Kurzfassung
Die „elektronische Patientenakte“ wird mittlerweile zunehmend als Patientenakte mit dem Ziel der einrichtungsübergreifenden Nutzung von Patientendaten verstanden. Der Artikel „Elektronische Patientenakte“ in Wikipedia 1 geht bei der Erklärung des Begriffes von einem System aus, bei dem institutionsübergreifend auf Patientendaten zugegriffen werden kann. Lediglich vereinzelt wird der Begriff dahingehend verwendet, dass Patientendaten jeglicher Art einfach nur elektronisch gespeichert bzw. verarbeitet werden. Auch im Rahmen der Gesundheitsreform werden mit der „elektronischen Patientenakte“ medizinische Informationen über Patienten zentral gespeichert.
Von einer institutionsübergreifenden Patientenakte gehe ich auch in dieser Studienarbeit aus. Im Jahr 2006 wird in Deutschland die sogenannte „Gesundheitskarte“ eingeführt. Sie ersetzt die bisherige Krankenversichertenkarte und wird in einer späteren Ausbaustufe die elektronische Patientenakte beinhalten. Mit der Einführung der Karte werden auf dem Speicherchip bzw. im zentralen System freiwillig Notfalldaten (Impfungen, Allergien, Blutgruppe etc.) und elektronische Rezepte gespeichert, weitere Funktionen kommen in weiteren Ausbaustufen. Die Digitalisierung der medizinischen Versorgung in Deutschland gehört zu den anspruchsvollsten IT-Projekten weltweit. Experten rechnen mit rund 11 Milliarden Daten-Transaktionen pro Jahr und schätzen das Datenaufkommen auf mindestens 23,6 Terabyte pro Jahr - und das ohne die Bilddaten, die durch moderne bildgebende Verfahren wie Computertomographie oder Magnetresonanztherapie geliefert werden.
Aufgrund der Brisanz des Themas gehe ich in dieser Studienarbeit deshalb näher auf die „Ge-sundheitskarte“ und weiteren Funktionen, auch abgesehen von der elektronischen Patientenakte, ein. Beispielsweise wird das „eRezept“, das neue elektronische Rezept, dass mit der Einführung der Gesundheitskarte das Papierrezept ersetzt, in meiner Arbeit genauer beschrieben. Die elektronische Patientenakte stelle ich größtenteils in Zusammenhang mit der „Gesundheitskarte“. Der Hauptteil besteht aus zwei Teilen: Probleme eines dezentralen Systems und die Möglichkeiten eines zentralen Systems (anhand dem Praxisbeispiel „Gesundheitskarte“) werden ebenso diskutiert wie Datenschutz-/Datensicherheitsprobleme und die Lösungsmöglichkeiten in diesem Zusammenhang bei der „Gesundheitskarte“.
1 Vgl. [WIKI-2]
EINLEITUNG
Inhaltsverzeichnis
Kurzfassung. 3
Abk ürzungsverzeichnis 6
Abbildungsverzeichnis 7
1 Einleitung 8
1.1 Motivation 8
1.2 Problemstellung und -abgrenzung 9
1.3 Ziel der Arbeit 9
1.4 Vorgehen 10
2 Grundlagen. 11
2.1 Die „Gesundheitskarte“ 11
2.1.1 Allgemeine Informationen 11
2.1.2 Rechtliche Grundlagen 11
2.1.3 Technische Grundlagen 12
2.1.4 Organisatorische Grundlagen 14
2.1.5 Heilberufsausweis und Gesundheitskarte im Detail. 14
2.1.6 Das elektronische Rezept: „eRezept“ 16
2.1.7 Pilotprojekt in Schleswig-Holstein 17
2.1.8 Ähnliche Projekte im Ausland 18
3 Problemanalyse 21
3.1 Die Papierakte das System vor der Gesundheitskarte. 21
3.1.1 Qualitative Defizite einer dezentralen Akte 21
3.1.2 Hohe Kosten beim jetzigen System 22
3.1.3 Datenschutz und Datensicherheit 22
3.2 Kritik am zentralen System: Datenschutz, Datensicherheit, Kosten. 22
3.2.1 Recht auf informationelle Selbstbestimmung - spätere
Gesetzes änderungen? 23
3.2.2 Hochverfügbarkeit vorausgesetzt 24
3.2.3 Hacker-Angriffe 24
3.2.4 Nutzung externer Patientenakten 25
3.3 Zusammenfassung. 25
4 Lösungskonzept 26
4.1 Lösungskonzept der elektronische Patientenakte - Beispiel anhand der
Gesundheitskarte 26
4.1.1 Qualitative Verbesserungen. 26
4.1.2 Langfristige Kostensenkungen 27
Elektronische Patientenakte 4
EINLEITUNG
4.2 Das Datenschutz-Lösungskonzept der Gesundheitskarte. 27
4.3 Zusammenfassung. 28
5 Zusammenfassung und Ausblick 29
5.1 Aktueller Stand 29
5.2 Ausblick 29
Quellenverzeichnis. 31
Stichwortverzeichnis. 33
Elektronische Patientenakte 5
Abkürzungsverzeichnis
BDSG Bundesdatenschutzgesetz BMGS Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung EHIC Electronic Health Insurance Card EPA Elektronische Patientenakte GINA Gesundheits-Information-Netzwerk-Architektur GKV Gesetzliche Krankenversicherung GMG GKV-Modernisierungsgesetz HBA Heilberufsausweis IBM International Business Machines, Computerfirma PIN Persönliche Identifikationsnummer SGB Sozialgesetzbuch SAP dt. Softwarehersteller SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Abbildungsverzeichnis
Seite
Abbildung 1: Stufenweise Einführung der Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte .............................Fehler! Textmarke nicht definiert.2 Abbildung 2: Elektronische Gesundheitskarte (Vorderseite) ........................................ 14 Abbildung 3: Elektronische Gesundheitskarte (Rückseite)........................................... 15 Abbildung 4: Arztausweis.............................................................................................. 16 Abbildung 5: Gesundheitskarte Schleswig-Holstein ..................................................... 17
1 Einleitung
1.1 Motivation
Informations- und Kommunikationstechnologien haben bereits zu zahlreichen und vielseitigen Veränderungen in der Wirtschaft und Gesellschaft geführt. Informationen sind durch das Internet überall und jederzeit verfügbar - ohne großen finanziellen und zeitlichen Aufwand. Politik, Wirtschaft und die gesamte Gesellschaft stehen durch das „Informationszeitalter“ vor immer neuen Fragestellungen und Herausforderungen, wovon auch das Gesundheitswesen betroffen ist. Durch entscheidende Vorteile wurden und werden im Gesundheitssektor konventionelle Systeme immer mehr durch elektronische Systeme ersetzt. Die Kosten sinken, die (technische) Qualität steigt.
Die Vielfalt realisierter Lösungen ist jedoch sehr groß. Damit die Daten der elektronischen Patientenakte nicht nur in der jeweiligen Klinik genutzt werden können, müssen die Bestandteile der EPA (= Elektronische Patientenakte) und ihre Übertragung standardisiert werden. Die einrichtungsübergreifende, elektronische Patientenakte ist das eigentliche Ziel der elektronischen Kommunikation im Gesundheitswesen.
Die Vorteile der institutionsübergreifenden EPA scheinen auf der Hand zu liegen: Doppeluntersuchungen werden vermieden, Arzneimittelrisiken von Arzt zu Arzt weitergegeben, wichtige Untersuchungsergebnisse gehen nicht verloren und die Kosten im sowieso sehr belasteten Gesundheitswesen können deutlich verringert werden. Vielleicht kann ein Arzt im Notfall auf wichtige Informationen zurückgreifen, die den Tod eines Menschen verhindern. Der erste (positive) Eindruck täuscht vielleicht, denn die EPA wirft auch eine Vielzahl von Fragen bzgl. des Datenschutzes auf, die nicht ungeachtet bleiben sollten. Im Rahmen der Reform des Gesundheitswesens wird die sogenannte Gesundheitskarte im Jahr 2006 in Deutschland schrittweise für alle 80 Millionen Versicherten bundesweit eingeführt werden. 2 Pilottests finden momentan statt.
2 Vgl. [GESU-1]
Mit dieser Einführung wird die „Elektronische Patientenakte“ mehr oder weniger bereits Realität. Umfassende Patienteninformationen können - zumindest in einigen Jahren - einrichtungsübergreifend genutzt werden. Voraussetzung ist jedoch die Zustimmung des Patienten. Die Funktionalität der elektronischen Patientenakte gehört jedoch erst zu einer späteren Ausbaustufe der Gesundheitskarte, zunächst werden sogenannte „elektronische Rezepte“ realisiert und die Speicherung von allgemeinen Versichertendaten möglich sein.
1.2 Problemstellung und -abgrenzung
Die Papierakte und beispielsweise handschriftliche Rezepte entsprechen mit Sicherheit keinesfalls unserem heutigen Informationszeitalter. Riesige Aktenarchive und das Verschicken von Be-funden von Arzt zu Arzt per Post sollten Vergangenheit sein. Die zentrale elektronische Patientenakte ist der Papierakte bzw. der elektronischen Akte innerhalb einer Einrichtung in vielem überlegen. Im ersten Abschnitt der Problemstellung beschäftige ich mich deshalb mit den Problempunkten des alten dezentralen Systems.
Umfassender jedoch beschäftige ich mich im Zusammenhang mit dieser Studienarbeit mit Problemen bzgl. des Datenschutzes und dem Recht auf informationeller Selbstbestimmung, das im Bundesdatenschutzgesetzt verankert ist.
Die „Gesundheitskarte“, die kurz vor der Einführung steht, wird auf der offiziellen Seite des BMGS, www.die-gesundheitskarte.de, beworben. Auf jeder Unterseite dieser offiziellen Website findet man ein Zitat von der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Die elektronische Ge-sundheitskarte ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Lebens- und Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten" 3 . Verschiedenste Vorteile werden detailliert beschrieben, vermutlich soll hiermit eine größtmögliche Akzeptanz beim Volk erreicht werden, um die gewünschten Einspareffekte Realität werden zu lassen. Eine kritische, objektive Auseinandersetzung, vor allem bzgl. des Datenschutzes, fehlt dementsprechend.
Die Gesundheitskarte setzt umfangreiche Änderungen an bestehender Kliniksoftware und Software von Arztpraxen voraus, damit entsprechende Schnittstellen vorhanden sind. Solche technischen Zusammenhänge werden in dieser Studienarbeit nicht behandelt. Vielmehr geht es um die Vorteile eines zentralen Systems und den Datenschutz.
1.3 Ziel der Arbeit
Einrichtungsinterne Akten bringen Probleme mit sich, die mit der institutionsübergreifenden elektronischen Patientenakte gelöst werden können - letztendlich kann die elektronische Patientenakte mit Sicherheit in manchen Fällen über Leben und Tod entscheiden, da Ärzte auf vorangegangene Untersuchungsergebnisse anderer Ärzte oder sonstige wichtige Daten über den Patienten zugreifen können. Diese Lösungen/Vorteile einer institutionsübergreifenden Patientenakte werden im ersten Teil des Lösungskonzeptes erläutert.
3 Vgl. [GESU-1]
Arbeit zitieren:
Martin Zipfel, 2006, Elektronische Patientenakte - 'gläserner Patient' oder der Weg aus der Krise des Gesundheitswesens?, München, GRIN Verlag GmbH
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