Rechtliche Rahmenbedingungen der Tätigkeit ausländischer Unternehmen in China


Seminararbeit, 2005

17 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einführung und Aufbau der Arbeit

2. Der Markt in China
2.1 Überblick
2.2. Ausländische Direktinvestitionen

3. Lenkungsrichtlinien für ausländische Investitionen
3.1. Katalog zur Lenkung ausländischer Direktinvestitionen
3.2. Katalog für Zentral – und Westchina

4. Gesellschaftsrecht
4.1 Gesellschaftsformen
4.1.1.Wholly Foreign Owned Enterprise
4.1.2 Equity Joint Venture
4.1.3. Contractual Joint Venture
4.2. Mergers & Acquisitions

5. Immobilienrecht
5.1. Allocated Land-Use Rights
5.2. Granted Land-Use Rights

6. Rechtssicherheit
6.1. Grundlagen des chinesischen Rechtsverständnisses
6.2 Politische und kulturelle Probleme

7. Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Internet-Adressenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einführung und Aufbau der Arbeit

Die VR China ist eine der am stärksten wachsenden Volkswirtschaften der Welt, mit einem durchschnittlichen jährlichen Wirtschaftswachstum von ca. 8% zwischen 1997 – 2003 (vgl. www.destatis.de/download/ 2005, 3). Sie verfügt zudem über ein enormes Marktpotential und ist daher ein begehrtes Ziel ausländischer Unternehmen, um Direktinvestitionen zu tätigen.

Wirtschaftliche Aktivitäten waren in der Vergangenheit auf dem chinesischem Markt für ausländische Unternehmen schwierig, da der Markteintritt für nicht chinesische Unternehmen durch formelle bzw. informelle Markteintrittsbarrieren erschwert oder sogar verhindert wurde. War es zu Beginn der Öffnungspolitik ab 1979 zunächst nur möglich mittels eines chinesisch-ausländischen Joint Venture in den Markt einzutreten, so wurden später auch hundertprozentige Auslandsgesellschaften und ausländische Holding-Gesellschaften möglich (vgl. Klein 2004, 127). Chinas Öffnung für ausländische Investitionen stellt einen der Kernpunkte der Reformpolitik nach 1979 dar (vgl. Heuser 1999, 18).

Im Zuge der wirtschaftlichen Modernisierung und der außenwirtschaftlichen Öffnung hat die VR China gleichzeitig auch eine Modernisierung und Angleichung des chinesischen Rechtssystems angestrebt. Dieser Prozess orientiert sich an den Rechtsordnungen westlicher Nationen (vgl. www.chinapolitik.de/studien/ 2002, 1).

Durch den Beitritt der VR China zur WTO am 11.12.2001 wurde der Reformprozess weiter vorangetrieben, da die VR China sich verpflichtet hat die inländische Gesetzgebung teilweise neu zu gestalten und sich aktiv am multilateralen Handelssystem zu beteiligen.

Diese Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit ausländischer Unternehmen in der VR China. Zunächst wird ein kurzer Überblick über die Kerndaten des chinesischen Marktes gegeben. Anschließend werden die Lenkungsrichtlinien für ausländische Direktinvestitionen erläutert und die zentralen Rechtsbereiche vorgestellt. Abschließend analysiert der Autor die Probleme bzgl. der Rechtssicherheit und gibt einen kurzen Ausblick.

Ziel der Arbeit ist es einen Überblick über die Besonderheiten der rechtlichen Rahmenbedingungen in der VR China zu geben und auf eventuelle Probleme aufmerksam zu machen, die sich bei der Tätigkeit ausländischer Unternehmen in der VR China ergeben können. Im Zuge der Schwerpunktsetzung ist es nicht möglich, alle Rechtsbereiche anzusprechen, weshalb bewusst auf Bereiche wie Intellectual Property, Steuer- und Arbeitsrecht verzichtet wird. Die Arbeit erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern versucht eine Vertiefung derjenigen Rechtsfelder bzw. Probleme vorzunehmen, die bei den anderen Seminarthemen nicht behandelt werden, aber dennoch eine wichtige Rolle für das Verständnis der Materie spielen.

2. Der Markt in China

2.1. Überblick

Die VR China ist das bevölkerungsreichste Land der Erde und verfügt gemessen auf Basis der Kaufkraftparität über die zweitgrößte Wirtschaft weltweit (vgl. www.cia.gov/cia/2005, 1).

Einer Studie der OECD zufolge wird das BIP nach Kaufkraftparität im Jahr 2015 dasjenige der USA übertreffen (vgl. Maddison 1998, 97). Im Jahr 2003 belegte die VR China beim Import den dritten sowie beim Export den vierten Rang des weltweiten Warenhandels (vgl. www.wto.org/english/ 2004, 1). Zwischen 1980 und 2000 ist das BIP um 382 % gestiegen, damit belegt China im Ländervergleich den Spitzenplatz (vgl. www.nationmaster.com/graph-T/ 2003, 1).

Die VR China bietet viele Anreize für ausländische Unternehmen, ihre Produktion nach China zu verlagern, nicht zuletzt wegen der optimalen Bedingungen bzgl. der großen Auswahl an Personal, disziplinierten Arbeitern, niedriger Löhne und steuerlicher Vergünstigungen (vgl. Lieberthal, K/ Lieberthal, G 2004, 8) Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Entscheidung einer Investition in China ist die enorme Größe des Binnenmarktes und seine demographische Struktur.

In der VR China gab es 2003 über 760 Mio. Erwerbstätige und die Erwerbsquote lag bei über 76,3%. Zudem liegt das Durchschnittsalter in China nur knapp über 32 Jahre. Im Vergleich zur Bundesrepublik, in der es knapp über 42 Jahre sind, ist dies ein sehr niedriger Wert (vgl. www.cia.gov/cia/2005, 1). Dies bedeutet trotz des relativ geringen Pro-Kopf Einkommens mittelfristig auch ein enormes Binnenmarktpotential (vgl. Gutowski 2003, 22).

2.2. Ausländische Direktinvestitionen

Bei der ausländischen Direktinvestition (DI) erfolgt ein Kapitalexport durch Wirtschaftssubjekte eines Landes in ein anderes Land mit dem Ziel, dort Immobilien zu erwerben, Betriebsstätten oder Tochterunternehmen zu errichten, ausländische Unternehmen oder Anteile an ihnen zu erwerben, die einen Einfluss auf die Unternehmenspolitik gewährleisten (vgl. Gabler 2000, 746). Die Möglichkeit ausländischer Direktinvestitionen war in China lange Zeit nicht gegeben. Erst mit der langsamen Öffnung der Märkte ab 1979 waren ausländische Direktinvestitionen möglich. Die Unternehmen wurden jedoch zunächst stark durch Vorschriften hinsichtlich der zugelassenen Standorte und Beteiligungsformen eingeschränkt (vgl. Lieberthal, K/ Lieberthal, G 2004, 7).

Bei dem Vergleich von Binnenwirtschaftsrecht, welches die rechtlichen Rahmenbedingungen für chinesische Unternehmen regelte mit dem Außenwirtschaftsrecht, das für ausländische Unternehmen galt, kristallisierten sich zahlreiche diskriminierende Vorschriften für ausländische Investoren heraus. Himmelmann nennt dies den “Rechtsdualismus“ (vgl. 2001, 293).

Die Bindung von Auslandsinvestitionen war jedoch eine Schlüsselkomponente der chinesischen Politik zur Öffnung ihrer Märkte. Über die Jahre hat China die Bindung von Auslandsinvestitionen gut mit der Anpassung an die wirtschaftlichen Strukturen, dem Ausbau der Industrie sowie der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erhöhung der Staatseinnahmen kombiniert. Die ausländischen Direktinvestitionen haben eine bedeutende Rolle bei der Erweiterung des chinesischen Welthandels gespielt, der mittlerweile die Hälfte des BIP ausmacht (vgl. o.V. 2003a, 14).

Aufgrund der nicht sehr weit entwickelten Aktienmärkte und mangels Tauschbarkeit der Landeswährung, besteht der Großteil der ausländischen Investitionen aus Direktinvestitionen. Durch rechtliche Beschränkungen waren diese strategischen Investitionen fast ausschließlich in Form von Joint Ventures möglich. Ein Joint Venture ist ein rechtlich selbständiges Unternehmen, das auf einer Kooperationsvereinbarung von mindestens zwei rechtlich und wirtschaftlich unabhängigen Partnerunternehmen, die aus unterschiedlichen Ländern stammen basiert und i.d.R. im Herkunftsland des einen Partners gegründet wird (Gabler 2000, 1598).

Die sukzessive Liberalisierung des Kapitalmarktes führte aber auch hier zu Veränderungen.

Mittlerweile gründen ausländische Investoren in der VR China meistens hundertprozentige Auslandsunternehmen und wandeln bestehende Joint Ventures um, da seit dem WTO-Beitritt auch dieser Bereich liberalisiert wurde (vgl. Bühler 2000, 134 –135). In den ersten sieben Monaten 2005 waren ca. 75% der DI in Wholly Foreign Owned Enterprises (WFOE) gebunden (vgl. www.fdi.gov.cn/common/ 2005, 1). Die Möglichkeit, den Eintritt in den chinesischen Markt mittels eines Joint Ventures vorzunehmen, nimmt daher aufgrund mangelnder Attraktivität ab.

Zudem sind seit dem WTO-Beitritt die Entwicklungen in der chinesischen Wirtschaft transparenter und standardisierter geworden, so dass chinesische Unternehmen nicht mehr zwingend für die Errichtung eines Absatznetzwerkes nötig sind (vgl. www.bjrundschau.com/2005-23/ 2005, 1).

3. Lenkungsrichtlinien für ausländische Investitionen

3.1. Katalog zur Lenkung ausländischer Direktinvestitionen

Ausländische Investitionsprojekte, dies beinhaltet ausländisch kapitalisierte Gesellschaften z.B. in Form von Wholly Foreign Owned Enterprises, werden in vier verschiedene Kategorien unterteilt.

Es gibt die Kategorien „gefördert“, „gestattet“, „eingeschränkt“ und „verboten“ (vgl. Pannenberg 2004, 34). Mittels dieser aktiven Politik der Steuerung ausländischer DI ist es der chinesischen Regierung möglich, die ausländischen DI dorthin zu lenken, wo sie benötigt werden. Durch den WTO-Beitritt wurde der chinesischen Regierung eine Änderung des Katalogs nahegelegt, die einen weiteren Schritt zur Liberalisierung bedeutete (vgl. o.V. 2003a, 20).

Am 01.04.2002 trat der revidierte Katalog zur Lenkung ausländischer DI in Kraft (vgl. o.V. 2002, 37-69). Das Handelsministerium (MOFCOM) und die staatliche Planungskommission (SDRC) verbesserten den Katalog am 30.11.2004 mit Wirkung zum 1.1.2005 noch einmal. Allerdings handelt es sich dabei lediglich um wenige kleine Modifizierungen, die mit den Veränderungen in einzelnen Wirtschaftsbereichen einhergehen. Bemerkenswert ist jedoch, dass mit dem Katalog 2005 z.B. die Produktion und Distribution von Radio- und TV-Programmen aus der Kategorie „verboten“ in die Kategorie „eingeschränkt“ verschoben wurde und dies als Anfang der Öffnung des Mediensektors für ausländische Unternehmen gesehen werden kann (vgl. o.V. 2005, 1).

Allerdings enthält der Katalog auch eine zusätzliche Klassifizierung von ausländischen Investitionsprojekten nach anzuwendenden Unternehmensformen, d.h. es bleibt der Genehmigungsbehörde vorbehalten, eine Investition auf eine bestimmte Rechtsform bzw. ein bestimmtes Anteilseignerverhältnis festzulegen (vgl. Pannenberg 2004, 35).

3.2. Katalog für Zentral – und Westchina

Der Großteil des verwirklichten FDI im Jahr 2000, über 85%, wurde in den östlichen Regionen Chinas getätigt. Dagegen wurden lediglich knapp 9% nach Zentralchina und etwas mehr als 5% nach Westchina investiert (vgl. o.V. 2003a, 82).

Um die Investitionsströme besser aufzuteilen und die Entwicklung der zentralen und westlichen Regionen voranzutreiben hat die Regierung zusätzlich zum Katalog der Lenkung ausländischer Direktinvestitionen den Katalog für Zentral – und Westchina beschlossen. Dieser ist nicht in vier Kategorien unterteilt, die einzelne Branchen fördern, sondern in die verschiedenen zur Region gehörigen Provinzen. Die Förderung beinhaltet außerdem zu den allgemeinen steuerlichen Begünstigungen, zusätzlich nach deren Ablauf weitere drei Jahre eine Steuerbegünstigung von 15% Körperschaftssteuer (vgl. Pannenberg 2004, 36).

Die Direktinvestitionen sollen vor allem in Bereiche wie Infrastruktur und Weiterverarbeitung von Landwirtschafts- und Viehprodukten, sowie in Wissenschafts- und Technologieprojekte gelenkt werden (vgl. Jingyan 2003, 10).

4. Gesellschaftsrecht

4.1. Gesellschaftsformen

4.1.1. Wholly Foreign Owned Enterprise

Eine Gesellschaft, deren Gesellschaftsanteile zu 100% von einem oder mehreren ausländischen Investoren gehalten werden, bezeichnet man als WFOE (vgl. Diem 2000, 65).

Die WFOE nehmen den größten Teil der ausländischen Direktinvestitionen ein.

[...]

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Rechtliche Rahmenbedingungen der Tätigkeit ausländischer Unternehmen in China
Hochschule
Universität Bayreuth
Note
2,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
17
Katalognummer
V51822
ISBN (eBook)
9783638476874
Dateigröße
466 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rechtliche, Rahmenbedingungen, Tätigkeit, Unternehmen, China
Arbeit zitieren
Fabian Mietke (Autor:in), 2005, Rechtliche Rahmenbedingungen der Tätigkeit ausländischer Unternehmen in China, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51822

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