Inhaltsverzeichnis
Die Nieder-Adels-Geschichte „von“ Herda.
Vorbemerkung 7
0. Das thüringische Dorf Herda, sein Umfeld, seine Entwicklung 8
0.1 Thüringen vor der Geschichtszeit 8
0.2 Das Geschichtsbild des südwestlichen Thüringens 9
0.3 Die Rekonstruktion des Mittelalters und des Adels 12
0.4 Der thüringische Untertan 15
0.5 Der Strukturwandel Adel/Untertan 19
1. Die grundsätzliche Entwicklung Adel 22
1.1 Das Entstehen von Adel
1.2 Adel und Bevölkerung
2. Die örtliche Situation 35
3. Die Genealogie derer von Herda 41
4. Vergleich mit anderen Adelsgeschlechtern 50
5. Probleme im Geschlecht derer von Herda 53
5.1 Das Problem der fortlaufenden Teilungen von Grund und Besitz
5.2 Die Folgen von Besitz-Teilungen 56
6. Das Management derer von Herda 59
6.1 Wirtschafts-Vorgaben und Kontrollen
6.2 Das Geschäft mit der Verpachtung 61
6.3 Landwirtschaft 63
6.4 Die Abhängigkeits-Wirtschaft 64
6.5 Forst- und Jagd-Wirtschaft
6.6 Negatives Einkommen, Schulden derer von Herda
6.7 Verantwortlichkeit als Manager
7. Der Herrschaftsbereich 76
7.1 Bereich im Werra-Bogen nach Art und Umfang
7.2 Der geografische Bereich 79
7.3 Herda 82
7.3.1 Allgemeines
7.3.2 Das Gut derer von Herda in Herda
7.3.3 Das gepachtete Schloßgut 86
7.4 Beherrschungsfragen, Herda mit Bevölkerung, Schloßgut und 88
Vorwerk Kratzerode
8. Der Nieder-Adel an sich und die Ämter (Beamte) 90
9. Die adelige Wirtschaft 94
2
10. Das Geschlecht derer von Herda im Eigen- und Wirkbereich 99
11. Die Gemeinde Herda 105
12. Die Einteilung des Fürstentums Eisenach nach Verwaltungs/Steuerbereichen
im Jahr 1743 (Auszug) 109
13. Regentenfolge für den Raum Eisenach-Gerstungen-Herda 109
14. Rodelands-Bereich derer von Herda, nach Archivalien 18./19. Jahrhundert 119
15. Genealogie/Stammtafeln derer von Herda, z.T. grafisch (Bilder) 121
16. Nicht in Stammtafeln einordbare Mitglieder des Geschlechtes derer von Herda
145
17. Archivalien-Hinweise: Der Fall Auerochs/Oepfershausen durch Heirat mit von
Herda
Der Fall „v. Metzerodt“ durch einer von Herda. 149
18. Auswertung der Archiv-Unterlagen derer „von Herda“ (Weimar), zeitlich nach
Sachgebieten geordnet. 152
1. Wirtschaftlichkeitsrechnungen der von Herdaischen Besitzer/Besitzungen
2. Waldwirtschaft, Holz/Waldwirtschaft 157
3. Pachtwesen, Rechtsstreit bei Pacht/Lehnverhältnissen 160
4. Schulden derer von Herda 167
5. Archivalien zum Ort Ettenhausen und Stockhausen. 170
19. Geschichtsdaten des Werra-Bogen-Gebietes/Thüringen 172
20. Zusammenfassung 185
21. Bibliografie in 2 Teilen 186
22. Abbildungen 210
3
Verzeichnis der Abbildungen 1 .
Nr. Inhalt
3-0 Fürstentum Eisenach 1743 nach amtlichen Messungen, siehe unter 3-13
3-1 Lauchröden und Unterellen als Herrschaftssitze derer von Herda, Ende 18. Jahrhundert
Vgl. Abb. 1-44, dort die Brandenburg zu erkennen, Adelicher Wald nach links unten
3-2 Stammbaum derer von Herda, rekonstruiert mit „Stammvater“ Heinrich, Ritter
3-3 Stammbaum der in dritter Generation abgetrennten Linien Albrecht (A)
3-4 Stammbäume der Linien Sebastian (B), Caspar Wilhelm © und Friedrich Wilhelm (D)
Aus D stammt der letzte männliche Vertreter derer von Herda (zu Brandenburg)
3-5 Wildbann-Bereich rechtswerraisch 1016, waldreich mit Lage von Herda und Hausbreitenbach sowie
Berka, linkswerraisch Gerstungen, Hohe Straße südlich
3-6 Wildbann-Bereich, Grenzverschiebung im 14. Jahrhundert, nördlich bis an den Cobach, weiter östlich
dann Grenze „Flüsse wie die Suhl, später die Elte.
Vgl. Abb. 2-8, zeitweilige Herrschaft von Frankenstein, später Ludowinger
3-7 Sedes-Bezirke im Archidiakonat Dorla im Mittelalter mit näheren Unterteilungen
Lauchröden gehört mehr zum linkswerraischen „Hessen“ (II), Unter- und Oberellen
südlich davon, später politisch Exklave (Sachsen-Meiningen), Herda mit Kirchensitz
zum Gebiet Sedes Heringen, nördlich bis Lutzberg, südlich bis Gospenrode
3-8 Kirchliche Ordnung im späten Mittelalter, hier Bereich Berka-Herda mit Exklave Auenheim - Rienau
als zu Frauensee gehörig. Lauchröden ist Eisenach (I) zugeordnet,
dabei auch südlich vom Herda-Bereich noch ein Teil mit Kirstingshof. Frauensee verschwindet später.
Rabich/Rhinow (Rienau) mußten Zins an Frauensee zahlen.
3-9 Thüringen zur Zeit der französischen Revolution. Das Herzogtum Eisenach ist schmal und zerklüftet, es
wird umgriffen von der Landgrafschaft Hessen-Kassel, dem Herzogtum Gotha und Koburg. Eine
koordinierte Landespolitik war schwierig.
vgl. Abb. 0-30 (Deutschland)
3-10 Thüringen nach dem Zusammenbruch der Napoleonischen Herrschaft 1814. Deutlich wird die Situation
der Herrschaft von Sachsen-Weimar-Eisenach (1a) mit Zungen von Herzogtum Sachsen-Gotha, Enklave
zu Herzogtum Sachsen-Meiningen (Oberellen) sowie langer Grenze zum Kurfürstentum Hessen,
weniger langer zu Hrm. S-Gotha, S-Meiningen und Kgr. Sachsen (russ. Verwaltung). Vgl. Abb. 0-36
(Spenden zur Befreiung vom französischen Joch, so auch Rabich)
3-11 Eine „moderne“ Nach-Ahmung/Verballhornung des Adelswappens derer von Herda
Die Brandenburg oberhalb der Werra und unweit dem Dorf Lauchröden nach dem Verfall (18. Jahr-3-12
hundert) mit der Unterteilung der Burgen in West- und Ostburg (derer von Herda). Als Burgherren
erhalten sie im Namen den Zusatz „zu Brandenburg“,
vgl. Flurstück Rabich-Liethe bei Lauchröden, s. Abb. 1-44
1 Diese Bilder sind im Teil 3, Kap. 3 der CD, siehe www.familie-rabich.de „Geschichte von Menschen in der Region des Werra-Bogens um Herda und der Nachkommenschaft Rabich enthalten.
4
3-13 Fürstentum Eisenach 1743 nach amtlicher Vermessung. Deutlich ist der nicht flächen-deckende Bereich
mit Fremdherrschaft-Inseln. Nach Süden hin von weiter Erstreckung, sodaß Vertrauen in die Vollzugs-
Verzeichnis der Abbildungen zu dieser Abhandlung:
1 Germanen in Mitteleuropa, insbesondere im späteren deutschsprachigen Gebiet
2 Das römische Reich mit seinen germanischen Provinzen innerhalb der Limes-Grenzen, von der Verwaltungshauptstadt Mainz aus direkt nach Germanien
3 Theoderich (Ravenna) schmiedet ein germanisch-gotisches Bündnisreich
4 Herzogtum Franken (mit Thüringen) unter Ludwig dem Deutschen
5 Thüringen um 1000 mit dem Grenzgebiet um Gerstungen-Herda und im Zeitalter
des thüringischen Landgrafentums bis nach Hessen im Mittelalter
6 Thüringen gegen Ende des 18. Jahrhunderts mit dem kleinen Herzogtum Eisenach
7 Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach im 19. Jahrhundert, zweigeteilt
8 Die Brandenburg als zeitweiliger Wohnsitz derer von Herda, jetzt Ruine s. 3-12
9 Die Stammlinie derer von Herda vor der Spaltung, Sitz Lauchröden-Unterellen 3-2
10 Abgeleitete Stammlinie A unter Albrecht von Herda zu Brandenburg, siehe 3-3
11 Abgeleitete Stammlinien B, C und D, letztere endet gegen Ende des 19. 3-4
Jahrhunderts mit Carl Friedrich Constantin, der Uraltadel erlischt
12 Ein Teil der Besitzungen derer von Herda, zuweilen nur durch den Stammesgeist
mit einem Senior zusammengehalten, z.T. jedoch sich bekämpfend
13 Das Tal der Elte, die in die Werra mündet, in dem die Wohnsitze Lauchröden und
Unterellen liegen. Siehe Bild 3-1
Eine Reihe von Abbildungen zur Thematik befinden sich in obiger Fußnote erwähnten Dar- für die Kapitel 1 und 2 2 , insbesondere zum Verhältnis der Adligen derer von Herda
und anderer zu den Untertanen dort. Hier ist auch die Geschichte des Dorfes Herda mit seiner
einstigen zentralen Burg wiedergegeben, aus der sich Zusammenhänge zum Adelsgeschlecht
ergeben.
2 Die hier wiedergegebene Fassung ist eine erweiterte und ergänzte Fassung des Kapitels 3 dort.
5
Übersicht über Archiv-Akten-Bestand derer von Herda,
Zuordnung der Anlagen zu der Auswertung Ritterguts-Archiv Lauchröden (HSTA Weimar) = Kapitel 2 und 3
A-1 Wirtschaft von Herda (6 Blatt) = 3.18.1 -2 Waldwirtschaft (Bl.1-3, Waldfrevelei etc. Bl. 4-5) = 3.18.2 -3 Pachtwesen (Blatt 1-3, Pachtstreit Bl. 4-9) = 3.18.3 -4 Schulden derer von Herda (3 Blatt) = 3.18.4
A-1 bis A-4 sowie - 7 und -8 jetzt Kapitel 3.17
-5 Der Fall Auerochs-von Herda -6 Der Fall von Metzerodt - von Herda (2 Blatt), A-5 und -6 jetzt Kapitel 3.16
-7 Ortschaft Ettenhausen, jetzt Kapitel 3.17 -8 Ortschaft Stockhausen, jetzt Kapitel 3.17
-9 Vermessung (2 Blatt), jetzt Kapitel 2.14
-10 Rodelands-Bereich derer von Herda, jetzt Kapitel 3.14. s. Abb. 1-3
-11 „Unbekannte“ von Herda (2 Blatt männlich, 1 Blatt weiblich, in Kapitel 3.15)
-12 Fürstentum Eisenach 1743 (vgl. 24), vgl. Kapitel 3.12 und Abb. 3-9
-13 von Herda Stammtafel 14. bis 16. Jahrhundert = Abbildungen 3-2
-14 Sub-Stammtafel A (Albrecht) „ 3-3
-15 Sub-Stammtafeln B (Sebastian), C (Caspar Wilhelm), D (Friedrich Wilhelm) = 3-4
-16 Stammtafeln derer von Herda (Text, 14 Blatt A-13 bis A-16 jetzt Kapitel 3.15, hier auch A-11
6
Die Nieder-Adels 3 -Geschichte „von“ Herda 4 .
[siehe auch: >Geschichte der Siedlung Herda und des Geschlechtes Rabich]
Vorbemerkungen:
Die Handlungen der einzelnen Menschen in einer Region hängen stark von den Gegebenheiten der Gesellschaft, in der sie leben und äußeren Bedingungen ab. Diese bleiben nicht gleich, denn unzweifelhaft verändert sich die Gesellschaft im Laufe der Jahrhunderte und damit das Gefüge für Motivation, für Entscheidungen zu Heirat, Arbeitssuche usw. des einzelnen Individuums. Der Adelsstand, sein Herrschaftsverhalten und Einfluß gewinnt für eine Dorfgemeinschaft, für ein Geschlecht wie das der Rabich aus Herda an Bedeutung für die soziohistorische Aussage. Dieser Zeitraum dürfte auf etwa 1000 Jahre zu veranschlagen sein.
Jede historische Aussage ist eng an die jeweils verwertbare Datenlage gekoppelt, die für die Region des Werrabogens bis in das Mittelalter hinein äußerst dürftig ist. Die Wahrscheinlichkeit eines „richtigen“ wahrheitsgemäßen Treffers nimmt überproportional mit der Datenmenge und ihrer -qualität ab. Daher muß weiter anhand anderer, möglichst nachprüfbarer Plausibilitätskriterien untersucht werden, z.B. hinsichtlich technischer, wirtschaftlicher Fakten. Leider sind auch diese im Mittelalter selten Gegenstand von Beschreibungen; diese widmen sich meist Besitz- oder Rechtsverhältnissen. Für den niederen Stand fehlen solche Informationen fast gänzlich, so insbesondere für thüringische Bauern, deren Gesamtheit in Vermögen und wirtschaftlicher Last anscheinend kaum ermittelt werden kann. Die methodische Rückschau aus späteren Tendenzableitungen kann allerdings eine Hilfe darstellen, indem das Verhalten zunächst in einem Rücktransfer - im Gegensatz zu einer Entwicklungsprognosevermutet und diese Hypothese auf Zutreffen, d.h. auf Widerspruchsfreiheit etc. geprüft wird. Für sogenannte Datenleerzeiten besteht allerdings die Gefahr, ins Fabulieren zu geraten. Das Auftauchen einer Dorfgemeinschaft aus dem Nichts, z.B. anhand von Landessteuern im 16. oder von Kirchenbüchern im 17. Jahrhundert anzunehmen, steht im Widerspruch zu Folgerungen aus Denk-Kontinuität und Motivations-Forschung.
3 Die Adels-Schichtung im Mittelalter, s. Otto, 1937, S. 70; hatte folgende Grob-Stufung: König - Hochadel -Niederadel - (schöffenfähige) „Freie“, die z.B. befreit waren vom Militärdienst [Richter, 2002, S.164, 170]. Bäuerliche „Freie“ - ebda. S. 204 - waren selten Adelige. Ein Herrenhof bedingte Kanzleisässigkeit, ebda. S. 71. Später Absonderung aus Edlen zu Ministerialen = Stand der bessergestellten Dienenden (Beamten), z.T. vererbbar. Ebda. S. 209, S. 218, 231/232. Später Spaltung der Ministerialen in höhere und niedere. Ebda. S.274 u. Bog, 1952, S.120. Einerseits Anspruchsberechtigungen andererseits Lastverteilungen unterschiedlich, z.B. auf Lehen, ebda. S. 255. - Einordnung derer von Herda aus Vermutung.
4 Unter Herda ist hier das heute zur Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra gehörige Dorf gemeint. Nach dem sachsen-weimarischen Hof- und Staatskalender wurde es im 17./19. Jahrhundert (auch) Heerda [HstAWeimar/ Eisen. Archiv/Militär- u. Kriegswesen Nr. 508 u. 346] geschrieben. Außer diesem Herda gab es ein Herda bei Ohrdruf/Thüringen, das mit seinen Einwohnern schon 1143 als zum Kloster Georgenthal (Tochterkloster von Morimond/Lothringen) gehörig bestätigt wurde (Dobenecker, Regesta..., Bd.I., bis 1276). Außerdem soll es ein Herda bei Remda/Ostthüringen gegeben haben. Die Ursache der Namensgleichheit ist unbekannt. Herda gehört offensichtlich zu einer phonetischen Nennungsgruppe, die noch im 15. Jahrhundert nicht eindeutig war (s. Hörde, Herde 1330 s. z.B. Werneburg, 1983, S. 27, ua.).
Das Geschlecht derer von Herda taucht urkundlich erst im 13. Jahrhundert auf, im 15. Jahrhundert auch in Jena, Erfurt (Matrikel-Eintrag 1453), im Hennebergischen u.a. 1453 - 1508 erscheinen in Jena Hans v. Herda (auch Herdan, Herdaun, Herdaw, Herden), Schwager von Ernst Rabizsch, verheiratet mit Margarete und einem Sohn Johann v. Herda - 1456 als Student in Erfurt? S. Apel, S.113 u. Urkundenbuch 2, 825, und ein Hans von Herda 1503-1536. S- Urkdb. 2, 1041 u. 20.8.1526 101, Urkverz. Gesamtarchiv 1526-1591 sowie weitere v. Herda Peter, Philipp 1547-1598 und Söhne davon, ebda. S. 114.
Als Familienname kommt Herda auch ohne „von“ vor, z.B. Regierungsrat Esaias Valentin Herda 1731-1782 (HstAWeimar/Eisen.Archiv/Dienersachen 1570-72).
7
Das nackte - sichere - Datum, das Aneinanderreihen von Datenketten läßt die menschliche Gesellschaftsentwicklung tot. Aus Daten konstruierte Gesamtbilder überschreiten oft das menschliche Erfassungs- und Kritik-Vermögen eines einzelnen. Andererseits sind dem Verlebendigen enge Grenzen gesetzt. Zum Beispiel lief Johannes Scherr mit der „Deutschen Kultur- und Sittengeschichte“ in die Gefahr, den Geist und das kulturelle Gesamtbild unwahrhaftig, wirklichkeitsfremd darzustellen, weil er ihm einen bestimmten Geist einzuhauchen versuchte. Bei Technikgeschiche muß der Berichter sich als schöpfender Mensch in die Lage des geschichtlichen Erfinders versetzen, was er aber wahrscheinlich nur dann kann, wenn eigene diesbezügliche Erfahrung vorliegt.
Nachfolgend wird der Versuch einer Funktionsdarstellung des (männlichen) untergegangenen Geschlechts derer von Herda unternommen, weil dieses mindestens seit dem 15. Jahrhundert in Herda als Großgrundbesitzer in Feld und Wald dokumentiert ist, im Dorf Herda auch als Rechtsgewaltiger „saß“ und stark das Dorfleben beeinflußte. Diese Niederadelsgeschichte eröffnet Perspektiven in den Niederadel der Umgebung von Herda sowie zu den Verflechtungen zum Hochadel, dem Landesfürsten. In der Entwicklungsgeschichte nach dem Niedergang des Thüringer Reiches scheint der „Bauer“ immer mehr unter solche „Herrscher“ eingezwängt. Im Mittelalter wird die kleine Region um Herda sogar mehrfach „beherrscht“, von deren Struktur uns aber nur einzelne Details „bekannt“ geworden sind. Dabei ist der Begriff „Beherrschen“ unscharf, denn der Vollzug zum Fakt ist weitgehend unbekannt.
Das thüringische Dorf Herda 5 , sein Umfeld und seine Entwicklung 6 . 0.
0.1 Thüringen vor der Geschichtszeit.
Die ersten Funde von Menschen im geographischen Bereich des späteren Thüringens sind nur spärlich. Man schreibt sie der Zeit vor einer halben Million Jahren und dem Hominiden „homo erectus“, dem Vorläufer des heutigen Menschen „homo sapiens“ zu. Ein aufschlussreicher Fund von Bilzingsleben 7 gewährt uns einen tieferen Einblick der in Grashütten in Gemeinschaft lebenden Alt-Steinzeit-Menschen im mittleren Eiszeitalter. Sie konnten zielstrebig handeln, brachten mit Speeren hervorragende Wurfleistungen zustande und sie verständigten sich sprachlich. Sie hatten kulturelle Errungenschaften und erschufen sich ein Weltbild. Ob und wie diese Menschen zu unseren thüringischen Vorfahren zu rechnen sind, ist völlig ungewiß, denn näheres aus unserem Raum im Werra-Bogen wissen wir erst zum Ausgang der Bronze-, dem Beginn der Eisenzeit vor ca. 1 Tausend Jahren und zwar aus dem Bereich außerhalb des Überschwemmungsgebietes. Offensichtlich lebten, in Mehrheit nördlich davon bis um 100 Jahre vor unserer Zeitrechnung Kelten hier, ehe sie von den Germanen 8 verdrängt wurden. Wir schließen sodann auch auf germanische Haufendörfer, mit Palisaden umsäumt - wie Gerstungen - und „fränkische“ Gehöfte um einen viereckigen Hof im Holzbau-
5 hier Amtsbereichen Gerstungen, Berka/Werra und Hausbreitenbach (verwaltungs- und gerichtsmäßig) als Ergebnis der jeweiligen Herrschaftsverhältnisse. Heute zu einer Verwaltungsgemeinschaft mit Sitz in Berka.
6 S. auch: Geschichte der Siedlung Herda und des Geschlechtes Rabich [letzte Fassung]. PC: Siedl..
7 Mania, Dietrich. Die Urmenschen in Thüringen. Spektrum der Wissenschaft (2004)10 S. 38 bis 47. Siehe auch Wingert, Helga. Spuren in die Vergangenheit. Frankfurt/Main: Umschau. 1994, S. 58 bis 60. Himmelsscheibe von Nebra/Unstrut, Museum in Halle/Saale.
8 Germanen als Begriff erstmals 80 vor Zeitrechnung durch Poseidonios auf einen nördlichen Stamm angewendet, 30 Jahre später durch Caesar auf eine Gruppe von „germanischen“ Volksstämmen, die gegenüber den Kelten unterschieden werden konnten. Tacitus wandte 98 n.Ztr. diesen Begriff auf die rechtsrheinischen Stämme an. Die keltische, germanische und italische Sprache bilden die alteuropäische Sprachengruppe.
8
Stil errichtet, wie sie bereits Tacitus in seiner Germania beschrieben hat 9 . Wie in der Vorzeit gibt es eine gesellschaftliche Hierarchie; der „beste“ ist zugleich das führende Individuum.
Die Germanen lebten weit weg vom römischen Imperium. Scheinbar handeln sie friedlich mit den „Römern“. Allerdings kämpfen bereits 387 v.Ztr. Gallier, um 100 v. Ztr. Kimbern und Teutonen aus dem nördlich liegenden Ländern in Italien gegen römische Truppen. Die römische militärische Expansion in das Gebiet der Germanen wird um die Zeit des Zeitrechnungsbeginns gestoppt. Es kehrt sich der Vorwärtsdrang um. Nach 250 dringen Goten, Alemannen und Franken ins römische Reichsgebiet vor. Rom wird aufgegeben, 330 wird Konstantinopel Hauptstadt. 395 wird das Christentum Staatsreligion. 455 plündern Vandalen Rom. Das römische Imperium ist kulturell und an Macht verfallen. Treue und Verlässlichkeit und andere Tugenden, die Tacitus einst als Dummheit der Germanen bezeichnete, werden durch Gewinn- und Wohlstandsstreben ersetzt 10 . Der Adel ist verkommen. Die unteren sozialen Schichten und der Geld-Adel bestimmen entscheidend das Alltagsleben. Zuunterst stehen die seit Jahrhunderten zu Sklaven erniedrigten Menschen, z.B. durch Kriegsgefangenschaft. Der Sklave ist eine Sache, so wie später der Leibeigene des Mittelalters. Im alten Rom durfte der Sklave keinen Besitz haben. Daher galt den meisten das Freisein als hohes Gut. Verständlich, dass es in der Antike immer wieder Sklavenaufstände gab.
Schriftliches ist uns aus der Zeit der Völkerwanderungs- und Germanenzeit nicht überliefert. Selbst die Stammes-Sagen dürften im Laufe der Jahrhunderte aus dem Gedächtnis verschwunden sein, nachdem Bonifatius erbittert die Heldenlieder aus dem Munde des Volkes bekämpfte. So verschwand die Sammlung des Kaiser Karl 11 spurlos. Langsam trat an die Stelle dieser Volks-„Dichtung“ die geistlich-christliche aus den Klosterschulen, dann aber hauptsächlich in lateinischer Sprache. Anschließend ist uns überkommen „höfisches“ Sangesleben, wie es von den Wartburg-Liedern des Hoch-Mittelalters bekannt ist. Von fahrenden Volkssängern hielt sich noch die Nibelungen-Sage am Leben, aber um 1500 war auch das zu Ende. Bis Ende des 16. Jahrhunderts sind noch vereinzelt deutsche Volkslieder erhalten. So nimmt es kein Wunder, dass kein geschlossenes historisches Bild des Werra-Bogens existiert - und erst recht nicht vom gemeinen landarbeitenden Volke in Herda.
Aus dem verwandtschftlichen und kollektiven Gruppenverständnis heraus entsteht im Mittelalter ein Machtgefälle zwischen dem Adligen, Reichen und dem ohnmächtigen, abhängigen, sich um seine Existenz abmühenden. Eigentum und Grundherrschaft.. Oft bildet sich frühmittelalterlich eine Fronhof-Gemeinschaft, nur wenige Bauern bleiben frei 12 . Die Grundherrschaft wird durch das Lehnswesen 13 vom König abwärts gestützt. Die Geschichte dieses Zustandes wird am Beispiel des uralten 14 thüringischen Adelsgeschlechtes derer von Herda anschließend demonstriert, wobei die Archiv-Materialien im wesentlichen nur aus der Zeit nach dem Mittelalter Daten liefern. Dabei zeigt sich, dass beim Adel Reichtum einerseits durch Heiraten usw. entsteht, aber auch schnell vertan werden kann. Der Adel ist meist nicht wirtschaftlich geprägt.
9 Nach heutigem Wissen war die Größe von germanischen Siedlungen auf maximal 200 Menschen begrenzt.
10 Vom Journalisten Günther Klein, Kampf um Rom - das langsame Sterben einer Weltmacht, In Imperium, vom Aufstieg und Fall großer Reiche (Hrsg. H.-Chr. Huf Econ. 2004, S. 311/312 u.a. beschrieben.
11 Barbara et antiwuissima carmina, quibus veterum regum actus et bella canebantur, scripsi memoriaeque mandavit. Einh. Vita Caroli M.29. S. Scherr, Johannes, Allgemeine Geschichte der Literatur, 2. Bd. 3. Buch, 2. Kapitel, S. 129. Stuttgart: C. Conradi. 1875.
12 Rabich aus dem Dorf Herda scheint ein solcher lange Zeit geblieben zu sein.
13 S. Lehnspyramide, gegliedert mit Hoch- und Niederadel. Ständeordnung. http://fsgeschichte.spiritus.de/ files/-Gesellschaft_Mittelalter.pdf.. [Brunn, Uwe. Das Mittelalter. Freising: Stark. 2002].
14 Bezeichnung durch einen Archivar des Staatsarchives in Dresden um 1900.
9
0.2. Das Geschichtsbild von südwestlichen Thüringen.
Wir sind gewöhnt, Thüringen im Süd-Westen etwa längs der Werra an Hessen angrenzen zu lassen in der Annahme, dieser Mäander-Fluß sei dafür seit jeher eine natürliche Grenze. Sicher stellt das breite, überflutbare Werra-Tal ein Wander-Hindernis für die frühe Bevölkerung dar, weshalb an geeigneten Stellen Übergänge wie Furten genutzt und später Brücken für ein Wege- bzw. Straßennetz gebaut werden. Nur wenige archäologische Überreste in Holzbohlen-Bewehrungen, alten Wegeresten künden davon bis in das 19. Jahrhundert aus der germanischen Zeit. Die Wege sind dann auch die Durchgänge durch den mehr oder weniger dichten ursprünglichen Aue- und Hangwald, sie sind die Adern einer späteren Besiedlung und eines Nutzens jenseits des (späteren) Wildbannes über ein herrenloses Land im Mittelalter. An Kreuzungen wie Herda am Fuße des Thüringer Waldes und einer Ufer-Höhe wie Gerstungen sind die Höfe bereits in germanischer Zeit enger aneinander gesetzt als im übrigen Werra-Bogen-Gebiet. Es ist wahrscheinlich, dass bereits mit der Beschlagnahme von Gerstungen und dem Eigentumszuspruch zum Kloster Fulda eine dort liegende Höfe der Umgebung wie Dankmarshausen einverleibt wurden. Lauchröden oberhalb eines Sumpftales im Elte-Zufluß zur Werra ist wohl weniger an Wege als an eine Beherrschungs- und Schutzfunktion einer Brandenburg geknüpft.
Um die Zeit des Beginns der christlichen Zeitrechnung griff das römische Imperium nach neuen Gebiete zum Zwecke der Erschließung von Einnahmequellen für den Staatshaushalt und als Rekrutierungsreservoir für Söldner/Sklaven. Kultureller Kontakt zwischen Germanen 15 und Römern bestand schon bis einige 100 km vom Rhein weg in den Osten, wie die archäologischen Funde beweisen. Römische Provinzen wurden geplant 16 : Germania Superior, aber zunächst nur abgegrenzt durch Militärlager 17 und Gräben, später als Limes ausgebaut. Jenseits lag das andere Germanien (Magna Germania), darunter das Gebiet im Thüringer Wald. Eine strenge hierarchische Ordnung wie bei den Römern gab es da wohl nicht. Andererseits geht man davon aus, dass dort örtlich-regionale „Herrscher“ gewählt worden sind, insbesondere bei der Abwehr von militärischen Eindringlingen. Ein friedliches Einverleiben war offensichtlich wirklichkeitsfremd, vielleicht gerade deshalb, weil einige Germanen bereits römische Heeresführer gewesen waren. Feldzüge bis ins germanische Kerngebiet Saale-Elbe sollen nun die Bevölkerung unterwerfen. Die (germanische) Bevölkerung jenseits des Limes wird auf ~1 Million geschätzt. Sie setzte sich aus einer Reihe von Stämmen 18 zusammen, aber es ist unklar, wodurch sich diese unterscheiden. Verfassungsgemäß gab es wohl im hessischthüringischen Raum >10 Gaue zu je 3 bis 4 Thingverfassungs-Gebiete (<60 km Durchmesser), Herda gehörte zu einem davon. Über die „Adligen“ bis hinauf zum „König“ der Thüringer gibt es keine genaue Kenntnis 19 . Bei Mühlhausen existierte seit Jahrhunderten ein großes, offenbar zentrales Heiligtum der Kelten/Germanen. Eine einheitliche „Religion“ scheint es nicht gegeben zu haben, es gab wohl geographisch-ethnische Varianten.
15 Bild 1, hier Hermanduren als Elbgermanen gemischt mit Rheinwesergermanen = Vor-Thüringer.
16 Bild 2.
17 Z.B. Arnsburg und Echzell in der hessischen Wetterau im 1. Jahrhundert archöologisch nachgewiesen, verbunden über ein Straßennetz z.B. mit dem Lager XXII. Legion in Mainz. Siehe: von Elbe, Joachim. Unser römisches Erbe. In: Pörtner, Rudolf (Herausg.), Deutschland, I. Limes. Ffm.: Umschau. 1985.
18 Kein klarer Begriff von ethnischen Einheiten, s. Pohl, Wlater. Die Germanen. München: Oldenbourg.2000. Theoderich versucht ein Germanisches Reich zu schaffen, s. Bild 3.
19 Ableitbar aus den römischen Quellen, die eigentlich nur Ansprechpartner für Verträge etc. kannten.
10
Zum Einverleiben Germaniens nutzten die Römer 20 auch die Flüsse, z.B. die Weser 21 . Längs bestehender Fernhandelswege 22 sollen die Söldner-Massen und ihr gewaltiger Troß vorwärts gezogen sein, was zugleich ein ungeheures Problem für die Versorgung darstellte. Möglich, dass bereits da die Germanen im Werra-Gebiet 23 unmittelbaren Kontakt mit den Römern hatten, denn die Germanen in der Nähe der Grenze handelten unmittelbar an den Grenz-Durchlässen und sogar in Waldgirmes 24 , 15 km nordwestlich des Limes im Lahnetal zwischen Gießen und Wetzlar, direkt mit den Römern. Salz war ein wichtiges Handelsgut, es wurde z. B. in Bad Salzungen gewonnen, darüber hinaus Flachs und Wolle und ihre Erzeugnisse. Bergwerke für Eisen und Zinn gab es in Hessen. Über Jahrhunderte war „jenseits“ römische Kulturprovinz, also bereits zur Zeit vom Thüringer König Merwig I. (* 329) bis zu den Bisin im 5. Jahrhundert 25 .). Durch die germanischen Söldner aus den Grenzgebieten wird auch römische Kultur in Germanien bekannt geworden sein, insbesondere aus der römischen Provinz mit seinen Gutshöfen älterer Söldner. Das Christentum hatte dort zu dieser Zeit keine Heimat, es gab noch Tempel für andere Gottheiten.
Über das Reich der Thüringer, d.h. von den Menschen in diesem Reich unter einem diesbezüglichen Herrscher, wissen wir aus den ersten Jahrhunderten der Zeitrechnung wenig 26 . Es soll unabhängig von der römischen Herrschaft und mächtig und sich von der Ostsee bis an die Donau und westlich etwa bis zum Werra-Bogen erstreckt haben (Abb. 1-1). Im nördlichen bzw. nordwestlichen Bereich grenzen dabei die Sachsen, westlich die Chatten bzw. Frankenmit dem Oberbegriff von gebietsbezogenen Gruppen - an 27 . Wieweit die vordem dort (in Häusern) wohnenden Kelten in den thüringer Stämmen aufgegangen sind, ist unbekannt. Im Werra-Bogen-Bereich gibt es damals z.B. bei Salzungen eine keltische Stadt. Wieweit sich nun tatsächlich die Menschen, die Bevölkerung und insbesondere die aus dem Werra-Bogen-Bereich sich freiwillig thüringischen Herrschern unterordnen, ist unklar. Jedenfalls bekämpfen die „Fürsten“ der Franken unter Chlodowich 491 das Aufgebot der Thüringer, dann 531 die Thüringer unter Theoderich bzw. dessen Heere, die um 510 im Kampf obsiegen und nach der
20 Hier als die bestimmenden unter der der Befehlsgewalt von Rom, die germanischen Söldner waren meist in niederen Rängen angesiedelt, wenn sich auch einige empor-dienten.
21 Bis in die Werra hinein, wovon das Militärlager Hedemünden/Südniedersachsen zeugt. Bis zum 10. Jahrhundert hatten die Schiffe von weniger als 1,2 m, waren weniger als 15 m lang und 3 m breit.
22 Angeblich soll die via regia daraus entstanden sein, die Erfurt mit Mainz verband, Eigentum des karolingischen Königs, der andere mit Hoheit darüber belehnte. Aantsan-via als ältester Fernweg, auch Ortesweg. Die von altersher bekannten Fernwege nutzten die Römer, s. Timpe, D. In: Untersuchungen zu Handel und Verkehr der vor- und frühgeschichtlichen Zeit. Hrsg. H. Jakuhn - W. Kimmig - E.Ebel. Göttingen. 1989, S. 83-107 und Geographische Faktoren in der Geschichte der Varuszeit. R. Wiegels-W. Woesler. Arminius und die Vrausschlachten. Paderborn-München-Wien-Zürich, 1995, S. 9-12. Pohl, Walter, ebda. S. 95.
23 Züge des Drusus, s. Karte S.41 in Roth, Hermann. Germanen im Kampf. München: Langen-Müller. 1943.
24 Eine „zivile“ römische Stadt mit einigen hundert Einwohnern. Bedeutender archäologischer Fund. Wurde nach 9 nZr. vernichtet. Es ist zu vermuten, dass sie nicht nur strategische Bedeutung hatte, sondern auch Handelsweg-Kreuzung war. Wie weit ihre Fernwirkung bis in das Thüringische (Hermandurische) ging, ist unklar.
25 Gebser, Rüdiger. Das Thüringer Königreich. www. hausarbeiten.de/faecher/hausarbeiten/geb/19207.html. Erst Gozbert (640-690) ließ sich taufen (Thüringer Herzog). Zu beachten: Marsek, Doris. Merowinger Urkunden als Fälschungen und Kammerer, W. Dogmenchristentum und Geschichtsfälschung. Leipzig. Klein. 1938.
26 S. Grahn - Hoek. Gab es vor 531 ein linksrheinisches Thüringer Reich? Z.V. Thür. Gesch. 55(2001), S. 29 Fn. 68; S. 38 Fn.112; S. 44 Fn. 137.
27 Zu Zeiten des historisch „verworfenen Frevlers“ (n. Scherr, Kultur, S. 70), durch List und Tücke gestärkten Machthabers Chlodwig gegen Ende des 5. Jahrhundert umfaßt das Frankenreich ein Gebiet etwas westlich des thüringischen Werra-Bogens bis in das heutige Westfalen und nach Westen bis an die Nordsee, südlich bis bei Trier. Erst im 6. Jahrhundert dehnt es sich bis zum Atlantik und Mittelmeer aus. Großpolitisch ist zu beachten, daß der mächtige Gotenkönig Theoderich 493 die Schwester Chlodwigs Audofleda und die Nichte von Theoderich Amalaberga den thüringischen König Herminafried zeitlich etwas danach heiratet.
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endgültigen Niederlage (dennoch) den fälligen Untertanen-Tribut verweigern 28 . Charakteristisch ist neben dem thüringischen „Bauerntum“, das sodann mit Fremdherrschaft rechnen muß, deren herrschaftliche Pferdezucht. Die Vorteils-Erkenntnis beweglicher Reiterheere nutzen die Franken in den folgenden Jahrhunderten weiter erfolgreich 29 .
Nach verschiedenen Quellen 30 beginnt das Thüringische Königreich Anfang des 4. Jahrhunderts, d.h. mit Abflauen der Völkerwanderung. Daher gibt es früh verwandtschaftliche Beziehungen zum (west)fränkischen Herrscherhaus, aber daraus auch Streit. 531 zieht das fränkische Heer über Eisenach in das Unstruttal. Es kann dann das thüringische mit Hilfe der Sachsen schlagen. Die Franken fordern jetzt auf: wer kooperiert, hat nichts zu fürchten, was ein Teil des heimischen Adels befolgt. Welcher Art dieser Adel unter dem König ist, weiß man nicht. Dem kleinen Mann bleibt nur das Untertanentum.
Bekannt ist das Klagelied über den Untergang von der letzten Thüringer Königstochter Radegunde. 631 wird Radulf als Herzog von Ostfranken eingesetzt, der 641 rebelliert. 737 setzt der Franke Karl Martell Hausmeier/fränkische Beamte ein, um den thüringischen Adel zu kontrollieren. 782 ordnet Karl eine thüringische Grafschaftsverfassung an. Graf Hardrad wagt 785/ 86 einen größeren Aufstand, dem ein fürchterliches Strafgericht, insbesondere gegen die mitstreitenden thüringischen Adligen folgt. 849 wird dann von einem Thüringischen Markherzog berichtet 31 . Über die Struktur von oben nach unten ist so gut wie nichts bekannt. Offensichtlich konnte sich zu dieser Zeit keine Lehns- bzw. Adelspyramide bilden. Ein örtlicher Adel existierte aber wohl oder entstand. Es gibt verschiedene oberste Führungs-Wechsel, z.B. gerät 899 Poppo II. in einen Infidelitätsprozeß (Hochverrat), wird jedoch wieder „dux Thoringorum“, muß aber 903 Thüringen verlassen. Es gibt Nachfolger, deren Einfluß in der Herrschaft unbekannt ist, sodaß z.B. Heinrich (876-936) den thüringischen Adel spalten und über ihn siegen kann. 920 heißt es: Herzog Heinrich ist mit Zustimmung der Franken, Alemannen, Baiern, Thüringer und Saxen zum König gewählt.
Anfang des 11. Jahrhunderts verschwindet das Herzogtum der Thüringer. Heinrich II. verzichtet endgültig - nach 475 Jahren - auf den Schweine-Tribut der Thüringer, wobei unklar ist, wer alles diesen hat zahlen müssen. Das nächste Jahrhundert ist geprägt vom Kampf Adliger um Vorherrschaft, darunter die der Ludowinger zum Landgrafen, reichsfürstlich und nur vom König unmittelbar abhängig. Hier und zu dieser Zeit gerät Herda in den Einflußbereich der Ludowinger und mit ihnen die Einwohner von Herda in den „derer von Herda“. Die Ludowinger erweitern für eine begrenzte Zeit im Mittelalter ihren Bereich nach Westen über die Fulda hinaus 32 . Die Grenze zu Hessen wechselt ihre Gestalt häufiger.
28 Grahn-Hoek, ebda. S. 39 Fn. 118 u. S. 41 Fn. 127. Vom 8. Jahrhundert an breiten sich die Sachsen nach Süden aus und leiben sich Land bis zum Thüringer Wald ein. Südlich davon lieg das Franken-Land bis etwa in die Pfalz bzw. an den Rhein und südlich bis an die Donau.
29 Grahn-Hoek, ebda. S. 51 Fn. 178-181. Bereits die römische Kavallerie ist meist mit Germanen besetzt.
30 Gebser, Rüdiger. Das Thüringer Königreich. Script K 19207. 32 pp. Grin-Verlag, 2001. www.hausarbeiten.de/ faecher/hausarbeit/gek/19207.html.
Man vermutet, daß etwa 100 vuZ. die elbe-saale-ansässigen Hermanduren bis an die Werra, im Markomannenkrieg bis nach Rom vordringen und dann unter Kaiser Augustus „zurückverlegt“ werden. Die größte Ausdehnung erreicht das thüringische „Reich“ während der Völkerwanderungszeit zur Zeit des Königs Bisino (Sitz Bösenburg = Bisinesburg im Saalekreis). Pfefferkorn [1685, Zit.a.a.O., S. 116-119 u. 386-389] gibt Mutmaßungen über älteste thüringische Fürsten/Könige wieder, u.a. von Merowas 450, der nach dem Westen ging (=Merowinger). Bedeutsam ist der Sohn Hermanfried von Bisinus, den Theoderich der Große für seine Tochter Amalaberega als Gatten auswählte. S. Schreiber, Heremann. Wie die Deutschen Christen wurden. München: Drei Ulmen, 1984, S. 27/30.
31 Vgl. Bild 4, Das Frankreich nach Karl dem Großen.
32 Bild 5.
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0.3 Die Rekonstruktionsversuche des Mittelalters und des Adels.
Die historische Wahrheit 33 sollte das Ziel der Geschichtsforscher sein. Dennoch scheint es hier Lügen und absichtliche Veränderungen zu geben, wie z.B. die wissenschaftlichen Geschichtsrevisionisten behaupten. Aus überkommenen bzw. nicht unterdrückten Informationen über die Vorgänge wie aus „Urkunden“ und geschichtlichen Beschreibungen können wir darum um so weniger die Tatsächlichkeit erfahren oder sie erkunden, je weniger sie wahrheitsgemäß erfaßt, je weniger qualitativ die Verfasser oder Schreibwerkstätten ihren jeweiligen Schreib- oder Kopier-Auftrag wirklichkeitsgerecht ausführten, d.h. je weniger sie sich der „Wahrheit“ verpflichtet fühlten oder sein mußten und allgemein: je weiter zurück die Ereignisse in der Zeit liegen Die Methodiken der wissenschaftlichen Historiker in Quellenkritik, Vergleichen und Plausibilitätsprüfungen sind dabei uneinheitlich und gewährleisten allein keine sichere Aussage-Grundlage. Sie sind auch nicht immer frei von Zwecken und Motiven, ja zuweilen ist Lüge und Fälschung dicht benachbart 34 . Manchmal scheint es äußerst schwierig, „echte“ Zeugnisse von weniger wahrheitsgemäßen zu trennen und ein wirklich abbildungstreues Bild der Vergangenheit zu gewinnen. Wegen der vielen Beispiele erforschter negativer Wahrheitsliebe ist das Vertrauen arg gestört 35 . Selbst Zeitzeugen oder sogenannten Direkt-Berichten von Reportern ist heute nicht zu trauen 36 , viel weniger noch denen, die ausgewählte Thesen mit Geschichtsdokumenten zu untermauern suchen. Ob dabei ganze Fälschungsaktionen von bestimmten Interessierten in Gang gesetzt wurden oder werden, gestützt durch Elimination „echter“ Original-Dokumente, kann niemand sagen, aber es scheint unbestritten, daß es heute kein durchgängiges verläßliches Geschichtswerk gibt, ungeachtet der „Komplexität und Dynamik historischer Prozesse“, die an sich keine vereinfachte repräsentative Aussage zulassen, zumal sich manche Vorgänge im dunklen, unbekannten Milieu abspielen. „In der Vergangenheit ist nichts als eine diffuse Masse vergangenen Geschehens, dessen fragmentarische Spuren der Gegenwart erhalten geblieben sind. Geschichte entsteht erst dann, wenn jemand diese Überreste mit… den Techniken der historischen Methode in einen erzählten Zusammenhang stellt, der bestimmten Plausibilitätskriterien und Anforderungen intersubjektiver Überprüfbarkeit genügt 37 .
Ausgesprochene Dokumenten- und Datenlücken existieren, z.B. über die Rechtspraxis im 10. bis 12. Jahrhundert 38 . Wenn Gesetzes- und Rechtsbücher aus dieser Zeit nicht überliefert sind, wonach wurden dann die moralisch unterlegten Geschehen rechtlich beurteilt? Und durch wen? Gab es eine Fortdauer eines geschichtlich langen Volksrechtes oder das langsam überwuchernde Recht von oben, von Ämtern? Oder gar einen rechtsfreien Raum, sozusagen ein besonderes Raubrittertum? Das Gewohnheitsrecht macht Eike von Repgau in seinem Spiegel der Saxen Anfang des 13. Jahrhundert geltend, er zeichnet „altes“ Recht auf, um eine Leitlinie den nachfolgenden Generationen zu geben. Ob dieses Schriftwerk nun überregionale Bedeutung hat, ist zwar anzunehmen, aber nicht sicher. Für Thüringen möchte das im Menschen innewohnende Rechtsgefühl jahrhundertelang die Grundlage für Moral und Recht geblieben
33 Musterbeispiel sind z.B. Zahlen über Opfer von Dresden und Auschwitz. Allein „offizielle“, „amtliche“ Zahlen über die Opfer in Auschwitz schwanken 31.12.1945 (8 Millionen), 1.10.1946/Alliiertes Militärgericht in Nürnberg (4 bzw. 3 Mill.), 24.11.1989 (4 Mill.), 27.01.1995/IfZ (1 Mill.), 17.08.1994 /Intern..Suchdienst Arolsen (66,206 Tsd.). s. www.unglaublichkeiten.com/unglaublichkeiten/htmlphp2/u2_0765Zahlen.html.
34 Tillmann Bendikowski - Arnd Hoffmann - Diethard Sawicki. Geschichtslügen, vom Lügen und Fälschen im Umgang mit der Vergangenheit. Münster: Westfälisches Dampfboot. 2001, Hoffmann, S. 25.
35 Kammeier, Wilhelm. Die Fälschung der deutschen Geschichte. Wobbenbüll/Husum: Verlag für ganzheitliche Forschung, Neudruck der Ausgabe 1935 im Adolf Klein Verlag/Leipzig.
36 Vom gleiche Verfasser: Der Kriminalitätsprozeß als Quelle für den Wirtschaftshistoriker. GRIN, Verlag für akademische Texte, 2006, Archivnummer V51486. 48 Seiten, 554 kB. www.grin.com.
37 Sawicki, ebda. S. 98
38 Kammeier, S. 263ff.
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sein, viel mehr als z.B. das „geistliche“ dogmatische Recht, von Rom her introduktiert. Das wird in der Frage des Eigentumsrecht zwischen Adel und Bauern über Jahrhunderte und durch Entstellungen der jüngsten nationalen Zeitgeschichte besonders deutlich.
Anhaltende wahrheitswidrige Geschichtsdarstellungen sind nur stellenweise erkennbar, beispielsweise durch die Frage der Nützlichkeit für diejenigen, die diese nutzen 39 . Heute kann man u.U. die jeweiligen Meinungsmacher gewahr werden, nur erfährt man nicht, ob die Journalisten als Urheber dies aus Nichtwissen oder z.B. aus dem allgemein opportunen Trend her tun. Meinungen können aber nur „öffentlich“ werden, wenn die Empfänger von publizierten Nachrichten keine Kritik üben oder diese nicht auf Wahrheit prüfen können. Als Beispiel diene hier das wenig bekannte nachkriegliche Spruchkammerverfahren zur Einstufung als NS-Belastete für Frau Ludendorff 40 , worin es z.B. hinsichtlich ihrer philosophischen Schriften heißt: „es kommt nicht auf die Wahrheit, sondern auf die Wirkung für den (gedachten) Durchschnittsleser an“. Korrekte Belege für die Nähe zum Nationalsozialismus werden nicht oder nicht eindeutig in der Anklageschrift zitiert. Am 02.08.1950 erfolgt nach der Einstufung als Belastete die Berufung, aber erst nach 1963 wird die Falschheit sichtbar. Der Seitenhieb auf den General Ludendorff ist dabei unverkennbar und historisch falsch, weil er bereits 1928 in der Zeitschrift Ludendorffs Volkswarte die Nationalsozialisten als Würger nennt, das Morden in Deutschland, die Nationalsozialisten am Scheidewege, 1930 Hitler entlarvt, Heraus aus dem braunen Sumpf und 1932 Warnung vor Hitler-Diktatur nach legaler Machtergreifung ausspricht. Bekannt ist das Telegramm Ludendorffs an Reichspräsidenten Hindenburg zur Ernennung Hitlers zum Reichskanzler 41 : „Sie haben unser heiliges deutsches Vaterland einem der größten Demagogen aller Zeiten ausgeliefert. Ich prophezeie Ihnen feierlich, dass dieser unselige Mann unser Reich in den Abgrund stürzen und unsere Nation in unfassbares Elend bringen wird. Kommende Geschlechter werden Sie wegen dieser Handlung im Grabe verfluchen“.
Die jüngste Geschichtsschreibung lehrt uns, daß enorme Meinungsströmungen und bestimmte Geschichtsbilder von Kindheit an erzeugt werden, fatal, weil die Zeitzeugen dahinscheiden. Deshalb kommt den „objektiven“ Plausibilitätsprüfungen hohe Bedeutung zu 42 Beliebtes Thema ist die 12 Jahre Nazi-Herrschaft und die mit ihr verbundenen Greueltaten. Eine ganze Schar von Revisionisten bis hin zu Leugnern der Taten in Konzentrationslagern (Auschwitz-Lüge) 43 taucht nun auf, die trotz des Strafverfahrens Auschwitz vor dem Landgericht Frankfurt/Main 19./20.08.1965 (4 KS 2/63) 44 entweder die Schwere und die Zahl der Toten wegen statistischer Inplausibilitäten bemängeln oder das Verfahren selbst als hauptsächlich politisch motiviert sehen. Die Strafkammer war fast ausschließlich auf Zeugenaussagen angewiesen, meist ehemalige Häftlinge mit über 20 Jahren Vergangenheit. In der Beweiswürdigung wird zwar der Unterschied zwischen persönlich erlebt oder ihm berichtet gemacht, aber es hängt davon ab, wie das Gericht „sorgfältig geprüft“ hat auf Verwertbarkeit und Glaubhaftigkeit oder die Lebenserfahrung usw. heranzieht 45 . Bei Durchsicht des umfangreichen Urteils kann
39 S. Kapitel 1 unter Heinrich IV. und sein Canossagang.
40 Eine Haßwelle schürt der Publizist Winfried Martini, der 1934 Ehrengast auf dem Schiff nach Haifa war als Vertreter der ZION-Nazi-Kollaboration. Schrieb Die Legende vom Hause Ludendorff. Rosenheim: Imgau-Verlag. 1949. und auch: Der Sieger schreibt die Geschichte, Anmerkungen zur Zeitgeschichte. München. Universitas 1991.
41 S. auch Spiegel vom 17.02.1960/19.06.1999. Recherchiert im Zeitungs-Archiv LBibliothek Dortmund.
42 S. vom Verfasser: Der Kriminalitätsprozeß als Quelle für die Wirtschaftsgeschichte. 2006. www.grin.com Nr. 51486. Als Beispiel dient ein großer Prozeß vor dem Landgericht Münster.
43 Siehe Informationsdienst gegen Rechtsextremismus (IDGR), Joseph Ginsburg (s. http://aargh.international.org /deut/BURG/tagebuch.html), ein rumänischer Jude in München, der die ZIONazis bekämpft. S.oben „Wahrheit“.
44 www.idgr.de/texte/dokumente/justiz/auschwitz-urteil.php.
45 Vgl. hierzu in Kapitel 12 „Das Ende vom Löbbert-Imperium“. Auch in Kapitel 10 (DI Stagge).
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man als Wissenschaftler kaum Ansätze zur Richtigkeits-Nachprüfung finden, da ein Wust von verwendeten Aussagen den Blick auf eigene Entscheidungsgrundlagen verstellt.
Es ist klar, daß derzeit in der Bundesrepublik eine Reihe von strafrechtlich relevanten bzw. karrierebehindernden Meinungs- und Handlungsäußerungen existieren. Hier sei an die Begriffe wie Gotteslästerung nach § 166 StGB, Volksverhetzung nach § 130 StGB, Rechts- Geschichtsschreibung erschweren,weil die Einstufung als Freiheitsheld wie z.B. Tecumseh als Indianer-Führer 46 auch mit extremem Widerstand gegen die herrschende Staatsmacht interpretiert werden kann. Einer Reihe von nationalen Freiheitskämpfern geht es ähnlich, wenn sie sich aus Sklaven- und Untertanentum befreien wollen. Nicht sie selbst entscheiden, was berechtigt und von altersher ihnen angemessen ist, was ihr Eigentum ist oder nicht. Terrorist ist ein politisches Instrument und begrifflich emotional interpretiert als mindestens politisch motiviert und einhergehend mit „Gewalt“ (von ihm aus) gegen den Herrschenden oder Andersdenkenden. Aber da sind wir bereits in der Nähe des Rechtsextremisten, der es besonders ernst meint mit der „einzigen“ Wahrheit, wie z.B. Fundamentalisten, Radikalinskis, auch Neuheiden oder gar Ketzer, Häretiker, der ein verkündetes Dogma leugnet, Aufruhr gegen die „öffentliche“ Meinung anstiftet. Das alles haben wir bereits im Mittelalter gehabt und die geeigneten Mittel dagegen. Eine absolute Religionsfreiheit ist eine extreme Idealvorstellung, fern von Realität. Bereits die Praktizierung der Gotteslästerung zeigte geschichtlich nicht nur die Auslegungsbedürftigkeit, sondern gerade wegen der begrifflichen Unschärfe manches Unheil in Menschenwürde. Was ist Beschimpfung einer herrschenden Religion, Verunglimpfung kirchlicher Würdenträger? Manches Urteil ist eben geschichtlich nicht von Dauer „gerecht“. Die Volksverhetzung, das böswillige Verächtlichmachen, das Proklamieren einer Störung des öffentlichen Friedens usw. ist nicht ohne Denkstützen eindeutig. Was ist schon rechtspopulistisch? Es ist denkbar, dass bereits vor mehr als 1000 Jahren die Menschen eigenen Gedanken nachhingen und sich dabei nicht auf ihren regionalen Adel verlassen konnten, denn der Adel entfernte sich immer weiter vom gewöhnlichen Volk.
Wir wissen um die Wertephilosophie und -bedeutung im menschlichen und gesellschaftlichen Leben, gerade in Bezug auf die Menschen, die Gruppe, in der wir als Wirbeltiere existieren. Eine Reihe von Merkmalen und Merkmalskombinationen zeichnen die unterschiedlichen Menschengruppen in der irdischen Region oder in ihrer Erscheinung, in ihrem geistigen und seelischen Verhalten aus. Was sind Thüringer? Geschichtlich sind wir hier in Europa Nachkommen steinzeitlicher Jäger und Sammler 47 , aber im Stammbaum der Menschen kommen wir - belegt und gen-wissenschaftlich erwiesen - ein paar Hunderttausend Jahre zuvor aus Afrika. Dabei ist zu vermuten, dass aus der vormenschlichen Vielfalt nur ein kleiner Ausschnitt bis heute fortbestehen konnte. Der Anteil der steinzeitlichen Nachrücker nach Europa scheint klein gewesen zu sein, sodaß der Hauptteil der genetisch über DNS 48 bestimmten Menschen-Typen hier und heute wenig beeinflußt wurde. Das gilt sicher auch für den Adel, der bis heute meist sehr geschichtsbewußt ist, jedoch gibt es von denen „von
Herda“ weder Bilder, noch weitergegebene Stammbäume 49 .
Wir wissen, dass Unterschiede genetisch nicht nur quantitativ zu beurteilen sind und dass die Individualität dem Vatiantenreichtum der Nukleotidsequenzen des Chromosoms zu verdanken ist. Dem Nachkommens- und Verwandtschaftsforscher macht das statistische Verteilungsproblem von Merkmalen einzelner Personen weniger Schwierigkeiten, weil er faktisch
46 www.indianderwww.de/indian/n_ind_ge.htm.
47 S. Sykes, Bryan. Die sieben Töchter Evas, aus dem engl. V. Andreas Kamphus. Gustav Lullae-Verlag. 2001. Siehe 2. Eukonferenz über Bevölkerungsdichte in Barcelona 1995.
48 Und andere Erbträger.
49 Aus dem seit über 100 Jahren im Staatsarchiv Weimar verschlossen aufbewahrten Nachlässen entfernt.
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nur über zweistellige Generationen blickt, während die populationsgenetischen Unterschiede (unterhalb der Arten-Unterscheidung = Rassen) vierstellige Generationenzahlen bedingen. Die Vererbungslehre zeigt dann im einzelnen auf, ob und wieweit z.B. Intelligenz genetisch bedingt ist. Mutationen kommen nur bei Individuen vor, gleichförmige über die Gesamtheit von Menschengruppen nicht, schon gar nicht bei Populationen. Ob der Thüringer ein einheitlich und landesgeographischer Menschen-Typ ist, wäre zwar heimatgeschichtlich von Wert, ist aber nicht sicher belegbar. Bei dem Adelsgeschlecht derer von Herda mit über 50 Generationen-Folgen wäre das interessant gewesen. Heute leben nur solche, in denen weibliche Vorfahren derer von Herda die Verwandtschaft herstellen.
0.4 Der thüringische Untertan.
Die meisten Geschichtswerke über die Deutschen sind geprägt vom überlieferten Schriftgut, die sich wiederum hauptsächlich mit dem auseinandersetzen, was die Herrscher taten und tun, was die Klöster im Vermögen regulieren. Vom Untertanen hören wir etwas, wenn sie sich dem oberen Willen entgegenstellen, rebellieren, Abgaben verweigern. Sie sind fast nur Objekt. Selbst in seinen religiösen Problemstellungen dominiert der Obrigskeitswille, es gibt eine verordnete „Staatsreligion“. Die horizontale Gesellschaftsorientierung scheint sekundär.
Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand hatten die Menschen bereits zur Steinzeit religiöse Vorstellungen über die Welt, die Naturkräfte und wußten um ihre „Menschlichkeit“. Sie hatten ein inneres Gefühl für Gerechtigkeit und Wahrheit im sozialen Gefüge der Menschengruppen. Konkret wissen wir bei den Germanen davon nur äußerst wenig, also auch bei den in Herda Siedelnden - und über ihre Mythologie, Symboliken, ihre Praktizierung von Würde und Selbstachtung, der Ehrfurcht vor dem Heiligen, dem sächlichen Wort goth, von dem Tacitus berichtet. Als heilige Tiere des Stammesgottes Odin treten die Raben Huginn (Denkender) und Munin (Erinnernder) in Erscheinung 50 . Herda ist mit seinen Denkmalen und Namensbezügen unverkennbar germanischen Ursprungs.
Mit den fränkischen Machtergreifungen erfolgen tiefe Einschnitte in das Leben der einfachen Menschen in Herda, denn es wird gegenüber den archetypischen Gottheiten ein Eingott, der mit dem obersten wesensfremden Herrscher identisch sein soll, durch Missionare verkündet, also eine Glaubenslehre mit dem Versprechen auf ein herrliches Leben im nicht wahrnehmbaren Universum „zwangsweise“ eingeführt und es werden die alten Eigentums-und Rechtsbegriffe umgestürzt. Jetzt wird ein hauptberufliches Priestertum mit entsprechenden Institutionen eingerichtet. Diese Konfrontationen müssen die Heiden verunsichern und zum Widerstand reizen: „freie“ Menschen werden nicht freiwillig Untertanen.
In der Natur herrschen in einem Gebilde mit vielen Lebewesen soziale Funktionswechselwirkungen, die bei den Menschen sich in Richtung auf Rangordnungen gestalten. Der offensichtliche Zusammenhang mit Eigenschaften wie Intelligenz, Denkfaulheit, Bequemlichkeit ist komplex und nur teilerforscht. Sprichwörtlich kämpfen gegen Dummheit selbst die Götter vergebens. Reale Erscheinungen davon sind schon früh das Sklaventum, die Verknechtbarkeit. Im römischen und normannischen Recht operiert man noch mit dem Begriff „Querulant“ bei einem, der einen Rechtsfehler rügt, aber später belegt man damit das Verhalten eines mächtigen und streitsüchtigen Adelsgeschlechtes im 13./14. Jahrhundert 51 . Im Mittelalter wird dann der Querulant ein nörgelnder Antragsteller, ein unbequemer, unrechtmäßig klagen-
50 Duke www.rabenclan.de. Der
51 Möllhoff, Gerhard. „Querulanten“. In: Binder, Hans (Herausg.), Macht und Ohnmacht des Aberglaubens. Pähl, Hohe Warte. 1992, S. 182/3.
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der und ein zur Untertänigkeit zu bringender Zeitgenosse, der die seit Jahrtausenden eingerichtete Subordination in einem Beamtenstaat aushöhlt 52 . Der Übergang von einer existenzzu einer herrschaftsbedingten Form geht dabei langsam vor sich. Das bäuerliche Untertanentum klassifiziert 1785 Goethe in solches, das Steuern zahlen „müsse“; wenn einer behaupte, steuerfrei zu sein, sei er beweispflichtig, und in solches, das mit Erbzinsen belastet ist; wer sie fordere, müsse Schuldigkeit des Untertanen dartun 53 , was jedoch meist illusionär ist 54 .
Das Entstehen einer Siedlung, eines Dorfes aus dem Willen der Menschen heraus, ansässig zu werden und seine Nahrung aus einem mehr „festen“ Regionalbereich zu schaffen oder zu besorgen, kann für Thüringen 55 allgemein und über die Jahrhunderte beschrieben werden. Die derart gemachten Aussagen müssen für den zu betrachtenden engeren geographischen Bereich um Herda nicht oder nicht im vollem Umfange zutreffen, u.a., weil dieser Raum ein komplexer Grenzherrschaftsraum ist mit kleinen rivalisierenden Herren und die Daten, insbesondere die aus Mittelalter für diesen Dorf-Sippen-Bereich dürftig, also für spezifisch generalisierende Aussagen nicht hinreichend sind. Als Beispiel sei die Leibeigenschaft angeführt: Grille 56 sagt „kein Thüringer lebte im Rechtsstand der Leibeigenschaft“, was aber nur den „äußersten“ Grad einer Abhängigkeit charakterisiert und zumindest nach der Klosterherrschaft im 9. Jahrhundert konkreter zu fassen wäre, um nicht das Gegenteil, nämlich Freisein anzunehmen, denn dann müßte man sich fragen, ob Armut, ein Relations-Merkmal der Menschen vieler thüringischer Landstriche 57 nicht jeweils selbstverschuldet sei. Der Adel, insbesondere der für die Region bestimmende „von Herda“ behauptete stereotyp, seit „grauer Vorzeit zusammenhängenden Rodelandbesitz um Herda zu besitzen“ und deshalb sei seine Verwaltung hier maßbestimmend 58 (Abschnitt 1.12). Noch im 18. Jahrhundert wird seitens des Adels von Untertanen gesprochen 59 , wobei dieser Begriff in der Verfügungsgewalt seines „Herrschers“ unbestimmt ist und gemeint sind diejenigen, die voll für den Herren da zu sein haben. Über die Befehlsempfänger anderer Art, wie z.B. Boten, Rodeland-Zinser als Zwischenstufe sei hier nichts weiter ausgeführt. Der Freiknopf im Hausgiebel - wie im Haus der Rabich an der Linde, am Steinweg in Herda um 1700 - ist z.B. Ausdruck eines (individuellen) gegenteiligen klar definierten Abgaben-Zustandes, denn diese Sippe ist, zumindest nach dem Mittelalter, nicht (generell) abgaben- und wirtschaftsfrei.
52 Extrem im modernen Staat ist Untertänigkeit = Abhängigkeit von der durch Arbeit erreichbaren Finanzkraft der Familie bzw. Gemeinschaft, besonders sichtbar dann, wenn der Zustand Arbeitslosigkeit und damit restlose Abhängigkeit von den „Wohltaten“ des Staates eintritt, z.B. durch Sozialgesetzbuch II (Hartz IV).
53 Gutachten, Votum 20.02.1785, s. Goethes sämtl. Schriften, Veröfftl. StArchiv Weimar, Goethes Tätigkeit im Geheimen Consilium von SWE, 1, S. 355, Wilson, 1999, S. 17.
54 Wilson, 1999, S. 18, Anmerkung 43, nach Hauschild, Beweislast in der Regel beim Untertanen!
55 S. Möller, H. Siedlungsgeschichte in: Heckmann (Hrsg.), Thüringen, 1991,S.71ff.
56 In: Heckmann, Thüringen, 1991, S. 64.
57 Ebda.,S.63. Rollberg, Fritz, 1937, S. 184. Im Kreisamt Eisenach sind die Einwohner so arm, daß sie die Kinder oft nicht in die Schule gehen lassen können, weil sie im Erwerb mithelfen müssen. Im Vergleich des Amtes Gerstungen mit der Eisenacher Oberlandes (Rhön) findet im 19. Jahrhundert Justizrat Johann Friedrich Haberfeld: bei den Gründen für die Armut sind die Bewohner des Oberlandes im Geistesstand höher als die der um Gerstungen anzusehen. Ebda. S. 184/186.
58 S. hierzu handschriftlicher Akt des Rittergutsverwalters Eitzert vom 12.9.1847, HSTAW/H&R/Lauchröden # 1011. 125 Rodelandbesitzer in Herda z.B. im Verzeichnis durch Verwalter Jung vom 24.1.1844 HSTAW/H&R/ Lauchröden # 1011. An anderer Stelle spricht man von „unvordenklichen“ Zeiten, worunter wohl die Zeit des Hochmittelalters verstanden werden muß.
59 Beispielsweise aus Zählungen im GHT S-W-E für v. Herda/Unterellen, Riedesel, Rödiger/Sallmannshausen. In Steuer-Übersichten, so 1743, wird von „adeligen“ Dörfern gesprochen. Im Familienarchiv derer von Herda, HSTAW/H&R/Lauchröden ist bei den verschiedenen Lehnsbeschreibungen mehrfach über die Frühe Neuzeit und eindeutig von Untertanen die Rede, die gewissermaßen Eigentum des „Herrn“ und von den anderen Dorfbewohnern zu unterscheiden sind. Diese Art Untertanen sind aber offensichtlich nicht zahlreich. Beispiel für Leibeigene (mancipi) bzw. Unfreie eines Grundbesitzers im fränkischen Saaletal in der Karolingerzeit s. Codex Eberhard (um 1150 entstanden), s. Buchenblätter (Fulda) 75(2002)5 S. 17.
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Der Begriff Untertan ist historisch und auch heute noch verhältnismäßig schwammig, denn zunächst sagt er nur etwas aus über ein Abhängigkeitsverhältnis, d.h. einer bestimmt das Handeln des anderen, z.B. der Adlige das des Untertanen 60 . Über die Entwicklung der Landbewohner im Mittelalter zu den verschiedenen Graden der Untertänigkeit, zum Fröhner, Dienstler usw. in Art, Umfang ist wenig konkretes bekannt. Vielfach nimmt man an, daß ein „Bündnis“ auf Wechselseitigkeit bestehe, d.h. vom grundherrlichem Adel werde Schutz gegen Dienste von dem Land bearbeitenden erworben, das klare Abgrenzungen zur Tyrannei zeigen soll und dem die Herrscher des Territorialstaates sich lediglich überzuordnen haben. Dem ist nicht generell so. Die Obrigkeit aber schafft eigene Steuern 61 , die auf den Untertan umgelegt werden können 62 . Wenn es einen solchen ursprünglichen „Vertrag“ gegeben haben soll, so ist er von kurzer Dauer. Die vom Untertanen zu leistenden Dienste, die Fronen sind einteilbar in quantitativ festgelegte und in unbestimmte - sozusagen auf Einzelfall, auf Abruf - z..B. für Bau und Fuhren. Letztere sind oft Zankapfel und Streitanlaß 63 . Die steigende Mehrfachbelastung des „Bauern“ empfinden diese oft als existenzbedrohend und ungerechtfertigt. Sie protestieren bzw. klagen dagegen, nach 1526 in Gerichtsprozessen 64 . Sklaverei ist für sie eine unnatürliche Haltung der „Oberen“, weshalb sich auch ihr Widerstand gegen höhere fürstliche Gewalt, gegen den Staat richtet 65 . Die Haltung der Advokaten, insbesondere der die Bauern verteidigenden, ist dabei manchmal undurchsichtig, schließlich kostet der verbliebene Rechtsweg etwas und man läuft Gefahr, unmittelbar belangt zu werden. Im Gesamtbild „ließ der Bauer mit dumpfer Resignation (später) alles über sich ergehen, wo der ´gnädigen Gutsherrschaft´ für jede Linderung seines harten Loses, für jeden Nachlaß oder jede minder gestrenge Eintreibung seiner schweren Verpflichtungen wie für eine unverdiente Gunst fußfällig dankbar.“ 66 Erst der grundsätzliche Befreiungstrend im 19. Jahrhundert bewirkt dann eine allgemeine Lageverbesserung.
Sicher ist, daß die Untertänigkeit einerseits mit der Spaltung der ursprünglich Schwert-Tragenden in solche mit mehr oder weniger Land und andererseits etwas mit der Macht des jeweiligen (weltlichen und kirchlich-klösterlichen) Adels zu tun hat. Ohne Macht ist kein Zehnt, kein Untertanen-Geld einzutreiben - und es dauert Jahrhunderte, bis die hierarchische „neue“ Ordnung, die vom Kaiser/König bis zum Adel vor Ort reicht, in Thüringen gefestigt
60 Auch die Kelten und Germanen sollen schon nach einem siegreichen Kampf die Unterlegenen zu Untertanen, Sklaven gemacht haben. Ebenso praktizierten im 9. Jahrhundert die Klöster das Arbeits-Sklaventum. Schließlich wird die „natürliche“ Rangordnung eine Rolle gespielt haben.
61 Schulz, W. 1980, S. 64/65. Grund/Vermögenssteuer und dann weitere.
Die Kirche geht voran mit dem Einzug von einem Zehnten des „Einkommens“, wobei der Rohertrag geschätzt wird durch Halmbesichtigung, er wird dann fällig zu Michaelis des nächsten Jahres (Bog, 1952, S.25). Unklar ist, wer dies durchführt und -setzt. Die spezifische Abgabe ist für die kleinen Bauern relativ höher als für größere oberhalb 30 Morgen Land. Später kommt neben dem Getreide auch Vieh in die Schätzung, als Steuer fallen in der frühen Neuzeit ca. 3 % an (Boge, 1952, S.44).
62 Schulz, W. 1980 S. 67, siehe Reichsabschiede 1507 und 1543.
63 Wilson, 1999, S. 83/84. Hier ist der Schlösserbau unter Herzog Ernst August 1728-48 zu erwähnen.
64 Schulz, W. 1980, S. 78.
65 Epperlein, Bauernbedrückung und -widerstand im hohen Mittelalter. Forschungen zur mittelalterlichen Geschichte, 6, 1960 (Rösener, S. 246) - Quellen zum bäuerlichen Widerstand (Schulze, W. 1980, S. 41/2, Fn. 76 -78).
Wilson, 1999, S. 79, Anm.11 und S. 80. Bemerkenswert: 1785 2/3 der Güter in SWE sind herzöglich, 8 herzogl. Schatull-, 37 Kammer-, 81 Rittergüter, 60 % der feudalen Lasten gehen in die Finanzbehörde/Kammer. S. Eberhardt, Hans. Goethes Umwelt. Forschungen zur gesellschaftlichen Struktur Thüringens. Thür. Archiv-Studien, 1. Weimar, 1951, S. 38. 10 % des Bodens dienen der feudalen Abgabe, s. Gothe, R. Untersuchungen zur Agrargeschichte des Weimarer Territoriums vom Beginn des 18. Jahrhunderts bis zu den bürgerlichen Reformen im frühen 19. Jahrhundert. 2 Bände, hier 1. Band, S. 34ff. u. S. 67.
66 Biedermann, 1979, S. 151.
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werden kann. Bis dahin gibt es immer wieder - meist örtliche - Bauernwiderstände 67 . Dabei wollen in späterer Zeit die Bauern lediglich, daß die Fronen auf das in grauer Vorzeit vereinbarte Maß eingeschränkt werden 68 . Als Zehntherr vor Ort erscheint im anfänglichen Mittelalter die Kirche, der Pfarrer. Der landwirtschaftliche Ertrag als Grundgröße wird - von wem?
- geschätzt und fixiert, meist wohl vom Grundherren, dem im Lehnsverhältnis stehenden Adel. Später tritt dieser direkt als Abgaben-Einzieher, dann noch der Landesherr usw. auf. In der frühen Neuzeit kann die Abgabenlast 1/3 der Ernte betragen. Als naturale Fruchtabgabe ist sie des weiteren mit Masse-Toleranz, also Ungewißheiten behaftet, denn die unreine Menge wird in Gefäßen bzw. mit ungeeichten Waagen „gemessen“, ein früher viel bekritelter Zustand beim Müller. Bei Vorräten auf dem Boden werden die „Haufen“ „besichtigt“, geschätzt bzw. gezählt, also überprüft.
Kennzeichnend ist ein Dokument von 1797, in dem 49 nichtspannfähige Bauern (Hintersättler) aus Rietnordhausen eine Bitte an ihren Herzog Carl August richten: „..vor einigen Tagen haben wir für den Pächter ganze 4 Tage Korn geschnitten und gebunden. Nach dem wir damit fertig waren, sollten wir wieder aufs frische nach Ringleben zum Gerstensammeln.. Da wir dies nicht getan haben, hat uns der Pächter angezeigt und wir sollten 21 Groschen Strafe zahlen, weshalb wir unsere eigene höchst nötige Feldarbeit liegen ließen und für den Pächter frönten. Wir bitten, von der Strafe befreit zu werden 69 .“ Aber es bleibt bei harter ablehnender Haltung wie bereits am 28. 9.1780: die herrschaftlichen Gerechtsame dürfen nicht angetastet werden 70 . Regierungskanzler Schmid hat in der Liberalität heuchelnden Herrschaftszeit in Weimar Zivilcourage: er schreibt unbotmäßig gegen die Ausbeutung: „Wir brauchen nicht anzuführen, was für ein Schaden eine Einschüchterung der z.T. mit schweren Fronen beladenen Untertanen... anrichten würde..die Pächter fast durchgehend geneigt sind, die ihnen verpachteten Gerechtigkeiten unter dem Vorwand des herrschaftlichen Interesses auf das höchste zu treiben und sich.. bereichern...“ 71
Als Unfreiheit ist auch das Zwangs-Soldatentum 72 bzw. der zu leistende Kriegsdienst zu werten, wobei das Ziel, das bestimmende Motiv das des Fürsten ist. Ein vaterländisches Thüringen gibt es nicht. Der Herrscher läßt aufrufen bzw. verordnet Meldepflichten. Bereits 1196 sollen Einwohner - so auch von Herda - für die Kreuzzüge bereitstehen 73 . Bernhard I. von Meiningen läßt 1688 Söldnertruppen ausheben, er stellt sie der Republik Venedig zum Kampf gegen die Türken zur Verfügung usw. In Sachsen-Weimar-Eisenach spielt eine bedeutende Rolle der Kriegskommissar, den ab 1779 Goethe abgibt, er ist verantwortlich für das jährliche Ausheben von „Rekruten“, so 1782 zusammen mit dem Landesherrn Carl August in Gerstungen 74 im Augenschein. Aus der Statistik der Kommission geht hervor, daß 1778/1779 aus dem Amt Gerstungen 23 junge Leute Kriegsdienste auswärts leisten, z.B. in USA, Holland, Ostindischer Kompanie. Ansonsten durchkämmen Werber das Land nach geeigneten jungen Männern, so z.B. von Kursachsen solche in das zum Werben freigegebene Thüringen
67 S. Wilson, 1999, S. 78, Anm. 7. Blickle, Peter. Unruhen in der ständischen Gesellschaft 1300 bis 1800. München. 1988 und Gothe, Rosalinde. Adel und Bauern in Thüringen SWE, Konstellationen und Entwicklungen im 18. Jahrhundert. In: Genealogie in der DDR, H.1, Protokollband des III. Genealogentreffens. 1989, Erfurt, S. 34-43.
68 Wilson, 1999, S. 114, s. Anm. 130 Blickle, 1988, S.80ff: Bestehendes wahren und schützen.
69 Gekürzt. 24.8.1797, ThHStaW B 2779, Bl.1-3, Wilson, 1999, S. 85/6. Wie in anderen Fällen, bleibt es bei Strafe, im Gegenteil: Pächter muß anzeigen, da am Frohnsystem gerüttelt werde. S. Wilson, 1999, S.86, Anm.31
70 ThSTSAW B 10587, Bl.1, 2 und B 12250, Bl. 6, B 10588, Bl.7. Wilson, 1999, S. 87, Anmerkungen 36 und 37.
71 Wilson, 1999, S.88/89. Was ist denn Gerechtigkeit?
72 Mit entsprechenden Alters- und familiären Grenzen etc. Vgl. Subsidien gegen Soldaten, Biedermann, 1979, S. 181, 192.
73 Nach unbestätigter Quelle, n. Fr. Jäger in einer Abiturarbeit in Weimar zitiert. (Dörfer für Hermann I.)
74 Richter, 2002, S. 199/200.
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infolge des Mangels an eigenen Soldaten 75 oder holländische Soldaten als Werber gegen Provision - in eigenem Interesse - suchen „Freiwillige“, die sie ins Regiment eingliedern wie um 1740 im von Herda-Bereich 76 . Auch aus dem Werra-Bogen-Bereich werden in napoleonischer Zeit Einheimische rekrutiert. Die Behauptung, Sachsen-Weimar-Eisenach sei nicht am Soldatenhandel beteiligt, ist unglaubwürdig, wie aus einigen Fällen hervorgeht: gibt es brauchbare, gut gewachsene Leute hierfür? 77
0.5 Strukturwandel Adel-Untertan.
Vom 9. bis 13. Jahrhundert laufen tiefgreifende Prozesse des Strukturwandels ab: die Religiösität wird mit Bischöfen und Kloster-Äbten instutionalisiert und dogmatisiert unter eine fremde Zwangsdoktrin, der freie Wald unter das Regal des Kaisers gestellt 78 , rodbares Land in die Verfügungsgewalt eines Lehnsherren gegeben und damit ihm als Rodeland zinspflichtig, das Allod (um das Dorf) in persönliches Eigentum 79 parzelliert, das Münzwesen legalisiert, der Untertan wehrpflichtig usw. Oberhalb des Untertanen ringen die Mächtigen um ihren Anteil an realer Macht, wobei der Niederadel am untersten Ende der Adelshierarchie steht.
Jedes Land mit einem Souverän erhebt Grund- und Vermögenssteuer von altersher. Der Geldmangel des Fürsten zwingt dann zu einer verordneten Ausweitung, z.B. auf Umsatz-Steuern, Verkaufs-Akzisen usw. Merkmal dieses Systems ist der Eintreib-Apparat, die Beamtenkorruption, die Ungleichheit, z.B. der Befreiungen von Rittern 80 . Die Abhängigkeit des Untertanen wird meist gekennzeichnet (allein) durch die Tatsache einer Abgabenpflicht an den Rechtsinhaber, z.B. als Betreibererlaubnis (Pacht=Rodelandzin) auf Lebenszeit und Besitzveränderungsgebühr (landenium), die bis 10 % des geschätzten Kaufwertes betragen kann 81 , die erste wird durch einen staatlichen Bodenzins im 19. Jahrhundert abgelöst. Als Beschränkung von Freiheitsrechten ist ein Verheiratsverbot von Eigenleuten anzusehen, das erst im 18./19. Jahrhundert den modernen Auffassungen weichen muß. Dabei können die „servi“ den Bauern in Können und Fleiß durchaus überlegen sein 82 . Im ganzen ist dem Abhängigen aber zusätzlich ein wesentlicher Teil einer Dispositions- und Meinungsfreiheit genommen, Widerspruch gegen Sondermaßnahmen, Erhöhungen wird oft unverzüglich geahndet. Zahlreiche Prozesse durchziehen die Entwicklungsgeschichte, meist von dem adeligen Herrscher für sich entschieden. Der Untertan bleibt mit seinem Recht auf der Strecke.
75 Defensionsordnung von 1613 in Kursachsen. Nach dem dreißigjährigen Krieg werden feste Regimenter aufgestellt. Der Adel erhält eine gewisse Lasten-Freistellung bei Reiterei-Garnisonierungen. In Weimar-Eisenach werden im 18. Jahrhundert kleine Militäreinheiten stationiert. Um 1740 unterhält Sachsen-Eisenach ein Infanterie-Regiment, 1741 als Füselier-Regiment von den Preußen übernommen.
76 HSTAW/R Lauchröden # 2618, hier in Gerichtssache hinsichtlich Aufenthalt dort.
77 Wilson, 1999, S. 49- 62. Werber von Wangenheim im Landesteil Eisenach 3-6-1777, s. ThSTAW B 36557, Bl.6 u. 7, 23.7.1782 Herzog Carl August, s. Wilson, S. 62, Anm. 61. Für Unglaubwürdigkeit: 1) Wilson, 1999, S. 49, Anm. 7l, S. 53, Anm. 19, 2) am Soldatenhandel beteiligt: Anhalt, Ansbach-Bayreuth, Brandenburg, Braunschweig, Hanau, Hessen, Waldeck, in USA z.T. auf verschiedenen Seiten kämpfend.
78 Der Kaiser oder König hat nämlich seine Macht und Majestät von „Gott“, daher eine Art Obereigentumsrecht über allen Grund und Boden, soweit dieser nicht bereits durch unmittelbaren Besitz ersessen ist. Scherr, Kultur, S. 81.
79 Einheimische berufen sich auf das Recht, das Land gehöre seit altersher ihnen (Krienitz, 1971, S. 61, Lit. 211), aber Landbesitz wird allenfalls vor der Missionierung Adeligen zugesprochen, die es teilweise opportunistisch hergeben, aber ab 10. Jahrhundert zunehmend weniger (Knochenhauser, S. 164). Aus des Königs Regalen - aus der Okkupation (Krienitz, 1971, S. 70-73) folgt somit real eine „Enteignung“. Die Allmende bleibt gemeinsames Dorfeigentum der besessenen Bewohner.
80 Biedermann, 1979, S. 183-189.
81 Altenmarkt, 2001, S. 218/9.
82 Altenmarkt, 2001, S. 234/5.
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Im 11. Jahrhundert muß sich der heimische Adel beim Wechsel von den Ottonen zu den Saliern neu orientieren. Es werden Vereinigungen 83 , regionale Widerstände - z.T. sogar mit den Bauern gegen das Königstum - wider Botmäßigkeit und Unterdrückung organisiert. Die neben den Klöstern errichteten Zwingburgen 84 , deren Aufgabe die „Befriedung“ der Widerspenstigen ist, sollen geschliffen werden, die Bauernrechte geachtet werden 85 , verspricht der König im Frieden zu Gerstungen 1074 den Aufständischen, aber das Zugesagte stellt sich bald als eine bloße Besänftigungs-Deklaration heraus. Die bäuerlichen Kämpfer stürmen daraufhin symbolhaft die Harzburg 86 . Eine Reihe von Zwingburgen bleibt jedoch, jeweils mit einem Bündel von wehrhaften Männern bestückt 87 . Ob dazu die Brandenburg zählt, ist ungewiß 88 . Jedenfalls geben weder der thüringische Adel noch in Solidarität die Bauern im Abgabe- und Untertanenstreit nach: „Alle Bauern zerbrechen ihr Ackergerät und machen Waffen daraus, an schwere Hacken schmieden sie zweischneidige Schwerter aus gebogenen Sicheln, und auf Stangen setzen sie Spitzen. Ein Teil hängt leichte Schilde an die Linke, die einem machen aus Eisen eine Art Reiterhelm, die anderen aus dreifachem Filz; eichene Knüppel für den Kampf bereiten sie zu Tausenden und beschweren sie mit Blei und Eisen. Auf tausendfache Art bewaffnen sich die Bauernhaufen zum Krieg“ 89 . Aber organisatorisch bleiben sie im Hintertreffen. Ab Anfang des 16. Jahrhundert regiert dann das Schießpulver.
König Heinrich IV zieht seinerzeit von Gerstungen über Oberellen Richtung Langensalza und obsiegt dort in einer Schlacht, ein Ludowinger gerät in Gefangenschaft. In diesem Jahrzehnt hinterlassen die "Heere“ längs und seitlich ihres Weges - so auch um Herda - einen ausgemergelten Landstreifen, die Not kehrt in die bäuerlichen Haushalte ein. 1080 rastet das königliche Heer auf und bei der Wartburg 90 . Die Unruhen halten an, die mittelthüringischen Bauern erheben sich erneut 1123 91 . Auch bei der Adelsfronde gärt es weiter, die Huldigungen sind für
83 s. Mägdefrau, 2000, S. 23 und 27/28, dort mit Quellen (Dobenecker, Lampert von Hersfeld).
84 z.T. möglicherweise früher Flucht- und Schutzburgen. Der Begriff Burg ist weitläufig, er beinhaltet auch für die Menschen der damaligen Zeit etwas Symbolhaftes und Herrschaftspräsenz, keineswegs etwas Prunkhaftes, Bienert, Thomas. Burgenforschung in Thüringen, Blätter des Ver. Thür. Geschichte 12(2002)1 S. 12/15. Zwingburg ist mit einer Vollzugs- und Durchsetzungseinheit besetzt, die regional für (gerichtlichen und administrativen) Respekt und Untertänigkeit sorgt. Über das Eintreiberwesen des Zehnten, der Abgaben ist wenig bekannt. Klar ist jedoch, daß schon der Bau bzw. die Ausrüstung der Burg eine Mithilfe der „Untertanen“, der Landbevölkerung erzwingt.
85 Mägdefrau, 2000, S. 29, dort Quelle Anmerkung 18: „...er solle seine Burgen zerstören und nie wieder herstellen, er solle in Zukunft keine Räubereien mehr in ihrem Land verüben, in Sachsen alle Anordnungen nur nach dem Rat der Sachsen treffen, keine Menschen von fremdem Stamme in seinen Rat aufnehmen, endlich sich wegen dieser seiner Vertreibung niemals an einem von ihnen rächen.“
86 Mägdefrau, 2000, S. 31, s. Lampert, Quelle/Anmerkung 21.
87 Mägdefrau, 2000, S. 25. Man muß berücksichtigen, daß der König nicht unmittelbar, sondern über die Vasallen „herrscht“, er macht z.B. durch einen (periodischen/jährlichen) Umritt durch die Lande eine Herrschafts- und Treue-Inspektion. Siehe „Inter regis per regna“ (1002), Ramm, Peter, Merseburg… 2003, S. 26-29, a.a.O.
88 Die archäologischen Funde deuten auf eine Besiedlung zur keltisch-germanischen Zeit. Als erste schriftliche Nachricht wird 1173 angeführt, wonach diese Burg mittelalterlich entstanden zu sein scheint unterhalb vom Hochadel, s. Strickhausen, Gerd. Burgen der Ludowinger in Thüringen, Hessen und dem Rheinland. Dissertation. Studien zur Architektur im Hochmittelalter, Darmstadt. 1998. Nach Assing stammen die ersten überlieferten Nachrichten aus dem 13. Jahrhundert, Assing, 2001 S.2. Historisch bekannt ist, daß Heinrich II zu Beginn des 11. Jahrhunderts den Thüringer Wald südlich von Eisenach an Kloster Hersfeld verleiht und von da über einen Lehnsbrief an einen unbekannten Nehmer, Assing, 1997, S. 271. Im 12. Jahrhundert erscheinen Nachrichten über die Adligen (Wigger) für eine Kapelle in Lauchröden und der Ludowinger auf der Wartburg, ebda. S.282/3 und 297/9.
89 Mägdefrau, 2000, S. 32, zitiert nach Anmerkung 23, Carmen de bello Saxonico. S. auch S.32/33, Zitat Anmerkung 24, Lampert von Hersfeld.
90 Mägdefrau, 2000, S. 33, Anmerkung 27. Der Wartberg gehörte (zunächst) zum Lehnsbereich des Klosters Hersfeld, ebda. S. 70. Anfang des 12. Jahrhunderts saß wohl die Adelsfamilie Wigger durch Heinrich V. dort (Wartburg Mitte 11. Jahrhundert gebaut), Assing, 1997, S. 298/306.
91 Mägdefrau, 2000, S. 39 u. 48. Führer des Aufstandes: Graf Heinrich Raspe, Bruder des späteren Landgrafen Ludwig I in Eisenach.
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einige nur Lippenbekenntnisse. Der Friede von Würzburg (1121) bringt zwar ein weiteres Zugeständnis von Heinrich V., der aber weiter seine Machtinstrumente wie Reichslehen- und Titel-Vergabe 92 usw. zur Beeinflussung in seinem Sinne einsetzt. Hier ist auch der Bereich um die Brandenburg in historischem Gespräch. Der örtliche, niedere Adel begibt sich in vasallistische Abhängigkeit vom höheren. Er ahmt seinen Hochadel nach, zieht als weltlicher wie ein kirchlicher Herr Abgaben 93 ein. Mancher Bauer sucht um der sozialen Sicherheit halber als Laienbruder in einem Kloster Zuflucht 94 .
Der zum Christen gemachte Mensch erleidet einen religiösen Umbruch, es wird ein Wahn erzeugt: Gott greift bei Hunger, Not, Schicksalsschlägen (als Werke des Teufels) unmittelbar ein, Heilige können retten 95 . Man erfindet Beweise, die Menschen erleben das direkt - z.T. an Hand von Folterungen 96 , auf dem Schafott, auf freiem Feld, in der Nähe des Galgens. Alte hergebrachte Regeln werden modifiziert, der ursprünglich germanische Glaube artet zu einem Aberglauben aus 97 . Das ist der Boden, auf dem im Mittelalter Botschaften von Heilswegen über Geld- und andere Schenkungen gedeihen. Der Landmann ist eingezwängt in drückende Pflichten, aus denen er sich herauszuarbeiten sucht. Das erkennt die weltliche und geistliche Obrigkeit. Neben den regulären ordinären und extraordinären Abgaben und Steuern 98 gibt es dann zur Füllung der Kapital-Kasse der Kirche und des Papstes den gegen Ende des 15. Jahrhunderts vermehrt aufkommenden Ablaßhandel, bekannt durch den „Eintreiber“ Tetzel. Letztlich ist es für die Bevölkerung ein Geld-Entzug, denn dem Volk macht der Prediger klar, wie einfach es ist, als armer Sünder, dessen Werke nicht ausreichen, die Last seiner Sündenschale zu heben 99 , den Heiligen ähnlich zu werden. „Der (höchste) Richter kann.. freiwillig aus Gnade, aus dem Fonds gute Werke herausnehmen und dem armen Sünder zur Verfügung stellen“. Der Papst als Statthalter Gottes auf Erden hat dafür dann aber die Kapitalverwaltung. Wer Nutzen aus dem Kapitalfonds haben will, der muß dafür zahlen oder wenigsten den guten Willen dazu bezeugen. Kardinal Albrecht von Hohenzollern 100 z.B. wird zum Generalunter-
92 Z.B.
93 Damals werden die Abgaben (Zehnten) spezifisch pro Landgröße „geschätzt“, oft zunächst als Frucht (Korn =Roggen), später Hafer, Vieh natural. Sie bleiben weitgehend in der Höhe/Menge bis in der Hochmittelalter annähernd gleich, ab 12. Jahrhundert werden sie erhöht, was jedoch nicht an höhere Erträge angepaßt heißt. Im Laufe des Mittelalters und in der frühen Neuzeit werden einige durch Geldabgaben abgelöst.
94 Mägdefrau, 2000, S. 52.
95 Schild, 1980, S. 18/20.
96 Schild, 1980, S. 24 und 41. Folterungen sind erst im 17. Jahrhundert bei der Hexenverfolgung in der Werra-Gegend bekannt, aber vorher ebenso möglich.
Ab 14. Jahrhundert entsprach eine Folter damals geltendem Recht. Erst Friedrich der Große (Preußen) läutete die Abschaffung ein, aber erst im 19. Jahrhundert verschwand sie aus den staatlichen Rechtsordnungen deutscher Länder. Siehe: Baldauf, Dieter. Die Folter, deutsche Rechtsgeschichte. Böhlau, 2004.
97 Schild, 1980, S. 44, 52 und 65.
98 Wiederum zu trennen nach dem Erhebenden, z.B. Landsteuer, Fürsten-Steuer usw. Abgaben werden meist auch noch bei bestimmten Anlässen fällig, z.B. Sterbefall, Eigentumswechsel, Fürst-Ereignisse usw. Meist sind sie terminlich fixiert, z.B. auf Walpurgis (1.Mai), Michaelis (30.9./Ernte). Sie sind eine Bringeschuld. Das Abgabenprinzip folgt der zwangsweisen Gesellschaftswandlung als Nachfolge königlicher Privilegien, ab 15. Jahrhundert mit Zustimmung der Stände, z.B. des landsässigen Adels. Das Kloster Fulda wurde 1220 in den Reichsfürstenstand erhoben, es stellte bereits vorher ein Militärkontingent, das im Wettbewerb mit den weltlichen steht, wobei meist der Adel im Kloster „regiert“.
Das korrekte Erfassen der Bezugsgröße zu Abgaben und Steuern ab 15. Jahrhundert war bei Vermögen und Massengütern nicht möglich; der Vermögenswert beruhte auf Selbsteinschätzung und Angaben, Massengüter hätten im gleichen Feuchtezustand genau gewogen werden müssen, was nicht geschah. Als Richtwerte können gelten 1495 0,5 % Vermögenssteuer, Türkensteuer 1542 Adel 1 % (Tischgüterfrei), Bauern 1,5 % (Müller, a.a.O. u. Browe, S. 164ff). Naturalabgaben, s. Heberegister 1862 v. Herda, StA Berka, Akte 515.
99 Pauls, 1927, S. 69
100 Erzbistümer Mainz, Magdeburg und Bistum Halberstadt. Er zahlt Palliensteuer (Vermögenssteuer), muß nach Rom Abgaben entrichten, für die er sich vom Haus Fugger Geld entleiht.
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nehmer des Ablaßhandels, weil sein Kredit bei Fugger unmittelbar bei der Einnahme gepfändet wird; jeder Ablaßprediger wird von einem Fuggerschen Commis begleitet.
Über die kommende Geschichtszeit bleibt die Rangordnung stehen, es gesellen sich jedoch weitere Merkmalshierarchien hinzu, z.B. über die Höhe der Verfügungsgewalt in Geld, Herrschaft, politische Ordnung. Es kann nur noch von bedingter Freiheit die Rede sein. Keineswegs ist der Niederadel von dieser Unterordnung ausgenommen, nur ein kleinwenig auf höherer Ebene.
Die grundsätzliche Entwicklung der Adelsgeschlechter. 1.
1.1 Das Entstehen von Adel.
Der geschlechtsbezogene Adel stellt im Römischen Reich bis in das 2. Jahrhundert unserer Zeitrechnung die Oberschicht (nobiles). Im Reichs-Niedergang wird dieser abgelöst durch Emporkömmlinge ohne adelige Vergangenheit. Es dauert dann Jahrhunderte, bis korrupte Verhältnisse den Staat gänzlich entrömern, der Mithras-Kult in den nördlichen Provinzen durch das aus den Unterschichten kommende und 313 unter Constantinus (306-337) gleichberechtigte Christentum verdrängt wird. Unter diesem Kaiser steigen Germanen zu herausragenden Stellungen in der Hierarchie auf 101 , jedoch entstammen diese offenbar nicht alle aus germanischem Uralt-Adel. Selbst Arminius ist nicht mehr „göttlich“. Er muß mit seinesgleichen „verhandeln“, wobei ihm der generelle germanische Widerstand gegen einen Fremdherrscher zustatten kommt. Einen solchen „gewöhnlichen“ Adel in der Art regionaler Herrscher können wir bis zum Ende des Thüringer-Reiches 531 (Abb. 1-1) annehmen. Ihre weitere Führungs-Funktion kennen wir nicht. Im franko-germanischen Bereich gewinnen die Beamten (Hausmeier) die Oberhand, der Enkel von Karl Martell verbindet sich mit der Kirche, sichtbar im Erzbischof von Mainz Bonifacius. Karl wird 771 Allein-Herrscher 102 . Ostfranken regiert Karl erblich bis zum Tod Ludwig des Kindes. Der fränkische Graf 103 Konrad vom Gau Lahn (= Konrad I. 911-918) wird dann als Herrscher gewählt, bis die Herzöge den der Sachsen als Heinrich den I. (919-936) zum König erheben.
Zum Regierungsprogramm der Karolinger gehören der Aufbau eines untertänigen Waffenadels, als Machtinstrument ein Benefizial- und Lehnswesen und die Gegenseitigkeits-Unterstützung mit der Kirche. Nach dem Verlust der territorialen Hoheit über das thüringische Gebiet bleibt den dortigen von altersher „herrschenden“ regionalen „Führern“ nichts anderes über, als sich neu zu orientieren und sich in das sich bildende Günstlingswesen unter den nunmehr „deutschen“ Herrschern einzureihen. Für Thüringen ist es schwierig, historisch für die Zeit vor 1000 u.Zr. den heimischen Uradel 104 herauszufiltern und von denen zu trennen, die dort durch Dienstwilligkeit (Ministerialität u.a.) in eine „adelige“ Stellung gegenüber Untertanen gelangen 105 . Früh dürfte es Adelsschichtungen, so zu Zeiten der Ottonen (nach 919) gegeben haben, deren oberste Schicht, d.h. mächtig in Region und Mannschaften an der Erhebung des Königs entscheidend mitwirkt.
101 Bang, M. Die Germanen im römischen Dienst bis zum Regierungsantritt Constantin I. 1906.
102 S. Grote, H. Stammtafeln. Leipzig: Hahn. 1877. S. 20/22.
103 Zunächst sind es Gau-Grafen, nach der Zeit der Ottonen dann Marg(Mark)-Grafen (Pfefferkorn, Georg Michael. Merkwürdige u. auserlesene Geschichte von der berühmten Landgrafschaft Thüringen, Jena. 1685. S.19, dort Zitat****.
104 Später wahrscheinlich nach einer Übergangszeit der landsässige oder regionale Adel.
105 Fischer, Lorenz Hannibal. Der deutsche Adel in der Vorzeit, Gegenwart und Zukunft. 2 Bd. Ffm. 1852.
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Unter dem Sohn von Heinrich I. Otto (936-973) rebelliert noch der Adel, so besonders in Thüringen. Ludwig von Eisenach als Parteigänger der Staufen kämpft gegen den durch die Erzbischöfe von Mainz aufgewiegelten heimischen Adel, zum großen Teil mit Erfolg. Als (adelige) Ritter auf eigene Kosten können dabei faktisch nur „wohlhabende“ existieren, d.h. diese haben u.a. hinreichend geldwerten Besitz. Zu den Vorrechten der „Ritter“ gehört es, auf eigene Faust Fehden zu führen und „ihr“ Recht selbst durchzusetzen 106 .
Ab 11. Jahrhundert werden die großen weltlichen (königlichen) Lehen erblich. Den Bistümern und Klöstern gelingt die Befreiung von weltlicher Bevormundung, aber bald werden Bischöfe und Äbte in ihrer Begier maßlos 107 . Entscheidend für die überlebende bzw. aus Uraltadel übrigbleibende Adelsstruktur in Thüringen sind also die ökonomischen (regionalen) Anfangsbedingungen und die jeweilige Startposition in der Adelshierarchie 108 , die sodann im Selektions- und Wettbewerbs-Prozeß zu dem Adel der fränkischen Königsvasallen und dem von den Landesherren geschaffenem „Dorfadel“ bzw. Dienstadel umkämpft wird. Über Jahrhunderte des Mittelalters ist ein Machtkampf zwischen Kirche (Papst) 109 und weltlicher Herrschaft im Gange, wobei das beschaffbare Geld von Bedeutung ist und die Edelleute anhand ihrer „Untertanenmacht“ entscheiden. Wer ist mit wem? Die „Untertanen“ stehen keineswegs immer auf Seiten der übergeordneten Adeligen. Auf dem Reichstag zu Gerstungen am 20./21. 10. 1073, an der auch Berengar, der Sohn von Ludwig dem Bärtigen, teilnimmt, wird noch keine Einigung zwischen den Streitparteien erzielt, aber am 02.02.1074 wird ein Friedensvertrag geschlossen, nach dem die aufständischen Bauern (als Partei regionaler Adeliger) nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Wichtig ist der mögliche Einsatz mit untertänigen Soldaten für die richtige Partei, besonders bei Feldzügen, denn es winkt Lohn. Beispielhaft sind die Italienzüge 1161 und 1176 mit dem Kaiser. 1204-11 und später 1246 steht der Landgraf - und mit ihm wahrscheinlich auch seine nahen Niederadligen - auf der falschen Seite 110 . Als Mittel zum Herausheben vor anderen gilt auch die Teilnahme an den Kreuzzügen ab 1095, so z.B. durch die Ludowinger mit den ihnen kooperierenden Vasallen. Im Zug vom Juni 1147 ist der Landgraf von Thüringen mit im Reiterheer von etwa 10 Tausend Mann, dazu Troß usw. Auch 1188 sagt der Landgraf dem Kaiser zu einem neuen Kreuzzug zu. Ludwig III. 111 stirbt 1190 auf dem Rückweg vom Kreuzzug (als Anführer der Deutschen). Erneut wird 1195 geworben, wiederum ist der Landgraf im Heer von 6000 Mann dabei 112 . Ludwig IV. stirbt auf dem Hinweg 1227 auf einem Schiff 113 . Über die Gefolgsleute aus dem regionalen Umland ist nichts bekannt, aber wahrscheinlich liieren hier die von Herda mit den Ludowingern. Mit Ludwig IV. nimmt 1224 unter den 21 Stabsrit-
106 Siehe: 63 Seiten. www.silke-amberg.de/dokumente/geschichte/ritter.pdf. Danach: Um 800 war der Unterschied zwischen Adligen und (Groß)bauern gering, es gab noch keinen eigenen Stand des Niederadels, erst Hochmittelalter.
107 Als Beispiel der Rivalität: Goslaer Pfingstärgernis zwischen Bischof Hezilo von Hildesheim und Abt Widerad von Fulda 1063, wobei Fulda unterliegt. Zu bedenken ist: Äbte, Bischofe sind oft selbst adelig.
108 Im Mittelalter zweigeteilt: Reichsritterschaft mit Lehen direkt von König/Kaiser und „landsässiger“ Adel mit Lehen vom Landesherrn, z.B. Treusch von Buttlar, von der Tann.
109 Und die Bischöfe, Äbte, die anfangs selbst Heeres-Leute bzw. -Anführer sind.
110 Haller, 1944, S. 224, 275, 281, 294. S.übernächste Fn.
111 Bekannt durch den Zugewinn hessischen Landes 1181 bis Eschwege usw., den Kampf 1184 gegen den Erzbischof von Mainz und seine ränkische Politik.
112 Haller, Johannes. Das altdeutsche Kaisertum. Leipzig: Reclam jun. 1944, S. 143/4, 244/6, 261-5. In einer Urkunde von 1196 wird als Einzugsgebiet von Teilnehmern auch der Ort Herda genannt.
113 Ehefrau Elisabeth, Tochter von König Andreas II., * 1207, + 1231, 3 Kinder 1222, 1224, 1227. Sie verläßt als Witwe die Wartburg und Eisenach nach Marburg. Sie muß brutale Züchtigungen durch ihren Beichtvater hinnehmen, sie nimmt die Geißelungen hin. Von ihren Kindern wird sie getrennt. Vom Hofe und von Konrad von Marburg wird sie im Sinne einer Verklärung des gräflichen Hofes zu einer Heiligen hochstilisiert, diese Heiligsprechung erfolgt 27. Mai 1235 - nach der Ermordung des Missionseiferers Konrad.
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tern Heinrich von Gerstungen und der Graf Burchard von Brandenburg das Kreuz, jedoch ist unter den Nachfolgern - etwa um 1279 - die Macht der Brandenburger zu Ende.
Der Beginn der gefestigten Landesherrschaften wird allgemein, so auch für den Werra-Bogen-Bereich, in das 13. Jahrhundert verlegt, wo sich auch die Adelsschichtung in Hoch(=Fürsten)- und Niederadel (Regional-/Dorfadel) stärker herausbildet. Im 14. Jahrhundert beginnt der Kaiser, sich durch Diplom-Verleihung eine ihm zugeordneten kriegswillige Ritterschaft zu schaffen, zu der Ritter Heinrich von Herda gehört 114 . Gleichzeitig werden dem Adel nun weiter Sonderrechte (Privilegien) eingeräumt und hier eine gewisse eigene Abgaben-Erhebungs-Hoheit eines Lehnsnehmers. Jetzt erstarrt das Adels-System völlig in Erblichkeit, im Ämterhandel und Hierarchie-Eingliederung bzw. Posten-Jägerei, ab 16. Jahrhundert in das thüringische Residenz-Höfe-System Eisenach-Weimar 115 .
Im 12. (bzw. 13.) Jahrhundert wird eine Patronatskirche in Herda (Abb. 1-21) 116 im Herrschaftsbereich der Kirche in Mainz bzw. von Kloster Hersfeld geschichtlich sichtbar 117 . Also ist ein Patron in der Person eines Niederadeligen 118 zu vermuten, eines derer von Herda mit längerem Zeitvorlauf, weil nur einem bestehenden und angesehenen Adelsgeschlecht eine solche Kirche 119 zugesprochen wird. Dies wird bestätigt anhand der regional-allgemeinen Entwicklung auf Gegenseitigkeit: von Mitte des 9. bis zum 12. Jahrhundert bevorzugen Adlige, ihren Besitz mit der geistlichen Macht zu vermehren 120 . Geschichtlich bekannt ist, daß das spätere „Schloß“ mit der Patronatskirche mindestens im 14. Jahrhundert bereits eine bauliche Gesamt-„Einheit“ bildet und über den Steinweg den Gegenpol zu einer (vermutlich) älteren „Burg“ mit Kemenate am anderen Dorfende bzw. -anfang mit Gabelung an der Fernstraße Berka-Eisenach darstellt. Leider sind hier die mittelalterlichen Verhältnisse wenig erforscht. Als regionaler Gegenpol ist 1144 die Kapelle des Heiligen Martin, die als Patron den Grafen
114 Die Herren von Herda sind im 16./17. Jahrhundert Reichsritter im Kanton Röhn-Werra des Ritterkreises Franken und im 17. auch im Kanton Odenwald. S. Seyler, G. 368 Personalmatrikel des Ritterkantons Rhön-Werra. Archiv.d.histo. Ver. f. Unterfranken; Pfeiffer, G. Studien zur Geschichte d. fränkischen Reichsritterschaft. Jb. Fränk. Landesf. 22(1967) S. 197 u. Riedelnauer, E. Kontinuität und Fluktuation in der fränkischen Reichsritterschaft. Festgabe f. Karl Bach z. 60. Geburtstag. 1969, S. 124, s. Köbler, Gerhard. Historisches Lexikon der deutschen Länder. München. C.H.Beck 1992, S. 246.
115 Vehse, K.E. Geschichte der deutschen Höfe seit der Reformation. 48 Bände. Hbg. 1851-1859. Zitiert in: Biedermann, 1979, S. 477.
116 Anlagen zu diesem Abschnitt, siehe hinten.
117 Ledderhose, Conrad Wilhelm. De nexu dioecesano Abbatiae Hersfeldensis ecclesisque Patronatus Jure ad eandem abbatiam olim spectantibus commentatio. Kassel: 1786, S.21 Nr. XXIII in Kapitel IV. Vgl. auch: Hafner, 1889, S. 71. Eine direkte Quelle ließ sich nicht ermitteln, aber Ledderhose war Archivar der fürstlichen Landesregierung in Kassel. Die Kapelle ist dem St. Cyriacus gewidmet. Kapelle in Oberellen 1121, Lauchröden 1144.
Sichtbaren Ausdruck findet die Beziehung zwischen dem Erzbischof von Mainz und den Ludowingern 1245, als der Papst Innozenz IV den Staufer Friedrich II absetzt und aus territorial-politischen Gründen die Wahl eines Gegenkönigs mit Heinrich Raspe (22.5.1246-16.2.1247 +) betreibt. Z. V.Thür.Gesch. 55(2001) S. 61-63.
118 Die Zuordnung zum Nieder- oder Hochadel wechselt im Laufe der Geschichte, im 19. Jahrhundert sind von Herda als Freiherren/Barone dokumentiert, aber auch am 17.4.1816 in der Gerichtsbeschreibung des Brandenburgischen Gesamt-Gerichtes/Oberamt Eisenach (s. Heuse, Abschrift) als hochadelig. In Lauchröden lag das Herdaische Obergut, zum schwarzen und roten Haus genannt. Das Untergut gehörte einstmals Carl v. Herda. -Der Lauchröder Wald ist ein „Adels-Forst“, die Herkunft dieser Bezeichnung ist ungewiß.
119 Zuweilen ist Pfarr-Bereich = Herrschaftsbereich, der Pfarrer = Delegierter der Kirch/Klöster-Herrschaft. Nach Ernst, V. 1965, S.15: „der adeligen Herrschaft steht gewöhnlich das Patronat der Pfarrkirche zu mit dem Recht, den Pfarrer des Ortes zu nominieren und zu präsentieren.“ Diese herausragende Stellung drückt sich auch in der Kirchenstuhlordnung aus, sie ist zugleich Realisierung der sozialen Stellung im Pfarrbereich.
120 Franke, 1986, S. 117 (hier Kloster Fulda).
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Wigger in Lauchröden 121 , der Brandenburg hat, zu nennen. Zwischen beiden liegt ein „geschlossener“ Wald, d.h. ein dem König (zur Jagd) vorbehaltener Wildbann-Bereich 122 , nachgewiesen bereits im 11. Jahrhundert.
Der König kann sein Bannrecht an für ihn „würdige“ Untergebene delegieren und diese dann mit Macht ausstatten. Als wesentliche Bedingungen für das Entstehen eines „Adels“ 123 , so auch für den regionalen Bereich im Werrabogen Salzungen-Eisenach, insbesondere dort, wo die thüringischen Hügel im östlichen Werratal um Berka-Herda-Gerstungen zurücktreten, sind zu nennen:
Besiedelte Gegend, so hier um den späteren Ort Herda (Heerda) 124 und mit einem Ver-1)
band einiger Sippen (germanische Zeit), einer größeren Ortssippe (ag- bzw. kognatisch = Blutsverwandte, männlich/alle),
Heraushebbarkeit einer Person, eines Geschlechtes als „führend“ 125 z.B. in (kriegeri-2)
schen) Auseinandersetzungen und bei Rechtsstreitigkeiten, im Laufe der Jahrhunderte dann eine eigenständige „Macht“ 126 verkörpernd, jedoch zuweilen nicht auf Dauer.
Das Überragen einer Person, eines Mannes über die anderen ist wohl ein über Jahrhunderte ablaufender Vorgang 127 . Offensichtlich läuft er parallel mit der Christianisierung, denn die von der fremden Frankenmacht propagierte Religionsauffassung kennt die Ordnung mit den Polen Herr und Knecht; erst im Jenseits wird diese Ungleichheit aufgehoben 128 . Zwangsläufig stößt dies beim germanischen Bauernvolk auf Widerstreben, es sieht solche Spaltung nicht ein 129 . Ableiten muß man daraus das Mißverhältnis zwischen Herrschaftsanspruch z.B. eines Klosters, das keinen weltlichen Besitzer bis um 1000 anerkennt und den faktischen Besitz des einzelnen Bauern 130 , auch im Höfeverbund oder dem Dorf.
Im einzelnen ist nicht zu rekonstruieren, ob und warum ggf. die Dorfgemeinde (Ortssippengemeinschaft) dieses Vereinzelungs- und Heraushebe-Phänomen erzeugt, ob eine Person in der Art eines Vorstehers oder einer Ortsherrschaft aus einem ordnungspolitischen Vorrecht in
121 Die Kapelle in Oberellen (Edle von Goldbach, zu Reinhardsbrunn) wird 1121 gestiftet, in Herda etwa um gleiche Zeit (Hersfeld). Damit ist das gesamte Gebiet dazwischen als „kirchlich“-ritterlich reglementiert anzusehen. - Lauchröden als Ortsname leitet sich wohl aus germanischer Zeit als Feuchtgelände (luch, ried) ab.
122 S. Dasler, Clemens. Forst und Wildbann im frühen deutschen Reich. Dissertation. Böhlau. 2001. Innerhalb des Großen Forstes (Lauchröden-Herda) war Rodung und Siedlung verboten!
123 Hingewiesen sei auf das besser erforschte Geschlecht derer von Boyneburg aus der Ritterschaft an der Werra, genannt Höhenstein zu Reichensachsen, Instätt und Nebra, Wilmannshausen, s. Ledderhose, C.W., kleine Schriften. Marburg: Neue akadem. Buchhd. Kassel, 1787. Bd.1, S. 38 und 41, und von Butlar, Eschwege bzw. Brandenfels. Beides Geschlechter, die später im 15. Jahrhundert enge, verwandtschaftliche Beziehungen zu dem Geschlecht derer von Herda haben. - Die Grafen von Wigger werden dem Uraltadel zugerechnet, bereits im 9. Jahrhundert sollen sie dort weitreichenden Besitz haben. Sie sind 1137 Lehnsträger der Ludowinger. Ihr Sitz auf der Brandenburg weist um 1300 als Besatzung 1 Vogt, 1 Amtmann, 1 Torwart, 5 Wächter, 3 Gesellen auf. Ihr Besitztum reicht im Süden bis Auenheim. In Oberellen regieren eine gewisse mittelalterliche Zeit die Edlen von Goldbach, ab 1543 das Geschlecht der von Hanstein, es erlischt 1722 dort. Es hat Beziehungen zu denen von Herda. Aus dem 15. Jahrhundert stammen auch weitere Beziehungen zu Besitzern der Brandenburg.
124 Sprachgeschichtlich zumeist als am Wald liegend gedeutet.
125 Dieser „gesellschaftliche“ Entwicklungstrend ist anhand urkundlicher Belege nicht nachzuweisen, entspricht aber einer wahrscheinlichen Realisierungs-Möglichkeit, schon deswegen, weil es beim Niederadel, aus Erstnennungen abgeleitet, um örtliche Entstehungen oder Herkünften mit kleinem regionalen Wirkungskreis geht - bis zum Gegenbeweis.
126 Aus Zwing und Bann der Herrschaft über die markgenossenschaftliche Gemeinde, die noch eine Selbstverwaltung hat. Siehe Ernst, V. 1965, S. 65/66. Diese Macht-Auseinandersetzungen sind nicht erforscht.
127 Vgl. hierzu: Ernst, Viktor. Die Entstehung des niederen Adels. Stuttgart: W. Kohlhammer. 1916, S.66 u. 75.
128 Münch, 1998, S. 61.
129 Siehe hierzu das Kapitel „Dorf“ Herda; Untertan, Fröhner, Knechte usw.
130 vgl. hierzu Jarren, 1999, S. 32 u. 37.
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Zwing und Bann macht, was mindestens eine bereits bestehende Sonderstellung voraussetzt. Diese Person wird dann das, was sie „gewohnheitsmäßig“ errungen hat und besitzt, mit einer Haus-Macht verteidigen, von der sie leben kann und etwas zur „freien“ Verfügung hat 131 , wodurch sie etwa ab 11. Jahrhundert das „von“ als Namenserweiterungs-Merkmal erhält, bei den Rittern von Herda dann als Besitzer der Brandenburg bei Lauchröden dann mit dem Zusatz "von Herda zu Brandenburg" (zuBr) mit Adelswappen 132 .
Mit den Franken wird eine strenge hierarchische Ordnung eingeführt, das Obereigentumsrecht des obersten gottgesegneten Herrschers wird urkundlich nach unten teil-übertragen, „verliehen“. Ansonsten ist der Niederadelige rechtlich arg, z.T. gegenüber früher weitgehend beschränkt, gleichzeitig von nun als Gefolgsmann gebunden. Seine ökonomischen Einnahmen sind daher einerseits wesentlich kleiner als die des über ihm stehenden, es fehlen bei ihm z.B. Zolleinnahmen, Strafgelder, die fiskalische Steuer, u.a. Erbschaftssteuer. Er verfügt im allgemeinen nicht über eine spezifische Verwaltung - und damit über einen genauen Überblick. Er hat Pflichten. Geprägt ist dieser Legimitations-Vorgang mit dem Besonderen eines (niederen 133 ) Adels: er erhält gewissermaßen außerhalb des allodialen Gemein-Eigentums (Nutzungsrecht) weitreichend Grund und Boden 134 , wird Grundherr mit Rechten, so des Bannes, z. B. von Jagd 135 , Waldnutzung und Rodung, von Fischfang, Mühlen usw. und ein (niederes) Gericht) sowie für die Nachbarschaft „das Patronat" einer Pfarrkirche zu mit dem Recht, den Pfarrer des Ortes zu nominieren und zu präsentieren“ 136 und demgemäß in der Kirchenstuhl-Ordnung 137 hervorgehoben zu werden. So entsteht eine spezifische hierarchische Ordnung, ausgelöst durch die Gottes- bzw. Landfrieden-Verkündigungen im 11. Jahrhundert, wodurch die Gerichtsbarkeit aufgeteilt wird 138 . Zu unterscheiden ist hiervon einerseits der niedere Adel aus einer Dienstmannschaft eines Bischofs 139 o.a., der die Herrschaft über andere verleiht (Ministerial-Adel), und andererseits die Herrschaft über unterbäuerliche Schichten, die insbesondere zum Ausgang des Mittelalters festzustellen ist.
131 Schlesinger, S. 93 und 98.
132 Das Adelswappen weist einen schwarzgekleideten Mannes-Rumpf mit weißen Aufschlägen auf, darüber ein Kopf mit langen (spitz auslaufenden) Tier- oder Eselsohren im roten Feld (angeblich früher golden), im Helm wird diese Figur wiederholt. Als Farben sind schwarz und rot (nach den Häusern im 17. Jahrhundert) verwendet. In der Wappenbeschreibung - s. J. Siebmacher´s großes Wappenbuch, Bd. 14, Die Wappen des preußischen Adels, Reprodruck 1973, S. 166 und Tafel 214, sowie Wappen des sächsischen Adels, Der Adel des Königsreichs Sachsen (v. Dr. Otto Titan v. Hefner), Nürnberg 1857, S. 32 und Tafel 35 (Edelleute). Im Neuen Wappenbuch, 1605, S. 190, Tafel CLXX erscheint das Wappen unter „von Hörden“. Es ist das Wappen eines Geschlechtes aus thüringischen Uradel. Die Figur im Schild soll ein Tier-Fabelwesen sein und eine Beziehung zur germanischen Göttin Hertha haben. Vgl. hierzu Paullini, Christian Franz. Kleine, doch curieuse Bauren-Physik. Ffm.: Stößel 1705/1719 (vordem Dissertationes 1694 u. Historia nobilis 1699). Heutige „moderne“ Wappen-Vorstellung s. Abb. 3-12. Im 19. Jahrhundert sind nach obigen Quellen v. Herda einerseits auf der Brandenburg angesiedelt, das Geschlecht hat noch Besitzungen im Sächs.-Hildburghausen, Hennebergischen und Hessen und ist auch in Preußen bedienstet. Siehe auch Abschnitt 5.2, 1. Absatz, Fußnote zu Brüdern.
133 Nicht eindeutig und durchgängig, eine Zeitlang wird z.B. der Forst hochadelig genannt, erst im 19. Jahrhundert werden die von Herda nur als Freiherren und Barone eingestuft.
134 Es ist unklar, aus welchem Ursprungs-„Besitz“ dieser stammt. Sicher ist nur, es ist einer aus dem Anteil außerhalb des gemeindlichen Allods.
135 1587 Wildjagd-Vergleich, Georg Philipp und Curt von Herda, s. STAW/H&R/Lauchröden # 836. In der Jagdauseinandersetzung 1700 mit von Hanstein/Oberellen kommen die unterschiedlichen Auffassungen zutage, ebda. # 1594.
136 Ernst, V. 1965, S. 15.
137 Mehrfach in den Archiv-Unterlagen, z.B. 1653, Kirchstuhl, wenn Anna Regina nicht da, dann Georg Sittich einnehmen, HSTAW/H&R/Lauchröden # 1204. Vorn sitzend 1615 aufgeführt Paul Edouard, Otto Sebastian v. Herda, dann Eitel Melchior v. Boineburg, sodann die Gemeinde Herda. # Briefe 1.
138 Schild, 1980, S. 16. Das Raubrittertum ist eine Sonderform des Eigennutzes, im Bereich des Werra-Bogens offensichtlich nicht ausgeprägt.
139 Vgl. hierzu Jarren, 1999, s. 38. Kötter = Hörige, auch z.T. von „freien“ Bauern, meist n. 13. Jahrhundert.
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Das dem jeweiligen Orts- oder Burgadligen untergeordnete „Volk“ ist zunächst klein, aber das ändert sich in den nächsten Jahrhunderten 140 . Die Ausweitungsmöglichkeiten des Adelsverbunden mit konkurrierenden Bestrebungen anderer - werden größer; auch eine Folge von Rodeland-Zugewinn und einem Zufall von Lehnshäusern. Für das Aufstreben nach Macht spielen die Abhängigkeiten von bzw. Beziehungen zu übergeordneten Kräften, zu weltlicher (Besatzungs)-„Macht“ (Franken) und geistlicher „Herrschaft“ 141 (Kloster) eine wichtige Rolle 142 . Manchmal wird behauptet, es gäbe so etwas wie Gegenseitigkeit im Nutzen. So gibt man z.B. etwas „Land“ her 143 und erntet (persönliche) Begünstigung, Schutz. Das setzt edle Gesinnung voraus, aber im Menschlichen ist das zuviel erwartet. Zuweilen versuchen „Adelige“ sogar der (höheren) Gerichtsbarkeit zu entschlüpfen 144 . „Seit Mitte des 12. Jahrhunderts erfolgen massenhaft Übertritte von landhungrigen Edelleuten in die Ministerialität, durch die Ausgabe von möglichst vielen Lehen 145 zahlreiche Ministerialien zu gewinnen und so militärische Macht und Repräsentanz ihres Klosters zu erhöhen - zum gegenseitigen Nutzen“, so eine Beschreibung zum Mönchtum von Kloster Fulda 146 .
Bereits im 10.Jahrhundert werden im Bereich des Stammes der Thüringer, eines sozialen Großverbandes die Abhängigkeiten der „Adligen“ von dem karolingischen bzw. konradinischen Königtum 147 deutlich. Der König muß seine höchste Stellung festigen, deshalb organisiert er für sich Gefolgschaften, reist durch die „deutschen“ Lande. Seine Politik ist wesentlich bestimmt durch Geben und Nehmen von Besitz und Rechten. Grafen übernehmen Königsrechte (Regalien). König Heinrich wird Herzog von Thüringen, ein einheimischer Adliger ist „oben“ nicht zu finden. Günstlingswirtschaft greift um sich 148 . Schließlich gewinnt der sich hart durchsetzende Adlige die Oberhand, ggf. mit moralisch unlauteren Mitteln. So hei-
140 z.B. Amtmänner verschiedenerstungen): 1174-1333 (Zeitraum) von Gerstungen, 1327 von Creutzburg, 1332 von Leimbach, 1339-1552 (Heitraum) von Colmatsch, 1376ff. von Herda, von Boineburg u.a. Wie in vielen Ortschaften verschwinden auch hier die meisten der ursprünglichen Adelsgeschlechter spätestens mit Ausgang des Mittelalters.
141 Dies war im Früh-Mittelalter nicht nur geistig-kirchlich, denn das Kloster hatte „Soldaten“ (Heerespflicht); Kriegsdienst im 11. Jahrhundert, Schulte, S. 207. Die Reichsabtei Hersfeld betrachtet das Gebiet südlich Eisenach und östlich Gerstungen bereits früh als ihr Bann-Gebiet, sie belehnt im 12. Jahrhundert die Patronatskirche in Herda. [s. Ledderhose, über die Abtei Hersfeld, 1786/1787. Marburg.]
Die Bedeutung des Geschlechtes derer von Herda wird deutlich, daß in einer Urkunde vom 9.August 1276 im Zusammenhang mit Zeugen des Verkaufsaktes des Klosters Hersfeld H.v. Herda als Hofkapellan des Landgrafen genannt wird, s. Schiedel, Regesten d. Urkunden des Sächs. Landeshauptarchivs, 1, 948-1300 S.( 260) /1103. - Besonders ist zu erwähnen, daß sie kanzlei- bzw. schriftsässig waren, d.h. sie durften außer ihrer Amtsbefugnis (Botmäßigkeit) niederes Gericht ausüben, besteuern. Von Zoll und Geleit ist nichts bekannt.
142 die Stellung zu den Abteien Fulda/Hersfeld ist nicht eindeutig, denn die starke Bindung an Fulda geht aus Philipp von Herda 1449-1487 Propst in Allendorf, Marschall in Fulda. Abt Reinhard (Fulda) verpfändet Amt Bieberstein 1467 an Rabe von Herda. Hofmarschall in Fulda ist 1630 Sebastian von Herda, muß jedoch dann flüchten. Dabei muß die Spaltung Lauchröden (Hersfeld)-Lengsfeld (Rhön/Fulda) beachtet werden.
143 Unklar sind die Eigentums-Verhältnisse, woraus leitet sich das Recht der Land-Vergabe her? Selbst bei opulenten Schenkungen eines Adeligen wird man nicht mit dessen gesamten Besitzungen zu rechnen haben, sondern eher mit einem bescheidenem Teil. Ein Güterstand mußte ja für die folgenden Generationen gesichert sein. In: Stömer, Wilhelm. Der Adel im Donau-Inn-Bereich vom 8. bis zum Ende des 11. Jahrhunderts, in: „grenzenlos“ a.a.O., S. 29. Natürlich hatten die Schenkungen auch Folgen für den Schenkenden oder die Seinen in Gunst, Verteilung der höfischen Jagdgebiete usw. Hierunter ist auch das Schenken an Klöster zu verstehen, s. „grenzenlos“, a.a.O. S. 45 und 87.
144 Schulte, S. 229.
145 Im Mittelalter hatte der Lehnsmann sich dem Lehnsherren zum Kriegs- und anderen Diensten zu verpflichten, aber die faktische Ausführung und Leistung ist im Einzelfall unklar. Ein Lehen wurde oft erblich und zu freiem Ermessen vergeben, konnte aber bei Tod zurückfallen bzw. mußte für den Nachfolger erneuert werden.
146 Lübeck, Archiv f. katholisches Kirchenrecht 119(1939) S. 75.
147 Otto der Erlauchte ist 877 Laienabt in Hersfeld, 888 Graf in Südthüringen, s. Europäische Stammtafeln, Neue Folge, Bd. I.1, Tafel 10. Sohn Heinrich I, * 876, Enkel Otto I., * 912, Otto II., * 955, Otto III., * 980.
148 Knochenhauer, 1969, S. 55ff. Einsetzen von Grafen, z.B. 974 Graf Wigger, 997 in Westergau.
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ratet der Ludowinger 149 Ludwig II. in Eisenach die vermögende Witwe Adelheid des ermordeten sächsischen Pfalzgrafen Friedrich III und gewinnt Güter des Grafen von Goseck (bei Weißenfels), dessen Sohn Adalbert als Erzbischof vom Hamburg-Bremen eine wichtige Rolle im Norden spielt. Sein Sohn (Ludwig der Eiserne) wird 1130 vom König Lothar III. auf dem Reichstag in Goslar als Landgraf in die Höhe eines Herzogs gehoben 150 . Nun kämpft er gegen die unbotmäßigen Adligen. Durch Heirat erwirbt er die Grafschaft Hessen 151 , sein Sohn die sächsische Pfalzgrafschaft um den Kyffhäuser. Schließlich strebt Heinrich Raspe ganz nach oben, er nimmt der Witwe Elisabeth die Güter weg 152 und speist die Kinder mit Hessen ab. 1246 wird er „Pfaffen-Gegen“-König, stirbt aber bereits 1247 (vgl. Abschnitt 2.14).
Regional von Bedeutung ist, daß Ludwig I. 1120 Gerstungen unter seinen Schutz stellt und einen seiner Ritter als Vogt dort einsetzt, er bestätigt diesen Fakt 1150 gegen den Fuldaer Abt Markwart, der aber weiter streitet und 1165 den Zehnt als Fuldaischen Besitz verlangt. Danach sind die Ludowinger dieses Streites müde. 1202 wird das Kloster Frauensee unter Schutz genommen, danach unter dem Wettiner Heinrich als Landgraf von Thüringen weiter als Herrschaftsbereich behandelt. Es liegt nahe, auch die von Herda im Machtgewinn aus einem Gunst-Beziehungsverhältnis zu den ihnen übergeordneten Adligen (Grafen, Fürsten, Bischöfen) zu sehen, spätestens im 12. Jahrhundert zu Zeiten der Ludowinger, Landgrafen von Thüringen, der Henneberger Grafen, insbesondere der von Frankenstein (Abb. 2-8) und der im Wettbewerb stehenden gleichrangigen Adligen wie der von Boyneburg 153 , der von Heringen 154 , Gerstungen 155 , von Colmatsch 156 usw. Von Kreuzberg (Cruceburg) sitzt - von der Ab-
149 Gross, Ludowinger sollenringen nur bescheidene Güter hat. Die Primogenitur und das ererbte Vermögen gestatten weiteren Erwerb dort, die durch eine gezielte Heiratspolitik günstig ergänzt wird.
150 Gockel, M. Aspekte...1992, S. 8. 1131 reichsrechtlich legitimiert, den gewöhnlichen Grafen übergeordnet.
151 Philippi, 1983, S. 22/23. Rascher Aufstieg des ludowingischen Dynastengeschlecht auch durch Innehaben von Vogteirechten an Besitzungen der Reichsabtei Fulda wie auch Ehrenämter von dort. S. 24: Als Allodialherren, als Inhaber von Reichslehen und Mainzer Lehen waren die Landgräfe auch Vögte der Reichsabtei Hersfeld usw. Seit 1122 Thüringen und Hessen zusammen, Creutzburg/Werra wird Sitz der zuständigen hessischen Ludowinger. Landgraf Hermann I. verleibt sich sogar Hersfelder Kirchengut ein.
152 Es ist eine allgemeine Tatsache, daß Witwen von Adligen oft in kümmerlichen Verhältnissen ihr Leben fristen müssen, wenn sie nicht in ein Kloster oder Stift gehen. Münch, 1998, S. 404. Interessant ist die Glorifizierung der „Heiligen Elisabeth“ und der Totschlag auf offener Straße des Großketzerrichters Konrad von Marburg 1233, so wütend war zu dieser Zeit der „Pöbel“. Scherr, S. 190.
153 Von Boyneburg taucht erstmals im 13. Jahrhundert im Gerstunger Raum mit Ritter Bodo von B. auf, 1396 erhält v. B. Gerstungen vom Kloster Fulda als Pfandlehen. Alle Güter in Gerstungen bekommen 1454 die Brüder Heinrich (+ 1486), der bei Herzog Wilhelm im Dienst ist, und Otto von B. (+ 1460) am fürstlichen Hofe zu Fulda angesehen, der später die Lengsfelder Linie als Ahnherr begründet. Ludwig von B. kauft von Herzog Johann 1488 Gerstungen für 500 Gulden. Sein Sohn Caspar stirbt 1519, jetzt übernimmt Wilhelm v. B. das Amt, der im sogenannten Bauernkrieg 1525 die Forderungen der Untertanen anerkennt. 1692 streiten sich Abigail von Herda, geb. v. Boyneburg und Regina von Redwitz um den Hausbesitz in Gerstungen am Markt. S. Richter, 2002, S. 162. Die Herrschaft der Boyneburger endet in Gerstungen 1721 mit dem Tod von Friedrich Christoph v. B., Sohn von Adam Melchior v. B., Curt Daniel v. B.-Lengsfeld verkauft die Gerstunger Besitzungen. Hermann v. Boineburgk ist um 1450 erstmals in Stedtfeld 5 km westlich von Eisenach als Eigentümer - einst von Frankenstein Besitz, zunächst fuldaisches, später hersfeldisches Lehen - nachweisbar, zuletzt 1946. B. kauft von seinem Schwager Hans von Erffa das halbe Dorf Hörschel, östlich von Lauchröden für 200 Gulden. Stedtfeld wird 1155 in den Fuldaer Urkunden genannt, die Kirche dort stammt jedoch aus dem 11. Jahrhundert. S. auch Erffa, Beitrag zur Geschichte der Freiherren von Erffa (11 km nördlich von Waltershausen), bearb. v. E.v. Stutterheim. 1998. Erffa jetzt „Nessetal“.
154 Der Beginn des Geschlechtes ist unbekannt. Sie werden 1323 erwähnt auf der Brandenburg im Dienste der Markgrafen von Meißen, 1336 als Erbburgmann auf Schloß Stein im Eichsfeld im Dienste des Erzbischofs von Mainz, auf der Burg Friedewald 1410 und auf Burg Ringelstein bei Eisenach. 1378 spielt Hans von Heringen eine wichtige Rolle beim Sternerbund der hessischen Ritterschaft beim Kampf gegen die Stadt Bad Hersfeld und den hessischen Landgrafen. 1431 verkauft das Geschlecht das Gericht Heringen an diesen Landgrafen. Nach Bernd Koch, e-mail-Information 16.05.2004.
155 1174-1333 geschichtlich belegt. Einige aus den „benachbarten“ Adelshäusern heiraten v. Herda.
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tei Hersfeld aus - bei dem späteren Philippsthal, wird 1191 erstmals als Benedektinerinnen-Kloster erwähnt. Von Hornburg (bei Dankmarshausen) ist Ende des 14. Jahrhunderts Amtmann in Gerstungen.
Als weitere nützliche Beziehungen des Regional-Adels sind die zu den Äbten der Klöster Hersfeld und Fulda bzw. dem Erzbischof von Mainz 157 zu betrachten. Es könnte sein, daß hier direkte persönliche Kontakte helfen. Für den „Stammvater“ Heinrich soll die Belohnung für Dienste ausschlaggebend gewesen sein. Erheblich ändern muß sich die Politik derer von Herda infolge des Niedergangs der Dynastie der Ludowinger bzw. der Umorientierung auf die Wettiner im Erbfolgekrieg im 13. Jahrhundert und des Bedeutungsschwundes der Dynastie der Henneberger 158 , die im Seitenzweig der Frankensteiner 159 (bei Salzungen, s. Abb. 2-8)) zu Herda benachbart, z.B. bis Wünschensuhl, regieren und um 1330 ihren dortigen Besitz an die Hauptlinie zurückveräußern, dessen Besitztum nördlich bis an das der Ludowinger und in den Werra-Bogenbereich reicht, die sich dann mehr östlich von Frankenstein und Meiningen orientieren, wobei diese teilweise dem Raubrittertum verfallen, mit dem Kloster Fulda fehden, schließlich im 13. Jahrhundert beginnen, westliches Land aufzugeben. Dies gibt günstige Konstellationen für einen Aufstrebenden wie die von Herda, insbesondere nach dem Heimfall Thüringens an die Wettinische Hauptlinie im 15. Jahrhundert.
In „üblicher“ Beziehungsweise 160 werden Amtsstellungen mit Adligen besetzt. Sie bekommen für ihre „Treue“ und Vasallität vom Hochadel noch weitere Privilegien, so beispielsweise um 1542 - nach der Auswertung von Steuerunterlagen 161 - die, daß sie als Edelleute keine oder geringere Steuern zu zahlen haben; sie sind ja das Schwert des „Fürsten“. Um 1800 führt dies im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach auf einen, wenn auch durch den unablässigen Konkurrenzkampf in sich inhomogenen Adels-Anteil an der Bevölkerung von etwa 1 % 162 , während die Anteile der Bauern 63 und der (städtischen) Bürger 23 % ausmachen. Der Adel ist landtagsberechtigt und bestimmt so mit über die Geschicke des „Volkes“, mehr als einst im Thüringer Land. Meist hat er vor Ort ohnehin weitgehend das Sagen. Die Gemeinde sieht in der frühen Neuzeit ihren Vorteil in einer Gut-Stellung zum Ortsadel. In Lauchröden wie in Herda gibt es da zwei Edelsitze, einmal von Herda und von Boyneburg, dann von Herda und von Reckrodt, ehe die bestimmenden Herren andere werden.
156 Sind als Vögte 1278 mit einem Teil und 1431 mit ganz Richelsdorf von Kloster Fulda belehnt, danach auch in Gerstungen, neben von Bienbach und von Buchenau. 1563 von Colmatsch (in Richelsdorf) ausgestorben.
157 Hier ist die Berufung eines von Herda zum Amtmann in Hofgeismar und zum Eichsfeld (Heiligenstadt) zu nennen. Nach der „terra hassia“ gelangt Hessen ins erbliche Reichsfürstentum, bleibt aber „mainzisch“.
158 Faktisch im 12. Jahrhundert emporgekommen (Poppo II mit Frankenstein + 1119). 1583 erlischt die Dynastie.
159 Wünschensuhl/Rengers aus dem 11. Jahrhundert bekannt, 1113 als Abhängige vom Kloster Hersfeld. Ihre Burg Frankenstein wird 1265 zerstört, sie geraten als Raubritter in Fehde mit dem Kloster Fulda, sodaß z.B. Dermbach (Rhön) 1317 an Fulda gelangt und von da 1468 an den Grafen von Henneberg. Auch Ettenhausen, mehrfach bei von Herda genannt, ist erst in der Hand derer von Frankenstein, später der Henneberger.
160 S. auch korruptiver Ämterkauf bzw. Stellenhandel (Vogtei u.a.) wegen des fiskalischen Nutzens (Sporteln, Gebühren-Erhebung), erst 1741 in Sachsen-Weimar-Eisenach eingestellt. Biedermann, 1979, S. 79/80.
161 Speitel, 1994, S. 55.
162 Münch, 1998, S. 68
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Für den Siedlungsbereich Herda 163 als eines „Adels-Sitzes“ 164 derer von Herda wird diese Art des (opportunistischen) Unterwerfens ähnlich gelten. Die Mehrzahl der Bauern erhält dadurch neben dem Landesherrn einen des Ortsadels als „Herrn“. Curt und Hans aus dem Geschlecht Rabich streiten 1594 im Mehrbesitzer-Hof Rienau bei Herda, dabei ist der eine dem Vogt in Frauensee, der andere dem von Herda in Lauchröden untertan 165 . Allerdings haben die Ortsadeligen Flur-Besitzungen mit unterschiedlichem Gewicht 166 und Einfluß. Dabei hält der Adlige in der Regel es als unter seinem Stand 167 , seine Güter selbst zu bewirtschaften oder Hand anzulegen. Dafür benötigt er geeignete „Helfer“, wie schon bereits beim Burgenbau.
1.2 Adel und Bevölkerung.
Das Herausheben einer Person aus einer menschlichen Sozialgemeinschaft zu einem Adligen (mit Eigengut) beginnt sicher erst nach der anfänglichen Besiedlung, die schon vor Jahrtausenden 168 erwiesenermaßen am Saum zwischen dem Werra-Sumpf- bzw. -Auetal und dem licht-bewaldeten Hängen erfolgt. Man ist heute der Ansicht, daß hier an den Hügelhängen im Dreieck Berka-Herda-Gerstungen bereits früh durch Roden Ackerland 169 geschaffen wird. Der Dorf- wie der Rodevorgang gehört zu den langsamen Entstehungs-Prozessen, d.h. er dauert u.U. jahrhundertelang. Die einzelnen Rodungsphasen sind unbekannt, sie beginnen meist am Rand des Waldes und von der Siedlung in Richtung auf das Innere des Waldes. Werden die Baum-Stumpfen zunächst nicht entfernt, dann dauert der Prozeß bis zum Ackerland Jahrzehnte. Jahrhunderte braucht es dann wieder, bis durch zu geringe Düngung, Erosion, Humus-Erschöpfung, Nährstoff-Auslaugen usw. dieses Acker- und Wiesenland so verarmt, daß der Ertrag unwirtschaftlich wird.
Pfade oder „Wege“ führen durch den „Wald“ oder an diesem entlang, auch in die Ferne. Einerseits orientieren sich diese an den Werra-Untiefen/Furten 170 und andererseits an den An-
163 Derer von werden Kemenate) in Herda erst 1485 urkundlich damit zusammengebracht. Grob kann man den frühen Einflußbereich mit 30 km ansetzen, Herda-Lauchröden, also nördlich des thüringischen Wildbannes um 1000. Über die Adligen des hiesigen Bereiches versucht Superintendent Stölten eine Zusammenfassung, s. Heimatmuseum Gerstungen.
164 Dessen Machtgrenzen sind unklar, da es offenbar vor dem Mittelalter auch andere örtliche Adelige wie v. Gerstungen, v. Berka - 1239 z.B. s. Rein, S.411/12, v. Heringen (1432 Abgabe der Herrschaft in Heringen), von Wünschensuhl [HstAM R I a] - gab, die noch im Mittelalter verschwanden. S. auch Rein in Z.V.thür.Gesch. u. Altertumskunde 4(1861) S. 187ff. Die meisten sind (agnatisch) ausgestorben. Andere verarmten (zunächst), wie z.B. die von Brandenburg u. Wartburg. Weiter: Rein, 2, 1857, 3, 1859.
165 HSTAW/H&R/Lauchröden # 2274.
166 V. Mihla, z.B. 1330, v. Harstall, v. Heringen, v. Boineburg ab 1498 bis 1733. S. Rein, S. 414. Von Gerstungen ist enger begrenzt, taucht urkundlich 1174 auf. Als Burgmannen, Vögte erscheinen im 14. Jahrhundert benachbarte Niederadlige (v. Herda, v. Heringen, v. Leimbach u.a.) auf. Über die grundsätzliche Entwicklung hinaus gibt es über die Verschiebungen im Mittelalter so gut wie keine durchgängigen Zeugnisse, die meisten Uralt-Adligen existierten nur wenige Jahrhunderte. - In Herda haben jahrhundertelang die von Herda das klare Übergewicht.
167 Ritterstand = Rittergut. Das stimmt jedoch nicht immer.
168 Aus den archäologischen Funden, Lage und Art abgeleitet (LAf. Archäol. Denkmalpflege, Weimar). Ähnlich wie in Herda gibt es im 5. Jahrhundert bereits eine Höhensiedlung auf dem Berg (Brandenburg) mit Zugang über einen Esel-Steig, über eine Torwiese (Flurname), etwa 800 m östlich des späteren Dorfes Lauchröden. Vermutlich ist die Burg aus in Stufen erbaut, beginnend mit dem 12. Jahrhundert, die dann 1227 erstmals erwähnt wird, Dobenecker Reg. III, Nr. 2381. Auch der Flurname Göhringen deutet auf germanischen Ursprung (am Bach).
169 Vermehrt ab 500, zunächst als Halbrodung/Stubben-Abbau, s. Gringmuth-Dallmer, 1990, S. 112 u.119. Eine Brandrodung dürfte dort nicht in Frage kommen. Für die Adeligen - etwa ab 13. Jahrhundert - ist Roden = Schaffen neuer Abgabepflichtiger, denn Bauern dürfen in deren Wald nicht roden!
170 Furten an der Werra zwischen Barchfeld-Gerstungen 1512 in „Verhauung des Waldes“. S. Gerbing, Straßenzüge, S. 74. Furten sind im allgemeinen bewacht, ebda. S. 75. Zu bedenken ist die Lageveränderung der Werra und die Ablösung durch Brücken, erwähnt erstmals für Vacha 1186, Berka 1380 und Heringen 1492, was nicht
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stiegsflanken zu den Hügelhöhen in Richtung Osten sowie längs und südlich der Hügel des Thüringer Waldes Richtung Süd-Nord (Abb. 2-3). Über Dauer, Kontinuität, Intensität und Nutzung des Geländes und der Straßen in alter Zeit weiß man wenig, wobei es für Herda unerheblich ist, ob nun (saisonal) von Gerstungen oder Berka dieser Ort angegangen wird. Wasser ist hier am späteren Dorf-Ort ausreichend vorhanden. Herda liegt nicht nur an der Suhl mit Mühlen-Antrieb, sondern auch unmittelbar an einem Bach. Mit der Besiedlung dürften - auch wegen des Durchgangs-Verkehrs - Speichermöglichkeiten für landwirtschaftliche Produkte und ein Schutz des Viehes angelegt worden sein. Die Ortsanlagenart von Herda macht eine solche frühere Motivation plausibel 171 .
Naheliegend scheint, daß hier an einem Fuß- und Kreuzungspunkt ein befestigter, später burg-oder meierhof-ähnlicher Besiedlungsort 172 (= Herda) (Abb. 1-15/1-16) entsteht, der die Anforderungen aus der Logistik für Handel, Heereszüge, Verkehr (Verpflegung, Wasser, Rast, Spanndienste), der Vieh-Ernährung (Waldweide) und des Ackerbaues (Speicherung) erfüllt 173 . Vermutlich ist deshalb dieser Ort und deren Umgebung weitgehend kontinuierlich, wenn auch anfangs spezifisch dünn besiedelt. In der Frankenzeit erlangt dieser Ort wohl größere Bedeutung, was jedoch im Vergleich zu anderen Umgebungs-Orten wie (Auenheim 174 ), Berka, Gerstungen 175 u.a. bis in das 13. Jahrhundert ohne schriftlichen Geschichts-Niederschlag 176 bleibt. Bereits zur karolingischer Zeit existiert die kirchliche Sedes in Heringen, nahe der Furt durch die Werra bei Heimboldshausen als „Mittelpunkt“ von Kirchen der Umgebung, so auch für die in Herda. Nachweise für eine Fuldaer Villikation in Heringen gibt es Anfang des 11. Jahrhunderts, für adeliges Patronat erst im 12. Jahrhundert. In Berka gibt es eine hersfeldische Kirche 177 , als Hochgerichtsort für die Umgebung ist sie seit 1284 belegt, später für das Amt Hausbreitenbach zuständig.
besagt, daß es nicht bereits früher Hilfen bzw. Holzbrücken o.ä. gab. S. Görich, Willi. Straßen, Burgen u. Städte. Zschr. Verein f. hess. Geschichte u. Landeskunde 71,1960, S. 30 (s. Schellhase, 1970, S. 19).
171 Weiteres: s. Kapitel „Geschichte der Siedlung Herda“.
172 Haus-Breitenbach als Burgbefestigung 1160 als fuldaisches Lehen (Güterverzeichnis), 1290 bei Übergabe von Landgraf Albrecht auch Breitenbach erwähnt. Ihre Funktion ist wenig klar, da von Straße Süd-Nord etwas entfernt. Als Burgmannen sind von 1350 bis 1408 v. Herda genannt. (s. LA f. archäol. Denkmalspflege, Weimar, Fundstellenverzeichnis 4, Bl. 15k). Herda mit Kernbereich (später = Kemenate) ist noch früher (vielleicht ab 9. Jahrhundert = Straßendorf) anzusetzen, in welcher Weise Burg bezeichnungsberechtigt (vielleicht = holzpalisaden-befestigte Hof-Anlage), ist unklar. Sie bietet Anlaß, Kleinburg eines „begüterten“ Edelfreien zu werden, s. Schneider-Tille, 1931, S. 5. Wieweit fränkische Vogtei-Rechte (= Schutzbeauftragter des fränkischen Königs in Staats- und Kirchentreue/ Lehen) und Eigengut vorlagen, ist ungewiß, keine relevanten Quellen.
173 Das Mittelalter ist gekennzeichnet durch ein Reisekönigtum, das logistisch Raststationen erfordert, s. Wiedinger, Ulrich. Untersuchungen zur Wirtschaftsstruktur des Klosters Fulda in der Karolingerzeit. Stuttgart, 1991
- mit Güterverzeichnissen. Buchenblätter (Fulda) v. 30.3.2002, S. 23.
174 Bereits unter Abt Sturm - Alwalah 744-779 im Herrschaftsbereich des Klosters Fulda, wie Gerstungen.
175 Nach dem LA archäolog. Denkmalpflege, Weimar ist Gerstungen bereits im 4.-6. Jahrhundert besiedelt. Der Hof (Burg) ist karolinigisch-ottonisch. Das Schloß scheint im 14. Jahrhundert befestigt. Der östlich liegende Wald mit dem Cobigsgraben spricht für keltische Nennung (Sumpf oder Wald), Kolmischer Berg ähnlich, s. Alt-Thüringen, Jahresschrift des Museums für Ur- und Frühgeschichte Thüringen 6(1962/3) S.626.
176 Die Rekonstruktion leidet besonders daran, daß die Aufzeichnungen (nur) diejenigen der „Besitzenden“ sind. 1368 verkauft Abt Albrecht von Hersfeld Zins- und Sacheinnahmen auf den Gütern in Heerda an Canonikus Heinrich von Mutisfeld in Eisenach. StA Weimar, Geheim. Archiv... Welche Güter dem Hersfelder Kloster in Herda gehören, ist unklar. Ebenso Abt Einhard 1370 an v. Rumrod, s. v. Boineburg-Lengsfeld-Archiv. Die Schenkung des Hofgutes Gerstungen durch den fränkischen Hausmeier Karlmann an das Kloster Fulda ist durch keinen Beleg gedeckt - s. Stengel Fn.117 in Parzeller, Fuldischer Besitz im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Buchenblätter (Fulda) Nr. 16 v. 14.6. S.63/4. Gerstungen taucht erst in nachkarolingischen fuldaischen Güterverzeichnissen um 1020 auf - ebd. Fn.118. Es besaß dort 5 Fronhofsverbände und weitere 82 Hufen Land, zwei Kirchen mit dem Zehnten und 7 Mühlen, ebda. - Fn.119. 1402 verpfändet das Kloster Fulda das Amt Gerstungen an den Landgrafen von Thüringen, ebd. Fn.122, wo es verbleibt - Fn.124. 177 Schulze, 1967, S. 55 und 69. Dronke, Traditiones, Kap. 38, Nr. 159, Heringer Mark ebda. Nr. 301.
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Organisatorisch näheres für Herda erfahren wir erst aus Dokumenten seit dem 15. Jahrhundert. So bleibt ungewiß, ob, von wem und wie planmäßig dort (im Mittelalter) "gerodet“ und gearbeitet wird. Das genossenschaftliche Roden dürfte dem Waldeigentum gemäß verhältnismäßig gering sein. Andererseits wissen wir, z.B. aus Ertrags- und Rodeland-Zins-Rechnungen für die von Herda um die Existenz von derartigen Rodäckern 178 dort weit vor dem 16./18. Jahrhundert und über einen Bereich von mehr als 1 000 km² (Abb. 1-3). Unzweifelhaft haben die Vorfahren derer von Herda des 13. Jahrhunderts 179 hier im Mittelalter erheblich gewirkt und so ihre Abgaben-Pfründe erhöht. Im Detail erwachsen daraus später Grenzstreitigkeiten.
Aus vergleichender geschichtlicher Sicht sind zur germanischen Zeit im Nahbereich von Herda engere gesellschaft-kommunikative und verteidigungs-organisatorische Verbindungen zu anderen Orten und Dorfgemeinschaften (Sippen) zu vermuten. Die Boten-Kommunikation ist da langsam und beträgt durchschnittlich etwa 30 km/Tag. Das schränkt die Größe eines „Macht“-Bereiches ein. Anfang des 10. Jahrh. soll es in diesem Raum einen Gau (West--Gau 180 ) (Abb. 2-2) geben, dem ein (gewählter 181 ) „Graf“ 182 vorsteht und der mehrere kleinere Regionalbereiche umfaßt. Der Werra-Bogen ist zu dieser Zeit geprägt von Waldgebiet und einer Randlage zum Fluß Werra. Zu Beginn des 11. Jahrhunderts verleiht Heinrich II. einen großen Waldbezirk südlich von Eisenach 183 an Kloster Hersfeld 184 , östlich davon an Kloster Fulda. Damals hat das Adelsgeschlecht derer von Herda wohl eine geringere Bedeutung als das des (reichsunmittelbaren) Grafen Wigger auf der Brandenburg, unweit nördlich von Lauchröden 185 liegend. Zu Mitte des 12. Jahrhunderts verliert aber das Wiggergeschlecht 186
178 Später gehören auch Wiesen dazu, wobei ungewiß ist, ob diese durch Roden gewonnen sind.
179 28.5.1244 Ersterwähnung eines Dietrich von Herda als Zeuge Kloster Hersfeld betr. Klosterbesitz Memleben, Dobenecker 1, Nr.1116, 1251/52 für Schulpforta, s. ebda. Nr. 1935, 2066, Auenheim 1260 ebda. Nr. 2826. In der Ministeriale/Fulda StAMarburg 90a Nr. 248 taucht als erster v. Herda ein Henricus 1376, ein Fridericus 1396 usw. auf. Ein Georg Sitticus wird erstmals 1645 genannt, später 1664.
180 Keine Siedlungs-, sondern mehr Mark-Bezeichnung und nur ungefähr. S. Schlesinger, 1964, S.151/2. Oder Ringgau? Der Ringgau soll südlich bis Heringen/Werra inkl. Fluß Suhl - gegangen sein, ebda. S. 152 Fn.133. Der Kriegersberg westlich Marksuhl wird noch als Rain-Gau gehörig angegeben, Bruchmann, 1931, Gockel, M. S. 55 mit Zitat 39, möglicherweise ist Herda Grenzbestandteil. S. Frankensteiner Gebiet im Mittelalter.
181 Nach der Unterwerfung unter die Franken nur mit Duldung, Zustimmung.
182 im fränkischen Herrschaftsbereich war im 9. Jahrhundert ein eingesetzter Graf mit Beamtenfunktion tätig. Ob dort Gau=Grafschaft, ist zweifelhaft. S. Schlesinger, 1964, S.60.
183 ob zu dieser Zeit sich dort schon eine nennenswerte Siedlung befand, ist unsicher. Assing, 2001 meint, daß das ursprüngliche „Eisenach“ dem Grafen Wigger unterstand, s. S.23 und dieses Geschlecht um Lauchröden und bis Eisenach/zur Wartburg bereits im 10. Jahrhundert Eigenland besaß. 1144 gründen die Wigger in Lauchröden eine Kapelle, s. Assing, 1997, S. 299. 1227 nennen sich die „Grafen“ Wigger zu Brandenburg, ein Orts-Bei-Titel, den später die von Herda übernehmen und der ihren Hauptsitz kennzeichnet.. Assing, 2001, S. 29.
184 S. Assing, 1997, S.271. Der genaue Zeitpunkt und das Motiv ist nicht mehr feststellbar. 1144 ist der Graf Wigger ein Lauchröder Kirchenvogt. Erwähnenswert ist: Graf Ludwig I von Wartberg nimmt als Vasall von Landgraf Hermann I. 1197 am Kreuzzug teil, 1227 stirbt Graf Ludwig II. als Burggraf der Wartburg auf dem Kreuzzug, an dem auch sein Vetter Burkard III, Graf von Brandenburg teilnimmt. 1280 verkauft sein Sohn Albrecht II. die Brandenburg an Landgraf Albrecht, sein Enkel Reinhard I verkauft das Dorf Unterellen 1367 an die von Heringen. 1368 gibt er Besitz in Herleshausen auf. 1426 übergibt Reinhard III. letztes Burglehen an Heinrich von Erffa, nachdem v. Ruckus 1405 bereits Teile gekauft hat, von da 1434 an von Reckrodt.
185 mit der Brandenburg, deren Funktion am Rande eines großen Waldes und an der Werra keine Straßen- oder Flußsperre sein kann, schon gar nicht für den wichtigen mittelalterlichen Weg Berka-Eisenach, eher die Markierung eines weithin burgenlosen Herrschaftsbereiches. Bach, 1939, S. 25. Im Gegensatz zur jenseits des Waldes befindlichen Burg Breitenbach (Hausbreitenbach), die im Sumpfbereich in der Nähe einer Fernstraße liegt. Der Auftragsbereich Sicherung der Hohen Straße durch die Brandenburger endet 1396.
186 über den Stammbaum, beginnend mit Wigger de Warthberch 1144, s. Z.Ver. thür. Gesch. und Altertumskunde IV, 1861, S. 195. Der Urenkel ist Burkard, Graf von Brandenberg 1227-1275, der z.B. 1260 Auenheim an Kloster Frauensee veräußert. 1288 erhält Apitz, der Sohn des Landgrafen, die Brandenburg. Ein Graf Wiger taucht bereits 897 in der Geschichte auf, Spangenberg, 1962., S. 198; der Graf Wigger wird 974 genannt, Knochenhauser..., das Geschlecht Wigger lebt später weiter verarmend unter Albert II. (1279-1327) und mindestens noch 2 Generationen.
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seine Bedeutung 187 , insbesondere infolge der Auseinandersetzung mit den „Landgrafen von Thüringen, den Ludowingern (s. Abschnitt 2.14). und 14. Jahrhundert die von Herda auf, in vasallenähnlichen Stellung der Ludowinger und begleitet von einer klugen Heirats-Politik. Die meisten anderen mehr oder weniger ortsgebundenen Adeligen im Nachbarbereich von Herda mögen diese Art des „Hochdienerns“ scheinbar nicht. Unklar bleibt, wem im Hochmittelalter das Waldgebiet „gehört“, denn es werden Höfe hineingesetzt, z.B. am Lutzberg.
Adlige mit Namen Wigger tauchen (erstmals urkundlich) 1137 als Lehnsträger des Landgrafen von Thüringen auf. Ihr Geschlecht gehört wahrscheinlich zu einem uralten Hoch-Adels-Geschlecht Thüringens (Markgrafen, im Zusammenhang mit dem Grafen von Bilstein, Stammsitz flußabwärts der Werra). Der Erzbischof von Mainz (1142-1153, Felix von Hartburg) ist ein Verwandter, als solcher hat er wohl die Gründung der dominalen Martinskapelle in Lauchröden und die Einsetzung mit einem Wigger als Vogt zu verantworten. Der Herrschaftsbereich der Wigger mit der Brandenburg als Sitz reicht schon im 12. Jahrhundert weit und nach Süden über Herda bis Auenheim: Heino Flemming (Herleshausen) nennt 1990 folgende Dörfer: Lauchröden, Göringen, Wartha und Unterellen, die Höfe Hain (Hahndorf/ Wommen) und Auenheim, Güter in Herleshausen, Hörschel, Sallmannshausen, Wommen, Herda sowie Liegenschaften im Gothaischen. In das Bild paßt, daß die Burg - ggf. auch ihr Vorläufer - Reichslehen gewesen sein soll und daß der Wald (Forst) „hoheitliches“ Jagdgebiet seit der Wildbannzeit 188 war. Die Geschichte der Lehnsträgerschaften ist ungewiß, zumal die Herrschaftsbereiche der Adligen und der Klöster seit der Frankenzeit ineinander verzahnt waren. So wird ein Hof in Herleshausen z.B. 1019 in einer Schenkungsurkunde Heinrich´s als zum Kloster Kaufungen gehörig bezeichnet. Auch die von Reckrodt hatten (später) Besitz dort. Der mittelalterliche Geleitschutz durch die Wigger auf der Land-Straße nach Eisenach könnte mit einem Stützpunkt, einer „Burg“ in Herda erklärt werden. Die Lage der Brandenburg oberhalb der Werra stellt jedoch auch eine Sperr- und Kontrollstelle für Transporte auf der Werra (Schiffe, Flöße) dar. Anlegeplätze und Furten bestanden in Lauchröden. Die nächsten Brücken über die Werra liegen im Hochmittelalter in Berka und in Creuzburg (seit 508 dort fränkischer Hof, im 8. Jahrhundert fränkisches Königsgut).
Die Vasallität als Burggraf Ludwig II von der Wartburg wird 1196 bestätigt. In der Urkunde vom 28.10.1195 in Gelnhausen wird er als Teilnehmer des Kreuzzuges bezeichnet etwa in der Stellung eines Hochadeligen, an der auch Burchard von Brandenburg teilnimmt. 1227 verliert das Geschlecht Wigger die Burggrafenwürde auf der Wartburg. Schon 1260 wirken die von Herda als Zeugen für die Wigger. Ob dieser Niederadel nachrangig gegenüber den „Grafen“ Wigger war, ist anzunehmen. Gleichrangig dürften zur damaligen Zeit die von Boyneburg gewesen sein, denn diese erscheinen zuweilen zusammen mit den Wiggers. Bereits 1306 wird die Verschuldung/Armut der Wigger deutlich; die Brandenburg wird durch den Landgrafen an Erfurt gegeben. Im 15. Jahrhundert verschwinden die Wigger aus dem Geschichtsbild, auf der Brandenburg ziehen endgültig die von Reckrodt (Westburg, heute nur noch Turm) und von Herda (Ostburg, Bild 8) ein.
187 Assing, 2001, S. 14. Über die Grenzen von Thüringen ist über 300 Jahre keine genaue Kenntnis zu gewinnen, s. Wersebe, August von. Verteilung Thüringens zwischen Sachsen und Franken, Hamburg: Perthes 1834. S.55
188 Der Wildbannbereich von 1016 ist territorial eine Gebietsabsteckung für ein Jagdprivileg des Klosters Hersfeld und schließt auch Siedlungs- und Nutzungsbereiche von Siedlungen (z.B. für Holzgewinnung, Mast) ein. Vornehmlich ist die Nutzung im Waldbereich einem Erlaubnisvorbehalt unterworfen, wobei die Genehmigung entweder das Kloster oder der Grundherr erteilt. Die Rodung und Herrschaftsausübung folgt sowohl der Tradition als auch der Wildbann-Deklaration in Konkurrenz, wobei die Grenzen sich teilweise mit solchen der regionalen Herrscher decken. S. Dasler, Clemens, 1996/2001 und Quirin, Heinz. Herrschaftsbildung und Kolonisation im mitteldeutschen Osten. Nachr. Akad. Wiss. Göttingen, phil.-histor. Kl. 1949, S. 69-108
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In der Geschichtsschreibung taucht noch ein Wigger von Brandenburg auf, dessen Vorfahren aus einem nordthüringischen Adelsgeschlecht stammen sollen und wahrscheinlich zu gleichen Ahnen führen. Er wird als Prämonstratenser Probst im Marienstift von Magdeburg und dann 1138 als Bischof von Brandenburg auf einer Urkunde vom 26.7.1138 in Quedlinburg mit Erzbischof Konrad III. von Magdeburg genannt. Es erscheinen hier weiter sächsische Fürsten wie Landgraf Ludwig I. von Thüringen und auch der Erzbischof Adelbert II. von Mainz. Dieser Wigger stirbt 1161. Unklar ist, welche genealogische Beziehung dieses Wiggers mit dem auf der Brandenburg bei Lauchröden besteht.
Nachdem mehrfach, so z.B. 1074 der Adel gegen die da oben revoltiert, wird mit dem Adel auf dem Landding 1252 ein (thüringischer) Landfrieden beschlossen. Der einzelne Adlige arrangiert sich „vernünftigerweise“. So kommt er in eine ministeriale Stellung beim „Fürsten“ u.a., offenbar typisch für die von Herda; zur Zeit vom Fürstentum Sachsen-Eisenach sind sie bei Hofe. Das „Volk“, die Bauern, die sich früher mit den Adligen gegen Willkür und Unterdrückung engagieren, können sich nun nicht mehr durch die Adligen vertreten fühlen. Es verabscheut Abgaben, Zahlungen, möchte sie verweigern. Im 14. Jahrhundert sind die von Herda Ritter, also mehr als der gewöhnliche niedere Adel 189 . 1393 vereinigen sich mit denen von Herda hessische Adelige gegen die von Baumbach, aber wenige Jahre später schließen sie sich doch Balthasar von Thüringen an 190 . Diese Kämpfe können jedoch nicht ohne Unterstützung laufen. Wer aber vom Volk dabei ist, erfahren wir nicht.
Die damalige hierarchische Ordnung und die Herrschaftsbereichsunterteilung, z.B. im Wald südlich von Lauchröden-Eisenach (Abb. 3-1) ist uns unbekannt. Seit der Zuordnung des Waldes/Wildes zum königlichen Bereich im 8. Jahrhundert müssen diese Gebiete anderen 191 zugeteilt, bzw. andere damit belehnt worden sein 192 oder zumindestens solchen, deren Namen wir nicht kennen. Waren das Ortsadlige oder später ehemalige Ministeriale? Abwegig scheint es nicht, anzunehmen, daß denen von Herda als aus einem der ältesten thüringischen Geschlechter hier früh Einfluß eingeräumt wird bzw. sie sich diesen verschaffen, denn sie stehen offensichtlich den aufkommenden Ludowingern schon vor dem 12. Jahrhundert zur Verfügung, - treu bis zum 19. Jahrhundert dem Großherzogtum Sachsen-Weimar.
Vermutlich sind bis in die karolingische Zeit die (weiter) existierenden „Oberen“ bzw. Grafen die (alte) thüringisch-germanische Schicht oberhalb der „Bauern“, die sich dann in Frankisierungs-Feinde und -Opportunisten, d.h. Parteigänger und Land-Spender an Kirche/Klöster 193 usw. spaltet. Der (spätere) ortsnahe Nieder-Adel steht dazwischen, kann jedoch - wie üblich bei unterschiedlichen Machtbestrebungen - nicht lange selbständig existieren. Nur wenigen gelingt das Vordringen nach auswärts, so findet man in den einzelnen Orten manchmal dicht nebeneinander verschiedene Geschlechter, manche halten sich nicht, es wechseln die
189 Sie sind reichsunmittelbare Ritter, z.B. des Kantons Rhön und Werra, dem buchischen Quartier inkorporiert, s. van Dülmen, 1990, S. 177 und Teuner, 1982, S. 235. Zur Karolingerzeit gab es nur eine Dreischichtung: Edle, Freie und Unedle, darunter stand das „ niedere Volk“. Schlesinger, 1964, S. 87/98.
190 Anläßlich einer Fehde von Landgraf Hermann II. gegen die hessische Ritterschaft. Schellhase, S. 94.
191 Es gibt keine Klarheit über die Niederadeligen der Region. Als Amtmänner werden ab 1174 in Gerstungen von Gerstungen genannt, sodann ab 1327 von Creutzburg/Werra (nördlich im Hessischen), 1332 von Leimbach aus der Nachbarschaft, 1337ff. von Comaltsch. In Hausbreitenbach taucht von Baumbach auf usw.
192 Das Kloster Hersfeld belehnt die Ludowinger mit dem Wald südlich von Eisenach, vermutlich ist damit der spätere adelige Lauchröder Wald gemeint, der sich zwischen Lauchröden und Herda ausdehnt.
193 Mit Gegenleistungen - nicht nur in „geistiger“ Art (praktische Vorteilsnahme). Forst-Bann = Königsbann (von Ludolfingern später übernommen) = Adelicher Wald (=Nutzung) = Wald hinter Herda. S. Gringmuth-Dallmer, 1983, S. 32. Die Adelichen = Militär/Polizei = Herrscher, maßgebend für kommende soziale Schichtung, ebda. S.36/37. Übergang im 9. Jahrhundert in feudales Gut, aber nur Teil des Dorfes, Burg = Keimzelle des Dorfes Herda, ebda. S. 42/43 u.53. Wasser-Verfügbarkeit (Bach = Mühle, Brauerei usw.), ebda. S. 96/97/110.
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Besitzenden. Der Adel wird bereinigt. Der Adelstand aus dem einstigen Thüringer Königreich schrumpft ohnehin bis zum Jahr 1000 in der Gesamtzahl (Abb. 2-1) und wohl auch in der Bedeutung von oben und unten riesig, jeder Adelige muß sich neu orientieren. Der unausweichliche, aber sich hinziehende menschliche Wandel von einem selbstbestimmenden und sich verwirklichenden, kämpferischen Vieh-und Wald“bauern“ 194 zu einem zehntpflichtigen und abhängigen, möglicherweise in Fron Arbeitenden ist gewaltig. Er dokumentiert sich in regionalen Widerborstigkeiten. Vollzugs-Schwierigkeiten sind die Folge, sie beschwören Maßnahmen herauf, die der dem Bauern unmittelbare „Herrscher“, der Adlige (mit seiner Truppe) ggf. mit dem Schwert erledigt - ob nun im eigenen oder fremden Interesse. Der Adlige istmit dem Pfarrer im Bunde oder umgekehrt - oder beide sind um die Pfründe, ihr eigenes Weiter-Dasein besorgt. Maßgebend ist letztlich die jeweils für das Verhältnis oben/ unten praktizierbare und praktizierte Macht. Man nimmt an, daß dennoch am Ende des 9. Jahrhunderts eine regionale bzw. örtliche „Verfassung“ 195 entsteht, die die Bildung und Etablierung örtlicher bzw. ortsgebundener „Adels“herren zuläßt bzw. diese legalisiert. Dieser Adel ist dabei entweder für (wie zumeist die Ministeriale) oder gegen die oberen Herrscher, was ihm jedoch kaum etwas nutzt, meist sogar schadet. Leider gibt es für das Mittelalter nur wenig solcherart Daten-Hinweise, zudem sind sie uneinheitlich.
2. Die örtliche Situation.
Die Ablaufsgeschichte der mittelalterlichen Besiedlung ist etwa nachfolgend vorstellbar: in den für heutige Begriffe fast „menschenleeren“ Raum des Werra-Bogens schieben sich vom Westen, der keltisch-fränkischen Grenze zu den Germanen an der links-werraischen Wasserscheide, strategisch initiiert weltlich-kirchliche (=christliche) Beherrschungs-Stützpunkte 196 vor, deren damalige geografische Verteilung wir nur z.T. kennen bzw. rekonstruieren können. In schon vorhandenen Siedlungen wird Besitz genommen 197 . Infolge seiner thüringischen Ambitionen bemächtigt sich etwa ab der Mitte des 9. Jahrhunderts das Kloster Hersfeld 198 der Region um Herda, vergibt Lehen an den (örtlichen) Niederadel, so an die von Herda 199 . Ein Großteil des Waldes wird - um die erste Jahrtausendwende (nach unserer Zeitrechnung) urkundlich belegt - den herrschaftlich Regierenden zur Jagd (= Wildbann 200 , später z.T. hers-
194 Hypothetisch
195 S. hierzu die Anlage „Regenten-Folge für den Raum Eisenach-Gerstungen-Herda“ (28).
196 Der Siegerkönig (=Karolinger/Franke) verschenkt kraft Regales (=Herrschaftsrecht über „herrenloses“ Land, so gibt es Steuer-, Boden-, Forst-, Straßen- u.a. Regale/Hoheiten) Güter und Land, s. Döpsch, 1912, S.155. u. 2.Teil, S.323. Die Gestaltung der Nutzung der Regale = Einnahmequelle = Wirtschaftlichkeit. Lehnsgüter werden so z.T. öffentliche Dienstleistungsbetriebe, ebd. S.171 u. 2. Teil, S.342. Anmerkung: zunächst jeweils nur partieller Besitz, die Verwaltbarkeit wächst langsam über Jahrhunderte. Eine funktionierende Infrastruktur muß erst aufgebaut werden. Zu beachten: Die Beherrschungs-Stützpunkte liegen nicht im leeren Raum!
197 S. Assing, H. 1997, Brandenburg usw., S. 262.
198 Mit geistlich-weltlichen Oberherren im Frankenreich/Erzbischof von Mainz. Das führt zu natürlichen Spannungen zu den aufstrebenden Ludowingern, die z.T. gewaltsam ihren Land-„Besitz“ erweitern und hierzu auch ihre Vogtei über das Stift Hersfeld nutzen. Zäh „verteidigen“ sie ihren erworbenen Besitz. S. Küther, 1967, S. 77-81, 94. Interessant: der Graf von Thüringen setzt 1114 Abt Wolfhelm von Fulda 2 Jahre auf der Milseburg in der Rhön gefangen, 1150 wird Ludwig v. Thüringen zur Wahl des Abtes von Fulda zugezogen. S. Arnd, 1862, S.52-56. 1220 wird ein Friede - der nicht hält - zwischen den Äbten von Fulda und Hersfeld geschlossen, ebda. S. 66.
199 Die Wurzeln dieses Vorganges sind unbekannt, reichen aber wohl bis vor die Jahrtausend-Wende. Im 13. Jahrhundert besitzt die Reichsabtei Hersfeld in Thüringen 132 Ortschaften (Herda nicht genannt), s. Hafner, 1889, S.12. Ab 10. Jahrhundert festigt sich das Verhältnis Hersfeld zu den Ludolfingern, ebda. S. 20. So kommt 1016 der Wildbann mit Herda zu Hersfeld, ebd. S.37. Anfang 12. Jahrh. Güterbesitz in Herda, ebda. S.70/71.
200 Heinrich II. schenkt Hersfeld diesen 17.05.1016. S. Hafner, S. 37 u. 71, Fn. 2. Genauere Grenzangaben bei Landau, Geschichte der Jagd in Hessen, S. 40ff. Auch Besitzungen in Herda. Zu beachten ist, daß das Wort „Wild“ sich eher mit Wildnis-Bann übersetzen läßt, s. Küster, 1998, S. 126.
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feldisch) vorbehalten (Abb. 2-2). Die Grenzen verlaufen längs geografisch markanter „Orte“ 201 , so nördlich von Herda am Cobach 202 , dann am Lutz- und Dietrichsberg südlich zur Hohen Straße. Wo die Machtbereichsgrenzen der Klöster 203 Fulda und Hersfeld bzw. zu den Reichsgut-Bezirken aneinander stoßen, ist nur vermutbar 204 , unzweideutig gibt es Verschachtelungen der Klosterbereiche. Wenn ein Ort in den Urkunden oder Dokumenten genannt ist, so muß dies nicht heißen, daß der gesamte Ort untertänig ist, manchmal sind es nur einzelne größere Güter im oder beim Ort 205 . Ein Nebeneinander im Ort ist nicht ausgeschlossen. Überhaupt ist kennzeichnend bis in die Frühe Neuzeit, daß keine regional durchgängige Herrschaft aufgebaut werden kann. Ein komplizierter Streubesitz ist das Charakteristikum auch für den Werrabogen, dessen oberste Lehnsgeber im Mittelalter und danach zudem in den Personen noch wechseln.
Der vor der Germanenzeit, dicht oberhalb der Werra besiedelte Ort Gerstungen, gegenüber dem Cobach, gehört als links-werraischer Vorposten im 8. Jahrhundert zu Fulda 206 , ebenso weiter nördlich ein Besitz in Sallmannshausen, dagegen Berka 207 und Herda sowie Hausbreitenbach 208 - offensichtlich wenig später - zu Hersfeld, dessen Herrschaftsbereich im Osten, in Thüringen, wahrscheinlich als Folge (höherer) machtpolitischer Interessen, unvergleichlich größer wird. Nach den Daten der Ort-Erstnennungen hat Hersfeld etwa von Berka aus einen
201 Bachverläufe, auf Hügeln, an „Wegen“, verbal beschrieben, nur selten durch „Grenzsteine“ markiert.
202 N. Flurnamen Cobig-Graben am Böller.
203 Die Klöster Fulda/Hersfeld genossen (dem Grunde nach) Immunitäts-Vorrechte (ab 774/775). Zunächst hatte Fulda (früh mit Gerstungen, angeblich dokumentiert bereits 744 = Vorposten), ab 817 Meierei in Vacha die Übermacht, um 900 im Werra-Bogen relativ stark, [s. Weidinger, 1987, S.123/Abb.1], später Hersfeld, ab 11. Jahrhundert zurückgehend. S. Timm, 1956, S.67, Fn. 157 u. S. 68, Fn. 165. Die in den Grafschaften liegenden Klostergüter waren praktisch folgerichtig unantastbar (rechts-immun). Schneider-Tille, 1931, S.6. Ab 1130 handelt Abtei auch als „im Namen des Königs“, ebda. S.7. Die Streubesitzlage „geistiger“ Herren, Weidinger, S. 124-131, verhindert totale Okkupation, daher nicht konkretisierbare Macht- und Abgabenverhältnisse, s. ebda. S. 193ff.
Entscheidend ist, daß die Klöster Wirtschaftsunternehmen hätten sein müssen, aber wegen fehlenden Managements wirtschaftlicher Niedergang ab 11./12. Jahrhundert, insbesondere, weil Klöster zum Reichskriegsdienst u.a. herangezogen wurden, s. Werner-Hasselbach, 1942, S. 141. Das Verhalten der (meist adeligen) Vögte als weltlich Agierende zeugt oft von eigenen (adeligen) Vorstellungen, aber ab 13. Jahrhundert schwindet der Einfluß. s. Hofemann, 1938, S.3 u.8. Die im 9. Jahrhundert zählbaren Besitznennungen in Thüringen werden in das Verhältnis gesetzt: Fulda 230, Hersfeld 63, s. Werner, 1999, S. 20.
204 Da nicht alle Schriftdokumente rubriziert sind, hier eine Kenntnislage: Fuldaisch: neben Gerstungen (1015) Neustädt (1317), Sallmannshausen (1263), Untersuhl, hersfeldisch: Berka (800 Fulda/Hersfeld, 1016 hersf.), Abterode (1330), Rienau (1231 = HStAM RI a, S. 529, Rinowe(Kloster Frauensee), Dippach (1266 HStAM RI a S.117), Dankmarshausen (bis 1402 fuldaisch), Gospenrode (1239), Lauchröden (?), Wünschensuhl (1283).
205 So besitzt Fulda im Mittelalter in Gerstungen 5 fuldaische Fronhöfe, Hersfeld in Berka 1 Gut, die Frankensteiner, zu deren Gebiet bis 1330 Herda gehören soll, haben einen unbekannten Anteil an Gebäuden und Land dort. Die sogenannten Besitzrechte werden oft als Handels- und Verkaufsobjekt genutzt, der „Herr“ identifiziert sich nicht mit dem Objekt oder gar den Menschen dort.
206 1015 ist es ein Oberhof aus den 5 fuldischen Fronhöfen, s. Hofemann, A. S. 93-95 mit Quellen-Angaben. Gerstungen wird verschiedentlich verpfändet und wieder zurückerworben. 1402 erwirbt Landgraf Balthasar und sein Sohn Friedrich von Thüringen die Pfandteile v. Abt Johann. 1522 kündigen Kurfürst Friedrich und Herzog zu Sachsen Johann die Pfandverschreibungen. Ab 1480 gehört zum Amt Gerstungen Untersuhl. Fulda gerät im 12. und 13. Jahrhundert in eine miese Finanzlage: es muß sich von Substanz trennen wie Lengsfeld 1412 u.a. an von Herda, 1467 - 71Schloß Bieberstein an Rabe von Herda, Vacha, Gerstungen etc.
207 Güterverzeichnis Hersfeld (Breviarum sancti Lulli), Th. Franke, 1986, UB Hersfeld I Nr. 38. Erwerbungen aus der Hand freier Leute bis 775 (Kloster Hersfeld).
208 jedoch 1160 als fuldaisch dokumentiert. 1250 werden Güter in Wünschensuhl als hersfeldisches Lehen genannt/v. Wünschensuhl. StAM MI/-X, 313. Übergänge nicht dokumentiert.
Erst 1350 - 1355 herrschen die von Herda in der Sumpf-Wasserburg (1408 und später wohnen sie dort lt. Kirchenbuch), sodann mit unterschiedlicher Zeitlänge verschiedene andere Niederadlige, so 1558-1686 von der Tann, bis 1729 von der Brinck, dann verschenkt Katharine Dichmin das „Gut“ an den Herzog, wahrscheinlich als wenig ertragreich. Als Rittergut wird im 20. Jahrhundert noch das zu Marksuhler Straße 13-19 (Schambach) genannt.
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rechtswerraischen Keil zwischen die Besitzungen von Fulda aufzubauen versucht. Auswirkungen hat dies auf die nunmehr von diesen belasteten 209 Untertanen; deren selbstorganisatorischer Bereich (z.B. Allmende, Nutzung) stark, z.T. mehrherrschaftlich 210 eingeengt wird, was zu Unruhen, ja bei Unerträglichkeit über Jahrhunderte zu Aufständen 211 , zuweilen unter Beteiligung der Adelichen führt.
Welche Rolle die örtlichen Adelichen 212 im Gebiet des Werrabogens bis zu ihrer ersten schriftlichen Erwähnung spielen, ist dunkel 213 , insbesondere, wie sie sich jeweils in die wechselnden thüringischen (oberen) Herrschaftsverhältnisse einfügen. Eine festbleibende „Besiedlung“ vermutet man im Werra-Bogen 214 mindestens nach der Völkerwanderungszeit im 5.-7. Jahrhundert. Dann scheinen konkurrierende Okkupationen der machtstrebenden Adelichen einzusetzen mitsamt der Einvernahme von „Untertanen“, die es in dieser Region nachweislich gibt, aber meist nicht die gesamte Ortseinwohnerschaft einschließt. Diese „Untertanen“ sind dem Adel persönlich zugeordnet.
Im 11./12. Jahrhundert verleiben sich die in Eisenach „residierenden" Ludowinger 215 planmäßig ein weites Gebiet südlich der Brandenburg 216 (Lauchröden) über Herda hinaus bis zum
209 Oft nur als Zehnt - zuweilen natural - deklariert.
210 Im 14./15. Jahrhundert war der „Bauer“ auf der untersten Stufe der Stände angesiedelt, allerdings ist der Übergang vom Un- zum Freien fließend. S. Timm, 1956, S. 151-154. S. auch: Hügli, H. Der deutsche Bauer im Mittelalter. Dissertation Bern, 1928. In Herda schwierig aufzuklären: z.B. 30.03./6.4.1390 erteilt Abt Reinhard von Fulda Conrad Fritz u. Heinrich v. Heringen Leute und Güter zu Herda als Lehen, s. HstAMarburg, aus Urkundenbuch Reichsabtei Hersfeld, Bd. IV, H-K, S. 141, Nr.1 u.2.
211 S. Rösener, 1986, S. 246, dort: Epperlein, S. Bauernbedrückung und -widerstand im hohen Mittelalter. Forschung zur mittelalterlichen Geschichte, 1960, 6. Die von den Adeligen vernachlässigte Wirtschaftsführung führte zur Adelsverarmung und dann zum Raubrittertum, ebd. S. 262-265. Der Widerstand gegen „Unterdrückung“ und „Ausbeutung“ durch die „Oberen“ wurde organisatorisch wohl hauptsächlich vom bedrängten Niederadel - so 1073/1075 - getragen, s. Werner, Landesbewußtsein“ in Gockel (Herausg.), Aspekte; S. 102-103 mit Quellen, Fn. 127-129, 131. Naturgemäß gibt es Konflikte zwischen Bauern (plebes) und Adel (principes). Ebda. S.104 und Zitat/Fn. 132. Einige Adelige haben kein „thüringisches Heimatbewußtsein“, ebda. S. 113-115, sie streben nach Eigenmacht.
212 Offensichtlich gab es eine Vielzahl von „Adelichen“ - selbst im Werra-Bogen, d.h. jeweils im Umkreis von etwa 15 bis 30 km, herrührend aus der germanischen Thing-Verfassung, z.T. räumlich ineinandergreifend. M. Gockel nimmt einen Radius - bei Gerstungen - von ca. 6 bis 7 km als Herrschaftsbereich an. Leider weiß man gar nichts über das Schicksal derer von Gerstungen, gab es diese schon früh? Im 18. Jahrhundert findet man in den Orten nur selten noch Adelige „wohnend“, so in Gerstungen und Herda, vgl. Richter, 2002, S. 179.
213 Das archivalische Material ist nicht komplett ausgewertet, z.T. nicht oder nur schwer zugänglich und verstreut. Erst eine computer-Aufarbeitung wird dies wohl beheben können. Die gruppenweise Zusamenfassung aus dem Ritterguts-Archiv Lauchröden ist in den Archiv-Anlagen 1 bis 12 chronologisch dargestellt. Abgesehen von den „Schenkungen“ von Land an Klöster (= Königsvollzug) zum eigenen Vorteil, um ggf. Seelenheil zu retten, ordentlich begraben zu werden, wirtschaftlich bevorzugt zu werden... s. Störmer, in Becker, 1998, S. 83, wogegen sich die „Einheimischen“ wehren, weil das Land (eigentlich) ihnen gehöre. Frage: welchen Rechtstitel gab es zum Verschenken, welcher gilt? S. Krienitz, S. 61 und 70/73. V. Herda taucht als Schenker nicht auf. Bemerkung: Nutzung dieser Einstellung = Klostergewinnungspolitik.
214 Ggf. als Wiederbesiedlung. S. Gringmuth-Dallmer, 1983, Karte 11 und 12.
215 Angeblich haben die Ludowinger bereits um 800 Besitzungen an der Werra und beherrschen die Hohe Straße. Zielgerichtet bauen sie ihr „Reich“ aus, so erheiratet Ludwig der Bärtige (+1080) thüringischen Grundbesitz, sein Sohn=Eidam des Kaisers (Pfefferkorn, 1685, S. 138) Ludwig der Springer (+1123) wirkt bei Ermordung des sächsischen Pfalzgrafen Friedrich III. mit und heiratet dessen Witwe Adelheid, okkupiert weitgehend „gewaltsam“ das Land südwestlich von Eisenach/östlich der Werra, was zu Kollisionen mit den Herrschaftsbereichen der Klöster Fulda und Hersfeld und letztendlich zu jahrhundertelange Grenzstreitigkeiten Thüringen/ Hessen (= Nachfolger von Hersfeld) führt. - Ohne Indulgenz des Mainzer Erzbischofs (ebda., S. 139) und gleichzeitig auch über Erfurt, Mühl- und Nordhausen. - Erst 1816 wird eine „endgültige“ Grenze festgelegt, die sich durch Sperrungen ab 1959 bis 1989 ernstlich trennend auswirkt.
1130 wird sein Sohn Ludwig I. durch Kaiser Lothar III. Landgraf, erblich und allein (mit dem Rang eines Herzogs). 1137 erwerben die Ludowinger durch Erbschaft Besitzungen der Gisinger in Hessen usf. S. auch: Gross. 1880, S. 425/426.
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Frankensteiner Bereich, nach Frauensee 217 ein (Abb. 2-8). Notwendigerweise muß es zu „Absprachen“ mit denen der Brandenburg 218 kommen. Die niedere Gerichtsbarkeit üben in Herda die Herren der Brandenburg (= Vasallen der Ludowinger) aus, ihr praktizierter Ausdruck ist eine direkte Wegeverbindung durch den „adelichen“ Wald 219 (Abb. 1-11). Welche Rechte im einzelnen wem in Herda zuerkannt sind, ist noch unklar.
In den Archiv-Unterlagen derer von Herda tauchen in den Jahrhunderten nach 1500 eine Reihe von Rodeland-Zinsern (Abb. 1-3) auf, die Ortsansässigkeiten geordnet ein weites Gebiet im Werra-Bogen ergibt, so im Westen mit etwa Obersuhl, im Osten Hastrungsfeld, im Süden Lengsfeld bzw. Witzelroda und im Norden bis Creutzburg bzw. Lauchröden. In den Dokumenten bei Rechtsstreitigkeiten nach 1750 wird argumentiert, daß die Lehnsbriefe in Kontinuität erteilt und das Rodeland „seit unvordenklicher Zeit“ im Besitz derer von Herda sei, was wohl mit Mittelalter zu übersetzen ist. Die Ländereien sind in ihrer Geschlossenheit und zum früheren Waldgebiet nicht untersucht. Hinzu kommt, daß auch andersartiger Besitz dazwischen liegt. In einem Dokument heißt es erinnerungsgemäß von einem von Herda um 1700, „früher“ sei das von-Herda-Gebiet (südlich Dankmarshausen/Dippach) wesentlich größer gewesen, aber Dokumente habe man nicht mehr.
Nach den Urkunden treten Angehörige des Geschlechtes „derer von Herda“ 220 urkundlich erst im 13. Jahrhundert ins Geschichtsbild, als sie bei einem zu beurkundenden Akt des Abtes vom Kloster Hersfeld 1244 221 u. später Zeugen sind, was gleichzeitig nicht nur ein bereits längeres Existieren, sondern sogar eine höhere Funktion im/am Hofe des Landgrafen Heinrich Raspe IV 222 andeutet. 1260 zeugen Gebrüder von Herda für Burckhard von Brandenburg (aus
216 1138 wird Herr v. Lauchröden Burgmann auf der Wartburg, die Br. wird jedoch 1144 erstmals erwähnt, s. W. Mägdefrau, 1997. S.48 u. 93. Der Graf v. Br. zieht im Kreuzzug mit. Die Funktion der Brandenburg ist unklar. Es wird vermutet, daß sie vorgeschobener Wehr-Posten - bereits im 5. Jahrhundert - war und bereits im 11. Jahrhundert genutzt wurde (Heinrich IV). s. C. Galette in Zeitschr. V. thür. Gesch. 8(1871) S. 375ff. So auch im Landesamt für archäologische Denkmalpflege in Weimar.
217 Hersfeldischer Grund, darauf das mit Zustimmung d. Herren v. Salzungen (wahrscheinlich 1189) von Nonnen aus Nebra und Kohlbach, nördlich von Herda, bei Gerstungen - s. Küther, 1967, S.68 - gegründete Nonnenkloster, 1202 übt Landgraf Hermann I. die Advokatie aus, 1235 leben 66 Nonnen dort auf großem Grundbesitz. 1407 v. Abt v. Hersfeld an Thüringischen Landgraf verpfändet, 1526 zur Hälfte an Landgraf Philipp v. Hessen. 1532 aufgelöst. S. Matthes, Diss.1955, S.114.
218 erst als „Wigger“ im 12. Jahrhundert dokumentiert, verarmen nach 5 Generationen, die Burg hat dann wechselvolle Herrschaften, sodaß die Macht bröckelt - wer soll sie realisieren?
219 S. hierzu die entsprechenden Karten an anderer Stelle.
220 In den genealogischen Tafeln wird manchmal auch Hoerde=Herda genannt, erstmals Albert II van Hoerda, dessen Sohn Bernhard 1253-1293 regierte. Unklare Verwandtschaft, s. http://gw.geneanet.org/filippiden.
221 Dietrich von Herde 28.05.1244 (Zeuge bei Klosterbesitz Memleben) /1251/2, s. Dobenecker III 1166, 1935, 2066 (Pforta). Weiter - 1260 - Brüder Gerhard und Wiemann v. Herde, ebda. Nr. 2826 (Auenheim, Abt Heinrich v. Hersfeld). Interessant ist, daß Auenheim bereits unter Abt Alwalah (um 744) zu Kloster Fulda gehört. Ob das Auenheim bei Berka/Werra gemeint, ist nicht sicher, wenn auch nicht abwegig. Die einzelnen Übernahmen sind komplex und schwer nachvollziehbar.
Anzunehmen ist, daß die von Herda sowohl abhängige Territorialherren wurden als auch zum Ministerialadel zu rechnen sind. Seit 12. Jahrhundert sind massenhaft Übertritte von landhungrigen „Edeln“ in die Ministerialität, um über Lehen Macht oder zusätzliche zu gewinnen, zu verzeichnen, S. Lübeck, 1939, S. 75. Unter Abt Wernher von Hersfeld 1240 bis zur Absetzung 1252 gerät auch der Niederadel in den Kampfstreit um die Reichsherrschaft Hohenstaufen und den Erbstreit in Thüringen (letzter Ludowinger, Heinrich Raspe IV. stirbt 1247), s. Hafner, 1889, S. 116/117. Von Herda ist seinerzeit offenbar im Gefolge des Landgrafen von Thüringen, ebda. S. 119. Die Ludowinger werden als „Rodungsherrscher“ bezeichnet, was offenbar vom Niederadel, also auch von Herda nachgeahmt wird.
222 Nach dem Tode des „Pfaffenkönigs“ Heinrich Raspe 1247 beginnt ein Erbfolgekrieg, der 1265 zur Herrschaftsverbindung Thüringen-Meißen (= sächsisch) oder umgekehrt führt. S. Mägdefrau, 1986, S.235. Nach einer Urkunde mit Abt Heinrich von Hersfeld vom 9.8.1276 ist ein von Herda Kaplan am Hof des Landgrafen (derzeit Albrecht der Entartete, Wettiner), s. STADresden, Schiedel, Regesten d. Urkunden des Sächsischen Landeshauptarchivs 1(948-1300), S. 260, # 1103.
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dem Wigger-Geschlecht). Für Heinrich von Herda wird 1360 in Gerstungen und 1376 auf der Brandenburg angegeben 223 . Burgmann auf der Burg Hausbreitenbach sind v. Herda zu dieser Zeit auch. Sie dürften also bereits längere Zeit regionale Grundherren 224 gewesen sein, aber Dokumente früherer mittelalterlicher Zeit - auch über die örtlichen Zehntstreite 225 - sind bisher nicht bekannt geworden. Nicht unwahrscheinlich ist, daß die „von“ Herda sich nach dem Ortsnamen 226 nennen bzw. genannt werden und (zunächst) „Dorf-Adel“ sind oder auswärts als solche von dort 227 bezeichnet werden. Mit der „Brandenburg“ bei Lauchröden wird das Geschlecht am Ausgang des Mittelalters „Burgadel“ 228 , es nennt sich (seit dem 15. Jahrhundert) „zu Brandenburg“. Die oppurtinistische und wohl enge (weltliche) Beziehung nach „oben“ wird deutlich, als 1402 Landgraf Balthasar Gerstungen käuflich erwirbt und als ersten Lehnsinhaber einen v. Herda einsetzt 229 . Auch die kirchlichen Beziehungen sind vielfältig: bereits 1276 ist ein von Herda Kaplan am eisenacher Hofe, die Verbindung zum Abt in Hersfeld wird verständlich. Philipp von Herda bekleidet im 15. Jahrhundert ein hohes kirchliches Amt am Fuldaer Hofe, dieses Amt schließt eine Nähe zur Rhöner Rittschaft, zu Lengsfeld, Vacha, Salzungen und Allendorf 230 mit ein.
223 Fritz von Herda wird auf der Brandenburg 1350/1360 erwähnt (Ahnenliste Sabine Margarete Trott zu Solz (1684-1753). - Reinhard v. Wigger (1360-1376) verkauft 1370 Herda an H.v. Rumrod, s. Archiv v. Boineburg-Lengsfeld. Unbekannt, welchen Umfang dieser Verkauf hat. - Die Kemenate in Lauchröden/Herda dürfte ebenfalls zu dieser Zeit im Besitz der v. Herda sein. Für den 3.8.1355/21.1.1356 als Burgmann in Vacha dokumentiert.
224 Nach der Aufzählung der Patronatskirchen vom Kloster Hersfeld, Thüringer Bereich von Ledderhose, 1786, S. 19 unter IV, Nr. 24 muß es für die Kirche St. Cyriacus in Herda bereits im frühen Mittelalter einen Patron gegeben haben. Die Kirche wurde als Eisenachische Einrichtung vom Bistum Mainz gefördert. Die Entwicklung des (privaten) Eigentums ist unklar, offensichtlich entstand Eigentum hier aus dem Fakt der Machtausübung/Herrschaft und des Gewohnheitsrechts, denn die Dorfbewohner waren hier ursprünglich (wohl) keine „Untertanen“. Deutlich wird dies in den Abgabestreitigkeiten der Einwohner der Dörfer um Lauchröden u.a. mit denen von Herda, die Rodelandzinsen einfordern mit dem Argument, es sei zweifelhaft, ob und wann sie damit belehnt worden seien.
225 S. Hoelk, 1933, S. 55-68. Fixzehnt nur auf (dienstleistende) Slawen. Über Herda nichts im Mittelalter bekannt. Vermutlich bestand dort für die Bauern Vollzehntpflicht.
226 Wobei auch möglich ist, daß der „Ort“ Herda früher mehr Synonym für eine zentrale „Burg“ war. Burgen sind im germanischen Raum oft Keimzelle für ein „Dorf“. S.Gringmuth-Dallmer, Vergleichende.. S. 53. Für Herda ist naheliegend, daß der Dorfkern eine Burg/ein Meierhof war, der direkt neben der alten Wall-Straße und am Bache, dicht vor der Suhl und der Abzweigung uralter Wege lag und dann nach und nach erweitert wurde. Nachweisende Grabungen sind hier bisher unterblieben. Ob die von Herda hier bereits „wohnten“, kann man höchstens vermuten. Abt Bertold von Hersfeld gibt 31.03.1368 ein Gut zu Herda als klösterliches Lehen (Urk STA Weimar). Der einige hundert m weiter nördlich liegende spätere Adelssitz (Schloß) mit (hersfeldischer) Patronatskirche ist bisher in seinen Anfängen ebenfalls unklar, vermutlich aber jünger - wie auch Hausbreitenbach, das erst im Mittelalter ausgebaut zu sein scheint. Siehe auch Siedlungsgeschichte von Herda.
227 Woraus zu schließen wäre, daß ihr ursprünglicher Wohnsitz dort war. Aus dem Rückschluß späterer Besitzungen ist das nicht ohne weiteres zu erkennen, zumal sich die Geschlechts-Wohnsitze verteilten. Das wiederum hieße, daß sie zuerwarben, ggf. unter Begünstigung des höheren Adels oder durch Zuheiraten.
228 Bader, 1974, S. 64. Lehfeld, Gerstungen, S. 65 vermutet ein Verwandtschaftsverhältnis von Herda/Brandenburg, weil 1260 die Gebrüder von Herda Zeugen sind für Burkhard von Brandenburg. Auch später belegt durch Vormundschaften, z.B. im 16. Jahrh. über die Kinder von Bastian v. H. HstAM, Bestand 17d/v.Herda 5 und 9). Die Brandenburg verfiel, sodaß im 17. Jahrhundert die von Herda in das Dorf Lauchröden zogen, s. Abb. 3-13.
229 Spangenberg, S. 201. Die Macht der Fuldaer schwindet. V. Herda aber bereits vor der thüringischen Zeit beherrschend in Gerstungen. Etwa zum gleichen Zeitpunkt kommt die Burg Altensein (Bad Liebenstein) an die v. Herda. Als thüringischer Amtmann (noch von Fulda eingesetzt) erscheint Fritz von Herda, s. Richter, 2002, S. 79. Dort auch Kaufurkunde von Balthasar und seinem Sohn Friedrich von 1402 abgedruckt
230 Fuldaischer Marschall, Hofmarschall beim hessischen Landgrafen Ludwig II., auch Probst in Allendorf (1449-1487?)m oo Elis. V. Weilnau. Da Tod des Probstes 1475 sein soll (StAMarb. 90a-248) unklar die Identität. Mötzsch, J. Das fuldaische Frauenkloster Allendorf bei Bad Salzungen. Archiv mittelalt. Kirchengeschichte 50(1998) S. 155-189, Lit. 182.
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Dr.-Ing. Adalbert Rabich, 2006, Das adlige Geschlecht derer von Herda und seine Beziehung zu Thüringen, insbesondere zur Region und Bevölkerung des Werrabogens und um das Dorf Herda, München, GRIN Verlag GmbH
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für meine freiwillige und ehrenamtliche Erstellung eines Info-Flyers zur der ungewöhnlich prachtvollen ev. Kirche in Wommen suche ich Zusammenhänge zwischen Albrecht Eberhard von dem Brinck und seiner Mutter geb. von Herda sowie Major Walrab von Herda, geb. 1716 und seienr Gemahlin Friderika Juliana geb. von dem Brinck.
Zu der Zeit waren die von dem Brinck Erb- und Gerichtsherren in Wommen und auf der Brandenburg.
Kann mir da jemand weiter helfen, ohne dass ich gleich ein Buch kaufen muss, von dem ich evt. wenn überhaupt nur ca. 1% des Inhalts verwerten kann?
mfg GvRandow: gr@randow.com
vor 38 Tagen-