Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Die Religionsgemeinschaften in Preußen und im Deutschen
Reich vom Westfälischen Frieden bis zum „aufgeklärten Absolu-
tismus “ in der Zeit Friedrichs des Gros-
sen 6
3. Die religiöse Toleranz Friedrich des Grossen 8
3.1 Friedrichs persönliche Einstellung zur Religion 8
3.2 Die Theorie: Religiöse Toleranz als Bestandteil des aufgeklärten
Absolutismus 10
3.3 Die Praxis: Friedrichs Kirchenpolitik gegenüber den wichtigsten
Religionsgemeinschaften in Preußen 11
3.3.1 Protestanten: Lutheraner und Reformierte 11
3.3.2 Katholiken 13
3.3.3 Juden 15
3.4 Die Politik Friedrichs gegenüber der katholischen Kirche in
Schlesien als Beispiel von Theorie und Praxis der religiösen
Toleranz 16
3.5 Die Auswirkungen der toleranten Religionspolitik auf die Entwick-
lung des preußischen Staa-
tes 22
4. Fazit 24
Literaturliste 27
Erkl ärung 31
2
1. Einleitung
Die religiöse Toleranz in Preußen unter Friedrich II. ist auch heute noch einer der bemerkenswerten Aspekte der Regierung dieses Königs, gerade im Vergleich mit der sonst üblichen Herrschaftspraxis im 18. Jahr-hundert, 1 das üblicherweise mit dem -nicht unumstrittenen- Begriff des „Zeitalters des Absolutismus“ charakterisiert wird. Folgt man dieser Terminologie, so kann man König Friedrich II. als Vertreter des „aufgeklärten Absolutismus“ bezeichnen. Charakteristisch für diese Form der Herrschaftsausübung ist es, dass der Anspruch auf Alleinherrschaft sich verband mit der Überzeugung, dem Wohl des Staates dienen zu müssen. Auch Friedrich sah folglich den Zweck seiner Herrschaft darin, den preußischen Staat zu erhalten und zu vergrößern und zum Wohlergehen seiner Untertanen beizutragen.
Persönlich hielt er religiöse Zeremonien und Gebräuche für lächerlich und hielt sich mit Spott über diesen - seiner Meinung nach- Aberglauben in Äußerungen gegenüber Gleichgesinnten nicht zurück. Da er jedoch der überwiegenden Masse seiner Untertanen nicht zutraute, für die Ideen der Aufklärung zugänglich zu sein, erachtete er die Religion zur Aufrechterhaltung von Moral und Ordnung für unabdingbar. Dabei räumte er der freien Religionsausübung und der Gewissensfreiheit höchsten Rang ein.
Drei entscheidende Fragen stellen sich in diesem Zusammenhang: Woher kommt diese Bereitschaft, einen jeden „nach seiner Fasson selig“ 2 werden zu lassen, die Überzeugung, dass die Religionen alle gleich seien? 3 Konnte und wollte der König den Anspruch, in religiösen Dingen Toleranz zu üben, in der Praxis tatsächlich umsetzen? Und, vor allem, welchen praktischen Nutzen brachte diese tolerante Haltung für den preußischen Staat? _____________________
1 „(…) die religiöse Toleranz, die in Preußen herrschte, war im 18. Jahrhundert uner-
hört und fast skandalös“. Haffner, Sebastian: Preußen ohne Legende. Hamburg 1979,
S. 116
2 Holmsten, Georg: Friedrich II. (Rowohlt Monographien). Reinbek bei Hamburg 1969,
S. 42
3 Ebd.
3
Im Westfälischen Frieden 1648 wurde das Verhältnis der drei christlichen Konfessionen im Deutschen Reich zueinander, der katholischen, der evangelisch-lutherischen und der reformierten Kirche, zu regeln versucht, was zumindest dem Anspruch nach einen Schritt in Richtung Toleranz gegenüber den Andersgläubigen und hin zur Parität zwischen der katholischen und der nicht-katholischen Glaubensrichtung innerhalb des Reiches bedeutete. In der Praxis wurde aber das Prinzip „Cuius regio eius religio“ nur zu oft zur Unterdrückung oder gar Vertreibung der aus Sicht der Landesherren jeweils Andersgläubigen angewandt, um eine möglichst religiös homogene Untertanenschaft zu erreichen. Schon zu dieser Zeit spielte Brandenburg-Preußen in religiöser Hinsicht eine Sonderrolle, da hier seit 1613 eine überwiegend lutherische Bevölkerung von einem reformierten Herrscherhaus regiert wurde.
In der von den Ideen der Aufklärung beeinflussten Form des Absolutismus, der neben Friedrich vor allem der Habsburger Kaiser Joseph II. zugerechnet wird, wird der Glaubenseifer ersetzt durch die Toleranz gegenüber allen christlichen Glaubensgemeinschaften.
Bereits vor der Herrschaft Friedrichs nahmen seine Vorgänger religiös Verfolgte aus anderen Staaten Europas auf, an erster Stelle sind hier die Reformierten aus Frankreich, die Hugenotten, und die Lutheraner aus Salzburg zu nennen. Eine gewisse Tradition der Toleranz gab es also bereits vor 1740, dem Jahr des Regierungsantritts Friedrichs II.
Bei Friedrich kam zu den praktischen Erwägungen, der „Peublierung“ des relativ dünn besiedelten Landes, die schon seine Vorfahren im Blick hatten, eine durch den Einfluss der Aufklärung und aus seinem Charakter bedingte Grundhaltung der -zumindest für seine Zeit- ungewöhnlichen Toleranz in Glaubensfragen, die es ihm angemessen erscheinen ließ, sich aus den Angelegenheiten der einzelnen Religionsgemeinschaften möglichst herauszuhalten, diese in ihrer Entwicklung nicht zu behindern, und Streitigkeiten zwischen ihnen auf jeden Fall zu vermeiden.
4
Dass dieser Anspruch einer gewissermaßen neutralen Instanz zwischen den Religionsgemeinschaften in der Praxis nicht immer eingehalten wurde, liegt nahe, wenn man berücksichtigt, dass durch die Eroberung Schlesiens sich das zahlenmäßige Verhältnis der Religionen in Preußen zugunsten der Katholiken verschob, die von einer kleinen Minderheit nun zu einer nicht unwesentlichen Gruppe im Staate wurden, zwar immer noch gegenüber den Protestanten in der Minderheit, aber eine ernstzunehmende Größe. Friedrich misstraute dem katholischen Klerus und vermutete, nicht immer zu unrecht, dessen Wunsch nach einer Rückkehr des Landes zum katholischen Hause Habsburg. Auf-grund dessen lassen sich Tendenzen zu einer Bevorzugung der Protestanten nicht leugnen.
Auch den Juden gegenüber war Friedrich sehr misstrauisch eingestellt. Diese spielten zahlenmäßig keine große Rolle, und dass das so blieb, war sein erklärtes Ziel.
Seine Toleranz war in der Praxis folglich keine unbegrenzte, und sie war trotz ihrer Verankerung in seinem der Aufklärung nahe stehendem Weltbild nicht Selbstzweck, sondern hatte sich immer dem Wohl des Staates, wie er es sah, unterzuordnen. In der Theorie war die unbedingte religiöse Toleranz und die von Friedrich selber betonte Gleichheit aller Religionen Grundlage für das Handeln des preußischen Königs, in der Praxis der Herrschaftsausübung war auch der „aufgeklärte“ Absolutismus immer noch Absolutismus, der Herrscher traf letztendlich die Entscheidungen nach seinem Gutdünken.
Für das Wohl des Staates hatte die religiöse Toleranz Friedrichs II. zweifellos positive Effekte, die unter einem Herrscher, der die Freiheit der Religion einschränkt hätte, so nicht zu erzielen gewesen wären: Die Besiedlung urbar gemachten Landes wie des Oderbruchs mit Siedlern aus ganz Deutschland und auch darüber hinaus, die relativ problemlose Eingliederung von Gebieten so unterschiedlicher Religionsprägung wie Ostfriesland und Schlesien in ein und dasselbe Staatsgebilde, und eine Armee aus Angehörigen unterschiedlicher Glaubensrichtungen.
5
Ergebnis einer Untersuchung der theoretischen und praktischen Seite der religiösen Toleranz in Preußen unter Friedrich II. wird daher eine Würdigung der Auswirkungen auf die Entwicklung Preußens sein, das erst unter der Regierung Friedrichs II. von einer Mittelmacht vergleichbar mit Sachsen oder Hannover zu einer der bedeutendsten Europäischen Mächte, vergleichbar mit dem Habsburgerreich, wurde.
2. Die Religionsgemeinschaften in Preußen und im Deutschen Reich vom Westfälischen Frieden bis zum „aufgeklärten Absolutismus“ in der Zeit Friedrichs des Grossen
Im Westfälischen Frieden, der 1648 den dreißigjährigen Krieg beendete, spielte die Neuordnung des Verhältnisses der christlichen Konfessionen zueinander eine wesentliche Rolle.
Den Landesherren wurde das jus reformandi, der Religionsbann, mithin das Recht die Religion ihrer Untertanen zu bestimmen, ausdrücklich zuerkannt. 4 Andersgläubigen Untertanen blieb das Recht auf freien Abzug erhalten, 5 das reformierte Bekenntnis wurde dem lutherischen gleichgestellt, 6 was ihm noch im Augsburger Religionsfrieden von 1555 verwehrt worden war. 7
Im Prinzip wurde die Parität der Religionsgemeinschaften hergestellt, wenn auch die katholische Seite noch im Vorteil war, 8 schließlich stand auch das Oberhaupt des Reiches, der Kaiser, auf katholischer Seite. Zu dem Zeitpunkt, als der Westfälische Frieden abgeschlossen wurde, ging man jedoch keineswegs davon aus, dass die Spaltung in die drei genannten christlichen Kirchen nicht mehr rückgängig zu machen sei und daher auf Dauer Bestand haben werde. _____________________
4 Conrad, Hermann: Religionsbann, Toleranz und Parität am Ende des alten Reiches.
In: Lutz, Heinrich (Hg.): Zur Geschichte der Toleranz und Religionsfreiheit. Darmstadt
1977 (Wege der Forschung; Bd. 246), S. 155-192. (Erstveröffentlichung 1961, Nach-
trag 1972 v. Wolfgang Wagner), hier: S. 166 f.
5 Ebd., S. 166
6 Ebd.
7 Ebd., S. 162
8 Ebd., S. 167
6
Vielmehr galt diese Uneinigkeit als ein vorübergehendes Übel, das nun einmal kurzfristig nicht zu beheben sei. So wurde die Geltungsdauer des Westfälischen Friedens beschränkt bis zu einem freundschaftlichen Vergleich der Religionen. 9
In Preußen wurden die strengen religionsrechtlichen Vorschriften des Westfälischen Friedens bereits im 17. Jahrhundert nicht mehr konsequent angewandt, religiöse Sekten wurden dort geduldet. 10 Die Situation in Preußen war die, dass seit 1613 der Landesherr einer anderen Glaubensgemeinschaft angehörte, nämlich der reformierten, als die überwiegende Mehrzahl seiner Untertanen, die lutherisch waren. 11 Bereits diese Konstellation legte eine gewisse Toleranz nahe, und so verwundert es nicht, dass Brandenburg-Preußen zu einem bevorzugten Zufluchtsort für religiöse Minderheiten wurde, die wie die Hugenotten in Frankreich oder die Salzburger Protestanten in ihren Heimatländern nicht mehr geduldet wurden. 1685 erließ der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm das Edikt von Potsdam, in dem den Hugenotten die Aufnahme in seinen Ländern angeboten wurde, was auch regen Zuspruch fand: Bis 1699 wanderten ungefähr 14000 Hugenotten in Brandenburg-Preußen ein. 12 Der Große Kurfürst war der erste europäische Fürst, der in mehreren Edikten die religiöse Toleranz auf die Grundlage öffentlichen Rechts stellte. 13 In der Regierungszeit von König Friedrich Wilhelm I. waren es Salzburger Protestanten, ungefähr 20000 Personen, die als Glaubensflüchtlinge Aufnahme fanden und sich überwiegend im zu dieser Zeit durch die Pest in weiten Teilen entvölkerten Ostpreußen niederließen. 14 Es kam dem König sehr gelegen, hier neue Siedler zu gewinnen. Die Bereitschaft, wegen ihres Glaubens Verfolgte aufzunehmen, hatte also durchaus praktische Gründe, der Staat zog mittel_____________________
9 Brunner, Otto/ Conze, Werner/ Koselleck, Reinhart: Geschichtliche Grundbegriffe.
Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Band 6, Stuttgart
1990, S. 534
10 Conrad: Religionsbann, S. 180
11 Der Kurfürst Johann Sigismund (1608-1619) wurde damit der erste deutsche Fürst,
der auf seine Konfessionshoheit verzichtete. Haffner: Preußen, S. 117
12 Kunisch, Johannes: Friedrich der Grosse. Der König und seine Zeit. München 2004,
S. 145
13 Brunner/ Conze/ Koselleck: Geschichtliche Grundbegriffe, S. 496 f.
14 Haffner: Preußen, S. 102
7
und langfristig großen Nutzen aus einer erhöhten Bevölkerungszahl. Friedrich der Große setzte die tolerante Religionspolitik seiner Vorgänger uneingeschränkt fort, die Bestimmungen des Westfälischen Friedens spielten in seiner Regierungspraxis in dieser Hinsicht keine Rolle mehr, da die in Preußen praktizierte Toleranz mit dem Westfälischen Frieden nicht zu vereinbaren war. 15
3. Die religiöse Toleranz Friedrich des Grossen
3.1 Friedrichs persönliche Einstellung zur Religion
Die religiöse Unterweisung spielte bei der Erziehung des Kronprinzen Friedrich eine große Rolle. Sein Vater, König Friedrich Wilhelm I., legte persönlich den Lehrplan für seinen Sohn fest. 16 Das Ziel, Friedrich damit zu einem frommen und gottesfürchtigen Menschen zu machen, hat er damit jedoch zweifellos nicht erreicht. Friedrich hielt die Religion für unerlässlich, aber nur für die Masse der Bevölkerung, der er nicht zutraute, für die Ideen der Aufklärung zugänglich zu sein, 17 und die seiner Meinung nach die Religion als Mittel zur Aufrechterhaltung von Moral und Ordnung brauchten. 18 Für sich selber lehnte er religiöse Zeremonien als unsinnig und von Menschen für ihre Zwecke erdacht strikt ab. Er war kein Atheist, 19 sondern ging von einem Schöpfergott aus, der aber, nachdem er die Welt erschaffen hatte, nun die Menschen gewähren ließ, ohne in den Weltenlauf einzugreifen. Daher kann man Friedrichs Gottesvorstellung eher als eine deistische bezeichnen. 20 _____________________
15 Conrad: Religionsbann, S. 180
16 Kunisch: Friedrich der Grosse, S. 14 ff.
17 Friedrich der Grosse: Briefe über die Religion. Hg. v. Rudolf Neuwinger. Berlin 1941,
S. 71. Drastisch formulierte er es in einem Brief an die Herzogin von Gotha: „(…) ver-
dient dies blöde Volk aufgeklärt zu werden?“. Ebd., S. 50
18 „Das Volk kommt nun einmal nicht ohne Wunder aus“. Ebd., S. 72
19 Entsprechende Behauptungen wies er bereits in der Zeit als Kronprinz zurück. Ebd.,
S. 19 f.
20 Bergerhausen, Hans-Wolfgang: Friedensrecht und Toleranz. Zur Politik des preußi-
schen Staates gegenüber der katholischen Kirche in Schlesien 1740-1806. Berlin
1999 (Quellen und Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte;
Bd. 18), S. 26. In einem Brief an Voltaire schrieb er: „Mein Begriff von Gott ist der ei-
nes allmächtigen, allgütigen, unendlichen und im höchsten Grade vernunftbegabten
Wesens“. Friedrich der Grosse: Briefe, S. 37
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Andreas von Bezold, 2006, Religiöse Toleranz unter Friedrich II. von Preußen, München, GRIN Verlag GmbH
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