Arbeitende Kinder in Europa
von: Willfried Werner
Inhalt
Einleitung 3
1. Das Kindheitsmodell der Moderne 4
2. Kinderarbeit 6
2.1 Begriffsbestimmung von Kinderarbeit 6
2.2 Kinderarbeit in Entwicklungsländern 7
2.2.1 Ausmaß 7
2.2.2 Formen 7
2.3 Die Haltung der Weltöffentlichkeit zur Kinderarbeit und kritische Gegenstimmen 8
2.4 Kinderarbeit in Europa 10
2.4.1 Ausmaß 10
2.4.2 Formen und Bedingungen 11
2.4.3 Gründe und Motive der Kinder zur Arbeit 12
3. Schlussbetrachtung 14
4. Literaturverzeichnis 18
Einleitung
Diese Arbeit befasst sich mit dem Thema ′Kindheit′ aus einer soziologisch motivierten Sicht- und Herangehensweise. Den Untersuchungsschwerpunkt richte ich dabei auf den Teilbereich der ′Kinderarbeit′ oder vielleicht besser auf die „Arbeit der Kinder“ (Hengst / Zeiher 2000: 12; siehe dazu auch 2.1). Kinderarbeit (besonders im Sinne einer erwerbswirtschaftlichen Betätigung) ist besonders stark in Ländern der sogenannten Dritten Welt bzw. in ärmeren Ländern des Südens sowie Ostens (im Folgenden einfach und vereinfachend oft Süden genannt) vorzufinden. Vermehrt wird ′Kinderarbeit′ aber auch in reicheren Gebieten dieser Erde (im Folgenden einfach Norden) von Sozialwissenschaftlern wahrgenommen und thematisiert.
In dieser Arbeit liegt der Fokus auf Kinderarbeit, die in Europa (und somit in einem Teil des Nordens) stattfindet. Kinderarbeit, die im Süden stattfindet, soll nur am Rande Erwähnung finden, um die des Nordens (ansatzweise) in einen globalen Kontext einordnen zu können. Die vorliegende Arbeit unterteilt sich, auf grober Ebene gesehen, in drei Kapitel. Im Ersten zeige ich auf, wie sich das Bild oder die Vorstellung von Kindheit (die Vorstellung darüber wie Kindheit aussehen sollte), die heutzutage vor allem im Norden weit verbreitet ist und die Grundlage für viele rechtliche Bestimmungen und Regulierungsmaßnahmen in Bezug auf Kindheit (und Kinderarbeit im Besonderen) bildet, sich allmählich herausgebildet hat. Dies kann aufgrund des hier nur begrenzt zu Verfügung stehenden Platzes nur in groben Zügen geschehen und rückblickend maximal bis ins 19. Jahrhundert zurückreichen. Im Zweiten Kapitel richte ich mein Augenmerk auf Kinderarbeit (als einen Teilaspekt von Kindheit). Nachdem eine Begriffsbestimmung vorgenommen, das globale Ausmaß von Kinderarbeit aufgezeigt und die Haltung der internationalen Gemeinschaft in Bezug auf diese Thematik verdeutlicht wurden, werde ich Kinderarbeit im Norden thematisieren. Zu guter Letzt gilt es - im dritten Kapitel dann - die wesentlichen Ergebnisse der vorherigen Kapitel zusammenzufassen und zusätzliche Aspekte und Überlegungen mit in eine Schlussbetrachtung einfließen zu lassen.
1. Das Kindheitsmodell der Moderne
Das Kindheitskonzept der Moderne hat sich in Deutschland und anderen „reichen“ Ländern des Nordens im Laufe des 20. Jahrhunderts allmählich – zumindest als dominante Idealvorstellung darüber, wie Kindheit aussehen sollte - durchgesetzt. Wesentliches Merkmal dieses Kindheits- Hausarbeit von Willfried Werner: Arbeitende Kinder in Europa Seite 4 modells ist es, Kindheit als einen Schutz- und Warteraum, als ein sogenanntes „Moratorium“1 (Hengst / Zeiher 2000: 10) aufzufassen und dadurch eine Trennung der Lebensbereiche von Kindern und Erwachsenen zu schaffen. Zwei wesentliche Elemente, die zu dieser Trennung beitragen, sind in der Einführung der Schulpflicht und dem Verbot (bestimmter Formen) von Kinderarbeit zu sehen.
Erst seit etwa 1890 ist die Schulpflicht in den deutschen Ländern wirklich vollzogen2. Nach 1890 zeigen sich dann auch zunehmend - durch einen sich langsam herausbildenden Sozialstaat - Bestrebungen zur Jugendkontrolle, -fürsorge und Jugendpflege. Daraus resultierte dann auch die Forderung nach der Schaffung von Regelungen zum Kinder(arbeits)schutz und somit schließlich das Verbot von Kinderarbeit (vgl. Honig 1999: 91). Ohne diese Herausbildung und Einflussnahme des Sozialstaates hätte es, vor dem Hintergrund einer frühkapitalistischen Industrialisierung, Kindheit als eigenständige Lebensphase für breite Bevölkerungsteile kaum geben können (vgl. ebd.). Man sollte dabei jedoch nicht das starke Eigeninteresse bzw. das stark pragmatisch motivierte Handeln, welches vom Staatsapparat ausging, unbeachtet lassen. So verweist Honig darauf, dass die sozial und bildungspolitische Debatte der 1920er Jahre die Kinder als Ressource der Modernisierung entdeckte und Kindheit daher auch als spezifische Lebensphase der Minderjährigkeit und Sozialisation (weiter) institutionalisierte (vgl. a.a.O.: 93). „Kinder sind im 20. Jahrhundert zu einem öffentlichen Gut geworden sind [sic], zu Humankapital oder – wie es im Fünften Familienbericht der Bundesregierung von 1994 heißt – zu Humanvermögen, das gepflegt und gefördert werden muss, damit es die Zukunft der Gesellschaft sichern hilft.“ (Honig 2003: 85)
Wie sehr das Eigeninteresse einzelner Staatsorgane oder in erster Linie sehr pragmatisch ausgerichtete Handlungsmotive bei der Errichtung von „sozialen Standards“ (und deren Durchsetzung gegen z.B. ökonomische Interessenlagen) vorrangig von Bedeutung zu sein schien und sich weniger auf ein auf Werte gegründetes Selbstverständnis (das tatsächliche Wohl der Mitbürger im Auge habend) zu stützten vermochte, zeigt sich besonders deutlich, wenn man historisch noch ein bisschen weiter zurückblickt. So wurde bereits 1839 von Preußen ein Gesetz erlassen, welches Kinderarbeit einschränkte. Kindern unter zehn Jahren war von nun an die Arbeit in Fabriken untersagt. Die 10 bis 16-Jährigen durften nicht mehr als 10 Stunden täglich arbeiten, nicht mehr an Sonntagen und nicht mehr nachts3. Der Grund für die Verankerung dieser Vorschrift war an erster Stelle darauf zurückzuführen, dass das Militär aufgrund der harten Arbeiten, die die Kinder bis dahin verrichteten, kaum noch gesunde Rekruten auftreiben konnte4. Dadurch, dass den Eltern die Kinder (durch Arbeitsverbot und Schulpflicht) im ausgehenden 19. und vor allem im 20. Jahrhundert zusehends als Ressourcen zur Erwirtschaftung des Familienvermögens entzogen wurden, veränderten sich die Eltern-Kind-Beziehungen. Kinder wurden nicht mehr in erster Linie im Hinblick auf ihre ökonomische Nützlichkeit und Verwertbarkeit hin wahrgenommen, sondern immer mehr hinsichtlich der sentimentalen und emotionalen Wertigkeit, die man ihnen beimaß. Dieser Wandel der Beziehungsqualität zu Kindern zeigt sich besonders deutlich, wenn man sich die Veränderungen von Fremdunterbringung und der Adoption von Kindern vor Augen führt. So war die Unterbringung von Waisenkindern im 19. Jahrhundert noch kein Problem, solange die Arbeitskraft von Kindern selbstverständlich in Rechnung gestellt wurde und sie daher einfach als Arbeitskräfte vermittelt werden konnten.
[...]
1 Liebel benutzt in diesem Zusammenhang einen drastischeren Ausdruck und spricht vom „Kindheitsghetto“ (2000: 252)
2 Zunächst auf sechs Jahre beschränkt, später dann (als erstes in den Städten) auf acht Jahre erweitert (vgl. Honig 1999: 91).
3 Im Jahr 1853 wurde das Mindestalter für die Fabrikarbeit auf 12 Jahre angehoben (siehe Anm. 4).
4 Vgl. WIKIPEDIA - die freie Enzyklopädie: Kinderarbeit. Online in Internet: URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderarbeit [Stand: 14.11.2005]
Arbeit zitieren:
Willfried Werner, 2006, Arbeitende Kinder in Europa, München, GRIN Verlag GmbH
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