Inhaltsverzeichnis:
1. DAS AMT IN DER KIRCHE 3
2. DAS ÄMTERVERSTÄNDNIS DER EV. LUTH. KIRCHE 3
3. DIE ÄMTER IN DER EV. LUTH. KIRCHE 6
3.1. VIKARINNEN UND VIKARE. 6
3.2. PFARRER/BISCHÖFE 7
4. DAS ÄMTERVERSTÄNDNIS IN DER KATHOLISCHEN KIRCHE 7
5. DIE ÄMTER IN DER KATHOLISCHEN KIRCHE. 8
5.1. DIAKONE 9
5.2. PRIESTER 9
5.3. BISCHÖFE 10
6. DAS ÄMTERVERSTÄNDNIS IM VERGLEICH 11
7. FAZIT 12
8. LITERATURVERZEICHNIS. 17
2
1. Das Amt in der Kirche
Das deutsche Wort „Amt“ bedeutet nach Übersetzung aus dem griechischen „diakonia“ und dem lateinische „ministerium“ den „Dienst. Nach unserem Sprachempfinden wird Amt jedoch eher als Macht und der Amtsinhaber als eine Art Machthaber verstanden. Da es bereits zu Anfang der Christenheit den Rangstreit der Jünger gab, folgte die Mahnung Jesu „Und er setzte sich und rief die Zwölf und sprach zu ihnen: Wenn jemand will der Erste sein, der soll der Letzte sein von allen und aller Diener.“ 1
Seitdem wird theologisch von der Vollmacht in der Kirche gesprochen, welche ein Amtsträger im Dienste Christi übt, und höchste Amtsträger nennen sich „servus servorum Dei“.
Obwohl für alle Kirchen die Begründung der kirchlichen Lehre und des christlichen Lebens im historischen Ursprung wesentlich ist gibt es bis heute keine Einigung über das Amtsverständnis. Da aus dem neuen Testament kein einheitliches Amtsverständnis überliefert ist, ist die konkrete Ausgestaltung der kirchlichen Dienste inklusive des ordinierten Amtes nach Auffassung der evangelischen Kirchen nicht geregelt. Im Gegensatz dazu sieht die römischkatholische Kirche die Struktur der Kirche als unter der Führung des heiligen Geistes entstanden und somit für alle Zeiten als gottgewollt an.
2. Das Ämterverständnis der ev. Luth. Kirche
Das entscheidende protestantische Stichwort, mit dem die Reformation die kirchliche Hierarchie des Spätmittelalters durchbrochen hat, war das „Allgemeine Priestertum“. Die Ordnungen und Ämter in der Kirche sind eine
1 Markus 9,35.
Frage der Organisation, weil nicht alle alles zugleich tun können und nicht jeder und jede alles kann; eine geistliche Hierarchie im eigentlichen Sinne gibt es demgegenüber nicht. Das heißt, dass unbedingtes Gottvertrauen sich allein Gott verdankt, schließt aus, dass an dieser entscheidenden Stelle andere (institutionelle, hierarchische, lehramtliche) Vermittlungsinstanzen zwischen Gott und Menschen eintreten als der Glaube. Kirchliches Handeln hat in dieser Hinsicht allein die Hilfsfunktionen der äußeren Rahmenbedingungen. Die Wahrheitsinstanz liegt allein im Glaubensakt bzw. im Gewissen, d.h. bei Gott selbst.
Die faktische Notwendigkeit von Ämtern in der Kirche kann deshalb nicht aus einem Weihesakrament hergeleitet werden. Das „allgemeine Priestertum“ bedeutet konsequent die mögliche Qualifikation aller Christinnen und Christen für alle Ämter und das gilt selbstverständlich auch für die Ordination. Eine Übertragung von Befugnissen und Pflichten ist nur eine praktische Frage der Gemeinde- und Kirchenorganisation und ihrer institutionellen Strukturen. 2 Hieraus nun abzuleiten, dass das kirchliche Amt in der evangelischen Kirche aufgrund des „allgemeinen Priestertums der Gläubigen“ keine Rolle spiele ist dennoch falsch. Richtig ist vielmehr, dass am Amt der Kirche grundsätzlich alle Christen teilhaben und das es keinen geistlichen Stand gibt, der sich dem Wesen nach von den übrigen Christen unterscheidet. Alle evangelischen Kirchen besitzen klare Ordnungen für das Amt der Verkündigung, der Sakramentsverwaltung, der Seelsorge, der Lehre und der Leitung. Kennzeichnend für das reformatorische Amtsverständnis nach CA V, XIV, XXVIII und Melanchthons Tractatus de potestate papae sind folgende Punkte: • Das Amt ist funktional der Evangeliumsverkündigung zugeordnet, der Evangeliumsverkündigung nach innen und außen. An Außenstehende
2 Deuser, Herrmann - Einführung in die systematische Theologie, §12 ,Abs. 3 Allgemeines Priestertum, S. 172
gilt es die Botschaft auszurichten, im Inneren gilt es der Auferbauung der Gemeinde Sorge zu tragen, d.h. der Befestigung aller ihrer Glieder im Glauben und im rechten Leben. Amt ist insofern beides, Evangeliumsverkündigung und Gemeindeaufbau.
• Diese Aufgaben kommen allen zu, die eine Gemeinde leiten, seien es nun Pastoren, Presbyterier oder Episcopen. Die Strukturierung kirchlicher Leitung ist nach reformatorischem Verständnis Sache der äußeren Ordnung und nicht iure divino (durch göttliches Recht) geregelt. Dass dies Sache der äußeren Ordnung ist , besagt zweierlei: a.) Diese äußere Ordnung darf dem Evangelium nicht widersprechen, ist also damit gegen vulgärprotestantisches Missverständnis nicht in das völlige Belieben gestellt, sondern nur recht als Freiheit in Verantwortung unter dem Wort zu realisieren; b.) sie ist nicht als heilsnotwendig auszugeben, sondern soll als um des Friedens willen gegeben eingehalten und als solches deklariert werden. Die Reihenfolge von CA V und CA XIV ist nicht umkehrbar und zugleich eine Rangfolge.
• Öffentliche Evangeliumsverkündigung ist Aufgabe der rite vocata und des rite vocatus, nichtöffentliche Evangeliumsverkündigung ist Aufgabe aller Christinnen und Christen.
• Gott gibt den Heiligen Geist, der bei denen, die das Evangelium hören, den Glauben schafft, wo und wann er will. 3 Die pneumatologische Aussage ist in der CA V der soteriologischen, nicht der ekklesiologischen Aussage zugeordnet. Der Geist ist nicht an das Amt gebunden. Nur deshalb ist reformatorisch der - gegebenenfalls auch
3 Confessio Augustana, Artikel 5: „ubi et quando visum est Deo, in his, qui audiunt evangelium“.
Arbeit zitieren:
Veit Hiller, 2006, Ämterverständnis im Vergleich der evangelischen und katholischen Kirche anhand der Bekenntnisschriften, München, GRIN Verlag GmbH
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