Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1. Einleitung
2. Der Koran
2.1 Die Entstehung des Korans
2.2 Aufbau und Auslegung des Korans
2.3 Die Bedeutung des Korans für den Islam
2.4 Veränderung der Stellung der Frau durch den Koran
3. Die Frau im Islam
3.1 Die Bedeutung der Familie im Islam
3.2 Das Verhältnis von Frau und Mann und das islamische Recht
3.2.1 Die Ehe
3.2.2 Kinder ein Segen Gottes
3.2.3 Die Beendigung der Ehe
3.2.4 Das Unterhaltsrecht
3.2.5 Das Sorgerecht
3.2.6 Das Erbrecht
4. Bildung Privileg der Männer
5. Reformansätze und Islamische Frauenbewegung
5.1 Anfänge der Reform und Frauenbewegung
5.2 Die neue Frauenbewegung
6. Resümee
7. Literaturverzeichnis
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Vorwort
Der Islam ist für mich nicht nur aus dem Grunde interessant, da er eine weitere der großen monotheistischen Religionen neben dem Christentum ist, sondern auch, weil wir hier in Deutschland Tür an Tür mit vielen Muslimen leben. Seit meiner Kindheit in Berlin bin ich immer wieder mit verschieden Familien und Einzelpersonen aus dem muslimischen Kulturkreis, die den Islam auf verschiedene Weise leben, in Kontakt gekommen. Für mich war der Islam nur eine weitere Religion, die mir, als „Nicht-Getaufte“, die in einer christlichen Kultur aufgewachsen ist, nur etwas fremder war, als das Christentum. Ich habe inzwischen genug über das Christentum gelernt, um die auch hier herrschende Benachteiligung der Frau zu bemerken. Viele der islamischen Gesetze sind mir fremd und ich habe diese in der Vergangenheit zum Teil sogar verurteilt. Ich frage mich, wie viel von diesen Gesetzen und Lebensweisen tatsächlich auf den Koran zurückzuführen und wie viele kulturell bedingt sind. Inzwischen verurteile ich das Rollenverständnis der Frau im Islam nicht mehr, wenn ich mich im islamischen Kulturkreis bewege, insbesondere die Rolle der Frau befremdlich. Diese persönlichen Erfahrungen, wie auch das gesteigerte öffentliche Interesse am Islam brachten mich auf die Idee diese Hausarbeit zu schreiben und mir ein fundiertes Grundwissen, für den weiteren Dialog, zu erwerben. In diesem Zusammenhang entschied ich, nicht auf die Situation im westlichen Kulturkreis lebender muslimischer Frauen einzugehen.
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1. Einleitung Im ersten Teil meiner Arbeit gehe ich kurz auf den Koran, seine Entstehung, seinen Aufbau und Auslegung, seine Bedeutung für den Islam sowie der Veränderung der gesellschaftlichen Stellung der Frau durch den Koran ein. Im zweiten Teil beschäftige ich mich mit der Rolle, die der Koran bzw. der Islam der Frau zuschreibt, anhand folgender Bereiche: die Bedeutung der Familie, die Rollenverteilung von Mann und Frau in der Familie, Ehe, Kinder, Beendigung der Ehe und Erbrecht. Es gibt eine Vielfalt von Glaubensrichtungen und Rechtsschulen im Islam. Außerdem haben islamische Frauen, in den verschiedenen Ländern, sehr unterschiedliche Lebensrealitäten. Daher geht es mehr um die islamrechtlichen Grundlagen, die diese Lebensrealitäten verbinden, als um die konkrete Umsetzung des islamischen Rechtes. Ich schließe eine Betrachtung der Bildungschancen für islamische Frauen früher und heute an. Im letzten Teil sage ich noch etwas zu islamischen Reform- und Frauenbewegungen.
2. Der Koran 2.1 Die Entstehung des Korans 2.2 Für Muslime ist der Koran das „Wort Gottes“, welches in einer Zeitspanne von 22 Jahren Mohamed offenbart wurde. Seit seiner ersten Offenbarung, im Jahre 610, bekam Mohamed bis zu seinem Tode, im Jahre 632, den gesamten Koran sozusagen von Gott, häufig mit Hilfe des Engels Gabriel, diktiert. Allerdings erfolgte dies nicht chronologisch. Da Mohamed nicht schreiben konnte, diktierte er seinen Sekretären den jeweils neusten Teil und dessen Platz in der gesamten Offenbarung. Der vorislamischen Tradition entsprechend, wurden anfangs die Suren von verschiedenen Menschen auswendig gelernt und wenige schreibkundige Muslime besaßen einzelne Suren in schriftlicher Form als Gedächtnisstütze (vgl. Hoffmann, 2002, S. 24-25). Die Grundlage für die heute allgemein gültige Form des Korans als Buch wurde schon sechs Monate nach seinem Tod geschaffen. Der 1. Kalif, Abu Bakr, beauftragte Muhammads Sekretär, Zaid Thabit, einen schriftlichen Gesamttext zu erstellen. Hierzu hörte Zaid Thabit sämtliche Koran-Kenner an und verglich ihre Versionen mit der seinen. „Er nahm nur Verse auf, für die es (zusätzlich zu ihm selbst) zwei Zeugen gab: Verse, die in Gegenwart des Propheten niedergeschrieben und von ihm gebilligt worden waren sowie Verse, die der Überlieferer vom Propheten selbst mündlich erlernt hatte“ (Hoffmann, 2002, S. 26). Alle heutigen Koran-Druckfassungen gehen auf Kopien dieses Gesamttextes zurück (vgl. ebenda).
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2.2 Aufbau und Auslegung des Korans Der Koran ist in 114 Suren (Kapitel) eingeteilt. Jede Sure besteht aus verschieden vielen Versen, insgesamt beinhalten die 114 Suren 6236 Verse. Um die Rezitation zu erleichtern, wurden diese in 60 Abschnitte und 120 Unterabschnitte eingeteilt. Allgemein ist auffällig, dass die langen Suren am Anfang und die kurzen Suren am Ende stehen. Eine zeitlich chronologische Anordnung der Offenbarungen gibt es nicht, so dass sich Offenbarungen aus Medina und Mekka, wo Mohamed gelebt und seine Offenbarungen erhalten hat, abwechseln. (vgl. Hofmann, 2002, S. 37 und velkd EKD, 1995, S. 20)
Einige muslimische Gruppen versuchen, sich möglichst an die wörtliche Überlieferung des Korans zu halten, andere legen den Koran sehr frei aus. Die Auslegung erfolgt auf verschiedenen Ebenen. Lässt sich ein Vers nicht wörtlich verstehen, so wird nach der im Koran genannten Auslegungsregel, dass ein Teil des Korans den anderen erläutert, verfahren. Hat ein Vers also einen zweideutigen Sinn, so ist er durch einen Vers mit klarem Sinn zu interpretieren. Schon vorgetragene Verse können hierbei durch spätere Verse aufgehoben werden, dies zu erkennen erfordert allerdings die schwer zu erlangende Kenntnis über die Reihenfolge der Offenbarungen. Als zweite Möglichkeit der Auslegung wird auf den Offenbarungszusammenhang, also auf die Situation, in der der Vers offenbart wurde, geschaut. Zum Verstehen des Korans wird die so genannte Sunna hinzugezogen. Sie umfasst Berichte über all das, was Mohammed gesagt, getan oder stillschweigend geduldet haben soll. Die Wichtigkeit der Sunna beruht darauf, dass Mohammed im Koran einerseits als reiner Überbringer und andererseits als Vorbild bezeichnet wird. (vgl. Hofmann, 2002, S. 67-70/ velkd EKD, 1995, S. 21)
2.3 Die Bedeutung des Korans für den Islam Der Koran ist das Herzstück des Islam, hier findet die MuslimIn alles, was sie für ein gottgefälliges Leben, das sie auf das ewige Leben vorbereitet, benötigt. Er ist die erste Quelle des islamischen Rechtes. Die zweite, untergeordnete Rechtsquelle, ist die Sunna. (vgl. Breuer, 1998, S. 9).
Die grundsätzlichen Aussagen im Koran kann man in vier Kategorien einordnen: 1) Glaubensüberzeugungen: z.B. der Glaube an Gottes Einheit, die Propheten und Gesandten, die Engel und das Jüngste Gericht, 2) Gottesdienstliche Ordnungen: z.B. das Fasten im Monat Ramadan, 3) Sozial-gesellschaftliche Ordnungen: insbesondere das Familienrecht, 4) Sittlich-ethische Maßstäbe: an welchen sich jeder Muslim zu orientieren hat (vgl. velkd EKD, 1995, S. 21).
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Für Männer und Frauen gelten die Regeln des Korans gleichermaßen. Für den/die MuslimIn ist der Koran Halt und Leben. Frauen können keine Korangelehrten werden, doch sie sind die Hüterinnen des Islams in der Familie. Sie geben ihn mit ihrer Erziehung an die nächste Generation weiter.
2.4 Veränderung der Stellung der Frau durch den Koran In vorislamischer Zeit hatte eine arabische Frau kaum Rechte. Dies änderte sich durch den Koran. Im Koran wurden erstmals die Rechte der Frau schriftlich festgelegt, wodurch ihre Stellung in der Gesellschaft maßgeblich verbessert wurde. Einige der im Koran beschriebenen Rechte, wie das Recht auf Geschenke oder auf gemeinsame Zeit mit dem Ehemann, sind für uns normal und scheinen uns daher vielleicht eher lächerlich. Für die damalige Zeit waren sie jedoch revolutionär. Wichtige Verbesserungen waren vor allem:
• Mann und Frau haben den gleichen Rang vor Gott, er schuf sie mit derselben Würde, beide besitzen die gleichen Lebensrechte und können das Paradies erlangen (vgl. Sure 9; 72, 73).
• Sie erhielt ein vorher kaum gekanntes Recht auf Eigenbesitz, ein Erbrecht, grundsätzlichen Anspruch auf Versorgung und als Ehefrau auf standesgemäßen Lebensunterhalt.
• Die Tötung oder Aussetzung weiblicher Neugeborener wurde verboten (Sure 16; 58, 59).
• Sure 4,3 beschränkt die vorislamische Polygamie auf 4 Frauen und zwar mit der Auflage, sie alle gleich zu behandeln und wenn man dies nicht könne, nur eine Frau zu heiraten.
• Die Willkür des Mannes bei der Scheidung wurde eingeschränkt. Auch der Frau wurde die Möglichkeit zuerkannt, sich unter bestimmten Umständen scheiden zu lassen. Siehe hierzu Kapitel 3.2.3.
3. Die Frau im Islam 3.1 Die Bedeutung der Familie im Islam „Der Islam misst der Familie innerhalb seines Sozialsystems die weitaus größte Bedeutung bei. […] Mann und Frau vervollkommnen sich gegenseitig, um in der Ehe einen gemeinsamen Beitrag zum Aufbau einer gesunden Gesellschaft zu bringen. Um den Aufbau einer gesunden Familie zu gewährleisten, verteilt der Islam die Verantwortungen in der Familie zwischen Mann und Frau. […]“(Islamische Zentrum Aachen, www.islam.de).
Die Präambel der 1981 erschienen allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Islam macht die außerordentliche Stellung der Familie in der islamischen Gesellschaft besonders deutlich: „´Die authentische islamische Gesellschaft ist eine Gesellschaft, die die Familie als ihre Keimzelle betrachtet und in jeder Hinsicht für ihre Beständigkeit und Weiterentwicklung Sorge trägt´“ (Breuer, 1998, S. 7).
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Arbeit zitieren:
Sara Polat, 2006, Die Rolle der Frau im Islam, München, GRIN Verlag GmbH
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Meinen Sie, dass diese Hausarbeit mir bei meiner Präsentationsprüfung im Fach Ethik nützlich sein könnte ?
Mein Thema lautet : Die Rolle der Frau im Islam / Vorurteile der islamischen Frauen gegenüber
am Tuesday, April 19, 2011-