Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung / Husserls deskriptive Phänomenologie
2. Husserls Bewusstseinsbegriff
3. Die Intentionalität des Bewusstseins
4. Zur Noesis und zum Noema
5. Die Aktmaterie und die Aktqualität
6. Der einheitliche Erlebnisstrom des Bewusstseins
7. Zur Motivation des Bewusstseins
8. Zum Bereich der Anschauung
9. Die Bedeutungsintention und die Bedeutungserfüllung
10. Zur Immanenz bzw. zur Transzendenz des
Bewusstseinakts
11. Die phänomenologische Reduktion bzw. die transzendentale
Epoche
12. Analogie der phänomenologischen Reduktion Husserls zur
Descarteschen Methode des Zweifels
13. Zum Begriff des „objektivierenden Akts“
14. Zur eidetischen Variation und zur phänomenologischen
Wesenschau
15. Das innere Zeitbewusstsein
16. Konstitution der Intersubjektivität
17. Das Sein des Bewusstseins und das Sein der Realität
18. Die Tatsache und das Wesen
19. Schlussbemerkung
20. Zur Biographie E. Husserls
21. Nachsatz zu F. Brentano und R. Descartes
22. Quellenangabe
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1. Einleitung / Husserls deskriptive Phänomenologie
In seiner Antrittsvorlesung „die reine Phänomenologie, ihr Forschungsgebiet und ihre Methode“ (1906), geht es Husserl darum, die „reine Phänomenologie“ als eine neue philosophische Grundwissenschaft zu begründen. Eine wesentliche Konstituente seiner Phänomenologie 1 ist dabei der „Phänomen-Begriff“, wobei er mit dem Begriff des Phänomens die Erscheinung eines Objekts im Bewusstsein bezeichnet. Husserl bezieht sich auf die traditionelle philosophische Auslegung des Phänomen-Begriffs (von gr. „phaenomenon“, die Erscheinung ) wonach ein Phänomen ein, dem erkennenden Bewusstsein Erscheinendes ist, ohne jedoch dabei auf den Kantischen Dualismus von „Phaenomena“ ( den Erscheinungen) und den „Noumena“ (den Dingen an sich) zu rekurrieren. Das Phänomen im Denken Husserl ist als solches, vielmehr der, dem anschauenden Bewusstsein inhärente Gehalt, der Bewusstseinsgegenstand, d.h. das sinnlich Vorgestellte, welches auch als eine phänomenale Einheit der Gegenstand der „eidetischen Wesenschau“ ist. Der Begriff des „Phänomens“ umfasst aber auch die Bewusstseinsregion als solche, mit ihren unterschiedlichen Phänomenen, Bewusstseinsmodi und den jeweiligen Konstituenten des Bewusstseins wie bspw. den Bewusstseinsakten mit den unterschiedlichen Aktqualitäten des Wollens, Begehrens, oder aber den „hyletischen“ (von gr. „Hyle“, d.h. Stoff, Form, d.h. in diesem Falle den Empfindungsdaten) Daten des Fühlens etc.. Die Phänomenologie ist als eine philosophische Disziplin eine Wissenschaft von jeglichen Arten von Gegenständen, insofern diese die Gegenstände des Bewusstseins sind. Da die Phänomenologie auch eine Wissenschaft vom Bewusstsein, seiner Leistung, seiner Gegenstände und seiner Konstituenten ist, divergiert sie nach Husserl auch von den sogenannten Tatsachenwissenschaften, den objektiven Wissenschaften von den Objekten. D iesen unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen entsprechen nicht nur unterschiedliche Gegenstandsbereiche, sondern auch unterschiedliche Arten der Erfahrung. Die Phänomenologie bezieht sich als eine wissenschaftliche Disziplin auf die deskriptive M ethode, die „Eidetik“ (die
1 Zu Husserls deskrpitiver Phänomenologie siehe Rinofner- Kreidl, Husserl, Zeitlichkeit und Intentionalität,
2. Kap.
3
Wesensgewinnung) und auf die Methode der phänomenologischen Reduktion bzw. der Reflexion. Sie stützt sich als eine Wissenschaft vom Bewusstsein auch auf die subjektive, innere Erfahrung. Die objektiven Wissenschaften beziehen sich hingegen mehr auf die Methode der äusseren, objektiven bzw. der bewusstseinstranszendenten Erfahrung. Anhand der Methode der phänomenologischen Reduktion bzw. der Reflexion, reflektiert das erkennende Bewusstsein auf die eigenen Bewusstseinsakte, auf ihre jeweiligen Inhalte und Konstituenten. Es schränkt dabei aufgrund dieser Methode den unmittelbaren Umweltvollzug des Subjekts ein, und führt dieses vielmehr auf seine transzendentalen Strukturen. Die Einklammerung der Generalthesis der natürlichen Einstellung bedeutet auch, dass die naive „Voraussetzung“ des Seins der Dinge „eingeklammert“ wird. Die phänomenologische Reflexion ergibt sich somit aufgrund einer „widernatürlichen „Denk- und Anschauungsrichtung“, durch die „Einklammerung“ der „Generalthesis der natürlichen Einstellung“, d.h. des Aufgehens im unmittelbaren Umwelterleben. Die phänomenologische Deskription innerhalb der Reflexion ist dabei keine empirische, sondern vielmehr eine reine Deskription, 2 da sie sich auf das Wesen der Bewusstseinsakte selbst richtet. Die phänomenologische Reflexion ist eine grundsätzliche Konstituente der Phänomenologie als einer wissenschaftliche Disziplin, sie ist zudem auch eine Konstituente der Erlebnissphäre des Bewusstseins. Die phänomenologische Reduktion erfolgt aufgrund einer vorangegangenen „Epoche“, d.h. aufgrund einer „Urteilsenthaltung“ bezüglich der Objektivität der Umwelt, theoretischer Einstellungen und vorgeprägter Anschauungen. Die Epoche, als eine Inhibition der Urteile bezüglich des realen Seins kann auch als ein erster Schritt zur phänomenologischen Reduktion betrachtet werden. Der Urteilsvollzug wird sozusagen „inhibitiert“, um ihn anschliessend, nach dem Vollzug der phänomenologischen Reduktion und anhand der Reflexion auf die eigenen Bewusstseinsstrukturen noch eingehender und bewusster zu vollziehen. Zudem
bezieht sich die Phänomenologie als wissenschaftliche Disziplin auf die „eidetische
2 Zu Husserls deskriptiver Phänomenologie siehe Ströker, Husserls transzendentale Phänomenologie, Abschnitt
A, 2. Kap. § 1,
4
Variation“, d.h. auf das Verfahren der Gewinnung allgemeiner und notwendiger Wesensstrukturen. Die eidetische Variation, oder auch „Ideation“ bzw. „Eidetik“, erfolgt anhand der Abstraktion von den spezifischen, nach Husserl eher kontingenten Eigenschaften eines individuellen Phänomens bspw. eines Farbtons. Der Begriff des „Eidetischen“ ist auf den Begriff des „Eidos“ ( gr. das Wesen, die Gestalt) zurückzuführen. Husserl wendet seine Eidetik 3 v.a. dazu an, um das reine Wesen (bzw. die ideale Möglichkeit) eines Phänomens und die diesbezüglichen Wesensstrukturen zu gewinnen (auf diese einzelnen Methoden werde ich mich im folgenden meiner Magisterarbeit „der Intentionalitätsbegriff im Kontext der Phänomenologie von Husserl“, in den Abschnitten 11 und 15 noch ausführlicher beziehen). Der Phänomenbegriff Husserls bezieht sich jedoch nicht nur auf die Region der gegenständlichen Wahrnehmung ( mit sind. dem anschaulich Vorgestellten als solchem, welches das erkennende Bewusstsein innerhalb einer bestimmten Gegebenheitsweise erfasst) und auf die Region des reinen Bewusstseins mit den daraus resultierenden Modi und Strukturen, er bezieht sich auch auf alle „synthetischen Gegenstände“, welche im Bewusstsein als theoretische Zusammenhänge, prädikative Sätze und Urteile etc. konstituiert sind.
2. Husserls Bewusstseinsbegriff
Nach Husserl ist es ein wesentliches „Leitmotiv“ der phänomenologischen Analyse, wie und inwiefern eine wahrgenommene, phantasierte, bildlich vorgestellte oder aber erinnerte Gegenständlichkeit anhand der Modifikationen und der Sinngebungen des auffassenden Bewusstseins bzw. anhand des jeweiligen Wahrnehmens, Erinnerns oder bildlich Vorstellens im Bewusstseinsakt als ein Gegenstand des Bewusstseins konstituiert wird. Es geht Husserl anhand seiner Phänomenologie darum, eine deskriptive Wesenslehre der intentionalen Korrelate (d.h. der Gegenstände des Bewusstseins) innerhalb der Einstellung der phänomenologischen Reduktion und der Wesensschau zu konstituieren. Es ist seine Intention, die Phänomenologie als eine
3 Zur eidetischen Variation siehe Prechtl, Husserl zur Einführung, 6. Kap
5
eidetische Wissenschaft, als eine Wesenswissenschaft auf der Grundlage von Wesenswahrheiten zu begründen. Diese Wesenswissenschaft soll durch die Anschauung der Wesensschau gerechtfertigt werden. Die Gegenstände sind als Wesenheiten der Gegenstandsbereich der Phänomenologie. Das Gegebene der individuellen oder der erfahrenden Anschauung ist dabei ein individueller Gegenstand, während das Gegebene der Wesensschauung ein reines Wesen ist. Husserls phänomenologische Analyse ist weniger eine psychologische Analyse von realen Bewusstseinsvorkommnissen psychologischer Subjekte, denn eine rein eidetische Analyse zur Erforschung der jeweiligen Bewusstseinsakte, anhand der „cogitationes“ (d.h. der Denkvollzüge, welche Husserl zudem als Bewusstseinserlebnisse bezeichnet) ist die Husserlsche Phänomenologie auf die „idealen Möglichkeiten“ der Erkenntnisakte und i hrer wesensmässigen Strukturen gerichtet, die Husserlsche Phänomenologie ist weniger eine Psychologie als eine Eidetik. Diese gewinnt ihre Wesenseinsichten anhand der Abstraktion von den spezifischen, besonderen Eigenschaften des Phänomens, und gelangt damit zu seinen allgemeinen
Eigenschaften, welche bspw. bei der Farbe grün, die Eigenschaft der Farbe als solche ist. Aufgrund der allgemeinen Eigenschaften können die betreffenden Phänomene auch in Kategorien, Gattungen, Klassen oder Arten zusammengefasst werden. Zwar bezieht sich die Phänomenologie auf die konkreten Bewusstseinserlebnisse eines individuellen und realen Bewusstseins, doch ist sie insofern weniger psychologisch denn phänomenologisch, da sie sich nicht auf die „reellen“ Möglichkeiten eines Phänomens, als auf seine „ideellen“ Möglichkeiten bezieht und insofern von der Realität abstrahiert. Husserl begreift seine Phänomenologie zunächst einmal als eine deskriptive Phänomenologie, mit dem Ziel der evidenten Erkenntnis der Phänomene und der grundsätzlichen Voraussetzungen des Denkens und der Erkenntnis überhaupt. Die Phänomenologie verfährt dabei als eine wissenschaftliche Methode deskriptiv, insofern sie bei der Bestimmung der jeweiligen Phänomene voraussetzungslos und bloss beschreibend, d.h. deskriptiv verfährt. Die Voraussetzung der Deskription als einer phänomenologische Methode bedeutet auch, dass sie zunächst einmal theoretische Vormeinungen, fertige theoretische Konstrukte und Theoriebildungen
6
„ausser acht lässt“ und anhand ihrer Absage an theoretische Vormeinungen Husserls „methodischer“ Grundforderung einer “Kultivierung“ des Sehens entspricht. Nach Husserl ist eine methodische „Strenge des Sehens“ eine Voraussetzung dafür, dass die Phänomene bzw. die jeweiligen Erkenntnisgegenstände über die Struktur der „blossen Gegebenheit“ hinaus zur „originären“ 4 (d.h. zur leibhaftigen Selbstheit), Gegebenheit gelangen. Zwischen Husserls Anspruch, innerhalb seiner
Phänomenologie auf die „Sachen selbst“ zurückzugehen und innerhalb seiner phänomenologischen Methode der deskriptiven Reflexion besteht allerdings meines Erachtens insofern ein Widerspruch, insofern seine Phänomenologie nicht durch den unmittelbaren Gegenstandsbezug charakterisiert ist, sondern die Gegenstände eher als Erkenntniskorrelate und als Materie der intentionalen Bewusstseinsakte bezeichnet. Innerhalb seiner Phänomenologie differenziert Husserl zwischen unterschiedlichen Bewusstseinsbegriffen, dabei differenziert er v.a. zwischen drei unterschiedlichen 5 Bewusstseinsbegriffen:
1. Das Bewusstsein als eine vollständige phänomenologische Konsistenz des empirischen Ich, mit der Implikation der psychischen Erlebnisse, d.h. der Bewusstseinsakte innerhalb der Einheit des Erlebnis- bzw. des Bewusstseinsstroms.
2. Das Bewusstsein als eine „innere Reflexion“ eigener, psychischer Erlebnisse. 3. das Bewusstsein als eine zusammenfassende Bezeichnung für jegliche „intentionale Akte“ oder aber „intentionale Erlebnisse“. Das Bewusstsein kann innerhalb der Phänomenologie Husserls grundsätzlich auch als ein „inneres Gewahrwerden“ bezeichnet werden, dabei bedeutet der Begriff des „inneren Gewahrwerdens“ in diesem Zusammenhang, dass sich das betreffende Subjekt bez. seiner Bewusstseinserlebnisse wie bspw. den jeweiligen Wahrnehmungen, Urteilen und Imaginationen etc. bewusst ist, dass es wahrnimmt, urteilt, imaginiert
4 Zu Husserls Begriff des Originären siehe Husserl, Ideen zu einer reinen Phänomenologie und Grundlegung
einer phänomenologischen Philosophie, 4. Abschnitt, 2. Kap.
5 Zu Husserls Bewusstseinsbegriff siehe Süssbauer, Intentionalitöät, Sachverhalt, Noema, 2.Kap
7
etc.. Der Aspekt des „inneren Gewahrwerdens“ ist nach Husserl auch der Aspekt der inneren, d.h. der adäquaten Wahrnehmung. Er geht davon aus, dass das Bewusstsein als solches ein einheitlicher Erlebnisstrom ist, der a) im Kontext der jeweiligen Intentionalität und Motiviertheit der Bewusstseinsakte ist,
b) im Kontext der Phänomenologie des inneren Zeitbewusstseins konstituiert ist, in seinen Analysen zur „passiven Synthesis“ eine Rolle spielt und
c) für seine Phänomenologie der Intersubjektivität von Bedeutung ist. Die anhand der phänomenologischen Reduktion bzw. aufgrund der Reflexion auf ihre Wesenstrukturen hin erforschte Bewusstseinstätigkeit bildet den eigentlichen Gegenstand der phänomenologischen Wissenschaft, wobei das Bewusstsein als solches wiederum in einzelne Bewusstseinskonstituenten, Bewusstseinstätigkeiten und Bewusstseinsmodi differenziert werden kann. Die Bewusstseinstätigkeit vollzieht sich grundsätzlich innerhalb einzelner Bewusstseinsakte, welche Husserl u.a. auch „cogitationes“, d.h. vorstellende Akte, Bewusstseinserlebnisse oder einfach auch Akte nennt. Diese sind innerhalb der Einheit des Erlebnis - bzw. des Bewusstseinsstroms konstituiert. Diese Bewusstseinsakte können weiterhin in die reellen Konstituenten des jeweiligen Akts, d.h. in die hyletischen Daten (d.h. in die, den Bewusstseinsakt begründenden Empfindungsdaten) und in die Noesen (die sinnbildenden Konstituenten des Aktes, auch als Auffassungssinn bezeichnet) und in den intentionalen Gehalt des Bewusstseinsaktes (in das jeweilige Noema) differenziert werden, das Noema ist der Gegenstand des Aktes, als noematische Materie ist es der Gegenstand als solcher und als noematischer Sinn ist es der spezifisch bestimmte Erkenntnisgegenstand. Der Bewusstseinsakt kann aber auch in die Aktmaterie und in die Aktqualität 6 differenziert werden, dabei ist die Aktqualität der jeweilige Modus des intentionalen Bezugs bspw. der Modus des Vorstellens, Imaginierens oder bloss Vorstellens, die Aktmaterie als solche jedoch der spezifische Gegenstand des intentionalen Aktes.
6 Zu Husserls Differenzierung des Bewusstseinsakts in eine Aktqualität und in eine Aktmaterie siehe Husserl,
Logische Untersuchungen, 2. Bd. 1. Teil, 3. Kap., § 22
8
Den einzelnen Bewusstseinsakten ist zunächst einmal gemeinsam, dass sie intentional sind, d.h. auf ein spezifisches Phänomen gerichtet sind (der Begriff der Intentionalität leitet sich einerseits vom lat. „intendere“, d.h. auf etwas abzielen, sich gegen etwas abwenden, andererseits vom lat. „Intentio“, d.h die Aufmerksamkeit bzw. die Intentionalität, diese ist als der Gegenstandsbezug das entscheidende
Charakteristikum der Bewusstseinsakte). Die Intentionalität des Bewusstseins konstituiert sich im Rahmen der Motiviertheit der Akte, d.h. des motivationalen Zusammenhangs im Vollzug der spezifischen Akte und der phänomenologischen Zeitlichkeit, welche Husserl auch als eine innere Zeitlichkeit bezeichnet, jeder Bewusstseinsakt konstituiert sich innerhalb einer bestimmten Zeitstelle der phänomenologischen Zeit. Diese differenziert als s olche von der
bewusstseinstranszendenten, objektiv messbaren Zeit.
3. Die Intentionalität des Bewusstseins
Nach Husserl ist es charakteristisch für die einzelnen Bewusstseinsakte, intentional , d.h. auf etwas gerichtet zu sein. Anhand der Intentionalität wird der Erlebnisstrom des Bewusstseins zur Einheit des Bewusstseins synthetisiert. Die Intentionalität des Bewusstseins bezeichnet den Sachverhalt, dass jeder einzelne Bewusstseinsakt auf etwas Gegenständliches gerichtet ist, entweder auf etwas Transzendentes (etwas Extramentales) oder aber auf etwas Immanentes (etwas Intramentales), d.h. auf einen anderen Bewusstseinsakt desselben Bewusstseinsstroms, ein sich auf einen anderen Bewusstseinsakt desselben Erlebnisstroms beziehender Akt kann auch als ein reflexiver Akt bezeichnet werden. Somit bezeichnet die Intentionalität 7 des Bewusstseins auch den Sachverhalt, dass das Bewusstsein als solches immer durch bestimmte Zusammenhänge motiviert ist, das Wahrnehmen ist immer ein
Wahrnehmen eines Bestimmten, das Urteilen ist immer ein Urteilen über einen bestimmten Sachverhalt, die Freude ist immer eine Freude über etwas bestimmtes
7 Zum Verhältnis der Intentionalität siehe Orth, Husserls, Krisis der europäischen Wissenschaften und die
transzendentale Phänomenologie, 3. Kap.
9
Erfreuliches. Nicht nur innerhalb der Phänomenologie Husserls, sondern in der ganzen phänomenologischen Bewegung ist die Intentionalität ein grundlegendes Thema. Sein Intentionalitätsbegriff ist v.a. von Brentano und dessen scholastischer Vorbildung geprägt, schon bei Aristoteles und den Scholastikern gab es Theorien über die Intentionalität, der Intentionalitätsbegriff wurde von Husserls ehemaligem Lehrer Brentano wieder in die Philosophie eingeführt, um damit zum einen zwischen dem „Psychischen“ und dem „Physischen“ zu differenzieren und zum anderen, um dadurch den jeweiligen Gegenstandsbezug der psychischen Erlebniszustände zu charakterisieren. Jeder aktuelle Bewusstseinsakt, jedes aktuelle „cogito“ (d.h. jede Vorstellung) ist nach Husserl auf einen Gegenstand der äusseren oder der inneren Wahrnehmung gerichtet, dieser intentionale, vermeinte Gegenstand ist somit das intentionale Korrelat des Bewusstseinsakts. Dabei hebt sich der intentional vermeinte Gegenstand aus einem gegenständlichen Hintergrund von Anschauungen, den sogenannten Hintergrundanschauungen 8 heraus. Zudem erscheint das betreffende Phänomen aus einer bestimmten Perspektive der Gegebenheit, d.h. in einer bestimmten Gegebenheitsweise. Bei den Bewusstseinsakten kann nach Husserl zwischen primären Bewusstseinsinhalten ( d.h. zwischen Empfindungen, welche anhand des noetischen Sinnes, d.h. anhand des Auffassungssinnes eine Auffassung erfahren) und Bewusstseinserlebnissen, welche das spezifische Merkmal der Intentionalität implizieren, differenziert werden. Zu den primären Inhalten des Akts zählen Empfindungen wie bspw. die Farben- Tast- oder die Tondaten, welche anhand der Noesen ( die neben den Empfindungen zu den reellen Konstituenten des Bewusstseinsakts zählen) eine gegenständliche Auffassung erfahren, diese Empfindungen können auch als die hyletischen Daten eines Bewusstseinsakts (von gr. Hyle, der Stoff bzw. die Form) bezeichnet werden, sie sind als Komponenten und Träger des Bewusstseinsakts aber häufig nicht intentional. Husserl differenziert weiterhin zwischen den sinngebenden Momenten des Bewusstseinsakts, den Noesen
8 Zu Husserls Bestimmung der Anschauungen siehe Prechtl, Husserl ,, die Horizontintentionalität des
Bewusstseins, 7. Kap.
10
und dem noematischen Inhalt 9 bzw. der noematischen Materie des Akts, erst die noetisch- noematische Einheit macht den vollen Bewusstseinsakt als solchen aus. Eine Noesis ist eine reelle Konstituente des Bewusstseinsakts, welche die intentionale Leistung erst ermöglicht. Husserl differenziert aber auch zwischen der jeweiligen Aktmaterie und der jeweiligen Aktqualität des Akts. Entscheidend hierbei ist, dass die Aktqualität den jeweiligen Modus des intentionalen Bezugs, ob vorstellend, beurteilend oder phantasierend, bezeichnet. Eine Aktmaterie ist hingegen d er noematische Inhalt des Bewusstseinsakts, der Gegenstand des Bewusstseinsakts als solcher, mit seinen spezifischen Eigenschaften und seiner spezifischen Gegebenheitsweise. Husserl bezeichnet die noetische Seite des Bewusstseinsakts als die psychische Seite des Bewusstseinsakts, die hyletischen Daten hingegen können eher der physiologischen Sinnestätigkeit zugeordnet werden. Dem noematischen Aspekt eines Akts kann eher der jeweilige Gegenstandssinn zugeordnet werden. Somit kann eine grundsätzliche Differenzierung zwischen den eigentlichen Komponenten des Bewusstseinsakts, den intentionalen Korrelaten, und dem jeweiligen Modus des intentionalen Bezugs erfolgen. Nach Husserl ist jedoch nicht nur das Bewusstsein dadurch charakterisiert, dass es auf die Welt, die jeweiligen Phänomene und anhand der phänomenologischen Reflexion auf die eigenen Bewusstseinsstrukturen gerichtet ist, das Sein der Realität ist auch bezogen auf die Leistung des Bewusstseins und dessen universale Strukturen. Die Welt konstituiert sich als ein Korrelat des Bewusstseins. Dabei wird jedes Phänomen innerhalb einer bestimmten räumlichen oder aber zeitlichen Perspektive erfasst, es erscheint dem erkennenden Bewusstsein dadurch, dass es sich „abschattet“, d.h. innerhalb einer bestimmten Wahrnehmungsvielfalt erscheint. Das betreffende Phänomen wird durch das erkennende Bewusstsein immer innerhalb der Perspektive einer Gegebenheitsweise erfasst, dabei implizieren die betreffenden Perspektiven noch andere, mögliche Perspektiven, das betreffende Phänomen „schattet“ sich ab. Die Wahrnehmung der Vorderseite eines Hauses impliziert bspw. noch andere Perspektiven der
9 Zum Verhältnis der Noemata und der hyletischen Daten des Bewusstseinsakts siehe Ströker, Husserls
transzendentale Phänomenologie, Abschnitt B, 2. Kap. § 2
11
Wahrnehmung des betreffenden Gegenstandes. Ein räumlicher oder sinnlich wahrnehmbarer Gegenstand erscheint dem erkennenden Bewusstsein immer in
bestimmten Abschattungen. Das Bewusstsein ist jedoch nicht nur durch seinen intentionalen Zusammenhang, sondern auch anhand seines „motivationalen“ Zusammenhanges konstituiert, d.h. dass bestimmte Bewusstseinsakte durch andere Bewusstseinsakte oder aber Gegenstände möglicher Wahrnehmung motiviert sind. Die Motiviertheit des Bewusstseins ist nicht durch ein Kausalverhältnis zwischen dem Bewusstsein und dem Bewusstseinsgegenstand begründet, sondern dadurch dass der aktuelle Vollzug eines Bewusstseinsakts zum Vollzug eines anderen Bewusstseinsakts motiviert. Die Motivationalität ist eine Grundgesetzlichkeit des geistigen Lebens, sie ist bspw. dann gegeben, wenn die Wahrnehmung eines Gegenstands oder der aktuelle Bewusstseinsvollzug zu anderen Wahrnehmungen oder aber Aktualisierungen motiviert (ich werde den Aspekt der Motiviertheit des Bewusstseins noch eingehender im 7. Abschnitt meiner Magisterarbeit „der Intentionalitätsbegriff im Kontext der Phänomenologie von Husserl“ behandeln). Ein weiterer As pekt der Intentionalität des Bewusstseins ist der Aspekt der Bedeutungsintention und der
Bedeutungserfüllung 10 . Die Intentionalität der Akte konstituiert sich v.a. anhand des Bereiches der gegenständlichen Wahrnehmung ( ein anderer Aspekt ist das Gerichtetsein eines Akts auf andere Akte desselben Bewusstseinsstroms), das Wahrgenommene erfährt dabei anhand der Noesen bzw. anhand des Auffassungssinnes, eine „objektivierende Auffassung“. Im konkreten
Wahrnehmungszusammenhang des intentionalen Gegenstands verweist das jeweils Antizipierte auf einen Wahrnehmungszusammenhang, das Bewusstsein antizipiert die Welt immer in solchen Wahrnehmungsreihen, in einem intentional konstituierten Erfahrungszusammenhang, während eine Perspektive innerhalb der Wahrnehmung eines Gegenstands gegenwärtig ist, sind die anderen Perspektiven als eine „leere“ Mitmeinung gegenwärtig. Zudem kann jedes potentielle Bewusstseinserlebnis zum aktuell vollzogenen Bewusstseinserlebnis, d.h. „thematisiert“ werden und umgekehrt. Wird die diesbezügliche Intentionalität des Bewusstseinsakts durch eine
10 Zum Verhältnis der Bedeutungsintention und der Bedeutungserfüllung siehe Prechtl, Husserl , 5. Kap.
12
diesbezügliche Anschauung bestätigt, erfährt die jeweilige Bedeutungsintention des betreffenden Bewusstseinsakts eine Bedeutungserfüllung. Das bedeutet, dass der intentional vermeinte Gegenstand anhand der Anschauung bestätigt wird, er ist als solcher nicht nur vermeint, sondern als das was er ist, tatsächlich gemeint und als solcher existent. Das Bewusstsein erfasst die Phänomene anhand der inneren und der äußeren Anschauung bzw. Wahrnehmung. Dabei ist die Wahrnehmung nicht auf einen bestimmten, wahrgenommenen Gegenstand beschränkt, sondern bezieht sich auch anhand der Hintergrundanschauungen auf das jeweilige Umfeld des betreffenden Gegenstands. Husserl bezeichnet das Umfeld des Wahrgenommenen auch als einen „Leerhorizont“. Zu jeder Wahrnehmung gehört die Antizipation von Möglichkeiten des Wahrnehmens, d.h. ein „leerer Aussenhorizont“ oder ein Bewusstsein des „Mitgegenwärtigen“ . Die Vielfalt der Aspekte eines Gegenstands verdeutlicht auch die Vielfalt von Perspektiven, diese Perspektiven können auch als die Abschattungen der Gegebenheit eines Phänomens bezeichnet werden. Das innerhalb einer Anschauung Mitgegenwärtige bezeichnet Husserl auch als eine „Appräsentation“. Appräsentationen sind die weiterführenden Bezüge der Anschauungen und der daraus resultierenden Apperzeptionen 11 bzw. der Auffassungen. Anhand der noetischen Sinnkonstitution konstituiert sich das jeweilige Noema des Bewusstseinsakts im Rahmen einer Horizontintentionalität, d.h. jedes aktuelle Bewusstsein verweist auf einen kontinuierlichen Erfahrungszusammenhang. Husserl differenziert im Kontext seiner Intentionalitätsthese auch zwischen
adäquaten und inadäquaten Gegebenheiten und Wahrnehmungen. Adäquate
Gegebenheiten und Wahrnehmungen sind dabei bewusstseinsimmanent, der aktuell vollzogene Bewusstseinsakt richtet sich dabei auf einen anderen Bewusstseinsakt desselben Erlebnisstroms, dieser Bereich der immanenten Wahrnehmung ist insbesondere für den Bereich der phänomenologischen Reflexion, d.h. für die Reflexion auf die eigenen Bewusstseinsakte grundlegend. Der Bereich der inneren, d.h. der adäquaten Wahrnehmung kann sich auch auf den Bereich der reellen Bewusstseinsakte, d.h. auf die noetischen Konstituenten des Akts richten. Diese
11 Zum Verhältnis der Appräsentationen und der Apperzeptionen siehe Prechtl, Husserl , 5. Kap.
13
noetischen Strukturen erfasst wiederum die Eidetik 12 . Die reellen Bewusstseinsinhalte sind nicht notwendigerweise intentionale Akte, sind aber bspw. als Empfindungen, im Zusammenhang mit den intentionalen Akten .zu sehen. Die intentionalen Akte sind nicht nur anhand ihres Gegenstandsbezugs charakterisiert, sondern auch aufgrund des spezifischen Modus des intentionalen Bezugs, ob bloss vorstellend, urteilend oder aber erinnerungsvergegenwärtigend, diesen Modus des intentionalen Bezugs bezeichnet Husserl auch als die jeweilige Aktqualität. Schon sein ehemaliger Lehrer F. Brentano differenzierte in seiner Intentionalitätsthese zwischen unterschiedlichen Modi des intentionalen Bezugs bzw. zwischen unterschiedlichen „psychischen Phänomenen“. Husserl divergert aber insofern von der Brentanoschen Auffassung, insofern er die unterschiedlichen Modi des intentionalen Bezugs nicht von den unterschiedlichen Arten der intentionalen Gegenstände ableitet, sondern die jeweiligen Differenzen der betreffenden Modi ausschliesslich anhand der jeweiligen
Wesensstruktur des intentionalen Akts begründet. Allen intentionalen Akten ist trotz ihrer spezifischen Differenzen gemeinsam, dass sie etwas Gegenständliches (etwas Gegenständliches der äusseren oder aber der inneren Wahrnehmung) vorstellen, diese Eigenschaft umschreibt Husserl auch mit dem Begriff des „objektivierenden Akts“. Er differenziert weiterhin zwischen “fundierenden“ und „fundierten“ Akten, wobei die fundierenden Akte die fundierten Bewusstseinsakte konstituieren. Fundierende Akte sind nach Husserl einfache, nicht zusammengesetzte Akte, welche nicht auf andere Akte zurückgeführt werden können, die fundierten Akte sind hingegen komplexe, aus unterschiedlichen Teilakten zusammengesetzte Akte. Grundsätzlich wird die Intentionalität der Bewusstseinsakte aufgrund der Empfindungen begründet, diese sind sozusagen der Träger des Aktes und gleichzeitig ein Resultat der Anschauung, das Wahrgenommene wird als Empfindung vom Auffassungssinn verarbeitet bzw. „vergegenständlicht“. Die I ntentionalität ist entweder auf Gegenstände der äusseren oder aber der inneren Wahrnehmung gerichtet, wobei Husserl den Gegenständen der äusseren Realität und des realen Seins eine eher kontingente und durch das Bewusstsein vermittelte Konsistenz zuschreibt, den
12 Zur Eidetik siehe Ströker, Husserls transzendentale Phänomenologie, Abschnitt B, Kap. 1. § 3
14
Phänomenen der inneren Wahrnehmungen bzw. der Region der Bewusstseinsakte hingegen eine absolute und nicht vermittelte Konsistenz. Als apriorische Bedingung der Möglichkeit der äusseren Erfahrung versteht Husserl die Mehrmeinung, als die Korrespondenz zur Mehrseitigkeit des Vermeinten. Es ist in der raumzeitlichen Konsistenz des bewusstseinstranszendenten Phänomens selbst impliziert, dass es in einer Gegebenheitsweise erscheint, welche grundsätzlich die Möglichkeit anderer Gegebenheitsweisen offenlässt. Dadurch, dass der betreffende Gegenstand sich abschattet, ist er dem erkennenden Bewusstsein „inädaquat“ gegeben, so dass die sich auf ihn beziehende Meinung immer eine Mehrmeinung, d.h. ein „über- sichhinaus- meinen“ ist. Hingegen verdeutlicht der Begriff der Leer- bzw. der Vormeinung die noch durch keine diesbezügliche Anschauung bestätigte Intentionalität, d.h. ein „blosses Vorstellen“. Dieses wird erst anhand der Anschauung zur „Erfüllungseinheit“ gebracht bzw. zur anschaulichen Erfüllung. Dieser Vorgang kann auch mit dem Verhältnis von der Bedeutungsintention und der Bedeutungserfüllung bezeichnet werden, dabei zielt die Bedeutungsintention des intentionalen Akts auf die entsprechende Bestätigung anhand der Anschauung, d.h. auf die Bedeutungserfüllung ab. Husserl differenziert bezüglich der Bewusstseinsakte auch zwischen einfachen und zwischen komplexen Erlebnissen, viele Bewusstseinsakte sind komplexe Akte, d.h. aus unterschiedlichen Teilakten aufgebaut, die Empfindungsintentionen bauen sich bspw. auf den Vorstellungs- oder aus den Urteilsintentionen auf. Bei der Reduktion bestimmter komplexer Akte erfolgt ein Rückgang auf „primitive“, d.h. auf ursprüngliche Bewusstseinsakte, welche wiederum nicht auf andere Bewusstseinsakte reduzierbar sind. Der intentionale Bezug ist ein grundlegendes Charakteristikum der Bewusstseinserlebnisse, diese „Wesensbestimmung“ kann auch aufgrund der Methode der Ideation, d.h. aufgrund der Abstraktion von den spezifischen Eigenschaften der betreffenden Phänomene derart erfolgen, dass der Bewusstseinsakt als solcher, als eine rein phänomenologische Gattungsidee (mit allgemeinen und mit spezifischen Eigenschaften) erfasst wird. Die Gegenstände der natürlichen Umwelt sind, insofern sie nicht reell im Bewusstseinsakt impliziert sind (es sei denn als Noema, als Vorstellung eines bestimmten Gegenstands,
15
d.h. als eine intentionale Materie), bewusstseinstranszendente Phänomene. Das Bewusstsein transzendiert sich vielmehr in der Intention, diese Phänomene zu erfassen, auch selbst. Der natürlichen Reflexion erscheint nicht der einzelne Bewusstseinsakt, sondern das jeweilige Ich als der erste Bezugspunkt der intentionalen Beziehung, deren zweiter Bezugspunkt im jeweiligen Gegenstand selbst liegt. Demzufolge kann das Ich als das, die jeweiligen Akte zu einer Einheit synthetisierende Moment begriffen werden, sozusagen als ein identischer „Einheitspunkt“ der Akte. Diese Einstellung der „natürlichen Reflexion“ wird von Husserl kritisiert, insofern er immer von einem bestimmten Bewusstseinsakt ausgeht und dieser identische „Einheitspunkt“ des Ich an keinem Akt auszumachen ist. Nur wenn sich die betreffende Ichvorstellung mit dem betreffenden Akt vereinheitlicht, ist das betreffende Subjekt gegenstandsbezogen und als solches intentional motiviert. Es ist vielmehr so, dass das betreffende Ich in den 13 Bewusstseinserlebnissen seine „psychischen Zustände“ hat. Die Ichvorstellungen sind weniger Teile der
Bewusstseinsakte, denn die Bewusstseinsakte sind Teile der betreffenden Ichvorstellung. In der phänomenologischen Reflexion erfolgt die Reflexion auf das Ich analog zur Reflexion auf den Bewusstseinsakt, nach Husserl ist aber der Bewusstseinsakt nicht wesentlich anhand der jeweiligen Beziehung auf das Ich konstituiert,. die Klasse der Empfindungen kann insofern intentional sein, insofern sie mit einer Vorstellung korreliert sind, dabei konstituiert sich der intentionale Gegenstandsbezug der Empfindung erst aufgrund dieser Verbindung von der Empfindung und der diesbezüglichen Vorstellung. Wenn der intentionale Bezug der Vorstellungen aufgrund einer Vorstellung konstituiert wird, können sie auch intentional genannt werden. Ansonsten bilden die Empfindungen die Grundlage des intentionalen Akts, insofern sie durch die Apperzeption eine gegenständliche Auffassung erfahren, welche wiederum das Gegenstandsbewusstsein konstituiert, sie sind aber selbst weniger intentional. Husserl differenziert die Bewusstseinsakte einerseits nach der Aktmaterie und der Aktqualität (d.h. nach dem intentionalen
13 zum Verhältnis zwischen dem Ich und seinen Bewusstseinsakten siehe Bernet, Kern, Marbach,
Husserl, 8. Kap.
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Arbeit zitieren:
Derya TunÇ, 2002, Der Intentionalitätsbegriff im Kontext der Phänomenologie von Husserl, München, GRIN Verlag GmbH
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