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1 Einführung 3
2 2 Allgemeines 5
2.1 Definition 5
2.2 Grundlagen des Kontraktmanagements 5
3 Inhalte von Kontrakten 7
3.1 Das Zielelement 8
3.2 Das Vereinbarungselement 9
3.2.1 Anreize und Sanktionen 9
3.3 Das Steuerungselement 10
4 Verschiedene Arten von Kontrakten 11
5 Kontraktmanagement als politisches Steuerungsmittel 11
6 Chancen und Risiken des Kontraktmanagements 13
7 Phasen des Kontraktmanagements 14
8 Schlußbetrachtung 15
8.1.1 Quellenangaben 17
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Seit Beginn der 90er Jahre ist von deutschen Kommunen eine Modernisierungs- kampagne gestartet worden, die unter dem Dach des neuen Steu-erungsmodells der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) statt- findet. Die KGSt ist der Verband für kommunales Management. Sie wurde am 01. Juni 1949 in Köln als Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfa- chung gegründet und ist eine dienstleistungsorientierte Fachorganisation der Städ- te, Gemeinden und Kreise, die unabhängig vom Staat und den politischen Partei- en arbeitet. Die KGSt hat rund 1600 Mitglieder - Kommunen aus Deutschland, Ös- terreich, der Schweiz und Italien. Bekannt ist die KGSt vor allem als Initiatorin des so genannten "Neuen Steuerungsmodells", das in den 90er Jahren bundesweit der Startschuss für die Reform der Kommunalverwaltungen war. 1 Die Wurzeln dieser Kampagne liegen etwa 20 Jahre früher im Ausland. Bereits dann erkannte man, daß in Zukunft durch die drohende Mittelverknappung Ände- rungen in der Ablauf- und der Aufbauorganisation vorgenommen werden müssen. Zu den Instrumenten des von der KGSt empfohlenen neuen Steuerungsmodells gehören unter anderem die Verknüpfung von Input- und Outputentscheidungen im Budgetierungsverfahren und im produktorientiertem Haushalt, Produktbeschrei- bungen als wesentliche Steuerungsinstrumente, die Auskunft darüber geben, wel- che Ziele mit dem Produkt verfolgt werden, welche Qualitätsstandards unerläßlich sind, welcher Ressourceneinsatz für die erforderlichen Leistungen bereitsteht und mit welchen Indikatoren der Erfolg zu bewerten ist. Weitere Bestandteile sind die Umstellung des Rechnungswesens auf das Ressourcenverbrauchskonzept, die Entwicklung eines Qualitätsmanagementverfahrens sowie ein Kontraktmanage- ment als Mittel der politischen Steuerung. 2 Was das Kontraktmanagement betrifft, ist die Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu Dänemark, Finnland, England, den Niederlanden (Stichwort: Tilbur- ger Modell) und den USA noch am Anfang. Statistische Erhebungen des däni- schen Rechnungshofes stellten 1997 aber fest, daß Einrichtungen mit einem Kon- traktmanagement größere Effizienzgewinne erzielten als solche ohne. Diese Er- 1 www.KGSt.de/kgst0000.htm
4
kenntnis verdient besondere Beachtung und läßt für die Zukunft hoffen. Erst 1998 faßte die KGSt bis dahin gemachte Erfahrungen zusammen und brachte Empfeh- lungen heraus, an die sich die Verwaltungen halten konnten. Auf den folgenden Seiten wird nun auf das Kontraktmanagement und die damit einher gehenden Instrumente näher eingegangen.
2 vgl. Heinz, Rainer: Kommunales Management-Überlegungen zu einem KGSt-Ansatz, Schäffer-
Poeschel Verlag, Stuttgart 2000
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Bevor der Begriff „Kontraktmanagement“ definiert werden kann, muß erst einmal der Begriff „Kontrakt" erläutert werden.
Ein Kontrakt ist eine verbindliche Zielabsprache über einen festgelegten Zeitraum und enthält insbesondere:
- die zu erstellenden Leistungen/Produkte nach Quantität und Qualität (Leis- tungsziele),
- das hierfür vereinbarte Budget (Finanzziele),
- Inhalt und Art der Berichterstattung über das tatsächlich erzielte Ergebnis. 3
Hieraus folgt die Definition für den Begriff „Kontraktmanagement“:
Kontraktmanagement ist ein Steuerungs-, Planungs- und Controllinginstrument, in dem zwischen der Leitung einer Organisationseinheit und dem Management einer niedrigeren hierarchischen Ebene verbindliche Absprachen über einen bestimm- ten Zeitraum getroffen werden. 4
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Das Kontraktmanagement ist ein wichtiger Bestandteil des neuen Steuer- ungsmodells, da es in erster Linie das Verhältnis zwischen Politik und Verwaltung regeln soll. Grundlage dieser Regelung ist die sogenannte Principal-Agent- Theorie. Der Principal delegiert die Erledigung von Aufgaben an den Agent, der aufgrund besserer Informationen oder Kompetenzen stellvertretend agiert; dabei
3 KGSt-Bericht 4/1998, Kontraktmanagement:Steuerung über Zielvereinbarungen, Köln 1998
4 Grunow; D., Wollmann,H., Lokale Verwaltungsreform in Aktion: Fortschritte und Fallstricke, Birk-
häuser Verlag Basel, Boston, Berlin 1998
Quote paper:
Wolfgang Eiken, 2000, Kontraktmanagement als politisches Steuerungsmittel, Munich, GRIN Publishing GmbH
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