Inhalt
1.0. Einleitung Seite 3
2.0. Der Aufbau des ZDF Seite 4
3.0. Die Programmprinzipien Seite 5
4.0. Die Programmprofile Seite 9
5.0. Fazit Seite 11
6.0. Bibliographie Seite 12
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1.0. Einleitung
Die Bundesrepublik Deutschland hat das teuerste öffentlich-rechtliche Fernsehen der Welt vorzuweisen, da die Rundfunkversorgung zur Grundversorgung gehört. 1 Dementsprechend verwundert es nicht, dass bereits 1961 dem ersten deutschen Fernsehsender (ARD) ein ergänzendes Programm gegenüber gestellt wurde. So unterzeichneten die Programmverantwortlichen am 6. Juni 1961 den Vertrag zur Errichtung des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF). 2
Obwohl das ZDF ursprünglich nur als Programmergänzung gedacht war, entwickelte es schnell eine pub likumsrelevante Eigendynamik, welche durch die Richtlinien, denen der Sender verpflichtet ist, gefördert wurde. Heute sind die ARD und das ZDF zwei gleichberechtigte Rundfunkstationen, die, trotz öffentlich-rechtlicher Förderung durch die Rundfunkgebühren, ebenso um Quoten und Marktanteile kämpfen müssen, wie die privaten Anbieter. Um sich von eben diesen abzuheben, gilt das zentrale Interesse der beiden öffentlich-rechtlichen Sender dem medialen Kulturauftrag, der im Sendevertrag fest verankert ist.
Die folgende Arbeit wird zunächst den Aufbau der Sendeanstalt ZDF und dessen Kontrollorgane mit den jeweiligen Rechten und Pflichten erläutern, damit die unterschiedlichen Entscheidungsgewalten deutlich gemacht werden können. Weiterhin werde ich auf die Programmprinzipien mit ihren jeweiligen Richtlinien eingehen, die sich hauptsächlich auf den Staatsvertrag des ZDF stützen werden. Dabei soll kurz herausgearbeitet werden, welchen Zwängen das Zweite Deutsche Fernsehen unterliegt und wo es sich interpretatorische Freiheiten nehmen kann. Abschließend werde ich einen Blick auf das Programmprofil des Senders werfen. Das Programmangebot wird hierbei der Publikumsnachfrage gegenüber gestellt und in Hinblick auf die Vielfältigkeit sowie der Sendepräsenz untersucht.
1 Vgl. Topf, Dorothea: Auslandsberichterstattung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Taunusstein:
Driesen GmbH, 2003. S.40
2 Vgl. Bachof, Otto/Kirker, Gunter: Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit des Staatsvertrages
über die Errichtung der Anstalt „Zweites Deutsches Fernsehen“. Schriftenreihe des ZDF, Heft 2.Mainz:
ZDF, 1965. S.7
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2.0. Der Aufbau des ZDF
Das Zweite Deutsche Fernsehen hat seinen Sitz in Mainz und führt als Dienstsiegel ein Logo mit den Kür zeln ZDF. Der Sender ist eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts und ist dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet. 3
Das ZDF unterhält in jedem Bundesland ein Landesstudio, welche aber keine eigenen Kontroll- bzw. Beratungsorgane haben, sondern der Zentrale des Senders in Mainz voll unterstellt sind. Ebenso verhält es sich mit den Auslandstudios. Die leitenden Organe des ZDF sind der Fernsehrat, der Verwaltungsrat und der I ntendant:
Die Amtszeit des Fernsehrates beträgt vier Jahre. Er stellt die Richtlinien des ZDF auf und kann die Fernsehsatzung ändern. Weiterhin wählt der Fernsehrat aus den eigenen Reihen den Verwaltungsrat und kann den Intendanten bestimmen. Der Fernsehrat ist zu regelmäßigen Zusammenkünften in einem Abstand von drei Monaten verpflichtet, um seiner einhergehenden Kontrollfunktion gerecht zu werden. 4 Im Gegensatz dazu steht der Verwaltungsrat, der aus acht Personen besteht und dessen Sitzungen nur bei Bedarf erfolgen. Der Verwaltungsrat beschließt den Dienstve rtrag mit dem Intendanten und überwacht selbigen. Weiterhin zeichnet sich der Verwaltungsrat für die Erlassung der jeweils gültigen Finanzordnung verantwortlich. 5
Der Intendant vertritt die Sendeanstalt gerichtlich und außergerichtlich und übernimmt die Verantwortung für sämtliche Geschäfte sowie der Programmgestaltung. Ebenso ist der Intendant verpflichtet einen Entwurf des Haushaltsplanes sowie den Jahresabschluss dem Verwaltungsrat vorzulegen. Der Intendant muss gewährleisten, dass sich sein Programm von der ARD abhebt, um somit die Themenvielfalt der öf- 3 Vgl.ZDF: Satzung der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen rechts „Zweites Deutsches Fernse-
hen“. Mainz: ZDF, 2005. S.1
4 Vgl. ebenda S.4-6
5 Vgl. ebenda S.9/10
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Arbeit zitieren:
Nicole Korzonnek, 2005, Das ZDF - Die Programmprinzipien des Senders und dessen Profile, München, GRIN Verlag GmbH
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