Inhaltsübersicht
1. Einleitung
2. Von der Fürsorge zur „Volkspflege“
3. Sozialer Rassismus und
seine Auswirkungen auf
die Soziale Arbeit als
Disziplin und Profession
4. Nationalsozialistische Volkswohlfahrt
5. Handlungsfelder der Sozialen
Arbeit und die Umsetzung der
nationalsozialistischen Politik
5.1. Der Umgang mit Armut und die
Behandlung der „Asozialen“
5.2. Ausgrenzende Fürsorge und
„Ballastexistenzen“
5.3. Jugendhilfe und Staatsjugend
5.4. Jugendfürsorge und Strafrecht
6. Fazit, Resümee
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Warum sich nach 60 Jahren mit der Sozialen Theorie und Praxis eines Systems beschäftigen, daß sein selbstpropagiertes Verhaben, ein 1000 Jahre währendes Reich zu schaffen, nach einem
zwölfjährigen Experiment für gescheitert erklären mußte? Tatsächlich veränderten die Nazis während ihrer Herrschaft die Situation in Deutschland und in Europa in Politik und Wirtschaft in einem Ausmaß, daß eine historische Einordnung , eine einhellige abschließende Betrachtung bis heute unmöglich ist. (Vgl. Kuhlmann 2002)
Wir haben es mit einem System zu tun, in dem nach Aly (2005) „gigantische Zeiten“ angebrochen waren: einem technokratischen Staat waren bei der Durchsetzung seiner propagandistischen Ziele weder menschliche („Lebensraumpolitik“) noch materielle (in einem demokratischen Wirtschaftssystem undenkbare Geldbeschaffungspolitik) Grenzen gesetzt. Der „eugenischen
Utopie“ (Weingart 1993, zit. n. Kuhlmann 2002) folgend, sollten Menschen geschaffen werden, die der nationalsozialistischen Ideologie entsprachen. Aufgabe der Sozialen Arbeit war es dabei, als Komplize des Staates, die Fürsorgemaßnahmen nur denen zukommen zu lassen, die dem Typus des „Ariers“ entsprachen. Eine Historisierung ist auch deshalb so schwer, da es sich beim Nationalsozialismus und der Shoa nicht um eine vorübergehende Abkehr von der Moderne handelt, „sondern eher die Zuspitzung des Ordnungsprojektes der Moderne darstellt“. (Kuhlmann 2002) „Die Vernichtungsmaschinerie unterschied sich grundsätzlich nicht von der gesellschaftlichen Ordnung Deutschlands insgesamt. Die Vernichtungsmaschine war eine spezifische Ausprägung dieser Ordnung.“ (Hilberg 1983, zit. n. Bauman 1992) Nach Rubinstein
trägt der Holocaust die „Signatur des zivilisatorischen Fortschritts.“ (Rubinstein 1978, ebenda)
Dies sind für mich Argumente genug, um mich mit dieser Zeit zu beschäftigen: sollten die Lehren, die aus dieser Zeit gezogen werden sollten, die sein, daß es keine „würdigen“ und „unwürdigen“ Hilfeempfänger gibt.
Im Folgenden möchte ich mir einen Überblick über die einzelnen Institutionen - oder was von ihnen aus der Weimarer Zeit übrig geblieben ist - verschaffen und beleuchten, wie die Nazis unser sozialpolitisches Sytem geprägt haben.
Begriffe, die dem reichhaltigen, martialischen Vokabular der Nazis entstammen, habe ich übernommen und in Anführungszeichen gesetzt.
2. Von der Fürsorge zur „Volkspflege“
Nach 1933 kann man nicht mehr von einer Wohlfahrtspflege nach früheren Maßstäben sprechen. (Sünker 1996, zit. n. Kuhlmann 2002) Die Nationalsozialisten benutzten selbst den Begriff „Volkspflege“, der den Ausschluß bestimmter, nämlich nicht zum „Volkskörper“ gehörender Gruppen, impliziert. Adressat
fürsorgerischer Leistungen war nun nicht mehr das hilfsbedürftige Individuum, sondern der „Volkskörper“. Nicht die individuelle Wohlfahrt des Einzelnen war von Interesse, sondern die „Volkswohlfahrt“. Nur die „wertvollen“ Volksgenossen hatten zwar keinen Anspruch auf Sozialleistungen, aber es bestand die Möglichkeit der staatlichen Hilfeleistung, während die
Bevölkerungsgruppen, die nicht zu disziplinieren waren, ausgegrenzt und der Vernichtung preisgegeben wurden. (Kuhlmann 2002) „Die Ausgrenzung der 'Gemeinschaftsfremden' signalisiert zugleich die Definition, die Normsetzung für die 'Volksgenossen'. Der Wohlfahrtsstaat transformiert sich insofern in den 'Wohlverhaltenstaat'. Der Nationalsozialismus stellt dabei den Sonderfall, eine besonders fatale Form jenes
Spannungsverhältnisses zwischen geförderter und geforderter 'Normalität' einerseits und zu behebender oder auszugrenzender 'Unangepaßtheit' andererseits dar“. (Peukert 1986) „Die PflegerInnen des 'Volkskörpers' wandten sich benachteiligten, d.h. durch Arbeitslosigkeit verarmten 'Volksgenossen', bzw. 'deutschen' Müttern und Kindern, vor allem im ländlichen Raum zu. In diesen Bereichen setzten sich im Nationalsozialismus 'moderne' Formen der Fürsorge durch: effizient, funktional und ohne die herablassende Geste bürgerlicher 'Wohltätigkeit'.“ (Kuhlmann 2002)
Arbeit zitieren:
Alexander Pursche, 2005, Soziale Arbeit im Nationalsozialismus, München, GRIN Verlag GmbH
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