Inhaltsverzeichnis Seite
Einleitung 1 . 3
König Heinrich I. und Bayern 2 . 4
2.1 Die Beziehung zwischen König Heinrich I. und Bayern nach der 4
Königswahl des Jahres 919
2.2 Der Regensburger Vertrag 5
2.3 Die Stellung Bayerns innerhalb des Reiches nach der Regensburger 7
Einigung
2.4 Die Nachfolgepolitik von König Heinrich I. und Herzog Arnulf 9
Kaiser Otto I. und Bayern 3 . 11
3.1 Grundlegende Bemerkungen zur Herrschaftsidee Ottos I. 11
3.2 Die Politik Ottos I. gegenüber Bayern in dessen erstem 12
Herrschaftsjahr
3.3 Das Vorgehen Ottos I. gegenüber Herzog Eberhard 12
3.4 Die Einsetzung Herzog Bertholds in Bayern 13
3.5 Ottos Bruch mit der luitpoldingischen Herzogstradition durch die 15
Erhebung Herzog Heinrichs I
3.6 Ottos Vorgehen im Herzogtum Heinrichs II. 17
Die Bayernpolitik König Heinrichs I. und Kaiser Ottos I. 4 . 18
Ein Vergleich
4.1 Die Ausgangslage zum Zeitpunkt des Herrschaftsantritts der beiden 18
Könige
4.2 Charakteristische Vorgehensweisen in der Bayernpolitik Heinrichs I. 19
und Ottos I
Schluss 5 . 21
Quellen- und Literaturverzeichnis 6 . 23
6.1 Quellen 23
6.2 Literatur 24
2
1. Einleitung
Lange standen König Heinrich I. und Kaiser Otto I. symbolisch für die „nationale Größe Deutschlands und für seine Hegemonie in Europa“ 1 . In diesem Licht werden sie auch heute noch zum Teil dargestellt. Neben dem Mythos von Heinrich I. als Gründer des Deutschen Reiches 2 und einer imposanten Darstellung Ottos I. als eindrucksvoller Nachfolger Karls des Großen auf dem Kaiserthron hat das politische Leben der beiden Herrscher allerdings noch mehr zu bieten, das es wert ist, näher betrachtet zu werden. Der Weg, den die beiden gehen mussten, um ihre politischen Ziele zu erreichen, erfährt in der Forschung zum Teil nur eine sehr stiefmütterliche Behandlung. So wird zum Beispiel in umfangreichen Abhandlungen über Heinrich I. und Otto I. der Politik der Könige gegenüber den Herzögen oftmals nur wenig Platz eingeräumt. Dies erscheint insofern ungerechtfertigt, wenn man bedenkt, welch große Rolle vor allem das Herzogtum Bayern für das Königtum spielte. Die Stabilität des Königtums Heinrichs I. und Ottos I. war stets in hohem Maße von einer angemessenen Politik gegenüber dem bayerischen Herzog abhängig.
Aus diesem Grund soll es Aufgabe dieser Arbeit sein, das Vorgehen Heinrichs I. und Ottos I. gegenüber den bayerischen Herzögen näher zu beleuchten, die Entwicklungstendenzen des Verhältnisses zwischen dem König und dem bayerischen Herzog herauszuarbeiten und die Absichten der Herrscher, die hinter deren Politik standen, zu ergründen. Um das Thema angemessen behandeln zu können, wird es zum Teil nötig sein, auf die Beziehung zwischen dem König und anderen Herzögen einzugehen. Nur im Vergleich zu anderen Herzogtümern kann die Stellung Bayerns innerhalb des Reiches adäquat erfasst und die Politik des Königs gegenüber Bayern vor dem Hintergrund seiner Reichspolitik richtig eingeordnet werden. Auch eine Betrachtung der Ausgangslage des jeweiligen Königs zum Zeitpunkt seines Amtsantritts wird Erklärungen für das Vorgehen der Herrscher liefern können.
1 Althoff/Keller, Heinrich, Bd. 122/123, S. 7.
2 Vgl. Schulze, Kaisertum, S. 168-171.
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Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, soll auf die Untersuchung der Königserhebungen des Jahres 919 bzw. 936 und der damit verbundenen Probleme verzichtet werden, auch wenn dies für eine umfassende Analyse des Verhältnisses zwischen Bayern und dem Reich notwendig wäre.
2. König Heinrich I. und Bayern
2.1 Die Beziehung zwischen König Heinrich I. und Bayern nach der Königswahl des Jahres 919
Die Beziehung zwischen König Heinrich I. und dem Bayernherzog Arnulf stand nach der Königswahl von 919 zunächst unter keinem guten Stern. Differenzen, die in Bezug auf die Königswahl zwischen Heinrich und Arnulf von Bayern bestanden hatten 3 , waren der Grund dafür, dass Heinrich nach seiner Erhebung zum König den bayerischen Herzog Arnulf als einen seiner stärksten Gegner, man möchte sogar behaupten, als den stärksten Gegner innerhalb des Reiches schlechthin, begreifen musste. Aufgrund des desolaten Zustandes des Reiches - Heinrichs Vorgänger im Königsamt hatte das Reich „nicht als ein Reich, sondern als reichhaltige[n] Trümmerhaufen“ 4 hinterlassen - musste Heinrich alles daran gelegen sein, wieder eine Einheit innerhalb des Reiches herzustellen. Um diesem Ziel näher zu kommen, musste die „Polarität von Zentralgewalt und (‘Stammes’ -)Partikularismus“ 5 , der Dualismus zwischen K önig- und Herzogtum 6 , überwunden werden; Heinrich war gezwungen zum Zwecke der Konsolidierung des Reiches mit den Herzögen zu verhandeln und musste sie demnach eher Partner der Herrschergewalt als als Untertanen betrachten. Schon allein, um ein stabiles Bollwerk gegen die Gefahr durch äußere Feinde aufbieten zu können, musste der König einen Einigungsprozess in die Wege leiten. Nicht nur in diesem Zusammenhang - Bayern stellte sozusagen einen „Grenzblock gegen die Ungarn“ 7 , die größte Bedrohung für das Reich von außen, dar - rückte Bayern in Heinrichs Blickfeld; Arnulf von Bayern konnte aufgrund seiner breiten Machtbasis als der mächtigste Herzog im Reich gelten. Aus diesem Grund musste Heinrich, um eine
3 In der Forschung haben sich diese Unstimmigkeiten zwischen Heinrich und Arnulf vor allem in der Diskussion um ein Gegenkönigtum manifestiert (Vgl. dazu etwa Mitteis, Krise, S. 264-266; Faussner, Regnum Bavariae, S. 29; Rall, Königsplan, S. 231-245; Reindel, Arnulf, S. 232-234; Holzfurtner, Gloriosus dux; S. 122-124). Diese Differenzen sollen im Rahmen der vorliegenden Arbeit jedoch kein nä herer Untersuchungsgegenstand sein.
4 Diwald, Heinrich, S. 124.
5 Keller, Königsherrschaft, S. 65.
6 Vgl. Keller, Königsherrschaft, S. 65.
7 Störmer, Herrschaftsverhältnisse, S. 284.
4
einheitliche Ordnung im Reich herzustellen, Arnulf besiegen oder mit diesem
außermilitärisch zu einer Einigung gelangen.
Vor diesem Hintergrund ist es zu verstehen, dass Heinrich I. im Jahre 920, nachdem er
bereits erfolgreich gegen den schwäbischen Herzog vorgegangen war 8 , zum ersten Mal
das bayerische Herzogtum militärisch angriff. 9 Ob der König nur diesen einzigen
Einmarsch in Bayern oder zwei Angriffe benötigte, bis Arnulf schließlich Heinrichs
Königtum anerkannte, kann aufgrund der unsicheren Quellenlage nicht entschieden
werden. So bezeugt zum Beispiel das Fragmentum de Arnulfo duce Bavariae indirekt zwei
Angriffe Heinrichs, indem dort von einer Niederlage Heinrichs berichtet wird 10 , die dieser
erst bei einem zweiten Angriff auf Bayern bereinigen konnte. Andere Quellen lassen
jedoch Zweifel aufkommen. 11 Als wahrscheinlich muss jedoch angesehen werden, dass
der König zu Beginn seiner Herrschaft zweimal mit militärischen Absichten nach Bayern
zog, da er das erste Mal eine Niederlage erlitten hatte. 12
2.2 Der Regensburger Vertrag
Bei Heinrichs zweitem Zug nach Bayern - vorausgesetzt man nimmt an, dass Heinrich
nicht nur einmal sondern zweimal nach Bayern gezogen ist - kam es zu keiner
militärischen Auseinandersetzung zwischen dem König und Herzog Arnulf. Stattdessen
fand eine Absprache zwischen den beiden Kontrahenten statt. Quellen zu den Vorgängen
sind uns kaum überliefert: eine schriftliche Form des Vertrages ist vermutlich nie
angefertigt worden 13 und auch Liudprands Erzählung kann nur zum Teil für eine
8 Vgl. Widukindi res gestae Saxonicae I 27, S. 28.
9 Vgl. Liudprandi antapodosis II 21, S. 47: „Rex Heinricus […] pervalido collecto exercitu Bagoariam
tendit“.
10 Vgl. Fragmentum de Arnulfo duce Bavariae, S. 570: „et ideo credimus, quod Dei nutu primo ingressu ab
incolis unius civitatis est superatus, et de sua parte multis victus abscessit.“
11 Vgl. Reindel, Luipoldinger, S. 130. Für Reindel dienen unter anderem Widukinds und Luidprands
Überliefung als Untermauerung dafür, dass Heinrich zweimal nach Bayern zog. Die starken Differenzen in den jeweiligen Darstellungen - Widukind spricht etwa von einer Belagerung Regensburgs (Vgl. Widukindi res gestae Saxonicae I 27, S. 28: „Quo comperto in praesidio urbis quae dicitur Raginesburg, obsedit eum.“), Luitprand hingegen davon, dass Arnulf dem König entgegenzog (Vgl. Liudprandi antapodos is II 21, S. 47: „Quod Arnaldus ut audivit, eius non passus est in Bagoaria praestolari adventum; verum collectis, quibus valuit, copiis huic obviam properat.“)- stützen diese These zwar, doch die Tatsache, dass beide Chronisten von einer anschließenden Ve rsöhnung Herzog Arnulfs und König Heinrichs berichten, setzt die Behauptung, Heinrich habe zwei Angriffe auf Bayern unternommen, wieder außer Kraft, da der Eindruck entsteht, es handle sich hier um den gleichen und damit nur um einen einzigen Einmarsch. Aus diesem Grund dürfen Widukinds und Luidprands Erzählungen nicht als Beweis für die Beantwortung der Frage herangezogen werden, ob Heinrich Bayern einmal oder zweimal angegriffen hat.
12 Vgl. Reindel, Luitpoldinger, S. 130. Vgl. auch Holzfurtner, Gloriosus dux, S. 129. Vgl. dagegen
Deutinger, Herzogserhebung, S.65/66.
13 Vgl. Holzfurtner, Gloriosus dux, S. 131.
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wissenschaftliche Untersuchung ausgewertet werden, da in ihr die Geschehnisse nicht authentisch dargestellt sind 14 . Trotz dieser unbefriedigenden Quellenlage lässt sich zum Teil erschließen, was Heinrich I. und der bayerische Herzog vereinbart haben: Arnulf erkannte Heinrichs Königtum als rechtmäßig an und war laut Liudprand von diesem Zeitpunkt an „Heinrici regis miles“ 15 , also ein Vasall des Königs. Dass dieser Ausdruck aber nicht als absolute Unterwerfung unter den König gewertet werden darf, zeigt die Tatsache, dass Widukind Arnulf als „amicus regis“ 16 bezeichnet. Arnulf bekam als Gegenzug für die Anerkennung von Heinrichs Königtum unter anderem das gewichtige Recht, Bischöfe in Bayern einsetzen und nach deren Tod deren Nachfolger bestimmen zu dürfen. 17 Außerdem war es ihm nach den Vereinbarungen mit Heinrich mö glich eine weitgehend unabhängige Außenpolitik zu führen, solange diese nicht den Interessen des Reiches entgegenstand. 18 Inwiefern zum Beispiel zur Nachfolgepolitik Arnulfs und Heinrichs Vereinbarungen getroffen worden sind, lässt sich aufgrund fehlender Quellen jedoch nicht eindeutig feststellen.
Warum hatten sich Arnulf und Heinrich auf eine solche Bündnispolitik, eine amicitia -Politik 19 , eingelassen, und was konnten beide Seiten tatsächlich mit diesen Vereinbarungen erreichen? Eindeutige Antworten auf diese Fragen lassen sich nicht geben; es lassen sich lediglich Vermutungen anstellen. Die Quellen liefern hierzu zum Teil widersprüchliche Angaben. Geht man zum Beispiel der Frage nach, warum der bayerische Herzog Arnulf das Bündnis mit dem König einging, so findet man in ganz verschiedene Richtungen weisende Ansätze: So berichtet etwa Widukind von Corvey, dass Arnulf aus Angst, nicht gegen die Übermacht des Königs bestehen zu können, aufgab 20 ; dies erscheint jedoch nicht glaubhaft und beruht wohl eher auf dem Stammesstolz des Sachsen Widukind. Mehrere Indizien machen Widukinds Bericht
14 Vgl. Reindel, Luitpoldinger, S. 131.
15 Liudprandi antapodosis II 23, S. 49.
16 Widukindi res gestae Saxonicae I 27, S. 28. Eine genauere Bewertung dieses Begriffes wird in dieser Arbeit noch folgen. Zunächst soll mit dieser Angabe lediglich Liudprands Ausdruck des „regis miles“ relativiert werden.
17 Thietmari Merseburgensis Episcopi Chronicon I 26, S. 34: „… qui omnes episcopatus in hiis partibus constitutos sua distribuere manu singularem habuit potestatem“. Dass die bayerische Kirche Arnulf bereits vor der Vereinbarung mit Heinrich de facto unterstanden hatte, vermutet Holzfurtner (Vgl. Holzfurtner, Gloriosus dux, S. 131).
18 Vgl. Holtzmann, Geschichte, S. 83.
19 Vgl. Althoff, Amicitiae, S. 27/28.
20 Widukindi res gestae Saxonicae I 27, S. 28: “Videns autem Arnulfus, quia resistere regi non sufficeret, apertis portis, egressus est ad regem, traditio semet ipso cum omni regno suo.”
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unwahrscheinlich. König Heinrich I. hat vermutlich - wie bereits dargelegt -, bevor es zu der Regensburger Einigung gekommen ist, schon einmal gegen Arnulf eine militärische Niederlage erlitten und hat bei der späteren Verständigung mit dem bayerischen Herzog diesem Zugeständnisse gemacht, die eine Stärkung von Arnulfs Machtbasis darstellten. Dies alles ist nicht mit der Vorstellung vereinbar, dass Arnulf militärisch so unterlege n gewesen ist, wie es uns Widukind glauben machen will. 21 Stattdessen wird wohl eher die Aussicht auf eine königsgleiche oder dem König ähnliche Stellung - wie Arnulf sie schließlich auch innerhalb des Reiches einnahm 22 - den bayerischen Herzog dazu bewogen haben, Heinrichs Königtum anzuerkennen.
Das Vorgehen des Königs - laut Liudprand ging die Initiative für das außermilitärische Einvernehmen von Heinrich aus 23 - ist wohl am plausibelsten damit zu erklären, dass er für die Stabilisierung seiner Herrschaft und zur Einigung des Reiches die Unterstützung Arnulfs auf keinen Fall entbehren konnte. Diese Unterstützung Arnulfs wäre dem König auf jeden Fall versagt geblieben, wenn er diesen militärisch hätte besiegen wollen. Dieses Erklärungsmuster steht allerdings im Gegensatz zu Heinrichs tatsächlichem Vorgehen; schließlich hatte der König ja vor der gütlichen Einigung scheinbar versucht, Arnulf auf militärischem Wege eine Niederlage beizubringen. 24 Vermutlich hatte Heinrich aber erst nach seiner Niederlage in Bayern erkannt, dass er sich Arnulf aufgrund dessen Stärke zum Verbündeten machen musste anstatt ihn weiterhin als Gegner zu bekämpfen.
Der Regensburger Vertrag bietet also hinsichtlich der Absichten der beiden Kontrahenten, die hinter deren Vorgehen stecken, vielfältige Spekulationsmöglichkeiten. Offensichtlicher ist dagegen, dass die Ergebnisse der Verhandlungen von 921 die Sonderrolle, die das bayerische Herzogtum innerhalb des deutschen Reiches innehatte, deutlich vor Augen führen. Mit dem Vertrag von Rege nsburg stellt sich endgültig Arnulfs herausragende Stellung unter den deutschen Herzögen unter Beweis; schließlich erhält Arnulf so viele und vor allem machtvolle Zugeständnisse wie kein anderer deutscher Herzog. 25 Aber auch Heinrich hatte mit Hilfe des Regensburger Vertrages sein Ziel
21 Vgl. Reindel, Arnulf, S. 238.
22 Vgl. Reindel, Arnulf, S. 240.
23 Vgl. Liudprandi antapodosis II 21, S. 47/48.
24 Vgl. Fragmentum de Arnulfo duce Bavariae, S. 570.
25 Vgl. Diwald, Heinrich, S. 224.
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Annette Schießl, 2006, Bayerns Einbindung ins Reich der Ottonen - die Politik König Heinrichs I. und Kaiser Ottos I. gegenüber Bayern, Munich, GRIN Publishing GmbH
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