„Zwei von fünf Journalisten betrachten die freie Tätigkeit nicht als das Ziel ihrer Mühen, sondern lediglich als Warteschleife auf die Festanstellung“ (Müller 1999:114).
Mit diesem Zitat möchte ich meine Arbeit beginnen, die sich mit dem Berufsfeld des Freien Journalisten beschäftigt und hier ins besondere die wirtschaftliche und rechtliche Situation der Freien behandelt. Im weiteren Verlauf wird man hoffentlich verstehen, warum ich dieses Zitat als den Einstieg in meine Arbeit gewählt habe. Zunächst aber möchte ich erläutern, was man unter einem „Freien Journalisten“ versteht und auch hier einige Differenzierungen vornehmen. Ausserdem werde ich auf das soziale Netz näher eingehen und hierbei insbesondere Bezugnehmen auf die Künstlersozialversicherung.
Des weiteren habe ich ein Kapitel der wirtschaftlichen Lage der Freien gewidmet, da dies ein recht komplexes und stets aktuelles Thema für die Freien zu sein scheint. In diesem Zusammenhang werde ich auf Honorare und auf Dienst- und Werkverträge eingehen.
Letztlich wird die Rechtslage erläutert und hier insbesondere das Urheberrecht und die Verwertungsgesellschaften.
Besonders bedeutend für diese Arbeit waren die DJV Ratgeber „Von Beruf Frei“ und „Tipps für Freie Journalistinnen und Journalisten“. Ebenfalls hilfreich war der „Ratgeber Freie Journalisten“ von Berthold Flöper sowie die Website des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV).
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Was ist ein „Freier“?
3. Das soziale Netz
3.1. Die Künstlersozialversicherung
3.2. Die gesetzliche Rentenversicherung
3.2.1. Erwerbsminderungsrente
3.2.2. Altersrente
4. Die wirtschaftliche Lage
4.1. Honorare
4.1.1. Werkvertrag
4.1.2. Dienstvertrag
5. Die Rechtslage
5.1. Urheberrecht
5.2. Verwertungsgesellschaften
6. Schlussbemerkungen
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
„Zwei von fünf Journalisten betrachten die freie Tätigkeit nicht als das Ziel ihrer Mühen, sondern lediglich als Warteschleife auf die Festanstellung“ (Müller 1999:114).
Mit diesem Zitat möchte ich meine Arbeit beginnen, die sich mit dem Berufsfeld des Freien Journalisten beschäftigt und hier ins besondere die wirtschaftliche und rechtliche Situation der Freien behandelt. Im weiteren Verlauf wird man hoffentlich verstehen, warum ich dieses Zitat als den Einstieg in meine Arbeit gewählt habe.
Zunächst aber möchte ich erläutern, was man unter einem „Freien Journalisten“ versteht und auch hier einige Differenzierungen vornehmen.
Ausserdem werde ich auf das soziale Netz näher eingehen und hierbei insbesondere Bezugnehmen auf die Künstlersozialversicherung.
Des weiteren habe ich ein Kapitel der wirtschaftlichen Lage der Freien gewidmet, da dies ein recht komplexes und stets aktuelles Thema für die Freien zu sein scheint. In diesem Zusammenhang werde ich auf Honorare und auf Dienst- und Werkverträge eingehen.
Letztlich wird die Rechtslage erläutert und hier insbesondere das Urheberrecht und die Verwertungsgesellschaften.
Besonders bedeutend für diese Arbeit waren die DJV Ratgeber „Von Beruf Frei“ und „Tipps für Freie Journalistinnen und Journalisten“. Ebenfalls hilfreich war der „Ratgeber Freie Journalisten“ von Berthold Flöper sowie die Website des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV).
2. Was ist ein „Freier“?
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) bezeichnet „Freie“ als selbständige Journalisten, die ihre Produkte, wie Texte oder Bilder, selbständig vermarkten und so als Unternehmer fungieren.
Einige „Freie“ haben aber nun dieselben Pflichten wie Angestellte und verrichten die gleiche Arbeit, haben aber nicht die gleichen Rechte, die ihnen als Angestellte zukommen würden (vgl. www.djv.de/schwerpunkte/freie/faq_allgemein.shtml).
Des weiteren ist zu unterscheiden zwischen Freien Journalisten, „festen Freien“ sowie arbeitnehmerähnlich beschäftigten Freien Journalisten.
Für den „festen Freien“ sind sowohl monatliche Einkommenspauschale als auch Kündigungsfristen vertraglich geregelt. In einzelnen Fällen haben „feste Freie“ sogar Anspruch auf „Urlaub und Urlaubsgeld, Zahlungen im Krankheitsfall und ein 13. Monatshonorar“ (vgl. ebd.).
Arbeitnehmerähnliche Freie sind Journalisten, die wirtschaftlich abhängig und sozial schutzbedürftig sind, was bedeutet, dass sie „für Text- und Bildbeiträge für einen Verlag mindestens ein Drittel des Entgeltes“ (vgl. ebd.) erzielen, welches ihnen für die Erwerbstätigkeit zusteht und dass sie, um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern, auf die Einkünfte ihrer journalistischen Tätigkeit angewiesen sind.
Freie Journalisten sind in vielen verschiedenen Bereichen tätig, so zum Beispiel bei Tages- und Wochenzeitungen, Publikums- und Fachzeitschriften, privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern, Online-Diensten sowie bei Pressestellen von Unternehmen (vgl. Vertragsbedingungen und Honorare, DJV 2002:3).
Die statistische Erfassung von Freien Journalisten hat sich als sehr schwierig erwiesen. Der DJV nennt eine Zahl von mehr als 14.000, der Publikumsforscher Siegfried Weischenberg schätzte die Anzahl von Freien in Deutschland auf 20.000. Die meisten der Freien sind in den Printmedien tätig (www.iwkoeln.de/MS/m-archiv/ms16-99/m16-99-3.htm).
3.1. Die Künstlersozialversicherung
Im Jahr 1981 wurde das „Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten“ eingeführt, das „steuerlich Selbständigen quasi einen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, also zur Renten-, Kranken- und inzwischen auch zur Pflegeversicherung finanziert“ (Von Beruf Frei 2001:34).
[...]
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.