Bürgerschaftliches Engagement im Gesundheitswesen der BRD


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

29 Seiten, Note: 1,0

Anonym


Leseprobe


Gliederung:

1. Einleitung

2.1. Historische Kontextbedingungen
2.1.1. Einführung des Krankenversicherungsgesetzes
2.1.2. Etablierung der Verbände
2.1.3. Entwicklung des Gesundheitssystems in der neu gegründeten BRD
2.2.1. Korporatisierung des Politikfeldes
2.2.2. Ökonomisierung des Politikfeldes
2.3. Zivilgesellschaftliche Problematik

3. Bürgerschaftliches Engagement im deutschen Gesundheitswesen
3.1. Selbsthilfe im deutschen Gesundheitswesen
3.1.1. Struktur der Selbsthilfeorganisationen
3.1.2. Organisierung der Selbsthilfe auf Bundes- und Landesebene
3.2. Entwicklung der Selbsthilfe
3.2.1. Soziale Bewegung
3.2.2. Ökonomisierung der Selbsthilfe
3.2.3. Selbsthilfe ab den 90ern
3.2.4. Gesundheitspolitik nach 1998
3.3. Der aktivierende Staat

4. Fazit

1. Einleitung

Bürgerschaftliches Engagement, freiwilliger Einsatz für gemeinnützige Zwecke oder ehrenamtliche Tätigkeit sind elementare Bestandteile einer Demokratie. Sie schaffen eine Atmosphäre der Solidarität, der Zugehörigkeit und des Vertrauens und gelten als „soziales Kapital“ eines Gemeinwesens.

In der gesellschaftspolitischen Diskussion hat bürgerschaftliches Engagement in jüngster Zeit zunehmend an Relevanz gewonnen. Dies lag vor allem auch daran, dass im Zuge der Kritik an bestehenden Formen der Sozialstaatlichkeit die Stärkung von Partizipation, Mitgestaltung und Koproduktion durch Bürgerinnen und Bürger in den sozialen Diensten und Einrichtungen einen wichtigen Stellenwert als Reformfaktor einnehmen. Dabei gilt es den Anteil der Zivilgesellschaft an der Wohlfahrtsproduktion, neben Staat, Markt und Familie, neu zu justieren.

Im Bereich des deutschen Gesundheitswesens trifft diese Intention jedoch auf eine sehr spezifische Konstellation an Akteuren und Machtverhältnissen, die eine Neujustierung als schwieriges Unterfangen gestalten. Ziel dieser Arbeit ist es einerseits, den spezifischen Kontext darzustellen, der den Rahmen für die Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements im deutschen Gesundheitswesen vorgibt, um in der Folge den zivilgesellschaftlichen Status Quo in diesem Sektor zu beleuchten.

Dazu soll zunächst auf die historischen Kontextbedingungen eingegangen werden, die, wie sich zeigen wird, für das Verständnis des Gesundheitssystems von elementarer Bedeutung sind. Die Entwicklungsstränge, die sich hierbei feststellen lassen, sollen in einem zweiten Schritt aus zivilgesellschaftlicher Perspektive bewertet werden. Im dritten Teil der Arbeit soll dann explizit auf die existierenden Formen bürgerschaftlichen Engagements im deutschen Gesundheitswesen eingegangen werden.

2.1. Historische Kontextbedingungen

„Kein anderer Sozialversicherungszweig ist noch immer derart sichtbar durch seine Entstehungsgeschichte geprägt und hat seine als Derivate einer historisch-spezifischen Situation zu verstehenden originären Grundstrukturen und Steuerungsprinzipien über Krisen, Kriege und politische Regimewechsel hinweg konservieren können wie die Krankenversicherung.“1

Die Autoren Lamping/Tamm bringen mit diesem Zitat auf den Punkt, dass die historischen Kontextbedingungen beim deutschen Gesundheitswesens eine Schlüsselrolle zum Verständnis des Status Quo einnehmen. Für das Thema dieser Arbeit scheint es daher unerlässlich dieser Tatsache eingangs Rechnung zu tragen.

Es lassen sich dabei zwei charakteristische Entwicklungsstränge feststellen, die für die Rolle der Zivilgesellschaft im Gesundheitssystem von entscheidender Bedeutung sind: zum einen eine zunehmende Korporatisierung des Politikfeldes - die Versorgungsveranwortung im Gesundheitswesen wird zunehmend von der staatlichen Ebene auf gesellschaftliche Verbände übertragen - und zum anderen eine Ökonomisierung des Diskurses - die Debatte in der Gesundheitspolitik wird zunehmend von finanziellen Aspekten bestimmt.

2.1.1. Einführung des Krankenversicherungsgesetzes

Die initiale Idee zur Einführung des Krankenversicherungsgesetzes war kein problemorientiertes Lösungskonzept, sie war vielmehr eine machtpolitische Strategie zur Erhaltung und präventiven Sicherung der Staatsordnung.

Zur Repression der Arbeiterbewegung wurde bereits 1878 das „Sozialistengesetz“ eingeführt, um deren Streben nach politischer Partizipation und demokratischer Gleichstellung von vornherein zu unterbinden. Dass sich die Regierung nun durch die Einführung eines Sozialversicherungssystems der Arbeiterschaft augenscheinlich zuwandte, verfolgte jedoch, wie das Sozialistengesetz, denselben Zweck der Staatskonsolidierung. In einer viel zitierten kaiserlichen Botschaft vom 17.11.1881 wurde deutlich, dass die neue Sozialpolitik in Form von „Zuckerbrot und Peitsche“ mit dem Sozialistengesetz korrelierte. Bismarck dachte durch eine „wohltätige“ Sozialpolitik des Staates die Arbeiterbewegung beschwichtigen zu können.

Er unterschätzte dabei jedoch den Emanzipationswillen der Arbeiterschaft wie sich in der Folge zeigte.2

2.1.2. Etablierung der Verbände

Die Beteiligung gesellschaftlicher Verbände an der Versorgungsverantwortung im Gesundheitssystem hat eine Tradition, die bis auf die Weimarer Republik zurückführt. Schon damals zeichnete sich im System eine Führungsrolle der Ärzte- und Kassenverbände ab. Die Ärzteschaft etablierte sich im Gesundheitswesen als erste Gruppierung, da sie durch gesetzliche Regulierung von einer anfangs heterogenen Gruppe zu einem ärztlichen Einheitsstand zusammengefasst wurde, der durch Kompetenzmonopole von anderen Berufsständen abgegrenzt war.3

Den entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Herausbildung der Krankenkassen markierte das Krankenversicherungsgesetz von 1883. Es organisierte die bereits existierenden Kassenformen und vereinigte deren Merkmale der Versicherungspflicht (aus den kommunalen Zwangshilfskassen), des Selbstverwaltungsprinzips (aus den freien Hilfskassen der Zünfte, Gesellen und Knappschaften) und die Arbeitgebermitwirkung an Finanzierung und Verwaltung der Pflichtversicherung (aus den Fabrikkrankenkassen der Betriebe) in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).4

Die weitere Entwicklung der GKV war einerseits durch die Erweiterung des Leistungskatalogs, andererseits durch die Erweiterung des Mitgliederkreises geprägt. Die ersten wichtigen Schritte nach Einführung des Krankenversicherungsgesetzes waren dabei die Verdoppelung der Bezugsdauer von Krankengeld auf 26 Wochen (1903) und die Aufstockung der Mutterschaftshilfe (1919). Ebenso wurde der Versichertenkreis um die Gruppe der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitnehmer erweitert (1911). Bis dahin übernahmen sieben Kassen den Versicherungsauftrag, wobei jeder Versicherte der Kasse beitreten musste, die

Gemeinwohl - Gesundheitspolitik zwischen Staat, Sozialversicherung und Medizin. Opladen: Leske+Budrich 1994, S.128 seinem Berufsstand zugeordnet war. An der Finanzierung waren die Arbeitnehmer zu zwei Dritteln und die Arbeitgeber zu einem Drittel beteiligt.5

Nach einer Anfangsphase, in der die Aufgaben der Selbstverwaltung in den Kassen ausschließlich von Vertretern der Arbeitgeberseite übernommen wurde, entdeckte die Sozialdemokratie in der Krankenversicherung ihre Chance zur öffentlichen Mitwirkung, da die Mitarbeit in anderen staatlichen Einrichtungen durch das Sozialistengesetz praktisch nicht möglich war. Die Kassen waren in dieser Phase für die Sicherstellung der Ärztlichen Versorgung zuständig. Da die Vertragsärzte ihre Zulassung von den Kassen erhielten befanden sie sich bald in Abhängigkeit zu den zunehmend sozialdemokratisch beherrschten Kassenvorständen. Angesichts dieser Entwicklung formierte sich daher eine Interessengemeinschaft von Staat, Ärzten und Arbeitgebern, die sich dem sozialdemokratischen Einfluss entgegenstellte.6

In der Folge kam es zu einer stetigen Schwächung der Position der Kassen zu Gunsten der Arbeitgeber und vor allem der Ärzteverbände. Mit der Reichsversicherungsordnung von 1911 bis zu den Notverordnungen 1931/32 (bedingt durch den Kostenkonsolidierungszwang am Ausgang der Weimarer Republik) - mit denen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gegründet wurden -, erreichten die Ärzte eine Stärkung ihrer Position durch den Ausbau einer gesetzlich gestützten Autonomie gegenüber den Kassen. Die Gründung der KVen schlug die medizinische Versorgungsverantwortung nun eindeutig der Ärzteseite zu und übertrug den Kassen die Entrichtung der Gesamtvergütung. Damit wurden die Zuständigkeitsverhältnisse und die Korporatisierung im Gesundheitswesen gefestigt.7

Der Regierungsantritt der Nationalsozialisten bedeutete einen weiteren Kompetenzverlust der Kassen. Maßgebliche Entwicklungen waren hierbei die Zerschlagung der Selbstverwaltung, die Verdrängung der jüdischen Kassenärzte (die Entscheidung zum Ärzteausschluss oblag den KVen, die dies zur Verbesserung der Position deutscher Mediziner auch nutzten) und die Neuordnung des Kassenarztrechts (die alle KVen in der KÄVD vereinigte und ihr den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verlieh).8

2.1.3. Entwicklung des Gesundheitssystems in der in der neu gegründeten BRD

Bei der Neugliederung der Bundesrepublik wurde das Verhältnis zwischen Kassen- und Ärzteverbänden auf einem neuen Niveau reguliert. Mit den Gestaltungsgesetzen der frühen fünfziger Jahre (Selbstverwaltungsgesetz 1951; Kassenarztgesetz, Krankenkassenverbandsgesetz 1955) sollte im wesentlichen an die Strukturen am Ende der Weimarer Republik angeknüpft werden. Mit der Einbindung der Verbände bezweckte man eine sozialpolitische Befriedung. Einerseits sollte die Einführung des Körperschaftsstatus der Verbände eine interessenpolitische Mobilisierung mäßigen, andererseits sollte die sich bereits abzeichnende problematische Kostenentwicklung dadurch unter Kontrolle gehalten werden.9 Wohlfahrtliche Leistungen wurden stark ausgebaut, zudem umfasste die GKV durch die Erweiterung des Versichertenkreises ende der 50er Jahre bald 80% der Bevölkerung. Auf die finanziell problematische Entwicklung reagierte erstmalig der damalige Arbeitsminister Blank mit Reformbemühungen. Kernpunkte seines Reformentwurfs 1960 (in modifizierter Form 1962) waren vor allem die Einführung einer Selbstbeteiligung bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen und Einschränkungen in der Selbstverwaltung. Zwar herrschte bei diesen Reformvorhaben auch Uneinigkeit auf Seiten der politischen Akteure, aber das Scheitern der Reform und der Widerstand der Verbände gegen diese Vorschläge prägte das Bild einer „unbezwingbaren Verbandsmacht“, das bis heute nicht obsolet geworden ist.10

Die Kostendämpfungsbemühungen der Regierung wurden angesichts des einsetzenden Wirtschaftsbooms ad acta gelegt, mehr noch, das Gesundheitswesen erfuhr in dieser Phase unter der sozial-liberalen Regierung Schmidt einen starken Leistungsausbau. Unter anderem wurden neben der erneuten Erweiterung des Versichertenkreises (höher verdienende Angestellte, Landwirte, Studenten, Behinderte zählten nun zum Versichertenkreis) mit dem zweiten Krankenversicherungsfinanzierungsgesetz erstmalig präventive Maßnahmen in den Leistungskatalog aufgenommen. Insgesamt wuchs der Anteil der Ausgaben für die GKV am BIP zwischen 1965 und 1975 von 3,5 auf 5,9 Prozent.11

Die günstige Konjunkturlage und Leistungsniveauprobleme in der GKV ermöglichten in dieser Phase einen politischen Konsens um diesen Leistungsausbau zu realisieren. Mit der einsetzenden Ölkrise auf der einen Seite und der in der Aufbauphase initiierten Kostenentwicklungsdynamik auf der anderen Seite trafen jedoch Mitte der 70er Jahre zwei gegensätzliche Faktoren aufeinander, die der Sozialpolitik in der Folgezeit einen scharfen Kostendämpfungskurs aufzwangen. Angesichts der „Kostenexplosion“ im Gesundheitswesen verfolgten die politischen Akteure eine Regulierungspolitik, die neben der Kostendämpfung in der Aufwertung der Selbstverwaltung erhebliches Problemlösungspotential sahen. Mit dem Krankenversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz 1976 mussten die KVen erstmalig die Kassenverbände an der Bedarfsplanung für die kassenärztliche Versorgung beteiligen. Das Kostendämpfungsgesetz 1977 war nach dem Widerstand der Interessensverbände von Ärzten, Apothekern und Pharmaindustrie zwar nur eine sehr verschmälerte Version des ursprünglichen Konzeptes, es leitete jedoch eine weitere Reihe von Spargesetzen ein und gründete die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (KAiG). Die KAiG war zum einen ein Instrument der Kostendämpfungspolitik, zum anderen ein neues Steuerorgan, das auf einem kooperativen Weg, in Abstimmung mit den wichtigsten Akteuren des Gesundheitswesens, Leitlinien zur Entwicklung der Gesundheitspolitik erarbeiten sollte.12

Nach verschiedenen, wenig erfolgreichen Bemühungen, einer erneuten Rezessionswelle in den frühen 80ern durch Kostendämpfungsmaßnahmen zu begegnen (Kostendämpfungs- Ergänzungsgesetz, Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz 1981; Krankenhaus- Neuordnungsgesetz 1984), wurde angesichts steigender Beitragssätze ein Reformimpuls ausgelöst, der zu einer umfassenden Strukturreform führen sollte. Da Durchsetzungsschwierigkeiten einer radikalen Reform absehbar waren, war der Handlungsspielraum von vornherein beschränkt und konzentrierte sich hauptsächlich auf ökonomische Aspekte. Eine längerfristige Kostenstabilisierung und eine Stärkung der Selbstverwaltung zur zukünftigen Regulierungsentlastung des Gesetzgebers waren dabei die primären Ziele.[13]

Das Gesundheitsreformgesetz (GRG), das nach schwierigen Verhandlungen 1988 verabschiedet wurde, stellte jedoch nur einen Kompromiss dar, der dem Anspruch einer Strukturreform nicht gerecht werden konnte. Grundlegende Maßnahmen wie die Organisationsreform der Krankenkassen, eine Verbesserung der Steuerungsinstrumente oder mehr Leistungs- und Kostentransparenz bei Leistungserbringern und GKV konnten nicht durchgesetzt werden.

[...]


1 Lamping, Wolfram/Tamm, Ingo: Die Grundlagen der Krankenversicherung in Deutschland und England: Analyse ihrer Genese, Funktion und politische Ausgestaltung. In: Blanke, Bernhard (Hrsg.):Krankheit und

2 Lamping, Wolfram/Tamm, Ingo: Die Grundlagen der Krankenversicherung in Deutschland und England: Analyse ihrer Genese, Funktion und politische Ausgestaltung. In: Blanke, Bernhard (Hrsg.):Krankheit und Gemeinwohl - Gesundheitspolitik zwischen Staat, Sozialversicherung und Medizin. Opladen: Leske+Budrich 1994, S.128

3 Alber, Jens: Bundesrepublik Deutschland. In: Alber, Jens/Bernardi-Schenkluhn, Brigitte: Westeuropäische Gesundheitssysteme im Vergleich. Frankfurt/Main; New York: Campus 1992, S.37f.

4 Alber, Jens: Bundesrepublik Deutschland. In: Alber, Jens/Bernardi-Schenkluhn, Brigitte: Westeuropäische Gesundheitssysteme im Vergleich. Frankfurt/Main; New York: Campus 1992, S.39

5 Hartmann, Anja: Zwischen Differenzierung und Integration - die Entwicklung des Gesundheitssystems in den Niederlanden und der Bundesrepublik. Opladen: Leske+Budrich 2002, S.108

6 Alber, Jens: Bundesrepublik Deutschland. In: Alber, Jens/Bernardi-Schenkluhn, Brigitte: Westeuropäische Gesundheitssysteme im Vergleich. Frankfurt/Main; New York: Campus 1992, S.46f.

7 Backhaus-Maul, Holger/Olk, Thomas: Von Subsidiarität zu „outcontracting“ - Zum Wandel der Beziehungen von Staat und Wohlfahrtsverbänden in der Sozialpolitik. In: Streek, Wolfgang: Staat und Verbände. PVS Sonderheft 25. Opladen, S.100ff.

8 Alber, Jens: Bundesrepublik Deutschland. In: Alber, Jens/Bernardi-Schenkluhn, Brigitte: Westeuropäische Gesundheitssysteme im Vergleich. Frankfurt/Main; New York: Campus 1992, S.50f.

9 Döhler, Marian/Manow, Philip: Formierung und Wandel eines Politikfeldes - Gesundheitspolitik von Blank zu Seehofer. Köln 1995, S.38f.

10 Döhler, Marian/Manow, Philip: Formierung und Wandel eines Politikfeldes - Gesundheitspolitik von Blank zu Seehofer. Köln 1995, S. 19-29

11 Alber, Jens: Bundesrepublik Deutschland. In: Alber, Jens/Bernardi-Schenkluhn, Brigitte: Westeuropäische Gesundheitssysteme im Vergleich. Frankfurt/Main; New York: Campus 1992, S.60f.

12 Hartmann, Anja: Zwischen Differenzierung und Integration - die Entwicklung des Gesundheitssystems in den Niederlanden und der Bundesrepublik. Opladen: Leske+Budrich 2002, S.150f.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Bürgerschaftliches Engagement im Gesundheitswesen der BRD
Hochschule
Freie Universität Berlin
Veranstaltung
Zivilgesellschaft und das politische System der Bundesrepublik Deutschland
Note
1,0
Jahr
2004
Seiten
29
Katalognummer
V53925
ISBN (eBook)
9783638492423
Dateigröße
449 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bürgerschaftliches, Engagement, Gesundheitswesen, Zivilgesellschaft, System, Bundesrepublik, Deutschland
Arbeit zitieren
Anonym, 2004, Bürgerschaftliches Engagement im Gesundheitswesen der BRD, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53925

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