Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung 3
Hauptteil S. 4 12
II
II.1. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt S. 4 7
II.1.1. Bestandteile des Paktes
II.1.1.1. Entschließung des Europäischen Rates
II.1.1.2. Verordnung über den Ausbau der haushaltspolitischen
Überwachung und der Überwachung und Koordinierung
der Wirtschaftspolitiken
II.1.1.3. Verordnung über die Beschleunigung und Klärung des
Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit
II.2. Die Europäische Zentralbank S. 7 10
II.2.1. Beschlussorgane der EZB
II.2.1.1. Das Direktorium
II.2.1.2. Der EZB- Rat
II.2.1.3. Der Erweiterte Rat
II.2.2. Aufgaben und Ziele der EZB im Kontext der Unabhängigkeit der EZB
II.3. Der ECOFI-N Rat S. 11 12
II.4. Die EURO 11 bzw. die EURO 12 Gruppe 12
III. Schluss 13
IV. Anmerkungen S. 14 15
V. Literaturverzeichnis S. 16 17
Abbildungsverzeichnis 18
2
I. Einleitung
Die Einführung des EURO zum 1.1.1999 als dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts-und Währungsunion bedeutet für die teilnehmenden Staaten nicht nur die Aufgabe der eigenen nationalen Währung zugunsten einer europäischen Einheitswährung, sie steht gleichermaßen für einen grundlegenden wirtschaftspolitischen Wandel: Anstelle der nationalen Zentralbanken wird die Europäische Zentralbank, kurz EZB, für die Geldpolitik in der „Eurozone“ verantwortlich sein. 1 Die einzelnen Staaten verlieren somit die Geld- als auch die Wechselkurspolitik als wirtschaftspolitische Instrumente. Die Finanzpolitik bleibt zwar in der Autonomie der Nationalstaaten, dieser werden jedoch supranationale Rahmenbedingungen, in Form von fiskalischen Konvergenzkriterien und den Abschluss des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, gesetzt. 2 Die Mitgliedstaaten sollen lt. Art. 99 EGV ihre Wirtschaftspolitik als gemeinsame Angelegenheit betrachten und diese, auch im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, koordinieren. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde im Juni 1997 in Amsterdam von den Staats-und Regierungschef der Mitglieder der EU, dem Europäischen Rat, verabschiedet. Er dient der wirtschaftspolitischen Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten und hat primär das Ziel die Haushaltsdisziplin in den Mitgliedstaaten dauerhaft abzusichern, übermäßige Defizite sollen vermieden und mittelfristig mindestens ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden.
Ziel dieser Hausarbeit ist es, einen groben Überblick über den Aufbau und das Arbeiten des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, der EZB, dem ECOFIN- Rat sowie der EURO-11-Gruppe zu geben. Ich werde dabei vor allem auf die vertraglichen Grundlagen eingehen und versuchen die Grundzusammenhänge der Europäischen Wirtschafts- und Währungspolitik, anhand des „Zusammenspiels“ der o. g. Institutionen, zu illustrieren. Diese Arbeit soll also auch grob über die Verflechtungen innerhalb der o. g. Institutionen aufklären und die theoretischen Grundlagen der jeweiligen Institution analysieren , sie stellt somit keine Bewertung dar, vielmehr sollen meine Untersuchungen zum besseren Verständnis der Europäischen Wirtschafts- und Währungspolitik beitragen.
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II. Hauptteil
II.1. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt 3
Die Idee eines solchen Paktes stammt vom früheren deutschen Finanzminister Theo Waigel, der in seinem „Stabilitätspakt für Europa“ geringe Defizite und Schuldenquoten als Voraussetzung für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand sieht und die offensichtlichen Schwächen bei dem Verfahren eines übermäßigen Defizits beseitigen wollte. 4 Finanzpolitischem Fehlverhalten einzelner Staaten sollte vorgebeugt werden. Seine Vorstellungen sind im Stabilitäts- und Wachstumspakt in abgeschwächter Form realisiert worden. 5
Wie schon in der Einleitung erwähnt, wurde der Pakt 1997 in Amsterdam vom Europäischen Rat, von allen Mitgliedstaaten der EU, verabschiedet. Er bedeutet in wirtschaftlicher Hinsicht eine verstärkte Konvergenz der Politiken, der mit einer stärkeren multilateralen Überwachung einhergeht, sowie der Verpflichtung der teilnehmenden Staaten des EURO- Währungsgebietes, einen übermäßigen öffentlichen Fehlbetrag zu vermeiden. So soll das Ziel der Preisstabilität sichergestellt werden ,denn dieses setzt nicht nur eine adäquate Geldpolitik, sondern gleichermaßen eine solide Haushaltspolitik voraus. 6 Im folgenden möchte ich die verschiedenen vertraglichen Bestandteile des Paktes analysieren.
II.1.1. Bestandteile des Paktes
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (von Amsterdam) besteht aus drei Elementen. Zum einen aus der Entschließung des Europäischen Rates vom 17.6.97 zum Stabilitäts- und Wachstumspakt, zum anderen aus zwei Verordnungen. Die erste Verordnung hat zum Ziel den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken, die zweite verfolgt das Ziel einer Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigem Defizit. Es handelt sich demnach um eine Kombination von Prävention und Abschreckung, da erstens die haushaltspolitische Überwachung verbessert und zweitens das Verfahren bei einer Überschreitung der Nettodefizitgrenze beschleunigt und inhaltlich präzisiert wird. 7
4
II.1.1.1. Entschließung des Europäischen Rates
In der Entschließung des Europäischen Rates über den „Pakt“ betonen die Staats- und Regierungschefs, dass die Wahrung der Haushaltsdisziplin in der 3. Stufe der Wirtschafts-und Währungsunion, kurz WWU, von entscheidender Bedeutung ist. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, öffentliche Defizite zu vermeiden, da die Gewährleistung gesunder Staatsfinanzen die Voraussetzungen für Preisstabilität verbessern und somit zu einem, für die Schaffung von Arbeitsplätzen förderlichen Wachstum beitragen. 8 Der Europäische Rat hat sich daher auf bestimmte Leitlinien verständigt, um die beteiligten Parteien an die strikte und fristgerechte Umsetzung des Paktes zu binden. 9
II.1.1.2. Verordnung über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken Wie der Name andeutet, ist es das Ziel dieser Verordnung die haushaltspolitische Überwachung auszubauen und die Wirtschaftspolitiken der EU- Mitgliedstaaten zu überwachen und zu koordinieren.
Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der Beobachtung der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung aller EU- Mitgliedstaaten. Um diese im gesamten zu erfassen, erstellen die Mitgliedstaaten jährlich aktualisierte Stabilitäts- und Konvergenzprogramme, die der Kommission und dem Rat bis spätestens 1.3. des nächsten Jahres vorliegen müssen. Mitgliedstaaten, die die einheitliche Währung einführen, erstellen Stabilitätsprogramme, die nicht- teilnehmenden Staaten analog Konvergenzprogramme.
Beide Programme sind hinsichtlich der Haushaltspolitik gleich strukturiert, jedoch sind die Konvergenzprogramme um Beschreibungen zur Inflations- und Wechselkursentwicklung ergänzt. 10 Stabilitäts- und Konvergenzprogramme beinhalten gleichermaßen: Das mittelfristige Ziel eines ausgeglichenen oder positiven Budgetsaldos, die Hauptannahmen über die wichtigsten ökonomischen Indikatoren 11 , die Darstellung und Quantifizierung der wichtigsten Annahmen zur Erreichung des Budgetziels und eine Sensitivitätsanalyse, in der die Auswirkungen von Abweichungen der realisierten von den angenommenen ökonomischen Indikatoren auf die Haushalts- und Verschuldenslage aufgezeigt werden. 12 Diese Angaben müssen sich neben dem laufenden Jahr und dem Vorjahr auf mindestens die drei folgenden Jahre beziehen. Auf der Grundlage von Bewertungen der Kommission prüft der Rat zunächst die Formulierung, sowie die adäquate Umsetzung der Programme.
Innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Programms kontrolliert der Rat, grob gesagt, ob die verschiedenen Angaben, die in den Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme
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Diplom Volkswirt; M.A. Jan Henkel, 2002, Europäischer Stabilitäts- und Wachstumspakt und die Rolle der Europäischen Zentralbank sowie des ECOFIN und Euro-11 Rates, Munich, GRIN Publishing GmbH
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