Abkürzungsverzeichnis
d.h. das heißt EGBGB Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 18.08.1896 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.09.1994 (BGBl. S. 2494) EU Europäische Union EuGVÜ Brüsseler EWG-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die
i.d.R. in der Regel IPR Internationale(s) Privatrecht(s) KS Kooperative Strategie(n) NIIT Neue Institutionenökonomik Internationaler Transaktionen NIÖ Neue Institutionenökonomik NKS Nicht-Kooperative-Strategie(n) PR Privatrecht(s) z.B. zum Beispiel ZPO Zivilprozessordnung vom 30.01.1877 in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.09.1950 (BGBl. I S. 533)
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Produzierte Gütermengen je Strategie ____________________________________ 9 Tabelle 2: Nutzenmatrix je Strategie gemäß Tabelle 1 ________________________________ 9
II
1 Einleitung
Am Anfang steht die Frage: Was ist internationaler Handel und welche Aufgaben haben hierbei Rechtsordnungen? Zur Beantwortung wird in dieser Arbeit die Neue Institutionenökonomik (NIÖ) herangezogen, die wirtschaftliche Aktivität auf Transaktionskostenbasis analysiert und davon ausgeht, dass Transaktionen im Rahmen von rechtlichen Institutionen stattfinden. Grundlage jeglichen Wirtschaftens ist eine institutionelle Rechtsordnung, die in besonderem Maße bei Wirtschaftsbeziehungen über die Staatsgrenzen hinweg von Bedeutung ist. Der Zusammenhang von Wirtschaftssystemen und rechtlichem Rahmen führt auf internationaler Ebene allerdings zu einer Unsicherheit, die in der Berührung von Außenhandelstransaktionen mit unterschiedlichen Rechtssystemen und der Territorialität von Staatsgewalt ihren Ursprung findet. Dies äußert sich in zusätzlichen Transaktionskosten als Hindernis für koordinationseffiziente Arbeitsteilung, denen einerseits durch privatautonome Kräfte und andererseits durch Harmonisierung, Rechtsvereinheitlichung sowie Einführung neuen Rechts auf völkerrechtlicher Grundlage begegnet werden kann. Diese Aspekte sind Forschungsschwerpunkt der Neuen Institutionenökonomik Internationaler Transaktionen (NIIT) - dem Thema der vorliegenden Arbeit. Als junge Theorie setzt sich bisher mit der Frage nach den ökonomischen Gründen für die Zersplitterung der Rechtsordnungen, optimalen Rechtsräumen, den Auswirkungen der Territorialität bei grenzüberschreitenden Kooperationen von privaten und staatlichen Akteuren sowie den möglichen Lösungsansätzen auseinander. 1
In dieser Arbeit wird nach einer Darstellung der NIÖ als Analyseinstrument und der darauf aufbauenden NIIT, das theoretische Modell des Tauschdilemmas bei internationalen Transaktionen als Grundlage der Betrachtungen erörtert. Auf dieser Basis werden konstitutionelle Lösungsansätze in der Theorie und Praxis aufgeführt und auf das Beispiel der Europäischen Union (EU) bezogen. Die Ergebnisse sind im letzten Kapitel zusammenfassend dargestellt.
2 Von der Neoklassik zur Neuen Institutionenökonomik
2.1 Einführende Differenzierung
Alle ökonomischen Ansätze haben als gemeinsame Basis den methodologischen Individualismus, die individuelle Nutzenmaximierung und bestehenden Opportunismus. 2 Dies beinhaltet die Erkenntnis, dass alle Individuen verschieden sind und somit die Gesellschaft, der Staat, Unternehmen, politische Parteien usw. nicht als Kollektive anzusehen sind, 3 sondern als ein Ergebnis von Handlungen und Entscheidungen individueller Akteure. Jedes Individuum verfolgt hierbei seine eigenen Interessen und hat klar definierte Ziele, die sich durch eine individuelle Nutzenfunktion beschreiben lassen. Den individuellen Nutzen versucht der Akteur unter der gegebenen institutionellen Ordnung zu maximieren.
1 Vgl. zu bisherigen Ansätzen und zur kompakten Gesamtübersicht: Schmidtchen, D., Schmidt-Trenz, H.-J. (2003).
2 Vgl. Picot, A., Dietl, H., Franck, E. (2005), S. 31-32.
3 Vgl. Richter, R., Furubotn, E. G. (2003), S. 3.
1
Allerdings wird davon ausgegangen, dass Ziele auch durch Schaden anderer oder Verletzung geltender Regeln durchgesetzt werden. Solche bewussten Handlungen werden als Opportunismus bezeichnet. Die konkretere Auslegung der Kernannahmen führt zu einer Spaltung der ökonomischen Ansätze in verschiedene Teiltheorien. 4
Ein Differenzierungskriterium ist die Rationalitätsfrage. Wird unterstellt, dass Wissen und Informationsverarbeitungsmöglichkeiten der Akteure unbegrenzt sind, ist das daraus resultierende Verhalten als vollständig rational zu bezeichnen. Sind diese jedoch begrenzt, spielt die Informationsgewinnung aufgrund der subjektiven Weltwahrnehmung eine entscheidende Rolle. Das Optimierungsverhalten ist lediglich im Hinblick auf die begrenzte Weltsicht optimal - eben begrenzt rational. 5 Neoklassische Ansätze machen im Rahmen des ökonomischen Standardmodells Verhaltensannahmen, in der die Akteure aufgrund vollkommener Rationalität alle Marktentwicklungen ohne Zeitverzögerung problem- und kostenlos voraussehen können. Sie beschreiben eine perfekte Welt ohne jegliche Art von Kosten bei wirtschaftlichen Transaktionen. Die Akteure befinden sich auf Faktor- und Gütermärkten mit vollkommenem Wettbewerb und die Gleichgewichtspreise werden durch die ‘unsichtbare Hand’ bestimmt. Wettbewerb führt zu effizienten Entscheidungen der Akteure, wobei das Gesamtergebnis von der Effizienz der Ressourcenallokation abhängig ist. Die Gesellschaft ist gekennzeichnet durch den Ausschluss von Gewalt bei Übertragungen von Verfügungsrechten. Folglich werden Koalitionen zum Zwecke der Durchsetzung von Rechten und damit als Beitrag zur Gesamtwohlfahrt der Wirtschaft nicht betrachtet. Der Staat und seine Behörden treten im neoklassischen institutionellem Rahmen lediglich zur Begrenzung von Machtkonzentrationen auf. Allgemein werden Institutionen politischer, rechtlicher, moralischer oder sonstiger Natur zwar zur Kenntnis genommen, gelten jedoch als allokationsneutral - sie haben keinen Effekt auf die Wirtschaftsleistung. 6 Die NIÖ analysiert die Auswirkung des institutionellen Umfelds sowie institutioneller Arrangements auf die Wirtschaft bzw. auf das menschliche Verhalten. 7 Eine Institution ist „...ein System mit-einander verknüpfter, formgebundener (formaler) und formungebundener (informeller) Regeln (Normen) einschließlich der Vorkehrungen zu deren Durchsetzung.” 8 Die Regeln teilen jedem Individuum Verfügungsrechte an physischen Gütern, geistigen Werken, aus Verträgen oder aus Gesetzen zu und regeln des Weiteren die Transaktion bzw. Nutzung dieser Rechte und Verpflichtungen beispielsweise durch Verträge, Gesetze, Gewohnheit, religiöser Verpflichtung. Klassische Grundtypen von Institutionen sind Märkte, Unternehmen und der Staat. 9 Institutionen versuchen individuelles Verhalten wohlfahrtssteigernd zu steuern, Unsicherheiten zu verringern und Entscheidungen zu erleichtern, denn die
4 Vgl. Richter, R., Furubotn, E. G. (2003), S. 3 sowie Picot, A., Dietl, H., Franck, E. (2005), S. 32.
5 Vgl. Picot, A., Dietl, H., Franck, E. (2005), S. 32-33.
6 Vgl. Richter, R., Furubotn, E. G. (2003), S. 6, 13 sowie Picot, A., Dietl, H., Franck, E. (2005), S. 35-36, 38.
7 Vgl. Picot, A., Dietl, H., Franck, E. (2005), S. 45-46.
8 Richter, R., Furubotn, E. G. (2003), S. 7.
9 Vgl. Richter, R., Furubotn, E. G. (2003), S. 40, 51.
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Weltsicht der Akteure unterliegt einer unvollkommenen individuellen Rationalität. 10 Institutionen sind im Hinblick auf die Durchsetzung der Regelinhalte externer und interner Natur. Extern in dem Sinne, dass eine Durchsetzung durch ein staatliches Gewaltmonopol gewährleistet wird, wohingegen interne Institutionen durch private Mechanismen durchgesetzt werden. 11 Grundlegend ist, dass Einrichtung und Nutzung der Institutionen Transaktionskosten verursachen und dadurch die Auslegung individueller Verfügungsrechte von wirtschaftlicher Bedeutung ist. Transaktionskosten sind zugleich begründet in unvollständigen Informationen über die Zukunft und asymmetrische Informationen, wie z.B. Vertragsinhalte. Aus diesem Grunde bleiben Verträge, Gesetze und andere formale Regeln unvollständig. Die Unvollständigkeit der formalen Rahmenbedingungen wird zum Teil durch informelle Regelungen geschlossen. Asymmetrische Informationsstände seitens etwaiger Vertragspartner sowie der Rechtssprechung führen zu verstärktem Opportunismus und Individuen versuchen diesem durch die Einrichtung von Anreiz- und Abschreckungsmechanismen zu begegnen. 12
Aus obigen Ausführungen folgt: Die Annahmen einer friktionslosen Welt wird in der NIÖ aufgegeben. Der homo oeconomicus existiert in seiner neoklassischen Form nicht mehr. 13
2.2 Ausrichtungen der Neuen Institutionenökonomik
Die NIÖ stellt jedoch kein einheitliches Theoriegebäude dar, sondern besteht aus verwandten Ansätzen, welche sich ergänzen, aufeinander beziehen und teilweise unterscheiden. 14 Grundthemen sind bei den Ansätzen die Transaktionskosten, Verfügungsrechte und Vertragsbeziehungen, wobei sich die Vielzahl der Untersuchungen in folgende Teilgebiete untergliedern lassen: 15 a) Transaktionskostentheorie: Transaktionskosten entstehen bei Austauschbeziehungen in arbeitsteiligen Wirtschaftssystemen. Hierbei steht nicht der Austausch von Gütern im Mittelpunkt, sondern die davon zu trennende Übertragung von Verfügungsrechten (Transaktion). Die Höhe der Transaktionskosten hat Einfluss auf die Organisation und Durchführung wirtschaftlicher Tätigkeiten. Speziell die Auswirkung der Kosten im Bereich der Vertragsgestaltung in einer unsicheren und durch unterschiedliche Spezifitäten geprägten Umwelt ist Untersuchungsschwerpunkt in der Transaktionskostenökonomik. 16
b) Property-Rights-Theorie: In dieser Theorie stehen Verhaltensbeziehungen, die aus der Existenz und Nutzung knapper Ressourcen resultieren, im Vordergrund. Sie beschreiben Handlungs- und Verfügungsrechte an materiellen und immateriellen Gütern und sind in eine rechtliche (z.B. Sacheigentum, geistiges Eigentum) und nichtrechtliche (z.B. Kundschaftsverhältnis) Ebene aufzugliedern. Die
10 Vgl. Richter, R., Furubotn, E. G. (2003), S. 8.
11 Vgl. Kiwit, D., Voigt, S. (1998), S. 314.
12 Vgl. Richter, R., Furubotn, E. G. (2003), S. 50-51.
13 Vgl. Richter, R., Furubotn, E. G. (2003), S. 15, 24.
14 Für einen ausführlichen Gesamteinblick in die NIÖ siehe z.B. Richter, R., Furubotn, E. G. (2003).
15 Vgl. Richter, R., Furubotn, E. G. (2003), S. 39.
16 Vgl. Richter, R., Furubotn, E. G. (2003), S. 40-41 sowie Picot, A., Dietl, H., Franck, E. (2005), S. 57.
3
als Property-Rights bezeichneten Rechte können durch Einschränkungen verdünnt werden. Insofern wird deutlich, dass Veränderungen eines Rechtssystems - und somit politische Entscheidungen - wirtschaftliche Folgen haben, die bei der ökonomischen Betrachtung zu berücksichtigen sind. Verträge haben die Funktion die Property Rights zu übertragen. Innerhalb einer Unternehmung wird diese Funktion durch die Unternehmensverfassung erfüllt, die Handlungs- und Verfügungsrechte im Rahmen von hierarchischen Institutionen delegiert. Die ökonomische Beurteilung möglicher alternativer Property-Rights-Arrangements ist Schwerpunkt dieses Ansatzes, wobei insbesondere die Zuordnungsmöglichkeiten der Property Rights und die Trade-Off-Beziehungen zwischen Transaktionskosten und den durch externe Effekte hervorgerufenen Wohlfahrtsverlusten im Mittelpunkt stehen. 17 Die Gestaltung institutioneller Lösungen wird durch untrennbare Produktionsprozesse (Teamproduktion), existierende Hebeleffekte und dem Bestand an Eigentumssurrogaten beeinflusst. 18 c) Principal-Agent-Theorie: Während die Transaktionskostentheorie Leistungsbeziehungen betrachtet, nimmt die Principal-Agent-Theorie eine spezifischere Betrachtung in Form einer Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehung vor. Grundlage sind asymmetrische Informationen (ex post und/oder ex ante), die erstens zwischen den Parteien eines Vertrages und zweitens zwischen den Parteien und Dritten (z.B. ein Gericht) bestehen können. 19 Die Vorteilhaftigkeit wirtschaftlicher Transaktionen wird durch die Agency-Kosten als Differenz der First-Best- und Second-Best-Lösung gemessen. Sie bestehen aus den Komponenten der Signalisierungskosten des Agent, Kontrollkosten des Principal und dem verbleibendem Wohlfahrtsverlust. Als weitere wichtige Eigenschaft für die Institutionenwahl finden zusätzliche Risikoneigungen der wirtschaftlichen Akteure Berücksichtigung. 20 Informationsprobleme sind durch die Umweltbedingungen der ‘Adversen Selektion’, dem ‘Moral Hazard’ und dem ‘Holdup’ gekennzeichnet. 21 Entsprechend der hieraus resultierenden Problematik werden geeignete institutionelle Arrangements abgeleitet. Diese begrenzen die zu befürchteten Verhaltensprobleme unter Berücksichtigung der jeweils geringst möglichen Agency-Kosten. 22 Auf weitere angrenzende Themenbereiche wie die Theorie unvollständiger Verträge, dem Bereich der glaubhaften Selbstverpflichtungen und sich selbst durchsetzende Verpflichtungen sei an dieser Stelle lediglich hingewiesen. 23
3 Neue Institutionenökonomik Internationaler Transaktionen
3.1 Entstehung einer alternativen Außenhandelstheorie
Rechtsklarheit und -sicherheit ist im internationalen Handel ein Themengebiet, mit dem sich Handelspartner schon aus eigenem Interesse eingehend auseinandersetzen müssen. Aspekte wie das anzuwen-
17 Vgl.Richter, R., Furubotn, E. G. (2003), S. 594 sowie Picot, A., Dietl, H., Franck, E. (2005), S. 46-49.
18 Nähere Ausführungen gemäß Picot, A., Dietl, H., Franck, E. (2005), S. 50-56.
19 Vgl. Richter, R., Furubotn, E. G. (2003), S. 41 sowie Picot, A., Dietl, H., Franck, E. (2005), S. 72.
20 Vgl. Picot, A., Dietl, H., Franck, E. (2005), S. 73-74.
21 Vgl. zu den Begrifflichkeiten: Picot, A., Dietl, H., Franck, E. (2005), S. 74-76.
22 Nähere Ausführungen vgl. Picot, A., Dietl, H., Franck, E. (2005), S. 72-142.
23 Ergänzende Ausführungen gemäß. Richter, R., Furubotn, E. G. (2003), S. 147-312.
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Kay-Ute Dallmeier-Tießen, 2005, Neue Institutionenökonomik internationaler Transaktionen, München, GRIN Verlag GmbH
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