Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung. 2
2 Übernahme des Besitzstandes 4
3 Korruption in Rumänien 7
3.1 Einschätzung der Auswirkungen 7
3.2 Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung 8
3.3 Stand der Bemühungen 2005 10
3.4 Bewertungen aus Rumänien 10
4 Schlussbetrachtung 11
5 Literaturverzeichnis 13
2
1 Einleitung
Als zu Beginn der 1990er Jahre die, bis zu diesem Zeitpunkt kommunistisch regierten mittel- und osteuropäischen Länder (MOE) und die Baltischen Staaten, ihre Unabhängigkeitsbestrebungen durchsetzten, waren sie in einer mehr als maroden gesamtwirtschaftlichen Situation. So wurde auch Rumänien, das lange Zeit der Unterdrückung und der Misswirtschaft durch das Industrialisierungsprogramm Cauúescus ausgesetzt war, bereits zur postkommunistischen Zeit in den Bankrott getrieben. Der aufgestaute Hass und das Misstrauen gegenüber der Staatsführung entluden sich in der Hinrichtung seines Diktators.
Auch in den Folgejahren sollten sich für das rumänische Volk keine gravierenden Verbesserungen ihrer Lebensumstände einstellen, was zur Beibehaltung der zu kommunistischen Zeiten üblichen Landessitten führte. Mit Übernahme der politischen Strukturen nach der „Revolution“ durch die alten Eliten (Machtergreifung durch ehemalige Kader der Kommunistischen Partei), „(…) deren politischer Dilettantismus, verbunden mit
Inkompetenz und trügerischen Machenschaften (…)“ 1 , des desolaten Zustands der Wirtschaft und des mangelnden Vertrauens der Rumänen in ihre Staatsführung, ist es Rumänien (im Vergleich zu anderen postkommunistischen Ländern) nicht annähernd so schnell gelungen ein stabiles Fundament als Basis für einen demokratischen und wirtschaftlich prosperierenden Staat, zur Grundlage für Verbesserungen der Lebensverhältnisse, einer stabilen Demokratie und einer funktionsfähigen Marktwirtschaft zu etablieren. Aufgrund der Geschichte, der geographischen Lage und der Bedeutung Rumäniens innerhalb der Europäischen Union (EU) für die Balkanländer, gehört Rumänien jedoch zu Europa. So wurden schon früh Verhandlungen über eine Aufnahme in die Europäische Union geführt, der für 2007 geplant ist. Sollten zum Zeitpunkt des geplanten Beitritts eine Vielzahl der Voraussetzungen nicht umgesetzt sein, ist eine Schutzklausel im Beitrittsvertrag vorgesehen, die den vereinbarten Beitritt auf 2008 verlegt.
Auf seiner Sitzung im dänischen Kopenhagen im Juni 1993 hat der Europäische Rat für die assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder festgelegt, dass ein Beitritt erfolgen kann, sobald ein Land den mit einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen nachkommt und die erforderlichen wirtschaftlichen und politischen Bedingungen erfüllt sind. Im Kern geht
1 Vgl.: Iliescu, I.: Aufbruch nach Europa: Rumänien - Revolution und Reform 1989 bis 1994, Köln 1995
3
es hier um institutionelle Stabilität, Rechtsstaatlichkeit, Vorhandensein einer Marktwirtschaft, sowie die Fähigkeiten den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten und die aus einer Mitgliedschaft erwachsenen Verpflichtungen zu übernehmen (Kopenhagener Kriterien).
Die jährlich erscheinenden Monitoring-Berichte der Europäischen Kommission, die dieser als Entscheidungs- und Bewertungsmaßstab dienen, bescheinigen Rumänien Fortschritte hinsichtlich der Erfüllung der politischen (nicht wirtschaftlichen; Anm. d. Autors) Kopenhagener Kriterien. Sie geben jedoch zu bedenken, dass nicht unbeachtliche Probleme bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption bestehen. Diese
Einschätzung teilt auch eine Studie über die Grundprobleme des Landes 2 . Darin heißt es: „Und bis heute besteht die rumänische Regierung aus Cliquen und Clans, die den Staat als Beute unter sich aufteilen, sobald sie an die Macht gelangen. Wie in den unmittelbaren Nachwendejahren liegt ein wesentliches Problem darin, dass es keine ausreichenden zivilgesellschaftlichen Strukturen im Land gab und gibt. (…) Nach wie vor gibt es Defizite
in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, demokratische Partizipation (…).“ 3
Da bei der Etablierung eines geordneten Staats- und Parteienapparats sowie weiterführender Institutionen ohne eine Eindämmung der Korruption keine gesunde Grundlage geschaffen werden kann, beschäftigt sich diese Hausarbeit mit dem Stand der EU-Beitrittsvorbereitungen in Rumänien, im Schwerpunkt mit dem Stand der Korruptionsbekämpfung in Rumänien.
2 Übernahme des Besitzstandes
Will man den Stand der Beitrittsvorbereitungen in die Europäische Union überprüfen, stellt sich parallel die Frage nach dem aktuellen Stand der Reformen im jeweiligen Land. Rumänien hat den Ruf eines der am stärksten rückständigen Länder („Auch das europäische
Armenhaus Rumänien soll im Jahr 2007 die EU durch seine Mitgliedschaft bereichern“ 4 ). Hinsichtlich der institutionellen Sicherheit und dem Wirtschaftsystem, überprüfen die jährlichen Monitoring-Berichte der Europäischen Kommission die Fortschritte bzw. das Vorhandensein stabiler Kriterien. Dieses sind die Vorgaben und Gesetze der EU in allen
2 Vgl.: Leiße, O., Leiße, U.-K., Richter, A.: Beitrittsbarometer Rumänien, Wiesbaden 2004
3 Vgl.: A.a.O., S. 40
4 Vgl.: Ulfkotte, U.: Grenzenlos kriminell, München 2005, S. 168
4
Bereichen der Volkswirtschaft, also die aus den Beitrittsverhandlungen resultierenden Verpflichtungen und Anforderungen. Die Etablierung dieser in das eigene Staatssystem wird als Übernahme des Besitzstandes bezeichnet. Die Monitoring-Berichte begutachten, orientiert an den vier Freiheiten im Binnenmarkt (freier Personenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, freier Warenverkehr, freier Kapitalverkehr), aktuell jährlich den Stand der Beitrittsvorbereitungen. Gerade für ein Land wie Rumänien stellt allein die Implementierung dieser Vorgaben in nationales Recht einen erheblichen Fortschritt zur Demokratie und zur Etablierung einer funktionsfähigen Wirtschaft dar.
Quelle: http://www.goethe.de/dll/pro/die/images/groesser/3-2a.gif
Bei der Betrachtung der einzelnen Sektoren 5 fällt auf, dass in einigen Bereichen eine vollständige Übernahme des Besitzstandes vollzogen wurde und kaum Anlass zu Bedenken bei der Umsetzung gibt.
In Bereichen, die sehr anfällig für Einfluss von Dritten (Korruption) sind, erheben die Monitoring-Berichte zum Teil starke Einwände gegen eine Unbedenklichkeit:
So erfordert der Bereich des öffentlichen Auftragswesens zur vollständigen Übernahme des Besitzstandes noch weitere Rechtsangleichung. Über Missbrauchsfälle und Missachtung der Vorschriften wird referiert, sowie die schlecht ausgebildeten und unterbesetzten Verwaltungskapazitäten.
5 Vgl.: Europäische Kommission: Umfassender Monitoring-Bericht Rumänien 2005, Brüssel 2005
5
Arbeit zitieren:
Dipl.-Betriebswirt Volker Kleensang, 2006, Der Stand der Beitrittsvorbereitungen in Rumänien, München, GRIN Verlag GmbH
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