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INHALTSVERZEICHNIS
Seite
ABK ÜRZUNGS- UND ABBILDUNGSVERZEICHNIS III
1. Grundlagen
1.1 Problemstellung 1
1.2 Begriffliches
1.2.1 Deutscher Corporate Governance Kodex 1
1.2.2 Sarbanes-Oxley Act of 2002 2
1.2.3 Audit Committee 2
2. Audit Commitees in der Unternehmensstruktur
2.1 Monistisches System im angloamerikanischen Raum
2.1.1 Aufbau 3
2.1.2 Struktur von Audit Committees 4
2.1.3 Aufgaben des Audit Committees 6
2.1.4 Funktionswirkung des Audit Committees 9
2.2. Dualistisches System in Deutschland
2.2.1 Aufbau 9
2.2.1.1 Vorstand 10
2.2.1.2 Aufsichtsrat 10
2.2.1.3 Hauptversammlung 11
2.2.2 Ausschussbildung 11
3. Audit Committees in der deutschen AG
3.1 Organisationsstruktur 13
3.2 Aufgaben des deutschen Audit Committee
3.2.1 Begleitende Überwachung 14
3.2.2 Gestaltende Überwachung 15
3.2.3 Prüfung der Finanzunterlagen 17
3.2.4 Sonstige Aufgaben 19
3.2.5 Externe Berichterstattung 19
4. Zusammenfassung der Ergebnisse und kurzer Ausblick 20
LITERATURVERZEICHNIS 21
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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz BCCG Berlin Center of Corporate Governance CEO Chief Executive Officer DCGK Deutscher Corporate Governance Kodex HGB Handelsgesetzbuch IAS International Accounting Standards NYSE New York Stock Exchange SOX Sarbanes- Oxley Act of 2002 SEC Securities and Exchange Commission Tz. Teilziffer US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Seite Abbildung 3 Abb.1 Monistisches System z.B. in den USA 10 Abb.2 Dualistisches System in Deutschland
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1. GRUNDLAGEN
1.1 Problemstellung
Durch zahlreiche Unternehmenszusammenbrüche börsennotierter Gesellschaften wie WorldCom oder Enron in den letzten Jahren haben viele Aktionäre, auch in Deutschland, das Vertrauen in die Unternehmensführung und in die Corporate Governance verloren. 1 Im angloamerikanischen Raum wird seit Jahren versucht, dieser Tendenz durch verstärkte Unternehmensüberwachung mit sogenannten „Audit Committees“ zu begegnen. Im Folgenden soll nun der Begriff des „Audit Committees“ erläutert und dessen Einsatzgebiete geklärt und untersucht werden. Des weiteren soll ein Augenmerk auf den Nutzen gerichtet werden, den Audit Committees stiften. Abschließend soll geklärt werden, ob dieses Prinzip auch in Deutschland zu verwirklichen ist und welche Besonderheiten dann beachtet werden müssten.
1.2 Begriffliches
1.2.1 Deutscher Corporate Governance Kodex
Im Deutschen Corporate Governance Kodex (im Folgenden als DCGK bezeichnet) sind wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung von börsennotierten Gesellschaften dargestellt. 2 Verfasst wurde der Kodex von der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“, die im September 2001 vom Bundesministerium für Justiz eingesetzt wurde. Der Kodex soll mit seinen nationalen und internationalen Standards eine Art Leitfaden zur Unternehmensleitung bilden. Die durch den DCGK entstehende Transparenz der Geschäfte soll bei nationalen und internationalen Investoren das Vertrauen in die Unternehmensleitung stärken. 3 Den Kern des DCGK bilden Grundregeln zur guten Geschäftsführung, die sich an Aufsichtsrat und Vorstand richten. Da der Kodex kein Gesetz ist, kann er lediglich Empfehlungen und Anregungen aussprechen. Allerdings hat der Gesetzgeber den Prinzipien den DCGK Nachdruck verliehen, indem er in §161 AktG eine Entsprechenserklärung vorschreibt. In dieser muss erklärt werden, ob und inwiefern Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften den Kodex befolgt haben.
1.2.2 Sarbanes- Oxley Act of 2002
1 Vgl. Deloitte & Touche GmbH, Corporate Governance in Deutschland: http://www.deloitte.com/dtt/article/0,1002,cid=49195&pv=Y,00.html, eingesehen am 09.09.2005
2 Vgl. Präambel zum DCGK, Fassung vom 21. Mai 2003
3 Vgl. Wikipedia - Die freie Enzyklopädie, Deutscher Corporate Governance Codex http://de.wikipedia.org/wiki/DCGK, eingesehen am 06.12.2005
5
Der Sarbanes- Oxley Act of 2002 (kurz: SOX) stellt das US- Pendant zum DCGK dar. Ziel ist, das Vertrauen in die Richtigkeit der Finanzdaten der Unternehmen wiederherzustellen.“ 4 Generell gilt der SOX nur für in den USA börsennotierte Unternehmen, wird mittlerweile aber auch teilweise von Gerichten auf nicht börsennotierte Tochtergesellschaften einer börsennotierten Gesellschaft angewendet. 5 Streitig war auch lange, ob die Regelungen des SOX auch auf ausländische, in den USA börsennotierte Unternehmen anzuwenden sind, da diese oft mit nationalem Recht kollidieren. In ihren Ausführungsregelungen zum SOX hat die SEC die Anwendung bis auf wenige Ausnahmen bejaht. 6 Die bedeutendsten Ausführungsregelungen betreffen unter anderem die im nachfolgenden behandelten Audit Committees und deren Unabhängigkeit, das Interne Kontrollsystem nach Sec.302 SOX und der Code of Ethics nach Sec. 406 SOX. 7
1.2.3 Audit Committees
Das im SOX vorgeschriebene Audit Committee ist ein Organ zur Überwachung der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften. Seinen Ursprung hat das Audit Committee in den USA, dort wurde seine Einrichtung erstmals 1939/1940 vom New York Stock Exchange (NYSE) und der Börsenaufsichtsbehörde SEC empfohlen. 8 Die Zielsetzung des Audit Committee ist, die ordnungsgemäße Finanzberichterstattung zu überwachen. 9 Eine genaue Beschreibung des Aufgabengebietes soll später besprochen werden. In seinen Aufgaben ist das Audit Committee vergleichbar mit dem Bilanzprüfungsausschuss im deutschen Aufsichtsrat, der als beschließender Ausschuss den Aufsichtsrat bei seinen Überwachungsaufgaben unterstützt. Allerdings muss hier ein Augenmerk auf die unterschiedlichen Unternehmensverfassungen in Deutschland und den USA gelegt werden. Die im angloamerikanischen Raum gültige monistische Unternehmensverfassung unterscheidet sich stark vom in Deutschland vorherrschenden Dualismus.
4 Vgl. Wikipedia - Die freie Enzyklopädie: Sarbanes- Oxley Act: http://de.wikipedia.org/wiki/Sarbanes-Oxley_Act, eingesehen am 29.09.2005
5 Vgl. Dr. T.Berndt; I.Hoppler: Whistleblowing - ein integraler Bestandteil effektiver Corporate Governance, in: Betriebs-Berater, Heft 48 vom 28.11.2005, 60. Jg, S. 2623-2629
6 Ausführungsregelungen zum SOX, am 23.01.2003 von der US Wertpapieraufsichtsbehörde SEC verabschiedet
7 Vgl. G.Lanfermann; S.Maul: SEC-Ausführungsregelungen zum Sarbanes- Oxley Act, in: Der Betrieb, Heft 7 vom 14.02.2003, 56. Jg, S. 349-355
8 Vgl. S.Rössler: Das Audit Committee als Überwachungsinstrument des Aufsichtsrats, Verlag Moderne Industrie, Landsberg/Lech 2001, S. 93
9 Vgl. G.Lanfermann; S.Maul: SEC-Ausführungsregelungen zum Sarbanes- Oxley Act, in: Der Betrieb, Heft 7 vom 14.02.2003, 56. Jg, S. 349-355
6
Spezielle Regelungen zu den Audit Committees finden sich unter anderem im Sarbanes-Oxley Act of 2002, den Ausführungsbestimmungen der SEC, dem britischen Cadbury Code und im DCGK. 10
2. AUDIT COMMITTEES IN DER UNTERNEHMENSSTRUKTUR
2.1 Monistisches System im angloamerikanischen Raum
2.1.1 Aufbau
Abb. 1 Monistisches System z.B. in den USA
Das monistische System der Unternehmensverfassung teilt seine Handlungsgewalt auf zwei Organe auf: Das Shareholder’s Meeting, ähnlich aufgebaut wie die deutsche Hauptversammlung, und das Board of Directors. Diese sollen eine optimale Aufgabenteilung ermöglichen.
Das Shareholder’s Meeting tagt mindestens einmal pro Jahr. Die Aktionäre nehmen die Wahl und Abwahl der Board- Mitglieder und Satzungsänderungen vor und können außerordentlichen Angelegenheiten der Gesellschaft zustimmen. Eine Besonderheit ist hier, dass nicht - wie in Deutschland - jeder Aktionär persönlich erscheinen muss, sondern eine Stimmvollmacht erteilen kann (Voting by Proxy). 11
Wegen der Vereinigung von Führungs- und Überwachungsfunktion auf das Board of Directors (kurz: Board) wird das monistische System auch Vereinigungsmodell genannt. Es tagt durchschnittlich neunmal im Jahr und umfasst etwa 13 Mitglieder. Die Größe des Boards ist jedoch abhängig von Branche, Unternehmensgröße und Alter der Gesellschaft. Die Tätigkeit gliedert sich in zwei Bereiche, nämlich der Vorgabe von Zielen für die
10 vgl. Gesetzestexte
11 Vgl. S.Rössler: Das Audit Committee als Überwachungsinstrument des Aufsichtsrats, Verlag Moderne Industrie, Landsberg/Lech 2001, S. 72
Arbeit zitieren:
Stefanie Jäger, 2006, Die Aufgaben des Audit Committees für die Unternehmensüberwachung und -aufsicht, München, GRIN Verlag GmbH
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