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INHALT:
1. EINLEITUNG
2. AXEL HONNETH: DER KAMPF UM ANERKENNUNG
2.1. Die Anerkennungsformen
2.2. Das System der formalen Sittlichkeit
2.3. Einwendungen
3. FOUCAULT
3.1. Macht
3.2. Veränderung
3.3. Resümee
4. DISKO, DISKO, DISKO
5. LITERATUR
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1. EINLEITUNG
„Der Tag, an dem es eine Lektüre der Karte von Oxford
Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit dem System der formalen Sittlichkeit, ein System, welches Axel Honneth in seinem Buch „Kampf um Anerkennung“ entwirft. Darin beschäftigt sich Honneth mit der Frage, wie gesellschaftliche moralische Entwicklung in dem Terminus eines „Kampfes um Anerkennung zu fassen“ ist. Dieses Denkmodell ist angelehnt an Hegel und Mead und stellt den Versuch dar, ein historisch entwickeltes, gleichwohl normatives Modell zu entwerfen. Dabei beschäftigen mich im wesentlichen die folgenden Fragen: Können normative Systeme die Grundlage für gesellschaftliche Entwicklung sein? Ist es nötig, eine Richtung der gesellschaftlichen Prozesse zu skizzieren? Ist die Alternative hierzu ewiger Kampf und Beliebigkeit? Das Ende der Handlungsfähigkeit? 1 Diese Fragen möchte
ich in der Hausarbeit diskutieren. Dabei werde ich keine fertigen Antworten liefern, sondern fragmentarische Ideen, Kritiken und Abwägungen miteinander in Beziehung setzen. Ich werde Honneths System unter (2.) darstellen. Um zu einem anderen theoretischen Verständnis von Gesellschaft zu gelangen, werden ich in Kapitel (3.) mit Foucault einerseits einen Machtbegriff nachzeichnen, der bei Honneth nicht genügend Beachtung erfährt, andererseits in eine ganz andere Art des Denkens einführen. Diese beiden Modelle werde ich am Ende der Hausarbeit (4.) mit Rekurrierung auf Butler diskutieren. Aus meiner Leseerfahrung des Buches von Honneth rührt nun der Gedanke, in dieser Hausarbeit gleichzeitig einige stilistische Versuche zu unternehmen. Die Vielschichtigkeit des Gedankenganges hat bei mir manchmal Fragen und Kritiken aufgeworfen, die sich auf
1 Motiviert worden bin ich zu dieser Fragestellung durch die Anregung des Dozenten des Seminars - Herr Nullmeier -, der meine Kritik an Stufenmodellen und gesellschaftlichen ‚Richtungsanweisungen‘ mit der Gegenfrage konfrontierte, was denn die Alternative sei. Ist denn, so Nullmeiers Gedankengang, die Alternative
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einzelne Aspekte innerhalb der Darstellung beziehen. Ich möchte versuchen, durch Einschübe diese Kritik an den Stellen, an denen sie lokalisiert ist, vorzubringen. Möglicherweise ist die Art des Schreibens dadurch verunsichernd, aber ein Ziel von Wissenschaft ist - meines Erachtens nach - die Verunsicherung scheinbar eindeutiger ‚Tatsachen‘. In jedem Falle wird dieses Experiment zu einer erweiterten Schreiberfahrung des Autors führen.
2. AXEL HONNETH: DER KAMPF UM ANERKENNUNG
In seinem Buch ”Kampf um Anerkennung” entwirft Axel Honneth ein System zur Beschreibung gesellschaftlicher Moralentwicklung, welches er „das formale Konzept der Sittlichkeit“ 2 nennt. In nicht immer eindeutigen und klar formulierten Gedankengängen schlägt er eine Brücke zwischen Hegels Jenaer Realphilosophie, Meads Vorstellungen von intersubjektiver Anerkennung und seinem eigenen Versuch, ”die Grundlagen einer normativ gehaltvollen Gesellschaftstheorie zu entwickeln” 3 . Dabei gilt die Idee des Kampfes um Anerkennung ”als ein kritischer Interpretationsrahmen” 4 , um die Beschreibung gesellschaftlicher Weiterentwicklung auf der Ebene der Sittlichkeit zu systematisieren und dabei gleichzeitig eine normative Folie für diesen Prozeß zu skizzieren. Dabei erläutert er, in Anlehnung an Hegel drei Ebenen, bzw. Stufen, auf denen sich Anerkennung vollzieht. Zum Ersten nennt er emotionale Zuwendung, die sich in Form von Liebesbeziehungen manifestiert, zum Zweiten die Ebene der kognitiven Achtung, die sich in allgemeinen Rechtsverhältnissen äußert und zum Dritten die soziale Wertschätzung, die ihre Gestalt als Wertegemeinschaft oder in Solidarität findet. ”Die verschiedenen Muster der Anerkennung repräsentieren intersubjektive Bedingungen, die wir notwendigerweise hinzudenken müssen, wenn wir die allgemeinen Strukturen eines gelingenden Lebens beschreiben wollen” 5 . Hiermit liefert Honneth einerseits den Grund für sein Projekt, nämlich den Entwurf für ein gelingendes oder gutes Leben 6 zu skizzieren, eine Idee, die bis auf den Ursprung des Denkens von Aristoteles zurückgeht. Andererseits beschreibt er auch ein wesentliches Moment dieses Projektes, nämlich das notwendigerweise intersubjektive
nicht die Vorstellung von einem ewigen, gleichförmigen Kampf ohne Perspektive? Diese Gegenfrage ist die Hintergrundfolie, mich mit ihr zu beschäftigen der heimliche rote Faden dieser Arbeit.
2 Honneth, Axel 1998, S. 274.
3 Ders., ebd., S. 7.
4 Ders., ebd., S. 274.
5 Ders., ebd., S. 279.
6 Vgl. hierfür, vielleicht ungewöhnlicherweise: Foucault 1997.
8 Hegel verbrachte die Zeit zwischen 1801 und 1806 in Jena.
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Verständnis, welches schon Hegel in Abgrenzung zu atomistischen Theorien wie denen von Hobbes- oder Machiavelli beschrieben hat und Honneth gegen die Kant’sche Moralphilosophie abgrenzt.
Ich werde in diesem Kapitel zuerst kurz die verschiedenen Anerkennungsformen darstellen, ohne die viele z.T. verständnismindernden Nebenschauplätze des Buches zu erwähnen, um dann, in Nachzeichnung des von Honneth aufgespannten Bogens von Hegel über Mead bis zu seinem eigenen Theorem das System der Sittlichkeit zu erläutern.
2.1. Die Anerkennungsformen
In seiner Jenaer Realphilosophie scheidet Hegel 8 drei Formen des Anerkennungsverhältnisses
voneinander. Die Anerkennung im Liebesverhältnis, für Hegel in Blick der damaligen Zeit nur als bürgerliche Ehe vorstellbar, die Anerkennung im Rechtverhältnis, hier gedacht in einem Rechtsverhältnis, das für alle gleichermaßen gilt und in diesem Sinne nicht dem Rechtssystem des Mittelalters entspricht 9 und als letztes Anerkennungsverhältnis um die
Sphäre der gesellschaftlichen Normentwicklung, die ”kooperative Bewältigung gesellschaftlicher Aufgaben“ 10 . Der Kampf um Anerkennung kann dann entstehen, wenn
einer Gruppe von Individuen auf einer der beiden letzten Stufen die Anerkennung versagt bleibt, verweigert oder entzogen wird. Dadurch entstehen negative Beeinträchtigungen für die Personen.
a.) Die Liebe stellt für Hegel die erste Stufe der Anerkennung dar, ohne das Gelingen dieser Grundschicht kann keine Anerkennung auf den folgenden Stufen realisiert werden. Erste Stufe, weil ”sich in ihrem Vollzug die Subjekte wechselseitig in ihrer konkreten Bedürfnisnatur bestätigen und sich damit als bedürftige Wesen anerkennen” 11 . In ihrem Bedürfnis sind sie voneinander abhängig und wissen auch darum. Psychoanalytisch gewendet wirft die Theorie der Objektbeziehung ein erhellendes Licht auf die psychischen Vorgänge innerhalb dieser Stufe. In dem Interaktionsmuster zwischen Symbiose und Selbstbehauptung erlernt schon jedes Kind die Fähigkeit, sich durch emotionale Abgrenzung von und Bindungen an Andere als ‚Selbst‘ zu begreifen. Kampf um diese Anerkennung läßt sich hier insofern beschreiben, da - in dem von Honneth angeführtem Beispiel - Kind und Mutter um ihre Bedürfnisse an den/die Andere ebenso kämpfen müssen, wie um die Freiheit von dem als übermächtig gewähnten Gegenüber. Dieser Prozeß spielt sich nicht auf der Ebene von
9 Vgl. Foucault, 1999, S. 249 ff..
10 Honneth, Axel 1998, S. 84.
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kognitiver Respektierung sondern von emotionaler Bejahung ab. Das emotionale Resultat für das Subjekt aus diesem Anerkennungsverhältnis ist das Selbstvertrauen. Die leibliche Integrität, die notwendigerweise aus diesem Anerkannt-sein in der Liebe des/der Anderen folgt, wird durch Mißhandlung, Folter oder Vergewaltigung zerstört. Dabei gleichen sich die Folgen, die aus diesen Mißhandlungen entstehen unabhängig vom gesellschaftlichen oder historischen Kontext, da die Anerkennungsform in der Primärbeziehung - um einmal einen anderen Begriff zu verwenden - nicht historisch, sondern quasi-genetisch ist. “Was also hier der Person durch Mißachtung an Anerkennung entzogen wird, ist die selbstverständliche Respektierung jener autonomen Verfügung über den Leib" 12 . Während die Bereiche des
Rechts und der Solidarität historischen Veränderungen unterworfen sind, ist die Anerkennungsform der Liebe immer auf grundlegendsten menschlichen Gefühlen aufgebaut.
b.) Die zweite Anerkennungsform, die Sphäre des Rechts, ist grundverschieden. Für das Verständnis dieser Form ist der Terminus vom ”generalisiertem Anderen” von Mead sehr hilfreich. „Die organisierte Gemeinschaft oder gesellschaftliche Gruppe, die dem einzelnen seine einheitliche Identität gibt, kann ‚der verallgmeinerte Andere‘ genannt werden. Die Haltung dieses verallgemeinerten Anderen ist die der ganzen Gemeinschaft“ 13 . Honneth folgert daraus: “Erst aus der Perspektive eines ‚generalisierten Anderen‘, (...)können wir uns selber auch als Rechtsperson in dem Sinne verstehen, dass wir uns der sozialen Erfüllung bestimmter Ansprüche sicher sein dürfen” 14 . Mead entwickelt die Vorstellung, dass sich der Prozeß der Sozialisation derart vollzieht, dass die Summe der Erwartungen an das Verhalten, die eine Gesellschaft stellt, als zu erwartende Handlungsnormen verinnerlicht werden. Wenn sich ein Subjekt entlang diesen Normen verhält, wird es dafür Anerkennung erfahren. Als Rechtsverhältnisse sind hier jene zu verstehen, die Freiheit im Hegel’schen Sinne garantieren, also die modernen Rechtssysteme. Traditionelle Rechtssysteme sind zwar in der Lage, die je einzelne ‚Würde‘ abzusichern, als reziprokes Anerkennungsverhältnis dienen sie jedoch erst, wenn sie sich auf grundlegende, normative und universalisitische Moralprinzipien beziehen, die sich auf der Vorstellung von der Fähigkeit, vernunftgeleitete Entscheidungen zu treffen gründen. Egalitäre rechtliche Anerkennung heißt dabei, dass diese für jeden Menschen in Absehung seiner konkreten Person gelten muß. Die rechtliche Anerkennung sagt dementsprechend nichts über die Wertschätzung aus, die einer/eine in einer Gesellschaft für das erhält, was er/sie verkörpert. Sie gilt genau unterschiedslos und irreduzibel. Es wird also
11 Ders., ebd., S. 153.
12 Ders., ebd., S. 214.
13 Mead 1975, S. 198.
14 Honneth 1998, S. 174.
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kein Maßstab von mehr oder weniger Recht dargestellt, sondern darauf abgezielt, ”auch die Ausübung jener Fähigkeiten zu schützen, die den Menschen überhaupt erst als Person charakterisieren” 15 . Grundlage dafür ist, wie oben schon angedeutet, die Idee der rationellen
Übereinkunft und der moralischen Zurechnungsfähigkeit, aus der heraus sich die Subjekte frei und gleichberechtigt begegnen.
Dabei betrachtet Honneth nun diese Grundlage nicht als schon immer vorhanden, sondern jeweils das Produkt der herrschenden Definition, was zur Teilnahme an dem Prozeß berechtigt.
Vorstellung , wer befähigt zu vernünftigeren Entscheidungen ist erheblich. So wurden in den USA Schwarze, Sklaven, ‚nativamericans‘, dort wie in Europa Frauen kategorisch ausgeschlossen. Durch den Kampf um Anerkennung hat sich nun der Wirkungsbereich dieses Gesetzes ständig ausgeweitet. Heutzutage wird unterschieden in liberale Freiheitsrechte, politische
Teilnahmerechte und soziale Wohlfahrtsrechte und darüber gestritten, welche Rechte notwendig sind, um von einer gleichberechtigten Anerkennung auszugehen. Gerade bei den sozialen Wohlfahrtsrechten wird diskutiert, ob in Anbetracht der ”vorpolitischen, ökonomischen Ungleichheiten” 16 von gleichwertigen Rechten ausgegangen werden kann.
15 Ders., ebd., S. 184.
16 Ders., ebd., S. 187.
Quote paper:
Dr. Jürgen Budde, 2000, Kampf um Definition, Munich, GRIN Publishing GmbH
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