I. Einleitung
„ Est haec divisio, quam sibi Hludowicus accepit. “
„ Et haec est divisio, quam Karolus de eodem Regno sibi accepit. “ 1
Unter diesen Überschriften werden die Gebiete und Kirchen aufgezählt, die jeweils Ludwig dem Deutschen und Karl dem Kahlen nach Vertragsabschluß zufielen.
Sie sind der `dispositio´ eines Diploms aus dem Jahr 870 entnommen, ausgehandelt zwischen dem ostfränkischen Herrscher Ludwig dem Deutschen und dem westfränkischen König Karl dem Kahlen, und bekannt geworden unter der Bezeichnung `Der Vertrag von Meerssen´. Das Diplom bezeugt eine der zahlreichen Gebietsteilungen in karolingischer und ottonischer Zeit, die den langsamen Prozess der `Entstehung des Deutschen Reiches´ begleiteten.
Mithilfe ausgewählter geschichtswissenschaftlicher Literatur werde ich unter den Hauptaspekten Anlass, Inhalt und Bedeutung den Vertrag von Meerssen näher beleuchten und auch auf politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen eingehen, die den Zerfall des Karolingischen Großreiches bedingten.
Abschließend versuche ich herauszuarbeiten, inwieweit dieser Teilungsvertrag für das Auseinanderdriften der fränkischen Teilreiche von Bedeutung war.
1 Capitularia Regum Francorum, ed. Alfredus Boretius und Victor Kravse, in: Monumenta Germaniae Historica ( Capitularia ) 2, Hannover 1897, S. 193
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II. Hauptteil 1. Anlass
1.1. Allgemeine Themenherleitung
In der heutigen Geschichtswissenschaft begreifen wir die Entstehung des Deutschen Reiches als einen, von verschiedenen Faktoren beeinflussten, langwierigen Umwandlungsprozess.
Zu den grundlegendsten dieser „ langen Kausalkette “ 2 zählen zweifellos die Reichsteilungen, welche die Reichseinheit unter Karl dem Großen und Ludwig dem Frommen zerstörten und die Entstehung der zukünftig eigenständigen Nationen Deutschland und Frankreich beförderten. Zu jener Zeit kann von Nationen- im modernen Sinn des Begriffs- aber noch keine Rede sein. Wir sprechen von einer Herausbildung fränkischer Teilreiche, die einem Verselbständigungsprozess über beinahe 200 Jahren unterliegen. Der Teilungsvertrag von Verdun, im Jahr 843, steht laut C. Brühl am Anfang dieses Zerfallprozesses und wird im Folgenden nur zur Herleitung meines eigentlichen Themas `Der Vertrag von Meerssen´ angeschnitten. Zunächst jedoch werde ich der Frage nach den Ursachen für ein Auseinanderbrechen des Großen Karlsreiches nachgehen.
1.2. Ursachen der Reichsteilungen
Eine „ monokausale Erklärung “ 3 für den Zerfall des Großreiches zu suchen wäre abwegig. Es gab verschiedene Gründe, die sich gegenseitig bedingten.
2 Brühl, CarlRichard, Die Anfänge der Deutschen Geschichte, Wiesbaden 1972, S. 154
3 Hlawitscka, Eduard, Vom Frankenreich zur Formierung der europäischen Staaten- und
Völkergemeinschaft 840- 1046, Darmstadt 1986, S. 188
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Jedoch einer der wichtigsten ist zweifellos die „ von den Karolingern aus den merowingischen Königs- und Reichsvorstellungen übernommene Auffassung der Teilbarkeit des Reiches unter die Anzahl der regierungsfähigen bzw. erbberechtigten Königssöhne.“ 4 Die Teilung des Reiches unter die überlebenden Söhne war die „ klassische Form der Nachfolgeregelung im Frankenreich “ 5 . Die zweite Möglichkeit, die Nachfolge des ältesten Sohnes, kam selten zur Ausführung.
Selbst Karl der Große, für den die Wahrung der Reichseinheit von großer Bedeutung war, konnte sich diesem Teilungsprinzip gegenüber nicht verschließen. Es hätte bedeutet, sich einer langen Tradition zu widersetzen, die auch bei anderen germanischen Völkerschaften zur Anwendung kam. Als er 814 verstarb, erbte sein Sohn Ludwig der Fromme, der als einziger der Brüder noch lebte, den Kaisertitel und das gesamte Reich. Nur diesem Umstand ist es zu verdanken, dass die Reichseinheit zunächst bewahrt werden konnte. Sie hing also davon ab, wie viele erbberechtigte Söhne ein König bei seinem Tod vorweisen konnte.
Weitere Gründe für den Reichszerfall formuliert E. Hlawitschka. Der Vollständigkeit halber werde ich diese nur nennen, da sie für mein Thema eine eher untergeordnete Rolle spielen.
Zusammen mit der eben ausgeführten merowingischen Erbtradition förderten die „ unüberschaubare gebietsmäßige Übergröße des Reiches “ und dessen „ Uneinheitlichkeit in geographischer, historischer, kultureller, ethnischer und sprachlicher Hinsicht “, die „ nur lückenhafte Raumerfassung durch ein festes Netz von Grafschaften “, der „ Mangel einer Behördenorganisation und eines besoldeten Beamtentums “, sowie die „ von außen kommende Bedrohung des
4 Ebd., S. 189
5 Brühl, CarlRichard, Deutschland- Frankreich, Die Geburt zweier Völker, Köln 1990, S. 329
5
Reiches durch die Sarazenen und Normannen “ 6 die Auflösung des Großfränkischen Reiches.
6 Hlawitschka, S. 188 und 189
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Arbeit zitieren:
c/o Marco Salm Kathleen Bärs, 2004, Anlass, Inhalt und Bedeutung des Vertrages von Meerssen im Jahre 870, München, GRIN Verlag GmbH
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