Infektionshygiene als Merkmal der Qualitätssicherung in Alten- und Pflegeeinrichtungen


Studienarbeit, 2004

38 Seiten, Note: 1,6


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Gesetzlicher Rahmen
1.1 Heimgesetz
1.2 Sozialgesetzbuch XI
1.3 Infektionsschutzgesetz
1.4 Unfallverhütungsvorschrift (BGV C8)

2. Definitionen
2.1 Hygiene
2.2 Infektion

3. Einteilung der Infektionen

4. Häufige Infektionen im Alten- und Pflegeheim
4.1 Ursachen
4.2 Infektionen der Haut
4.3 Infektionen des Magen-Darm-Traktes
4.4 Harnwegsinfektionen
4.5 Infektionen des Atemtraktes
4.6 MRSA

5. Hygienemaßnahmen
5.1 Allgemeine Prävention
5.2 Desinfektion
5.3 Impfungen
5.4 Sterilisation

6. Der Hygienebeauftragte
6.1 Bedeutung
6.2 Aufgaben

7. Die Hygienebegehung

8. Der Hygieneplan

Schlusswort

Literaturverzeichnis

Einleitung

Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung haben im Laufe der letzten Jahre in Alten- und Pflegeeinrichtungen immer mehr an Bedeutung gewonnen. Ziel ist es dabei, die Pflege und Betreuung der anvertrauten alten Menschen zu optimieren und ein gesundes, individuelles Lebensumfeld zu schaffen, in welchem sie sich sowohl verstanden, wie auch sicher fühlen.

Das Qualitätsmanagement schließt hierbei auch den Bereich der Hygiene mit ein.

Die folgenden Seiten sollen aufzeigen, was Infektionshygiene bedeutet, wie wichtig sie in Alten- und Pflegeeinrichtungen ist, wie sie umgesetzt werden kann und somit unweigerlich zu einem wichtigen Bestandteil der Qualitätssicherung gehört.

Da Hygiene ein sehr umfassendes Gebiet ist, viele verschieden Verordnungen und Gesetze beinhaltet, wird sich in dieser Arbeit auf einen ausgewählten Teil – die allgemeine Infektionshygiene – beschränkt. Es soll in erster Linie aufgezeigt werden, was Infektionen überhaupt sind, welche Infektionserkrankungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen vorkommen, wie Prävention betrieben werden kann und muss und welche Bedeutung und Aufgaben der Hygienebeauftragte einer Einrichtung hat.

Außer Acht gelassen werden in dieser Arbeit unter anderem die Lebensmittelhygiene und das HACCP-Konzept, die Biostoff- und Abfallverordnungen und die Wasser- und Abwasserhygiene. Auch wenn diese Themen keine Berücksichtigung finden, so ist doch anzumerken, dass auch sie wesentliche Bestandteile der Hygiene und der Qualitätssicherung in jeder Alten- und Pflegeeinrichtung sind und sein müssen.

1. Gesetzlicher Rahmen

1.1 Heimgesetz (HeimG)

Das Heimgesetz vom 07. August 1974, in der Fassung der Bekanntmachung vom

05. November 2001, gilt für Heime, „die dem Zweck dienen, ältere Menschen oder pflegebedürftige oder behinderte Volljährige aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie Betreuung und Verpflegung zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten, und die in ihrem Bestand von Wechsel und Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner unabhängig sind und entgeltlich betrieben werden.“ (Thomas Klie, 2003, S. 309).

Im weiteren Textverlauf des Heimgesetzes ist unter § 11, Abs. 9, geregelt, dass ein Heim nur betrieben werden darf, „wenn der Träger und die Leitung einen ausreichenden Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor Infektionen gewährleisten und sicherstellen, dass von den Beschäftigten die für ihren Aufgabenbereich einschlägigen Anforderungen der Hygiene eingehalten werden…“ (Thomas Klie, 2003, S. 315)

Dabei wird dem Träger eines Heimes freigestellt, wie ein erforderlicher Hygieneschutz zu gewährleisten ist. Als Orientierung werden in der amtlichen Begründung des Heimgesetzes die Richtlinien des RKI (Robert-Koch-Institut) angegeben.

Des Weiteren besteht die Verpflichtung des Trägers zu gewährleisten, dass alle Mitarbeiter die hygienischen Vorschriften nicht nur kennen, sondern auch entsprechend einhalten und über neue, aktuelle Erkenntnisse im Bereich der Hygiene unterrichtet und geschult werden. Dies kann im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen geschehen, aber auch durch die Ernennung und Ausbildung eines Hygienebeauftragten.

1.2 Sozialgesetzbuch (SGB) XI

In § 112, Abs.1 des SGB XI wird die Verantwortung des Trägers einer Pflegeeinrichtung „für die Qualität der Leistungen…einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität“ (Thomas Klie, 2003, S. 674) beschrieben. Dies bedeutet im Einzelnen, dass jedes Heim (nach § 1, HeimG) verpflichtet ist, stetig Maßnahmen zur Qualitätssicherung vorzunehmen und fortzuführen; diese auch weiter zu entwickeln und auch nachzuweisen (vgl. § 112, Abs.2, SGB XI).

Und auch wenn sich dieser Nachweis lediglich auf Unterkunft und Verpflegung, sowie Zusatzleistungen bezieht, so kann doch davon ausgegangen werden, dass die nachweisbare Pflegequalität ein Minimum an hygienischen Grundsätzen voraussetzt.

Auch in den Paragraphen § 80 und § 80a werden Leistungs- und Qualitätsmaßstäbe und Grundsätze, sowie Vereinbahrungen bindend festgelegt. Damit gehört es zu den wichtigen und gesetzlich geregelten Aufgaben eines Trägers bzw. der Leitung eines Alten- und Pflegeheimes durchzusetzen, dass Fragen der Hygiene ein unverzichtbarer Bestandteil aller Arbeitsbereiche sind.

1.3 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) löste im Jahr 2001 (in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 2000) das Bundesseuchengesetz ab.

§ 1: „Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.“ (Thomas Klie, 2003, S. 186).

Im Einzelnen enthält dieses Gesetz 16 Abschnitte, in welchen neben den allgemeinen Vorschriften auch die Meldepflicht und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, die Vorschriften für Gemeinschaftseinrichtungen, der Umgang bei Tätigkeiten mit Krankheitserregern, sowie Gesundheitliche Anforderungen aufgeführt und geregelt sind.

Ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist jedoch der Abschnitt 4 (§ 16 - § 23), welcher sich mit der Verhütung übertragbarer Krankheiten beschäftigt.

Damit bietet das Infektionsschutzgesetz eine wesentliche rechtliche Grundlage für die Infektionshygiene.

1.4 Unfallverhütungsvorschrift (UVV BGV C8)

Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV – BGV C8) gilt nach § 1 „für Unternehmen…in denen bestimmungsgemäß Menschen stationär medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegt werden“ (BGW, 1997, S. 3).

Somit wird bereits in diesem § 1 deutlich, dass die Unfallverhütungsvorschrift Anwendung für alle Alten- und Pflegeheime findet.

Im Weiteren ist in § 5 geregelt, dass der Träger einer Einrichtung dafür zu sorgen hat, dass in einem Arbeitsbereich aufgetretene übertragbare Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ordnungsgemäß zum Schutz anderer Beschäftigter gemeldet werden.

In den folgenden Paragraphen werden u.a. die Vorschriften zur Händedesinfektion (§ 6), zum Umgang mit Schutzkleidung (§ 7), zum Tragen von Schmuck (§ 22), zur Reinigung und Desinfektion von Fußböden (§24) und benutzter Wäsche (§ 25) und zur Abfallbeseitigung (§ 27) erläutert.

Als wichtiger Bestandteil ist § 9 anzusehen, welcher die schriftliche Festlegung und Überwachung von Hygienemaßnahmen der einzelnen Arbeitsbereiche für den Unternehmer und damit die Pflicht der Institutionen zur Durchführung der Maßnahmen regelt. Somit ist die Unfallverhütungsvorschrift ein weiterer rechtlicher Grundstein für die Hygiene und die korrekte Umsetzung dieser Vorschrift ein wesentliches und wichtiges Qualitätsmerkmal für Alten- und Pflegeheime.

2. Definitionen

2.1 Hygiene

Der Begriff Hygiene entstammt dem griechischen Begriff „Hygieia“.

Hygieia war die Tochter des Asklepios, dem Gott der Heilkunde und der Epione. Sie galt im Griechenland des 5. Jahrhunderts v. Chr. als Göttin der Gesundheit.

Galenos von Pergamon (129-199), der berühmteste Arzt des alten Rom lieferte uns die erste Beschreibung von Hygiene, in dem er sagte: „Hygiene heißt die Lehre von der Erhaltung und Förderung der Gesundheit…“ (Jürgen P. Großer, 2001)

Im Laufe der Zeit wurde Hygiene von den verschiedensten Menschen und Institutionen definiert.

Die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) fand 1985 folgende, sehr ausführliche und detaillierte Definition: „Hygiene ist die Lehre von der Verhütung der Krankheiten und der Erhaltung und Festigung der Gesundheit. Sie befasst sich mit den belebten und unbelebten Faktoren, die auf die Gesundheit in fördernder oder schädigender Weise einwirken. Sie untersucht diese Faktoren vor Ort und im Laboratorium, klärt ihre Wirkungsweise auf und bewertet sie aus ärztlicher Sicht. Sie entwickelt Grundsätze für den Gesundheitsschutz und erarbeitet vorbeugende Maßnahmen für die Allgemeinheit und den Einzelnen. Hierzu bedient sie sich einer Vielzahl wissenschaftlicher Methoden aus den Gebieten der Medizin, der Naturwissenschaften und der Technik.“ (Jürgen P. Großer, 2001).

Zusammenfassend kann man sagen, dass sich Hygiene im Wesentlichen damit beschäftigt, einen jeden Menschen durch entsprechende Maßnahmen gesund zu erhalten, seine Gesundheit aufrecht zu erhalten und Krankheiten an und in ihm zu verhüten bzw. zu verhindern.

2.2 Infektion

Eine Infektion ist eine „Übertragung, Haftenbleiben u. Eindringen von Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Pilze, Protozoen u.a.) in einen Makroorganismus (Pflanze, Tier, Mensch) u. Vermehrung in ihm. Infektion bildet die Voraussetzung für die Entstehung einer Infektionskrankheit u. wird von den infektiösen (Übertragbarkeit bzw. Kontagiosität, Haftfähigkeit bzw. Tenazität, Eindringungsvermögen bzw. Invasivität, Vermehrungsvermögen bzw. Vitalität) u. pathogenen Eigenschaften des Mikroorganismus (Pathogenität) wesentl. Bestimmt.“ (Helmut Hildebrandt, 1994, S. 718).

Das Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 definiert den Begriff wie folgt: „…die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus“ (Thomas Klie, 2003, S. 187).

Natürlich darf nicht vergessen werden, dass die Reaktion des menschlichen Organismus auf den Krankheitserreger darüber entscheidet, wie eine Infektion verläuft (s. Kapitel 3) – maßgeblich für ihr Zustandekommen sind jedoch die Eigenschaften des Erregers und des menschlichen „Empfängers“.

Zusammenfassend lässt sich Infektion beschreiben mit dem Eindringen und der Verbreitung eines krankmachenden Mikroorganismus im menschlichen Körper.

Infektionshygiene bedeutet demnach: Verhinderung der Aufnahme von Krankheitserregern und deren Ausbreitung, sowie Schutz der Gesundheit eines jeden einzelnen Menschen – insbesondere von immobilen und abwehrschwachen Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen.

3. Einteilung der Infektionen

Grundsätzlich kann man Infektionen nach verschiedenen Kriterien und Merkmalen einteilen bzw. einstufen.

1. Einteilung nach dem Infektionsverlauf:
a. Foudroyant = ein blitzschneller Beginn der Infektion; der Verlauf ist äußerst schwierig und endet oft tödlich
b. Akut = ein plötzlicher Beginn der Infektion und ein über mehrere Tage fieberhafter Verlauf
c. Chronisch = die Infektion beginnt allmählich; es folgt ein subfebriler Verlauf, welcher sich über mehrere Wochen, Monate oder sogar Jahre hinziehen kann
d. Rezidivierend = die Infektion tritt wiederholt auf; es kommt zu akuten, fieberhaften Krankheitsschüben
e. Latent = die Infektion verläuft über einen längeren Zeitraum klinisch stumm, d.h. ohne erkennbare Krankheitssymptomatik

2. Einteilung nach der Eintrittspforte:
a. Enteral = Eindringen von Mikroorganismen über den Magen-Darm-Kanal; z.B. durch Nahrung oder Flüssigkeiten
b. Parenteral = Eindringen von Mikroorganismen unter Umgehung des Magen-Darm-Kanals; z.B. durch Injektionen, Infusionen
c. Wunde = Eindringen von Mikroorganismen über eine Wunde; z.B. Dekubitus, Ulcus cruris

3. Einteilung nach dem Übertragungsweg:
a. direkt von Mensch zu Mensch = Übertragung von Mikroorganismen vom Menschen direkt auf einen anderen Menschen; z.B. durch sexuelle Kontakte, Blutkontakte
b. indirekt von Mensch zu Mensch = Übertragung von Mikroorganismen vom Menschen auf den Menschen ohne direkten Kontakt; z.B. durch Handtücher, Abwasser
c. aus der Umwelt = Übertragung von Mikroorganismen aus der Umwelt; z.B. durch Nahrungsmittel, Wasser, Luft (Tröpfcheninfektion)
d.vom Tier auf den Menschen = Übertragung von Mikroorganismen vom Tier auf den Menschen; z.B. durch Biss- oder Stichverletzungen

4. Einteilung nach der Art des Erregers:
a. Bakterien = Infektion durch Bakterien; z.B. Salmonellen (Salmonella Typhi), Darmbakterien (E. coli), MRSA (Staphylococcus aureus), Pneumonie (Streptococcus pneumoniae)
b. Viren = Infektion durch Viren; z.B. Grippe (Influenza-Virus), Hepatitis-Viren, Noro-Viren, HI-Virus
c. Pilze = Infektion durch Pilze; z.B. Soor, Schimmelpilz
d. Protozoen = Infektion durch Protozoen; z.B. Plasmodium (Malaria), Amöben (Ruhr), Trichomonas
e. Parasiten = Infektion durch Parasiten; z.B. Milben (Krätze), Würmer
f. Prione = Infektion durch Prione; wahrscheinlich Creutzfeldt-Jakob-Krankheit

Eine Einteilung der Infektionen ist wesentlich für einen Therapieansatz und -erfolg, sowie für die Forschung und Entwicklung zur Verhinderung der Weiterverbreitung (Epidemie) der jeweiligen Mikroorganismen.

4. Häufig vorkommende Infektionen im Alten- und Pflegeheim

4.1 Ursachen

Als Ursachen für eine vermehrte Anfälligkeit von Infektionen bei älteren Menschen kommen die verschiedensten Veränderungen von Resistenzfaktoren des menschlichen Organismus in Frage:

a. Veränderungen der Haut = Abnahme der Dicke der Epidermisschicht und der Hautelastizität; Verringerung des Unterhautgewebes; Verringerung der Gefäßversorgung

---> Folgen: eine zunehmende Empfindlichkeit gegenüber Verletzungen und Druckgeschwüren, da die natürlichen Schutzmechanismen der Haut nachlassen

b. Veränderungen des Atemtraktes = Abnahme des Hustenreflexes und des Lungenvolumens; Abnahme des mukoziliären Transportes; Rückgang der Schleimsekretion

---> Folgen: Aspirationsgefahr wächst; zunehmende Gefahr von Infektionen

c. Veränderungen der Harnwege = hormonelle Veränderung (bei Frauen); Prostatavergrößerung; abnehmende Nierenfunktion; zunehmende Bakterienanheftung; vermehrte Zellkolonisation in den Harnwegen

---> Folgen: Harnverhaltung, zunehmende Infektionsgefahr, bakterielle Besiedlung der Harnwege durch abnehmende antibakterielle Aktivitäten

d. Veränderungen des Magen-Darm-Traktes = Nachlassen der Magensäure-Sekretion; gestörte Peristaltik des Darmes

---> Folgen: wachsende Empfindlichkeit gegenüber Mikroorganismen (z.B. Salmonellen)

Eine weitere und nicht außer Acht zu lassende Ursache für das Entstehen von Infektionskrankheiten in Alten- und Pflegeeinrichtungen sind hier die Mitarbeiter, in erster Linie das Pflegepersonal, zu nennen. Denn durch ungenügende, falsche oder gar fehlende Hygienemaßnahmen (z.B. Desinfektion der Hände, Desinfektion von Pflegehilfsmitteln nach Benutzung,…) können Infektionen vermehrt entstehen und sich zudem schneller ausbreiten.

Aus den aufgeführten Ursachen und deren Folgen können sich die in den nachstehenden Punkten aufgeführten und kurz dargestellten, in Alten- und Pflegeheimen am häufigsten vorkommenden, Infektionskrankheiten ergeben.

4.2 Infektionen der Haut

Zu den Infektionen der Haut und des Bindegewebes, aufgrund mangelnder Durchblutung, Immobilität und der Abnahme der natürlichen Schutzmechanismen der Haut, zählen u.a.:

a. Konjunktivitis = Bindehautentzündung des Auges. Infolge einer verminderten Tränensekretion im Alter, kann es häufig zu Bindehautentzündungen durch Bakterien (z.B. Conjunctivitis pseudomembranosa), aber auch durch Viren (z.B. Keratoconjunktivitis epidemica, Conjunctivitis follicularis) kommen. Dabei treten symptomatisch Brennen der Augen, Jucken, Druck- oder Fremdkörpergefühl, verklebte Lider (am Morgen), Schwellung und Rötung auf; unter Umständen kann auch das Sehvermögen vorübergehend beeinträchtigt sein. Therapeutisch lassen sich Bindehautentzündungen in der Regel durch Antibiotische Salben oder Tropfen meist ambulant und ohne Narben wieder beheben.

b. Herpes simplex = „…Viruserkrankung durch Primärinfektion mit Herpes-Simplex-Virus (…) od. durch Reaktivierung v. in Ganglien persistierenden Viren.“ (Helmut Hildebrandt, 1994, S. 617). Meist treten Herpes-Simplex-Erkrankungen an den Lippen (Herpes labialis) und im Gesicht auf, eher seltener sind sie im Genital- und Augenbereich zu finden. Symptomatisch kommt es zu Juckreiz und Spannungsgefühl der betroffenen Stellen, zu Bläschen- und im weiteren Verlauf zu Krustenbildung. Herpes-Simplex-Viren verbleiben nach erstmaliger Infektion in den Nervenganglien des menschlichen Organismus und treten rezidivierend meist nach fieberhaften Infekten, Menstruation, Insolation oder Traumata, aber auch bei Magen-Darm-Störungen und Einnahme von bestimmten Medikamenten wieder auf. Da die Virusinfektion meist recht harmlos verläuft, wird lediglich symptomatisch mit Virostatika behandelt – ggf. mit Gammaglobulinen oder Immunstimulanzien.

c. Candida = „Gattungsbegriff f. Sprosspilze der Fungi imperfecti“ (Helmut Hildebrandt, 1994, S. 233). Es handelt sich hierbei um Pilzinfektionen verschiedener Arten, wobei die Candida-Mykosen die am häufigsten vorkommenden sind. Sie treten überwiegend im Mund, Nasen-Rachen-Raum oder Genitalbereich auf. Meist sind Immundefekte, Antibiotikatherapie, Zytostatika oder Traumen die Ursachen für eine solche Infektion. Therapeutisch lassen sich Candida durch Absetzen oder Ändern des auslösenden Medikamentes (meist Antibiotika) bzw. durch Salben (z.B. Nystatin) oder Suppositorien behandeln.

d. Skabies = Hauterkrankung, vornehmlich in Gemeinschaftseinrichtungen auftretend, ausgelöst durch die Krätzenmilbe (Sacroptes scabiei). Die Milbe tritt dabei in die menschliche Haut ein (vorwiegend: Finger, Hautfalten, Handgelenke, Vorderseite des Rumpfes) und löst dort Reizwirkungen und Allergien aus. Es kommt im weiteren Verlauf zu Gewebszerstörungen; in Ausnahmefällen kann es durch eingeschleppte Mikroorganismen zu Abszessbildungen, Lymphangitis oder akuter Glumerulonephritis kommen. Die schnelle Milbenverbreitung begünstigen in erster Linie mangelnde hygienische Verhältnisse in Wohn- und Gemeinschaftseinrichtungen, unzulänglich gewaschene Kleidung und Bettwäsche, sowie Bettmatratzen. Enge Kontakte zu infizierten Personen führen ebenfalls zu einer raschen Ausbreitung. Therapeutisch lässt sich die Skabies durch einen strengen Wechsel der gesamten Wäsche, Ganzkörper-Bäder, so genannte Anti-Krätze-Sprays oder Salben (z.B. Lindan) innerhalb weniger Tage eindämmen und behandeln. Bei schwereren Verläufen ist eine Behandlung mit Glukokortikoiden unumgänglich.

4.3 Infektionen des Magen-Darm-Traktes

Infektionen des Magen-Darm-Traktes haben ihre Ursache meist in der verminderten Ausschüttung von Verdauungsenzymen – eine oftmalige Weiterverbreitung findet ihre Ursache nicht selten in unzureichender Hygiene. Zu nennen wäre u.a.:

a. Gastroenteritis durch Noro-Viren = Erkrankung durch Norwalk-like-Viren (Noro); überwiegendes Vorkommen als Gruppenerkrankung in Gemeinschaftseinrichtungen, wie z.B. Alten- und Pflegeheime (ca. 50% aller gemeldeten Erkrankungen). Mehrere Analysen aus dem Jahre 1999 ergaben keinen Hinweis auf eine Ursache durch Lebensmittel (vgl. Epidemiologisches Bulletin, Nr. 29/99). Noroviren lösen eine Gastroenteritis aus, welche mit schwerem Durchfall und Erbrechen und als – eher seltene - Begleiterscheinung auch mit Fieber einhergeht. Die Erkrankung kann besonders bei älteren Menschen schwere Verläufe durch einen massiven Flüssigkeitsverlust zeigen. Therapeutisch ist hier an erster Stelle eine vermehrte Zufuhr von Flüssigkeit und Nährstoffen (ggf. intravenös) zu denken. Die Infektion mit Noroviren klingt in der Regel nach 1-3 Tagen wieder ab. Auffällig ist eine zunehmende Häufigkeit der (gemeldeten) Noro-Erkrankungen: waren es in den ersten 22 Wochen des Jahres 2002 noch 10.411 Fälle, so waren es im gleichen Zeitraum 2003 bereits 31.045 Fälle (vgl. Epidemiologisches Bulletin, Nr. 25/2003). Vorbeugend lässt sich eine Ansteckung mit diesem Norwalk-like-Viren nur verhindern, in dem man bereits infizierte Menschen vorerst (soweit dies in Gemeinschaftseinrichtungen überhaupt möglich ist?) isoliert, bzw. den Kontakt mit anderen Mitmenschen weitestgehend reduziert und besonders auf die Einhaltung hygienischer Richtlinien zur Vermeidung von Schmierinfektionen achtet.

4.4 Harnwegsinfektionen

Harnwegsinfektionen werden oftmals verursacht durch (z.T. unnötige) Anlage eines Dauerkatheters, aber auch durch die vermehrte Inkontinenz und Exsikkose bei älteren Menschen. Im Folgenden sind häufig anzutreffen:

a. Bakteriurie = „Ausscheidung von Bakterien im Urin“ (Pschyrembel, 1994, S. 155). Die Bakteriurie geht einher mit einer häufigen Trübung des Urins, sowie einem unangenehmen Geruch und tritt vor allem bei Harnwegsinfektionen auf. Ursache ist oft eine verminderte Flüssigkeitszufuhr – bei einer Steigerung der Diurese durch die Erhöhung der Trinkmenge kann die Bakteriurie innerhalb kürzester Zeit wieder behoben werden.

b. Zystitis = Blasenentzündung; meist bei Frauen vorkommend und bakterieller Ursache (z.B. Blasenentleerungsstörungen). „Beschwerden bei der Zystitis sind gehäufter Harndrang, schmerzhaftes Wasserlassen, besonders am Ende, Pyurie und Hämaturie.“ (J. Sökeland, 1990, S. 148). In der Regel verursacht die Blasenentzündung kein Fieber – sollte dieses jedoch auftreten, so kann dies ein Hinweis auf eine Nierenbeckenentzündung sein. Die Zystitis lässt sich mit vermehrter Flüssigkeitszufuhr, Antibiotika-Therapie und Schmerzbekämpfung behandeln.

[...]

Ende der Leseprobe aus 38 Seiten

Details

Titel
Infektionshygiene als Merkmal der Qualitätssicherung in Alten- und Pflegeeinrichtungen
Hochschule
BAK Die Bildungsakademie, Dortmund
Note
1,6
Autor
Jahr
2004
Seiten
38
Katalognummer
V54410
ISBN (eBook)
9783638496261
ISBN (Buch)
9783638646109
Dateigröße
487 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Abschlussarbeit wurde im Rahmen der Ausbildung Pflegemanagement / Pflegedienstleitung geschrieben.
Schlagworte
Infektionshygiene, Merkmal, Qualitätssicherung, Alten-, Pflegeeinrichtungen
Arbeit zitieren
Enrico Frohs (Autor:in), 2004, Infektionshygiene als Merkmal der Qualitätssicherung in Alten- und Pflegeeinrichtungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54410

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