I I. Inhaltsverzeichnis
I. Inhaltsverzeichnis
I. Inhaltsverzeichnis I II. Abkürzungsverzeichnis IV III. Hinweise VI IV. Inhalt 1
Einleitung 1. 1
1.1. Motivation für diese Arbeit 1
1.2. Zielsetzung dieser Arbeit 2
1.3. Aufbau 3
Entstehung von Hartz IV 2. 4
2.1. Was ist Hartz IV? 4
2.2. Grund der Reform 4
2.3. Umsetzung durch die Agenda 2010 7
2.4. Gesetzgeberisches Verfahren zu Hartz IV 8
Gesetz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende - 3. SGB II 11
3.1. Gegenstand der Grundsicherung für Arbeit- suchende 11
3.2. Aufgaben und Ziele 11
3.3. Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsberechtigte 12
3.4. Art und Formen der Leistung 15
II
I. Inhaltsverzeichnis
3.4.2. Passive Leistungen 17
3.4.3. Formen der Leistungen 19
Tr äger der Grundsicherung für Arbeitsuchende 20
4.
4.1. Allgemeines 20
4.2. Option nach § 6a 22
4.2.1. Aufgaben und Ziele 22
4.2.2. Zulassungsverfahren 23
4.3. Arbeitsgemeinschaft nach § 44b 24
4.3.1. Aufgaben und Ziele der ARGE 24
4.3.2. Voraussetzungen für die Zusammenarbeit 26
4.3.3. Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten 27
4.3.3.1. Privatrechtliche Rechtsformen 28
4.3.3.2. Öffentlich-rechtliche Rechtsformen 31
4.3.4. Ausgestaltung einer ARGE 34
4.3.4.1. Rechtliche Verpflichtung 34
4.3.4.2. Errichtung eines Job-Centers 35
4.3.4.3. Örtliche Zuständigkeit der ARGE 35
4.3.4.4. Verwaltungsakt- und Widerspruchsbefugnis 36
4.3.4.5. Geschäftsführer 36
4.3.5. Personal 38
4.3.6. Finanzierung 39
4.3.7. Aufsicht 40
III
I. Inhaltsverzeichnis
Umsetzung der ARGE am Beispiel des
5.
Landkreises Emmendingen
41
5.1. Gründe für die Wahl der ARGE 41
5.2. Ziele der ARGE 42
5.3. Organisationsform 43
5.4. Organe der ARGE 44
5.4.1. Trägerversammlung 44
5.4.2. Geschäftsführung 46
5.5. Personelle Besetzung 48
5.6. Aufgabenverteilung 50
5.7. Beratung und Bearbeitung 51
5.8. Strategische Ausrichtung der ARGE 53
5.9. Vor- und Nachteile 57
Schlussbetrachtung
6. 58
V. Literaturverzeichnis VIII
VI. Anlageverzeichnis XV
IV II. Abkürzungsverzeichnis
II. Abkürzungsverzeichnis
AA Agentur für Arbeit Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz Alg I Arbeitslosengeld I Alg II Arbeitslosengeld II ARGE (N) Arbeitsgemeinschaft(en)
BA Bundesagentur für Arbeit BAT Bundes-Angestelltentarifvertrag BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGBl. Bundesgesetzblatt BMWA Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit BR-Drs. Bundesratsdrucksache BRRG Beamtenrechtsrahmengesetz BSHG (a. F.) Bundessozialhilfegesetz (alte Fassung) BT-Drs. Bundestagsdrucksache
DStGB Deutscher Städte- und Gemeindebund
ELREC-KomBeg Elektrorecycling-Kommunale Beschäftigungsgesellschaft evtl. eventuell
ff folgende
GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts GKZ Gesetz über kommunale Zusammenarbeit gem. gemäß
V II. Abkürzungsverzeichnis
GemO Gemeindeordnung für Baden-Württemberg GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
i. V. m. in Verbindung mit
KOG Kommunales Optionsgesetz KomtrZV Kommunalträger-Zulassungsverordnung KT Kommunaler Träger (kreisfreie Städte und Kreise)
LRA Landratsamt LKT Landkreistag Baden-Württemberg
Nr. Nummer NVwZ Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
örV-ARGE öffentlich-rechtlicher Vertrag der Arbeitsgemeinschaft Emmendingen
RL Regelleistungen Rz. Randziffer
S. Seite, Satz SGB II Sozialgesetzbuch -Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB III Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung SGB V Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung
VI II. Abkürzungsverzeichnis
SGB VI Sozialgesetzbuch -Gesetzliche Rentenversicherung SGB X Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren
VA(´s) Verwaltungsakt(e) vgl. vergleiche
WABE Waldkircher Beschäftigungsgesellschaft
VII III. Hinweise
III. Hinweise
Bei der Nennung von Paragrafen des Sozialgesetzbuch Zweites Buch -Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), in der Fassung vom 30. Juli 2004 (BGBl. 2014), wird zur Vereinfachung auf die Bezeichnung des Gesetzes verzichtet.
Um den Lesefluss nicht zu hindern, wird nur die männliche Form verwen- det. Die weibliche Form ist stets mitzudenken.
1 1. Einleitung
IV. Inhalt
1. Einleitung
1.1. Motivation für diese Arbeit
Hartz IV - ein kurzer, hart klingender Name und eine römische Ziffer haben 2004 für viele Emotionen in Deutschland gesorgt. 1 Die Diskussionen darüber füllten das nachrichtenarme Sommerloch leider oft nur mit Schlagzeilen, statt mit fundierter Information. Für die einen bedeutet Hartz IV die größte Attacke auf den Sozialstaat in der Geschichte der Bundesrepublik, für die anderen steht die Formel für den Anfang vom Ende des Reformstaus, in dem Arbeitslose verwaltet, aber nicht in Beschäftigung vermittelt wurden. 2
Durch das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ wie Hartz IV offiziell heißt, werden die bisherigen Leistungen der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige in der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ zusammengeführt. Die neue Leistung, die es ab dem 01. Januar 2005 gibt, wird im Sozialgesetzbuch -Zweites Buch geregelt.
Während meines Praktikums auf dem Sozialamt Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, kam auch ich immer wieder mit Hartz IV in Berührung. Hartz IV war in aller Munde. Die Mitarbeiter des Sozialamtes, der Fachbereich „Offene Hilfe“, das Dezernat Sozial- und Jugendamt, die Verwaltung und der Kreistag sprachen darüber, wie wohl die Zukunft mit Hartz IV aussehen wird, was es mit der neuen Leistung alles auf sich haben wird und vor allem, wie die Umsetzung erfolgreich ablaufen wird.
1 Sturmberger: Hartz IV - Ratgeber, S. 7.
2 Ebenda.
2 1. Einleitung
Mein Interesse an diesem Thema war schnell geweckt. Ich wollte mehr über Hartz IV wissen als das, was in den Medien veröffentlicht wurde. Ich las verschiedene Beiträge zu diesem Thema und stellte fest, dass es viele Informationen zu Hartz IV gibt. In den Medien an sich wurde Hartz IV fast nur negativ dargestellt. Durch das intensive Einarbeiten in die Materie von Hartz IV habe ich erkannt, dass nicht alles negativ ist, was Hartz IV bringen soll. Besonders hat mich die Trägerschaft, wer Hartz IV letztendlich umsetzen soll, interessiert. Für mich war es spannend zu erfahren, zu welchem Ergebnis der Vermittlungsausschuss über die Trägerschaft kam.
Es war für mich klar, dass ich über Hartz IV meine Diplomarbeit schreiben möchte. Als Thema meiner Diplomarbeit habe ich „Die Umsetzung von Hartz IV - am Beispiel der Arbeitsgemeinschaft Emmendingen“ ausgesucht, denn gerade bei der Umsetzung von Hartz IV gab es viele Diskussionen. Ich möchte darstellen, welche Möglichkeiten der Umsetzung es gibt und werde dabei speziell auf die Arbeitsgemeinschaft eingehen. Worum handelt es sich dabei überhaupt?
1.2. Zielsetzung dieser Arbeit
Ziel meiner Arbeit ist es zunächst über Hartz IV zu informieren, das neue Gesetz darzustellen und an das Thema Arbeitsgemeinschaften heranzuführen. Im Folgenden möchte ich dann die Arbeitsgemeinschaft genauer darstellen, aufzeigen, welche Probleme es bei der Gestaltung gibt und was alles beachtet und berücksichtigt werden musste. Ziel meiner Arbeit ist es außerdem, am Praxisbeispiel der Arbeitsgemeinschaft Emmendingen anschaulich zu machen, wie die Arbeitsgemeinschaft entstanden ist und welche Ziele sie hat. Ebenso soll dargestellt werden, wie die Vorgaben des Gesetzgebers von der Arbeitsgemeinschaft Emmendingen in der Praxis umgesetzt wurden. Was musste berücksichtigt werden und welche Probleme haben sich daraus bei der Gestaltung ergeben?
3 1. Einleitung
1.3. Aufbau
Diese Arbeit besteht aus 5 Kapiteln.
Ich beginne nach dieser Einleitung in Kapitel 2 mit der Entstehung von Hartz IV, wobei ich auf die Gründe der Reform, die Umsetzung durch die Agenda 2010 und das gesetzgeberische Verfahren eingehen werde.
In Kapitel 3 werde ich das durch Hartz IV eingeführte SGB II darstellen. Ich möchte dabei kurz und knapp auf den wesentlichen Inhalt vom SGB II eingehen. Ich werde erläutern, welche Ziele und Aufgaben das Gesetz hat, wer berechtigt ist, Leistungen zu erhalten und welche Leistungsarten und Formen es gibt.
Im 4. Kapitel werde ich die Umsetzung von Hartz IV behandeln. Ich werde beide Möglichkeiten der Trägerschaft erläutern und dann zum Thema meiner Diplomarbeit „Umsetzung von Hartz IV - am Bespiel der Arbeitsgemeinschaft Emmendingen“ übergehen. Hierbei möchte ich zu erst die Ziele und Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft, die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit und die Ausgestaltung erläutern. Die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten stellen in diesem Kapitel einen wichtigen Punkt dar. Im letzten Teil dieses Kapitels werde ich auf das Personal, die Finanzierung und die Aufsicht eingehen.
In Kapitel 4 erfolgt die Darstellung anhand des Praxisbeispiels der Arbeitsgemeinschaft Emmendingen.
Kapitel 5 enthält die Schlussbetrachtung.
4 2. Entstehung von Hartz IV
2. Entstehung von Hartz IV
2.1. Was ist Hartz IV?
Hartz IV steht umgangssprachlich für das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ vom 24. Dezember 2003. Es wurde von einer Kommission unter Leitung des VW-Personalvorstands Dr. Peter Hartz erarbeitet. Hartz IV ist ein Gesetz mit 61 Artikeln, durch dessen Art. 1 das ursprünglich 68 Paragrafen umfassende Zweite Buch des Sozialgesetzbuchs - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) in das Sozialgesetzbuch eingeordnet wurde. 3 Wichtigster Bestandteil des Hartz IV-Gesetzes ist die Erbringung der neuen, zusammengeführten Leistung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, die sog. Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Hartz IV - Reform und das damit verbundene SGB II traten am 01. Januar 2005 in Kraft.
2.2. Grund der Reform
„Mit dem so genannten Skandal um die Vermittlungszahlen bei der Bundesagentur für Arbeit hat die Diskussion um die Arbeitsmarktreform eine neue Dynamik erhalten.“ 4 Die Bundesregierung hat daraufhin die notwendigen Konsequenzen gezogen. Sie hat „am 22. Februar 2002 einen Zweistufenplan verabschiedet. Dieser beinhaltet Sofortmaßnahmen, wie die Reform der Führungsstruktur der Bundesanstalt für Arbeit, die Herstellung des uneingeschränkten Wettbewerbs mit privaten Arbeitsvermittlern und Vermittlungsgutscheinen für Arbeitslose (1. Stufe).“ 5
3 Linhart in in SGB II SGB XII AsylbLG, Einführung I B, Rz.:1).
4 Bertelsmann Stiftung u. a.: Job-Center, S. 23.
5 Bundesregierung: Fragen und Antworten.
5 2. Entstehung von Hartz IV
Zur gleichen Zeit wurde die Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ unter Leitung von Dr. Peter Hartz von der Bundesregierung ins Leben gerufen. Die „Hartz-Kommission“ hatte den Auftrag, Vorschläge zu erarbeiten für die Herstellung einer neuen Ordnung auf dem Arbeitsmarkt. 6 Die Umsetzung der Vorschläge ist die 2. Stufe des Zweistufenplans. 7
Der Bericht der Hartz-Kommission wurde am 16. August 2002 dem Bundeskanzler übergeben. Die Kommission hat über den „eigentlichen Organisationsauftrag - wie man aus der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg eine moderne Dienstleistungsorganisation machen kann“ weitere Empfehlungen für eine umfassende Reform des Arbeitsmarktes und der Arbeitsförderung vorgelegt. 8
„Ziel des Hartz-Konzepts ist es, die Arbeitslosigkeit nachhaltig abzubauen.“ 9 Dazu soll die Bundesanstalt für Arbeit zu einem neuen modernen Dienstleistungszentrum umgestaltet werden, damit sie effektiver und kun-denfreundlicher wird. Kernelement des Hartz-Berichtes ist Vereinheitlichung des Leistungsrechts, d.h. die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sollen zusammengeführt werden.
Das bisherige Nebeneinander zweier staatlicher Fürsorgesysteme - der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe für Erwerbsfähige - war ineffizient, intransparent und wenig bürgerfreundlich. 10 Beide steuerfinanzierte Für-sorgeleistungen haben sich für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in ihrer Zielsetzung überschnitten. Beide Träger wollten die Erwerbsfähigen in den Arbeitsmarkt integrieren, dies erfolgte zumeist mit unterschiedlichen Handlungsansätzen und beide waren nur teilweise aufeinander abgestimmt. 11
6 BT-Drs. 15/1516 S. 1.
7 Bundesregierung: Fragen und Antworten.
8 Bundesregierung: Reformvorschläge.
9 Bundesregierung: Fragen und Antworten.
10 BT-Drs. 15/1516 S. 1.
11 BT-Drs. 15/1516 S. 42.
6 2. Entstehung von Hartz IV
Weitere Unterschiede, die zu Problemen des Nebeneinander zweier Für-sorgeleistungen führten waren, dass die „Bezieher von Arbeitslosenhilfe und erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger keine arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen aus einer Hand“ erhalten haben. 12 Entscheidend war dort, welchen Leistungsbezug man erhielt und nicht welche Maßnahme angemessen und zwecktauglich war.
Ein weiteres Problem war, dass die Sozialhilfe das sog. soziokulturelle Existenzminimum sichern sollte, während sich die Arbeitslosenhilfe am vorherigen Bezug von Arbeitslosengeld orientierte. Die Arbeitslosenhilfe differiert dadurch in unterschiedlicher Höhe, deshalb haben im Jahr 2003 „177.685 Bedarfsgemeinschaften“ bundesweit ergänzend Leistungen nach dem BSHG erhalten. 13 Hat der Hilfeempfänger Leistungen aus beiden Systemen erhalten, engagierte sich oft keiner der beiden zuständigen Träger in ausreichendem Maße, den Arbeitslosen schnell wieder in Arbeit zu integrieren. 14 Es entstand dabei auch ein hoher Verwaltungsaufwand und gleichzeitig mangelhafte Transparenz bei beiden Trägern. Dem Betroffenen wurde es dadurch oft unnötig schwer gemacht.
Hinzu kam, dass die Zugehörigkeit der Hilfeempfänger in den unterschiedlichen Systemen zu einer unterschiedlichen sozialen Sicherung führte. Die Arbeitslosenhilfebezieher waren renten-, kranken-, pflegeversichert, während der Sozialhilfebezieher nur krankenversichert und pflegeversichert war. 15
Außerdem kam es zu Kostenverschiebungen zwischen den Trägern der Fürsorgesysteme (Verschiebebahnhöfe). 16
Die Parallelität der beiden Leistungssysteme war besonders kostspielig für die Träger.
12 BT-Drs. 15/1516 S. 42.
13 Anmerkung: Quelle per Email vom Statistischen Bundesamt, erhalten am 01.02.2005.
14 Hartz-Kommission: Bericht, S. 126.
15 BT-Drs. 15/1516 S. 42.
16 Hartz-Kommission: Bericht, S. 127.
7 2. Entstehung von Hartz IV
Um diese Intransparenzen und Kosteneffekten entgegenzuwirken, hat die Hartz-Kommission eine Vereinheitlichung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe empfohlen.
„Jeder, der Leistungen bezieht, wird nur noch von einer einzigen Stelle betreut und erhält nur noch eine einzige Leistung. Schnittstellen zwischen den Leistungen werden weitgehend vermieden.“ 17
2.3. Umsetzung durch die Agenda 2010
Bundeskanzler Gerhard Schröder hat am 14. März 2003 vor dem deutschen Bundestag eine Regierungserklärung mit dem Thema „Mut zum Frieden und Mut zur Veränderung“ abgegeben. Darin beschreibt er das Reformprogramm der rot/grünen Bundesregierung und geht dabei speziell auf drei Bereiche ein: Finanzhaushalt, Arbeit und Wirtschaft, sowie soziale Sicherheit.
Diese Bereiche sollen mit dem Reformprogramm Agenda 2010 weitreichend umgebaut werden. Der Schwerpunkt der Agenda 2010 ist allerdings die Arbeitsmarktpolitik. Hier werden die Vorschläge der Hartz-Kommission zum größten Teil umgesetzt. „Wir werden den Arbeitsmarkt über die „Hartz-Reformen“ öffnen, dies bedeutet, Schwarzarbeit zurückdrängen und unsere Bemühungen verstärken, dass genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden“, so der Kanzler. 18
Er kündigte weiter an, dass Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengelegt werden und zwar einheitlich auf einer Höhe, die in der Regel dem Niveau der Sozialhilfe entsprechen wird. 19
17 Hartz-Kommission: Bericht, S. 127.
18 Bundesregierung: Regierungserklärung.
19 Brühl/Hofmann: SGB II, S. 63.
8 2. Entstehung von Hartz IV
Bundeskanzler Schröder hat in seiner Regierungserklärung dazu erklärt, er „akzeptiere nicht, dass Menschen, die arbeiten wollen und können, zum Sozialamt gehen müssen, während andere, die dem Arbeitsmarkt womöglich gar nicht zur Verfügung stehen, Arbeitslosenhilfe beziehen“ und er akzeptiert „nicht, dass Menschen mit der gleichen Bereitschaft zu arbeiten, Hilfe in unterschiedlicher Höhe bekommen. So kann erfolgreiche Integration nicht aussehen.“ 20
Ziel der Arbeitsmarktreform sei es, verkrustete Strukturen am Arbeitsmarkt aufzubrechen und ihn so dynamischer zu machen. Dadurch soll der Standort Deutschland wieder an die Spitze der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Europa geführt werden. 21 Um das zu erreichen, müssen alle Kräfte der Gesellschaft ihren Beitrag leisten. Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe soll das wirtschaftliche Wachstum anregen, Arbeitslosigkeit verringern und die Staatskasse entlasten.
2.4. Gesetzgeberisches Verfahren zu Hartz IV
Als Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU am 22.06.1999 (BT-Dr. 14/1286) und auf eine Kleine Anfrage der PDS am 29.11.2000 (BT-Dr. 14/4820) hat die rot/grüne Bundesregierung noch beteuert, dass es keinen Beschluss über die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einem Leistungssystem gibt (BT-Dr. 14/1347, 14/4979). 22 Es soll lediglich die „Zusammenarbeit zwischen Sozialämtern und Arbeitsämtern nachhaltig verbessert werden, um die Vermittlung in Arbeit zu erleichtern und die überflüssige Bürokratie abzubauen“. 23
20 Bundesregierung: e.balance 08/2003.
21 Bundesregierung: Regierungserklärung.
22 Brühl/Hofmann: SGB II, S. 62.
23 BT-Drs. 14/4979, S. 1.
9 2. Entstehung von Hartz IV
Am 25.07.2003 wurde der Referentenentwurf auf der Grundlage des Berichts der „Hartz-Kommission“ zu einem „Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ vorgelegt. Am 15.08.2002 hat die rot/grüne Regierungsfraktion den Gesetzesentwurf eines „Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (BT-Dr. 15/1516) in den Bundestag eingebracht und den gleichen Entwurf dem Bundesrat (BR-Dr. 558/3) übergeben.
In der ersten Lesung am 11.09.2003 wurde der Gesetzesentwurf (BT-Dr. 15/60) im Bundestag beraten und am 17.10.2003 (BT-Dr. 15/67) in zweiter und dritter Lesung im Bundestag mit einer Mehrheit von „305 Abgeordneten“ beschlossen. 24 Gegenüber dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf des Gesetzes gibt es nur vereinzelte Änderungen. Sie betreffen vor allem die Zumutbarkeit der anzunehmenden Arbeit, die Überleitung von Unterhaltsansprüchen gegenüber Eltern und Kindern und die Anrechenbarkeit von Vermögen.
Der „federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung“ des Bundesrates empfahl „dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz, gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel zu verlangen, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten.“ 25
Für die Begründung der Überweisung an den Vermittlungsausschuss gibt der Ausschuss folgendes an: „Das Gesetz verzahnt die Hilfesysteme nicht in ausreichendem Maße, um neue Verschiebebahnhöfe vermeiden zu können. Auch lässt es konsequente Anreize für eine Arbeitsaufnahme und wirksame Sanktionen im Falle ungerechtfertigter Arbeitsverweigerung vermissen. Chancen zur Belebung des Niedriglohnsektors und zur Schaffung von Arbeitsplätzen werden nicht genutzt.“ 26
24 Brühl/Hoffmann: SGB II, S. 64.
25 BR-Drs. 731/03, S. 1.
26 Ebenda.
10 2. Entstehung von Hartz IV
In seiner Plenarsitzung vom 07. November 2003 hat der Bundesrat das beschlossene „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ in den Vermittlungsausschuss verwiesen (BT-Dr. 15/1994). Ziel des Vermittlungsverfahrens ist für den Bundesrat eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes.
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2003 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschuss (BT-Dr. 15/2259) „mit namentlicher Abstimmung bei 16 Gegenstimmen“ angenommen . 27 Der Bundesrat hat ebenso in seiner Sitzung am 19. Dezember 2003 beschlossen, dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zuzustimmen (BR-Dr. 943/03). Das „Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ wurde am 29. Dezember 2003 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 66, S. 2954 ff.) verkündet.
Es wurde daraufhin ebenfalls beschlossen, dass es ein umfassendes Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen geben muss. Der Bundestag hat die Bundesregierung daraufhin aufgefordert hierzu „einen entsprechenden Gesetzesentwurf bis Ende Februar 2004 vorzulegen“. 28
Am 30. März 2004 hat die rot/grüne Koalition den Gesetzesentwurf zum „Gesetz zur optionalen Trägerschaft nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch“ (BT-Dr. 15/2816) in den Bundestag eingebracht. Mit dem „Kommunalen Optionsgesetz“ wird den kreisfreien Städten und Kreisen die Möglichkeit eingeräumt, dass Sie auf Antrag ab dem 01. Januar 2005 die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB II wahrnehmen können. Nach langem Verfahren im Vermittlungsausschuss wurde das KOG am 30. Juli 2004 im Bundestag verabschiedet und am 05. August 2004 im BGBl. I Nr. 41 S. 2014 verkündet.
27 Brühl/Hoffmann: SGB II, S. 65.
28 BT-Drs. 15/2264, S. 1.
11 3. Gesetz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II
3. Gesetz zur Grundsicherung für Arbeit-
suchende - SGB II
3.1. Gegenstand der Grundsicherung für Arbeit-
suchende
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt für erwerbsfähige Hilfebedürftige die Leistungen nach der bisherigen Arbeitslosenhilfe und Leistungen aus der bisherigen Sozialhilfe.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen stärken und sie dahin zu befähigen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. 29
Die Leistung der Grundsicherung wird nur erbracht, wenn die Hilfesuchenden und ihre Angehörigen außerstande sind, sich aus eigenen Mitteln und Kräften selbst zu helfen. Bei den erwerbsfähigen Hilfesuchenden wird insbesondere darauf abgestellt, dass sie ihre Arbeitskraft zur Erzielung eines eigenen Einkommens einsetzen. Im Idealfall soll so die Hilfebedürftigkeit von erwerbsfähigen Menschen und seinen Angehörigen vermieden werden.
3.2. Aufgaben und Ziele
Oberstes Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es, den „Abbau der Arbeitslosigkeit für erwerbsfähige Hilfebedürftige nachhaltig zu beschleunigen“ und dadurch die Hilfebedürftigkeit zu überwinden. 30
29 BMWA: Informationsblatt Alg II.
30 Sturmberger: Hartz IV - Ratgeber, S. 1.
Arbeit zitieren:
Stefanie Teschner, 2005, Umsetzung von Hartz IV - am Beispiel der Arbeitsgemeinschaft Emmendingen, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Sozialrecht: Gegenüberstellung der §§ 22 SGB II und 41 SGB VIII
Ist die zwanghafte Aufrechterh...
Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht
Hausarbeit, 22 Seiten
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Stefanie Teschner hat den Text Umsetzung von Hartz IV - am Beispiel der Arbeitsgemeinschaft Emmendingen veröffentlicht
Stefanie Teschner hat einen neuen Text hochgeladen
0 Kommentare