Inhalt
0. Einleitung 3
1. Frauen und Erwerbstätigkeit 3
1.1. Erwerbsarbeit vs Reproduktionsarbeit 3
1.2. Entwicklung nach dem zweiten Weltkrieg 4
1.3. Berufswahl 7
2. Anmerkungen 8
3. Literatur 9
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0. Einleitung
In der vorliegenden Arbeit beschäftige ich mich mit der Erwerbstätigkeit von Frauen. Unter Punkt 1.1. erläutere ich zur Einführung in das Thema die Begriffe Erwerbstätigkeit und Reproduktionsarbeit. In Punkt 1.2. zeige ich die Entwicklung auf, die in den letzten fünfzig Jahren stattgefunden hat. Hier wird deutlich, dass es nicht immer selbstverständlich war, dass Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Wahl und die Chancen eines Berufes sind Thema von Punkt 1.3. Aufgrund der geforderten Kürze der Arbeit kann ich leider nicht umfassend auf alle Aspekte dieses interessanten Themas eingehen. Ich habe jedoch versucht, die relevanten Punkte kurz und anschaulich aufzunehmen. Dabei war mir besonders wichtig, zu zeigen, dass Frauen im Beruf benachteiligt sind. Aufgrund der Kürze verzichte ich am Ende meiner Arbeit auch auf ein gesondertes Resümee.
1. Frauen und Erwerbstätigkeit
1.1. Erwerbsarbeit vs. Reproduktionsarbeit Das Lexikon definiert Arbeit als „zielgerichtetes, bewusstes Handeln von Menschen zum Zweck der Existenzsicherung und Bedürfnisbefriedigung“ des Einzelnen oder der Allgemeinheit. Arbeit bildet dementsprechend seit jeher die Grundlage der menschlichen Existenz, auch wenn das kulturelle Verständnis von Arbeit einem kontinuierlichen Wandel unterliegt (vgl. http://www.wissen.de). Wenn wir in unserer heutigen Arbeitsgesellschaft von Arbeit sprechen, so meinen wir in erster Linie die Erwerbsarbeit, die als Grundlage wirtschaftlicher Kraft wie auch als Grundlage der Systeme der sozialen Sicherung angesehen wird. Für den Einzelnen bedeutet Arbeit in diesem Sinne ein individuelles Einkommen und einen gewissen sozialen Status (vgl. Lenz 2001, 45 – 58). Demgegenüber steht die Reproduktionsarbeit, die sich noch einmal in die individuelle und in die generative Reproduktionsarbeit aufspalten läßt. Unter dem Begriff der individuellen Reproduktion werden Arbeiten wie Hausarbeit und Beziehungsarbeit zusammengefasst, die normalerweise in jedem Haushalt bzw. bei jedem Menschen anfallen. Zur generativen Reproduktion zählt man die „Ausübung der Gebärfähigkeit“, die Erziehung bzw. Versorgung der Kinder sowie die Versorgung und Pflege von Angehörigen (vgl. Lenz 2001, 58 – 63). Traditionell gesehen ist die Reproduktionsarbeit schon immer die Domäne der Frauen gewesen, während der Mann für die wirtschaftliche Versorgung der Familie zuständig war. Erst die konstanten Bemühungen der sich seit 1840 in Deutschland entwickelnden Frauenbewegung
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machten es möglich, dass sich die uralte geschlechtsspezifische Arbeitsteilung langsam auflöste. Heutzutage ist es in unserer Gesellschaft glücklicherweise keine Ausnahme, dass Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen, auch wenn ihre Chancengleichheit außerhalb des Hauses meist immer noch durch die tradierte Zuständigkeit für Haushalt und Familie gemindert wird (vgl. BpB 1997 a, 4).
1.2. Entwicklung nach dem zweiten Weltkrieg Betrachtet man hierzulande die Entwicklung in den letzten fünfzig Jahren, so kommt man zu dem Schluß, dass Frauen heute nicht mehr nur für Heim und Herd zuständig sind, sondern dass ihnen –zumindest theoretisch- in beruflicher sowie politischer Hinsicht alle Türen offen stehen. In den Kriegs- und Nachkriegsjahren mußten die Frauen notgedrungen zeigen, dass sie trotz Haushalt noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Neben der Versorgung von Kindern und Alten galt es, das zerstörte Deutschland wieder aufzubauen, denn fast vier Millionen Männer waren gefallen, Hunderttausende infolge von Kriegsverletzungen arbeitsunfähig und rund 12 Millionen befanden sich zum Teil bis in die fünfziger Jahre in Kriegsgefangenschaft. Neben der aktiven Teilnahme der Frauen am Wiederaufbau zeigten sie zunächst auch ein zunehmendes politisches Engagement, dem es zu verdanken ist, dass 1949 das Gleichberechtigungsgebot von Männern und Frauen in das Grundgesetz aufgenommen wurde. Leider setzten sich diese positiven Tendenzen in den fünfziger und sechziger Jahren nicht fort. Parallel zur ökonomischen Konsolidierung gewannen die in Krisenzeiten in den Hintergrund gedrängten geschlechtsspezifischen Rollenmuster wieder an Bedeutung. Gleichzeitig mit der Zurückdrängung in die Familien verzichteten die Frauen auch auf Mitwirkung im öffentlichen Leben (vgl. BpB 1997 a, 4 - 15). Franz Wuermeling, der erste Bundesfamilienminister, unterstützte diese Entwicklung z.B. durch Kindergeld ab dem dritten Kind an oder Mietzuschüssen, Beihilfen oder Steuerfreibeträgen für kinderreiche Familien. Er bekundete ganz offen seinen Widerstand gegen die Erwerbstätigkeit von Müttern und lehnte den Ausbau von öffentlichen Erziehungseinrichtungen für Vorschulkinder kategorisch ab. Bruno Heck, sein Nachfolger seit 1962, fühlte sich zwar ebenfalls eher einem traditionellen Ehe- und Familienverständnis verpflichtet, war aber aufgrund von soziologischen, psychologischen und pädagogischen Untersuchungen über den Struktur- und Funktionswandel der Familie bereit, neue Akzente zu setzen. Praktisch schlugen sich diese Erkenntnisse in der Befürwortung des „Dreiphasenmodells“ weiblicher
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Arbeit zitieren:
Simone Kaletsch, 2002, Frauen und Erwerbstätigkeit, München, GRIN Verlag GmbH
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