II
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis VI
Abk ürzungsverzeichnis VII
1 Problemstellung und Gang der Untersuchung 1
1.1 Das Problem. 1
1.2 Aufbau der Arbeit. 2
2 Zweck und Ausgestaltung der Rechnungslegung. 5
2.1 Rechnungslegung aus Gründen der Effizienz 6
2.1.1 Das Effizienzkriterium 6
2.1.2 Die Agency-Theorie als Teilbereich der neo-institutionalistischen
Theorie zur Begründung der Rechnungslegung 7
2.1.2.1 Das Principal-Agent Problem. 7
2.1.2.2 Kapitalgeberrisiken als Ursache für Wohlfahrtseinbußen. 9
2.2 Rechnungslegung aus Gründen der Gerechtigkeit 12
2.3 Kapitalgeberschutz durch Gewinnermittlung 13
2.3.1 Gewinnermittlung zur Ausschüttungsbemessung. 14
2.3.2 Gewinnermittlung zur Informationsvermittlung 17
2.3.2.1 Analysemaßstab zur Beurteilung von Rechnungslegungs-
konzeptionen im Rahmen der Informationsfunktion. 17
2.3.2.2 Das Konzept des informativen Gewinns. 19
2.3.2.3 Das Konzept der informativen Bilanzposition 20
2.4 Kapitalgeberschutz durch sonstige Informationsvermittlung 21
3 Intellectual Capital - begriffliche Grundlagen 22
3.1 Begriffsbestimmung. 22
3.2 Bestandteile des Intellectual Capital. 24
3.2.1 Vorschläge zur Systematisierung von Intellectual Capital 25
3.2.2 Systematisierungsvorschlag des Arbeitskreises „Immaterielle Werte
im Rechnungswesen“ der Schmalenbach-Gesellschaft e.V. 26
3.3 Problematische Charakteristika von Intellectual Capital 28
III
4 Derzeitige bilanzielle Erfassung von immateriellen Werten in der
Rechnungslegung 29
4.1 Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände nach HGB 29
4.1.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit 29
4.1.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit 30
4.1.3 Abgrenzung zum Goodwill. 31
4.2 Die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte nach IAS/IFRS. 31
4.2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit 32
4.2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit 33
4.3 Zwischenergebnis. 35
5 Darstellung und Analyse ausgewählter Ansätze zur Erfassung und
Abbildung von Intellectual Capital 38
5.1 Status Quo - ein Überblick über existierende Ansätze 38
5.1.1 Ein Überblick nach North/Probst/Romhardt. 39
5.1.2 Ein Überblick nach Luthy/Williams. 40
5.2 Quantitative vs. qualitative Ansätze. 41
5.3 Allgemeine Bewertungsmethodik 45
5.3.1 Der marktwertorientierte Bewertungsansatz. 45
5.3.2 Der kostenorientierte Bewertungsansatz. 46
5.3.3 Der ertragswertorientierte Bewertungsansatz 47
5.4 Eine Analyse ausgewählter Ansätze unter Berücksichtigung der Interessen
externer Rechnungslegungsadressaten. 50
5.4.1 Das „weightless wealth tool kit“ 50
5.4.1.1 Darstellung. 50
5.4.1.2 Kritische Analyse 51
5.4.2 Technology Broker 53
5.4.2.1 Darstellung. 53
5.4.2.2 Kritische Analyse 53
5.4.3 CIV - Calculated Intangible Value 55
5.4.3.1 Darstellung. 55
5.4.3.2 Kritische Analyse 55
5.4.4 Citation-Weighted Patents 57
5.4.4.1 Darstellung 57
IV
5.4.4.2 Kritische Analyse 58
5.4.5 TVC - Total Value Creation. 59
5.4.5.1 Darstellung. 59
5.4.5.2 Kritische Analyse 60
5.4.6 FiMIAM - Financial Method of Intangible Assets Measurement. 61
5.4.6.1 Darstellung. 61
5.4.6.2 Kritische Analyse 62
5.4.7 AFTF - Accounting For The Future 63
5.4.7.1 Darstellung. 63
5.4.7.2 Kritische Analyse 64
5.4.8 Intellectual Asset Valuation 65
5.4.8.1 Darstellung. 65
5.4.8.2 Kritische Analyse 67
5.4.9 IVM - Inclusive Value Measurement 68
5.4.9.1 Darstellung. 68
5.4.9.2 Kritische Analyse 69
5.5 Schlussfolgerungen aus der Analyse 70
5.5.1 Intellectual Capital im Spannungsverhältnis zwischen Relevanz und
Verlässlichkeit 70
5.5.2 Quo vadis? 71
5.5.3 Ertragswertbilanzierung als Lösungsvorschlag 73
6 Zusammenfassung. 75
Literaturverzeichnis 78
Anhang: Methods for Measuring Intangible Assets 86
V
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Immaterielle Werte nach Coenenberg
Abbildung 2: Systematisierung des Intellectual Capital
Abbildung 3: Ansätze zur Bewertung von Intellectual Capital
Abbildung 4: Das IV-MKonzept nach McPherson
Aufl. Auflage Abs. Absatz AK SG Arbeitskreis „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. AFTF Accounting For The Future ATX Austrian Traded Index BB Betriebs-Berater (Zeitschrift) b&b bilanz & buchhaltung (Zeitschrift) BFuP Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis (Zeitschrift) bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise CIV Calculated Intangible Value DAX Deutscher Aktienindex DB Der Betrieb (Zeitschrift) DCF Discounted Cash Flow DIC Direct Intellectual Capital DSR Deutscher Standardisierungsrat DRSC Deutscher Rechnungslegungsstandards Committee d.h. das heißt Diss. Dissertation DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) e.V. eingetragener Verein f. und folgende Seite ff. und folgende Seiten FASB Financial Accounting Standards Board FiMIAM Financial Method of Intangible Assets Measurement GuV Gewinn- und Verlustrechnung Habil.-Schr. Habilitationsschrift HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber IAS International Accounting Standards IASB International Accounting Standards Board IVM Inclusive Value Measuremt IFRS International Financial Reporting Standards KoR Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (Zeitschrift)
VII
MCM Market Capitalization Methods No. Number Par. Paragraph ROA Return on Assets ROI Return on Investment S. Seite SC Scorecard SFAS Statement of Financial Accounting Standards SEC Securities and Exchange Commission sog. sogenannt(e) StuB Steuern und Bilanzen (Zeitschrift) TVC Total Value Creation u.a. und andere Univ. Universität US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Standards usw. und so weiter vgl. vergleiche vs. versus z.B. zum Beispiel zfo Zeitschrift Führung + Organisation (Zeitschrift) ZGE Zahlungsmittelgenerierende Einheit zugl. zugleich
1 Problemstellung und Gang der Untersuchung
1.1 Das Problem
Im Zuge des Wandels von einer Industriegesellschaft hin zu einer Informations- und Dienstleistungsgesellschaft hängt der ökonomische Erfolg von Unternehmen heute nicht mehr allein von den traditionellen materiellen Ressourcen ab, sondern wird vielmehr von den immateriellen Werten, dem sog. Intellectual Capital 1 , bestimmt. 2 Während sich die Quelle der Wertschöpfung im Laufe der Zeit von Investitionen in Sachanlagen hin zu Investitionen in immaterielle Werte verlagert hat, 3 entstand für die traditionelle Rechnungslegung immer mehr das Problem, mit dieser rasanten Entwicklung Schritt zu halten. 4 Ein Indiz hierfür ist die seit Jahren in nahezu allen Branchen zu konstatierende Lücke zwischen dem Börsenwert und dem aus der Bilanz ersichtlichen Buchwert vieler Unternehmen. Dies zeigt sich am Beispiel der Differenz zwischen Marktwert und Buchwert der im Standard & Poor’s-500-Index gelisteten Unternehmen, welche in der Zeit von 1981 bis 2002 eine Verdoppelung erfahren hat. Obwohl diese Differenz teilweise mit stillen Reserven oder bilanziellen Bewertungsspielräumen erklärbar ist, geht ein großer Anteil dennoch auf das Konto immaterieller Werte. 5 Ein weiteres Indiz dafür ist der in der Vergangenheit bei Großakquisitionen zu beobachtende milliardenschwere Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis und bilanziertem Eigenkapital, der sog. Goodwill, welcher insbesondere durch nicht bilanzierte immaterielle Werte determiniert wurde. 6 Moxter bezeichnete immaterielle Werte einst als „ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts“ und machte damit auf eine unzureichende Erfassung dieser weichen Erfolgsfaktoren aufmerksam. 7 Allerdings haben diese ihren Status als „Sorgenkinder“ bis jetzt nicht abschütteln können, so dass sich die Lücke zwischen Marktwert und Buchwert vieler Unternehmen, Edvinssons Bezeichnung folgend, immer mehr zu einem „Abgrund“ entwickelt hat. 8
Grund für diese Entwicklung ist ein dem Intellectual Capital bzw. den immateriellen Werten zugrunde liegendes Spannungsverhältnis zwischen Relevanz und Verläss-
1 Der Begriff „Intellectual Capital“ wird in der vorliegenden Arbeit synonym mit den Begriffen „intel-
lektuelles Kapital“ und „immaterielle Werte“ verwendet.
2 Vgl. Brandes/Schabel/Wache, Kommunikation, S. 13.
3 Vgl. Daum, Intangible Assets, S. 16.
4 Vgl. Edvinsson/Brüning, Wissenskapital, S. 12.
5 Vgl. Zellner/Büssow, Das Unsichtbare, S. 50.
6 Vgl. Pellens/Fülbier, Unternehmensrechung, S. 123.
7 Vgl. Moxter, Immaterielle Anlagewerte, S. 1102.
8 Vgl. Edvinsson/Brüning, Wissenskapital, S. 12.
2
lichkeit, welches eine Abbildung in der Bilanz im Vergleich zu materiellen Vermögenswerten erheblich erschwert. 9 Zwar handelt es sich bei immateriellen Werten aufgrund ihrer Entscheidungsnützlichkeit um relevante Informationen, dennoch scheitert der Versuch einer monetären Abbildung in Form eines Bilanzpostens häufig an einer fehlenden Objektivität. 10
Da durch eine unzureichende bilanzielle Erfassung von Intellectual Capital dem Rechnungslegungsadressaten jedoch wichtige entscheidungsrelevante Informationen vorenthalten werden, haben sich in der Literatur und Praxis eine Vielzahl von Konzepte entwickelt, die durch zusätzliche Informationen mittels qualitativer Abbildungen und Beschreibungen über das Potenzial der in einem Unternehmen vorhandene immateriellen Ressourcen informieren wollen. 11 Aus theoretischer Sicht sind diese Konzepte jedoch aufgrund ihrer Manipulationsanfälligkeit und fehlenden Standardisierung nur als eine Art „Notlösung“ zu betrachten. 12 Weiterhin belegt die empirische Kapitalmarktforschung, dass derart zusätzliche Informationen nicht die gleiche Relevanz besitzen wie monetäre Informationen aus den traditionellen Rechenwerken Bilanz und GuV. 13
Im Hinblick auf die Zwecke der Rechnungslegung bieten die auf einer qualitativen Informationsvermittlung aufbauenden, neben der Bilanz und GuV existierenden, Ansätze nach Auffassung des Verfassers der vorliegenden Arbeit somit keine adäquate Lösung einer unzureichenden Beachtung immaterieller Werte im Rahmen der Intellectual Capital-Thematik. 14 Ziel dieser Arbeit ist es deshalb, über eine Darstellung und Analyse ausgewählter Ansätze zu einem Lösungsvorschlag zu gelangen, der einen monetären Ausweis von intellektuellem Kapital in den traditionellen Rechenwerken ermöglicht.
1.2 Aufbau der Arbeit
Zur Erreichung des Ziels der Arbeit wird der Gang der Untersuchung wie folgt gestaltet:
Nachdem im ersten Kapitel das Problem einer unzureichenden Abbildung immaterieller Werte in der Rechnungslegung erörtert und die Suche nach einer monetären
9 Vgl. Küting/Ulrich, Abbildung und Steuerung, S. 953.
10 Vgl. Haller/Dietrich, Intellectual Capital, S. 1050.
11 Vgl. Kreft, Wert des Wissens, S. 24.
12 Vgl. Kreft, Wert des Wissens, S. 24; vgl. dazu auch Schmidt, Werttreiber, S.317.
13 Vgl. dazu insbesondere Davis-Friday/Folami/Liu, Value Relevance; vgl auch Guenther, Intangible
Resources,S. 576.
14 Vgl. dazu Kapitel 2.
3
Abbildungsmöglichkeit festgelegt wird, befasst sich das zweite Kapitel mit den Zwecken der Rechnungslegung. Da Rechnungslegung zweckgebunden ist, wird in diesem Kapitel ein Analysemaßstab generiert, auf dessen Grundlage die im fünften Kapitel durchgeführte kritische Analyse und das daraus gezogene Fazit fußen soll.
Das dritte Kapitel befasst sich mit der Begriffsbestimmung des Begriffs „Intellectual Capital“. Da in Literatur und Praxis der Begriff oft synonym mit anderen Begriffen wie bspw. Intangibles oder Knowledge Assets gebraucht wird, wird dieser im dritten Kapitel näher erläutert um damit ein konkreteres Begriffsverständnis zu schaffen. 15 Des Weiteren werden die dem Begriff zugrunde liegenden Bestandteile anhand der in der Literatur existierenden Kategorisierungsvorschläge vorgestellt und erläutert.
Im Anschluss folgt im vierten Kapitel eine Betrachtung der derzeitigen Erfassung immaterieller Werte in der Rechnungslegung nach HGB und IAS/IFRS. Gegenstand des vierten Kapitels ist es aufzuzeigen, inwieweit die nationalen und internationalen Regelungen eine Abbildung von immateriellen Werten bzw. von Intellectual Capital generell ermöglichen. Auf dieser Grundlage soll im weiteren Verlauf der Arbeit erörtert werden, ob eine Modifikation der derzeitigen Regelungen vorgenommen werden müsste oder gar eine zweckadäquate, tiefgreifende Umgestaltung der Rechnungslegung mit dem Ziel einer besseren Kommunikation von immateriellen Erfolgsfaktoren notwendig ist.
Das fünfte Kapitel beginnt mit einer Kategorisierung und Bewertung der derzeit existierenden Ansätze im Rahmen der Erfassung und Abbildung von Intellectual Capital. Auf diesem Wege wird der aktuelle Stand der Forschung deutlich, anhand dessen der Leser einen am Ende der Analyse vorgelegten Lösungsvorschlag evaluieren kann. Weiterhin beinhaltet das fünfte Kapitel eine Diskussion der in der Problemstellung bereits erwähnten Abwägung, warum ein quantitativer bzw. monetärer Ausweis einer qualitativen Informationsvermittlung vorgezogen werden sollte. Im Anschluss folgt eine Darstellung und Analyse ausgewählter quantitativer Ansätze. Anhand der Vorgehensweise zur Ermittlung eines monetären Werts für immaterielle Ressourcen wird im fünften Kapitel untersucht, inwieweit eine quantitative Wertermittlung bei gleichzeitiger Beachtung von Relevanz und einem Mindestmaß an Verlässlichkeit mit Hilfe der in der Literatur und Praxis bist heute entwickelten Konzepte möglich ist. Darauf aufbauend wird unter Berücksichtigung der aus der Analyse gewonnenen Ergebnisses ein Lösungsvorschlag vorgestellt.
15 Vgl. Lev, Intangibles, S. 5.
4
Die vorliegende Arbeit wird anschließend mit einer Zusammenfassung gewonnener Erkenntnisse im sechsten Kapitel abgeschlossen.
2 Zweck und Ausgestaltung der Rechnungslegung
In diesem Kapitel wird durch Darstellung der Zwecke der Rechnungslegung und ihrer Ausgestaltung ein Analysemaßstab generiert, welcher als Grundlage für eine im fünften Kapitel folgende kritische Betrachtung verschiedener Ansätze zur Erfassung und Abbildung von Intellectual Capital dienen soll. In einem ersten Schritt wird in diesem Kapitel der Frage nach einer Existenzbegründung der Rechnungslegung über eine Darstellung ihrer Zwecke sowie der möglichen Probleme zur Zweckerreichung nachgegangen. Nachdem das „warum“ der Existenz einer Rechnungslegung im ersten Teil dieses Kapitels erörtert wird, werden in einem zweiten Schritt im Kapiteln 2.3 grundsätzliche Möglichkeiten zur Erfüllung der vorher definierten Zwecke konzipiert.
Grundsätzlich stellt Rechnungslegung keinen Selbstzweck dar, sondern ist Mittel zur Zweckerreichung und besitzt somit instrumentalen Charakter. 16 Da der deutsche Gesetzgeber den Zweck der Rechnungslegung nicht eindeutig konkretisiert, findet man in der der Literatur häufig die Aussage, die Rechnungslegung habe eine Informations-/Dokumentations- und Rechenschaftsfunktion sowie eine Gewinnermittlungs- und Zahlungsfunktion. 17 Die Internationalen Standard Setter IASB und FASB dagegen sehen im Vergleich zum deutschen Gesetzgeber in der Informationsvermittlung, konkreter in der Vermittlung von „entscheidungsnützlichen Informationen“ als Möglichkeit den Schutz von Kapitalgebern vor eigennützlichem Handeln des Management zu gewährleisten, den alleinigen Zweck der Rechnungslegung. 18
Zur Klärung der grundsätzlichen Frage, warum mit Hilfe von Rechnungslegung In-formationen vermittelt und Zahlungen bemessen werden sollen, lassen sich die ü-bergeordneten Zwecke, die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt zu steigern sowie eine gerechtere Gestaltung menschlichen Zusammenlebens zu schaffen, anführen. 19 Hierin kann das Hauptziel einer jeden Rechnungslegung gesehen werden. Aus Sicht des Ökonomen ist das Wohlfahrtsargument von zentraler Bedeutung. 20 Diesbezüglich werden im nächsten Abschnitt die Zwecke „Effizienz“ und „Gerechtig-
16 Vgl. Streim/Bieker/Leippe, Anmerkungen zur theoretischen Fundierung, S. 179.
17 Vgl. Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 28.
18 Vgl. hierzu Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 28; Streim, Harmonisierung, S. 282; Streim, Ge-
winnermittlungsregeln, S. 333.
19 Vgl. Streim, entscheidungsnützlichen Informationen, S. 112.
20 Vgl. Streim, Gewinnermittlungsregeln, S.326.
6
keit“ diskutiert, welche man als Kriterium zur Beurteilung der Vorteilhaftigkeit eines Rechnungslegungssystems bzw. einer Rechnungslegungsvorschrift nutzen kann. 21
2.1 Rechnungslegung aus Gründen der Effizienz
2.1.1 Das Effizienzkriterium
Der in dieser Arbeit verwendete Begriff „Effizienz“ orientiert sich an der in der ökonomischen Theorie bekannten Definition der Pareto-Effizienz bzw. Allokationseffizienz. 22 Demnach ist eine Handlungsalternative als effizient zu bezeichnen, wenn sie den Nutzen eines Individuums steigert ohne den Nutzen eines anderen Individuums zu verringern. Gesamtgesellschaftlich betrachtet kann ein Zustand als effizient beschrieben werden, wenn keine Möglichkeit mehr besteht ein Individuum besser zu stellen, ohne dass ein anderes schlechter gestellt wird. 23 In einem solchen Zustand ist ein Pareto-Optimum erreicht. 24 Bezieht man diesen Aspekt auf die Regeln der Rechnungslegung, so ist zu untersuchen, welche Vorschrift zu einer Nutzensteigerung eines Individuums führt, ohne dass Nutzeneinbußen für andere in Kauf genommen werden müssen. 25 Konkret formuliert bedeutet dies, dass nach dem Regel-Set zu suchen ist, mit dem die in einer Volkswirtschaft vorhanden Ressourcen in die rentabelste Verwendungsmöglichkeit gelenkt werden. 26
Um auf Grundlage des Pareto-Kriteriums einen Analysemaßstab für die Allokationswirkung von konkreten Rechnungslegungsvorschriften bzw. Regel-Sets abzuleiten bedarf es einer Operationalisierung des Kriteriums der Allokationseffizienz. 27 Ausgehend von der Annahme des Methodischen Individualismus, welcher davon ausgeht, dass jedes Individuum danach strebt seinen eigenen Nutzen zu maximieren und der Annahme der (beschränkten) Rationalität, die besagt, dass dies unter Einsatz aller zur Verfügung stehenden Instrumente geschieht, muss zunächst geklärt werden, welche Individuen mit einer Rechnungslegung angesprochen werden und welche Gestalt der Nutzen dieser Individuen annehmen kann. 28 Geht man davon aus, dass die Informationsadressaten von Rechnungslegungsvorschriften sich primär für die Abbildung der finanziellen Situation einer Unternehmung interessieren, so sollen für die vorliegende Arbeit die Kapitalgeber einer Unternehmung im
21 Vgl. hierzu Streim, entscheidungsnützlichen Informationen, S. 112; Esser, Goodwillbilanzierung, S.
29.
22 Vgl. Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 29; vgl. auch Esser, Goodwillbilanzierung, S. 31.
23 Vgl. Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 29.
24 Vgl. Esser, Goodwillbilanzierung, S. 31.
25 Vgl. Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 29.
26 Vgl. Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 29; Streim, entscheidungsnützlichen Informationen, S.
112 f.
27 Vgl. Esser, Goodwillbilanzierung, S. 32.
28 Vgl. Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 30.
7
Vordergrund stehen. 29 Diese sind in erster Linie an den aus einer Unternehmung an sie fließende Zahlungsströme interessiert, welche sie für die Realisierung eines nutzenmaxmierenden Konsumstroms verwenden möchten. 30 Dieser besteht aus einer Reihe von Einzahlungen (Breite), welche zu einem bestimmten Zeitpunkt (zeitliche Struktur) mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (Unsicherheit) an die Kapitalgeber fließt. 31
Nachdem konkretisiert wurde, welche Individuen durch eine Rechnungslegung angesprochen werden, muss in einem weiteren Schritt ein Koordinationssystem ge-funden werden, mit dem sich die Interessen der Kapitalgeber mit denen der Kapitalnehmer abstimmen lassen, so dass individuell rationales Verhalten zu einer Steigerung der gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrt führt. 32 Während die neo-klassische Theorie unter den Annahmen eines vollkommenen und vollständigen Marktes davon ausgeht, dass ein Wohlfahrtsoptimum allein durch ein freies Spiel der Marktkräfte zustande kommt und somit für eine Betrachtung aufgrund ihrer realitätsfernen Prämissen unzureichend erscheint, bietet die Agency-Theorie als Teilbereich der neo-institutionalistischen Theorien einen geeigneten Bezugsrahmen, um die Zwecke der Rechnungslegung genauer zu beleuchten. 33
2.1.2 Die Agency-Theorie als Teilbereich der neo-institutionalistischen Theorie zur Begründung der Rechnungslegung
2.1.2.1 Das Principal-Agent Problem
Untersuchungsgegenstand der Agency-Theorie sind Auftragsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber (Principal) und einem Auftragnehmer (Agent). 34 Rückt man die Finanzierungsbeziehungen zwischen einem Kapitalgeber als Auftraggeber einerseits und der Geschäftsführung als Auftragnehmer andererseits in den Vordergrund, so ist besonders der Teilbereich der finanziellen Agency-Theorie bezüglich der Analyse von Rechnungslegungsfragen von Bedeutung. 35 Das Auftragsverhältnis ist in diesem Zusammenhang derart gestaltet, dass der Auftraggeber einen durch Handlungen des Auftragnehmers realisierten Zahlungsstrom erhält, wohingegen dem Auftragnehmer durch sein Auftragshandeln eine im voraus nach bestimmten Krite-
29 Vgl. dazu Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 30; Esser, Goodwillbilanzierung, S. 32.
30 Vgl. Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 32.
31 Vgl. Esser, Goodwillbilanzierung, S. 32.
32 Vgl. Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 33.
33 Vgl. Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 33f.
34 Vgl. dazu Esser, Goodwillbilanzierung, S.35; Meinhövel, Principal-Agent-Theorie S. 7ff.
35 Vgl. Esser, Goodwillbillanzierung, S. 35; Jensen/Meckling, Theory of the Firm, S. 25ff.
8
rien bemessene Vergütung zusteht. 36 Grundlage für diese Vertragsbeziehung stellt eine asymmetrische Informationsverteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dar. Diese ist dadurch charakterisiert, dass der Kapitalgeber zwar im Besitz von Kapital ist, er dieses Kapital aber aufgrund eines Wissensnachteils nicht in die rentabelste Verwendung lenken kann und daher den Kapitalnehmer, d.h. die Geschäftsführung bzw. den Manager dazu beauftragt, dieser Aufgabe nachzugehen, um sich einen nutzenmaximalen Konsumstrom zu sichern. 37 Insofern ist eine asymmetrische Informationsverteilung nicht grundsätzlich negativ behaftet. Problematisch wird die oben dargestellte Informationsbeziehung allerdings bei Informationsasymmetrien mit gleichzeitig vorherrschenden Interessensdivergenzen zwischen Auftragnehmern und Auftraggebern. Sobald ein Vertragspartner seinen Informationsvorsprung zu seinem eigenen Vorteil ausnutzt und dies zu Lasten des schlechter informierten Vertragspartners geschieht, entstehen Wohlfahrtsverluste, die zum Marktversagen führen. 38
Im Allgemeinen lassen sich zwei grundsätzliche Marktversagensfälle feststellen. Besteht eine ex-ante Informationsasymmetrie, kann vom Problem der „adversen Selektion“ gesprochen werden, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass aufgrund einer mangelnden Zahlungsbereitschaft ein Vertragspartner mit, gemessen an den Fähigkeiten aller in Frage kommenden Auftragnehmer, zur Vertragserfüllung vergleichsweise ungünstigen Eigenschaften ausgewählt wird. 39 Ausgelöst wird ein Marktversagen in diesem Fall durch „Hidden Characteristics“ mit denen ein unzureichender Kenntnisstand über die zur Vertragserfüllung notwendigen Eigenschaften des Auftragnehmers auf Seiten des Auftraggebers bezeichnet wird. 40
Die zweite Ursache für Wohlfahrtsverluste wird im Zusammenhang einer „Schlechterfüllung“ von Verträgen als „Moral Hazard“ bezeichnet. 41 In diesem Fall entsteht ein Marktversagen durch eine Ungleichverteilung von Informationen nach Vertragsabschluss. Dieser Marktversagensfall ist durch ein eigennützliches Handeln des Auftragnehmers gekennzeichnet, der sich nach Vertragsabschluss durch Verschleierung seiner Handlungen („Hidden Action“) einen Nutzenvorteil verschafft, der zu Lasten des Auftraggebers geht. 42 Weiterhin besteht das Problem, dass der Auftraggeber den Arbeitseinsatz des Auftragnehmers zwar beobachten kann, jedoch eine
36 Vgl. Franken, Gläubigerschutz, S. 21.
37 Vgl. Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S.37.
38 Vgl. Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 36.
39 Vgl. Bieker, Fair Value Accounting, S. 41; Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 36.
40 Vgl. Bieker, Fair Value Accounting, S. 41.
41 Vgl. Meinhövel, Grundlagen, S. 68.
42 Vgl. Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 36; Meinhövel, Grundlagen, S. 68.
9
Beurteilung sich schwierig gestaltet, da er den Einfluss von exogenen Faktoren auf das Arbeitsergebnis aufgrund mangelnder Sachkenntnis oder einem Mangel an In-formationen nicht eindeutig bestimmen kann („Hidden Information“). 43
Betrachtet man die Finanzierungsbeziehung zwischen einem Kapitalgeber einerseits und einer Geschäftsführung bzw. einem Manager andererseits, so ist der Kapitalgeber durch einen Finanzierungsvertrag stets einer Gefahr in Form von Ineffizienzen durch „Moral Hazard“ ausgesetzt. Möchte er sich allerdings der Gefahr einer durch den Auftragnehmer verursachten Schädigung nach Vertragsabschluss nicht aussetzen, so wird ein Kapitalüberlassungsverhältnis von vornherein nicht zustande kommen. 44
Im Zusammenhang mit den oben beschriebenen Ineffizienzen untersuchen institutionalistische Theorien, wie mit Hilfe von Institutionen eine Verminderung von Ineffizienzen erreicht werden kann. Definiert man die Rechnungslegung als eine spezielle Form der Institution, so besteht der Zweck der Rechnungslegung darin, den Kapitalgeber vor einem möglichen ausbeuterischen Verhalten der Geschäftsleitung bzw. des Managers zu schützen. 45 Um eine Ausgestaltung der Rechnungslegung konzipieren zu können, werden in einem nächsten Schritt die Ursachen von Wohlfahrtsverlusten in einer Auftragsbeziehung zwischen Kapitalgeber und Kapitalnehmer, nämlich die Kapitalgeberrisiken näher betrachtet.
2.1.2.2 Kapitalgeberrisiken als Ursache für Wohlfahrtseinbußen
Betrachtet man Kapitalüberlassungsverhältnisse zwischen Kapitalgebern (Principal) und Kapitalnehmern (Agent) unter der Annahme der gleichzeitigen Existenz von Informationsasymmetrien und Interessensdivergenzen, so konkretisiert sich der Anreiz von opportunistischem Verhalten in den Kapitalgeberrisiken, welche zu einer Abweichung von den Erwartungen des an die Kapitalgeber fließenden Zahlungsstroms hinsichtlich Höhe, zeitlicher Verteilung und Sicherheit führen können. 46 Eine Abweichung vom erwarteten Zahlungsstrom resultiert nicht unbedingt nur aus einem beabsichtigten Fehlverhalten von Seiten des Managements, sondern kann darüber hinaus durch ungünstige Umweltsituationen oder durch Unfähigkeit des Managements, d.h. durch ein unbeabsichtigtes Fehlverhalten verursacht werden. 47 Da die beiden zuletzt genannten Risikoformen für eine agency-theoretische Untersuchung
43 Vgl. Bieker, Fair Value Accounting, S. 41.
44 Vgl. Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 37.
45 Vgl. Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 37.
46 Vgl. Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S.38; Esser, Goodwillbillanzierung, S.36.
47 Vgl. hierzu Bieker, Fair Value Accounting, S. 43; Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 38; Esser,
Goodwillbilanzierung, S. 36.
10
keinen geeigneten Ansatzpunkt liefern, sollen nachfolgend die Kapitalgeberrisiken, welche durch ein durch ein absichtliches Fehlverhalten der Kapitalnehmer entstehen den Gegenstand der Analyse bilden. 48
Eine Unterteilung in Subkategorien der durch das Management verursachten Kapitalgeberrisiken lässt sich durch eine Klassifizierung in investitionsbedingte, informationsbedingte, ausschüttungsbedingte, und verbundbedingte Risiken für Eigenkapitalgeber und Fremdkapitalgeber vornehmen. 49 Investitionsbedingte Risiken für Fremdkapitalgeber resultieren daraus, dass der Kapitalnehmer bzw. das Management, eine aus seiner Sicht vorteilhafte Investitionsentscheidung nicht am gesamten Zahlungsstrom orientiert, sondern ausschließlich am ihm zustehenden residualen Zahlungsstrom. 50 Da der Kapitalnehmer im Falle einer günstigen Umweltlage am Zahlungsstrom im besonderen Maße partizipiert, wird er somit angereizt risikoreiche Investitionen zu tätigen. 51 Der Fremdkapitalgeber dagegen partizipiert selbst im Falle einer günstigen Lage nicht über den vertraglich festgelegten Zahlungsanspruch hinaus, während er bei ungünstiger Lage sogar einen Verlust seines Zahlungsanspruchs realisieren muss. 52 Insgesamt besteht dadurch das Risiko einer Realisation von Investitionen mit aus Sicht aller Kapitalgeber negativem Kapitalwert (Over-Investment-Problem). 53 Weiterhin besteht für den Fremdkapitalgeber die Gefahr der Unterlassung von Investitionen mit positivem Kapitalwert durch das Management, sofern die aus vorteilhaften Investitionen resultierenden Zahlungsströme primär der Befriedigung von Fremdkapitalgeberansprüchen dienen. 54 Da in diesem Fall ausschließlich der Fremdkapitalgeber von einer Vorteilhaftigkeit profitiert, entfällt für das Management der Anreiz eine solche Investition zu tätigen (Under-Investment-Problem). 55
Aus Sicht der Eigenkapitalgeber ergibt sich ein Over-Investment-Problem, dadurch dass Ausschüttungen verhindert werden, obwohl das Kapital außerhalb der Unternehmung in rentablere Investitionen gelenkt werden könnte. 56 Anreize hierfür liefert bspw. die Möglichkeit durch eine interne Verwendung von Ressourcen das Unternehmenswachstum zu erhöhen, um sich als Manager einen Reputationsgewinn zu
48 Vgl. Bieker, Fair Value Accounting, S. 42; Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 38.
49 Vgl. Bieker, Fair Value Accounting, S. 44.
50 Vgl. Bieker, Fair Value Accounting, S. 45; Esser, Goodwillbilanzierung, S. 39.
51 Vgl. Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 39; Esser, Goodwillbilanzierung, S. 39.
52 Vgl. Esser, Goodwillbilanzierung, S. 39.
53 Vgl. Esser, Goodwillbilanzierung S. 39; Bieker, Fair Value Accounting, S. 45.
54 Vgl. Esser, Goowillbilanzierung, S. 39.
55 Vgl. Franken, Gläubigerschutz, S. 53 ff.
56 Vgl. Esser, Goodwillbilanzierung, S. 37.
11
sichern. 57 Weitere investitionsbedingte Gefahrenquellen für Eigenkapitalgeber entstehen durch eine „Investition“ in Fringe Benefits wie bspw. komfortable Dienstwagen oder luxuriösere Büros, die nur geringfügig zur Steigerung des Unternehmenswerts beitragen. 58 Darüber hinaus besteht das Risiko, dass durch fehlende Anstrengungen auf Seiten des Managers eine Unternehmenswertsteigerung nur unzureichend stattfindet (Shirking). 59 Ein Under-Investment-Problem aus Sicht der Eigenkapitalgeber entsteht in dem Moment, in dem das Management durch eine Ausschüttung eine positive Unternehmenslage vortäuschen will, obwohl sich durch eine interne Verwendung höhere Renditen erzielen lassen würden als durch eine externe. 60 Weiterhin kann aus Sicht der Eigenkapitalgeber eine risikoscheue Investitionspolitik unvorteilhaft sein. In diesem Fall würde eine aus Eigenkapitalgebersicht vorteilhafte Investition nicht durchgeführt, da das Management bei Fehlschlag einer riskanten Investition eine Gefährdung des Unternehmensbestand und damit auch ihrer Haupteinkommensquelle befürchtet. 61
Informationsbedingte Risiken sind dadurch charakterisiert, dass aufgrund einer beabsichtigen Desinformation über die tatsächliche Unternehmenslage durch das Management, der Fremd- oder Eigenkapitalgeber nicht die Entscheidungen fällt, die er bei einem vollständigem Kenntnisstand fällen würde. Dieser Sachverhalt kann vor oder nach Vertragsabschluss auftreten und durch Fehlinformationen, d.h. durch eine bewusste Falschdarstellung der Unternehmenslage oder aber auch durch ein Verschweigen entscheidungsrelevanter Tatsachen herbeigeführt werden. 62
Von ausschüttungsbedingten Risiken ist dann die Rede, wenn das Management bewusst gegen eine zwischen Kapitalgeber und Kapitalnehmer zuvor vereinbarte Teilungsregel bezüglich des Zahlungsstroms verstößt. 63 So verschlechtert sich bspw. die Situation eines Altgläubigers dann, wenn durch eine fremdfinanzierte Ausschüttung Zahlungen an die Gesellschafter geleistet werden. 64 Des Weiteren besteht durch bilanzkürzende Ausschüttungen, d.h. durch die Veräußerung von Gesellschaftervermögen mit anschließender Ausschüttung an die Gesellschafter, das
57 Vgl. Bieker, Fair Value Accounting, S. 45; Esser, Goodwillbilanzierung, S.38.
58 Vgl. Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 47.
59 Vgl. Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 47; Bieker, Fair Value Accounting, S. 44.
60 Vgl. Esser, Goodwillbilanzierung, S. 38.
61 Vgl. Streim, Grundzüge, S. 15.
62 Vgl. Bieker, Fair Value Accounting, S. 46; Esser, Goodwillbilanzierung, S. 40; Streim, Grundzüge,
S. 14.
63 Vgl. hierzu Esser, Goodwillbilanzierung, S. 39; Bieker, Fair Value Accounting, S.46; Franken,
Gläubigerschutz, S. 40; Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 53.
64 Vgl. Esser, Goodwillbilanzierung, S. 39; Streim, Grundzüge, S. 13.
12
Risiko, dass im Insolvenzfall nicht mehr ausreichend Haftungsmasse vorhanden ist. 65
Die Ursache für verbundbedingte Risiken liegt in der Möglichkeit des Managements von herrschenden verbundenen Unternehmen, die in diesem Abschnitt bereits beschriebenen Kapitalgeberrisiken zu erhöhen oder Risiken und Chancen zwischen Konzernunternehmen zu verlagern. Bezogen auf die informationsbedingten Risiken lässt sich bspw. festhalten, dass ein im Vergleich zu Einzelunternehmen viel größeres Täuschungspotenzial durch Transparenzproblem aufgrund verschachtelter Konzernstrukturen vorhanden ist. 66
Die bisher aufgezeigte Problematik der asymmetrischen Informationsverteilung verdeutlicht, dass erhebliche Ineffizienzen bei Vertragsbeziehungen auftreten können, welche im Extremfall dazu führen, dass die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt steigernde Kapitalüberlassungsverhältnisse aufgrund einer Antizipation einer möglichen Schädigung der Kapitalgeber durch die Kapitalnehmer erst gar nicht zustande kommen. In diesem Zusammenhang lassen sich aus der positiven Agency-Theorie Empfehlungen zur Gestaltung von Vertragsbeziehungen ableiten. Ziel ist es mit Hilfe der Agency-Theorie effiziente Verträge zu konstruieren, die gemäß des Pareto-Kriteriums garantieren, dass kein anderer Vertrag existiert, bei dem einer der Vertragspartner in eine vorteilhaftere Position gerückt werden könnte ohne die des anderen zu verschlechtern. 67 Durch vereinbarte Rechnungslegungspflichten lässt sich das Problem der Informationsasymmetrie sowie die als Konsequenz auftretenden Kapitalgeberrisiken vermindern. Diesbezüglich wird im Kapitel 2.3 und 2.4, nach einer kurzen Darstellung des Zwecks der Gerechtigkeit durch Rechnungslegung im Kapitel 2.2, erörtert, wie sich Wohlfahrtsverluste mit Hilfe von Rechnungslegung verhindern lassen.
2.2 Rechnungslegung aus Gründen der Gerechtigkeit
Eine Forderung nach einer Rechnungslegung aus Gründen der Gerechtigkeit kann im Zusammenhang mit einer in der Realität auftretenden asymmetrischen Machtverteilung zwischen verschiedenen Gesellschafter- und Gläubigergruppen auftauchen, da diese von vielen als ungerecht empfunden wird. 68 Insofern kann Rechnungslegung auch aus Gerechtigkeitsgründen als ein Instrument zum Schutz verhandlungs-
65 Vgl. Esser, Goodwillbilanzierung, S. 40; Streim, Grundzüge, S. 12.
66 Vgl. Bieker, Fair Value Accounting, S. 46.
67 Vgl. Esser, Goodwillbilanzierung, S. 40f.
68 Vgl. Streim, Grundzüge, S. 23.
13
schwacher Kapitalgeber, die einen möglichen Verlust des investierten Kapitals fürchten, angeführt werden. 69
Da nicht alle Kapitalgeber eine gleich große Verhandlungsmacht haben, um sich vor Risiken schützende Instrumente einräumen zu lassen, soll mit Hilfe eines Mindestschutzes die Möglichkeit zur Bildung von Kapitalüberlassungsverhältnissen, welche ansonsten aufgrund einer Antizipation von ausbeuterischen Verhalten der Kapitalnehmer nicht zustande kommen würden, sichergestellt werden. 70 Obwohl mit der bisherigen Analyse die Verteilungsgerechtigkeit der entstehenden gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrt nicht geklärt wurde, bleiben im weiteren Verlauf der vorliegenden Arbeit Gerechtigkeitsfragen außen vor, da eine Beantwortung dieser nicht vollständig mit ökonomischen Methoden erfolgen kann. Stattdessen würde die Suche nach einer Antwort weitere philosophische und politische Fragen aufwerfen, deren Beantwortung stark werturteilsbehaftet sein würde. 71
Da die Entstehung eines Kapitalüberlassungsverhältnisses zwischen Kapitalgeber und Kapitalnehmer nur dann gewährleistet ist, wenn ein institutioneller Mindestschutz vor aus den ausbeuterischen Absichten resultierenden Risiken besteht, lässt sich ein Mindestschutz verhandlungsschwacher Kapitalgeber auch mit Effizienzargumenten begründen. Folgt man einer auf Effizienzargumenten aufbauenden Herangehensweise, tragen Rechnungslegungsregeln über die Gewährleistung eines Individualschutzes dazu bei, dass die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts, d.h. der Funktionenschutz verbessert und somit gleichzeitig die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt gesteigert wird. 72
2.3 Kapitalgeberschutz durch Gewinnermittlung
Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, wie ein Rechnungslegungssystem ausgestaltet werden muss, damit es in der Lage ist, einen Beitrag zum Kapitalgeberschutz zu leisten. Dies geschieht über das Konzept einer Gewinnermittlung zur Ausschüttungsbemessung, welches durch Ausschüttungssperren den Kapitalgeber vor investitions-, ausschüttungs- sowie verbundbedingten Risiken abschirmt, und über das Konzept einer Gewinnermittlung zur Informationsvermittlung, welches durch die Vermittlung von entscheidungsnützlichen Informationen sowie von Kon-trollinformationen vor informationsbedingten Risiken schützt.
69 Vgl. Bieker, Fair Value Accounting, S. 51; Streim, Anmerkungen zu theoretischen Fundierung, S.
18.
70 Vgl. Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 52; Franken, Gläubigerschutz, S. 31.
71 Vgl. Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 51.
72 Vgl. Leippe, Zweckmäßigkeitsanalyse, S. 52; Franken, Gläubigerschutz, S. 38.
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