Inhaltsverzeichnis
I. Abkürzungsverzeichnis 3
1. Einleitung 4
2. Begrifflichkeiten und thematischer Zugang 5
2.1 Öffentliche Daseinsvorsorge und soziale Dienstleistung 5
2.2 Freie Wohlfahrtspflege, soziale Daseinsvorsorge und Sozialstaatsprinzip 7
2.3 Die Europäische Union als Wirtschafts- und Sozialraum 8
2.4 Ebenen und Elemente von Globalisierung 8
3. Anbieter sozialer Dienstleistungen im Spannungsfeld zwischen 10
Wirtschaftlichkeit, Professionalisierung und gesellschaftlicher Verantwortung
3.1 Die gesellschaftlichen Voraussetzungen 10
3.2 Universaldienste zur Bereitstellung öffentlicher Daseinsvorsorge 11
3.3 Öffentlich-Private Partnerschaften 13
3.4 Bürgerschaftliches Engagement und Freie Wohlfahrtspflege 14
3.5 Schlussfolgerungen für die Freie Wohlfahrtspflege 15
4. Zusammenfassung 17
Anhang 19
Literaturverzeichnis 20
2
I. Abkürzungsverzeichnis
EG Europäische Gemeinschaft (en) EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof FW Freie Wohlfahrtspflege GATS General Agreement on Trade in Services ÖPP Öffentlich-Private Partnerschaft NPO Non-Profit-Organisation bzw. Social-Profit-Betrieb WTO World Trade Organization
3
1. Einleitung
Ausgangslage für die Erstellung der hier vorliegenden Hausarbeit ist der Beitrag „Daseinsvor-sorge in der Europäischen Union“ im unten angeführten Herausgeberband. 1 Als Schwerpunktbildung innerhalb dieses komplexen Themas werden im Folgenden die Wirkungen auf die Social-Profit-Betriebe - insbesondere auf die Freie Wohlfahrtspflege - durch die Öffnung des europäischen Binnenmarktes für Dienstleistungen problematisiert. 2 Bisher war die Da-seinsvorsorge kommunale Aufgabe und unterlag der wirtschaftlichen Betätigung von Städten und Gemeinden. Im Rahmen der Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes sollen schrittweise Handelshemmnisse beseitigt werden, um die Freiheit des Güterverkehrs, von Personen und Kapital sowie die Niederlassungsfreiheit von Unternehmen zu gewährleisten. Private und öffentliche Monopole und andere Barrieren sollen beiseite geräumt werden. Daher ist von Seiten des EU-Wettbewerbsrecht zu überprüfen, inwiefern Gemeinden Hemmnisse unterhalten, die mit dem Binnenmarkt nicht kompatibel sind (sie gewähren z.B. Beihilfen; es besteht ein korporatistisches System zwischen Kommunen und Freier Wohlfahrt) 3 : „Die Bestimmungen stellen auf den Nutzen für die Bevölkerung ab und lassen es zu Recht völlig offen, welche Unternehmen letztlich Leistungen erbringen: Um das Wohl und das Weh bestimmter Unternehmen, Unternehmensgruppen oder ihrer Eigentümer geht es nicht. Die öffentlichen Betriebe müssen sich also dem Wettbewerb stellen.“ 4 Einfluss auf diese Entwicklungen nimmt ebenfalls das von der WTO vorgeschlagene Dienstleistungsabkommen (GATS), welches als übergeordnetes Ziel in Wechselwirkung zu kommunalen, einzelstaatlichen und europäischen Interessen steht. 5
Absicht der Arbeit ist es, kritisch zu beleuchten, welche Chancen und Risiken sich aus heutiger Sicht für die Gestaltbarkeit sozialer Daseinsvorsorge durch offene Marktbedingungen ergeben. Zunächst wird ein Überblick über die hier verwendeten Begrifflichkeiten und Zugänge zur Thematik vermittelt; in Teil 3 liegt die Gewichtung auf der Auseinandersetzung mit der Frage, welche Konsequenzen und Alternativen sich für Anbieter von sozialen Dienstleis-
1 Schulz-Nieswandt,F. (2005): Daseinsvorsorge in der Europäischen Union. In: Christoph Linzbach/Uwe Lübking/Stephanie Scholz/Bernd Schulte (Hrsg.): Die Zukunft der sozialen Dienste vor der Europäischen Heraus-forderung. Baden-Baden: Nomos Verlag. S. 397-423.
2 Der Begriff des „Social Profit“ ist synonym zum allgemein verwendeten Begriff des „Non Profit“ zu verstehen. Im Gegensatz dazu ist er jedoch positiv konnotiert, da er „… signalisiert, dass Social-Profit-Betriebe - unter ausdrücklichem Verzicht auf betriebswirtschaftlichen Gewinn - einen nachhaltigen gesellschaftlich bzw. volkswirtschaftlich relevanten Profit bzw. Gewinn anstreben.“ (Popp, R. (2004) S. 44.)
3 Vgl. Fuest, W. (2002), S. 21 f.
4 A.a.O., S.23.
5 Das Thema der „Globalisierung“ wird in Punkt 2.4 in einem für diese Ausarbeitung vertretbaren Rahmen be-handelt.
4
tungen im europäischen Wettbewerb ergeben. Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Einschätzung der Verfasserin. Bei der Auswahl von Literatur wird neben der Erschließung von rechtlichen, politischen und sozialwissenschaftlichen Grundlagen Wert auf die aktuellen Entwicklungen gelegt. Diese werden durch neuere Beiträge in Fachzeitschriften und den Zugriff auf online verfügbare Materialien vermittelt. 6 Insgesamt kann im Rahmen dieser Arbeit lediglich ein Einstieg in die sich mit raschem Tempo entwickelnden Neuerungen in der Daseinsvorsorge erfolgen.
2. Begrifflichkeiten und thematischer Zugang
Im folgenden Teil werden relevante Begriffe eingeführt und Zugänge zum benannten Thema eröffnet. Die Begrifflichkeiten stehen zumeist in einer historischen Tradition und werden im europäischen Vergleich oftmals unterschiedlich interpretiert. So ist beispielsweise das Prinzip der Wohlfahrtstaatlichkeit fester Bestandteil in der Europäischen Union; die inhaltliche und quantitative Ausgestaltung differiert jedoch in den einzelnen Nationalstaaten. 7 In Bezug auf die hier zu erörternde Fragestellung, in deren Mittelpunkt die Freie Wohlfahrtspflege steht, ist daher der Zugang im deutschsprachigen Raum Gegenstand der Betrachtung. Ebenso findet die Sichtweise der Kommission der Europäischen Gemeinschaften Eingang in die Überlegungen zur Erbringung zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, da sich immer stärker ein europäisches Leitbild abzeichnet. 8 Dies findet seinen Niederschlag bereits in zahlreichen rechtlichen Verordnungen, die jeweils vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) legitimiert werden. 9
2.1 Öffentliche Daseinsvorsorge und soziale Dienstleistung
Eine einheitlich gültige Definition zur Daseinsvorsorge, scheint aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen und kultureller Verschiedenheiten in der Ausprägung von staatlicher Fürsorge problematisch zu sein. 10
6 Insbesondere sei hier auf die Internetpräsenz der Europäischen Kommission verwiesen: www.eukommission.de sowie http://europa.eu.int.
7 Vgl. Dienel, C. (2002), S. 255 ff.
8 Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2004): Weißbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Brüssel: KOM 374 endgültig.
9 Vgl. Europäische Union (2005): Vertrag über eine Verfassung für Europa. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
10 Vgl. Ambrosius, G. (2000), S. 15 ff.
5
Allgemein wird dieser Begriff durch folgende Aussage umschrieben: „Daseinsvorsorge kann definiert werden als die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen zur Grundsicherung des Lebens und zur Vorsorge gegen Risiken. Charakteristisch für die Leistungen der Daseins-vorsorge ist, dass diese Dienste den Menschen für ein menschenwürdiges Leben dienen und einen erheblichen Beitrag dafür leisten, dass die Gesellschaft überhaupt funktionieren kann. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse unterscheiden sich insofern von „normalen“ Dienstleistungen, als sie in den Augen des Staates auch dann erbracht werden müssen, wenn der Markt unter Umständen nicht genügend Anreize dafür hergibt.“ 11 Die Europäische Gemeinschaft ist ebenfalls bemüht, sich einem durchgängigen Dienstleistungsbegriff anzunähern, auch in Bezug auf „… jede sonstige wirtschaftliche Tätigkeit, die mit Gemeinwohlverpflichtungen verknüpft ist.“ 12 Die Gemeinwohlverpflichtungen beziehen sich beispielsweise auf den Straßenverkehr oder den Energiesektor. 13 Interessant ist jedoch, dass im hier zitierten Weißbuch indirekt auch Leistungen in den Bereichen Soziales und Gesundheit angesprochen werden. 14 Dies führt zu der Schlussfolgerung, dass diese Dienstleistungsarten ebenfalls unter „Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ nach Art. 16 und Art. 86 Abs. 2 EG-Vertrag fallen. 15 Die Unterscheidung zwischen nichtwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Dienstleistungen ist insofern entscheidend, als das nur eine wirtschaftliche Tätigkeit unter die Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt fällt. 16 Bei einer nichtwirtschaftlichen Dienstleistung handelt es sich um eine rein karitative, aus privaten Mitteln finanzierte Betätigung. Aufgrund der weitestgehenden Finanzierung der Freien Wohlfahrtspflege durch Mittel der öffentlichen Hand wird hier jedoch ein marktlicher Austausch vorgenommen, so dass ein privater Träger ebenso mit der Ausübung der Betätigung betraut werden könnte. 17 Die freie Wohlfahrtspflege steht daher nicht nur im nationalen, sondern auch im europäischen Wettbewerb. 18
11 Mazzucco, C. (2004), S. 71 mit Verweis auf den Begriff der Daseinsvorsorge von Ernst Forsthoff (1958). „Er verstand darunter die öffentliche oder verwaltungsmäßige, in politischer Verantwortung liegende „Darbringung von Leistungen, auf welche der in die modernen massentümlichen Lebensformen verwiesene Mensch lebensnotwendig angewiesen ist“ (Forsthoff, 1937,7)“ (zitiert nach Institut der deutschen Wirtschaft Köln (2002) S, 21.)
12 Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2004), S. 27
13 Vgl. a.a.O., S. 28.
14 Vgl. a.a.O., S. 12.
15 Vgl. a.a.O., S. 27.
16 Vgl. a.a.O., S. 12.
17 Vgl. Schulz-Nieswandt (2005), S. 413.
18 Vgl. a.a.O., S. 412 ff. Angemerkt sei noch die Problematik von staatlichen Beihilfen: „Eine generelle Rechtfertigung dieser grundsätzlich unzulässigen Beihilfen zugunsten gemeinnütziger Leistungsträger anhand der Ausnahmetatbestände des Art. 87 Abs. 2 und 3 EGV ist ausgeschlossen.“ (Schulz-Nieswandt (2005), S. 415.)
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Dipl.-Soz.Päd. Verena Sprenger, 2005, Daseinsvorsorge in der Europäischen Union und die Freie Wohlfahrtspflege, Munich, GRIN Publishing GmbH
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