Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 3
2. Steuertechnische Eigenschaften der Tabaksteuer. 3
2.1. Festsetzung des Steuersatzes. 4
2.2. Besonderheiten der Tabaksteuersätze. 6
2.3. Kaskadeneffekt 6
2.4. Steuerpolitische Begründung 7
2.4.1. Fiskalsteuer. 7
2.4.2. Lenkungssteuer 8
2.4.3. Leistungsfähigkeitsprinzip / Steuergerechtigkeit. 9
2.5. Verwendung der Tabaksteuereinnahmen. 9
3. Bestimmungsfaktoren der Steuerwirkungen. 10
3.1. Nachfragesättigung. 10
3.2. Nachfragereaktionen. 11
3.3. Elastizitäten. 12
3.4. Steuerinzidenz. 13
4. Entwicklung der Tabakbesteuerung in Deutschland. 13
4.1. Historische Entwicklung. 13
4.2. Steuersatzänderungen in der jüngeren Vergangenheit. 15
4.3. Entwicklung des Tabaksteueraufkommens. 16
4.4. Nachfrageänderungen. 17
5. Auswirkungen einer Änderung des Tabaksteuersatzes. 18
5.1. Auswirkungen auf Steueraufkommen und Nachfrage. 18
5.2. Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und Konjunktur. 19
5.3. Auswirkungen auf Schwarzmarkt und Schmuggel von Tabakwaren. 21
5.4. Auswirkungen auf die Belastung des Gesundheitswesens. 23
6. Aktionen, Reaktionen und Versäumnisse - eine Zusammenfassung der
bisherigen Entwicklung und eine Prognose. 23
7.Literaturverzeichnis. 26
2
1. Einleitung
Der Ursprung des Tabakgebrauchs wird in etwa auf das Jahr 1000 n. Chr. datiert. 500 Jahre später - im Oktober 1492 - kam Christopher Columbus als erster Europäer mit dem Tabak in Berührung. Seit diesem Zeitpunkt war der Siegeszug des Tabaks und damit die weltweite Ausbreitung seiner negativen Begleiterscheinungen, die der Tabakkonsum mit sich bringt nicht mehr - weder durch Verbote noch durch Strafenaufzuhalten. Von der Industrie als Genussmittel angepriesen, von den Gesundheitsorganisationen verteufelt und vom Staat fiskalisch genutzt stellt der Tabak einen Zankapfel dar, an dem sich die Geister scheiden. Ziel dieser Untersuchung ist es nun einen neutralen Standpunkt auszuarbeiten, dessen Fokus auf eine wirtschaftswissenschaftliche Betrachtung des Themas abstellt. Gegenstand der Arbeit ist die vergangene Entwicklung der Tabakbesteuerung und deren Auswirkungen zu analysieren, eine Prognose zu liefern, sowie Anregungen zur Verbesserung der Wohlfahrt zu geben. Folgende Fragen soll die vorliegende Arbeit klären:
- Welche ökonomischen Zusammenhänge unterliegen der Tabaksteuer?
- Welche Ziele werden mit einer Erhöhung der Tabaksteuer verfolgt? Hat die Tabaksteuer eine Lenkungsfunktion oder dient sie nur zur Aufkommenserzielung? Wie löst der Staat die konträren Zielsetzungen?
- Welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen könnte eine Änderung des Tabaksteuersatzes haben? Führt eine Tabaksteuererhöhung zu Arbeitsplatzverlusten oder zu einem Rückgang des Steueraufkommens? Wird der Konsum illegaler Zigaretten ansteigen?
Im Anschluss an die Einleitung werden im zweiten Abschnitt die ökonomischen Begriffe, die mit der Tabaksteuer in Zusammenhang stehen, herausgearbeitet und im Kontext einer aktuellen Betrachtung analysiert. Danach sind die Bestimmungsfaktoren der Steuerwirkung zu bestimmen und zu prüfen. Im vierten Abschnitt werden die bisherige Entwicklung und anschließend mögliche Auswirkungen einer Steuererhöhung zu untersuchen sein, um zu einer abschließenden Beurteilung zu kommen.
2. Steuertechnische Eigenschaften der Tabaksteuer
3
Die Tabaksteuer ist nach der Mineralölsteuer die aufkommensstärkste spezielle Verbrauchsteuer. Sie sorgt in etwa für 3% des kassenmäßigen Steueraufkommens. Dabei entfallen nahezu 95% der Einnahmen auf die Besteuerung von Zigaretten 1 . Deshalb werden sich die folgenden Ausführungen - soweit nichts anderes gesagt ist
- auf die Besteuerung von Zigaretten beschränken. Als Bundessteuer, welche von der Bundeszollverwaltung erhoben wird, liegt die Gesetzgebungskompetenz und die Ertragskompetenz beim Bund 2 . Doch Länder und Kommunen profitieren ebenfalls, da sich ihr Aufkommen aus der Mehrwertsteuer, welche beim Verkauf der Tabakwaren noch zusätzlich entsteht, erhöht 3 .
2.1. Festsetzung des Steuersatzes
Die derzeitige Grundlage für die Besteuerung von Tabakwaren ist das Tabaksteuergesetz (TabStG) vom 21.Dezember 1992. Die letzte Änderung des Steuersatzes erfolgte am 23.Juli 2004. Der Besteuerung unterliegen Tabakprodukte in Form von Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Rauchtabak sowie Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Tabakersatzstoffen bestehen. Ausgehend vom durchschnittlichen Kleinverkaufswert einer Zigarette wird ein Preis vor Mehrwertsteuer errechnet. Die Mehrwertsteuer wird dabei mit einem aus Normalsatz und reduziertem Satz gebildeten Durchschnittsatz bestimmt. Der so bereinigte Preis ist die Grundlage der Tabaksteuer. Der aktuelle Steuertarif für Zigaretten setzt sich aus einer Mengensteuer von 7,56 Cent je Stück und einer Wertsteuer von 24,82% des Kleinverkaufspreises zusammen, die mindestens 14,87 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarette, aber höchstens jedoch 12,66 Cent je Stück betragen darf. Darüber hinaus muss die Steuer für Zigaretten mindestens dem Betrag entsprechen, der sich aus 96% der Gesamtsteuerbelastung durch die Tabaksteuer und die Umsatzsteuer für die Zigaretten der gängigsten Preisklasse abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarette errechnet, soweit dieser Betrag die Tabaksteuer der gängigsten Preisklasse nicht übersteigt, entsprechen. Der Kleinverkaufspreis -die Bemessungsgrundlage des preisbezogenen
Tabaksteueranteils - wird von den Produzenten oder den Importeuren bestimmt. Die
1 Vgl. van Deuverden (2004)
2 Vgl. Bundesministe um der Finanzen (2005) ri
3 vgl. Thiemer (2003)
4
komplizierte Kreuzverschränkung von mengen- und wertabhängigen Steueranteilen führt selbst bei Steuerexperten zu Verständnisschwierigkeiten 4 . Abbildung 1 zeigt die Bestandteile der Zigarettenpreise für Deutschland für die vergangenen 13 Jahre.
Abbildung 1: Preise von Zigaretten und deren Bestandteile
Tabaksteuer Mengenanteil Wertanteil Mehrwertsteuer Industrie- und Handelsanteil Zigarettenpreis
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Der Zigarettenpreis im Oktober 2004 lag durchschnittlich bei 18 Cent, daran war der Fiskus mit 11,2 Cent Tabaksteuer (davon 7,56 Cent Mengensteuer und 3,64 Cent Wertsteuer) und 2,5 Cent Mehrwertsteuer, Industrie und Handel mit 4,3 Cent beteiligt 5 . Abbildung 2 zeigt die Zusammensetzung des Anteils des Aufkommens, der an den Fiskus und an die Industrie fließt.
4 Vgl. Jatzke (1999)
5 Vgl. Körner (2004)
5
Abbildung 2: Anteil am Zigarettenpreis
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
2.2. Besonderheiten der Tabaksteuersätze
Im Gegensatz zu anderen Verbrauchssteuern wird bei der Tabaksteuer auch der Wert der verbrauchssteuerpflichtigen Ware für die Bemessung der Steuer herangezogen. Um die Tabaksteuer zu berechnen benötigt man zwei Bezugsgrößen: die Menge in Stück oder Kilogramm (Mengenkomponente) und den Kleinverkaufspreis (Wertkomponente) 6 . Dabei ist die Höhe des Kleinverkaufspreises meist von der Qualität des Produkts abhängig 7 . Der Vorteil dieses kombinierten Systems ist, dass (das richtige Verhältnis vorausgesetzt) das Steueraufkommen aus der Tabaksteuer gut kalkulierbar ist und es ein bestimmtes Mindesteinkommen gewährleistet 8 .
2.3. Kaskadeneffekt
Bei einer gemischten Steuer werden zwangsläufig zum einen die absoluten Preise in unterschiedlichem Maße verschoben (wertsteuerbedingt); und zum anderen werden die relativen Preise sowohl zwischen den der gemischten Zigarettenbesteuerung unterliegenden Produkten (mengensteuerbedingt) als auch zwischen diesen Produkten und anders besteuerten speziellen Gütern (mengensteuer- und
6 Vgl. Jatzke (1999)
7 Vgl. Caesar et. al. (1983)
8 Vgl. Zimmermann (1987)
6
wertsteuerbedingt) verändert. Darüber hinaus unterliegt der Verkauf von Tabakwaren noch zusätzlich der Umsatzsteuer. Diese bildet einen Bestandteil des Kleinverkaufspreises und fließt somit auch in die Besteuerungsgrundlage des proportionalen Anteils der Tabaksteuer ein. Damit erfassen die Tabak- und die Umsatzsteuer jeweils den im Kleinverkaufspreis enthaltenen Betrag der anderen Steuer. Im Falle einer Erhöhung des Kleinverkaufspreises oder der Umsatzsteuer entsteht somit ein Multiplikationseffekt, der zu erheblichen steuerlichen Verwerfungen führt. Dies ist der so genannte Kaskadeneffekt 9 . Problematisch zu beurteilen ist dieser Zusammenhang im Hinblick auf die EU-Harmonisierung, da durch die unterschiedlich hohen Umsatzsteuern eine einheitliche Tabakbesteuerung erschwert wird.
2.4. Steuerpolitische Begründung
Prinzipiell dienen Steuern zur Generierung von Aufkommen (Fiskalsteuer), darüber hinaus können sie auch eine Umverteilungswirkung oder eine Lenkungsfunktion haben. Im Allgemeinen wird die Tabaksteuer mit den Schäden begründet, die der Raucher sich und der Gesellschaft zufügt. Problematisch im Falle der Tabaksteuer ist, dass der Fiskalzweck und der Lenkungszweck miteinander konkurrierende Zielsetzungen sind.
2.4.1. Fiskalsteuer
Primärzweck der Besteuerung ist die Erzielung von Einnahmen zur Deckung des staatlichen Finanzbedarfs. Das Aufkommen aus der Tabaksteuer in Deutschland wird für dieses Jahr auf ca. 14 Mrd. Euro geschätzt 10 . Diesen Einnahmen stehen aber auch Ausgaben gegenüber. In Deutschland belaufen sich die Kosten des volkswirtschaftlichen Schadens durch den Tabakmissbrauch jährlich auf etwa 79 Mrd. Euro 11 (in der Wissenschaft gehen die Meinungen weit auseinander; einige Experten beziffern die Schäden auf „nur“ 18,8 Mrd. Euro 12 ). Etwa 75% davon gehen auf das Konto der verringerten Lebenserwartung 13 , der Rest sind die direkten
9 Vgl. Jatzke (1999)
10 Vgl. Deutsche Gesellschaft für Nikotinforschung (2004)
11 Vgl. Adams (2003)
12 Vgl. Leidl (2004)
13 Vgl. van Deuverden (2004)
7
Arbeit zitieren:
Jens Pozimski, 2005, Die Entwicklung der Tabaksteuer in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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