II
Inhaltsverzeichnis .......................................................................................... II
Abk ürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis III
1 Einleitung 1
2. Grundgesetz und soziale Marktwirtschaft in der Theorie 1
2.1. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 1
2.1.1. Aufbau des Grundgesetzes 2
2.1.2. Wirtschaftspolitisch relevante Vorschriften des Grundgesetzes 2
2.1.2.1. Die Freiheitsverbürgungen 2
2.1.2.2. Das allgemeine Gleichheitsrecht 5
2.1.2.3. Das Sozialstaatsprinzip 5
2.1.3. Grundgesetzlich programmierte Interdependenzen und 6
Spannungsfelder
2.2. Die Theorie der sozialen Marktwirtschaft 6
2.2.1. Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft 7
2.2.2. Stilelemente der Sozialen Marktwirtschaft 8
2.3. Konformität der Sozialen Marktwirtschaft nach M.-Amarck zum 10
Grundgesetz der BRD
2.3.1. Freiheitsverbürgen im Grundgesetz und Wettbewerbsprozess der 11
sozialen Marktwirtschaft
2.3.2. Sozialer Ausgleich und Sozialstaatsprinzip 11
3. Reale Wirtschaftsordnung vs. Soziale Marktwirtschaft 11
3.1. Umsetzung des Konzepts der Soz. Marktwirtschaft in die Praxis. 12
3.2. Die Umsetzung des Konzepts in den ersten Jahren. 13
3.3. Einführung des Stabilitätsgesetzes von 1967 14
3.3.1. Systemimmanente Probleme der Globalsteuerung 15
4. Kennzahlen zur Wirtschaftsentwicklung im Zeitverlauf 16
4.1. Das Bruttoinlandsprodukt 17
4.2. Die Arbeitslosenentwicklung 18
4.3. Preisniveaustabilität 19
5. Schlussthesen 20
5.1. Grundgesetz und Zielvorstellungen der Sozialen Marktwirtschaft 20
5.2. Soziale Marktwirtschaft und reale Wirtschaftsordnung 20
(Globalsteuerung)
Literaturverzeichnis 22
III
Abkürzungsverzeichnis
a.a.O. am angegebenen Ort Art. Artikel Bd. Band BIP Bruttoinlandsprodukt Bzw. beziehungsweise Dr. Doktor evtl. eventuell GG. Grundgesetz h.M. herrschende Meinung i.S. im Sinne Prof. Professor Rdnr. Randnummer S. Seite SS Sommersemester Soz. Sozialen StabG. Stabilitätsgesetz u.a. und anderen URL Uniform Resource Locator v.a. vor allem vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel
Abbildungsverzeichnis
Freiheitsgrade und abgeleitete Systemformen 1 Abbildung 1: BIP im Verlauf der letzten 50 Jahre 2 Abbildung 2:
Arbeitslosigkeit in den letzten 50 Jahren 3 Abbildung 3:
1 modifizierte Grafik nach Hartmann, Volks- und Weltwirtschaft, Merkur Verlag Rinteln, 1993
2 bis 1990 in jeweiligen Preisen von 1991; ab 1991 in jeweiligen Preisen von 1995
3 bis 1990 früheres Bundesgebiet; ab 1991 Gesamtdeutschland; Arbeitslose in % der
abhängigen Erwerbspersonen (ohne Soldaten)
4 bis 1991 früheres Bundesgebiet 1991 = 100 %; ab 1992 Gesamtdeutschland früheres
Bundesgebiet 1995 = 100 %
1. Einleitung
Ziel dieser Seminararbeit ist es, die grundgesetzliche Legitimation der Sozialen Marktwirtschaft herauszustellen. Ein weiteres Ziel ist es, etwaige Unterschiede und Gemeinsamkeiten der originären sozialen Marktwirtschaft nach Müller-Armack und der in der BRD praktizierten Wirtschaftsordnung herauszufiltern.
Zu Beginn wird kurz der Aufbau des GG erläutert, sowie die wirtschaftspolitisch relevanten Vorschriften benannt und in ihren Gestaltungsformen interpretiert. Nach Darstellung der Kernelemente und Zielsetzungen der sozialen Marktwirtschaft wird überprüft, ob sich aus den grundgesetzlich vorgegeben Gestaltungsmöglichkeiten ein Leitbild der sozialen Marktwirtschaft ableiten oder zumindest rechtfertigen lässt. Eventuelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Grundgesetz und den Kernelementen der sozialen Marktwirtschaft sind eine zentrale Problemstellung dieser Arbeit.
Hiernach wird die aktuell in der BRD vorherrschende Wirtschaftsordnung analysiert und mit dem Leitbild Sozialen Marktwirtschaft verglichen. Zur besonderen Betonung soll v.a. überprüft werden, ob sich die Zielsetzungen, Umgebungsvariablen und Instrumenteneinsatz von heute signifikant von der Entstehungs-Situation der sozialen Marktwirtschaft unterscheiden.
2. Grundgesetz und soziale Marktwirtschaft in der Theorie
2.1. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 durch den Parlamentarischen Rat verkündet, nachdem vorher die Volksvertretungen der Länder den Gesetzentwurf annahmen. Es stellt die rechtliche und politische Grundordnung der BRD dar. Betont wird explizit, dass es sich nicht um eine Verfassung handelt, wie es auch im Schlussartikel 146 zum Ausdruck kommt. Dabei ist es aber auch kein starres Gefüge mit festen Vorschriften, sondern gibt in vielen Teilbereichen nur die grobe Richtung vor.
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Außerdem wird es von Zeit zu Zeit novelliert, wofür man mehrheitsfähige Zweidrittel-Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat benötigt. Bis heute wurde das Grundgesetz insgesamt 139 mal geändert, bzw. ergänzt.
2.1.1. Aufbau des Grundgesetzes
Das GG ist nicht wie üblich bei anderen Gesetzen nach Paragraphen sondern nach Artikeln geordnet, die sich in 12 Abschnitten einteilen lassen, etwa die Grundrechte [ Art. 1 - 19], die Stellung des Bundes und der Länder [Art. 20 -37], usw.
Für das Wirtschaftssystem der BRD gibt es keinen besonderen Abschnitt, der eine besondere Wirtschaftsform vorschreibt, vielmehr findet man in einzelnen Artikeln verschiedene Vorschriften und Hinweise, die eine soziale Marktwirtschaft vielleicht ermöglichten, aber nicht zwingend vorschreiben. Diese Vorschriften lassen in ihren jeweiligen Bereichen einen ziemlich großen Interpretations- und Gestaltungsraum offen, in dem sich die soziale Marktwirtschaft natürlich widerspiegeln könnte.
2.1.2. Wirtschaftspolitisch relevante Vorschriften des Grundgesetzes
Das Grundgesetz äußert sich in den 3 großen Bereichen Freiheitsverbürgungen, allgemeines Gleichheitsrecht sowie dem
Sozialstaatsprinzip, zur wirtschaftlichen Ordnung Deutschlands. Diese Bereiche sollen die drei großen Forderungen der Neuzeit nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit Geltung verschaffen und gleichzeitig eingrenzen.
2.1.2.1. Die Freiheitsverbürgungen
Die Freiheitsrechte bestimmen inhaltlich wesentliche Bereiche der Würde des Menschen, es werden also Freiheitsräume gesichert, die auch für die wirtschaftlichen Aktivitäten notwendig sind. Hierzu gehören:
1. Das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit - [Art. 2 Abs. 1 GG]
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Auf die Wirtschaftsordnung angewandt bedeutet diese Vorschrift die Sicherung der Vertragsfreiheit, der Gewerbefreiheit, der Werbefreiheit sowie weiteren, noch unbenannten Freiheiten, soweit sie nicht gegen andere verfassungsrechtliche Normen verstoßen. Nur wenn diese Freiheiten bestehen, kann der Preis der Koordinationsmechanismus der Wirtschaft sein. 5 Andererseits werden die gebotenen Freiheitsrechte dort beschnitten, wo ausbeuterische und sittenwidrige Rechtsgeschäfte zu befürchten sind. Damit wird nach der Maxime gehandelt, soviel Freiheit wie möglich, soviel staatliche Eingriffe wie nötig. Alles in allem kann Art. 2 I als die Magma Charta 6 gegen eine reine Zentralverwaltungswirtschaft verstanden werden.
2. Das Recht auf Meinungsfreiheit - [Art. 5 GG] Um die wirtschaftliche Freiheit zu garantieren, muss es ein Recht auf Meinungsfreiheit geben. Im wirtschaftlichen Sinne bedeutet der Begriff freie Meinungsäußerung aber eben auch die ungestörte Kommunikation 7 der Wirtschaftssubjekte untereinander. Hierdurch wird auch der Preisbildungsmechanismus, der einer Marktwirtschaft zugrunde liegen muss, garantiert.
3. Die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit - [Art. 9 Abs. 1 und Abs. 3 GG]
Eng mit dem Freiheitsgrundsatz ist auch das Recht auf Vereinigungsfreiheit verknüpft. In Abs. 1 wird das Recht aus wirtschaftlicher Sicht beschrieben, Firmen zu gründen, die privatwirtschaftlichen Interessen dienen. Abs. 3 geht noch etwas weiter, in dem es staatlich unabhängige Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zulässt, die eine unabhängige Tarifautonomie besitzen. Hierdurch verzichtet der Staat auf einen Teil seiner sozialpolitischen wie auch wirtschaftspolitischen Entscheidungsbefugnis in Fragen des Preises für den Faktor Arbeit.
5
Hartmann, B., in: Volks- und Weltwirtschaft, S. 128
6 Dürig, G., in: Maunz-Dürig-Herzog-Scholz, a.a.O. Art. 2 Abs.I Rdnr.. 46
7 Herzog, R., in Maunz-Dürig-Herzog-Scholz, Grundgesetz, Art. 5 Rdnr. 50 ff; a.A.. die h.M.
VII
4. Die Berufsfreiheit - [Art. 12 GG] Oberflächlich betrachtet wird jedem Deutschen das Recht eingeräumt, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Hieraus resultiert allerdings auch die Gewerbe- und Unternehmensfreiheit, wodurch der Staat Entscheidungen über Art und Menge der Produktion und Investitionen, über die Art und Weise der Verteilung usw. außer Hand gibt. Dem Staat sind folglich enge Grenzen für eine Reglementierung auf den Gebieten der Berufs- und Wirtschaftsordnung gesetzt, die er nur überschreiten darf, sofern es das Gemeinwohl erfordert.
Eine weitere Nuance dieses Artikels ist die Aufforderung an den Staat, dafür Sorge zu tragen, dass genügend Arbeitsplätze zu Verfügung stehen, sowie das hieraus resultierende Ziel der Vollbeschäftigung und des stetigen Wachstums. 8
5. Die Eigentumsgarantie und das Erbrecht - [Art. 14 GG] Die Entscheidung, für den Schutz des privaten Eigentums und des Erbrechts einzustehen, strahlt in alle wirtschaftlichen Bereiche aus. Mit der Möglichkeit zur Erlangung von privaten Eigentum wird ein bedeutender Anreiz zum Wirtschaften gegeben, der in Zentralverwaltungswirtschaften ohne privates wirtschaftliches Eigentum nicht besteht. Allerdings unterliegt das Eigentum auch gewissen Einschränkungen, nämlich dann, wenn der Eigentumserwerb verboten ist oder sonst wie ein Missbrauch des Eigentums zu befürchten ist. In diesen Fällen ist die Erlangung an Eigentum gar nicht erst möglich. Daneben hat der Staat aber auch die Möglichkeit unter den Gründen des Gemeinwohls in die Souveränität des Privateigentums einzugreifen. Hierzu wird aber eine genaue Abwägung von individuellen und gemeinwohlgerichteten Interessen durch die Gerichtsbarkeit gewährt.
8
Dieses Wachstum ist aber ausdrücklich nicht quantifiziert, vgl. hierzu die Globalsteuerung,
Stabilitätsgesetz.
Arbeit zitieren:
Markus Bratke, 2002, Soziale Marktwirtschaft und Grundgesetz - Leitbild vs. reale Wirtschaftsordnung, München, GRIN Verlag GmbH
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