Die Europäische Währung
von: Matthias Endlich
I Inhaltsverzeichnis
I Inhaltsverzeichnis Seite 1
II Abkürzungsverzeichnis Seite 2
1. Einleitung Seite 3
2. Die Vorgeschichte Seite 3
2.1 Von der Montanunion bis zum „Werner – Plan“ Seite 3
2.2 Vom Europäischen Währungssystem bis zum „Delors – Bericht“ Seite 5
2.3 Vom Maastricht – Vertrag bis zur Einführung des Euro Seite 6
2.4 Von den ersten Tage des Euro Seite 8
2.5 Der Euro als Bargeld Seite 9
3. Die Konvergenzkriterien Seite 12
3.1 Fiskalische Kriterien Seite 13
3.2 Monetäre Kriterien Seite 13
4. Risiken und Vorteile mit dem Euro Seite 15
4.1 Risiken Seite 15
4.2 Vorteile Seite 18
5. Ausblick und Schlussgedanken Seite 22
III Abbildungsverzeichnis Seite 25
IV Tabellenverzeichnis Seite 25
V Literaturverzeichnis Seite 26
Abkürzungsverzeichnis
ECOFIN = Rat Ministerrat der EU in der Zusammensetzung der Wirtschafts- und Finanzminister
ECU = European Currency Unit (Europäische Währungseinheit)
EEA = Einheitliche Europäische Akte
EG = Europäische Gemeinschaft
EGKS = Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
EGV = Vertrag über die Europäische Gemeinschaft
ESZB = Europäisches System der Zentralbanken
EU = Europäische Union
EURATOM = Europäische Atomgemeinschaft
EWG = Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EWI = Europäisches Währungsinstitut
EWS = Europäisches Währungssystem
EWWU = Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
EZB = Europäische Zentralbank
1. Einleitung
Ein Meilenstein in der europäischen Integrationsgeschichte stellt die dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion dar. Am 1. Januar 1999 wurde die einheitliche Währung, der Euro eingeführt. Es war das erste Mal, dass souveräne Staaten ihre staatliche Hoheit auf dem Gebiet des Geldwesens zugunsten einer neu geschaffenen supranationalen Institution aufgaben. Die nationalen Währungen gingen in einem gemeinsamen, einheitlichen Geld auf. Der Euro verkörpert seit diesem Zeitpunkt in elf Staaten mit einer Bevölkerung von knapp 300 Millionen Menschen die offizielle Zahlungs- und Transfer- und somit Einheitswährung im europäischen Währungsraum. Die geldpolitische Verantwortung wurde von den nationalen Zentralbanken auf das Eurosystem übertragen. Bis zur Bargeldeinführung des Euro vergingen noch zwei Jahre bis dann am 1. Januar 2002 die ersten Euro – Banknoten aus den Geldautomaten gezogen werden konnten. Der Bargeldumtausch der einzelnen nationalen Währungen zu Euro konnte offiziell bis zum 30. Juni 2002 erfolgen. Ab dem 1. Juli 2002 ist der Euro die alleinige gesetzliche Währung der Europäischen Union. Damit diese letzten Schritte zur Einheitswährung gelingen konnten, war eine langwierige Entwicklung notwendig. Diese Arbeit soll über die geschichtliche Entwicklung und die Konvergenzkriterien als Einführungshürde des Euro Auskunft geben, darüber hinaus, die Vor- und Nachteile beschreiben und einen Ausblick in die Zukunft des Euro geben.
2. Die Vorgeschichte
Die gemeinsame Währung in Europa hat eine lange und wechselvolle Entwicklungsgeschichte hinter sich. So liegt die Idee einer Europaintegration schon mehr als fünf Jahrzehnte zurück. Im folgenden ist eine umfassende Chronik der Entwicklung zum einheitlichen Europa dargestellt.
2.1 Von der Montanunion bis zum „Werner – Plan“
Am 18. April 1951 schlossen sich die Benelux – Staaten, Frankreich, Italien und die Bundesrepublik Deutschland durch den Pariser Vertrag1 zu der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zusammen.
Abb. 1: Die Unterzeichnung der Römischen Verträge 1957. [Abbildung in der Downloaddatei vorhanden]
Die EGKS, auch „Montanunion“ genannt, kann somit als Sprungbrett der europäischen Integrationsgeschichte bezeichnet werden. Sie war die „[...] erste überstaatliche Organisation auf dem Weg zur wirtschaftlichen und politischen Integration Europas, [...] [und] ging auf den so genannten Schumanplan des französischen Außenministers Robert Schuman zurück, der 1950 die Errichtung einer supranationalen Koordinations- und Kontrollbehörde für die deutsche und die französische Kohle- und Stahlproduktion vorschlug“ 2. Die Römischen Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft3. Sie sind die Gründungsverträge der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) die von den Staaten Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet wurden. Die Beseitigung von Handelshemmnissen zwischen den Mitgliedstaaten, eine gemeinsame Verkehrs- und Agrarpolitik und freier Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr sind einige der bis heute gültigen Ziele der EWG.4 In den Verträgen wurde auch der Zusammenschluss der EWG – Staaten zur Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) festgelegt. Weiterhin erfolgte 1959 ein Währungsabkommen, mit dem ein Hilfsfonds für vorübergehende Zahlungsbilanzschwierigkeiten verbunden war. Die Präsidenten der Zentralbanken der EWG – Mitgliedstaaten bildeten am 8. Mai 1964 den sogenannten "Gouverneursausschuss", ein erstes Zeichen für eine einheitlichere Geldpolitik in Europa. Durch den Fusionsvertrag der Organe Ministerrat und Kommission der Organisationen EGKS, EWG und EURATOM am 8. April 19655 entstand die Europäische Gemeinschaft (EG). Die gemeinsamen Organe wurden zusammengeschlossen, die Organisationen blieben jedoch formalrechtlich selbständig. Pierre Werner, damaliger Ministerpräsident Luxemburgs, legte am 7. / 8. Oktober 1970 einen Vorschlag zur Verwirklichung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) in drei Schritten vor. Im sogenannten „Werner – Plan“ war die erste Stufe für den 1. Januar 1971, die dritte Stufe für 1980 vorgesehen. Am 21. März 1972 wurde der Europäische Währungsverbund gegründet, in dessen „Währungsschlange“ die Wechselkurse der Währungen der teilnehmenden Länder nur noch um höchstens 2,25 Prozent von Leitkursen abweichen durften. Bei der sogenannten ‚Norderweiterung’ traten Dänemark, Großbritannien und Irland 1973 der EG bei. Der „Werner – Plan“ wurde dann 1977 aufgegeben, nachdem schon 1973 der erste Anlauf zur WWU durch schwere Niederschläge, wie Dollarkrise, Ölpreisschock und gegensätzliche Standpunkte zur Wirtschaftspolitik, scheiterte. Daraufhin gehörten 1978 nur noch die Länder Deutschland, Dänemark, Belgien, Luxemburg und die Niederlande der Währungsschlange an.6
2.2 Vom Europäischen Währungssystem bis zum „Delors – Bericht“
[...]
1 Der Pariser Vertrag trat am 25. Juli 1952 in Kraft. Er wurde am 23. Juli 2002 außer Kraft gesetzt. Die Europäische Währung – Rückblick und Vorschau ~ Chancen und Risiken
2 "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl." Microsoft® Encarta® Enzyklopädie 2001. © 1993 - 2000 Microsoft Corporation.
3 Die Römischen Verträge wurden am 25. März 1957 in Rom unterzeichnet.
4 vgl.: "Römische Verträge." Microsoft® Encarta® Enzyklopädie 2001. © 1993-2000 Microsoft Corporation.
5 Der Vertrag trat am 1. Juli 1967 in Kraft.
6 vgl.: http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/16/0,1367,WIRT-3594-3824,00.html (Zugriff am 21.07.03)
Arbeit zitieren:
Matthias Endlich, 2004, Die Europäische Währung, München, GRIN Verlag GmbH
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