Caesars Konsulat 59 v. Chr.


Hausarbeit, 2005

19 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsangabe

1. Einleitung

2. Die Krise der Republik
2.1 „Krise ohne Alternative“
2.1.1 Privatisierung staatlicher Macht

3. Das Bündnis zwischen Caesar, Pompeius und Crassus
3.1. Die Vorgeschichte
3.2 Das Triumvirat
3.3 Die Bedeutung des ersten Triumvirats

4. Caesars Konsulat
4.1 Das Siedlungsgesetz
4.2 Der „Boykott der Politik“
4.3 Die „Widersprüchlichkeit der römischen Verfassung“
4.4 Die Durchsetzung der Vereinbarungen des Triumvirats
4.5 Das Kompromissangebot an Caesar

5. Fazit

6. Bibliographie
6.1 Quellen
6.2 Sekundärliteratur

1. Einleitung

Das Jahr 59 v. Chr.[1], in dem Caesar erstmals das Amt des Konsuls bekleidete, gilt aus heutiger Perspektive als „feste Größe“[2] und „tiefer Einschnitt“[3] in der römischen Geschichte. Warum kommt dem ersten Konsulat Caesars so eine große Bedeutung zu? Ist die These Martin Jehnes zutreffend, das Konsulat sei der „Anfang vom Ende“[4] der römischen Republik?

Während Caesars Amtszeit im Jahre 59 wurde zweifellos der Grundstein für den Konflikt gelegt, der zehn Jahre später zum Ausbruch des Bürgerkriegs führte.[5] Gegenstand dieser Hausarbeit wird es sein, aufzuzeigen, worin dieser Konflikt bestand und was ihn so ausweglos machte. Hier schließt sich die Frage an, ob es eine Alternative zu der Politik Caesars gegeben hätte. Kann man sagen, Caesar habe durch seine kompromisslose Haltung - denn das Kompromissangebot der Senatoren schlug er aus - die Republik zerstört? Welche Rolle spielte dabei wiederum das Verhalten der Senatsaristokratie? War zum Zeitpunkt des Konsulats Caesars eine ‚Rettung’ der Republik überhaupt noch möglich?

Zur Beantwortung dieser Fragen werde ich mich u. a. auf die Theorie Christian Meiers[6] stützen, für den die Gründe des Niedergangs der Republik nicht in der persönlichen Unzulänglichkeit oder gar im ungebrochenen Willen Caesars zur Macht zu finden sind, sondern allein in den besonderen Strukturen der späten römischen Republik.

Vor diesem Hintergrund werde ich eingangs die Faktoren der republikanischen Krise darstellen, die mir für die Erörterung der oben genannten Problematik wichtig erscheinen. Dabei kommt es mir insbesondere darauf an, die Eigentümlichkeit der republikanischen Krise herauszuarbeiten.

Des Weiteren werde ich auf die Vorbedingungen bzw. Vorgeschichte des Jahres 59 v. Chr., auf das sog. erste Triumvirat, und auf das Konsulatsjahr selber eingehen unter der Fragestellung: Wie konnte es zu einem derartigen Konflikt zwischen einem Konsul und dem Senat überhaupt kommen? Bei der Darstellung des Jahres 59 v. Chr. kommt es mir auch darauf an, auf die Problematik der römischen Verfassung hinzuweisen.

Die dieser Hausarbeit zugrunde liegenden Quellen beziehen sich zu einem großen Teil auf die aus senatorischer Sicht geschriebene „römische Geschichte“ von Cassius Dio[7] und auf Suetons Kaiserbiographie über Caesar[8]. Des Weiteren stütze ich mich auf die Parallelbiographie über Caesar und Alexander von Plutarch[9]. Außerdem habe ich einige Briefe und Reden des Zeitgenossen Ciceros hinzugezogen, die natürlich, da er teilweise selber in die politischen Ereignisse involviert war, nicht immer objektiv geschrieben sind.

2. Die Krise der Republik

Bestimmend für die Auseinandersetzungen in den letzten 100 Jahren der römischen Republik war die Spaltung der politischen Führung in Optimaten, die auf der Vorherrschaft des Senatorenstandes beharrten, und Popularen, die einen neuen Weg einschlugen, um ihre Interessen durchzusetzen, nämlich über das Volkstribunat. Diese Polarisierung innerhalb der herrschenden Klasse bestand seit den Reformversuchen durch Tiberius Gracchus (133 v. Chr.) und seinen Bruder Gaius Gracchus (123 v. Chr.). Die Sicht der Optimaten findet sich bei Cicero wieder, der die „Unsterblichkeit des Staates, der ewig sein könnte“ (Cic. De re publ. 3,41) durch die Reformen in Gefahr sieht. Der Beginn der gracchischen Reformen markiert den Anfang der Krise der römischen Republik und gilt insofern als wichtiges Zäsurdatum.

Die Krise der römischen Republik manifestiert sich natürlich nicht in einem bestimmten Ereignis, sondern besteht aus einem langwährigen Prozess, dessen Resultat der Niedergang der Republik ist. Die Ereignisse vor 59 v. Chr. detailliert zu analysieren, würde den Rahmen einer Proseminarsarbeit sprengen. Vielmehr soll es im Folgenden darum gehen, kurz die Faktoren der Krise zu beleuchten, die als Weichenstellung für den Konflikt Caesars mit der Senatspartei fungierten.

2.1 „Krise ohne Alternative“

Ein wesentliches Problem der späten Republik ist die auf die Größenordnung eines Stadtstaates zugeschnittene politische Ordnung[10], die den Anforderungen eines Weltreiches nicht gewachsen war.[11] Doch die römische Nobilität blieb im „gemeindestaatlichen Denken“[12] stecken und verhielt sich im Vertrauen auf die Richtigkeit der traditionellen römischen Verfassung, wenn es um politische Veränderungen ging, sehr konservativ. Die mangelnde Vorstellung einer alternativen Gesellschaftsordnung führte zu einer eigentümlichen Ausweglosigkeit der republikanischen Krise, die Christian Meier als „Krise ohne Alternative“[13] bezeichnete.

Die Ausweglosigkeit bestand darin, dass kein „grundsätzlicher Zweifel am Bestehenden“[14] aufkam.[15] Das hing damit zusammen, dass in der römischen Gesellschaft die politische und gesellschaftliche Ordnung eng miteinander verflochten waren,[16] denn die Verfassung[17] der römischen Republik war keine gestiftete Verfassung, sondern eine „gewachsene“,[18] an der dogmatisch festgehalten wurde. Veränderungs- bzw. Reformvorschläge bedeuteten nie eine grundlegende Umgestaltung des Staatswesens, da die Einhaltung der Normen und der Erhalt der traditionellen Ordnung in der Politik der römischen Republik oberste Priorität hatten. Die Autorität der Nobilität stärkte sich durch die zahlreichen außenpolitischen Erfolge zunehmend. Die Römer machten den Verlust der Vätersitte (mos maiorum) für die Krise der Republik verantwortlich, so erläutet es auch Cicero, der sich in seinem Werk Über den römischen Staat auf den ersten römischen Nationaldichter Ennius bezieht: „Auf der Väter Sitte und Männern ihrer Art ruht der römische Staat“ (Cic. De re publ. 5,2). Reformansätze in dieser Zeit waren fast ausschließlich an der Restauration einer idealisierten alten Ordnung der Vorfahren orientiert.[19]

Entgegen der geläufigen Ansicht, bezeichnet C. Meier das Verhältnis zwischen Verfassung und römischem Reich nicht als konzessiv, sondern als kausal.[20] Denn mit zunehmender Expandierung des römischen Reichs dehnten sich auch die Formen der römischen Politik und Verwaltung aus. Da Rom mittlerweile keine ernstzunehmenden äußeren Gegner mehr hatte, verfestigten sie sich dadurch. Langfristig führte die Situation allerdings zu einer Schwächung des Zentralstaats, denn umso größer das römische Imperium wurde, desto schwieriger wurde es für den auf die Größe eines Stadtstaates zugeschnittenen Senat das römische Reich zu kontrollieren. D. h. die politische Ordnung und die Anforderungen, die in der Realität an den römischen Staat gestellt wurden, klafften immer weiter auseinander.

2.1.1 Privatisierung staatlicher Macht

Die Folge der mangelnden Anpassung der römischen Verfassung an ein bis an die Grenzen der Oikomene ausgedehntes Reich war die Unfähigkeit alles zu kontrollieren, was im Reich geschah. Das führte zu zahlreichen Ausnahmeregelungen und einer zunehmenden Privatisierung der staatlichen Macht. Langfristige außerordentliche Imperien, die sich der staatlichen Kontrolle fast vollständig entzogen, etablierten sich spätestens seit Pompeius (den M. Jehne aufgrund seiner ständigen außerordentlichen Kommandogewalten als „personifizierten Extrawurst“[21] bezeichnete) als die „politischen Zukunftsmöglichkeiten“[22] große Politik zu machen. Seit durch die Heeresreform des Marius die Truppenaushebung nicht mehr an den Zensus gebunden war, sondern auch Besitzlose rekrutiert wurden, entstand das Klientelwesen. Denn die Besitzlosen waren darauf angewiesen von ihrem Feldherrn versorgt zu werden und waren somit von ihm abhängig. Dieses Abhängigkeitsverhältnis ermöglichte Sulla 88 v. Chr. die Mobilisierung seiner Truppen gegen den Staat, womit die innere Auseinandersetzung „eine neue Dimension“[23] erreichte. Darüber hinaus entglitt dem römischen Senat die Kontrolle über die Macht in etwas abgelegeneren Teilen des Reichs durch die Ämter der Prokonsuln und -praetoren, wie sich im Falle des Sertorius zeigte[24]. Ebenso hätte Caesar ohne seine Heeresklientel auf seine Abberufung nicht mit einem Bürgerkrieg reagieren können.

Die Ausdehnung des Reichs verlangte geradezu Brüche mit der Verfassung, die dazu führten, dass einzelne Personen zu viel Macht erhielten. Dies widersprach dem Prinzip der römischen Oligarchie zutiefst. Man sah einerseits ein, dass die alte Ordnung immer weniger funktionierte, sah aber andererseits keine andere Möglichkeit aus der Krise als die Wiederherstellung der alten ‚Vätersitte’. Und doch fand man keinen Weg dahin zurück.[25] Dadurch war der Raum für Erneuerungen relativ eng bemessen, denn die Senatoren standen Vorschlägen grundsätzlich skeptisch gegenüber, dessen Durchführung einen zu großen Zuwachs an Macht für einen Einzelnen bedeutete hätte. Das führte zu dem merkwürdigen Paradoxon, dass zugunsten des Erhalts der römischen Oligarchie gerade die Personen bekämpft wurden, die dem Erhalt des republikanischen Staates noch am ehesten hätten dienen können. Die Krise entwickelte so eine gewisse Eigendynamik. C. Meier stellt sogar die These auf, dass Caesar und Pompeius „die Republik zerstörten, - nicht obwohl, sondern - indem sie sie erhalten wollten.“[26]

[...]


[1] Die Jahreszahlen beziehen sich im Folgenden - wenn nicht anders angegeben - immer auf die vorchristliche Zeit.

[2] Christ, Karl, Krise und Untergang der römischen Republik, Darmstadt 31993, S. 291.

[3] Meier, Christian, Caesar, Berlin 1982, S. 276.

[4] Jehne, Martin, Caesar, München 32004, S. 35ff.

[5] vgl. Bringmann, Klaus, Krise und Ende der römischen Republik (133-42 v. Chr.), Berlin 2003, S.72.

[6] vgl. Meier, Christian, Res publica amissa, Eine Studie zur Verfassung und Geschichte der römischen Republik, Wiesbaden 1966. Meier, Christian, Die Ohnmacht des allmächtigen Dictators Caesar, Drei biographische Skizzen, Frankfurt a. M. 1980. Meier, Christian, Caesar, Berlin 1982.

[7] Cassius Dio, Römische Geschichte (Band 2), übersetzt von Otto Veh, Zürich 1985.

[8] Sueton, Caesarenleben, übertragen und erläutert Max Heinemann, Stuttgart, 1986.

[9] Plutarch, Alexander, Caesar, übersetzt und herausgegeben von Marion Giebel, Stuttgart 1990.

[10] vgl. C. Meier 1966, S. 201ff und C. Meier, 1980, 39ff.

[11] vgl. K. Bringmann 2003, S. 21f. Bringmann rekurriert hier auf Montesquieu, der in seinen Betrachtungen über die Ursachen von Größe und Niedergang die These aufstellte, die Größe des römische Reichs habe der römischen Republik ihre Überlebensfähigkeit genommen.

[12] Gelzer, Matthias, Caesar, der Politiker und Staatsmann, Wiesbaden 61960, S. 12.

[13] M. Jehne weist zu Recht darauf hin, dass der Begriff der Krise eigentlich schon durch das Faktum der Alternativlosigkeit definiert ist. Jedoch wendet er sogleich selber ein, dass die Besonderheit der spätrepublikanischen Krise darin liegt, dass Alternativen, im Sinne eines alternativen politischen Systems, quasi gar nicht in Betracht gezogen wurden bzw. werden konnten. (vgl. Jehne, Martin, Der Staat des Dictators Caesar (Passauer Historische Forschungen), Köln / Wien 1987, S. 6, Anm. 22).

[14] C. Meier 1982, S. 43.

[15] K. Christ bezeichnet diese These Meiers als eine „apodiktische Setzung, die man wohl bezweifeln kann“, erläutert allerdings nicht, worin genau dieser Zweifel besteht (vgl. K. Christ 1994, S. 309).

[16] vgl. C. Meier 1980, S. 39.

[17] Im Grunde genommen ist der Begriff der Verfassung nicht ganz zutreffend, denn es handle sich, so Meier, bei der „gewachsenen“ römischen Verfassung eher um eine gesellschaftliche Ordnung mit einigen politischen Organen und einem Bündeln von Regeln, Ausnahmen und Beispielen (vgl. C. Meier 1980, S. 39).

[18] vgl. C. Meier 1982, S. 46ff.

[19] vgl. K. Bringmann 2003, S. 20f.

[20] vgl. C. Meier, 1966 S. 201ff.

[21] M. Jehne 2004, S. 38.

[22] M. Gelzer, S.67.

[23] K. Bringmann 2002, S. 48.

[24] Als Propraetor verbündet sich Sertorius in der spanischen Provinz, in der er als Statthalter fungierte, mit der einheimischen Bevölkerung gegen die römische Herrschaft. Er scheiterte aber und fiel 72 v. Chr. einer Verschwörung ehemaliger Anhänger zum Opfer.

[25] vgl. C. Meier 1966, S. 203f.

[26] C. Meier 1980, S. 46.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Caesars Konsulat 59 v. Chr.
Hochschule
Christian-Albrechts-Universität Kiel  (Institut für Klassische Altertumskunde)
Veranstaltung
Proseminar: Untergang der römischen Republik
Note
1,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
19
Katalognummer
V51088
ISBN (eBook)
9783638471480
ISBN (Buch)
9783656812197
Dateigröße
474 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Das Jahr 59 v. Chr. , in dem Caesar erstmals das Amt des Konsuls bekleidete, gilt aus heutiger Perspektive als 'feste Größe' und 'tiefer Einschnitt' in der römischen Geschichte. Warum kommt dem ersten Konsulat Caesars so eine große Bedeutung zu? Ist die These Martin Jehnes zutreffend, das Konsulat sei der 'Anfang vom Ende' der römischen Republik? Während Caesars Amtszeit im Jahre 59 wurde zweifellos der Grundstein für den Konflikt gelegt, der zehn Jahre später zum Ausbruch des Bürgerkriegs
Schlagworte
Caesars, Konsulat, Proseminar, Untergang, Republik
Arbeit zitieren
Bente Jacob (Autor:in), 2005, Caesars Konsulat 59 v. Chr., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51088

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Caesars Konsulat 59 v. Chr.



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden