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Inhaltsverzeichnis
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Einleitung 3
1. Methodische Grundlagen 4
1.1 Anforderungen an eine Datenbank 7
1.2 Wichtige Definitionen 9
1.3 Der terminologische Eintrag 10
1.3.1 Begriffsbezogene Datenkategorien 11
1.3.2 Benennungsbezogene Datenkategorien 12
1.3.3 Verwaltungsbezogene Datenkategorien 13
1.4 Stufenweise Erarbeitung terminologischer Einträge 14
2. EURODICAUTOM - Die Datenbank der Europäischen Kommission 16
2.1 Inhalt und Aufbau 17
2.2 Der terminologische Eintrag 18
2.3 Entwicklung und Erneuerung 20
2.4 Die Terminologieverwaltung 23
2.5 Zukünftige Verbesserungen 25
3. BLUTERM - Die Bozner Terminologiedatenbank 27
3.1 Inhalt und Aufbau 27
3.2 Der terminologische Eintrag 28
3.3 Der Vergleich zu EURODICAUTOM 30
3.4 Probleme und Perspektiven 34
4. TERMDAT - Die Datenbank der Bundeskanzlei 38
4.1 Die Zusammenarbeit als Grundlage 39
4.2 Inhalt und Verwaltung 40
4.3 Der Aufbau und der TERMDAT-Eintrag 42
4.4 Der TERMDAT-Eintrag in EURODICAUTOM 45
4.5 Der Vergleich zu EURODICAUTOM 46
5. Die italienische Terminologie in den Datenbanken 48
Ausblick 50
Bibliographie 52
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Einleitung
Diese Hausarbeit versucht anhand terminologischer Fragestellungen, verschiedene europäische Datenbanken zu untersuchen und miteinander zu vergleichen. Dabei sollen die Datenbanken mittels der Anwendung von methodischen Grundlagen und speziell unter dem Blickwinkel italienischer Terminologien, auf ihre Funktionalität und Problemfelder dargestellt und analysiert werden.
Terminologie stellt die grundlegende Voraussetzung des Fachübersetzens dar, dabei spielt der Rückgriff auf elektronisch gespeicherte Terminologiebestände eine sehr zentrale Rolle. Beim Anfertigen eines Textes oder einer Übersetzung mit hohen Fachlichkeitsgrad muss der Autor oft mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit für die Recherche der Fachterminologie aufwenden. Als traditionelle Hilfsmittel stehen ihm hierfür in der Regel nur Fachwörterbücher zur Verfügung. Diese Art von Quellen tragen aber nicht zu einer schnellen und effizienten Recherche bei, da sie häufig veraltet und für bestimmte Sachgebiete, besonders für neue Fachgebiete, nicht verfügbar sind. Die Möglichkeit des Zugriffs auf existierende Terminologiebestände ist deshalb für den Übersetzer oder Terminologen äußerst wichtig, denn dies verhilft ihm zu einem ersten Vorschlag einer brauchbaren Übersetzung.
Die ersten Datenbanken zur Verwaltung von Terminologie wurden bereits Mitte der 60er Jahre eingesetzt. Hierbei handelte es sich um terminologische Datenbanken auf Großrechnern, die zur Unterstützung für die Tätigkeiten von großen Sprachdiensten beispielsweise der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) oder der Firma Siemens, betrieben wurden. Die Notwendigkeit der Terminologiedatenbanken war in internationalen und nationalen Institutionen sowie in Industrieunternehmen und Sprachdiensten besonders groß, da viele Übersetzer oft unter starkem Termindruck gemeinsam an umfangreichen Übersetzungen arbeiten mussten. Zudem musste innerhalb der unternehmensspezifischen Sachgebiete eine konsistente Terminologie auch in mehreren Sprachen verfügbar sein.
Erst seit Mitte der 80er Jahre wird Terminologie auf PCs verwaltet, so dass auch Übersetzer in kleineren Organisationsformen und Einzelübersetzer die traditionelle Terminologiearbeit mit Karteikarten oder Wortlisten durch die rechnergestützte Terminologiearbeit ersetzen konnten. Für den Benutzer, der mit den Termini eines Fachgebietes umgehen muss, ist es dabei von besonderer Bedeutung, Termini in einem größeren Zusammenhang präsentiert zu bekommen. Moderne Terminologieda- tenbanken werden an den Möglichkeiten der Darstellung komplexer Beziehungssys-
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teme gemessen, denn heutzutage genügt es nicht mehr, Papierwörterbücher in elektronischem Format nachzuahmen. Die Terminologiedatenbanken sollten in benutzer-freundliche Oberflächen eingebunden sein und weit mehr Funktionalität und Anpassungsfähigkeit bieten. Obwohl die Funktion der einzelnen Datenbanken in den jeweiligen Unternehmen unterschiedlich ist, haben sie doch meistens auf der Basis einer begriffsorientierten Konzeption bestimmte Datenfelder gemeinsam. Kapitel eins befasst sich zunächst mit den methodischen Grundlagen, wobei insbesondere die Anforderungen an eine Datenbank sowie der terminologische Eintrag erläutert werden sollen. Im zweiten bis vierten Kapitel werden die verschiedenen Datenbanken vorgestellt und bezüglich ihres Inhaltes und Aufbaus analysiert und miteinander verglichen. Anschließend erfolgt in Kapitel fünf die Darstellung der Ergebnisse aus den Vergleichen zwischen den Datenbanken unter dem Blickwinkel der italienischen Terminologie und ihrem Nutzen. Schließlich soll im Ausblick der Blick auf zukünftige Entwicklungen gerichtet werden.
1. Methodische Grundlagen
Eine Einführung in die begriffsbezogene Terminologiearbeit und die terminologische Grundsatzlehre stellt das Werk von Helmut Felber und Gerhard Budin „Terminologie in Theorie und Praxis“ (1989) dar. Es leistet noch heute einen wichtigen Beitrag zur terminologischen Grundlagenforschung und bietet sich auch als Hilfe zur Terminologiearbeit an. Dabei wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass der Einsatz des Computers die Terminologiearbeit verändert und zur computergestützten Terminographie geführt hat. Das praktische Ergebnis dieser Entwicklung sind die terminologischen Datenbanken. Angesichts der nun schon weit zurückliegenden Veröffentlichung ist dieses Handbuch aber nicht für eine Konsultierung betreffend aktueller, terminologischer Fragestellungen in Datenbanken geeignet. Bezüglich der Terminographie, welche die Grundlagen für terminologische Datenbanken vorgibt, können folgende allgemein gültige Hauptgrundsätze unterschieden werden: (1) größtmögliche Zuverlässigkeit terminographischer Daten, (2) Einheitlichkeit der Organisation der Datensammlungen, (3) anwendungsorientierte Anordnung der Datensammlung sowie (4) die Berücksichtigung von nationalen oder internationalen Normen. Diese Grundsätze haben primär praktischen Charakter: (1) die Betonung der Zuverlässigkeit der Daten ist nicht nur auf den Einfluss der Normung zurückzuführen, sondern symbolisiert vielmehr den Qualitätsgedanken, der implizit
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in allen Bereichen der Terminologie immer schon enthalten war und erst jetzt explizit als „Qualitätssicherung in und durch Terminologiearbeit“ genauer beschrieben und als eigene Dimension der terminologischen Praxis aufgefasst wird. (2) Die Einheitlichkeit der Organisation der Datensammlung als Grundsatz bedeutet primär die Konsistenz in der Anwendung selbstgewählter terminographischer Methoden und ist sowohl Voraussetzung von Zuverlässigkeit und Qualität, als auch Grundbedingung der Benutzerfreundlichkeit, die im dritten Hauptgrundsatz, nämlich der Anwen-dungsorientierung enthalten ist. (4) Die Anwendung von Normen sollen keinesfalls die Benutzerfreundlichkeit mindern, sondern sie eher durch verstärkte Einheitlichkeit erhöhen. Die Einheitlichkeit terminographischer Methoden dient dazu, dass „verschiedene Organisationen an verschiedenen Orten terminographische Daten einheitlich erfassen, be- und verarbeiten und bereitstellen können“ (Felber/Budin 1989:142). Dies ist bei den zu untersuchenden Datenbanken von besonderer Wichtigkeit, da sie auf internationale Zusammenarbeit beruhen.
Die Förderung der Zusammenarbeit in der Terminologiearbeit über die Sprach- und Landesgrenzen hinweg wird von der Konferenz der Übersetzungsdienste Europäischer Staaten (KÜDES) als unbedingt notwendig angesehen. Auch hier wird die Einheitlichkeit als wichtige methodische Grundlage verstanden, denn zu einer Zusammenarbeit kann es nur kommen, wenn die Beteiligten mit gemeinsamen Methoden arbeiten. Daher haben sie sich zum Ziel gesetzt, die internationale Zusammenarbeit zu fördern, indem sie in ihren Empfehlungen für die Terminologiearbeit (KÜDES 2002) die grundlegenden Verfahren der Terminologiearbeit darstellen, welche nach Ansicht der KÜDES den unerlässlichen gemeinsamen Nenner ausmachen. Die Empfehlungen, die nun schon in der zweiten Auflage erschienen sind und in den drei Arbeitssprachen der KÜDES vorliegen, sind ganz auf die übersetzungsorientierte Terminologiearbeit ausgerichtet. Sie sind weder eine theoretische Einführung in die Terminologie, noch wenden sie sich an die spezialisierten Terminologen oder Terminologiedienste. Vielmehr sollen sie allen beteiligten Sprachendiensten eine konkrete Anleitung zur Terminologiearbeit geben, um ihnen den Zugang zur praktischen Terminologiearbeit und die Zusammenarbeit mit anderen Sprach- und Terminologiediensten zu erleichtern. Daher sind sie sehr stark an den Bedürfnissen der Praxis orientiert und für den tatsächlichen Gebrauch konzipiert. Entsprechend diesem Zweck werden in aller gebotenen Kürze im einleitenden Teil zunächst die Überlegungen zum Zweck und Nutzen der Terminologiearbeit in Wirt-
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schaft, Wissenschaft und Verwaltung vorgestellt sowie in die theoretischen Grundlagen eingeführt, wobei die wichtigsten Grundbegriffe erläutert werden. Die erste Ausgabe der Empfehlungen 1 (1990) hat in Fachkreisen das Bewusstsein über die Wichtigkeit der Terminologie in der Fachkommunikation verstärkt, aber das Ziel einer engen und unkomplizierten Zusammenarbeit ist erst in Ansätzen erreicht worden. Daher wurde in der zweiten Auflage der KÜDES ein eigenes Kapitel über die terminologische Zusammenarbeit hinzugefügt (KÜDES 2002: 21). Weiterhin werden die terminologischen Arbeitsmethoden und vor allem der terminologische Eintrag mit den obligatorischen und fakultativen Daten detaillierter behandelt. Die Erklärungen zum terminologischen Eintrag sind sehr pragmatisch aufgebaut: die übersichtliche Strukturierung ist besonders benutzerfreundlich und in aller Kürze wird das Wichtigste angesprochen. Anhand des Aufbaus und Inhalts wird einem Studierenden, der sich einen Überblick über die Thematik verschaffen möchte, sofort bewusst, dass die Empfehlungen für Fachleute konzipiert wurden, daher fällt eine Einarbeitung anfangs etwas schwer.
An Studierende und Dozenten der Übersetzer- und Dolmetscherschulen sowie an alle, die eine detailreiche und gründliche Einführung in die Praxis der Terminologiearbeit suchen, wendet sich die Einführung in die Terminologiearbeit (Arntz/Picht/Mayer 2002). In der neuesten vierten Auflage wurde das Kapitel zur rechnergestützten Terminologiearbeit vollständig überarbeitet, da sich im Bereich der Terminologie wichtige Entwicklungen vollzogen haben und der Einsatz von Computern für die Terminologiearbeit eine immer wichtiger werdende Rolle spielt. Diese Einführung bietet, neben den umfangreichen und verständlichen Ausführungen in den einzelnen Kapiteln, im Anhang auch eine sehr ausführliche und hilfreiche Bibliographie an, wobei zusätzlich eine Auswahl von Werken dargestellt sind, die zur vertiefenden Lektüre empfohlen werden.
In Anlehnung an die eben genannten grundlegenden Titel sollen im Folgenden die Voraussetzungen und der Aufbau einer terminologischen Datenbank erklärt und in den darauf folgenden Kapiteln an praktischen Beispielen veranschaulicht werden.
1 Online einzusehen unter folgender Adresse: http://www.admin.ch/ch/i/bk/termdat/x/tworking/cst/d/docu.htm
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1.1 Anforderungen an eine Datenbank
Wie aus dem vorhergehenden Abschnitt hervorgegangen ist, kann als erste Grund-voraussetzung die Zuverlässigkeit der terminologischen Daten einer Datenbank festgehalten werden. Das Angebot an Terminologie, die in elektronischer Form zugänglich ist, hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. Viele Fachorganisationen stellen die eigenen terminologischen Bestände ins Internet. Dadurch sind die Recherchemöglichkeiten für Übersetzer und Terminologen geradezu explosionsartig gestiegen. Der Zugriff auf diese Informationen gestaltet sich aber oftmals schwierig. Die Verlässlichkeit und Korrektheit der lexikographischen oder terminographischen Informationen spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Neben der Seriosität der Aufmachung bietet sicherlich das fachliche Know-how der Stelle, die für die Seite verantwortlich ist, einen ersten Anhaltspunkt für die Beantwortung der Frage, ob es sich hier um eine zuverlässige, von Fachleuten erarbeitete Terminologie handelt oder ob es eine veraltete ist. Ein weiteres Indiz sind Definitionen und einschlägige, autoritative Quellen. Sie ermöglichen es demjenigen, der über Fachkenntnisse verfügt oder auf solche zurückgreifen kann, die Plausibilität der Angaben zu überprüfen. Gleichzeitig bietet die Angabe von Quellen die Möglichkeit der inhaltlichen Vertiefung (Arntz/Picht/Mayer 2002: 254f.).
Die zweite Grundvoraussetzung stellt die Einheitlichkeit bzw. Übersichtlichkeit der Organisation der Datenkategorien dar. Je mehr Daten die Einträge enthalten, desto größer ist der Informationswert der Datenbank, und desto vielfältiger ist ihre Verwendbarkeit. Mit wachsender Zahl der Datenkategorien können die Einträge aber auch an Übersichtlichkeit einbüßen und dadurch wird die Pflege des Datenbestandes immer aufwendiger. Eine zu große Vielfalt der Daten erschwert die Abfrage der Datenbank und die Einarbeitung neuer Terminologien. Daher sollte ein Mittelweg ge-funden werden (KÜDES 2002: 27). Jede kleinste Information muss eindeutig sowie leicht lesbar sein und in einer geeigneten Datenkategorie abgelegt werden (Schmitz 2001: 543). Keine Datenkategorie darf mehr als eine ganz spezifische Art von Information enthalten. Die Bezeichnung der Datenkategorie soll möglichst den Dateninhalt wiedergeben. Manche Systeme bieten bspw. im Eintrag nur eine Datenkategorie zur Quellenangabe an, wobei nicht klar hervorgeht, auf welche der anderen Datenka-tegorien sich diese Quellenangabe bezieht (Sandrini 1996: 4). Je größer der Bestand einer terminologischen Datensammlung wird, umso schwieri- ger ist er auch zu verwalten und benötigt eine geeignete Sachgebietsklassifikation
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mit entsprechender Codierung. Sie ermöglicht, die Einträge in Teilbestände zusammenzufassen und dient der Aufdatierung sowie Aktualisierung und Bereinigung von Teilbeständen, dem systematischen Ausbau des Bestandes, dem Erstellen von Sachgebietsglossaren und dem Datenaustausch in bestimmten Sachgebieten. Die Klassifikation muss leicht anzuwenden sein, einem systematischen Aufbau entsprechen und den gesamten terminologischen Arbeitsbereich des Datenbankbetreibers lückenlos erfassen. Eine Dezimalklassifikation z.B., welche alle Wissensgebiete und Manifestationen menschlichen Denkens und Handelns erfassen würde, würde nur Nachteile mit sich bringen, da sie für terminologische Bedürfnisse zu detailliert ausfiele. Moderne Terminologiedatenbanken benutzen die heute übliche Lenoch-Klassifikation, eine Mischung von Klassifikation und Thesaurus. Eine gemeinsame Klassifikation erleichtert die terminologische Zusammenarbeit, insbesondere den Datenaustausch (KÜDES 2002: 85 ff.).
Die Anwendungsorientierung und Benutzerfreundlichkeit ist die dritte Voraussetzung. Da die Benutzerbedürfnisse verschieden sind, kann die terminologische Datenbank verschiedene Bedürfnisse befriedigen, sofern die Daten benutzergerecht aufbereitet wurden. Eine terminologische Datenbank kann auch die Verwendung einer einheitlichen Terminologie überwachen (Felber/Budin 1989: 193). Es sollten Benut-zerhandbücher und Hilfefunktionen angeboten werden, die den Benutzer bei der Abfrage sowie beim Umgang mit inhaltlichen Fehlern und Problemen unterstützen (Schmitz 2001: 543).
Des Weiteren ist der Zugriff auf die terminologischen Daten als wichtig anzusehen, denn eine Datenbank sollte die Möglichkeit geben, nach vielfältigen Eingaben eines Terminus (Suchwortes) zu suchen (über Trunkierung, Änderungsdatum, Freitextsuche). Art und Umfang einer Datenbank sollen vor allem auf die Bedürfnisse der Benutzerschaft zugeschnitten sein. Mögliche Benutzergruppen sind Übersetzer, Dolmetscher, technische Autoren, Terminologen und auch Sprachfachleute. Jede dieser Gruppen stellt unterschiedliche Anforderungen an eine Terminologiedatenbank. Sprachendienste stellen meist höhere Anforderungen an die Datenverwaltung (Verwaltung von Teilbeständen, Eintragsklassen, von Bearbeitern usw.), da sie in der Regel Terminologie für mehrere Benutzer aufbereiten und somit größere Bestände verwalten. Fachleute stellen hingegen höhere Anforderungen an die Begriffsbe- schreibung und an die Vermittlung von Fachinformation, wie z.B. die Angabe von
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Zuverlässigkeitscodes und autoritativen Quellenangaben 2 . Grammatikalische Angaben sind zum Beispiel für Lehrende und Lernende von großem Interesse, den Sprachfachleuten sind sie jedoch im Allgemeinen bekannt, daher ist deren Aufnahme in eine Terminologiedatenbank meist überflüssig (KÜDES 2002: 27), es sei denn sie sind als Unterscheidungskriterium für die Übersetzer unbedingt notwendig (siehe BLUTERM).
Arbeitet eine Gruppe von Fachleuten an einer Terminologie, wie es z.B. in einer Normungsorganisation der Fall sein kann, bedarf es höchstwahrscheinlich bestimmter Datenkategorien zum Projektmanagement wie u.a. die Angabe des Status eines Eintrages (nicht genormt, Vor- Norm, genormt) oder des Erstellers des Eintrags bzw. des Verantwortlichen für die Eingabe eines bestimmten Datenelementes. Dies gilt ebenso für die Qualitätssicherung der Terminologiearbeit, wo z.B. angegeben werden kann, welche Ebene der Qualitätskontrolle ein Eintrag erreicht hat (Sandrini 1999:6). Die vierte wichtige Grundvoraussetzung einer Datenbank ist die Überprüfbarkeit. Die Angabe des Datums der Erstellung bzw. der letzten Überarbeitung gibt Auskunft darüber, ob es sich um eine ständig aktualisierte Seite handelt oder aber um ein veraltetes, nicht mehr betreutes Informationsangebot. Das dargestellte Ergebnis der terminologischen Recherche sollte wie jede wissenschaftliche Arbeit dokumentiert werden und vom Benutzer nachvollziehbar sein. Durch die Transparenz des Ergebnisses der Terminologierecherche erhöht sich für den Benutzer der Wert des Eintrags (Sandrini 1996: 4).
1.2 Wichtige Definitionen
In diesem Abschnitt sollen kurz die Begriffe, die die Basis dieser Untersuchung darstellen, definiert werden. Nachfolgende Angaben sind aus den Empfehlungen für Planung und Aufbau von Terminologiedatenbanken (GTW 1994) übernommen.
Terminologisches Datenelement:
Kleinste identifizierbare terminologische Informationseinheit, die eine eigenständige Bedeutung hat.
Terminologische Datenkategorie: Klasse terminologischer Datenelemente gleichen Typs.
2 Für eine ausführlichere Erläuterung zu den verschiedenen Anwendern und ihren Bedürfnissen siehe: GTW- Report: Empfehlungen für Planung und Einrichtung von Terminologiedatenbanken. Saarbrü- cken: Gesellschaft für Terminologie und Wissenstransfer e.V. 1994, S. 6-8.
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Katalog terminologischer Datenkategorien:
Geordnete Auflistung in der alle terminologischen Datenkategorien aufgeführt und definiert sind. Für eine konkrete Anwendung werden hieraus die benötigten terminologischen Datenkategorien ausgewählt.
Terminologischer Eintrag:
Logisch zusammengehörige Menge terminologischer Datenelemente zu einem Begriff. Die Struktur des terminologischen Eintrags ist durch eine Auswahl von Datenkategorien aus dem Katalog terminologischer Datenkategorien definiert.
Terminologischer Record:
Physisch zusammengehörige Menge terminologischer Datenelementen, die innerhalb einer Datenverarbeitungsanwendung als Einheit behandelt werden. Ein terminologischer Eintrag, der eine logische Einheit darstellt, kann je nach Art des Terminologieverwaltungssystems aus ein, zwei oder mehreren terminologischen Records (physischen Einheiten) bestehen.
Terminologieverwaltungssystem
Software, mit deren Hilfe terminologische Einträge verwaltet, d.h. erfasst, bearbeitet, verarbeitet, abgefragt und aufbereitet werden können.
Terminologiedatenbank
Einheit aus Terminologieverwaltungssystem und Gesamtheit der mit Hilfe dieser Software erfassten terminologischen Einträge. Oft wird auch das organisatorische Umfeld, das zur Verwaltung der Terminologiedatenbank notwendig ist, mit einbezogen.
1.3 Der terminologische Eintrag
Der terminologische Eintrag entspricht im Wesentlichen einer Karteikarte oder einem Eintrag im Wörterbuch und stellt die Basiseinheit einer terminologischen Datenbank dar. Er besteht aus einer Reihe von terminologischen Datenelementen über den Begriff und dessen Benennung/en in einer oder mehreren Sprachen sowie den Zusatzdaten für die Verwaltung und Pflege der erfassten Informationen entsprechend der im Datenmodell vorgesehenen Datenkategorien (GTW 1994: 11). Er beinhaltet eine große Zahl von terminologischen Informationen, die sich unterschiedlichen Ebenen zuordnen lassen. Es ist daher notwendig, diese Informationen zu ordnen. Ein geeigneter Ansatz hierfür ist die Einteilung in Benennungsbezogene, Begriffsbezogene und Verwaltungsbezogene Datenkategorien.
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In der ISO-Norm 12620 „Computation aids in terminology - data element dictionary“ 3 sind 200 verschiedene Datenkategorien aufgeführt, die zur Auswahl herangezogen werden können. Die Auswahl muss dabei von individuellen Anforderungen abhängig gemacht werden. Dabei gilt auch hier folgender Grundsatz: Die Auswahl sollte pragmatisch und praxisorientiert sein. In den Empfehlungen für die Terminologiearbeit der KÜDES, in denen explizit ein praxisorientierter und auf die Bedürfnisse der Übersetzer zugeschnittener Ansatz verfolgt wird, findet sich eine Unterscheidung zwischen obligatorischen und fakultativen terminologischen Daten sowie Zusatz-und Verwaltungsdaten, die sich im Übersetzungsalltag durchaus als realistisch erweist.
Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf zwei wichtigen Handbüchern zur Terminologiearbeit und eines speziellen zum Aufbau von Terminologiedatenbanken, nämlich der Einführung in die Terminologiearbeit (Arntz/Picht/ Mayer 2002: 232ff.) und den Empfehlungen für die Terminologiearbeit (KÜDES 2002: 27-43) sowie den Empfehlungen für Planung und Aufbau von Terminologiedatenbanken (GTW 1994: 11-18). Die Informationen sind zusammengefasst und beschränken sich auf die obli-gatorischen und wichtigsten Datenkategorien eines terminologischen Eintrags.
1.3.1 Begriffsbezogene Datenkategorien:
Fachgebiet:
Die Angabe des Fachgebiets dient als Orientierungs- und Verständnishilfe sowie als Selektionskriterium für die Erstellung von Glossaren. Die Einordnung in Fachgebiete erfolgt entweder nach eigenen Unterteilungen oder bestehenden Fachgebietssystematiken. Es ist von Vorteil wenn er durch einen sprachunabhängigen Code festgehalten wird, der leicht verständlich ist (mnemotechnischer Code, Lenoch-Klassifikation). Für die Ordnung terminologischer Datenbanken ist die Angabe von Fachgebieten von großer Bedeutung; in vielen Datenbanken ist das Fachgebiet eine obligatorische Datenkategorie.
Definition:
In dieser Datenkategorie erfolgt die Umschreibung des Begriffs nach Inhalt und Umfang und somit die Abgrenzung von anderen Begriffen. Die Definition ist Voraussetzung für zuverlässige Terminologiearbeit bezüglich einer eindeutigen Zuordnung
3 Im Internet abrufbar unter: www.ttt.org/clsframe/datcats.html (letzter Zugriff am 28.03.04)
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Clara La Terra, 2004, Terminologische Fragestellungen in Datenbanken: Datenbanken im Vergleich unter dem Blickwinkel italienischer Terminologien, München, GRIN Verlag GmbH
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