Gliederung
Gliederung
Abbildungsverzeichnis 6
Abk ürzungsverzeichnis 7
Erl äuterungen 9
Danksagung 10
Vorwort 11
1 Einleitung 12
2 Vorgehensweise 13
3 Die Volksrepublik China 15
3.1 Allgemeine Daten 15
3.2 Die kulturelle Entwicklung der VR China 15
3.3 Das politische System der VR China 19
3.4 Die Wirtschaftspolitik der VR China 19
3.5 Binnenwirtschaftliche Entwicklung 23
3.6 Außenwirtschaftliche Entwicklung 24
4 Gesetzliche Regelungen für den Wirtschaftsstandort VR China 25
4.1 Die VR China als Operationsgebiet für ausländische Investoren 25
4.2 Steuerliche Regelungen in der VR China - Steuerverwaltung 27
4.3 Zollbestimmungen 29
4.2 Das Rechnungslegungsgesetz der VR China 30
4.3 Rechnungslegungsvorschriften der VR China für Unternehmen mit
ausl ändischen Kapital 30
4.4 Rechnungslegungsstandards für Unternehmen 31
4.5 Industriekontenrahmen und Buchhaltungsberichte von Industrieunterneh-
men mit ausländischem Kapital 32
4.6 Finanzverwaltungsregeln 32
4.7 Das Unternehmensgesetz der VR China 33
5 Rechnungslegung in der VR China 36
5.1 Regelungen zur Rechnungslegung der VR China für Unternehmen mit
aus -ländischem Kapital 37
5.2 Bilanzierungsperiode/Rechnungsjahr 39
5.3 Aufbewahrungsfristen 40
5.4 Gliederung der chinesischen Bilanz 41
5.5 Zulässige Transaktionen 47
5.6 Abschreibungen 48
5.7 Einnahmen Ausgaben 49
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Gliederung
5.8 Kosten Ausgaben 49
5.9 Aufwand 50
5.10 Investitionsaufwendungen versus Aufwendungen zum Erreichen der
Umsatzerl öse 51
5.11 Transaktionen in Fremdwährungen/Devisentransaktionen 52
5.12 Umsatz, Gewinn und Gewinnverwendung 52
5.13 Bücher und Dokumente der Rechnungslegung 54
5.14 Bilanz und Bilanzbericht 55
5.15 Rechnungsprüfung 56
6 Das Praxisunternehmen 58
6.1 Einordnung der Unternehmensstruktur in das chinesische Rechtssystem 58
6.2 IKEA in der VR China 59
6.3 Rechnungslegung bei IKEA China 60
6.4 Bilanzierung auf der Grundlage der Accounting Standards for Foreign
Investment Enterprises 61
6.5 Bilanzierung auf der Grundlage des Financial Manual 63
7 Rechnungslegungssysteme im Vergleich (Jahresabschlußanalyse) 74
7.1 Bestandteile des Jahresabschlusses auf der Basis verschiedener
Rechnungslegungssysteme 74
7.2 Vergleich einzelner Bilanzpositionen nach unterschiedlichen
Rechnungslegungsgesichtspunkten 75
8 Der kulturelle Einfluss auf die Rechnungslegung in der VR China 85
8.1 Allgemeine Herleitung und Betrachtungsansätze 85
8.2 Fünftausend Jahre chinesische Geschichte 86
8.3 China auf dem Weg zur sozialistischen Großmacht 89
8.4 China nach dem Tode Maos 91
8.5 China heute 92
8.6 Die Rechnungslegung in der VR China und ihr Entwicklungsprozess 93
9 Zusammenfassung 97
10 Fazit 99
11 Adressen 101
12 Literatur 103
12.1 Quellen im Internet 103
12.2 Literaturquellen 103
13 Anhang 106
Anlage 1: Formblatt - Bilanz der chinesischen Rechnungslegung 107
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Gliederung
Anlage 2: Formblatt - Gewinn- Verlustrechnung der chinesischen
Rechnungslegung 110
Anlage 3: Formblatt - Bericht über die Veränderungen der finanziellen Position
der chinesischen Rechnungslegung 111
Anlage 4: Formblatt - Cash Flow der chinesischen Rechnungslegung 113
Anlage 5: Bilanz der Foreign Investment Enterprises - Aktiva 116
Anlage 6: Bilanz der Foreign Investment Enterprises - Passiva 118
Anlage 7: Gewinn- Verlustrechnung der Foreign Investment Enterprises 120
Anlage 8: Bilanz gemäß deutschem HGB 121
Anlage 9: Gewinn- Verlustrechnung gemäß deutschem HGB 123
Anlage 10: Bilanz gemäß US-GAAP - Aktiva 124
Anlage 11: Bilanz gemäß US-GAAP - Passiva 125
Anlage 12: Gewinn- Verlustrechnung gemäß US-GAAP 126
Anlage 14: Gewinn- Verlustrechnung gemäß IAS 128
Anlage 16: Das chinesische Staatssystem 129
Anlage 17: Übersicht der chinesischen Dynastien 130
Anlage 15: CHINESE COMPANY LAW 131
Selbst ändigkeitserklärung 161
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Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Aufbau des Company Law of the People's Republic of China
Abbildung 2 Grundschema für die Gliederung der Bilanz
Abbildung 3 Abschreibung des Anlagevermögens
Abbildung 4 Arten von Berichten der Chinesischen Rechnungslegung
Abbildung 5 Gliederung der chinesischen Bilanz im Allgemeinen
Abbildung 6 Gewinn- Verlustrechnung
Abbildung 7 Abschreibungsfristen IKEA Financial Manual
Abbildung 8 Vergleich der Jahresabschlussbestandteile auf der Basis der
unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards
Abbildung 9 Ausarbeitung Prof.Dr.K. Göllert - IBU Institut Betriebswirtschaft
Unternehmensgr ündung (Grundmodell HGB-IAS-US-GAAP)
Abbildung 10 Rechnungslegung in der VR China - Grundschema der Bilanz gemäß
Formblatt des MOF
Abbildung 11 Rechnungslegung in der VR China - Gewinn- Verlustrechnung gemäß
Formblatt des MOF
Abbildung 12 Rechnungslegung in der VR China - Bericht über die Veränderungen der
finanziellen Situation gemäß Formblatt des MOF
Abbildung 13 Rechnungslegung in der VR China - Cash Flow gemäß Formblatt des
MOF
Abbildung 14 Rechnungslegung in der VR China - Cash Flow
Abbildung 15 Bilanz der Foreign Investment Enterprises - Aktiva
Abbildung 16 Bilanz der Foreign Investment Enterprises - Passiva
Abbildung 17 Gewinn- Verlustrechnung der Foreign Investment Enterprises
Abbildung 18 Aufbau der Bilanz nach §266 HGB
Abbildung 19 Aufbau der Gewinn- Verlustrechnung nach §266 HGB
Abbildung 20 Bilanz gemäß US-GAAP - Aktiva
Abbildung 21 Bilanz gemäß US-GAAP - Passiva
Abbildung 22 Gewinn- Verlustrechnung gemäß US-GAAP
Abbildung 23 Bilanz gemäß IAS
Abbildung 24 Gewinn- Verlustrechnung gemäß IAS
Abbildung 25 Die Organisation des chinesischen Staatsapparates im Überblick
Abbildung 26 Übersicht der chinesischen Dynastien
Copyright Jörgen Scholz - 6 - Oktober 2000
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Administration of Accounting Affairs AAA
Administration of Exchange Control AEC
Administration of Industry and Commerce AIC Accounting Society of China ASC Bank of China BOC
Classification of Accounts and Accounting Statements of Foreign CAAS
Investment Industrial Enterprices China Council for the Promotion of International Trade CCPIT Customs General Administration CGA
Chinese Institut of Certified Public Accountants CICPA
Consolidated Industrial and Commercial Tax CICT
China International Economic and Trade Arbitration Commission CIETAC
Commission on Foreign Trade and Economic Co-operation COFTEC
China Securities Regulatory Commission CSRC
Economic and Technological Development Zone ETDZ
Financial Accounting Standards Board FASB Foreign Economic Contract Law FECL
Foreign Enterprise Services Corporation FESCO Foreign Investment Enterprise FIE First-in-First-out FiFo
Generally Accepted Accounting Principles GAAP
General Agreement on Tariffs and Trade GATT
General Rules on Financial Affairs for Enterprises GRFA Handelsgesetzbuch HGB
International Accounting Standards IAS Kommunistische Partei Chinas KPCh Last-in-First-out LiFo Ministry of Finance MOF
MOFERT Ministry of Foreign Economic Relations and Trade MOFTEC Ministry of Foreign Economic Relations and Economic Co-operation National Audit Office NAO
National Copyright Administration NCA
Copyright Jörgen Scholz - 7 - Oktober 2000
Abkürzungsverzeichnis
National People’s Congress NPC Peoples Bank of China PBOC
Research Group Accounting Theory and Accounting Standards RGATAS
Renminbi (Chinesische Staatswährung) RMB
State Administration for Exchange Control SAEC
State Administration for Industry and Commerce SAIC
China Computer Software Assessment and Registration Centre SARC
State Commodity Inspection Bureau SCIB
State Council Securities Policy Committee SCSPC
Securities and Exchange Commission SEC Special Economic Zone SEZ Service Office SO
Securities Regulatory Commission SRC
United Nations Convention on Contracts for the International Sale of UNCISG Goods
US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles Value Added Tax VAT
Wholy Foreign Owned Enterprice WFOE World Trade Organisation WTO
Copyright Jörgen Scholz - 8 - Oktober 2000
Erläuterungen
Erläuterungen
Beschäftigt man sich mit der chinesischen Geschichte, kommt es oftmals zu Überschneidungen bzw. zu voneinander abweichenden Darstellungen. Um eventuelle Mißverständnisse in Bezug auf das Studium weiterführender Literatur zu vermeiden bzw. im vornherein richtig zu stellen, geht dieser Abschnitt auf bestimmte Aussagen und Schreibweisen der folgenden Abschnitte ein.
Namensgebung & Schreibweise
Die in diesem Text Verwendung findenden Namen chinesischer Gelehrter, Kaiser und Staatsmänner weichen beim Studium verschiedener Literaturquellen voneinander ab. Im Rahmen dieser Arbeit habe ich mich dafür entschieden, für alle Namen bis zur Kulturrevolution die klassische Schreibweise zu wählen und für alle Namen nach der Kulturrevolution die chinesische Umschrift auf der Grundlage von Pinyin.
Zeiten
Als Basis meiner Beweisführung und Darstellungen wählte ich die von einem Großteil der verwendeten Literaturquellen favorisierten 5000 Jahre chinesischer Geschichtsschreibung.
Für den Zeitpunkt der Wende in der Entwicklung des chinesischen Staates und der Umgestaltung der Wirtschaftsordnung bestehen in der weiterführenden Literatur ebenfalls abweichende Angaben. Einige Quellen favorisieren dabei bereits das Jahr 1978 als Beginn der Wende, andere Quellen sehen den Wendepunkt erst im Jahr 1979. Im Rahmen dieser Arbeit entschied ich mich, das Jahr 1979 zu Grunde zu legen.
Copyright Jörgen Scholz - 9 - Oktober 2000
Danksagung
Danksagung
Auf diesem Weg möchte ich mich bei all den Personen und Institutionen bedanken, die mich selbstlos bei der Datenrecherche, der vorbereitenden Arbeit und der Erstellung der Diplomarbeit unterstützt haben. Ohne die fachlichen Hinweise auf die betreffenden Gesetze und Regelungen, die Herstellung von Kontakten oder den Zuspruch in den nahezu ausweglosen Situationen während der Datenrecherche, wäre diese Arbeit nie fertiggestellt worden.
Mein besonderer Dank gilt dabei dem Deutschen Akademischen Austausch Dienst (DAAD) und dem IKEA Beijing Service Office Co. Ltd., die mir den Aufenthalt in der VR China und damit die direkte Datenrecherche und das Sammeln persönlicher Erfahrungen ermöglichten. Ohne die finanzielle Unterstützung des DAAD wäre mir ein dreimonatiger Chinaaufenthalt nicht möglich gewesen.
Des weiteren fand ich Unterstützung in Form von Hinweisen und der Bereitstellung von Material bzw. die Möglichkeit der Recherche bestehender Material- und Datenbestände von:
BEITEN BURKHART MITTL & WEGENER (Dr. Björn Etgen)
Rechtsanwälte (German Attorneys-At-Law)
OSTASIATISCHER VEREIN (Regional Manager - Thomas Sturm)
BERLINER BANK - Abteilung Asien (Kurt Görger)
SEMINAR FÜR INTERKULTURELLE KOMMUNIKATION & INTERNATI-ONALES MANAGEMENT (Dr. Birgit Zinius)
Copyright Jörgen Scholz - 10 - Oktober 2000
Vorwort
Vorwort
Asien ist ein Kontinent, der noch heute eine mystische Ausstrahlung auf viele Menschen ausübt. Beinahe alle asiatischen Staaten können auf eine lange Geschichte und kulturelle Entwicklung zurückschauen, die noch heute in vielen Lebensbereichen zu spüren ist. Dabei dehnten sich die Kulturen und Religionen auf diverse Gebiete des Kontinents aus, wurden wieder zurückgedrängt, gingen unter, konnten sich etablieren oder verschmolzen mit den schon etablierten Kulturen oder Religionen. All diese Gegebenheiten machen die Faszination dieses Kontinents aus. Bereits mit meiner Entscheidung, die Grundzüge der chinesischen Sprache zu erlernen, war der Grundstein für eine tiefere Beschäftigung mit der Geschichte und Kultur Chinas gelegt. Mit dem Sprachaufenthalt in der VR China verstärkte sich mein Wunsch mich in einer Arbeit intensiver mit der Gesellschaft, der Kultur und der Wirtschaft auseinanderzusetzen. Im Rahmen der Suche eines passenden Diplomthemas bekam ich die Möglichkeit, für das Service Office des weltweit operierenden Möbeleinzelhändlers IKEA zu arbeiten. Dort sollte ich mich mit der Vorbereitung des Jahresabschlusses, speziell der Organisation, und Durchführung sowie Auswertung der Bestandsaufnahmen beschäftigen. Aufbauend auf diesen Aufenthalt und dem zu bearbeitenden Projekt entstand das Thema meiner Diplomarbeit „Einfluß der Kulturen auf die Erstellung des Jahresabschlusses am Beispiel der VR China“.
Copyright Jörgen Scholz - 11 - Oktober 2000
Einleitung
1 Einleitung
Die VR China stellt mit über 1,242 Mrd. Menschen 1 (Stand Ende 1998) einen der größten potentiellen Konsumenten der Welt dar. Zudem befindet sich das Konsumverhalten der chinesischen Bevölkerung nach Jahren der begrenzten Konsummöglichkeiten noch in den Kinderschuhen, so dass ein Investment eines ausländischen Investors auf den ersten Blick sehr erfolgversprechend erscheint. Trotz dieser für bereits investierende und zukünftige Investoren erfolgsversprechenden Aussichten bleibt jedoch immer zu bedenken, dass man sich in einem völlig anderen Kulturkreis bewegen wird.
Das Konsumverhalten der chinesischen Bevölkerung beginnt sich gerade erst zu entwickeln. Die bestehenden Konsummöglichkeiten werden bei einem Großteil der Bevölkerung jedoch noch immer durch geringe Einkommen, bzw. die oftmals noch immer knapp bemessene Wohnfläche des Durchschnittshaushalts, stark eingeschränkt. Für Investoren bleibt weiterhin zu bedenken, dass der Erfolg unter anderem von den örtlichen und gesetzlichen Gegebenheiten abhängt. Die gesetzlichen Gegebenheiten in der VR China befinden sich seit Beginn der Öffnungspolitik Ende der 70er Jahre im ständigen Wandel. Hierzu zählen nicht nur die Änderungen der Wirtschaftsstruktur, vielmehr vor allem auch die Einführung international üblicher Gesellschaftsformen, die Umgestaltung der staatlichen Unternehmen, die Notierung umstrukturierter staatlicher Unternehmen an internationalen Börsen und der Versuch der Angleichung der bestehenden gesetzlichen Regelungen an die international gültigen Standards. Ein weiterer Faktor den ein Investor berücksichtigen sollte, ist die Mentalität der zukünftigen Mitarbeiter. Betrachtet man in diesem Zusammenhang den chinesischen Wirtschaftsraum, so spielen zwei Faktoren eine wesentliche Rolle. Zum einen ist die chinesische Mentalität geprägt von ca. 5.000 Jahren Geschichte und kultureller Entwicklung, die im Denken vieler Chinesen tief verwurzelt sind. Zum anderen ist das Denken und Handeln eines Großteils der chinesischen Bevölkerung geprägt durch die Entwicklungen zwischen 1949 und Ende der 80er Jahre. Somit spielt die Mentalität und die darauf aufbauende Motivation der Mitarbeiter eine wesentliche Rolle für den Erfolg eines Unternehmens in der VR China.
Die nachfolgenden Ausarbeitungen sollen einen Einblick in die chinesische Kultur vermitteln und den kulturellen Einfluß auf die Entwicklung der Rechnungslegung der VR China herausstellen.
1 http://www.dsw-online.de/pressetexte98.html (Bevölkerungszuwachs 1998 - 12.500.000 Menschen)
Copyright Jörgen Scholz - 12 - Oktober 2000
Vorgehensweise
2 Vorgehensweise
In den nachfolgenden Ausführungen möchte ich mich mit dem Einfluß der chinesischen Kultur und Geschichte auf die Entwicklung der Wirtschaft, insbesondere auf die Entwicklung der Rechnungslegung und die Erstellung des Jahresabschlusses auseinandersetzen.
Um eine fundierte Grundlage und einen themenbezogenen Einstieg für diese Arbeit zu schaffen gehe ich im ersten Abschnitt dieser Arbeit zuerst auf die chinesische Geschichte im Allgemeinen ein.
In einem zweiten Schritt möchte ich einen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung sowie die Entwicklungstendenzen in der VR China der letzten Jahre geben.
Um dem Leser einen Eindruck über die Komplexität der chinesichen Gesetzgebung und gesetzlichen Regelungen in bezug auf das tägliche Wirtschaftsleben zu geben, wird sich der zweite Abschnitt dieser Arbeit mit diesem Thema beschäftigen. Dabei werde ich in einem ersten Schritt die in der VR China zulässigen Unternehmensformen betrachten und in einem zweiten Schritt auf die steuerlichen Regelungen eingehen. Der letzte Teil dieses Abschnitts soll einen Überblick über die verschiedenen Gesetze und Vorschriften zur Rechnungslegung in der VR China vermitteln.
Im dritten Abschnitt dieser Ausarbeitungen möchte ich dann detailliert auf die Rechnungslegung von Unternehmen mit ausländischem Kapital eingehen. Dabei sollen die verschiedenen Bewertungsmethoden und Bewertungsansätze sowie die Handhabung gesetzlicher Regelungen und Vorschriften dargestellt und erläutert werden. Um das Thema dieser Arbeit so praxisbezogen wie möglich zu bearbeiten wählte ich ein Unternehmen aus der Praxis am Standort Beijing. Die in diesem Unternehmen gesammelten Erkenntnisse und Erfahrungen bilden die Grundlage der praxisbezogenen Darstellung der Rechnungslegung von Unternehmen mit ausländischem Kapital in der VR China im vierten Teil. Die in diesem Unternehmen gesammelten Erfahrungen aus dem täglichen Unternehmensgeschehen tragen zudem wesentlich zu den Ausarbeitungen im sechsten Abschnitt dieser Arbeit bei, der sich mit den kulturellen Einflüssen auf das Wirtschaftsleben und die Erstellung des Jahresabschlußes beschäftigt.
Der fünfte Abschnitt vergleicht die Rechnungslegung nach HGB, US-GAAP, IAS und die Rechnungslegung der VR China.
Copyright Jörgen Scholz - 13 - Oktober 2000
Vorgehensweise
Der letzte Teil dieser Arbeit soll nochmals die grundlegenden kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklungstendenzen sowie deren Einfluss auf die
Rechnungslegung, wie sie zum heutigen Zeitpunkt angewandt wird, herausstellen.
Copyright Jörgen Scholz - 14 - Oktober 2000
Die Volksrepublik China
3 Die Volksrepublik China
3.1 Allgemeine Daten
Die Volksrepublik China erstreckt sich über eine Fläche von 9,6 Mio. km². Von dieser gewaltigen Fläche werden 1,0 Mio. km² als landwirtschaftliche Fläche, insbesondere für den Ackerbau, genutzt.
Mit einer Bevölkerung von 1,242 Mrd. Menschen 2 zählt die VR China zu einer der größten Nationen der Welt. Die sich daraus ergebende Bevölkerungsdichte läge danach bei 125 Menschen je km². Hierzu ist jedoch anzumerken, dass es in der VR China seit dem wirtschaftlichen Aufschwung Anfang der 80er Jahre und dem damit verbundenen stetig steigenden Wohlstandsgefälle eine starke Abwanderungsbewegung vom Land in die großen Wirtschaftszentren des Landes gibt.
Das Wirtschaftswachstum der VR China lag 1998 bei 8,2% (1997 - 8,8%) 3 . Die veröffentlichte Arbeitslosenquote lag im Juni 1998 bei 5% (Juni 1997 - 3,1%) 4 , die tatsächliche Arbeitslosenquote dürfte jedoch höher ausfallen. Die Devisenreserven der VR China stiegen von 120,9 Mrd. US$ (Juni 1997) auf 140,9 Mrd. US$ (Juni 1998) 5 . Zu den größten Religionen der Volksrepublik China zählen der Buddhismus, der Daoismus und der Konfuzianismus.
3.2 Die kulturelle Entwicklung der VR China
In diesem Kapitel meiner Diplomarbeit möchte ich einen kurzen Überblick über die kulturelle Entwicklung Chinas bis hin zur Gründung der VR China im Jahre 1949 geben. Leider kann ich dabei nur flüchtig auf die einzelnen Etappen und Entwicklungstendenzen eingehen.
Die chinesische Geschichte wird über den Zeitraum ihrer vier- bis fünftausendjährigen quellenmäßig belegbaren Geschichtsschreibung von Spannungsverhältnissen durchzogen, die das Denken und das Handeln der Chinesen maßgeblich beeinflussten und noch immer beeinflussen. Die angesprochenen Spannungsverhältnisse lassen sich in wesentliche Problempunkte gliedern. Diese erstrecken sich über Einheit und Teilung des chinesischen Kulturraums und das Verhältnis zwischen Bewahrung und Erneuerung, bis hin zum Verhältnis Chinas zur Außenwelt, die autokratische Herrschaft und die Spannungen zwischen der Zentrale und den Regionen.
2 http://www.dsw-online.de/pressetexte98.html (Bevölkerungszuwachs 1998 - 12.500.000 Menschen)
3 http://www.rhein-neckar.de/~wildcat/aarchiv/aaktuell240.html
4 http://www.rhein-neckar.de/~wildcat/aarchiv/aaktuell240.html
Copyright Jörgen Scholz - 15 - Oktober 2000
Die Volksrepublik China
Betrachtet man die chinesische Geschichtsschreibung, so ist die Vorstellung von China als Einheitsstaat vorherrschend. Einheit versprach Stärke, Macht, Stabilität und Frieden. Trotz dieser vorherrschenden Vorstellung war China keinesfalls immer geeint. Die Geschichte Chinas ist geprägt von wachsenden und zerfallenden Dynastien und damit auch gekennzeichnet durch Perioden der Teilung. Die Perioden in denen China geeint war, waren gekennzeichnet durch eine ausgeprägte kulturelle Entwicklung und den starken Einfluss und Zentralgewalt der betreffenden Herrscher.
Die Shang Dynastie 6 zählt zu einer der ersten schriftlich niedergelegten und belegbaren Dynastien in der chinesischen Geschichtsschreibung. Sie umfasste die Gebiete der heutigen Provinzen Shanxi, Hebei und Henan. Sie war gekennzeichnet durch eine hierarchische geordnete Stammesgesellschaft. Diese Dynastie konnte sich über fast 500 Jahre bis zur Eroberung durch die Zhou halten. Unter der Zhou Dynastie 7 ereichte das Chinesische Reich eine Ausdehnung bis nach Shangdon im Osten und bis zum Jangtse im Süden. Die Zhou wurden durch einen König regiert, der das Gebiet in Lehen aufteilte und an seine Getreuen und Verwandten verteilte. Jedoch verlor der König ab 800 vor Christi immer mehr Macht an die Lehenherrscher. Aus den folgenden Machtkämpfen der einzelnen Lehnsherren untereinander gingen die Qin als Sieger hervor und formten durch die Reichseinigung 221 vor Christi den ersten Einheitsstaat. Dieser Staat umfasste zunächst nur ein begrenztes Gebiet am Mittel- und Unterlauf des gelben Flusses 8 . Er dehnte sich jedoch schnell aus, indem er verschiedene angrenzende Lokalkulturen in sich aufnahm. Die Qin begründeten das Kaisertum, welches fast 2200 Jahre Bestand haben sollte. Die Qin Dynastie 9 war gekennzeichnet durch ihre autokratische Kaiserherrschaft und die Zentralgewalt des Kaisers. Da der Kaiser es aber nicht vermochte, seine Macht zu festigen fiel die Herrschaft nach seinem Tode an die Han Dynastie 10 . Diese behielt die Idee von Einheitsstaat und Zentralgewalt bei. Unter der Qin und der darauffolgenden Han Dynastie erlebte das Reich eine starke Ausweitung. Bereits unter der Qin Dynastie stieß man bis zum heutigen Guangzhou vor. Im 2.Jahrhundert vor Christi wurden Guangxi und Guangdong feste Bestandteile des Reiches. Das Han Reich erreichte zu seinem Höhepunkt eine Ausweitung bis nach Nordkorea, Nordvietnam, Innere Mongolei und Innerasien. Die Ausbeutung der Bevölkerung durch hohe Abgaben und Zwangsarbeit, Korruption, Intrigen und
5 http://www.rhein-neckar.de/~wildcat/aarchiv/aaktuell240.html
6 1523 bis 1027 vor Christi - Shang Dynastie - Hierarchisch gegliederte Stammesgesellschaft
7 1027 bis 221 vor Christi - Zhou Dynastie - Königreich, aufgeteilt in an Gefolgsleute & Verwandte verteilte Lehen
8 huang he - Gelber Fluss
9 221 bis 210 vor Christi -Qin Dynastie - Reichseinigung um 221 und Einheitsstaat & Zentralgewalt
Copyright Jörgen Scholz - 16 - Oktober 2000
Die Volksrepublik China
Misswirtschaft führten im 2.Jahrhundert nach Christi zum Zerfall des Han Reiches in mehrere Einzelstaaten. Trotz vieler Versuche der Wiedervereinigung blieb das chinesische Reich über 360 Jahre geteilt. Unter der Sui Dynastie 11 konnte das Land durch Rückeroberungen im Norden und im Süden wieder geeint werden. Unter der auf die Sui Dynastie folgenden Tang Dynastie 12 erreichte das chinesische Reich seine größte Ausdehnung. Die Tang eroberten die Gebiete bis zum Tibet und Pamir im Westen, Nordvietnam im Süden und Korea im Osten. Danach folgte wieder eine Zeit des Zerfalls, und das Reich zerfiel in fünf sich bekriegende Dynastien. Unter der Song Dynastie 13 konnte das Reich dann erneut geeint werden. Diese Reichseinheit konnte über die Yuan 14 , Ming 15 und Qing Dynastie 16 bis zum Sturz des Kaisers 1911 beibehalten werden. Nach dem Sturz des Kaisers im Jahre 1911 fielen viele der chinesischen Provinzen unter der Führung der an Macht gewinnenden Militärmachthaber von der Zentralregierung ab. Erst in den Jahren 1926 bis 1928 konnte China unter General Chiang Kaishek wieder geeint werden. Jedoch führten viele der Provinzen weiterhin ihr Eigendasein. Das betraf vor allem die Stützpunkte der Kommunisten in Jiangxi und Yan’an und das sich für selbständig erklärte Protektorat Tibet 17 .
Erst mit Sieg der Kommunisten 1949 und Gründung der VR China konnten die einzelnen Provinzen wieder zu einem Einheitsstaat gefestigt werden. Über die gesamte Geschichtsschreibung hinweg war China immer ein Vielvölkerstaat mit unterschiedlichen Sprachen, Religionen und territorialen Ausdehnungen. Ausschlaggebend war die allgemeine kulturelle Entwicklung, durch die China sich von seinen Nachbarn abhob und damit einen eigenen Kulturraum gründete. Dieser war nicht nur gekennzeichnet durch kulturelle, sondern vielmehr auch durch technische, militärische, wirtschaftliche und organisatorische Überlegenheit. Diese auf der kulturellen Entwicklung und den gewachsenen Strukturen basierende Überlegenheit führte dazu, dass die Chinesen ihrerseits ein Überlegenheitsgefühl ihrer Umwelt
10 206 vor Christi bis 220 nach Christi - Han Dynastie - Beibehaltung Einheitsstaat & Zentralgewalt
11 581 bis 618 nach Christi - Sui Dynastie - Rückeroberungen & Wiedervereinigung von Norden und Süden
12 618 bis 907 nach Christi - Tang Dynastie - Beibehaltung Einheitsstaat & größte Ausdehnung
13 960 bis 1279 - Song Dynastie - Erneute Reichseinigung
14 1279 bis 1368 - Yuan Dynastie - Erhalt des Einheitsstaates
15 1368 bis 1644 - Ming Dynastie - Erhalt des Einheitsstaates
16 1644 bis 1911 - Qing Dynastie - Erhalt des Einheitsstaates bis zum Sturz des Kaisers 1911
17 Seit 1965 autonomes Gebiet der VR China. Über Jahrhunderte erkannte der Dalai-Lama den chinesischen Kaiser als Oberhoheit an, löste sich aber nach dem Sturz des chinesischen Kaisers 1911 völlig von China. 1951 Besetzung durch die VR China, 1959 Aufstände gegen die chinesischen Besatzer. 1965 erlangt Tibet seine Autonomie gegenüber der VR China. Copyright Jörgen Scholz - 17 - Oktober 2000
Die Volksrepublik China
gegenüber entwickelten, das auch als Kulturalismus 18 bezeichnet wird. Die Reichseinheit ist als fester Bestandteil dieses Gefühls zu verstehen. Traditionell begriff sich China als Zentrum der Welt, als „Reich der Mitte“ 19 . Dieses von den Chinesen an den Tag gelegte Selbstverständnis gründete auf der Überlegenheit gegenüber seinen Nachbarn und der chinesischen Ordnungsvorstellung, wie sie durch den chinesischen Kaiser symbolisiert wurde. Der Kaiser galt als Sohn des Himmels, dem kein anderer Herrscher ebenbürtig war und der über „alles unter dem Himmel“ 20 herrschte. Die angrenzenden Kulturen wurden von den Chinesen als Barbaren bezeichnet, jedoch je nach ihrer kulturellen Entwicklung auf verschiedene Stufen eingestuft. Durch die chinesische Mauer versuchte sich das Chinesische Reich gegen die Barbaren abzugrenzen und das Reich zu schützen. Einige Fremddynastien 21 die in das Land einfielen, übernahmen die chinesische Lebensweise und Kultur und verloren dadurch einen Großteil ihre eigenen Identität. Sie wurden aber dadurch in die chinesische Gesellschaft integriert und nicht mehr als fremd angesehen. Auch drangen durch den Handel immer neue Kultureinflüsse nach China. Der Buddhismus kam erst im 1.Jahrhundert nach Christi aus Indien nach China und ging über die Jahrhunderte eine so enge Verbindung mit dem chinesischen Denken ein, dass er bald nicht mehr als fremd empfunden wurde.
Wie die vorhergehenden Abschnitte zeigten, ist die Geschichte Chinas geprägt von Einheitsstaaten und deren Zerfall. Doch mit jeder Einigung expandierte China und nahm neue Gebiete in das bestehende Gebiet auf.
Diese riesigen Gebiete mit den verschiedensten Nationalitäten waren nur durch eine starke Hand, Zentralgewalt und einem hohen Grad an Einflussnahme regierbar. Verlor ein Herrscher diesen Einfluss oder begann er die Gebiete an seine Gefolgsleute zu verteilen, so dauerte es nicht lange und der Einheitsstaat zerfiel in viele kleine Staaten. Erst ein nach Macht strebender Herrscher hatte dann wieder die Möglichkeit, durch Härte und Konsequenz einen Einheitsstaat zu formen.
Nach dem Sturz des Kaisers und dem Zerfall des chinesischen Gebietes in einzelne Provinzen, konnte diese Art der Einflussnahme erst wieder mit der Einigung der chinesischen Gebiete im Zuge der Gründung der VR China erreicht werden. Durch die Einigung des Gebietes konnte erstmals auch die Kontrolle der verschiedenen Provinzen sichergestellt werden. Jedoch liegt es auch in der menschlichen Natur, einen einmal
18 Gegensatz zum Nationalismus
19 zhongguo - Chinesische Bezeichnung für China
20 tianxia - Chinesische Bezeichnung für Reich
Copyright Jörgen Scholz - 18 - Oktober 2000
Die Volksrepublik China
erlangten Einfluß nicht ohne weiteres aufzugeben. So ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass eine Wende im Handeln und Denken erst nach dem Tode Mao’s realisierbar war. Schon in den 70er Jahren zeichnete sich ab, dass die allgegenwärtige Einflussnahme und Kontrolle nicht zu 100% realisierbar war und durch Vorgaben und Auflagen, Abstriche in der ökonomischen Entwicklung und dem Wirtschaftswachstum der VR China mit sich brachte. Zum anderen konnte sich die VR China nicht weiter dem Wachstum und der Entwicklung der westlichen Industriestaaten und der sich entwickelnden Globalisierung entziehen.
3.3 Das politische System der VR China
Die VR China wurde am 01. Oktober 1949 durch die Kommunistische Partei Chinas ins Leben gerufen. Das Staats- und Regierungssystem ist geprägt vom Einparteiensystem und den personellen Verflechtungen von Partei und Staat. Die Organisationsstrukturen entsprachen den Strukturen der ehemaligen Sowjetunion (siehe Anhang).
Durch die Wahl Zhu Rongjis zum Ministerpräsidenten im März 1998 wurde der Weg für eine durchgreifende Reform des Staatsapparates der VR China geebnet. Einer der ersten Schritte war die Verringerung der 41 Staatsministerien und Kommissionen auf nun 29 und die Bündelung der Kernbereiche Wissenschaft, Technologie & Rüstung, Informationswesen, Arbeit & Soziales, Landwirtschaft & Bodenschätze in vier große Ministerien. Die Ministerien für Kohle, Energie, Maschinenbau, Metallurgie, Binnenwirtschaft & Chemische Industrie sowie die Wirtschaftsräte (National Councils) für die Leicht- & Textilindustrie wurden aufgelöst und unter der Staatskommission für Handel und Wirtschaft zusammengefasst. Hauptsächliches Ziel der Kommission ist der Abbau der engen Verflechtungen zwischen Staat und Wirtschaft.
3.4 Die Wirtschaftspolitik der VR China
Ideologische Auseinandersetzungen über das Tempo und die Richtung der chinesischen Wirtschaftsreformen innerhalb der KPCh erschwerten bis Anfang der neunziger Jahre klare Reformzielfestlegungen. Hinzu kamen die politisch-bürokratische Widerstände. Unter den zugrunde liegenden Umständen kam es zu einer zweigleisigen Entwicklung in der Reformpolitik, d.h. Beibehaltung und Entwicklung der bestehenden Planwirtschaft sowie Tolerierung und Entwicklung marktwirtschaftlicher Strukturen.
21 13. Jahrhundert Mongolen und 17. Jahrhundert Mandschus
Copyright Jörgen Scholz - 19 - Oktober 2000
Die Volksrepublik China
Diese Entwicklung gestattete neben der bestehenden Planung und den staatseigenen Betrieben den Aufbau eines marktorientierten nichtstaatlichen Sektors.(Siehe 3.8 Binnenwirtschaftliche Entwicklung & 3.9 Außenwirtschaftliche Entwicklung). Die Wirtschaftspolitik der VR China sollte zum besseren Verständnis und zur detaillierteren Abgrenzung unter 3 Gesichtspunkten betrachtet werden.
1. Reformpolitik
2. Strukturpolitik
3. Öffnungspolitik
3.4.1 Reformpolitik
Der VR China gelang es in den zurückliegenden Jahren wie keinem anderen Land, die Umwandlung des Wirtschaftssystems mit anhaltendem Wirtschaftswachstum und steigendem Lebensstandard zu verbinden. Dieser Reformprozess war bis zu Umbenennung des bestehenden Systems in „Sozialistische Marktwirtschaft chinesischer Prägung“ im Frühjahr 1993 gekennzeichnet von einem „trial and error“ - Prozeß sektoral und regional abgestufter Reformmaßnahmen 22 . Diese Maßnahmen zeichneten sich dadurch aus, das in einem ersten Schritt zuerst in der Landwirtschaft die Prinzipien der Eigenverantwortlichkeit und Haftung erprobt wurden. Nachdem sich die Testprojekte erfolgreich bewährt hatten, wurden sie auf die Industrie und das Dienstleistungsgewerbe versuchsweise und örtlich beschränkt ausgedehnt. Bewährten sich diese begrenzt angelegten Projekte, wurden sie landesweit ausgebaut. Zu den wesentlichen Faktoren des beeindruckenden Aufschwungs in der VR China zählen das Aufleben privatwirtschaftlicher Initiativen in ländlichen Kollektivbetrieben und Privatunternehmen sowie der hohe Zustrom ausländischer, insbesondere auch chinesischstämmiger Investoren.
Die mit dem hohen Wachstumstempo verbundenen konjunkturellen Überhitzungserscheinungen und die mit den Reformen aufbrechenden strukturellen Probleme, veranlassen bis heute den Staat immer wieder zu administrativen Kontroll- & Lenkungsmaßnahmen. Ein Beispiel dafür sind die restriktiven Vorgaben der Zentralbank an die Geschäftsbanken für die Vergabe von Krediten in lokaler Währung sowie die strengere Überwachung der Befugnisse der lokalen Verwaltungen.
22 Informationen zur Politischen Bildung, Volksrepublik China, Überarbeitete Neuauflage Bundeszentrale für politische Bildung, Berliner Freiheit 7, 53111 Bonn Copyright Jörgen Scholz - 20 - Oktober 2000
Die Volksrepublik China
Als eine der derzeit vordringlichste reformpolitische Aufgaben ist weiterhin die Umstrukturierung der zum überwiegenden Teil defizitären Staatsbetriebe zu sehen. Dazu gehört neben der Umwandlung der staatlichen Unternehmen in Aktiengesellschaften die Bildung von schlagkräftigen Industriekonzernen, bei der erfolgreiche Industriebetriebe ihre konkursreifen Konkurrenten übernehmen oder kleinere Unternehmen zu schlagkräftigen Gruppen fusionieren. Mit der Unternehmensfrage ist auch der Aufbau eines außerbetrieblichen Sozialversicherungssystems verbunden. Das Arbeitsgesetz vom 1. Januar 1995 ist als ein maßgeblicher Schritt beim Aufbau eines außerbetrieblichen Sozialversicherungssystems zu sehen. Dieses Gesetz sieht die Schaffung von betriebsunabhängigen Renten-, Arbeitslosigkeits, Kranken-, Unfall-, Arbeitsunfähigkeits- und Mutterschaftsversicherungen vor.
Das in der VR China bestehende Bankensystem ist trotz erheblicher Reformanstrengungen - Zentralbankgesetz, Einrichtung politischer Banken und Entpolitisierung der Geschäftsbanken - noch unterentwickelt. Durch die Asienkrise zeigte sich die Anfälligkeit des maroden Bankensystems. Mehr als 25% der zu 70% an verlustschaffende Staatsunternehmen vergebenen Kredite werden nicht bedient oder können nicht mehr bedient werden 23 . Als Resultat wurde das Kreditquotensystem abgeschafft und die Regierung veranlasste die Rekapitalisierung der Banken mit Hilfe einer Sonderstaatsanleihe in Höhe von 32,5 Mrd. US$ 24 .
3.4.2 Strukturpolitik
Effizienzsteigerung und Modernisierung der industriellen Produktion bilden nach wie vor die beiden Eckpfeiler der chinesischen Industriepolitik. Die Fünfjahrespläne der chinesischen Regierung stellen noch heute das wichtigste Instrument zur Investitionslenkung dar. Der letzte Fünfjahresplan (1996 - 2000) stellt die Elektronikindustrie, die Automobilindustrie, den Maschinenbau, das Bauwesen und die Petrochemie ins Zentrum der Modernisierung, der Umstrukturierung und des Ausbaus. Der Aufbau einer funktionierenden Infrastruktur, insbesondere im Bereich der Stromerzeugung, stellt einen weiteren Schwerpunkt dar.
In Zukunft sollen auch ausländische Investitionen in die industriepolitischen Strategien der VR China eingegliedert werden. Laut einer Regelung des Staatsrates für
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Auslandsinvestitionen werden Projekte ausländischer Investoren entsprechend ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Produktsparten geprüft und im zweiten Schritt nach folgenden Kriterien eingestuft:
Gefördert (Encouraged) - Zugelassen(Restricted A) - Unerwünscht(Restricted B) - Verboten(Prohibited) - SeitDezember 1997 ist an die Einstufung der Projekte ausländischer Investoren auch die Zoll- und Importsteuerbefreiung gekoppelt.
Langfristig wird angestrebt, auch die Binnenregionen stärker zu fördern. Hierbei liegt das Augenmerk vor allem auf Steuer- und Zollpräferenzen für privatwirtschaftliche Investitionen. Weiterhin sollen staatliche Anlageinvestitionen verstärkt in zentral- und westchinesische Projekte geleitet werden.
3.4.3 Öffnungspolitik
Im Bereich der industriellen Produktion kommt den ausländischen Direktinvestitionen eine wesentliche volkswirtschaftliche Bedeutung zu. Nach den hohen Direktinvestitionen in den Jahren 1993 - 1995 wurden die finanziellen Anreize für ausländische Unternehmen abgebaut und denen der lokalen Unternehmen angepasst. Bereits im Jahr 1996 wurde daher die Zollfreistellung für Investitionsgüterimporte von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung aufgehoben. Weiterhin wurde die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf exportierte Waren von vormals 17% auf 9% reduziert. Letztendlich sollen die Steueranreize der Sonderwirtschaftszonen abgebaut und eine landesweite Vereinheitlichung der Steuer- und Zollregelungen erreicht werden. China ist zunehmend bereit, auch Investitionen in zuvor eingeschränkten Bereichen zuzulassen. Dies betrifft unter anderem Bereiche wie den Handel, Bankdienstleistungen, Flughafenbetrieb, Telekommunikation, Tourismus. Für exportorientierte Unternehmen und High Tech Unternehmen gelten weiter die reduzierten Körperschaftssteuersätze.
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3.5 Binnenwirtschaftliche Entwicklung
Neben dem bestehenden System der staatlichen Planung und der staatseigenen Unternehmen wurde seit Anfang der achtziger Jahre der Aufbau eines nichtstaatlichen marktorientierten Sektors erlaubt und toleriert. Damit verzichtete die KPCh auf einen sofortigen, alle Bereiche umfassenden, Wandel des Wirtschaftssystems. Sie setzte dafür vielmehr auf schrittweise und kontrollierbare Reformen. Teil dieser Methodik war der parallele Aufbau von Strukturen der Marktwirtschaft neben den bestehenden Strukturen der Planwirtschaft. Dazu gehörte auch die Beibehaltung einer Reihe von Preiskontrollen.
Statt den Weg einer offenen Privatisierung zu wählen, entschied sich die KPCh, private, kollektive und Auslandsunternehmen zuzulassen und senkte bestehende Marktzutrittsbarrieren. Im Bereich der Planwirtschaft erfolgte keine völlige Abschaffung der Planungssysteme, sondern vielmehr eine allmähliche und kontrollierte Verringerung der Planvorgaben.
Die bisherige erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung steht damit für den Erfolg der chinesischen Wirtschaftspolitik. In der VR China blieben, im Gegensatz zu Osteuropa und der ehemaligen Sowjetunion, gesamtwirtschaftliche Einbrüche während des Übergangs von der Planwirtschaft zur Marktwirtschaft aus.
Einen wesentlichen Faktor spielten hierbei unter anderem auch die Auslandschinesen, die es in der gesamten westlichen Welt zu Wohlstand gebracht haben und ihre Landsleute beim Aufbau der neuen Wirtschaftsordnung unterstützten. Zu den entscheidenden Triebkräften für den Wandel der Wirtschaftsordnung zählten die außenwirtschaftlichen Verflechtungen und die vielfältigen Probleme in der Landwirtschaft und in dem den Städten zugeordneten Staatssektor. Ausschlaggebend für die Veränderungen des Wirtschaftssystems waren die Reformen im desolaten und uneffektiven landwirtschaftlichen Sektor Anfang der achtziger Jahre. Die im Laufe der Zeit aufgetretenen Probleme waren so groß, dass die Regierung die Rückkehr zur traditionellen Familienbewirtschaftung unterstützte. Dabei vollzog sich die Auflösung der Volkskommunen wesentlich schneller als im Vorfeld von der Regierung geplant.
Rückläufige Gewinne und sinkende Steuerrückflüsse sowie wachsende Subventionsforderungen der vielen staatseigenen Unternehmen schränkten den wirtschaftspolitischen Handlungsspielraum der Regierung stark ein. Zudem konnten die Unternehmen keine neuen Beschäftigten mehr aufnehmen und wiesen überschüssige
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Beschäftigte aus. Vor diesem Hintergrund war die Regierung gezwungen, Märkte und Preismechanismen einzuführen, die bestehenden Unternehmen rechtlich
umzustrukturieren bzw. Neugründungen in der Form nichtstaatlicher Unternehmen, als alternative Einkommens- und Beschäftigungsquelle für die Bevölkerung und als Einnahmequelle des Staates zuzulassen.
3.6 Außenwirtschaftliche Entwicklung
Entgegen der Möglichkeit einer radikalen außenwirtschaftlichen Öffnungspolitik, setzte China im Rahmen der außenwirtschaftlichen Entwicklung auf das Konzept einer vorsichtigen Außenwirtschaftsliberalisierung.
Die Liberalisierung des Außenhandels erforderte den Wandel im Bezug auf das staatliche Handelsmonopol und eine Annäherung des inländischen Preisniveaus an die Weltmarktpreise. Diese Entwicklung stellte auch neue Qualitätsanforderungen an die Produktion und an die Beschäftigten und verlangte darüber hinaus neue Technologien. Weiterhin wurde die Absicherung der privaten Wirtschaftsaktivitäten durch Wirtschaftsgesetze und nicht zuletzt eine stabilitätsorientierte Wirtschaftspolitik notwendig. Die Liberalisierung im Bereich des Exports wurde dabei wesentlich schneller vor-angetrieben als die im Bereich des Imports. Dadurch konnte bis Ende der achtziger Jahre der größte Teil der staatseigenen Unternehmen von den Wettbewerbsverschärfungen und den Anpassungszwängen der Weltmarktintegration abgeschottet werden. Dies führte dazu, dass die VR China nicht als Mitglied des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) bzw. der neugegründeten Welthandelsorganisation aufgenommen wurde. Um jedoch einen schnellstmöglichen Beitritt der Volksrepublik zur internationalen Handelsorganisation sicherzustellen, wurden seit 1995 weitere Liberalisierungsschritte mit Reduzierung der Zölle und dem Abbau von Handelshindernissen für Auslandsunternehmen angestrebt und realisiert. Diese Intensivierung der außenwirtschaftlichen Beziehungen lassen seit Dezember 1999 ein Beitritt zur WTO in greifbare Nähe rücken.
Die VR China ist bereits Mitglied in verschiedenen regionalen Wirtschaftszusammenschlüssen, wie der ESCAP, der APEC oder der ADB.
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Gesetzliche Regelungen für den Wirtschaftsstandort VR China
4 Gesetzliche Regelungen für den Wirtschaftsstandort VR China
4.1 Die VR China als Operationsgebiet für ausländische Investoren Bis zum heutigen Zeitpunkt gibt es fünf generelle Möglichkeiten für die
Geschäftstätigkeit ausländischer Investoren auf dem Gebiet der VR China.
Einrichten eines repräsentativen Büros in China 25
-
Eingeheneines Equity Joint Ventures auf der Basis gleichberechtigter
-
-
Einrichteneines eigenen Unternehmens ohne chinesische Beteiligungen
-
Jededer genannten Möglichkeiten bzw. Methoden zum Eintritt in den chinesischen Markt bringt seine Vorteile und Nachteile mit sich. Daher sollte vor einem Engagement auf dem Gebiet der VR China genau abgewogen werden, was sich das betreffende Unternehmen von diesem Engagement verspricht, wie intensiv es seinen eigenen Markteintritt betreiben bzw. vorantreiben möchte und ob es bereit ist, ein Abhängigkeitsverhältnis einzugehen.
4.1.1 Repräsentanzbüro
Die Repräsentanzbüros sollten nicht mit den anderen Formen des Engagements auf dem chinesischen Markt verwechselt werden. Repräsentanzbüros dürfen auf dem Gebiet der VR China keine Geschäftstätigkeit aufnehmen. Ihr Daseinszweck ist das Vermitteln von Kontakten und das Sammeln von Informationen. Da diese Regelungen in der Praxis nicht streng durchgehalten werden konnten, haben die Steuerbehörden Steuervorschriften für weitergehende Aktivitäten auf dem chinesischen Markt erlassen. Auf Grund der Merkmale des Repräsentanzbüros dürfte diese Variante für den ausländischen Investor weniger interessant sein.
25 Repräsentanzbüro - daibiao jigou
26 Equity Joint Venture - hezi jingying qiye
Gesetz zur Errichtung von Gemeinschaftsunternehmen mit chinesischer und ausländischer Beteiligung von 1979
27 Cooperative Joint Venture - hezuo jingying qiye, allgemein auch Contractual Joint Venture Gesetz über chinesisch-ausländisch kooperativ betriebene Unternehmen von 1988
28 Rein ausländische Tochtergesellschaft - waizi qiye
Gesetz über Unternehmen mit ausschließlich ausländischer Kapitalbeteiligung von 1986
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Gesetzliche Regelungen für den Wirtschaftsstandort VR China
4.1.2 Equity Joint Venture 30
Das Equity Joint Venture zählt seit seiner Einführung als Investitionsform für den chinesischen Markt im Jahre 1979 zu den beliebtesten Unternehmensformen. Im Laufe der Entwicklung wurden die einschlägigen Rechtsbestimmungen fortlaufend ergänzt und verfeinert. Inzwischen besteht für das Equity Joint Venture ein detaillierter Regelungsrahmen, der ein für China relativ hohes Maß an Rechtssicherheit bietet.
4.1.3 Cooperatives Joint Venture
Das Cooperative Joint Venture entstand aus dem Bedürfnis nach mehr Flexibilität in der Praxis. Diese Unternehmensform fand in der ersten Zeit vor allem Anwendung auf Investbauprojekte. Bei dieser Vertragsform ergeben sich die Rechte und Pflichten nur aus den vertraglichen Vereinbarungen 31 . Die gesetzlichen Regelungen für diese Vertragsform wurden in den letzten Jahren immer weiter verfeinert und durch Bestimmungen ergänzt. Diese Vertragsform ist aber trotz allem noch immer ein flexibles Instrument für Investitionen in China.
4.1.4 Einrichten eines eigenen Unternehmens ohne chinesische Beteiligungen Reine Tochtergesellschaft
Diese Investitionsalternative erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Sie eignet sich aber nur für Investoren, die bereits über Erfahrungen im Chinageschäft und mit der chinesischen Gesetzgebung sowie über ausgezeichnete Kontakte zu den lokalen Behörden verfügen.
Aktiengesellschaft
In den letzten Jahren hat sich auch die Etablierung einer Aktiengesellschaft als Investitionsform herausgebildet. Von staatlicher Seite aus betrachtet ist dieses Konzept ein Versuch, defizitäre Staatsbetriebe durch Umwandlung in eine Aktiengesellschaft zu sanieren. Dabei kontrolliert der Staat regelmäßig als Mehrheitsaktionär weiterhin die Unternehmensentwicklung. Für den ausländischen Investor ist es interessant, ein bestehendes Joint Venture oder eine Investition in diese Form zu kleiden. Ratsam ist
29 Aktiengesellschaft - youxian gufen gongsi
30 Älteste Unternehmensform der 20 jährigen Politik der Öffnung
31 Auf Grundlage dieser Basis wird das Cooperative Joint Venture auch als Contractual Joint Venture bezeichnet.
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dieser Schritt aber nur für Investoren, die planen, das Unternehmen über lang oder kurz an die Börse zu bringen, sei es um Kapital zu beschaffen oder Gewinne zu realisieren.
Holding-Gesellschaft
Diese Art der Gesellschaft bildet sich meist dann heraus, wenn ein ausländisches Unternehmen seine Aktivitäten auf dem chinesischen Markt zusammenfassen möchte. Es bestehen jedoch keine eindeutigen Regeln für Holdinggesellschaften. Trotzdem gewinnt diese Gesellschaftsform an Bedeutung.
4.2 Steuerliche Regelungen in der VR China - Steuerverwaltung 32
Die Besteuerung/Steuerverwaltung geht von zwei Verwaltungseinheiten aus. Die Einkommenssteuer sowie die Mehrwertsteuer für alle ausländischen Unternehmen 33 und repräsentativen Niederlassungen mit nachgewiesener Geschäftstätigkeit auf dem Gebiet der VR China werden von den lokalen Zweigstellen der staatlichen Steuerbehörde erhoben. Die Unternehmenssteuer, die individuelle Einkommenssteuer und andere lokale Steuern fließen den lokalen Steuerbehörden zu.
Für Investoren ist letztendlich noch das Einkommenssteuergesetz von erheblicher Bedeutung. Mit einigen Abstrichen könnte man es als Körperschaftsteuergesetz bezeichnen. Es enthält eine Reihe von Bewertungsvorschriften, die mit den Vorschriften aus den Finanzverwaltungsregeln 34 weitestgehend konform gehen.
4.2.1 Körperschaftssteuer 35
Die Körperschaftssteuer ist geregelt im Einkommenssteuergesetz für ausländische Unternehmen auf dem Gebiet der VR China, welches am 1. Juli 1991 in Kraft trat. Bezugnehmend auf dieses Gesetz beträgt der momentane Steuersatz 30% mit einem örtlichen/regionalen Steuerzuschlag von 3%. Verlustausgleiche aus früheren Jahren, Verlustvorträge und Abschreibungen auf Anlagegüter und geistiges Eigentum sind abzugsfähig. Steuerpflichtig sind alle Einnahmen aus Geschäftsvorgängen sowie Einnahmen aus Mieteinkünften und Lizenzgebühren. Kapitalerträge gelten als reguläres Einkommen. Einnahmen aus Bodennutzungsverträgen werden über eine Immobiliensteuer besteuert. Auf der Grundlage dieser Werte beträgt die
32 Tax Administration Of Foreign Invested Enterprises - FIEs/Tax Administration Of Foreign Enterprises - FE’s, including Foreign Representative Offices
33 FIE’s und FE’s
34 Finanzverwaltungsregeln beschlossen am 16.November 1992, in Kraft getreten am 1.Juli 1993
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Körperschaftssteuer für ausländische Unternehmen 33%. Ausländische Unternehmen, die nicht permanent auf dem chinesischen Festland tätig sind, jedoch über ein auf den mit China getätigten Geschäften basierendes Einkommen verfügen, unterliegen einer Quellensteuer von 20%.
Generell sind Produktionsunternehmen und Dienstleistungsunternehmen mit einer geplanten Geschäftstätigkeit von mindestens zehn Jahren in den ersten zwei Gewinnjahren von der Steuerzahlung befreit. In den darauffolgenden drei Jahren dient ein um 50% reduzierter Steuersatz als Berechnungsgrundlage. Unternehmen mit Exportanteilen über 70%, „infrastrukturverbessernde“ Unternehmen sowie Projekte in Branchen mit niedriger Rentabilität können für weitere Jahre (bis zu 10 Jahre) Steuervergünstigungen und (bis zu 5 Jahre) Steuererlasse beanspruchen. Investiert ein Investor seine Gewinne in das bestehende Unternehmen oder ein anderes Unternehmen in der VR China, können Steuerrückerstattungen bis zu einer Höhe von 40% beantragt werden 36 .
4.2.2 Einkommenssteuer auf Erträge aus Dividenden und Lizenzverträgen Von Unternehmen ohne eigene Rechtsperson in China wird für Zinsen, Mieteinnahmen und Lizenzeinnahmen grundsätzlich eine einheitliche Einkommenssteuer von 20% erhoben. Auf die Besteuerung von Dividenden wurde bisher verzichtet.
4.2.3 Persönliche Einkommenssteuer
Ausländer die sich länger als 183 Tage in China aufhalten und Chinesen unterliegen einer einheitlichen persönlichen Einkommenssteuer, welche proportional gestaffelt ist. Sie beinhaltet einen Grundfreibetrag von 800 RMB (4000 RMB bei Ausländern) monatlich und liegt zwischen 10-45%. Besteuerungsgrundlage bilden alle geldwerten Einkommensbestandteile.
4.2.4 Mehrwertsteuer (VAT)
Die Mehrwertsteuer der VR China beträgt 17% für allgemeine Güter/Waren und Dienstleistungen und 13% für die Leistungen der öffentlichen Versorgungsbetriebe, Getreide, Öl sowie bestimmte Lebensmittel. Landwirtschaftliche Produkte und Verhütungsmittel sind von der Mehrwertsteuer befreit. Kleine Produktionsunternehmen
35 Regulation On Taxation Of Foreign Investment Enterprises ("FIEs") with establishment in China/Regulation On taxation Of Foreign Enterprises ("FEs") with establishment in China
36 bis zu 100% bei „infrastrukturverbessernden“ Maßnahmen
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Gesetzliche Regelungen für den Wirtschaftsstandort VR China
mit einem Jahresumsatz unter 1 Mio. RMB sowie Handelsunternehmen mit einem Umsatz unter 1,8 Mio. RMB können einen reduzierten Steuersatz von 6% beanspruchen. Wie in Deutschland ist die Vorsteuer abzugsfähig, jedoch wird sie auf Rechnungen nicht extra dargestellt.
4.2.5 Unternehmenssteuer (Business tax)
Die Unternehmenssteuer wird erhoben auf verschiedene Arten von Serviceleistungen und den Transfer von Vermögen oder Verkauf von unbeweglichen Vermögensgegenständen innerhalb der VR China. Diese Steuer ist nicht abzugsfähig. Die Höhe der Steuer ist transaktionsabhängig und beläuft sich auf 3% bis 20%. Sie beträgt im Bereich Transport, Bauleistungen, Sport, und Telekommunikation 3%, im Bereich Bankgeschäfte, Hotels, Restaurants, Werbung und Tourismus 5% und für Unterhaltungseinrichtungen bis zu 20%. Wohlfahrtsleistungen, medizinische Leistungen, technische Ausbildungsmaßnahmen und andere Leistungen im Erziehungsbereich sowie kulturelle Veranstaltungen sind steuerbefreit.
4.2.6 Verbrauchssteuer (Consumption tax)
Die Verbrauchssteuer wird erhoben auf die Produktion und den Vertrieb von elf Güterkategorien. Diese fallen in den Bereich spezieller Luxusgüter bzw. den Bereich der Güter, die nicht zum täglichen Lebensbedarf zählen (Alkohol, Kosmetik, Schmuck, Tabak und Autos). Die Steuer beläuft sich abhängig vom betreffenden Steuerobjekt 37 auf 3% bis 45%.
4.3 Zollbestimmungen
Die VR China hat auf viele zu importierende Waren und Güter Zölle erlassen. Die betroffenen Importgüter kommen sowohl aus dem Bereich der Konsumgüter als auch aus dem Bereich der für die Produktion notwendigen Maschinen und Anlagen. Dabei sind zwei Gesetze ausschlaggebend:
Zollbestimmungen der VR China 38
- Regelungenund Abläufe für das chinesische Festland 39
- 37 Diezusätzliche Steuerlast liegt dabei zum Beispiel bei Autos zwischen 3-8% und bei Tabak zwischen 30-45%.
38 Customs Law Of The People’s Republic Of China
39 Import Regulation & Procedures Of Mainland China
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4.2 Das Rechnungslegungsgesetz der VR China
Das Rechnungslegungsgesetz der VR China 40 wurde auf der neunten Tagung des ständigen Komitees des 6.Nationalen Volkskongresses am 21.Januar 1985 mit Wirkung zum 01..Mai 1985 verabschiedet. Eine überarbeitete und den wachsenden Bedürfnissen angepaßte Fassung des Gesetzestextes wurde auf der 5.Tagung des 8.Nationalen Volkskongresses am 29. Dezember 1993 realisiert und findet bis heute Anwendung. Der angesprochene Gesetzestext ist in fünf Hauptabschnitte mit insgesamt 30 Artikeln gegliedert. Er behandelt die allgemeinen Regelungen zur Rechnungslegung aller auf dem Gebiet der VR China ansässigen Unternehmen und soll zur Verbesserung und Standardisierung der Rechnungslegung beitragen.
In den Gesetzestexten wird immer auf die doppelte Verantwortung des Buchalters hingewiesen, der einerseits seine ihm vom Unternehmen übertragene Aufgabe wahrnehmen, andererseits aber auch dem öffentlichen Interesse, d.h. dem Staat loyal gegenüberstehen soll.
4.3 Rechnungslegungsvorschriften der VR China für Unternehmen mit ausländischen Kapital Die chinesische Regierung verabschiedete zum 1.Juli 1992 die
Rechnungslegungsvorschriften der VR China für Unternehmen mit ausländischem Kapital 41 . Diese Vorschriften setzten die 1985 erlassenen
Rechnungslegungsvorschriften der VR China für Joint Ventures 42 außer Kraft. Die neu geschaffenen Vorschriften gliedern sich in 16 Abschnitte mit insgesamt 82 Artikeln und sind für Unternehmen mit ausländischem Kapital bindend. Dabei wird im ersten Abschnitt der Rechnungslegungsvorschriften darauf hingewiesen, dass diese zur Stärkung der Rechnungslegungsfunktion von Unternehmen mit ausländischem Kapital und zum Schutz der Rechte der betreffenden Unternehmen und der Investoren dienen soll.
Die Regelungen finden auf die nachfolgend aufgeführten Unternehmen mit ausländischem Kapital Anwendung:
Chinesisch-ausländische Kooperationsunternehmen 43
- 40 AccountingLaw of the People’s Republic of China
41 Accounting Regulations of the People’s Republic of China for Foreign Investment Enterprises
42 Accounting Regulations of the People’s Republic of China for Joint Venture using Chinese and Foreign Investment
43 Cooperative bzw. Contractual Joint Ventures, CJV
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Ausländische Tochtergesellschaften und eigenständige Unternehmen 45
- AufDetails dieser Vorschriften möchte ich im Kapitel 5 dieser Arbeit eingehen.
4.4 Rechnungslegungsstandards für Unternehmen
Die Rechnungslegungsstandards für Unternehmen 46 traten zum 1.Juli 1993 in Kraft, mit den Zielen, die Entwicklung der sozialistischen Marktwirtschaft zu unterstützen, die Rechnungslegungspraktiken zu standardisieren und die Qualität der
Rechnungslegungsinformationen sicherzustellen.
Die ASBE enthalten Regelungen über die Rechnungslegung für alle in der VR China ansässigen Unternehmen, die nach dem Prinzip des Weiterbestehens des Unternehmens Jahresabschlüsse und Finanzreporte erstellen müssen. Auch diese Regelungen beruhen auf dem Prinzip der doppelten Buchführung.
Im zweiten Abschnitt werden kurz die 12 allgemeinen Grundsätze der chinesischen Rechnungslegung erläutert (u.a. Vergleichbarkeit, Verständlichkeit, Prinzip der Vorsicht), die weitestgehend mit den Grundsätzen des HGB, der US-GAAP und des IASC, ausgenommen den Grundsatz der Relevanz, übereinstimmen. Auf eine weiterführende Erläuterung der Grundsätze wurde in den Rechnungslegungsstandards jedoch verzichtet.
Artikel 11 der Rechnungslegungsstandards verweist auf die Interessenten des Jahresabschlusses, die da wären: der Staat als makro-ökonomischer Interessent - dieUnternehmensführung - dieexternen Interessenten (Gläubiger, Lieferanten, Investoren) - DieRechnungslegungsstandards regeln des weiteren die Definitionen und Klassifikationen der sechs Hauptpunkte der Bilanz und GuV, d.h. Vermögen, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Einnahmen und Ausgaben sowie den Gewinn bzw. Verlust.
Die Rechnungslegungsstandards für Unternehmen und das Rechnungslegungsgesetz der VR China können zusammen als Conceptual Framework angesehen werden, da sie
44 Equity Joint Ventures, EJV
45 Wholly Foreign Owned Enterprises, WFOE
46 Accounting Standards for Business Enterprises, ASBE
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zusammengenommen den Rahmen der Rechnungslegung in der VR China bilden. Die einzelnen Gesetze respektive Standards sind einem Rahmenkonzept entsprechend allgemein gehalten und erläutern vor allem die durch ihre Anwendung verfolgten Ziele.
4.5 Industriekontenrahmen und Buchhaltungsberichte von Industrieunterneh-
men mit ausländischem Kapital
Der Industriekontenrahmen und die Buchhaltungsberichte von Industrieunternehmen mit ausländischem Kapital 47 legen Form und Inhalt des Jahresabschlusses fest. Diese Vorschriften beschränken sich dabei nicht nur auf Industrieunternehmen, sondern können auch von allen anderen Unternehmen auf dem Gebiet der VR China angewandt werden.
Der erste Abschnitt geht dabei auf die grundsätzlich zu verwendenden Formalien ein (Abgabe der Monats-, Quartals- bzw. Jahresabschlüsse), während sich der zweite Abschnitt mit dem detaillierten Aufbau von Bilanz und GuV beschäftigt. Die Anwendung einzelner Positionen findet dann im dritten Abschnitt seine Erläuterung. In den beiden letzten Abschnitten (Abschnitt vier und fünf) sind die Formblätter zur Einreichung des Jahresabschlusses bzw. der Quartals- oder Monatsabschlüsse zusammen mit den Erläuterungen zur Zusammenstellung des jeweiligen Abschlusses abgebildet.
4.6 Finanzverwaltungsregeln
Zum 1.Juli 1993 traten die Finanzierungsregeln für Unternehmen 48 in Kraft, die für jedes Unternehmen auf dem Gebiet der VR China gelten. Diese neu integrierten Regelungen überschneiden sich dabei teilweise mit den schon in Anwendung befindlichen Rechnungslegungsstandards für Unternehmen. Ein wesentliches Ziel der GRFA ist die Unterstützung beim Aufbau und der Entwicklung der sozialistischen Marktwirtschaft. Ferner sollen die neuen Regelungen die Konkurrenzfähigkeit zwischen den Unternehmen durch die Schaffung eines effektiven internen Finanzmanagements und die wahrheitsgemäße Darstellung der finanziellen Lage des Unternehmens erhöhen. Zum anderen sollen sie die Berechnung und Begleichung des Steuerbetrages und den Schutz der Rechte und Interessen der Investoren sicherstellen. Des weiteren soll eine stetige Kontrolle und Überwachung der Einnahmen und Ausgaben, eine effektive
47 Classification of Accounts and Accounting Statements of Foreign Industrial Enterprises, CAAS
48 General Rules on Financial Affairs for Enterprises, GRFA
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Gesetzliche Regelungen für den Wirtschaftsstandort VR China
Kapitalbeschaffung und effektive Nutzung des Unternehmensvermögens sichergestellt werden.
Die Finanzierungsregeln treffen des weiteren Aussagen über Umlaufvermögen, Anlagevermögen, immaterielles Vermögen und Rechnungsabgrenzung, gefolgt von Kosten, Ausgaben, Einnahmen und Gewinn sowie dessen Verteilung. Wie schon in den Rechnungslegungsstandards müssen auch im Rahmen der Finanzierungsregeln regelmäßige Finanzberichte an die Investoren, Gläubiger und staatlichen Behörden ergehen. In diesen Berichten muß die Unternehmenssituation, die gegenwärtige und zukünftige Finanzlage und Ereignisse nach dem Jahresabschluß offengelegt werden.
4.7 Das Unternehmensgesetz der VR China
Beim 5. Treffen des 8. Nationalen Volkskongresses der VR China am 29. Dezember 1993 wurde das Unternehmensgesetz 49 der VR China angenommen und durch die Order Nr. 16 durch den Präsidenten der VR China bestätigt. Es trat zum 1. Juli 1994 in Kraft.
Mit dem „Company Law of the People’s Republic of China“ wurden nach einem jahrelangen Reformprozess endlich eindeutige und wichtige Regelungen für die Organisation des wirtschaftlichen Alltags geschaffen. Das Unternehmensgesetz gliedert sich in elf Kapitel.
49 Company Law of the People’s Republic of China
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