Inhaltsverzeichnis
I Einleitung 1
1. Die Idealtypen der Konkurrenz- und Konkordanzdemokratie 2
II Hauptteil 4
2. Das politische System der Bundesrepublik Deutschland zwischen
Konkurrenz und Konkordanz 4
2.1. Die Bundesrepublik als Konkurrenzdemokratie und die Logik des
Parteiensystems 4
2.2. Die Bundesrepublik als Konkordanzdemokratie 6
2.2.1. Der deutsche Föderalismus 6
2.2.2. Die Koalitionsregierungen 9
2.2.3. Der deutsche Korporatismus 11
2.2.4. Weitere konkordanzdemokratische Elemente und Verzerrungen 13
III Zusammenfassung 14
IV Literaturnachweis 15
II
I Einleitung
Im Jahre 1976 konstatiert Gerhard Lehmbruch, dass die politische Entwicklung in Deutschland durch einen sich verschärfenden Gegensatz zwischen bundesstaatlichen Prinzipien und Parteienwettbewerb gekennzeichnet sei. Diese Entwicklung ist durch eine „zunehmende Inkongruenz zweier Subsysteme, also einem Strukturbruch, charakterisiert: Im Parteiensystem setzt sich ein Modell der Konfliktregelung durch, das gegenläufig zu den hergebrachten R egeln der Konfliktaustragung im Bundesstaat ist. Darin zeigt sich eine partielle Diskontinuität der politischen Strukturen: Der Föderalismus der Bundesrepublik Deutschland verdankt der bismarckischen Staatsgründung nicht nur wichtige Elemente der institutionellen Konstruktion, sondern hat auch charakteristische Regeln der Konfliktaustragung von daher überno mmen. In starkem Gegensatz zu dieser ausgeprägten Kontinuität steht die Entwicklung es Parteiensystems. Hier haben sich nach 1945 erhebliche strukturelle Wandlungen vollzogen, und als Folge dieser Wandlungen haben sich neue Strategien der Konfliktregelung durchgesetzt, die dem Parteiensystem des Kaiserreichs und der Weimarer Republik ziemlich fremd waren. Diese neuen Strategien aber konkurrieren nun mit den überkommenen Regeln bundesstaatlicher Entscheidungsprozesse.“ 1 Klaus von Beyme gelangt zu einem ähnlichen Urteil. Für ihn sind die politischen Parteien zentralisierende Kräfte, während der Föderalismus darauf ausgerichtet sei, die politische und administrative Macht zwischen dem Zentralstaat und den Gliedstaaten aufzuteilen. 2 Die föderativen Strukturen in der Bundesrepublik Deutschland werden von der Entscheidungslogik einer Verhandlungsdemokratie bestimmt, während das Parteiensystem durch die Entsche idungslogik einer Konkurrenzdemokratie charakterisiert ist. Daraus resultieren immer wieder systemische Einordnungsprobleme der Bundesrepublik Deutschland. Trägt die Bundesrepublik eher parlamentarisch- parteienstaatlichmehrheitsdemokratische Züge oder ve rfügt das politische System eher über proporz- bzw. konkordanzdemokratische Eigenschaften?
Beides ist der Fall. Daher kennzeichnete Heidrun Abromeit das politische System der Bundesrepublik Deutschland als ein „Zwitterding“, als eine Art gemischte Demokratie. 3 In der vorliegenden Arbeit soll nun aufgezeigt werden, welche Bereiche des bundesdeutschen
1 Lehmbruch, Gerhard 1 : Parteienwettbewerb im Bundesstaat, Stuttgart, 1976, S. 16.
2 Von Beyme, Klaus: West Germany: Pluralism and Federalism, in: International Political Science Review, 5,
1984, S. 381- 397.
3 Abromeit, Heidrun 1 : Mehrheitsdemokratische und konkordanzdemokratische Elemente im politischen System
der Bundesrepublik Deutschland, in: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft (ÖZP), 18. Jg., 1989/2,
Wien, S. 166.
1
politischen Systems als konkurrenzdemokratisch und welche als konkordanzdemokratisch angesehen werden können.
Bevor dies jedoch geschieht, sollen die Idealtypen der Konkurrenz- und der Konkordanzdemokratie dargestellt werden. Die beiden Demokratietypen kommen in der Realität natürlich nicht in reiner Form vor, sondern in ihrem jeweils nationa l spezifischen Mischcharakter. Politische Systeme, die als Verhandlungsdemokratie eingestuft werden, verfügen häufig auch über konkurrenzdemokratische Elemente und Konkurrenzdemokratien weisen oftmals auch verhandlungsdemokratische Züge auf. Somit beabsichtigt der Verweis auf die Idealtypen lediglich das bessere Verständnis der noch folgenden Ausführungen.
1. Die Idealtypen der Konkurrenz- und Konkordanzdemokratie
Die Konkurrenz- und die Konkordanzdemokratie stellen Grundtypen einer komparativen politischen Systemanalyse dar. Beide Systeme sind als Formen der Demokratie charakterisiert. Unterscheidbar werden sie durch jeweils unterschiedliche politische Entscheidungsmechanismen und Integrationsmöglichkeiten. Der vorherrschende Typus der Entscheidungs findung ist dabei das Hauptcharakteristikum des Vergleichs. Die Konkordanzdemokratie (lat. concordantia = Übereinstimmung) bedient sich spezieller Kompromisstechniken zur Herbeiführung eines Konsenses über strittige Angelegenheiten. 4 Man spricht dabei von einem gütlichen Einvernehmen (lat. amicabilis compositio) aller Beteiligten. Besonders wichtig ist der Prozess des Verhandelns und des Aushandelns. Minderheiten besitzen gesicherte Teilhabe- und Vetorechte. Oppositionelle Parteien werden im Ra hmen einer Großen Koalition oder einer Allparteien- Koalition mit berücksichtigt. Die Minderheiten besitzen im Extremfall, verursacht durch das Einstimmigkeitsprinzip als Entsche idungsmaxime, ein absolutes Veto. Ein weiteres Kennzeichen der Konkordanzdemokratie ist die Absicherung des Kompromissverfahrens durch Proporz- und Paritätsregeln. Diese sind häufig bei der Besetzung öffentlicher Ämter sowie in Form der Patronage im öffentlichen Dienst anzutreffen. 5 Die Konkordanzdemokratie ist somit durch den Einbezug möglichst aller sozialrelevanten Gruppen an einem friedlichen Interessenausgleich und an einer Konfliktvermeidung interessiert. Daher zählen zu den Leistungen dieser Demokratieform die Autonomieschonung und die Gemeinschaftsverträglichkeit. Konkordanzdemokratien sind zudem in der Lage, tief
4 Schmidt, Manfred G.: Demokratietheorien, 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Opladen, 2000, S. 327.
5 Schmidt, Manfred G.: a.a.O., S. 328.
2
verwurzelte Konflikte zwischen gesellschaftlichen Gruppen zu regeln. Minderheiten besitzen einen hohen Schutz. Es besteht ein hohes Potential für Bündelung und Vermittlung von Interessen. Es werden größtenteils Nicht- Nullsummenspiele betrieben, in denen die beteiligten Akteure durch Kooperation einen höheren Nutzen erzielen als bei Nullsummenspielen, wo lediglich Sieg oder Niederlage zählt, Kooperation keinen Nutzen bringt und der eine Akteur gewinnt, was der andere Akteur verliert. Zudem sind die Kosten in der Vollzugsphase durch den in der Entscheidungsphase erreichten hohen Konsens äußerst gering. 6
Andererseits sind die Kosten in der Entscheidungsphase sehr hoch, verursacht durch die Mehrheitsschwellen oder das Einstimmigkeitsprinzip. Somit ist auch die Wahrscheinlichkeit einer Nichteinigung der an der Verhandlung beteiligten Akteure immer präsent. In diesem Fall bedient sich die Konkordanzdemokratie der eingangs erwähnten Kompromisstechniken, wie z.B. die Verlängerung des Entscheidungsprozesses, die Verminderung umstrittener Verteilungs- und Umverteilungsprojekte, die zeitliche Streckung der Maßnahmenumsetzung, eine Entscheidungsvertagung oder auch Paketentscheidungen. Aus diesen
Kompromisstechniken resultiert letztendlich der wohl schwerwiegendste Nachteil der Konkordanzdemokratie - der erhebliche Zeitaufwand für Willensbildung und Entscheidungsfindung. Häufig wird über Probleme erst mit beträchtlicher zeitlicher Verzögerung entschieden. Diese Tatsache ergibt sich aus der möglichen „Tyrannei der Minderheit“. Da alle relevanten Minderheiten am Entscheidungsfindungsprozess beteiligt sind, kann die Entscheidungsfindung letztendlich durch eine bewusste
Kooperationsverweigerung von Vetospielern einfach aber wirksam verzögert und im schlimmsten Fall unmöglich gemacht werden. 7
Die Konkurrenzdemokratien sind hingegen „vor allem parteipolitisch geprägte Wettbewerbsgesellschaften mit in der Regel zwei großen (etwa gleich starken) Parteien und Mehrheitsherrschaft.“ 8 alternierender Die Mehrheitsregel gilt als zentrale
Entscheidungsmaxime. Zu den Vorteilen der Konkurrenzdemokratie gehört neben der Kreation relativ stabiler Regierungen und der eindeutigen Machtzuweisung auch die hohe Wahrscheinlichkeit eines Machtwechsels. Außerdem werden Ind ividualinteressen eindeutig
6 Schmidt, Manfred G.: a.a.O., S. 333.
7 Schmidt, Manfred G.: a.a.O., S. 334/ 335.
8 Waschkuhn, Arno: Demo kratietheorien. Politiktheoretische und ideengeschichtliche Grundzüge, München,
Wien, 1998, S. 443.
9 Schmidt, Manfred G.: a.a.O., S. 336.
3
und effizient in Kollektiventscheidungen umgesetzt. Der Zeitaufwand für die Entscheidungsfindung ist zudem gering, ebenso wie die Entscheidungskosten. 9 Natürlich existieren auch gehörige Nachteile. Die Konkurrenzdemokratie birgt die Gefahr einer Verselbständigung der Mehrheit in sich, sozusagen eine mögliche „Tyrannei der Mehrheit“, das äquivalente Gegenstück zur „Tyrannei der Minderheit“ in der Konkordanzdemokratie. Verursacht wird diese Gefahr durch die geringe
Integrationsfähigkeit. Minoritäten werden auf Grund des Mehrheitsprinzips fast überhaupt nicht beteiligt. Sind die Entscheidungskosten gering, so sind die Kosten in der Vollzugsphase dementsprechend hoch.
Die hier aufgeführten Vor- und Nachteile von Konkurrenz- und Konkordanzdemokratien erheben natürlich keineswegs den Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland gilt das Mehrheitsprinzip, im Bundesstaat hingegen das Konkordanzprinzip. Schließen sich die wettbewerbs-und
verhandlungsdemokratischen Arrangements im politischen System der BRD gegenseitig aus? Sind sie einander förderlich oder behindern sie einander? Dies soll im folgenden Hauptteil näher erläutert werden.
II Hauptteil 2. Das politische System der Bundesrepublik Deutschland zwischen Konkurrenz und Konkordanz
2.1. Die Bundesrepublik als Konkurrenzdemokratie und die Logik des Parteiensystems
Die Bundesrepublik Deutschland ist natürlich insofern als eine Konkurrenzdemokratie einzustufen, als auf Bundes- wie auf Landesebene parlamentarisch regiert wird. Das parlamentarische Regierungssystem zeichnet sich durch einen Dualismus zwischen Parlamentsmehrheit (einschließlich Regierung) und parlamentarischer Opposition aus. Dies bedeutet also, dass die Regierung von einer Mehrheit im Parlament getragen wird. 10 Weiterhin wird zur Entscheidungsfindung im Bund wie in den Ländern die Mehrheitsregel angewandt. Der Bundestag wurde als die entscheidende Legislativ- Instanz erschaffen. Das Zustimmungserfordernis des Bundesrates, dem spezifisch deutschen und fast „einzigartigen
10 Rudzio, Wolfgang 1 : Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 5., überarbeitete Auflage, Opla-
den, 2000, S. 232.
11 Eschenberg, Theodor: Bundesrat- Reichsrat- Bundesrat, in: Bundesrat, FN 1, S. 41.
12 Abromeit, Heidrun 1 : a.a.O., S. 168.
4
Arbeit zitieren:
Stephan Fischer, 2003, Parteienwettbewerb und Konkordanzstrukturen im Bundesstaat, München, GRIN Verlag GmbH
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