Inhaltverzeichnis
1 Einleitung. 1
2 Verpflichtungen der Staaten im Umgang mit dem internationalen
Terrorismus. S. 4
2.1 Die Beachtung der Menschenrechte. 5
2.2 Grundsatz 21 der Erklärung der Stockholmer Konferenz der VN. 7
2.3 Artikel 2 Ziffer 4 ChVN. 8
3 Unilaterales militärisches Handeln von Staaten bei der Terrorismus-
bek ämpfung. 10
3.1 Artikel 51 ChVN. 11
3.2 Möglichkeiten der Bekämpfung des internationalen und
transnationalen Terrorismus. 13
3.2.1 Die idealistische Option. 14
3.2.2 Die realistische Option. 15
3.3 Das unilaterale militärische Vorgehen der USA im „Kampf gegen den
Terrorismus “ 18
3.4 Zwischenergebnis. 19
4 Die Notwendigkeit der Schaffung und Verbesserung von Strukturen der
„Global Governance“ 20
5 Schlussbetrachtung. 22
- Abkürzungsverzeichnis -
- Literaturverzeichnis -
- Internetadressen -
Abkürzungsverzeichnis
ChVN Charta der Vereinten Nationen
IGH Internationaler Gerichtshof
NSS National Security Strategy
o.g. oben genannte
UNO United Nations Organization
USA United States of America
VN Vereinte Nationen
z.B. zum Beispiel
1
1 Einleitung.
Die dieser Hausarbeit zugrunde liegende Fragestellung lautet: Wer ist ein Terrorist? Die Beziehung zwischen Terrorismus, Völkerrecht und internationaler Sicherheit.
Der Terrorismus ist kein neues Phänomen, sondern gründet der Begrifflichkeit nach auf dem „régime de la terreur“, also der jakobinischen Schreckensherrschaft, im Zusammenhang mit der Französischen Revolution. 1 Eine genaue Definition des Begriffs Terrorismus ist schwierig, kann dieser Sachverhalt doch zum Ge-genstand historischer, politologischer, sozialwissenschaftlicher und kriminologischer Forschung gemacht werden. Je nach Erkenntnisinteresse, wird jeder dieser wissenschaftlichen Disziplinen zu einem anderen Ergebnis kommen, was die Definition des Wortes Terrorismus anbelangt. 2
Besonders die Ereignisse des 11. September 2001 haben der Forschung in Völkerrecht und Politikwissenschaft neue Impulse gegeben. Während in der Völkerrechtslehre die Diskussion um die Frage kreiste, unter welchen Voraussetzungen es einem von Terroranschlägen betroffenen Staat möglich ist, militärische Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wurde in der politikwissenschaftlichen Forschung das Hauptaugenmerk auf den Wandel von Gewaltformen in den internationalen Beziehungen gerichtet. Insbesondere der Aspekt der Transnationalität heutiger Ausprägungen des Terrorismus fand bei letztgenannter wissenschaftlicher Disziplin Beachtung. Auch wurde über weltordnungspolitische Konzepte nachgesonnen, die nachhaltig eine Verhinderung terroristischer Gewalt ermöglichen sollte.
Der vorliegenden Seminararbeit liegt die Absicht zugrunde, zwischen der völkerrechtlichen und der politikwissenschaftlichen Sichtweise zu vermitteln, wobei als Schwerpunkt der Untersuchung die Transnationalität des Terrorismus heutiger Prägung zu nennen wäre und wie diese Bedrohung der internationalen Sicherheit wirksam zu bekämpfen ist.
Hierzu ist die Arbeit wie folgt gegliedert:
1 Vgl. Hoffmann, Bruce: Terrorismus - Der unerklärte Krieg, Frankfurt am Main, 1999, S. 15 f.
2 Vgl. Zimmer, Gerhard: Terrorismus und Völkerrecht. Militärische Zwangsanwendung, Selbstver-
teidigung und Schutz der internationalen Sicherheit, Aachen 1998, S. 5.
2
Im zweiten Kapitel soll geprüft werden, ob die Staaten einer Verpflichtung unterliegen, Terroristen auf ihrem Staatsgebiet weder zu unterstützen, noch diese zu dulden und welche Rechtsfolgen sich hieraus oder aus einem etwaigen Fehlverhalten für diese ergeben.
Kapitel drei wird der Frage nachgehen, ob eine völkerrechtliche Grundlage für ein unilaterales, militärisches Vorgehen der Staaten gegen Terroristen besteht und unter welchen Voraussetzungen eine solche in Anspruch genommen werden kann. In einem weiteren Schritt sollen die Ereignisse des 11. September 2001 aufgegriffen und die Möglichkeiten ausgelotet werden, wie der transnationale Terrorismus zu bekämpfen ist. In diesem Kontext werden zwei Möglichkeiten der Terrorismusbekämpfung vorgestellt, welche divergierende Weltordnungsvorstellungen beinhalten. Diesen eher abstrakten Ansätzen soll das reelle Handeln der USA nach den Anschlägen des 11. September 2001 gegenübergestellt werden, um zu verdeutlichen, welche negativen Auswirkungen eine einseitige militärische Handlungsweise, verbunden mit der Geringschätzung gewachsener völkerrechtlicher Grundsätze, auf die internationale Sicherheit haben können. In einem letzten Schritt sollen die Ergebnisse der Untersuchung jenes Kapitels zusammengefasst und in einem kurzen Fazit verarbeitet werden.
Das vierte Kapitel soll ein ganz neues weltordnungspolitisches Konzept vorstellen und klären, warum ein Bedarf an diesem so genannten Global Governance Ansatz besteht und wie dieser in der Lage sein könnte, eine Antwort auf drängende Weltprobleme zu geben.
Abgerundet werden soll diese Seminararbeit durch die Schlussbetrachtung, in welcher die Untersuchungsergebnisse gesammelt, ein Fazit gezogen und ein Ausblick gegeben werden soll.
Vor dem eigentlichen Einstieg in das Thema ist eine Klärung zentraler Begriffe unerlässlich, um dem Leser dieser Hausarbeit das Verständnis selbiger zu ermöglichen.
Wie oben bereits kurz angedeutet wurde, ist eine genaue Definition des Begriffs Terrorismus eine äußerst heikle Angelegenheit. Hier soll als Arbeitsdefinition jedoch gelten:
„Terrorismus als ´Schreckensherrschaft´ ist allgemein dadurch gekennzeichnet, dass Personen oder Personengruppen aus eigennützigen oder politischen Grün-
3
den Anschläge auf Leben, Freiheit oder Eigentum von Menschen planen und durchführen, mit denen sie keinerlei persönliches Verhältnis verbindet, so dass die Verletzungshandlung jede beliebige Person oder jedes beliebige Mitglied einer Zielgruppe treffen kann.“ 3
Als Terrorist kann möglicherweise eine Person bezeichnet werden, welche versucht, ihre Ansichten durch ein System von auf Zwang beruhenden Einschüchterungen durchzusetzen. 4 Dieser handelt berechnet und systematisch und keinesfalls irrational. 5 Eine genauere Klärung des Begriffs scheint jedoch schwer möglich zu sein, insbesondere da dieser oft in wechselnden Zusammenhängen genannt wird. So kann es sein, dass in manchen Ländern bereits ein Oppositioneller als Terrorist gilt. 6
Die Entwicklung des Terrorismus hat sich in mehreren Schüben entwickelt, wobei zwei Ausprägungen des weltweit agierenden Terrorismus in den folgenden Ausführungen von Relevanz sein werden. Zum einen handelt es sich um den internationalen Terrorismus, bei dem es sich um die einem Staat zurechenbare Androhung oder Anwendung physischer Gewalt handelt, die mit der Absicht verbunden ist, in einer Zielgruppe Angst zu erzeugen, um politische Ziele gegenüber einem anderen Staat durchzusetzen. 7 Zum anderen ist der transnationale Terrorismus zu nennen. Hierbei handelt es sich um eine Form des Terrorismus, welcher nicht mehr gebietsbezogen ist und bei welchem die Akteure und Aktionsfelder global und infrastrukturell miteinander vernetzt sind. Diese Gewalt geht von substaatlichen Akteuren aus, für deren Tun Staaten oftmals nicht verantwortlich gemacht werden können, weswegen sich deren Bekämpfung in der Grauzone zwischen der Anwendung militärischen Zwangs durch Staaten und der Durchsetzung internationalen Strafrechts befindet. 8
Ein weiterer zu klärender Begriff ist jener der internationalen Sicherheit. Internationale Sicherheit und Weltfrieden sind ihrer Bedeutung nach nicht deckungsgleich aber dennoch miteinander verbunden. Während der Weltfrieden ein Zu-stand der Abwesenheit internationaler bewaffneter Gewalt und extremen mensch-
3 Zimmer,a.a.O., S. 7.
4 Vgl. Hoffmann, a.a.O., S. 15.
5 Vgl. Ebenda, S. 15.
6 Vgl. Hoffmann, a.a.O., S. 13.
7 Vgl. Zimmer, a.a.O., S. 13.
8 Vgl. Kotzur, Markus: „Krieg gegen den Terrorismus“ - politische Rhetorik oder neue Konturen
des „Kriegsbegriffs“ im Völkerrecht?, in: Archiv des Völkerrecht, B 40/2002, S. 460.
4
lichen Leidens ist, hat die Förderung der objektiven internationalen Sicherheit das Ziel, eine dauerhafte Wahrung des Weltfriedens zu ermöglichen. 9 Internationale Sicherheit bedeutet also, „dass kein Staat fürchten muss, von anderen Staaten durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt in seiner territorialen Integrität oder politischen Unabhängigkeit verletzt zu werden.“ 10
Zur Bearbeitung des Themas standen zahlreiche Publikationen zur Verfügung. Teilweise gestaltete sich die Materiallage gar als sehr unübersichtlich, da der Ter-rorismus, wie oben bereits erwähnt, Untersuchungsgegenstand zahlreicher wissenschaftlicher Disziplinen ist.
Das Werk „Terrorismus und Völkerrecht. Militärische Zwangsanwendung, Selbstverteidigung und Schutz der internationalen Sicherheit“ von Gerhard Zimmer, vermittelt einen guten Einblick in diese komplexe Materie. Auch das Buch „Völkerrecht“ von Matthias Herdegen, eignet sich vorzüglich zur Erlangung eines gewissen Grundwissens bezüglich der Grundlagen des modernen Völkerrechts. Sehr empfehlenswert ist das Buch „Die Vereinten Nationen“ von Sven Gareis und Johannes Varwick, welches in die zentralen Tätigkeitsfelder der VN einführt, ihre Reformperspektiven bewertet und die Rolle dieser Weltorganisation in den internationalen Beziehungen beleuchtet. Die Aufsätze „Selbstverteidigung gegen bewaffnete Angriffe nicht-staatlicher Organisationen - Der 11. September 2001 und seine Folgen“ von Markus Krajewski und „Gewaltverbot und humanitäres Völkerrecht nach dem 11. September 2001“ von Thomas Bruha, können ebenfalls als anregend bezeichnet werden. Beide sind in Band 40 des Jahres 2002 in der Zeitschrift „Archiv des Völkerrechts“ erschienen. Diese setzen das Phänomen des transnationalen Terrorismus in einen völkerrechtlichen Kontext und beziehen hierbei die Entwicklungen des Völkerrechts seit dem 11. September 2001 mit ein.
2 Verpflichtungen der Staaten im Umgang mit dem internationalen
Terrorismus.
Staaten sind dazu verpflichtet, den internationalen Terrorismus, der sich gegen ein anderes Land richtet, weder zu unterstützen noch zu dulden. Diese Verpflichtungen ergeben sich aus der Pflicht zur Achtung elementarer Ver-haltensstandards bezüglich der Menschenrechte in Verbindung mit der Resolution
9 Vgl. Lailach, Martin: Die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit als Auf-
gabe des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, Berlin 1998, S. 250 f.
10 Zimmer, a.a.O., S.1.
5
748 des Sicherheitsrates der VN sowie dem in Grundsatz 21 der Erklärung der Stockholmer Konferenz der VN niedergelegten, so genannten Allgemeinen Schädigungsverbot.
Auch aus dem Allgemeinen Gewaltverbot gemäß Artikel 2 Ziffer 4 ChVN lässt sich eine Verpflichtung der Staaten zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus ableiten. 11
In der Völkerrechtslehre weitaus umstrittener ist jedoch die Frage, ob sich eine Verpflichtung der Staaten zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, von Artikel 38 Statut IGH ableiten lässt. 12
So wird versucht eine Verpflichtung der Staaten zum Vorgehen gegen den Terrorismus aus den von den Kulturvölkern anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätzen abzuleiten. Auch wird angenommen, dass sich eine Verpflichtung aus dem Völkergewohnheitsrecht oder aus internationalen Übereinkünften ergibt, doch auch dies ist nicht der Fall. Zwar sind Sachverhalte, die den Tatbestand des Ter-rorismus erfüllen, im innerstaatlichen Bereich unter Strafe gestellt, doch handelt es sich bei der Strafbarkeit eines individuellen Verhaltens nicht gleich um allgemeine Rechtsgrundsätze. 13
Das Völkergewohnheitsrecht kann nicht in Frage kommen, da die Piraterie, zu welcher der Terrorismus in Verbindung gesetzt wird, einen völlig andersartigen Sachverhalt darstellt. Diese beiden Sachverhalte sind somit in keiner Weise vergleichbar. 14
Auch aus internationalen Übereinkünften lässt sich keine Verpflichtung der Staaten zur Bekämpfung des Terrorismus herleiten, da es sich bei diesen um Verträge handelt, die lediglich auf spezifische Vorkommnisse reagieren. 15
2.1 Die Beachtung der Menschenrechte.
Das in den verschiedenen Menschenrechtspakten verankerte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, wurde in der Vergangenheit bereits wiederholt als Norm herangezogen, um ein Verbot terroristischer Aktivitäten zu begründen. Ter-roristische Handlungen gehen stets mit der Verletzung dieser grundlegenden
11 Vgl. Zimmer, a.a.O., S. 16 ff.
12 Vgl. Zimmer, a.a.O., S. 14 f.
13 Vgl. Ebenda, S. 15.
14 Vgl. Ebenda, S. 15.
15 Vgl. Ebenda, S. 15 f.
Arbeit zitieren:
Diplom-Politologe Terry Daniel Meincke, 2005, Wer ist ein Terrorist? Zum Verhältnis von Völkerrecht, internationaler Sicherheit und Terrorismus, München, GRIN Verlag GmbH
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