Inhalt:
1 WAS IST EIN BAUER? 3
1.1 UNTERSCHIEDE INNERHALB DES REICHES 6
1.1.1 SÜDWESTDEUTSCHE GRUNDHERRSCHAFT 6
1.1.2 WESTDEUTSCHE GRUNDHERRSCHAFT. 7
1.1.3 NORDWESTDEUTSCHE GRUNDHERRSCHAFT 8
1.1.4 SÜDOSTDEUTSCHE GRUNDHERRSCHAFT. 8
1.1.5 MITTELDEUTSCHE GRUNDHERRSCHAFT 9
2 AM ABEND DER KRISE 10
2.1 SOZIALE GRUNDLAGEN - 10
W ÜSTUNGEN, PEST UND DIE AGRARKRISE 10
2.2 AUFSTÄNDE IM VORFELD DES BAUERNKRIEGES 18
3 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK 25
LITERATUR : 27
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1 WAS IST EIN BAUER?
Was ein Bauer ist, das weiß doch jeder, oder? Nun ja, heutzutage sind die Übergänge fließender geworden und wir würden den Besitzer einer ehemaligen LPG in den neuen Bundesländern wohl kaum als Bauer bezeichnen, wir sehen ihn wohl eher als Geschäftsmann, und so mancher Bauernhof mag heute wohl eher einer Fabrik gleichen. Dennoch haben wir wohl alle auch noch eine romantisierte Vorstellung eines Bauern, wie man sie von Kalenderblättern oder auch Holzschnitten kennt. Mir fällt der alte kleine Mann aus meinem Heimatdorf im Odenwald ein, der noch im alten Bauernhaus von anno dazumal wohnt und im Stall zehn Kühe hat und dazu zwei oder drei Felder, aber auch genauso der größte Bauer am Ort, der mit weit über 100 Kühen und zahlreichen Feldern, die er gemeinsam mit der gesamten Familie und dem Knecht der mit auf dem Hof lebt, bearbeitet. Wenn man nachfragt, so hat sicher jeder eine eigene Vorstellung dessen was für ihn oder sie ein Bauer sein mag. Doch woher stammen diese Vorstellungen? Was prägt unser Bild?
Wichtig für unser Bild eines Bauern ist wohl sicher zum einen unsere eigene Herkunft. Wenn man wie ich aus dem Odenwald stammt, so ist das Bild eines Bauern wohl durch eben die beiden von mir schon erwähnten Typen geprägt. Zum einen der alte Kleinstbauer der manchmal vielleicht auch nur eine Ziege, ein Schwein und ein Feld hat und sich mit Heimarbeit etwas dazu verdient aber mittlerweile am aussterben ist und auf der anderen Seite den Großbauern, der nach und nach alle Flächen aufkauft, der große Viehbestände hat und neben der Landwirtschaft auch noch Ferienwohnungen auf seinem Bauernhof vermietet und so über den Tourismus das Bild des Bauern für die Gäste aus der
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Stadt prägt und dabei natürlich zumeist auch bedacht darauf ist eine gewisse urwüchsige Romantik zu vermitteln. Eine andere Vorstellung eines Bauern hätte sicher jemand der aus Brandenburg stammt oder aus Schleswig-Holstein und was erst, wenn wir an den amerikanischen Farmer denken, oder den chinesischen Reisbauern? Doch bleiben wir in Europa und gehen ein paar Jahrhunderte in unsere Vergangenheit. Die
Heterogenität die wir in unseren heutigen Vorstellungen beim Begriff des Bauern haben reicht zurück bis zur Entstehung des Wortes „Bauer“. Sprach man im Frühmittelalter noch von liberi, liti und servi, also von freien, halbfreien und unfreien so kommt der Begriff des „geburen“ Bauern im Frühmittelalter nur im Sinne von Mitbewohner des Hauses („bur“) bzw. dem Siedlungsgenossen, dem Angehörigen einer Nachbarschaft („burschap“) vor.
Vom acricolae oder rustici ist nicht die Rede. Der Bauer als eigener Stand tritt somit also eigentlich erst seit dem Hochmittelalter in Erscheinung, seit in den Quellen neben den milites und den cives auch von den rustici gesprochen wird. Selbstverständlich ist dies nicht die Geburtsstunde des Bauern an sich, dieser ist freilich schon seit jeher ein die Welt prägender Beruf, es geht viel mehr um den Bauernstand. Jedoch nicht um das Frühmittelalter. Ziel dieser Arbeit ist es das deutsche Bauerntum im Spätmittelalter vorzustellen. Am Vorabend des Bauernkrieges und am Abend der Krise. Dabei gilt es zunächst zu klären wie sich das Bauerntum im Spätmittelalter innerhalb des Reiches darstellt, welche Herrschaftsformen und mit welchen Abhängigkeitsformen mussten die Bauern z.B. im Südwesten oder im Nordosten des Reiches umgehen.
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Danach betrachten wir die sozialen Grundlagen die zur Entstehung der Konflikte führten. Dabei gilt das Augenmerk zunächst den Wüstungen und der Pest, bevor die daraus resultierenden Folgen vorgestellt werden. In einem nächsten Schritt widme ich mich dann den Konflikten im Vorfeld des Bauernkrieges von 1525 um schließlich in einem letzten Schritt zu überprüfen ob uns der Bauer des Spätmittelalters vielleicht einen Schritt näher gekommen ist.
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1.1 UNTERSCHIEDE INNERHALB DES REICHES
Betrachtet man die Situation innerhalb des deutschen Reiches zu Beginn des 14. Jahrhunderts, so zeigen sich nach Lütge 1 fünf Typen der Grundherrschaft die sich im Verlauf der Zeit herausgebildet haben. Diese fünf Typen, oder besser diese fünf Gebiete stellen sicherlich jeweils auch immer noch ein sehr heterogenes Gebiet dar, dennoch ist uns die Forschung bis heute hier ein besseres Modell schuldig geblieben. Basis der spätmittelalterlichen Agrarverfassung war die Auflösung der Villikationen die dann zu einer neuen Ausprägungsform der Grundherrschaft führten. 2 Folgt man nun also Lütge, so kommt man zu den folgenden fünf Haupttypen:
• Südwestdeutsche Grundherrschaft
• Westdeutsche Grundherrschaft
• Nordwestdeutsche Grundherrschaft
• Südostdeutsche Grundherrschaft
• Mitteldeutsche Grundherrschaft
Im Einzelnen stellen diese sich wie folgend dar:
1.1.1 SÜDWESTDEUTSCHE GRUNDHERRSCHAFT
Hier hat sich zu Beginn des 14. Jahrhunderts überwiegend ein Zins und Rentensystem herausgebildet. Im Verlauf der Villikationsauflösung wurden Eigenwirtschaftungen hier nahezu gänzlich aufgegeben und Reste der Fronhofverfasstheit stellen sich noch in Meier bzw. Dinghöfen dar.
1 Lütge, Friedrich: Geschichte der deutschen Agrarverfassung : vom frühen
Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert. Stuttgart 1967.
2 Rösener, Werner: Agrarwirtschaft, Agrarverfassung und ländliche
Gesellschaft im Mittelalter. München 1992, S. 36 ff.
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Die Betreiber dieser Höfe übernehmen häufig auch
administrative Aufgaben für ihre jeweiligen Grundherren, sei es, um das Einsammeln der Abgaben zu organisieren oder aber auch zum Teil das Ausüben richterlicher Gewalten zu übernehmen. Güter, die frei werden, werden innerhalb der Hofgenossen weitergegeben und Hochzeiten über diesen Kreis hinaus bedürfen der ausdrücklichen Erlaubnis des Leibherren. Das Besitzrecht der Höfe und Güter ist z.T. über Erbzinsrecht geregelt und die Abgaben an die Grundherren erfolgt in Form von festgelegten Natural- bzw. Geldabgaben, die nicht gesteigert werden dürfen. 3
1.1.2 WESTDEUTSCHE GRUNDHERRSCHAFT
Ähnlich verhält es sich auch im Westen oder anders gesagt im Rhein-Mosel-Gebiet. Auch hier haben wir es vornehmlich mit einem Rentensystem zu tun. Dabei wurden die ehemaligen Herrenhöfe i.d.R. verpachtet und die Frondienste durch Geldzinse ersetzt. Die Zeitpacht, die im Rheinland nur auf das Salland beschränkt blieb, dehnte sich in bereichen des Niederrheins allerdings z.T. auch auf die Höfe der Hörigen aus. Zusätzlich zu der Zeitpacht, die sich hier im Westen eine Bahn brach, kam eine verstärkte Mobilisierung des Grundbesitzes hinzu. Eine Intensivierung vor allem des Wein und Gemüseanbaus wurde von einer wachsenden Zersplitterung der Anbauflächen in immer kleinere Parzellen begleitet. Im Gegensatz zu der Mobilität des Besitzes stand allerdings die Verfasstheit der Grundherrlichen Einrichtungen. Die Niedere Gerichtsbarkeit verblieb meist bei den gleichen althergebrachten Herren und auch die Hofgerichte tagten unter ihrem Vorsitz, so dass für diesen Bereich, konträr
3 A.a.O, S. 36.
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Arbeit zitieren:
Matthias Trumpfheller, 2006, Das deutsche Bauerntum im Spätmittelalter am Abend der Krise, München, GRIN Verlag GmbH
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