Inhaltsverzeichnis
1. Einführung. 2
2. Der Streit zwischen den Wettinern nach 1265 und die Bemühungen. 4
Rudolf von Habsburg um den Landfrieden in Thüringen
3. Erneute Unruhen in Thüringen und der Mark Meißen. 7
nach dem Tod Heinrichs des Erlauchten 1288
4. König Rudolf von Habsburg setzt den Landfrieden in Thüringen durch. 8
5. Die Rücklösung des Pleißenlandes und der Grafschaft Brena an das Reich 10
6. König Rudolf belehnt Diezmann mit der Niederlausitz. 11
7. Bemühungen König Rudolfs zur Aufrechterhaltung des Landfriedens 12
in Thüringen und Sachsen im Mai 1290
8. Schlussbetrachtung. 13
9. Bibliographie. 15
2
1. Einführung
Als Rudolf von Habsburg (geb. 1218) 1273 zum König erhoben wurde, warteten schier unlösbare Aufgaben auf den neuen Herren. Wiederherstellung des Landfriedens, Rückgewinnung der Besitzungen des Königs und vor allem die positive Gestaltung der während des Investiturstreits stark verschlechterten Beziehungen zum Papst. Das Ansehen des deutschen Königtums lag danieder. Die hohen Herren im Reich ( die Kurfürsten ) hatten ihre eigene Position gegenüber König und Reich stark ausgebaut. Die Vorgänger des Habsburgers hatten es nicht vermocht, die Reichsgewalt gegenüber diesen durchzusetzen. Die Landesherren selbst betrieben zu jener Zeit einen regen Territorialausbau. Sie verkauften und belehnten ihre Nachkommen oder Verwandten mit Teilen der ihnen zu Händen gegebenen Reichsgüter, handelten mit ihnen ohne die Zustimmung des Königs. Zu schwach war dessen Stellung, die sich während des Interregnums in den 60iger und 70iger Jahren des 13. Jahrhunderts noch verschlechtert hatte. Die deutschen Könige waren als die Anwälte der Reichseinheit in ihrer Funktion zurückgedrängt worden 1 und besaßen nach dem Aussterben des großen Staufergeschlechts nicht viel mehr als eine repräsentative Rolle. Der alte Gegensatz zwischen Königtum und Stammesherzogtum war dem deutschen Reich schon bei seiner Gründung in die Wiege gelegt worden. 2 Nach der Absetzung Friedrich II und dem damit verbundenen Verfall der königlichen Autorität zeigten sich seine folgenschweren Auswirkungen. Während sich in anderen Teilen Europas aus dem Wirrwarr kleinräumiger Adelsherrschaften großflächige, innerlich straff zusammengehaltene Königreiche herausbildeten, blieb das deutsche Reich durch die erstarkte Landesherrschaft der Fürsten in viele kleine Territorien aufgespaltet. Hier wurden Könige von Gegenkönigen abgewechselt und die Kurfürsten, eigentliche Herren im Reich, gewannen allmählich die Oberhand. Die Reichsfürsten hatten sich gegenüber dem Königtum durchgesetzt und konnten ohne dessen Einwirken innerhalb ihres vom König verliehen Lehen eine starke Territorialgewalt errichten. Dabei kam es oft zu langwierigen Fehden in den einzelnen Territorien, welche zwischen den Fürsten untereinander oder aber deren Kampf gegen Teile des eigenen niederen Adels und dem König direkt unterstehende Stände ( Reichsstädte, Reichsgrafen etc. ) ausgefochten wurden. Die Könige, teilweise selbst Reichsfürsten, die in die Selben nicht
1 Vgl. Blaschke S. 270
2 Vgl. Blaschke S. 270
3
selten involviert waren 3 , oder aber, da sie als „Ausländer“ 4 kein direktes Interesse an einem starken deutschen Königtum hatten, gingen nur vereinzelt gegen diese Missstände im Reich vor. Meistens mussten sie jedoch diesem, auf Kosten der Bevölkerung ausgetragenen, Treiben tatenlos zusehen. Das Schicksal des deutschen Reiches schien der fürstlichen Willkür überlassen zu sein.
Rudolf selbst zählte vor seiner Wahl zu den eher unbedeutenderen Reichsfürsten. 5 Sein Vater Graf Albrecht IV. von Habsburg hatte während des Investiturstreits 1074 bis 1122 seine Herrschaft im Aargau um Zürich und im Elsass errichten können. Diese, im Vergleich zu den anderen Kandidaten der Königswahl des Jahres 1273 6 , eher schmale Machtgrundlage schien den Kurfürsten gelegen, weshalb sie sich am 24.10.1273 für den unbedeutenden Habsburger entschieden. Ein schwacher König, dem selbst eine mächtige territoriale Basis fehlte und zudem bereits 55 Jahre alt war, konnte den Fürsten bei der Durchsetzung ihrer Interessen wenig hinderlich sein. 7 Was die Fürsten unterschätzt hatten, war Rudolfs politischer und kriegerischer Tatendrang. Am 30.Oktober 1273 erließ er ein Manifest zur Wiederherstellung des so lange gestörten Friedens im Reich. In diesem sagte er den Schwachen und Unterdrückten seine Unterstützung zu und versprach die Herstellung geordneter Zustände. 8 Als erste Maßnahme wurde sogleich ein neuer Hofrichter ernannt und damit ein neues Reichshofgericht installiert. 9
Auf dem ersten Reichstag zu Speyer am 7. Dezember 1273 verkündete er das zweite Ziel seiner schon vor der Wahl verkündeten aktiven Reichspolitik. Es sollte „alles Reichsgut, welches jemand auf ungehörige Weise an sich gebracht, herausgegeben werden [...]“ 10 .Damit setzte er den schon im Vorfeld seiner Wahl probagierten Anspruch der Revindikation ( Rückgewinnung aller Besitzungen des Reiches), den die Grossen im Reich unterstützten, mit dem ersten Hoftag zu Speyer in die Tat um. ( „Allen Beamten des Reiches wurde befohlen das Reichsgut überall aufzusuchen, festzustellen und einzuziehen“ 11 .)
3 Da die Könige oft mit der eigenen Hausmachtspolitik und den eigenen Ausbau ihrer Landesherrschaft
beschäftigt waren, kam es oftmals auch in ihren Territorien zu Fehden mit dem dort ansässigen Adel oder aber
zu Kämpfen mit benachbarten Fürsten, so auch bei König Rudolf. Siehe Knefelkampf S. 262.
4 Als Beispiel sind hier die Könige Wilhelm von Holland oder Alfons von Kastilien zu nennen. Vgl. Knefelkamp
S. 251 ff.
5 Vgl. Knefelkamp S. 259.
6 Ebenfalls kandidierten für die deutsche Krone: der Stauferenkel Friedrich „der Freidige“, König Phillip III. von
Frankreich, Ottokar II. von Böhmen, Pfalzgraf Ludwig und Graf Siegfried von Anhalt. Vgl. Knefelkamp S.
260
7 Vgl. Knefelkamp S. 260.
8 Vgl. Reg. Imp. VI, 1., Nr. 22.
9 Vgl. Knefelkamp S. 261.
10 Vgl. Reg. Imp. VI, 1., Nr. 48a
11 Vgl. Reg. Imp. VI, 1., Nr. 48a
4
Dieses mit dem allgemeinen Landfrieden verbundene Vorhaben des neuen Königs war gegen die eigenmächtige Politik der Fürsten im Reich gerichtet .Da es aber vorerst nur auf dem Papier galt, sahen sie zu diesem Zeitpunkt in dem Habsburger noch keinen ernstzunehmenden Gegner ihrer Territorialpolitik. Dies änderte sich aber bald.
Nachdem er seine schwache Position im Reich mit einer geschickten Heiratspolitik 12 und der Unterstützung des Friedrich von Hohenzollern, Burggraf von Nürnberg, dem Erzbischof von Mainz sowie schwäbischer und fränkischer Grafen ausgebaut hatte 13 , wandte er sich seinem größten Widersacher, Ottokar II. von Böhmen, zu. Dieser hatte die Wahl des Habsburgers zum deutschen König nicht anerkannt 14 und wandte sich 1278 mit Waffengewalt gegen Rudolf. Der Habsburger besiegte den böhmischen König in der Schlacht bei Dürnkut 1278 15 und erweiterte mit dem Sieg über seinen größten Konkurrenten sein eigenes Territorium im Raum Österreich mit der Steiermark, Kärnten, Krain, der windischen Mark und dem Egerland, die er seinem Sohn zur Verwaltung überließ. Nach 1281 wandte er sich schließlich der Durchsetzung des allgemeinen Landfriedens im Reich aber vor allem dem verkündeten Einzug von Reichsgut zu. Dabei kam es im Jahr 1289 zum direkten Eingreifen des Königs in Thüringen. Hier hatte der ansässige höhere Adel (die Wettiner) das Land durch seine Fehden stark verwüstet und Reichsgut nach belieben in Besitz genommen oder aber weiter veräußert. Am Beispiel der Wettiner soll hier nun die Reichspolitik König Rudolfs nachgezeichnet werden. Dabei werden vor allem die Maßnahmen zur Sicherung des Landfriedens aber auch die der im Herrschaftsbereich der Wettiner durchgeführten Revincationspolitik aufgezeigt werden. Wir werden sehen, wie das wettinische Fürstengeschlecht in seinem eigenmächtigen Handeln durch die Maßnahmen des König beschnitten wird. Wie er deren Streitigkeiten in den 70iger und 80iger des 13. Jahrhunderst zu schlichten sucht und Teile ihres unrechtmäßig erworbenen Besitzes in die Verfügungsgewalt des Reiches zurücknimmt.
2. Der Streit zwischen den Wettinern nach 1265 und die Bemühungen
Rudolf von Habsburg um den Landfrieden in Thüringen
Nachdem der Wettiner Markgraf und Landgraf Heinrich „der Erlauchte“ 16 als Sieger des thüringischen Erbfolgekrieges (1247 bis 1263) hervorgegangen war, teilte er seinen Besitz
12 Näheres zur Heiratspolitik König Rudolfs in: Knefelkamp S. 260-261.
13 Vgl. Knefelkamp S. 260.
14 Ottokar II. wandte sich 1273 an Papst Gregor X. , dass dieser die Wahl des Habsburgers Rudolf für ungültig
erkläre. Vgl. Reg. Imp. VI, 1., Nr. 42d
15 Rudolf führte am 24. November 1277 erfolgreich Krieg gegen den Ottokar II. , in: Reg. Imp. VI, 1., S. 9.
16 Seit 1264 war Heinrich Markgraf von Meißen und der Ostmark, Pfalzgraf von Sachsen und Landgraf zu
Thüringen. Vgl. Rogge S. 20.
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Arbeit zitieren:
Daniel Böhme, 2003, Die Politik des Königs Rudolf von Habsburg in Thüringen, der Markgrafschaft Meißen und dem Pleißenland zwischen 1277 und 1290, München, GRIN Verlag GmbH
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