1. Angaben zu den Lerngruppen - 2 -
1.1 Lerngruppenzusammensetzung - 2 -
1.2 Besonderheiten der Lerngruppen - 2 -
1.3 Ausprägungen der Kompetenzbereiche der Lerngruppen - 3 -
2. Didaktisch-methodische Analyse - 4 -
2.1 Vorgaben der Richtlinien Legitimation des Themas - 4 -
2.2 Einordnung der Unterrichtsstunde in die Unterrichtsreihe - 4 -
2.3 Hauptintention - 5 -
2.4 Didaktische Reduktion - 5 -
2.5 Methodisches Vorgehen - 6 -
3. Lernziele - 8 -
4. Geplanter Unterrichtsverlauf - 9 -
5. Literatur- und Quellenverzeichnis - 10 -
6. Anhang - 11 -
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1. Angaben zu den Lerngruppen
1.1 Lerngruppenzusammensetzung
Die Klasse 05EV6 ist eine Unterstufe in Teilzeitform und besteht aus 22 Schülern/ Schülern, zwölf Schülerinnen und zehn Schülern im Alter von 17 bis 25 Jahren. Alle
Schüler 1 absolvieren in Ausbildungsbetrieben unterschiedlicher Branchen eine zweijährige Berufsausbildung. Exemplarisch sind zu nennen: Edeka, Trink & Spar, Hellweg und Deichmann. Die praktischen Erfahrungen der Auszubildenden sind sehr unterschiedlich. Daraus resultiert, dass die mündlichen Beiträge der Schüler sehr vielfältig sind.
1.2 Besonderheiten der Lerngruppen
Die Schüler dieser Klasse haben unterschiedliche schulische Vorbildungen:
Wie aus der Tabelle zu entnehmen ist, kann die Zusammensetzung der Klasse hinsichtlich der schulischen Vorbildung als grundsätzlich homogen eingestuft werden. Dies spiegelt sich durchaus auch in der Leistungsfähigkeit und der Schüleraktivität wider. Die Unterrichtsbeteiligung der meisten Schüler ist als gut einzuordnen. Einige Schüler sind eher still und introvertiert. Sie zeigen aber nach direkter Ansprache, dass sie aufmerksam dem Unterrichtsgespräch folgen und gute Beiträge leisten können. Gerade die im Unterricht stilleren Schüler haben sehr gute Klassenarbeiten geschrieben. Die Lerngruppe kann insgesamt als sehr interessiert, diszipliniert und fleißig beschrieben werden.
1 Zur Vereinfachung des Leseflusses sind mit der Bezeichnung Schüler im laufenden Text Schülerinnen
und Schüler gleichermaßen gemeint.
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1.3 Ausprägungen der Kompetenzbereiche der Lerngruppen
Fachkompetenz
In den vorangegangenen Stunden wurde der Begriff der Willenserklärung eingeführt und die verschiedenen Formen von Rechtsgeschäften behandelt. Die Schüler haben demzufolge kennen gelernt, dass es einseitige (empfangsbedürftige und nicht empfangsbedürftige) sowie mehrseitige Rechtsgeschäfte (einseitig und mehrseitig verpflichtende) gibt. Dabei sind die Schüler in der Lage diesen unterschiedlichen Rechtsgeschäften Beispiele zuzuordnen. Begriffe wie Kaufvertrag, Schenkung oder Tauschgeschäft sind daher schon bekannt. Des Weiteren wurde der Begriff der Rechtsfähigkeit behandelt.
Sozialkompetenz
Das Lernklima kann als sehr positiv bezeichnet werden, was auch darauf zurückzuführen ist, dass sich die meisten Schüler gut untereinander verstehen. Eine feste Gruppenkonstellation oder Ausgrenzungen einzelner Schüler sind nicht zu beobachten. Die Schüler zeigen zudem ausgeprägte Fähigkeiten zur Kooperation und Kollegialem Verhalten. Dies zeigte sich in den Vorbereitung zu den Klassenarbeiten, zu der sich die Schüler in Lerngruppen organisierten. Die Bereitschaft zu gegenseitiger Hilfestellung ist vorhanden. Des Weiteren werden Unterrichtsmaterialien regelmäßig für die fehlenden Mitschüler mitgenommen und weitergegeben.
Methodenkompetenz
Das Arbeiten mit Gesetzestexten ist den Schülern noch nicht bekannt. Innerhalb dieser Unterrichtsreihe bietet es sich an, die Schüler sukzessive an den Umgang mit Gesetzestexten heranzuführen. Sie sollen lernen, juristische Formulierungen zu verstehen und nachzuvollziehen, und sie auf bekannte und neue Sachverhalte anzuwenden.
1.4 Unterrichtseinsatz in der Klasse
Die Klasse ist mir seit dem 30. August 2005 durch eigenständigen Unterricht (BDU) in dem Fach Kundenkommunikation und -service (Lernfeld 3: „Kunden im Servicebereich Kasse betreuen“) mit zwei Stunden in der Woche bekannt. Der Umgang mit mir als Lehrperson ist freundlich und offen. Am heutigen Tag schreiben die Schüler noch eine
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Klassenarbeit im Fach Datenverarbeitung. Die Erfahrungen der letzten Wochen haben gezeigt, dass die Lernenden Schwierigkeiten haben sich in den Stunden vor einer Klassenarbeit zu konzentrieren.
2. Didaktisch-methodische Analyse
2.1 Vorgaben der Richtlinien/ Legitimation des Themas
Seit dem 01.08.2004 ist für den Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel erstmals ein Rahmenlehrplan in Kraft getreten, der nach dem Lernfeld-Konzept strukturiert ist. Die Inhalte der Unterrichtsreihe sind gemäß diesen Richtlinien thematisch dem Lernfeld 3 Kunden im Servicebereich Kasse betreuen zugeordnet. In der Zielformulierung heißt es: „Sie schließen unter Beachtung rechtlicher und betrieblicher Regelungen Kaufverträge ab.“
Die didaktische Jahresplanung sieht die Behandlung der Unterrichtsreihe Rechtliche und betriebliche Grundlagen zum Ende des Lernfeldes 3 in der Unterstufe vor.
2.2 Einordnung der Unterrichtsstunde in die Unterrichtsreihe
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Die heutige Unterrichtstunde stellt eine Einführungsstunde zur Geschäftsfähigkeit (§§ 104 bis 108 BGB) dar. In mindestens zwei weiteren Stunden zu diesem Themenkomplex werden u.a. die schwebende Unwirksamkeit sowie Ausnahmen des Zustimmungsgrundsatzes bei beschränkter Geschäftsfähigkeit erarbeitet.
2.3 Hauptintention
Der didaktische Schwerpunkt der heutigen Stunde besteht darin, den Schülern das Thema der Geschäftsfähigkeit anhand von kleineren Sachverhalten näher zu bringen. Dabei soll erstmalig der Umgang und die Anwendung mit dem Gesetz geübt werden. Die Schüler sollen ihre Kenntnisse über Grundlagen des Zivilrechts erweitern, um im Lebens- und Berufsalltag rechtliche Auseinandersetzungen verstehen und reflektieren zu können.
2.4 Didaktische Reduktion
Geschäftsunfähigkeit liegt nach § 104 BGB in folgenden beiden Fällen vor: a) Geschäftunfähigkeit aus Altersgründen, b) Geschäftsunfähigkeit wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit. Auf letzteren Fall wird in dieser Unterrichtsstunde aus zeitökonomischen Gründen nicht eingegangen. Zudem gestaltet sich eine genauere Begriffserfassung als schwierig, weil eine Definition überwiegend durch medizinische Indikationen erfolgt.
Auf den Begriff der schwebenden Unwirksamkeit wird in dieser Stunde nicht näher eingegangen, um die Lehr- und Lernkapazität der Schüler nicht zu überfordern. Zudem werden die Ausnahmen des Zustimmungsgrundsatzes (§§ 110 bis 113 BGB) bei beschränkter Geschäftsfähigkeit erst in der nächsten Unterrichtsstunde erarbeitet.
Des Weiteren wird in der vorliegenden Stunde darauf verzichtet, den juristischen Grundsatzbegriff (keine Regel ohne Ausnahme) zu erläutern, welcher sich aus der Regelung des § 107 BGB ergibt. Die damit verbundenen Informationen haben einen eher untergeordneten Stellenwert im Hinblick auf das durch den Unterricht zu vermittelnde Fachwissen der Schüler.
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Quote paper:
Arndt Slabihoud, 2006, Unterrichtsstunde: Geschäftsfähigkeit - eine fallorientierte Erarbeitung unter besonderer Berücksichtigung einer Erweiterung der Methodenkompetenz (Unterstufe), Munich, GRIN Publishing GmbH
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