Die Betriebsaufspaltung: Steuerliche Vor- und Nachteile


Hausarbeit, 2006

22 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Definition der Betriebsaufspaltung

3 Formen der Betriebsaufspaltung
3.1 Einteilung nach der betrieblichen Funktion
3.1.1 Die funktionale Betriebsaufspaltung in Produktions- und Vertriebsgesellschaft
3.1.2 Die strukturelle Betriebsaufspaltung in Besitz- und Betriebsgesellschaft
3.2 Einteilung nach dem Zeitpunkt ihrer Entstehung
3.2.1 Die echte Betriebsaufspaltung
3.2.2 Die unechte Betriebsaufspaltung
3.3 Einteilung nach der Rechtsform der selbständigen Unternehmen
3.3.1 Die klassische Betriebsaufspaltung
3.3.2 Die umgekehrte Betriebsaufspaltung
3.3.3 Die kapitalistische Betriebsaufspaltung
3.3.4 Die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

4 Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Betriebsaufspaltung
4.1 Sachliche Verflechtung
4.2 Personelle Verflechtung

5 Steuerliche Wirkung der klassischen Betriebsaufspaltung
5.1 Besteuerung beim Spaltungsvorgang
5.2 Laufende Besteuerung
5.2.1 Besteuerung der Besitzpersonengesellschaft
5.2.2 Besteuerung der Gesellschafter
5.2.3 Besteuerung der Betriebskapitalgesellschaft
5.3 Beendigung der Betriebsaufspaltung

6 Steuerliche Vor- und Nachteile der klassischen Betriebsaufspaltung
6.1 Steuerliche Vorteile
6.2 Steuerliche Nachteile

7 Fazit

Literatur- und Quellenverzeichnis

Darstellungsverzeichnis

Darstellung 1: Möglichkeiten der rechtsförmlichen Ausgestaltung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die Betriebsaufspaltung ist eines der interessantesten und problemreichsten Gebilde des Steuerrechts. Sie beruht nicht auf einer gesetzlichen Regelung, sondern auf Richterrecht, das der RFH und der BFH anhand der von ihm entschiedenen Fälle in mehr als acht Jahrzehnten entwickelt hat. Während dieser Zeitspanne änderte sich die Rechtsprechung mehrfach grundlegend. Nichtsdestotrotz oder gerade deshalb wirft das Institut der Betriebsaufspaltung in vielen Rechtsgebieten wie dem Verfassungsrecht, dem Haftungsrecht, dem Gesellschaftsrecht oder dem Steuerrecht eine große Zahl an Zweifelsfragen auf.

Diese Arbeit behandelt die aktuellen steuerlichen Vor- und Nachteile der Betriebsaufspaltung. Dafür wird zunächst eine kurze Definition der Betriebsaufspaltung, sowie eine allgemeine Übersicht über die typischen Formen gegeben. Danach werden die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der Betriebsaufspaltung dargestellt und anschließend die steuerlichen Konsequenzen in den verschiedenen Phasen der Betriebsaufspaltung in Kurzform beschrieben. Schließlich erfolgt die Herausarbeitung der steuerlichen Vor- und Nachteile der BA. Ein kurzes Fazit schließt diese Arbeit.

2 Definition der Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung, auch Betriebsaufteilung, Betriebsspaltung oder Betriebsabspaltung genannt, liegt nach allgemeiner Auffassung dann vor, wenn wirtschaftliche Funktionen, die grundsätzlich von einem Unternehmen wahrgenommen werden können, auf zwei oder mehrere zivil- und steuerrechtlich selbständige Unternehmen, an denen in der Regel dieselben Gesellschafter (direkt oder indirekt) beteiligt sind, aufgeteilt werden.[1]

Die Rechtsform der selbständigen Unternehmen, welche eine wirtschaftliche Einheit bilden, ist beliebig wählbar.[2]

Von steuerlichem Interesse ist vor allem die Art der Betriebsaufspaltung, bei der aus einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft die betriebliche Tätigkeit ausgegliedert und meist zusammen mit dem Umlaufvermögen auf eine Kapitalgesellschaft (GmbH) übertragen wird.[3]

3 Formen der Betriebsaufspaltung

Aufgrund der weiten Definition des Begriffes der Betriebsaufspaltung gibt es eine Vielzahl an Formen dieses Recht(sprechungs)instituts. Im Folgenden werden die wichtigsten Typen anhand verschiedener Kriterien systematisch dargestellt.

3.1 Einteilung nach der betrieblichen Funktion

In der Praxis sind vor allem die Aufspaltung in Produktions- und Vertriebsgesellschaft und die Aufspaltung in Besitz- und Betriebsgesellschaft anzutreffen. Beide Formen können jedoch auch miteinander kombiniert werden.[4]

3.1.1 Die funktionale Betriebsaufspaltung in Produktions- und Vertriebsgesell­schaft

Bei dieser Art der Betriebsaufspaltung wird eine Gesellschaft (in der Regel eine Kapitalgesellschaft) gegründet, die den Vertrieb des bisherigen Unternehmens übernimmt. Die Beschaffungs- und Produktionsfunktion verbleibt bei der ursprünglichen Gesellschaft. Diese ist durch vertragliche Vereinbarung dazu verpflichtet, ihre Erzeugnisse ausschließlich über die Vertriebsgesellschaft abzusetzen.[5]

3.1.2 Die strukturelle Betriebsaufspaltung in Besitz- und Betriebsgesellschaft

Am häufigsten tritt bei einer BA die Gliederung in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft auf. Dabei übernimmt die Betriebsgesellschaft die Funktionen Beschaffung, Produktion und Vertrieb mit den entsprechenden Leistungs- und Verwaltungsfunktionen. Es führt also nahezu die gesamten betrieblichen Aufgaben aus und nimmt am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil. Das gesamte Anlagevermögen oder zumindest wesentliche Teile davon befinden sich im Eigentum der Besitzgesellschaft und werden an die Betriebsgesellschaft verpachtet.[6] Der Betriebszweck der Besitzgesellschaft besteht somit in der Verpachtung von Gegenständen des Anlagevermögens an die Betriebsgesellschaft. In dieser Überlassung von Wirtschaftgütern liegt eine der wesentlichen Verbindungen zwischen den beiden Unternehmen, die es rechtfertigt, sie als wirtschaftliche Einheit zu qualifizieren.[7]

3.2 Einteilung nach dem Zeitpunkt ihrer Entstehung

In Abhängigkeit von dem Zeitpunkt ihrer Entstehung können echte und unechte Betriebsaufspaltungen unterschieden werden. Diese Differenzierung zielt allein auf den Gründungsvorgang ab und ist ohne steuerliche Relevanz.[8]

3.2.1 Die echte Betriebsaufspaltung

Eine echte Betriebsaufspaltung, auch als eigentliche Betriebsaufspaltung bezeich­net, liegt vor, wenn ein bereits existierendes Unternehmen (meist ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft) in zwei rechtlich selbstän­dige Unternehmen aufgespaltet wird. Dazu wird i.d.R. die Betriebsgesellschaft neu gegründet.[9] Der unterschiedliche Gründungszeitpunkt der beiden Unternehmen ist kennzeichnend für diese Form der Betriebsaufspaltung.

Während die wirtschaftliche Einheit erhalten bleibt, wird die rechtliche Einheit zugunsten einer rechtlichen Verselbständigung einzelner Bereiche des Unternehmens aufgegeben.[10]

3.2.2 Die unechte Betriebsaufspaltung

Bei der unechten oder uneigentlichen Betriebsaufspaltung werden Besitz- und Betriebsgesellschaft von vornherein als zwei rechtlich selbständige Unterneh­men nebeneinander errichtet und anschließend durch die Vermietung oder Verpachtung von mindestens einer für die Betriebsgesellschaft wesentlichen Betriebsgrundlage durch die Besitzgesellschaft miteinander verbunden. Es liegt also keine Betriebsteilung wie bei der echten BA vor.[11]

Von unechter Betriebsaufspaltung wird aber auch dann gesprochen, wenn die rechtlich verselbständigten Teilbereiche zeitlich versetzt gegründet werden, die Besitzgesellschaft beispielsweise erst nach der Gründung der Betriebsgesellschaft entsteht.[12]

3.3 Einteilung nach der Rechtsform der selbständigen Unternehmen

Bei der rechtsförmlichen Ausgestaltung sind vier Unterscheidungen denkbar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Darstellung 1: Möglichkeiten der rechtsförmlichen Ausgestaltung

(Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Engelsing, L./ Sievert, E ., Betriebsaufspaltung, 2003, S. 625.)

3.3.1 Die klassische Betriebsaufspaltung

Am weitesten verbreitet ist die klassische Betriebsaufspaltung, bei der eine Personengesellschaft als Besitz- und eine Kapitalgesellschaft als Betriebsgesellschaft fungiert. Werden die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft von der Besitzpersonengesellschaft selbst (=Gesamthandsvermögen) und nicht von ihren Gesellschaftern gehalten, liegt eine Einheitsbetriebsaufspaltung vor.[13]

[...]


[1] Vgl. Kaligin, Th ., Betriebsaufspaltung, 1995, S. 19.

[2] Vgl. Kern, E ., Aufspaltung, 1987, S. 78f.

[3] Vgl. Söffing, G ., Betriebsaufspaltung, 2001, S. 35.

[4] Vgl. Kaligin, Th ., Betriebsaufspaltung, 1995, S. 19.

[5] Vgl. Frost, H ., Betriebsaufspaltung, 1993, S. 13.

[6] Vgl. Frost, H ., Betriebsaufspaltung, 1993, S. 13.

[7] Vgl. Kern, E ., Aufspaltung, 1987, S. 81.

[8] Vgl. Brandmüller, G ., Betriebsaufspaltung, 1994, S. 34.

[9] Vgl. Söffing, G ., Betriebsaufspaltung, 2001, S. 45.

[10] Vgl. Frost, H ., Betriebsaufspaltung, 1993, S. 12.

[11] Vgl. Dehmer, H ., Betriebsaufspaltung, 1987, S. 6.

[12] Vgl. Frost, H ., Betriebsaufspaltung, 1993, S. 12.

[13] Vgl. Engelsing, L./ Sievert, E ., Betriebsaufspaltung, 2003, S. 625.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Die Betriebsaufspaltung: Steuerliche Vor- und Nachteile
Hochschule
Universität Lüneburg
Note
1,5
Autor
Jahr
2006
Seiten
22
Katalognummer
V55735
ISBN (eBook)
9783638506137
ISBN (Buch)
9783638598682
Dateigröße
460 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Betriebsaufspaltung, Vor-, Nachteile
Arbeit zitieren
Nadine Plagemann (Autor:in), 2006, Die Betriebsaufspaltung: Steuerliche Vor- und Nachteile, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55735

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Betriebsaufspaltung: Steuerliche Vor- und Nachteile



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden