PPC%20Ogbamichael.pdf (30.06.2005)
74 Vgl.: Dollar, David/Pritchett, Lant: Assessing Aid. What Works, What Doesn´t, and Why? The World Bank.Washington D.C. 1998. www.worldbank.org/research/aid/aidtoc.htm (20.06.2005)
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Entwicklungshilferessourcen formuliert werden konnten. 75 Die jeweiligen Definitionen guter Regierungsführung variieren jedoch beträchtlich. Dies liegt in den unterschiedlichen Schwerpunkten, Zielvorstellungen und Mandaten der Geber begründet.
Auch die Weltbank hat ihr Verständnis von „Governance“ inzwischen modifiziert. Ihren Statuten entsprechend darf sich die Bank allerdings nur um die ökonomisch relevanten politischen Faktoren kümmern: „Political Activity Prohibited“ (Art IV, Section 10). 76 Dementsprechend fällt die Definition von Kaufmann und Kraay im Vergleich zu den anderen großen multilateralen Organisationen eher technokratisch aus: „(...) the traditions and institutions by which authority in a country is exercised. This includes (1) the process by which governments are selected, monitored and replaced, (2) the capacity of the government to effectively formulate and implement sound policies, and (3) the respect of citizens and the state for the institutions that govern economic and social interactions among them.“ 77
Das „Governance-Verständnis“ der United Nations Development Programme (UNDP) ähnelt zwar zunächst dem der Weltbank, ist jedoch deutlich breiter gefasst und betont den Zusammenhang von Staat, Markt und Zivilgesellschaft: 78 „It is the complex mechanism, processes, relationships and institutions through which citizens and groups articulate their interests, exercise their rights and obligations and mediate their differences.“ 79 Darüber hinaus hebt die UNDP hervor, dass demokratische Formen von „Governance“ auf Transparenz, Rechenschaftspflicht und Partizipation basieren.
Das Development Assistant Commitee (DAC) der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) versteht „Governance“ ähnlich breit wie die UNDP und formuliert einen „Governance-Begriff“, der die Rolle des Staates bei der Herstellung wirtschaftlicher
75 Vgl.: Hermes, Niels/Lensink, Robert: „Changing the Conditions for Development Aid. A New Paradigm?“, in: Journal for Development Studies. Vol. 37, No. 6. August 2001. S. 4.
76 Zitiert in: Hammel, Wilfried: „Entwicklungsarbeit ist politischer geworden“, in: Thiel, Reinold E.: Neue Ansätze zur Entwicklungtheorie. Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung. Bonn 2001. S. 190.
77 Kaufmann, Daniel/Kraay, Aart/Mastruzzi, Massimo: Governance Matters III: Governance Indicators for 1996-2002. The World Bank. Washington D.C. Revised Version 2004. S. 2.
www.worldbank.org/wbi/governance/pubs/govmatters3.html (05.07.2005) Nach Fertigstellung des vorliegenden Kapitels erschien: Kaufmann, Daniel/Kraay, Aart/Mastruzzi, Massimo: Governance Matters IV: Governance Indicators for 1996-2004. The World Bank. Draft. May 2005. http://ssrn.com/abstract=718081 (30.07.2005) Zwar wurden die Daten aktualisiert und präzisiert, an der Methodologie jedoch nur marginal Veränderungen vorgenommen.
78 „A „Civil Society“ is the result of different components of populations and communities, and refers to the sphere in which citizens and social initiatives organize themselves around objectives, constituencies and thematic interests.“ UN Joint Inspection Unit Report: www.geneva2003.org/home/events/16sept/report en.htm (20.06.2005)
79 United Nations Development Programme (UNDP): Reconceptualising Governance. Management Development and Governance Division Bureau for Policy and Programme Support. United Nations Development Programme. New York January 1997. S. 9f.
http://magnet.undp.org/Docs/!UN98-21.PDF/Recon.htm (25.06.2005)
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Rahmendaten sowie das Verhältnis zwischen Regierten und Regierenden beinhaltet. 80 Die OECD benennt zudem Militärausgaben der Entwicklungsländer, Menschenrechte und Demokratisierung als Faktoren guter Regierungsführung. 81
Auch das deutsche Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) orientiert sich bei der Vergabe von Fördermitteln an „Good Governance-Kriterien“ und benennt fünf zentrale Einflussgrößen: 82
- Achtung der Menschenrechte
- Beteiligung der Bevölkerung an politischen Entscheidungen
- Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit
- Marktorientierte soziale Wirtschaftsordnung
- Entwicklungsorientierung staatlichen Handeln
2.3.1. Good Governance und Sicherheit
Die Konzentration in den 1990er Jahren auf Staaten mit erfolgreicher Umsetzung von Good Governance („Good Performers“), führte dazu, dass Staaten mit weniger günstigen Rahmenbedingungen kaum beachtet wurden. 83
Erst mit den Attentaten des 11.September und der daraus resultierenden internationalen sicherheitspolitischen Debatte über fragile Staaten wurde den „Poor Performers“ auch in der Entwicklungspolitik wieder größere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Debatte über mögliche Strategien in diesen Ländern wird weiterhin kontrovers geführt, obwohl in jüngerer Vergangenheit Versuche der Harmonisierung und der Abstimmung zu beobachten sind. 84 Die Unübersichtlichkeit der Ansätze findet ihren Ausdruck bereits in den verschieden
80 Vgl.: Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD)/Development Assistant Commitee (DAC): Participatory Development and Good Governance. Paris 1995. S. 14.
81 Vgl.: Gratius, Susanne: Ansätze ausgewählter bilateraler und multilateraler Geber bei der Mitgestaltung politischer Rahmenbedingungen zur Förderung von Demokratie und Good Governance in ihren Partnerländern. Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ). Eschborn 2001. S. 41.
82 Vgl.: Entwicklungsministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ): Good Governance. Referat „Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit“. Juni 2002. S. 8. www.bmz.de/de/service/infothek/fach/spezial/spezial044/a90.pdf (20.06.2005)
83 Vgl.: Roehder, Katja: Entwicklungspolitische Handlungsfelder im Kontext erodierender Staatlichkeit in Subsahara-Afrika. Diskussion-Paper für das Deutsche Institut für Entwicklungshilfe (DIE). Bonn Juni 2004. S. 10. www.diegdi.de/.../02f7a0fc8470aecdc1256f490039823f/$FILE/RoehderDiscPaper%205.2004.pdf (30.06.2005)
84 Gemeinsames Forum von Weltbank, OECD, UNDP und EU beim DFID in London im Januar 2005. Vgl.: OECD: Principles for Good International Engagement in Fragile States. Draft. Unclassified. April 2005. www.oecd.org/dataoecd/59/55/34700989.pdf (05.07.2005)
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entwicklungspolitischen Begrifflichkeiten zur Identifizierung der betreffenden Staaten: „Poor „Performers 85 , „LICUS - Low Income Countries Under Stress“ /“Fragile States“ (Weltbank), 86 „Difficult Environments“ 87 /“Fragile States“ 88 (UK Department for International Development -DFID), Difficult Partnerships (OECD/DAC) 89 oder Krisen- und Konfliktländer. 90
Gerade für diese Länder erscheint es notwendig, ein grundlegenderes Verständnis von „Good Governance“ zu entwickeln. Eines, dass die Sicherheitsdimension von „Governance“ nicht nur in die Analyse mit einbezieht, sondern menschliche Sicherheit vielmehr als „Instrument der Erfolgsmessung“ 91 betrachtet: „Good Governance ist, wenn die Polizei die Sicherheit der Menschen wirksam garantiert, (...)“. 92
Mit dieser einfachen Formel bringt der costaricanische Friedens-Nobelpreisträger Oscar Arias das „neue“ Verständnis von „Good Governance“ stark verkürzt zum Ausdruck. Dieser Auszug aus Arias Definition ist zwar prägnant und eindringlich, „hält jedoch einer wissenschaftlichen Betrachtungsweise nicht unbedingt stand“. 93 Allerdings gibt es in jüngster Vergangenheit zunehmend Versuche, diese „wissenschaftliche Standfestigkeit“ herzustellen:
85 Obwohl der Terminus „Poor Performers“ bei vielen Gebern den Sprachgebrauch dominiert, scheint er sich auf aufgrund seiner diskriminierenden Konnotation nicht als offizielle Begrifflichkeit durchzusetzen. Vgl.: Klingebiel, Stephan/Ogbamichael, Huria: “Poor Performers in Sub-Saharan Africa. Exclusion or integration?”, in: African Security Review Vol. 13 No. 1, 2004. S. 14. www.iss.co.za/pubs/ASR/13No1/F2.pdf (20.06.2005)
86 Vgl.: World Bank: World Bank Group Work in Low-Income Countries Under Stress: A Task Force Report. September 2002. www.worldbank.org/operations/licus/documents/licus.pdf (20.05.2005)
87 Vgl.: Anderson, Michael: How can DFID Work to Eliminate Poverty in Difficult Environments? Presentation at the Conference on „States at Risk - Stabilization and State Building by External Intervention“. Washington D.C. 2004. www.swp-berlin.org/common/get_document.php?id=770 (06.07.2005)
88 Vgl.: Department for International Development (DFID): Why we need to work more effectively in fragile states. London 2005. www.dfid.gov.uk/pubs/files/fragilestates-paper.pdf (26.06.2005)
89 Vgl.: OECD/DAC: Development Co-operation in Difficult Partnerships. Note by the Secretariat. May 2002. www.oecd.org/dataoecd/26/53/21682588.pdf
90 Vgl.: Debiel, Tobias: "Staatsversagen, Gewaltstrukturen und blockierte Enwicklung: Haben Krisenländer noch eine Chance", in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 13-14/2003.
www.bpb.de/publikationen/H13G9S,0,0,Staatsversagen_Gewaltstrukturen_und_blockierte_Entwicklung%3A_Hab en_Krisenl%E4nder_noch_eine_Chance.html (22.07.2005)
91 Zitiert in: Lambach, Daniel/Kühn, Florian/Terlinden, Ulf: Menschliche Sicherheit, Good Governance und Strukturelle Stabilität: Hilflose Konzepte in Zeiten des Staatszerfalls. Workshop Dokumentation. Bonn 2003. S. 3.
92 Arias, Oscar: „Eine Politik für den Frieden. Good Governance als Herausforderung für das neue Jahrhundert“, in: Entwicklung und Zusammenarbeit 2/2000. S. 32. www.inwent.org/E+Z/1997-2002/ez200-3.htm (25.07.2005)
93 Jasper, Ulla: Bad/Good Governance.
www.weltpolitik.net/Sachgebiete/Globale%20Zukunftsfragen/Good%20Governance/Grundlagen/Bad%20Good%2 0Governance.html#_ftn1 (20.07.2005)
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Dementsprechend gibt es auch bei der Weltbank Veröffentlichungen, die die Sicherheitsdimension von „Governance“ stärker als bisher betonen. 94 Ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Erkenntnis, dass Sicherheit und Entwicklung untrennbar miteinander verbunden sind, war der Aufruf Human Security Now der Commision on Human Security der Vereinten Nationen angeführt von Sadako Ogata und Amaryta Sen. 95 Die jüngste, umfassende Veröffentlichung, die menschliche Sicherheit und „Governance“ miteinander verbindet, sind die 2005 erschienenen „Guidelines“ des DAC der OECD. 96
Die Prominenz der Debatte um die Einbeziehung der Reform des Sicherheitsektors 97 in die EZ wurde maßgeblich ausgelöst durch die ehemalige britische Entwicklungshilfeministerin Short und „Policy-Statements“ vom DFID. 98 Auch bei der deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) sind Sicherheitssektorreformen (SSR) größere Aufmerksamkeit geschenkt worden. 99 In diesem Zusammenhang enstand eine sehr nützliche Konzeptualisierung von Terlinden und Debiel für die GTZ, die die Förderung von „Good Governance“ in Nachkriegsgesellschaften 100 in den Fokus nimmt. 101 Es scheint sich
94 Vgl.: Kaufmann, Daniel: “Corruption, Governance and Security: Challenges for the Rich Countries and the World”, in: Global Competitiveness Report 2004-2005. The World Economic Forum. Genf 2004. S. 83-103. www.worldbank.org/wbi/governance/pubs/gcr2004.html (30.06.2005)
Kaufmann, Daniel: Governanza, Corruption y Seguridad: Un Marco Empirico. Presentación al Interamerican Defense College. Washington D.C. 2004. www.worldbank.org/wbi/governance/pdf/IADC_1004_FtMcnair.pdf (05.07.2005)
95 Vgl.: Commision on Human Security: Human Security Now. New York 2003. www.humansecurity-chs.org/finalreport/FinalReport.pdf (05.08.2005)
96 Vgl.: Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD)/Development Assistant Commitee (DAC): Security Systems Reforms and Governance. DAC Guidelines and Reference Series. Paris 2005. www.oecd.org/dataoecd/8/39/31785288.pdf (05.07.2005)
97 Die Reform des Sicherheitssektors wird verstanden als: „The transformation of the security system which includes all the actors, their roles, responsibilities and actions, so that it is managed and operated in a manner that is more consistent with democratic norms and sound principles of good governance, and thus contributes to a well-functioning security framework. Responsible and accountable security forces reduce the risk of conflict, provide security for citizens and create the right environment for sustainable development. The overall objective of security sector reform is to contribute to a secure environment that is conducive to development.“ Department for International Development (DFID): The Global Conflict Prevention Pool. A joint UK Government approach to reducing conflict. London 2003. S. 30.
98 Vgl.: Brzoska, Michael: Development Donors and the Concept of Security Sector Reform. Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces (DCAF). Occasional Paper No. 4. Geneva 2003. S. 3. www.dcaf.ch/publications/Publications%20New/Occasional_Papers/4.pdf (25.06.2005)
99 Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ): Reform des Sicherheitssektors. Eschborn 2000.
100 Der Arbeitgemeinschaft Kriegsursachenforschung (AKUF) entsprechend ist „Krieg ein gewaltsamer Massenkonflikt, in dem zwei oder mehr bewaffnete Streitkräfte an den Kämpfen unmittelbar beteiligt sind, dabei mindestens auf einer Seite reguläre Streitkräfte der Regierung; in dem ein Mindestmaß zentral gelenkter Organisation der Kriegführenden und des Kampfes auf beiden Seiten gegeben ist, selbst wenn sich dies auf organisierte Abwehr oder auf strategisch-taktische Überfälle (Guerilla-Aktionen, Partisanenkrieg) beschränkt; und in dem die bewaffneten Operationen eine gewisse Kontinuität aufweisen, d.h. dass beide Seiten nach einer planmäßigen Strategie vorgehen. Dabei ist gleichgültig, ob die Kämpfe auf dem Gebiet eines oder mehrerer Staaten stattfinden und wie lange sie dauern.“ Dementsprechend sind gewaltsame Konflikte jene, die den AKUF nicht völlig entsprechen und in denen die Kampfhandlungen nicht oder nicht mehr mit der angemessenen Kontinuität stattfinden. Als Nachkriegsgesellschaften oder post-conflict societies gelten jene, in denen die Kampfhandlungen weniger als zehn Jahre zurückliegen. Damit gehören Guatemala und Südafrika zu dieser Kategorie. Der Bezug auf Post-Konfliktgesellschaften in Debiel/Terlinden (2004) lässt sich jedoch auch auf die
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zunehmend die Einsicht durchzusetzen, „dass Entwicklung ohne Sicherheit unmöglich ist und Sicherheit ohne Entwicklung nur kurzfristig bestehen kann“. 102
2.3.2. Good Security Governance
Auf dieser Basis wird im Folgenden die wichtigsten Bereiche der Sicherheitsdimension von „Good Governance“ benannt. Menschliche Sicherheit stellt dabei das normative und empirisch messbare Leitbild dar, während „Governance“ als instrumentelles Konzept verstanden wird. 103 Die Implementierung eines effizienten Sicherheitssektors (Militär, paramilitärische Sicherheitskräfte, Polizei und Geheimdienste) wird als Grundvoraussetzung für weitere „Governance-Reformen“ und Maßnahmen des „Institution Building“ betrachtet. Dabei spielen die formellen Institutionen des Staates die vorrangige Rolle. Aber auch informelle Institutionen 104 können einen wichtigen Beitrag zu „Good Security Governance“ leisten. Als dringlichste Bereiche von „Security Governance“ werden die folgenden identifiziert: 105
Probleme fragiler Staaten übertragen. Vgl.: www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/Ipw/Akuf/index.htm (05.06.2005)
101 Debiel, Tobias/Terlinden, Ulf: Promoting good governance in post-conflict societies. Discussion Paper für die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ): Division State and Democracy. Project on Democracy and the Rule of Law. Eschborn 2004. www.oecd.org/dataoecd/47/26/34481761.pdf (30.07.2005) Die Veröffentlichung konzentriert sich - anders als diese Arbeit - nicht nur auf die Sicherheitsdimension von „Governance“, sondern behandelt auch weitere Dimensionen von „Governance“: „Political-administrative governance“ und „socioeconomic governance“.
102 „The truth is, development without security is impossible; security without development is only temporary“. Benn, Hilary: A Shared Challenge. Promoting Development and Human Security in Weak States. Speech at the Center for Global Development Washington D.C. 2004. www.cgdev.org/docs/WeakStates_Benn.pdf (30.07.2005)
103 Vgl.: Lambach, Daniel/Kühn, Florian/Terlinden, Ulf: Menschliche Sicherheit, Good Governance und Strukturelle Stabilität: Hilflose Konzepte in Zeiten des Staatszerfalls. Workshop Dokumentation. Bonn 2003. S. 5f. www.die-gdi.de/.../fa66ed1ab3b8efd6c1256ce100431e37/ $FILE/2003-11-20ZEF-DIE-WS-Doku-final.pdf (05.07.2005)
104 Im Unterschied zu formellen Institutionen, die gemeinhin kodifiziert vom Staat sanktioniert werden, wirken informelle Institutionen nicht durch Kodifizierung sondern durch „gesellschaftliche Einübung“ und basieren auf Tradition, Kultur oder Historie. Vgl.: Faust, Jörg: „Informelle Politik und ökonomische Krisen in jungen Demokratien“, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 21/2000. www.bpb.de/publikationen/3LK72V,0,0,Informelle_ Politik_und_%F6konomische_Krisen_in_jungen_Demokratien.html (15.07.2005)
105 Die folgenden Ausführungen dieses Kapitels basieren auf der meines Dafürhaltens analytisch besten Konzeptualisierung der Sicherheitsdimension von Governance: Debiel, Tobias/Terlinden, Ulf: Promoting good governance in post-conflict societies. Discussion Paper for the Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ): Division State and Democracy. Project on Democracy and the Rule of Law. Eschborn 2004. www.oecd.org/dataoecd/47/26/34481761.pdf (30.07.2005)
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Arbeit zitieren:
Jan-Oliver Ruhnke, 2005, "Security Governance in der Entwicklungszusammenarbeit" - Gewalt und Kriminalität als Entwicklungs- und Sicherheitsproblem: Südafrika und Guatemala - "States at Risk?", München, GRIN Verlag GmbH
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