Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Begriffsdefinitionen 4
3. Das Schengener Abkommen. Schnelle Umsetzung einer als Politikziel
formulierten Passunion oder Beibehaltung der bisherigen Grenz-
kontrollpraxis ? 4
4. Die Grundannahmen des rationalen Liberalismus von Andrew
Moravcsik 6
5. Liberalismus und Schengen. Ein Erklärungsmodell des Konflikt-
austrags 7
5.1 Innere Sicherheit in Deutschland und Großbritannien 7
5.2 Deutsche Exportinteressen 8
5.3 Die Grenzlängen von Deutschland und Großbritannien 8
6. Theorie und Empirie. Stimmt das Erklärungsmodell mit den
empirischen Daten überein? 9
6.1 Schengen als Gefahr für die innere Sicherheit? 9
6.2 Deutschland von der Exportlobby nach Schengen getrieben? 11
6.3 Kostenexternalisierung durch Verschiebung der Grenzkontrollen? 11
7. Fazit 13
8. Literaturverzeichnis 15
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1. Einleitung
Die alten Grenzposten stehen verlassen da und verfallen langsam aber sicher. Grenzkontrollen? Wartezeiten an den Grenzbäumen und Durchsuchungen des Kofferraums? Für Deutschland kaum noch vorstellbar. Doch bevor sich die Staaten der EG zusammentaten und den freien Personen- und Warenverkehr mit dem Schengener Abkommen 1993 ermöglichten, war dies Realität (Blessmann 1994: 55). Der Frage, warum es zu einer Abschaffung der Grenzkontrollen kam, welche Interessensgruppen in den einzelnen Ländern dafür oder dagegen waren und wie man den Ausgleich zwischen den Interessen der Staaten erklären kann, will ich in dieser Hausarbeit nachgehen. Besondere Aufmerksamkeit widme ich hierbei dem Umsetzungskonflikt eines formulierten Politikziels ‚Passunion’, der Analyseaspekt freier Warenverkehr soll sekundär betrachtet werden. Analysiert werden soll exemplarisch die Position eines Schengen Befürworters (Deutschland) und eines Staates mit geringem Interesse an der Öffnung der innereuropäischen Grenzen (Großbritannien) unter der Fragestellung: Wie ist die Überwindung der Positionsdifferenz in der Schengen-Frage zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland zu erklären? Was führte dazu, dass es zu einer Einigung über den unbeschränkten Personen- und Warenverkehr im EG-Binnenmarkt kam? Zu Beginn dieser Arbeit werden Kernbegriffe definiert und der Konflikt erläutert sowie die Positionen der Konfliktparteien beschrieben. Unter Ordnungspunkt 4 werden die Grundannahmen von Andrew Moravcsiks rationalem Liberalismus beschrieben. Punkt 5 der Arbeit leitet aus den Grundannahmen des Liberalismus Handlungsoptionen und Kausalzusammenhänge ab, wie sich Deutschland und Großbritannien in der Schengen-Frage verhalten haben müssten. Welche Elemente dieses liberalistischen Erklärungsmodells nachweislich belegbar sind, wird im sechsten Abschnitt überprüft. Im abschließenden Fazit wird dann der Argumentationsstrang verkürzt wiedergegeben und beschrieben, durch welches Explanans, also durch welche Elemente des Liberalismus, das Explanandum Schengener Abkommen erklärt werden kann.
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2. Begriffsdefinitionen
Zum besseren Verständnis der Argumentation will ich zu Beginn der Analyse einige Kernbegriffe kurz definieren: Der Begriff negative Integration meint den faktischen Abbau von Grenzkontrollen. Im Zusammenhang mit der Schengen-Frage steht ihm die positive Integration gegenüber. Darunter versteht man Maßnahmen zum Ausgleich der entstandenen Sicherheitslücken durch die negative Integration wie beispielsweise die zwischenstaatliche Koordinierung von Polizeieinsätzen (vgl. Gehring 1998: 46). Das zweite wichtige Gegensatzpaar für diese Arbeit ist äußere Kontrollen versus innere Kontrollen. Unter letzterem versteht man das deutsche Modell mit einem großen Anteil an innerstaatlichen Kontrollen mit Hilfe des Personalausweises oder dem Führerschein und relativ schwachen Außengrenzkontrollen. Das Modell der äußeren Kontrolle findet man z.B. in Großbritannien, wo innere Sicherheit durch starke Außengrenzkontrollen gewährleistet wird, innerhalb des Landes aber kaum Kontrollen durchgeführt werden (vgl. O’Keeffe 1994: 146 f.).
3. Das Schengener Abkommen. Schnelle Umsetzung einer als
Politikziel formulierten Passunion oder Beibehaltung der bisherigen
Grenzkontrollpraxis?
Als zu Beginn der 70er Jahre die erste Beitrittswelle zur EG beendet war, formulierte die Gemeinschaft neue Politikziele (vgl. Gehring 1998: 47). Dazu gehörte auch die so genannte Passunion, also die „Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen“ (Gehring 1998: 47), welche fortan zum „programmatischen Ziel der Gemeinschaft“ (Gehring 1998: 47) ausgerufen wurde.
Konfliktgegenstand: Die Öffnung der Grenzen innerhalb der EG für Waren, Personen und Dienstleistungen (vgl. Blessmann 1994: 55) und damit die Verlagerung von Grenzkontrollen an die Außengrenzen der EG.
Konfliktparteien: Zur besseren Bearbeitung des Gegenstandes soll hier jeweils ein Staat jeder Positionsgruppe betrachtet werden. Auf Seiten der Staaten, die sich für eine Grenzöffnung aussprachen, soll dies Deutschland sein. Als exemplarischer Gegner der liberaleren Kontrollpolitik soll Großbritannien betrachtet werden. Die deutsche
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Position wurde außerdem noch von Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden vertreten. Fürsprecher der englischen Position waren Irland, Dänemark und Griechenland (vgl. Gehring 1998: 49).
Positionen der Konfliktparteien: Deutschland wollte eine schnellstmögliche Öffnung der Grenzen innerhalb der EG erreichen und so freien Personen- und Warenverkehr zu Wege bringen (vgl. Gehring 1998: 47-52). Großbritannien beabsichtigte die bisherige Grenzkontrollpraxis nicht zu verändern und sah sich in einer Zwickmühle zwischen ökonomischem Nutzen und Gefährdung der inneren Sicherheit. Es stand den „ökonomischen Bestandteile[n] des Binnenmarktprogramms“ (Gehring 1998: 51) positiv gegenüber. Den freien Personenverkehr wollte es zum Schutze der inneren Sicherheit jedoch nicht verwirklichen (vgl. O’Keeffe 1994: 146). Nach der grundsätzlichen Festlegung 1974 auf das Integrationsziel „europäischer Bürgerstatus und…Paßunion“ (Gehring 1998: 47) wurden diese Pläne im Auftrag des Europäischen Rates konkretisiert (vgl. Bulletin der Europäischen Gemeinschaft Suppl.7 1975: 5-22). In den folgenden Jahren scheiterte die praktische Umsetzung aber am Veto der Gruppe um Großbritannien. So initiierte Deutschland zusammen mit Frankreich Liberalisierungsschritte außerhalb der EG-Strukturen (vgl. Schütz 1995: 511). Beide Länder öffneten die gemeinsamen Grenzen für Waren- und Personenverkehr mit dem Schengener Übereinkommen (Schengen I) vom 14.6.1985 und realisierten damit die in der EG formulierten Ziele. Die Verpflichtung zum Abbau der Grenzkontrollen zwischen den Ländern, mittlerweile partizipierten auch die Benelux-Staaten, wurde am 19.6.1990 unterschrieben und als Schengen II bekannt (vgl. Epiney 1995: 25). Den weitestgehend bekannten Schritten der negativen Integration (freier Personen- und Warenverkehr) stehen in Schengen II eher unbekannte positive Integrationsschritte gegenüber. Diese betreffen u.a. Rückbeschaffungsmaßnahmen von abgelehnten Einreisen, den Informationsaustausch durch das Schengen-Informationssystem (SIS) sowie die Verfolgung Verdächtiger über die Staatsgrenzen hinaus (vgl. Epiney 1995: 27; Gehring 1998: 56). „Das materielle Asylrecht wird jedoch nicht berührt“ (Epiney 1995: 27). In Schengen II ist das Verbot verankert, bilateral organisierte Grenzkontrollvereinfachungen mit Nicht-Schengen-Staaten zu vereinbaren (vgl. Gehring 1998: 57).
Diese scharfe Abgrenzung der Schengen-Staaten änderte sich erst als aus dem zwischenstaatlichen Bündnis ‚Schengen’ ein Teil der EU wurde und die neuen Freizügigkeitsregelungen in einen institutionalisierten Rahmen gebracht wurden (vgl.
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Arbeit zitieren:
Florian Pretz, 2005, Wie ist die Überwindung der Positionsdifferenz in der Schengen-Frage zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland zu erklären?, München, GRIN Verlag GmbH
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