Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Institut für Pädagogik
Veranstaltung: Hilfen zur Erziehung – Ein Überblick
Wintersemester 2005/2006, 7. Semester
Heimerziehung
von: Susanne Rehbein
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Definition der Heimerziehung 3
3. historische Entwicklung 4
3.1. Nachkriegsentwicklung in der BRD 5
3.1.1. Heimkampagne 6
3.1.2. (resultierende) Entwicklungen 7
3.2. Nachkriegsentwicklung in der DDR 8
4. rechtliche Grundlagen & Finanzierung 9
5. Angebotsformen 11
6. Zielgruppen 13
7. Fazit 15
8. Literatur 16
1. Einleitung
Trotz langer historischer Tradition gilt die Heimerziehung in der heutigen Kinder- und Jugendhilfe als eine der letzten Instanzen und Interventionsmöglichkeiten. In der vorliegenden Arbeit soll Heimerziehung im Sinne § 34 SGB VIII KJHG, also als Hilfe zur Erziehung thematisiert werden, wobei Heimerziehung als Erziehungsmaßregel1 und Heimerziehung nach erfolgter Personensorgerechtsentziehung unberücksichtigt und klar unterschieden bleiben soll. Aus organisatorischen Gründen beziehe ich mich in meinen Darstellungen vorwiegend auf die Unterbringung in Heimgruppen, da die Entwicklungen zu weitreichend sind, als dass eine Benennung oder gar Charakterisierung aller Einrichtungen nahezu unmöglich ist.
2. Definition der Heimerziehung
Schauder (2003, S. 7) definiert Heimerziehung als „eine erwünschtermaßen – und gesetzlich festgelegte – zeitlich begrenzte stationäre, meist heilpädagogisch-psychologisch ausgerichtete Erziehung außerhalb des ursprünglichen und natürlichen familiären Lebensfeldes durch pädagogische Fachkräfte, wobei die betroffenen Kinder und Jugendlichen in der Regel in alters- und geschlechtsgemischten Gruppen in einer Art Lebensgemeinschaft zusammengeschlossen sind.“ Diese Definition impliziert bereits die gesetzliche Verankerung der Heimerziehung und umschreibt die mittlerweile vielfältigen Möglichkeiten der Unterbringung. Zieht man an dieser Stelle frühere Literatur zum Vergleich heran, werden gravierende Unterschiede deutlich. Bei Hanselmann/Weber (1986, S. 43) ist beispielsweise von „Massenverwahrung“, „personenzerstörenden Institutionen“ und dem „Heim als Verkrüppelungsinstanz“ die Rede. Je weiter man die institutionelle Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen zurückverfolgt, desto deutlicher werden die Differenzen zur heutigen Heimerziehung, was letztlich auch auf die Reformierung der Kinder- und Jugendfürsorge und das Inkrafttreten des KJHG zurückzuführen ist.
3. historische Entwicklung
Da Heimerziehung die „älteste Form gesellschaftlich organisierter Kinder- und Jugendfürsorge“ (Bürger 2001, S. 632) ist, reichen ihre Wurzeln denkbar weit zurück. Bereits im Mittelalter gab es Findel- und Waisenhäuser, Klosterschulen, Hospitäler und Armenhäuser, deren pädagogischer Anspruch allerdings hinter der Sicherung der Grundbedürfnisse der Kinder zurücktrat. Weil der Ursprung derartiger Einrichtungen häufig im religiösen Bereich zu finden war, fand bestenfalls eine Erziehung zur „Arbeitsamkeit, Gottesfurcht und Demut“ (Günder 2003, S. 12) statt. Bereits vor dem 16. Jahrhundert machten sich Fremdunterbringungen von Kindern und Jugendlichen erforderlich, wobei verwaiste Kinder vorwiegend in Familien untergebracht wurden, nicht zuletzt aus ökonomischen Beweggründen. Schon 1862 fielen Waisenhauskosten dreimal höher aus als Familienpflege, doch die aufgenommenen Kinder wurden häufig als Arbeitskräfte für Haus und Hof missbraucht. Durch diese Behandlung wurden ihnen Erziehung und Bildung kaum zuteil (vgl. ebd., S. 14). Nicht unbeachtet gelassen werden darf die teilweise sehr hohe Mortalitätsrate in den Einrichtungen, die 1809 beispielsweise 81% betrug, seitdem jedoch stetig sank (vgl. http://images.google.de/imgres?imgurl=http://www.uniklu. ac.at/kultdoku/kataloge/24/vorschau/02_05_02.jpg&imgrefurl= http://www.uniklu. ac.at/kultdoku/kataloge/24/html/2037.htm&h=118&w=150&sz= 17&tbnid=4rqYPou9NmAJ:&tbnh=70&tbnw=90&hl=de&start=19&pr ev=/images%3Fq%3Dfindelhaus%26svnum%3D10%26hl%3Dde%2 6lr%3Dlang_de%26client%3Dopera%26rls%3Dde%26sa%3DN). Anfang des 19. Jahrhunderts kam es zur Rettungshausbewegung, deren bedeutendster Vertreter wohl der Erzieher und Lehrer Johann Hinrich Wichern war. 1833 gründete er das „Rauhe Haus“ in dem er Kinder in kleinen Gruppen statt in Massenanstalten „zu brauchbaren Mitgliedern der Gesellschaft“ (Günder 2003, S. 15) heranbilden wollte. Während der Zeit des nationalsozialistischen Regimes waren die Erziehungsziele in den Heimen ideologisch ausgerichtet und die untergebrachten Kinder wurden in drei Kategorien unterteilt; gute Elemente, halbgute Elemente und böse Elemente (vgl. ebd., S. 17f).
3.1. Nachkriegsentwicklung in der BRD
[...]
1 § 12 Jugendgerichtsgesetz – Hilfe zur Erziehung
Arbeit zitieren:
Susanne Rehbein, 2006, Heimerziehung, München, GRIN Verlag GmbH
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