Öffentliche und private Arbeitsvermittlung im Vergleich
–
Verbesserungsvorschläge für die AMS-LGS Wien
von
Dr. Christoph Themel
April 2006
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 3
2 Charakterisierung des Arbeitsmarktservice Österreich 3
2.1 Aufgaben des Arbeitsmarktservice 5
2.2 Der idealtypische Betreuungsablauf im Arbeitsmarktservice 5
2.3 Suchstrategien des AMS 7
2.4 Öffentliche Arbeitsvermittlung 7
2.5 Mitarbeiteranzahl und die Relation zur Arbeitslosenanzahl und der Schulungsteilnehmer des AMS Wien 8
3 Private Arbeitsvermittlung 12
3.1 Charakteristika privater Arbeitsvermittler 12
3.2 Die gesetzlichen Grundlagen für private Arbeitsvermittler 13
3.3 Vorteile privater Arbeitsvermittler 13
3.4 Nachteile privater Arbeitsvermittler 14
4 Veränderungs- und Verbesserungsvorschläge für die LGS Wien 15
5 Zusammenfassung 19
6 Literatur- und Quellenverzeichnis 20
7 Tabellenverzeichnis 21
1 Einleitung
Politiker der verschieden Couleurs, Sozialpartner, Medien, Privatpersonen etc. beschäftigen sich auf Grund der steigenden Arbeitslosenzahlen mit dem Thema "Arbeitslosigkeit" und der Frage, was dagegen getan werden kann.
Diese Studie soll mögliche Gedankenanstöße, sowie Veränderungs- und Verbesserungsvorschläge für das Arbeitsmarktservice (AMS) der Landesgeschäftsstelle (LGS) Wien geben.
In dieser Arbeit werden folgende Grobinhalte behandelt
Der Autor hat sich dafür entschieden, keine geschlechtsneutrale Schreibweise zu verwenden, um eine bessere Lesbarkeit dieser Arbeit zu gewährleisten. Zu beachten gilt jedoch, dass damit Frauen und Männer gleichermaßen gemeint sind.
2 Charakterisierung des Arbeitsmarktservice Österreich
"Am 1. Juli 1994 wurde die Arbeitsmarktverwaltung aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausgegliedert und das Arbeitsmarktservice als Dienstleistungsunternehmen gegründet. [...] Durch zahlreiche Reformen wurde das Unternehmen an die Anforderungen des Arbeitsmarktes angepasst. Seit zehn Jahren agiert das AMS als größter Personalvermittler und kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen auf einem hochdynamischen Arbeitsmarkt."1
Das Arbeitsmarktservice untersteht der Aufsicht des Bundesministers für Arbeit und Soziales und unterliegt der Kontrolle des Rechungshofes2. Die Dienste sollen unter weitestmöglicher Dezentralisierung der Dispositions- und Entscheidungsbefugnisse auf regionalen Ebenen geboten werden. Die Gesamtorganisation ist drei-stufig gegliedert. Die erste Stufe bildet die Bundeszentrale mit ihren Organen. Auf der zweiten befinden sich die Länderzentralen mit ihren Organen (vgl. LGS - Landegeschäftsstelle). Schließlich folgen die regionalen Arbeitsmarktservicezentren mit deren Organen (vgl. RGS - Regionalgeschäftsstellen).
Im Gesetzestext des AMS-Gesetzes sind diese Grundlagen umgesetzt worden. Im § 1 wird die Arbeitsmarktpolitik des Bundes dem Arbeitsmarktservice übertragen. Gleichzeitig wird aber auch das AMS als Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit definiert. Weiters ist das AMS eine Bundesorganisation mit der Bezeichnung "Arbeitsmarktservice Österreich". Auch die Namensgebung für die Länderorganisationen und die RGS sind im Gesetz normiert.
Eine ständige Einbindung der Sozialpartner erfolgt über die Zusammensetzung des Verwaltungsrates, der Landesdirektion und der Regionalbeiräte. § 5 normiert, dass der Verwaltungsrat aus neun Mitgliedern besteht, welche vom Bundesminister für Arbeit und Soziales bestellt werden. Ein Mitglied wird auf Vorschlag des Bundesministers für Finanzen bestellt. Ein weiteres Mitglied hat die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft inne. Ein anderes schlägt die Industriellenvereinigung vor. Drei Mitglieder werden über den gemeinsamen Vorschlag der Arbeiterkammer Österreich und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes bestellt. Da dem Verwaltungsrat praktisch die Aufgaben eines Aufsichtsrates zufallen, ist auch ein Arbeitnehmervertreter der Beschäftigten im AMS Mitglied im Verwaltungsrat. Auch für die Zusammensetzung der Landesdirektion und der Regionalbeiräte finden sich im Gesetz ähnliche Bestimmungen unter Einbindung der Sozialpart-ner.3
[....]
1 AMS: Gründung des AMS. Online im WWW unter URL:
http://www.ams.or.at/neu/noe/1408_4720.htm [15.05.2005]
2 In späteren Gesetzestexten ist auch noch die Kontrolle durch die Volkanwaltschaft verankert
3 Vgl. CSELKO, T.; M.: Private versus staatliche Arbeitsvermittlung.- Wien, 2000, S. 39 f
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Dr. Christoph Themel, 2006, Öffentliche und private Arbeitsvermittlung im Vergleich – Verbesserungsvorschläge für die AMS-LGS Wien, Munich, GRIN Publishing GmbH
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