Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung 1
II. Rahmenbedingungen eines Rechtsstaats 1
III. Rechtsstaat in Brasilien
3.1. Rechtsstaatliche Normen in der Verfassung von 1988 2
3.2. Situation der Rechtsstaatlichkeit heute 3
3.3. Historische Ursachen für das Nichtfunktionieren des Rechtsstaats 3
3.4. Problembeispiel: Straflosigkeit 5
IV. Innovative Ansätze für mehr Rechtsstaatlichkeit 6
V. Schlussbemerkung 7
VI. Quellenverzeichnis 8
II
I. Einleitung
Auch nach der zwanzigjährigen Militärdiktatur und der darauf folgenden Transition vom autoritären zum demokratischen System, ist die Lage der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Brasilien verheerend: Das Vorgehen der Polizei ist brutal und oft rücksichtslos, noch immer dient Folter als Ermittlungsmethode, die Haftbedingungen sind desolat, die Rechte von Landarbeitern und Indios werden mit Füßen getreten. Die Justiz gilt als korruptionsanfällig, ineffizient, für sozial schwache Gesellschaftsschichten schwer zugänglich und gegenüber den Mächtigen der Gesellschaft allzu nachsichtig. Kurzum: Die Ansprüche eines Rechtsstaates werden in Brasilien ganz und gar nicht erfüllt, auch wenn die heute geltende Verfassung von 1988 formal als eine der fortschrittlichsten der Welt gilt. In dieser Hausarbeit möchte ich der Frage nachgehen, warum der Rechtsstaat in Brasilien nicht funktioniert und als Problembeispiel die Straflosigkeit vor der Justiz heranziehen. Abschließend möchte ich aufzeigen, welche innovativen Ansätze es zur Lösung der vielen Probleme gibt.
II. Rahmenbedingungen eines Rechtsstaats
Ideengeschichtlicher Ausgangspunkt des Rechtsstaats ist der Autonomieanspruch des Individuums, das aus seiner Rolle als unmündiger Untertan austreten und Bürger sein will. Das Konzept des Rechtsstaats wurde entwickelt, um die Staatsmacht in die Schranken zu weisen und willkürliche Eingriffe in die gesellschaftlichen Prozesse zu unterbinden, es basierte auf dem Ruf nach Freiheit und Sicherheit. Um diese Ansprüche zu erfüllen, müssen in einem Rechtsstaat unter anderem die folgenden Bedingungen erfüllt sein: erstens muss das Prinzip der Gewaltenteilung gelten, zweitens muss die Staatsgewalt an Recht und Gesetz gebunden sein und drittens muss es eine Schutzgarantie für die Schutz- und Freiheitsrechte der Bürger geben (Waldmann 2002: 82).
Die Verfassung ist die Basis für den Aufbau eines Rechtsstaats, da sie den Grundkonsens der Bürger, die in ihrem Schutz leben, widerspiegelt. In ihr sollen die fundamentalen Werte der Gesellschaft festgehalten werden, die staatlichen Institutionen zur Gestaltung des öffentlichen Lebens geschaffen, und letztlich die
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Verfahren zur Entscheidungsfindung innerhalb des Staates geregelt werden. III. Rechstaat in Brasilien
3.1. Rechtsstaatliche Normen in der Verfassung von 1988
Die brasilianische Verfassung gilt formal im weltweiten Vergleich als eine der fortschrittlichsten. Artikel 3 bestimmt die vier fundamentalen Staatsziele der Bundesrepublik Brasilien: 1. der Aufbau einer freien, gerechten und solidarischen Gesellschaft; 2. die Garantie nationaler Entwicklung; 3. die Beseitigung von Armut und unterdurchschnittlichen Lebensbedingungen und die Minderung von sozialen und regionalen Unterschieden, sowie 4. die Förderung des Gemeinwohls ohne Vorurteilnahme gegenüber Herkunft, Rasse, Geschlecht, Hautfarbe und Alter. Die brasilianische Verfassung, die sich aus neun so genannten Titeln zusammensetzt, enthält in ihrem II. Titel „Dos direitos e garantias fundamentais“ einen äußerst umfangreichen Grundrechtskatalog. Dieser II. Titel besteht aus zwei Abschnitten: Im ersten werden die „bürgerlichen Grundrechte und -pflichten“ bestimmt, im zweiten die „sozialen Rechte“.
Artikel 5, der die bürgerlichen Grundrechte und -pflichten normiert, umfasst siebenundsiebzig Bestimmungen - im Vergleich zum deutschen Grundgesetz, das lediglich neunzehn Grundrechte kennt, eine beträchtliche Anzahl. Zu den wichtigsten Normen in Artikel 5 zählen unter anderem die Gleichheit von Mann und Frau (Ziffer 1), das Verbot von Folter (Ziffer 3), die Meinungsfreiheit (Ziffer 4), die Religionsfreiheit (Ziffer 6), das Rassismus-Verbot (Ziffer 42) und die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten (Ziffer 47).
3.2. Situation der Rechtsstaatlichkeit heute
Siebzehn Jahre nach Verabschiedung der Verfassung herrscht immer noch eine sehr große Diskrepanz zwischen dem Anspruch der Verfassung, die aus ihren Bestimmungen hervorgeht, und der Wirklichkeit, nämlich der Umsetzung der
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Arbeit zitieren:
Christian Kreß, 2005, Rechtsstaatlichkeit in Brasilien, München, GRIN Verlag GmbH
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