II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis IV
1. Einleitung 1
2. Grundlagen und Risiken in der Versicherungswirtschaft 2
2.1. Versicherungsunternehmen und Versicherungsgeschäfte 2
2.2. Systematisierung der versicherungstechnischen Risiken 3
2.3. Das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen 5
3. Versicherungsaufsicht in Deutschland und Europa 8
3.1. Die Systematik der Versicherungsaufsicht in Deutschland 8
3.2. Entstehung von Solvency I und wesentliche Änderungen 10
3.3. Grenzen der bisherigen Regelungen 12
4. Das Projekt Solvency II 14
4.1. Die Grundstruktur von Solvency II 14
4.2. Die Bedeutung Interner Modelle im Rahmen von Solvency II 18
4.3. Folgen von Solvency II 20
5. Fazit 21
Literaturverzeic hnis 22
III
Abkürzungsverzeichnis
AnlV Anlageverordnung BaFin Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen EG Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft HGB Handelsgesetzbuch KonTraG Kontrahierungsgesetz KPMG Klynveld, Peat, Marwick, Goerdeler o.J. ohne Jahr o.O. ohne Ort o.V. ohne Verfasser VA Versicherungsaufsicht VAG Versicherungsaufsichtsgesetz VU Versicherungsunternehmen VVG Versicherungsvertragsgesetz
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Das „Drei-Säulen-System“ von Solvency II 18
- 1 - 1.Einleitung
„Eine wahre Aufsicht verlässt dich nie“ 1 Mit diesen Worten beschrieb der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, Jochen Sanio, die umfangreichen Aufsichts-normen denen der Versicherungssektor national wie auch international unterworfen ist. Es stellt sich jedoch die Frage warum diese Regulierungen überhaupt existieren. Welchen Risiken unterliegen speziell Versicherungen, wer wacht über Versicherungen und was sind Versicherungen überhaupt?
Es ist zu fragen, welche Normen und Instrumente dafür sorgen, dass Solvabilität und somit Sicherheit über die Einhaltung von Versicherungsverträgen und der reibungslose Marktablauf gewährleistet sind.
Diese Fragen gelten nicht nur für Deutschland, sondern, aufgrund des stetigen Zusammenwachsens, für das gesamte Europa.
Bei der Betrachtung der gültigen Normen fallen Grenzen der aktuellen Regelungen auf. Es ist also zu analysieren, in wie weit ist ein neues System, das diese Grenzen überwindet, schon ausgearbeitet ist. Wie soll diese neue Aufsicht überhaupt aufgebaut sein, wie soll Risiko gemessen werden und welche Rolle spielen dabei unternehmensinternen Analysen zur Messung von Risiko. Abschließend habe ich untersucht, welche Auswirkungen die Einführung dieses neuen Solvabilitätsystems auf die Unternehmen selber und auf den Markt hat.
1 Jochen Sanio, 2002.
- 2 - 2.Grundlagen und Risiken der Versicherungswirtschaft
2.1. Versicherungsunternehmen und Versicherungsgeschäfte
Der Begriff Versicherung wird mehrdeutig verwendet. So kann mit dem Begriff Versicherung a) die Gesellschaft, die Versicherungsverträge anbietet, b) der Versicherungsvertrag selber und c) das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme gemeint sein. Es lässt sich sagen, dass eine Versicherung eine Vereinbarung über wirtschaftliche Hilfeleistung ist, die zwischen den Mitgliedern einer Gefahrengemeinschaft bei Eintritt bestimmter Gefahren in Anspruch genommen wird. Der Versicherte hat einen Rechtsanspruch auf die Deckung seiner Schäden. Diese erfolgt aus den Beiträgen der Gruppenmitglieder der Gefahrengemeinschaft. Prinzipiell kann die Bildung einer Gefahrengemeinschaft in drei Rechtsformen erfolgen. Möglich sind Aktiengesellschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten. 2 Zwischen Versicherungsunternehmen die in unterschiedlichen Rechtsfo rmen arbeiten lassen sich heutzutage kaum noch Unterschiede hinsichtlich Zielsetzung und Arbeitsweise darstellen. Es existieren lediglich gesetzlich begründete Unterschiede. 3
Die Grundlage des Versicherungswesens in der Bundesrepublik Deutschland bildet das „Gesetz über die Beaufsichtigung des Versicherungsunternehmen“. In §1 des Gesetzes werden Versicherungsunternehmen als Unternehmen definiert, die den Betrieb von Versicherungsgeschäften zum Gegenstand haben und nicht Träger der Sozialversicherungen sind. Eine genaue Definition des Begriffs Versicherungsgeschäfts wird im Gesetz nicht gegeben, jedoch liefert die Anlage A zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) einen Hinweis auf die Tätigkeit der Versicherungsunternehmen. Hier werden die Versicherungen in einzelne Sparten aufgeteilt. Eine weitere Unterteilung ist durch die Anlage C der „Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen gegenüber dem Bundesaufsichtsamt für das Versichungswesen“ gegeben. In
2 Vgl. Schierenbeck, Henner (1990), S. 654.
3 Vgl. Schierenbeck, Henner/Hölscher, Reinhold (1993), S. 180ff.
- 3 -diesem Anhang erfolgt eine aus der Praxis entwickelte Gliederung der Versicherungs-zweige.
Die Aufteilung nach Versicherungssparten und Versicherungszweigen ist jedoch notwendig, um den Versicherten bereits durch die juristische Ausgestaltung der Unterneh-mensformen vor Verlusten zu schützen. So dürfen Lebens-, Kranken-, Kredit- und Kautions- sowie Rechtschutzversicherungen nur von rechtlich selbständigen Unternehmen angeboten werden. Die verbleibenden Versicherungszweige werden als Schaden- und Unfallversicherungen im engeren Sinne bezeichnet. Hierunter fallen beispielsweise die allgemeine Unfall- und Haftpflichtversicherung. 4
Eine weitere Unterteilung findet zwischen Erstversicherungen und Rückversicherungen statt. Bei Erstversicherungen besteht eine Rechtsbeziehung zwischen dem Versicherungsunternehmen und einem Endverbraucher, einer natürlichen oder juristischen Person die keine Versicherungsunternehmen sind. Die Rückversicherung dagegen stellt ein Sicherungssystem zwischen den einzelnen Versicherungsunternehmen da. Hierbei überträgt ein Versicherer Teile seines übernommenen Risikos gegen Zahlung einer Versicherungsprämie an den Rückversicherer. Der Rückversicherer wird deshalb auch als Versicherung der Versicherer bezeichnet. Dies geschieht beispielsweise als Absicherung bei Verträgen die im Schadensfa ll eine signifikante Schadensregulierung erfo rdern. 5
2.2. Systematisierung der versicherungstechnischen Risiken
Neben dem allgemeinen unternehmerischen Risiko bestehen für ein Versicherungsunternehmen noch versicherungstechnische Risiken.Das versicherungstechnische Risiko lässt sich allgemein dadurch beschreiben, dass die Schäden in Zahl oder Umfang das Ausmaß überschreiten, das erwartet wurde und der Prämienzahlung zugrunde liegt. Die Prämienkalkulation kann nur auf ex ante vorliegenden Schätz- und Erwartungsgrößen
4 Vgl. Schierenbeck, Henner/Hölscher, Reinhold (1993) S.166f.
5 Vgl. Schierenbeck, Henner (1990) S. 221 S.567.
- 4 -basieren, der Schadeneintritt und die Entschädigungshöhe werden jedoch ex post be-stimmt. Das Versicherungsunternehmen trägt also ein Restrisiko das existenzgefährdend sein kann, wenn eine hinreichend große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Schadenshöhe größer ist als das vorhandene Risikokapital und die eingenommenen Prämien. 6 Es gibt verschiedene Ursachen die diese Differenz zustande kommen lassen können.
Die Annahmen die der Prämienkalkulation zugrunde liegen, lassen sich nicht mit absoluter Wahrscheinlichkeit verifizieren. Ihnen liegen empirisch beobachtete Daten zugrunde die sich in der Zukunft ändern können. Wahrscheinlichkeitsverteilungen werden unter Zugrundelegung eines Signifikanzniveaus angenommen, so dass eine fehlerhafte Modelbildung verbleibt. Auch bei exakter Erfassung der Schadensgesetzmäßigkeit besteht keine Sicherheit über die Zeitstabilität dieser Daten. Die mittels historischer Daten erfassten Wahrscheinlichkeitsaussagen lassen sich nicht beliebig in die Zukunft fortschreiben. Ebenso können zufällige exogene Ereignisse wie Naturkatastrophen und der Ausfall eines Rückversicherers dafür sorgen, dass die historischen Daten nicht ausreichen um eine hinreichende Prämienkalkulation zu treffen. Unabhängig vo n der Exaktheit einer Modellierung dieser Zufälligkeit besteht eine Wahrscheinlichkeit für das Eintreten dieser Ereignisse, die aus Sicht des Versicherungsunternehmens ruinös sein kann.
Aufgrund der oben genannten Unsicherheit über die tatsächliche Wahrscheinlichkeitsgesetzmäßgikeiten erfolgt in der Praxis regelmäßig der Rückgriff auf numerische Verfahren der Approximation, wobei die oben genannten Nachteile auftreten. Bei Kenntnis der wahren Wahrscheinlichkeistverteilung über die Schadenzahl N werden regelmäßig die Poisson-Verteilung oder die Binomialverteilung, für Modellierung der kollektiven Schadenshöhe die Normalverteilung und die Lognormalverteilung angewendet. Der Gesamtschaden S einer Periode ergibt sich somit als summe über eine stochastische Anza hl N von unabhängig und identisch ve rteilten Schadenhöhen i Z . Dies lässt sich
mit der Formel S= ∑
6 Vgl. Ludka, Uwe (2005) S. 4ff.
Arbeit zitieren:
Diplom-Ökonom Andreas Höffgen, 2006, Regulierung von Erstversicherungsunternehmen unter besonderer Berücksichtigung von Solvency II, München, GRIN Verlag GmbH
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