Fachhochschule Nürtingen Methoden zur Bewertung von Gründungsvorhaben Stephan Grombach
-Bestandsaufnahme und Entwicklung eines Verfahrensvorschlages-
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis----------------------------------------------------------------------------------------I
Abk ürzungsverzeichnis ------------------------------------------------------------------------------ III
Abbildungsverzeichnis--------------------------------------------------------------------------------IV
Tabellenverzeichnis ------------------------------------------------------------------------------------V
1. Einleitung---------------------------------------------------------------------------------------------- 1
2. Theorie und Historie der Baseler Eigenkapitalvereinbarungen---------------------------- 4
2.1 Basel I ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4
2.2 Gründe für die Einführung von Basel II -------------------------------------------------------------------------------- 6
2.3 Herkunft und Entwicklung in Deutschland-------------------------------------------------------------------------------8
2.4 Auswirkungen von Basel II-------------------------------------------------------------------------------------------- - 10
2.4.1 auf Banken-------------------------------------------------------------------------------------------------------- 10
2.4.2 auf bestehende Unternehmen ---------------------------------------------------------------------------------- 13
3. Ratingverfahren bei bestehenden Unternehmen --------------------------------------------- 17
3.1 Theoretische Grundlagen ------------------------------------------------------------------------------------------------ 17
3.1.1 Begriffsbestimmung--------------------------------------------------------------------------------------------- 17
3.1.2 Ablauf / Vorgehensweise --------------------------------------------------------------------------------------- 18
3.1.3 Ratingmethoden ------------------------------------------------------------------------------------------------- 19
3.1.4 Kritische Würdigung -------------------------------------------------------------------------------------------- 21
3.2 Bestehende Bewertungskriterien von Banken------------------------------------------------------------------------- 22
3.2.1 Businessplan ----------------------------------------------------------------------------------------------------- 22
3.2.2 Harte Faktoren --------------------------------------------------------------------------------------------------- 24
3.2.3 Weiche Faktoren------------------------------------------------------------------------------------------------- 25
3.2.4 Erfolgskennzahlen von Unternehmen------------------------------------------------------------------------- 27
3.3 Wie sich Unternehmen auf ein Rating vorbereiten ------------------------------------------------------------------- 28
3.3.1 Strategien für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Banken -------------------------------- 28
3.3.2 Aufbau eines Unternehmensplans ----------------------------------------------------------------------------- 32
4. Bewertungsmethoden von Existenzgründungen---------------------------------------------- 34
4.1 Ausgangssituation und Problematik ------------------------------------------------------------------------------------ 34
4.1.1 von Banken ------------------------------------------------------------------------------------------------------- 34
4.1.2 von Existenzgründern ------------------------------------------------------------------------------------------ 36
4.2 Empirische Untersuchung der Bewertungsmethoden ---------------------------------------------------------------- 39
4.2.1 Ziel der Untersuchung ------------------------------------------------------------------------------------------ 39
4.2.2 Die telefonische Befragung als Möglichkeit der Primärforschung---------------------------------------- 40
4.3 Telefonische Befragung von Kapitalgebern -------------------------------------------------------------------------- 42
4.3.1 Bestimmung der Testpersonen--------------------------------------------------------------------------------- 42
4.3.2 Durchführung der Befragung ---------------------------------------------------------------------------------- 43
4.3.3 Auswertungen und Schlussfolgerungen der Befragung ---------------------------------------------------- 44
4.3.4 Interpretation der Ergebnisse----------------------------------------------------------------------------------- 49
I
Fachhochschule Nürtingen Methoden zur Bewertung von Gründungsvorhaben Stephan Grombach
-Bestandsaufnahme und Entwicklung eines Verfahrensvorschlages-
5. Einführung eines Existenzgründerratings ----------------------------------------------------- 50
5.1 Das BVR II- Ratingverfahren ------------------------------------------------------------------------------------------- 50
5.2 Geeignete qualitative Ratingkomponenten für Existenzgründungen ----------------------------------------------- 51
5.2.1 Bank- und Kontoverbindung ----------------------------------------------------------------------------------- 51
5.2.2 Unternehmen / Management ----------------------------------------------------------------------------------- 53
5.2.3 Marktbedingungen / Wettbewerbsposition ------------------------------------------------------------------- 56
5.2.4 Wesentliche Unterschiede zu Ratingverfahren bei bestehenden Unternehmen-------------------------- 59
5.3 Maßnahmenplan für die praktikable Umsetzung eines Ratingverfahrens ----------------------------------------- 60
5.3.1 Anforderungen an Banken und Existenzgründer ------------------------------------------------------------ 60
5.3.2 Verfahrensvorschlag -------------------------------------------------------------------------------------------- 61
5.3.3 Abbildung der Bewertungsmethodik-------------------------------------------------------------------------- 63
6. Schlussbetrachtung--------------------------------------------------------------------------------- 65
Glossar --------------------------------------------------------------------------------------------------- 69
Anhang--------------------------------------------------------------------------------------------------- 73
Literaturverzeichnis ----------------------------------------------------------------------------------- 86
II
Abkürzungsverzeichnis
BIZ = Bank für internationalen Zahlungsausgleich Durchschn. = durchschnittlich EU = Europäische Union IHK = Industrie- und Handelskammer IRB = Internal-Ratings-Based-Approach JAB = Jahresabschluss KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau KMU = Kleine und mittlere Unternehmen KWG = Gesetz über das Kreditwesen Tab. = Tabelle UST = Umsatzsteuer
III
Abbildungsverzeichnis
Seite
Abb. 1: Aktuelle Grundsatzbelegung (Grundsatz I) 5
Abb. 2: Berechnungsbeispiel Basel I 5
Abb. 3: Die Bedeutung von Ratingsymbolen am Beispiel von Standard & Poor´s 17
Abb. 4: Gewichtung der weichen Faktoren 25
Abb. 5: Inhalte eines Unternehmensplans 33
Abb. 6: Rechtsformen im Überblick 38
Abb. 7: Zielgruppen im genossenschaftlichen Kreditportfolio 50
Abb. 8: Checkliste Ratingsystem 63
Abb. 9: Bewertungsschema Ratingsystem 64
Anhang Abb.1: Anzahl an Mitarbeitern in den befragten Banken 77
Anhang Abb.2: Monatliche Anzahl der Kreditanfragen bei Existenzgründungen 77
Anhang Abb.3: Eigenständige Abteilung für Existenzgründung in den Banken 78
Anhang Abb.4: Anzahl an Mitarbeitern in der Existenzgründungsberatung 78
Anhang Abb.5: Standardisiertes Ratingverfahren für Gründungsvorhaben 79
Anhang Abb.6: Ergebnis aus dem Ratingverfahren mit Folgen für die Kreditvergabe 79
Anhang Abb.7: Gewichtung der Kriterien des Existenzgründers 80
Anhang Abb.8: Gewichtung der Kriterien des neu gegründeten Unternehmens 80
Anhang Abb.9: Gewichtung der Kriterien des Unternehmensumfeldes 81
Anhang Abb.10: Quellen der Bewertungskriterien von Gründungsvorhaben 81
Anhang Abb.11: Aussagen des Businessplans für die Banken 82
Anhang Abb.12: Besonderheiten im Businessplan für die Banken 82
Anhang Abb.13: Ausschluss bestimmter Branchen von einer Kreditvergabe 83
Anhang Abb.14: Wichtigkeit der Berücksichtigung von Basel II 83 in Bewertungsverfahren
Anhang Abb.15: Praktizierte Bewertungsmaßstäbe der Ratingverfahren 84
Anhang Abb.16: Erforderliches Bewertungsergebnis für eine Kreditvergabe 84
Anhang Abb.17: Gewünschte Unterlagen von Existenzgründern für ein 85
Tabellenverzeichnis
Seite
Tab.1: Eigenkapitalanforderungen nach Basel II 8
Tab.2: Überblick Interessenslagen von Unternehmern und Banken 30
Tab.3: Ermittlung der Bonitätsstufe bei Bonitätskriterium Kontoführung 53
Tab.4: Ermittlung der Bonitätsstufe bei Bonitätskriterium Management- Einschätzung 55 Tab.5: Ermittlung der Bonitätsstufe bei Bonitätskriterium Marktbedingungen/ 58 Wettbewerbsposition
V
1. Einleitung
Ausgehend von der in den letzten Jahren zunehmend prekären Situation am deutschen Arbeitsmarkt nehmen Gründungsvorhaben in Deutschland einen immer größeren Stellenwert ein. Sind es doch u.a. auch die Unternehmensneugründungen, die rein volkswirtschaftlich einem Staat neue Arbeitsplätze und zusätzliches Steueraufkommen einbringen. Neben neuen Arbeitsplätzen können Existenzgründungen außerdem viele innovative Ideen, Produkte, neuartige Technologien und Dienstleistungen hervorrufen, welche immens zum Fortschritt und somit zur notwendigen Wettbewerbsfähigkeit einer Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft wie Deutschland beitragen.
Weiterhin eröffnet die Existenzgründung dem Gründer eine nachhaltige berufliche Perspektive und ermöglicht ihm, einen ansprechenden Beruf mit hoher Verantwortung und Selbstständigkeit auszuüben. Eines seiner Ziele ist dabei sicherlich, ausreichend Einkommen für den gewünschten Lebensstandard zu erwirtschaften und die eigenen Ideen umsetzen zu können. Allerdings scheuen sich viele Menschen in diesem Land ihr eigenes Unternehmen zu gründen, weil sie Angst vor zu hohen Steuern und Abgaben, zu viel Bürokratie und den Auswirkungen von Basel II haben. Sie gehen davon aus, dass mit den Beschlüssen von Basel II viele Banken benötigte Finanzmittel zukünftig nicht mehr bewilligen und sogar kündigen werden. Dadurch fühlen sich viele junge Menschen, die vor der Frage stehen, ob sie es sich leisten können, ihr eigenes Unternehmen zu gründen, zunehmend verunsichert. Schließlich ist auf-grund des oft anfänglich geringen Eigenkapitals, welches in das Gründungsvorhaben eingebracht werden kann, zunächst die langfristige Fremdfinanzierung für das Bestehen der Unternehmung von großer Bedeutung. Daher sollte die Einführung von Basel II sowie das Kreditrating von Banken zugleich als Chance und Aufforderung verstanden werden, das unternehmerische Vorhaben durch ein überzeugendes Konzept mit einer grundsoliden Vermögens- und Kapitalstruktur zu präsentieren. Dafür ist es notwendig, sich gezielt und frühzeitig auf das Ratingverfahren vorzubereiten, indem man intensiv eine Analyse und strategische Planung des eigenen Gründungsvorhabens betreibt. Dann wird Unternehmensgründern auch weiterhin der Weg zur ausreichenden Kreditversorgung durch die Banken nicht versperrt sein. Die Banken werden in ihren Bewertungsverfahren nicht nur das Unternehmen allein betrachten, sondern sich auch an den Umweltfaktoren und Branchenentwicklungen orientieren. Dies setzt entsprechende Ratingkenntnisse, aber auch Offenheit der Unternehmen bzw. Kunden der Banken voraus.
1
Der Unternehmensgründer wird sich somit zwangsläufig auf die neue Ratingsystematik einstellen müssen, da es ansonsten für ihn immer schwieriger werden wird, Kredite gewährt zu bekommen.
Daher stellt sich die zentrale Frage, wie Bewertungen von Gründungsvorhaben in der Praxis durch die Banken oder andere Darlehensgeber vorgenommen werden und welche Kriterien dabei Einfluss auf das Bewertungsergebnis nehmen.
Sicherlich spielen dabei die Erfolgsfaktoren (z.B. Marktattraktivität, Innovationsfähigkeit, Risikobereitschaft, Kommunikationsfähigkeit) von Unternehmen und ihren Gründern keine unwesentliche Rolle, doch welche sind nachweislich für ein gutes Ratingergebnis bei den Banken verantwortlich? Wie lassen sich diese quantifizierbar ermitteln? Gibt es den universellen Erfolgsfaktor, der aus Sicht der Banken über Erfolg oder Misserfolg jeder Unternehmensneugründung entscheidet? Legen Kreditgeber in ihrer Bewertung der Gründungsidee z.B. eher Wert auf das verkäuferische Auftreten des Existenzgründers oder doch mehr auf die Eigenkapitalquote des Unternehmens? Mit welchen Bewertungssystematiken operieren Banken bis dato am Finanzmarkt? Wie könnte ein daraus abgeleitetes Verfahren für die Bewertung von Existenzgründungen aussehen?
Als problematisch zu sehen ist, dass Banken nicht ohne weiteres Ratingsystematiken an neu gegründete Unternehmen herausgeben und es daher Existenzgründern schwer fällt, sich adäquat auf das Kreditgespräch vorzubereiten. Man sollte dabei nicht vergessen, wie viel durchaus gute Gründungsideen bereits in der Finanzierungsphase in ihrer Umsetzung scheitern. Außerdem kritisiert der Mittelstand, dass viele Kreditinstitute keine langfristigen Firmenkredite vergeben wollen. Demgegenüber monieren die Banken wiederum mangelnde Informationsbereitschaft und hohe Preisempfindlichkeit im Kreditgespräch mit ihrer mittelständischen Kundschaft. Ebenso kritisieren die Kreditinstitute das unternehmerische Gebilde. Die Gesell-schaftsformen werden als intransparent und uneffektiv empfunden, da ein Kapitalmarkt doch klare und transparente Strukturen benötigt, um funktionsfähig sein zu können.
Verständlicherweise verhalten sich Banken und andere Kapitalgeber zunächst einmal kritisch gegenüber jeder Geschäftsidee, weil sie sich durch Basel II mit Eigenmitteln differenzierter, aber nicht höher abzusichern haben. Sicherlich wird keine Bank grundlos langfristige Kredite ablehnen, da sie mit ihren Erfahrungen in etwa beurteilen kann, ob ein Gründungsvorhaben zum Scheitern verurteilt ist oder nicht.
2
In gleichem Maße lassen sich diese Eindrücke beider Seiten auch auf Neugründungen übertragen, da diese dort ebenso tagtäglich vorzufinden sind. Daher gilt es, vorhandene Bewertungsmethoden von Banken bei bestehenden sowie neu gegründeten Unternehmen zu ermitteln und wissenschaftlich zu untersuchen, um daraus einen eigenen Verfahrensvorschlag zur Bewertung von Gründungsvorhaben entwickeln zu können. Dieser soll gleichermaßen den Existenzgründern eine Hilfestellung in ihrer Vorbereitung auf das Kreditgespräch bieten, als auch die Banken in ihrer Bewertung der Unternehmensidee unterstützen.
In dieser Arbeit sollen dem Leser die theoretischen Grundlagen der Baseler Eigenkapitalvereinbarungen erläutert werden sowie mögliche Konsequenzen für bestehende Unternehmen und Banken in Deutschland aufgezeigt werden. Weiterhin werden Bewertungskriterien vorgestellt, nach denen namhafte Kreditinstitute bereits Ratingverfahren durchführen und es wird darauf eingegangen, wie eine optimale Vorbereitung aussehen kann.
Schwerpunktmäßig konzentriert sich diese Arbeit allerdings auf die Frage, welche Methoden zur Bewertung von Gründungsvorhaben in der Praxis angewandt werden. Dabei wird durch eine telefonische Befragung von renommierten Banken bzw. Kreditinstituten eine Be-standsaufnahme der Bewertungssysteme erfolgen. Nach Beurteilung und Auswertung der vorliegenden Befragungsergebnisse wird auf die geeigneten Bewertungskriterien von Grün-dungsvorhaben aus wissenschaftlicher Sicht eingegangen. Hieraus soll ein Maßnahmenplan zur praktikablen Umsetzung für Existenzgründer als eine Art Leitfaden entwickelt werden. Ziel der Arbeit ist es, eine geeignete Ratingsystematik bei Existenzgründungen zu entwickeln, welche allgemein nützlich ist und insbesondere den Banken in ihrer Bewertung der Erfolgsaussichten von Gründungsvorhaben eine Hilfestellung bietet.
Die vorliegende Arbeit ist in sechs Teile gegliedert. Auf den folgenden Seiten werden nach Klärung einiger fundamentaler Begriffe, die aktuell praktizierten Ratingverfahren von Banken bei bestehenden und neu gegründeten Unternehmen erläutert. Eigene Ideen und Überlegungen für eine sinnvoll anwendbare Bewertungsmethode aus wissenschaftlicher Sicht und eine Schlussbetrachtung mit eigenen Gedanken sollen das Thema abrunden. In dieser Arbeit werden ausschließlich wesentliche Merkmale von Bewertungsverfahren der Banken für Unternehmen in Deutschland eingehend untersucht und beschrieben, ohne Eingrenzung auf einzelne Branchen. Auf weiterführende Analysen wird in dieser Arbeit nicht eingegangen.
3
2. Theorie und Historie der Baseler Eigenkapitalvereinbarungen
2.1 Basel I
Bereits im Jahre 1975 wurde der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht von den Zentralbankpräsidenten der G-10-Staaten gegründet. Seinen Sitz hat dieses Forum bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel. Zu seinen Mitgliedern zählen hochrangige Vertreter nationaler Bankaufsichtsbehörden und Zentralbanken, welche gemeinsam das Ziel verfolgen, die Insolvenzvorsorge für Kreditinstitute dauerhaft zu verbessern und den Finanzmarkt zu stabilisieren. 1 Aus diesem Grund hat der Baseler Ausschuss bestimmte Vorgaben für international tätige Großbanken mit seinem ersten Akkord (Basel I) 1988 in Basel vereinbart. Diese Beschlüsse haben nach ihrer Übernahme in entsprechende EU-Richtlinien im Jahre 1992 mit der vierten Novelle des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) auch in Deutschland Eingang gefunden und sind seitdem für Kreditinstitute in Deutschland rechtlich gültig. 2 Diese Vereinbarungen sehen einen international einheitlichen Eigenkapitalgrundsatz für die Kreditrisiken der Banken vor, wonach herausgegangene Kredite einheitlich mit acht Prozent haftendem Eigenkapital zu unterlegen sind. Damit möchte man Bankinsolvenzen und einen Zusammenbruch des Finanzsektors begrenzen bzw. verhindern, indem alle Risiken mit Eigenkapital abgesichert werden. Für die Harmonisierung des europäischen Bankenaufsichtsrechts war dies damals ein entscheidender Meilenstein. Eine Differenzierung der Eigenkapitalunterlegung in Abhängigkeit zur Bonität des Kreditnehmers sah Basel I nicht vor, somit spielte die Bonität keine Rolle. Das bedeutet, dass zur Ermittlung des erforderlichen Eigenkapitals nur die Kredit- und Marktpreisrisiken berücksichtigt wurden und die operationalen Risiken, wie z.B. die künftige Wettbewerbsfähigkeit und der langfristige Geschäftserfolg eines Unternehmens, nicht einbezogen wurden. Dies lag auch mit daran, dass die letztgenannten Risiken schwer bzw. fast gar nicht messbar waren. 3
Die Banken mussten folglich nach den Beschlüssen von Basel I für jeden kreditierten Euro (damals noch D-Mark) zur Kreditabsicherung einen festen Prozentsatz von acht Prozent bei den Zentralbanken hinterlegen. 4 Somit mussten Unternehmen mit einer guten Bonität für ihre Kredite zu hohe Zinsen zahlen, und damit das Risiko mittragen, welches den Banken durch den Ausfall gewährter Kredite an Unternehmen mit einer schlechten Bonität entstanden ist.
1 Vgl. Buchmann, 2003, S. 20; Hanker, 2003, S.20
2 Vgl. Keiner, 2001, S.24
3 Vgl. Hanker, S.21, S.23; Keiner, 2001, S.25
4 Vgl. Huelmann, 2004, S.2
4
Für die Risikomessung wurde bewusst ein einfaches Verfahren verwendet, um den Verwal-tungsaufwand der Banken zu minimieren und keine individuelle Risikosteuerung der Banken zu bewirken. Die Geschäftspartner der Kreditinstitute wurden demnach in drei Gruppenstaatliche Einrichtungen, Banken und Nichtbanken - eingeteilt und für die Eigenkapitalerbringung unterschiedlich stark gewichtet. Die Gewichtungsfaktoren reichen dabei von 0 bis 100 Prozent, wie folgende Abbildung zeigt:
(Quelle: Keiner, 2001, S.25)
Wie aus obiger Abbildung zu erkennen ist, werden Kreditnehmer aus Nicht-OECD-Ländern (Schwellen- und Entwicklungsländern) zum Teil deutlich höher gewichtet, als aus OECD-Ländern. Die Konsequenzen, die sich daraus für die einzelnen Kreditnehmer ergeben, sind nicht unerheblich.
Folgendes Beispiel zeigt, wie sich bei einem einheitlichen Satz von acht Prozent für die Eigenkapitalunterlegung von Krediten, die unterschiedlichen Gewichtungsfaktoren aus Abbildung 1 für Kreditnehmer aus OECD-Ländern in konkreten Zahlen darstellen lassen:
(Quelle: Hanker, 2003, S.22)
5
Das Beispiel aus einem anderen Blickwinkel betrachtet heißt, dass eine Bank das 12,5fache ihres Eigenkapitals an Unternehmenskrediten (1.000.000 von 80.000) und das 62,5fache ihres Kapitals an Krediten zu anderen Banken (1.000.000 von 16.000) vergeben dürfte. Lediglich bei Darlehen an den Staat gibt es keinerlei Einschränkungen. Dies hat zur Folge, dass die Zinsen bei dieser Gruppe entsprechend niedriger ausgelegt sind, da schließlich mehr Sicherheiten aufgebracht werden können. 5
2.2 Gründe für die Einführung von Basel II
Zweifellos hat die Baseler Eigenkapitalübereinkunft in ihrem ersten Akkord nach Basel I seit 1988 einiges zur Stabilität des internationalen Bankensystems beigetragen. Jedoch sind die Grundsätze nach Basel I aus folgenden Gründen überarbeitungsrelevant gewesen, da sie weit hinter den von den Banken praktizierten, modernen Methoden zurücklagen: 6
Die Eigenkapitalunterlegung nach Basel I ist nur mit Einschränkung als zuverlässiger Indikator für die Risikolage einer Bank zu sehen.
Die festgelegten Gewichtungsklassen sorgen dafür, dass eine faire und realitätsnahe Differenzierung nicht mehr möglich ist, da die Gruppenzugehörigkeit eines Kreditnehmers nicht Maßstab für dessen Bonität sein darf.
Zur Beurteilung der Bonität eines Kreditnehmers werden nach Basel I lediglich die Kredit- und Marktpreisrisiken berücksichtigt und dabei operationale Risiken nicht mehr ausreichend einbezogen.
Dies hat zu neuen Richtlinien der Eigenkapitalvereinbarung geführt, welche aller Voraussicht nach Anfang 2007 in Kraft treten werden. Folgende Ziele sollen damit verwirklicht werden: 7
Förderung der Stabilität und Sicherheit des weltweiten Finanzsystems, welche absolut höchste Priorität hat
Orientierung der Eigenkapitalunterlegung an der tatsächlichen Bonität des Kreditnehmers, wonach Kredite an Schuldner mit guter Bonitätseinstufung mit weniger Eigenkapital unterlegt werden müssen, als bei Schuldnern mit schlechter Liquidität
5 Vgl. Keiner, 2001, S.26
6 Vgl. Hanker, 2003, S.24; Keiner, 2001, S.29
7 Vgl. Hanker, 2003, S.25
6
Umfassendere und differenziertere Risikoeinstufung, welche auch Risiken, wie z.B. die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit, den langfristigen Geschäftserfolg eines Unternehmen einbezieht, welche bislang nicht oder nur schwer quantifizierbar waren Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Mittragen der Veränderungen am Finanzmarkt Aufforderung der Banken ihr internes Risikomanagement zu optimieren
In der Grundsatzlegung von Basel II sollen dabei die Mindesteigenkapitalforderungen von acht Prozent, wie sie Basel I vorsieht, beibehalten werden. 8 Im Folgenden werden die Besonderheiten von Basel II mit den wesentlichen Inhalten seiner drei Säulen näher vorgestellt und erklärt: 9
Mindesteigenkapitalanforderungen: Hierbei werden die Kreditrisiken, Marktrisiken und operationalen Risiken eines Kreditnehmers für die Ermittlung des Eigenkapitals zugrunde gelegt. Die Bemessung des Kreditrisikos erfolgt mithilfe eines Ratingverfahrens, welches entweder extern durch Ratingagenturen oder intern durch die Hausbanken durchgeführt wird. Weiterhin müssen acht Prozent Eigenkapital von den Banken hinterlegt werden. Jedoch haben sich die Gewichtungsfaktoren mit dem Hinzukommen der Bonitätsklassen für die Kreditabnehmer geändert, wonach die Gewichtung der Kredite nicht mehr pauschal mit 100 Prozent erfolgt, sondern in Abhängigkeit der Bonität des jeweiligen Kreditnehmers. Diese Säule von Basel II hat die differenzierte Eigenkapitalunterlegung der jeweiligen Kreditrisiken zum Ziel. Bankenaufsichtlicher Überprüfungsprozess: Dieser Teilbereich regelt die Überwachung durch die Bankenaufsicht. Damit ist gemeint, dass die Aufsichtsbehörden der Banken vor Ort bei den einzelnen Kreditinstituten das Risiko-Eigenkapital-Verhältnis prüfen und dabei auch die Verfahren zur Messung von Risiken und die Risikosituation beurteilen. Dadurch sollen drohende Schieflagen von Kreditinstituten, welche durch eine unzureichende Risikoabsicherung entstehen können, frühzeitig erkannt werden. Erweiterte Offenlegung - Marktdisziplin: Diese Säule beinhaltet die Offenlegungspflichten der Kreditinstitute, anderen Marktteilnehmer über ihre aktuelle Risiko- und Eigenkapitalstruktur sowie weitere Geschäftsentwicklung zu berichten.
8 Vgl. Hanker, 2003, S.25
9 Vgl. Buchmann, 2003, S.23; Hanker, 2003, S.27 f.
7
Damit soll gewährleistet werden, dass von außen, d.h. vom Markt zusätzliche Anreize für die Banken geschaffen werden können, ihr Risikomanagement im Hause kontinuierlich zu optimieren. Somit könnte man sagen, dass die Banken vom Markt dazu angehalten werden, mehr aussagekräftigere Informationen zu veröffentlichen.
Zum besseren Verständnis sind die Eigenkapitalanforderungen nach Basel II von Volks- und Raiffeisenbanken in folgender Tabelle dargestellt, worin die differenzierte Eigenkapitalunterlegung der jeweiligen Kreditrisiken etwas deutlicher zum Vorschein kommt:
(Quelle: Wiesbadener Volksbank, 2003, S.8)
Es kann festgehalten werden, dass Basel II keineswegs darauf bedacht ist, Unternehmen zu benachteiligen oder ihnen weniger Kredite zu gewähren. Mit der Einführung von Basel II entstehen im internationalen Finanzmarkt, wie auch den Banken und ihren Kunden viele Vorteile. Zum einen verhilft ein verbessertes Risikomanagement in den Banken zur langfristigen Sicherheit und Stabilität des Finanzmarktes. Weiterhin richten sich die Kreditkosten immer am Risiko aus, wodurch die Konditionen gerechter gestaltet werden. 10
2.3 Herkunft und Entwicklung in Deutschland
Die verabschiedeten Baseler Vereinbarungen wurden zwar zunächst nur für international agierende Banken geschaffen, werden mittlerweile allerdings bereits weltweit von mehr als 100 Ländern in rein inländischen Banken freiwillig genutzt. Ebenso stützen sich die EU-Eigenkapitalvorschriften auf die Baseler Beschlüsse von 1988 (Basel I) und ihren Änderungen, die bis heute durchgeführt wurden.
10 Vgl. Hanker, 2003, S.48
8
Verbindlich für alle in der EU tätigen Kreditinstitute wurden die Baseler Auflagen mit der Umstellung von EU-Recht auf nationales Recht und letztlich im Jahr 1992 mit Einführung der vierten KWG-Novelle in Deutschland.
Der im Jahre 1975 gegründete Baseler Ausschuss hat zum Ziel, die Bankenaufsicht auf internationaler Ebene nach vorne zu bringen. Aus diesem Grund setzt das Baseler Gremium gewisse Rahmenbedingungen fest, welche allerdings zwischen den Behörden des Aufsichtsrats und internationalen Banken nicht verbindlich eingehalten werden müssen. Letztlich werden sich die Beschlüsse von Basel auf alle Kreditinstitute in Deutschland auswirken und die Finanzierungsmethoden der Banken im Kreditgeschäft vor eine neue Aufgabe stellen.
Am 3. Juni 1999 verfasste der Baseler Ausschuss seinen ersten Entwurf zur Revision der vereinbarten Eigenkapitalübereinkunft aus dem Jahre 1988 und stellte diesen den nationalen Bankenaufsichtsbehörden vor. Nur kurze Zeit später im November 1999 legte die europäische Kommission ebenso ein eigenes Konsultationspapier vor, welches die Überarbeitung der Ei-genkapitalvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in der EU vorsah. Somit lagen inzwischen bereits zwei Konsultationspapiere aus unterschiedlichen Quellen vor. Beide Entwürfe konzentrieren sich schwerpunktmäßig darauf, wie zukünftig das Risiko in den Kreditgeschäften der Banken geregelt wird. Inhaltlich sind sich beide Papiere in ihren Grundsätzen ähnlich, bis darauf, dass der Entwurf der EU-Kommission eine gerechtere Berücksichtigung der europäischen Banken- und Finanzkultur anstrebt. Beide Vorschläge haben gemein, die internationalen bankenaufsichtlichen Standards zu optimieren. 11
Die Endfassung der überarbeiteten internationalen Eigenkapitalvereinbarungen des Baseler Ausschusses soll aller Voraussicht nach Ende 2006/Anfang 2007 als neuer Akkord (Basel II) in Kraft treten. Von Interesse dabei ist für Unternehmen, dass sich die Kreditrisiken nach Basel II anders errechnen als nach Basel I. Nach den neuen Beschlüssen von Basel richten sich die Eigenkapitalanforderungen beim bankinternen Rating nach dem IRB-Ansatz (Internal-Ratings-Based-Approach) sowohl an den Kredit- und Marktrisiken als auch den operationalen Risiken aus. 12 Nur bei kleinen und mittleren Unternehmen (=Mittelstand) steht es den Banken ausnahmsweise frei, ob sie nach Basel II bewerten oder nicht. Im Regelfall führen sie ihre Bewertungsverfahren jedoch nach Basel II durch.
11 Vgl. Keiner, 2001, S.22 ff.
12 Vgl. Jahrmann, 2003, S.50
9
Ebenso steht es dem Unternehmen frei, seine Kreditrisiken über externe Ratinginstitute ermitteln zu lassen. In Kapitel 3.1.3 wird auf die internen und externen Ratingmethoden noch näher eingegangen, sodass an dieser Stelle darauf verzichtet wird.
Der Eigenkapitalbedarf orientiert sich immer wie folgt an der Art des Geschäftes als auch an der Bonität des Leistungsempfängers: 13
Eigenkapitalbedarf = Bemessungsgrundlage x Risikoklassensatz x Gewichtungsfaktor x Solvabilitätskoeffizient (nach Basel I).
Beispiel: Bei einem Unternehmenskredit in Form eines Akkreditivs von 1 Mill. EUR, einem Gewichtungsfaktor von 100 Prozent und einem Risikoklassensatz von 20 Prozent, ermittelt sich folgender Eigenkapitalbedarf:
Durch diesen risikodifferenzierten Ansatz befürchten viele Unternehmen, dass auf sie höhere Kreditkosten zukommen werden. Daneben werden die Banken nicht mehr unbegrenzt hohe Kredite gewähren können, da die Höhe der Kreditvergabe durch ihr haftendes Eigenkapital begrenzt ist. Ein Großkredit darf nicht höher als bei 25 Prozent des haftenden Eigenkapitals liegen und alle Großkredite zusammen sollten nicht mehr als maximal das Achtfache des haftenden Eigenkapitals betragen. Man spricht in der Praxis bei Kreditgeschäften der Banken von Großkrediten, wenn 10 Prozent des haftenden Eigenkapitals überstiegen werden. Letztlich spielen die Baseler Beschlüsse auch deswegen in der EU und Deutschland eine wichtige Rolle, da seit dem 01.07.1994 innerhalb der europäischen Union ein freier Banken-und Versicherungsmarkt besteht. Demnach können sich Anbieter von Finanzdienstleistungen in allen EU-Ländern niederlassen und ihre Dienstleistungen auch dort anbieten. 14
2.4 Auswirkungen von Basel II
2.4.1 auf Banken
Wie in den vorangegangen Abschnitten bereits erläutert, werden Banken mit Basel II gesetzlich verpflichtet sein, ihr Kreditausfallrisiko durch ein effizientes Management zu optimieren, damit Bankenzusammenbrüche vermieden und die internationalen Finanzmärkte dauerhaft aufrecht erhalten werden können.
13 Vgl. Jahrmann, 2003, S.49
14 Vgl. Jahrmann, 2003, S.49 f.
10
Die Banken werden durch Basel II dazu angehalten, ihr Kreditrisiko für ausgegebene Firmenkredite zu minimieren und verstärkt Vorsorge gegen unabwendbare Kreditausfälle zu leisten. Dies soll durch folgende Maßnahmen erfolgen: 15
Vor jeder Kreditvergabe wird durch ein von der Bankenaufsicht verabschiedetes und zertifiziertes Ratingverfahren die Bonität des Kreditnehmers individuell beurteilt. Für jeden gewährten Kredit müssen die Banken auch mit praktizierten Ratingmethoden ausreichend Eigenkapital einbehalten, um durch unvermeidliche Kreditausfälle wirtschaftlich nicht geschwächt zu werden.
Spätestens ab dem 1.Januar 2007 werden mit der Einführung von Basel II die Eigenkapital-forderungen an die Banken von der Bonität des jeweiligen Kreditnehmers abhängig sein. Demnach kann der zu hinterlegende Eigenkapitalsatz, je nach Bonitätseinstufung des Kreditnehmers, zwischen 1,6 und 12 Prozent liegen. Das würde bedeuten, dass eine Bank bei einem Firmenkunden mit guter Bonität nur 1,6 Prozent Eigenkapital unterlegen müsste und somit das 62,5fache (1,6% x 62,5 = 100%) an Kreditvolumen vergeben könnte. Aus diesem Grund sind die Banken natürlich bestrebt, Unternehmen mit überdurchschnittlicher Bonität zu ihren Kunden zählen zu dürfen.
Somit werden sich Banken nach Basel II künftig in ihrer Kreditvergabe immer an der Bonität des Unternehmens orientieren und danach ihre Kreditkonditionen auslegen. Zur Bestimmung des Kreditrisikos wird dabei die Bonität des Kreditnehmers mithilfe einer brauchbaren Ratingsystematik ermittelt, welche alle Risikofaktoren eines Unternehmens einbezieht. 16 Weiterhin werden die Bestimmungen nach Basel II für den Bankensektor einen starken Wettbewerb zur Folge haben und daher von den Banken als Chance verstanden, profitable Geschäfte mit ihren Firmenkunden abwickeln zu können.
Betrachtet man die steigenden Insolvenzzahlen der letzten Jahre in Deutschland, ist das Kreditgeschäft für die Banken mit zunehmend höheren Risiken verbunden. Die Auswirkungen der Unternehmenszusammenbrüche sind für die Kreditwirtschaft erheblich. Allein im Jahr 1998 betrug die Summe an Forderungsausfällen der Kreditgeber rund 60 Milliarden Mark in Deutschland. Ausgehend von der stärker werdenden Globalisierung werden die Insolvenzgefahren zunehmen, wodurch für die Banken die Kreditausfallrisiken steigen.
15 Vgl. Wolf, S.12
16 Vgl. Wolf, 2005, S.13 f.
11
Demzufolge werden in Deutschland die Kreditgeschäfte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Großbanken zurückgehen und die Unternehmen zur Finanzierung ihrer Investitionen einen Versorgungsengpass an Krediten bekommen. Weiterhin werden sich Kredite für Unternehmen mit einem schlechten oder gar keinem Rating verteuern, da hier die Banken ihre vergebenen Kredite mit mehr Eigenkapital unterlegen müssten. Existenzgründer werden kaum eine Chance haben ihre Gründungsvorhaben durch Banken finanziert zu bekommen, wenn sie nur eine gute Geschäftsidee präsentieren, aber andererseits kein gutes Ratingergebnis aufweisen können. Somit würden für viele Existenzgründer zur Finanzierung der eigenen Unternehmung die Großbanken von vornherein ausscheiden. Daher sind die Banken mit der Einführung von Basel II aufgefordert, ihre Verfahren zur Bestimmung der Bonität sowie ihr Risikomanagement im Hause zu erweitern und zu optimieren. Dadurch wird das individuelle Ausfallrisiko eines Kredites besser messbar und den Banken-sektor effizienter, aber auch weniger krisenanfällig machen, was sich letztlich auf den gesamten Finanzmarkt positiv auswirkt. 17
Andererseits haben auch kleine Banken Einfluss auf die Finanzierungsmöglichkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen. Dies liegt daran, dass kleine Banken mit einem schlechten Ratingergebnis von höheren Refinanzierungskosten bei ihren Zentralbanken ausgehen müssen. 18
Schließlich sind durch die Beschlüsse von Basel II alle Kreditgeber dazu verpflichtet, mehr Eigenkapital zu unterlegen, wenn die Ausfallwahrscheinlichkeit ihrer gewährten Kredite sehr hoch ist. Damit werden besonders in Deutschland die anfälligen mittelständischen Unternehmen und Existenzgründungen für die Banken zum teuren Risiko. Dass soll jedoch nicht heißen, dass Banken grundsätzlich keine Kredite mehr an den Mittelstand oder neu gegründete Unternehmen vergeben möchten. Die Banken werden durch die Regelungen nach Basel II lediglich dazu angehalten, Ausfällen von Krediten gezielt vorzubeugen, indem sie alle damit verbundenen Risiken bei ihren jeweiligen Firmenkunden umfassend durchleuchten. 19 Neben den steigenden Insolvenzrisiken in Deutschland schadet ebenso die zurückgehende Eigenkapitalrentabilität im Bankgewerbe der deutschen Kreditwirtschaft. Seit Mitte der achtziger Jahre ist die Marge im deutschen Kreditgeschäft permanent zurückgegangen. Diese Entwicklung führte dazu, dass im Rating deutscher Kreditinstitute mitunter „Downgrades“ vorgenommen werden mussten.
17 Vgl. Keiner, 2001, S.49 ff.
18 Vgl. Keiner, 2001, S.57
19 Vgl. Keiner, 2001, S.60
12
Arbeit zitieren:
Dipl.-Betriebswirt (FH) Stephan Grombach, 2006, Methoden zur Bewertung von Gründungsvorhaben -Bestandsaufnahme und Entwicklung eines Verfahrensvorschlages-, München, GRIN Verlag GmbH
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