- I -
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis II
1 Historische Entwicklung der Strukturpolitik 1
2 Ziele der Strukturpolitik 3
2.1 Ziel 1 3
2.2 Ziel 2 4
2.3 Ziel 3 4
3 Strukturfonds 4
3.1 EFRE 5
3.2 ESF 5
3.3 EAGFL-Ausrichtung 5
3.4 FIAF 6
4 Initiativen und Kohäsionsfonds 6
4.1 Gemeinschaftsinitiativen 6
4.1.1 Interreg III 6
4.1.2 Urban II 7
4.1.3 Equal 7
4.1.4 Leader 7
4.2 Kohäsionsfonds 8
5 Beitrittsvorbereitende Hilfen 8
5.1 Phare 8
5.2 Sapard 9
5.3 ISPA 9
6 Finanzrahmen der EU 10
7 Strukturpolitik nach 2006 10
Abkürzungsverzeichnis 12
- II - Abkürzungsverzeichnis
BIP Bruttoinlandsprodukt
ca. circa
d.h. das heißt
EAGFL Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Land-
wirtschaft EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung ESF Europäischer Sozialfonds EU Europäische Union
EUR Euro EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft FIAF Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei Mio. Millionen Mrd. Milliarden
ISPA Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt
u.a. unter anderem
z.B. zum Beispiel
- 1 - 1Historische Entwicklung der Strukturpolitik
Die heutige bestehende Förderungs- und Strukturpolitik der Europäischen Union wurde auf europäischer Ebene nicht als Gesamtkonzept entworfen, innerhalb dessen sich einzelne Maßnahmebereiche unter einem einheitlichen Zielkatalog einfügten, sondern hat sich historisch aus einer Vielzahl von Einzelpolitiken und Einzelfördermaßnahmen entwickelt.
Bereits bei Schaffung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Vorgängerin der heutigen EU im Jahre 1957, war bekannt, dass die wirtschaftlichen Zustände zwischen den einzelnen Vertragsländern recht unterschiedlich waren und als wichtiges politisches Ziel wurde bereits damals gefordert, die bestehenden wirtschaftlichen Disparitäten zu korrigieren.
So wurde schon in der Präambel des EWG Vertrages festgeschrieben, dass die Aufgabe der Gemeinschaft darin besteht, „ihre Volkswirtschaften zu vereinigen und deren harmonische Entwicklung zu fördern, in dem sie den Abstand zwischen den einzelnen Gebieten und den Rückstand weniger begünstigter Gebiete verringert“. 1 Die Ziele der Gemeinschaft wurden in Artikel 2 des EWG Vertrages formuliert. Hierzu zählen u.a. ein beständiges, nicht inflationäres und umweltverträgliches Wachstum, ein hoher Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, ein hohes Beschäftigungsniveau, ein großes Maß an sozialem Schutz sowie die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualität. Diese Forderungen stellten allerdings keine verbindliche Rechtsgrundlage für die einzelnen Vertragsstaaten gegenüber der Gemeinschaft dar, sondern es handelte sich lediglich um politische Ziele. 2 Zunächst hatte man noch die Vorstellung, dass der Markt und seine Mechanismen, d.h. die gegenseitige wirtschaftliche Verflechtung und die sich daraus ergebende Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen die bestehenden Disparitäten beseitigen würden. Gezielte Fördermaßnahmen galten als Eingriffe in den Markt, die als ökonomisches Sakrileg zur damaligen Zeit abgelehnt wurden. 3
1 Vgl. http://europa.eu.int/scadplus/treaties/eec_de.htm, Stand 25.11.2005.
2 Vgl. Tillmanns-Estorf, B. (1997), S.22 ff.
3 Vgl. Tillmanns-Estorf, B. (1997), S.22 ff.
- 2 -Doch bereits 1958 wurden die ersten Strukturfonds eingerichtet, der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL).
Spätestens mit Erweiterung der EG im Jahre 1973 durch Großbritannien, Irland und Dänemark wurde klar, dass die Marktmechanismen allein es nicht schaffen würden, die bestehenden Disparitäten zu beseitigen. Denn durch die Beitritte der neuen Staaten kam es zu einer noch stärkeren Ausprägung der Disparitäten. Um die benachteiligten Regionen besser unterstützen zu können wurde deshalb 1975 vom Rat der Europäischen Union der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) eingerichtet.
Mit dem Beitritt Griechenlands im Jahre 1981 und den Beitritten Spaniens und Portugals im Jahre 1986 nahm auch die Nachfrage nach einer zielgerichteten Regional und Strukturpolitik zu. Daher wurde die Einheitliche Europäische Akte geschaffen, die am 1. Juli 1987 in Kraft trat und als Grundlage für eine gemeinsame Kohäsionspolitik dienen sollte. 4
1992 unterzeichneten die 12 Mitgliedsstaaten der EG den Vertrag über die Europäische Union, der 1993 in Kraft trat. Noch im selben Jahr kam es zur Einrichtung des Kohäsionsfonds.
In den folgenden Jahren wurden die Strukturfonds um das Finanzierungsinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) ergänzt. Zum bereits 1989 aufgelegten Programm zur allgemeinen Beitrittsvorbereitung (Phare) kamen das strukturpolitische Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA) und das Instrument für die Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes der Beitrittskandidaten (Sapard) hinzu.
In den Jahren 2000 bis 2001 wurde vom Rat von Lissabon unter beschäftigungsorientierten Gesichtspunkten beschlossen, die Union „bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen“. Diese Strategie wurde durch den Rat von Göteborg, basierend auf dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung, um eine Umweltdimension vervollständigt. Nach diesem Prinzip sollen die gegenwärtigen Bedürfnisse erfüllt werden, ohne die
4 Vgl. Vgl. Tillmanns-Estorf, B. (1997), S.24 ff.
Arbeit zitieren:
Florian Erhorn, 2005, Strukturpolitik, München, GRIN Verlag GmbH
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