I
Inhaltsverzeichnis
Seite
Abbildungsverzeichnis. III
Abk ürzungsverzeichnis IV
Notationsverzeichnis VI
1.) Einleitung. 1
1.1. Problemstellung. 1
1.2. Gang der Untersuchung 2
2.) Charakterisierung und Definitionen der Gewinnkomponenten. 2
2.1. Cash Flow. 2
2.1.1. Begriff und Funktionen. 2
2.1.2. Gesetzliche Grundlagen 4
2.1.3. Darstellung und Ermittlung im Rahmen der Rechnungslegung 5
2.1.3.1. Allgemeine Herleitung und Darstellung 5
2.1.3.2. Cash-Flow aus der Geschäftstätigkeit 7
2.1.3.3. Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit 9
2.1.3.4. Cash Flow aus der Investitionstätigkeit 9
2.1.3.5. Cash Flow nach DVA/SG. 10
2.1.4. Ermittlung des Free Cash Flow 11
2.2. Accruals. 12
2.2.1. Das Accrual Accounting Prinzip 12
2.2.2. Begriffsbestimmung und -abgrenzung 15
2.2.3. Typisierung von Accruals 16
2.2.3.1. Kurz- und Mittel-/Langfristige Accruals 17
2.2.3.2. Diskretionäre und Normale Accruals. 18
2.2.4. Ermittlung von Accruals 19
2.2.4.1. Der Cash Flow Ansatz 19
2.2.4.2. Der traditionelle Bilanz-Ansatz 19
2.2.4.3. Messqualität des Bilanzansatzes- Empirische Erkenntnisse. 21
2.2.4.4. Cash-Flow- und Bilanzansatz im Vergleich -Eine Beispielrechnung. 23
2.2.4.5. Der erweiterte Bilanzansatz nach Richardson et al 24
II
Seite
3.) Bewertungsrelevanz von Accruals- Erkenntnisse empirischer Studien 26
3.1. Gewinn- Persistenz von Accruals 26
3.1.1. Untersuchungsansatz nach Sloan 26
3.1.2. Accrual-Reliabilitäts Kategorisierung. 28
3.1.3. Untersuchungsansatz nach Richardson et al. 30
3.1.4. Deskriptive Befunde 32
3.1.5. Empirische Befunde. 34
3.2. Kapitalmarktbewertung von Accruals 36
3.2.1. Untersuchungsmethodik 36
3.2.2. Ergebnisse 38
3.3. Überrenditen aus einer Accruals-Hedging-Strategie 40
3.4. Mögliche Ursachen für die verminderte Reliabilität von Accruals 42
4.) Accruals als Indikator für Bilanzpolitik. 47
4.1. Begriff, Ziele und Voraussetzungen von Bilanzpolitik. 47
4.2. Discretionary Accruals als Schätzer für Bilanzpolitik 49
4.3. Non-Discretionary Accruals Modelle zur Bestimmung
diskretion ärer Anteile. 50
4.3.1. Herkömmliche NDA-Modelle 50
4.3.2. Alternative und neuere NDA Modelle 54
4.3.3. Kritische Würdigung bestehender NDA-Modelle 58
5.) Fazit. 59
Anhang VIII
Literaturverzeichnis XVIII
abzgl. abzüglich Afa Absetzungen für Abnutzungen BMJ Bundesministerium der Justiz CF Cash Flow DRS Dechow/Richardson /Sloan oder Deutscher Rechnungslegungsstandard DRSC Deutsche Rechnungslegungsstandards Comittee DSR Deutsche Standardisierungsrat DSS Dechow/Sloan/Sweeny DVFA Deutsche Vereinigung für Aktienanalyse und Assetmanagement et al. et alii (lat.: "und andere") FASB Financial Accounting Standards Board FCF Free Cash Flow FIFO First in first out FWY Fairfield/ Whisenat/Yohn ggfs. gegebenenfalls GOB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch IAS International Accounting Standard IASB International Accounting Standards Board i.d.R. in der Regel IFRS International Financial Reporting Standards i.V.m. in Verbindung mit kfr. kurzfristig KFR Kapitalflussrechnung KLW Kothari/Leone/Wasley KonTrag Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich lfr. langfristig LIFO Last in first out L.u.L. Lieferung und Leistung M&A Mergers and Aquisitions o.a. oben angeführt OLS Ordinary Least Squares RAP Rechnungsabgrenzungsposten RSST Richardson/Sloan/Soliman/Tuna
V
SEC US Securities and Exchange Commission SFAS Statement of Financial Accounting Standard SG Schmalenbach-Gesellschaft sog. sogenannte Tz. Teilziffer u.a. und andere US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles zzgl. zuzüglich
A (Total) Assets (Gesamtaktiva) ACC Accruals ACC CF Accruals nach dem Cash Flow Ansatz ACC BS Accruals nach dem Bilanzansatz AP Accounts Payable (Verbindlichkeiten aus L.u.L.)
CA Current Assets (kurzfristige Vermögensgegenstände) CF OP /CFO Operativer Cash Flow CL Current Liabilities (kfr. Verbindlichkeiten) COA Current Operating Assets (kfr. operatives (Umlauf-)vermögen ) COL Current Operating Liabilities (kfr. operative Verbindlichkeiten) DA Discretionary Accruals (Diskretionäre Abgrenzungen) Dep Depreciation (Abschreibungen) E Earnings (Gewinn) FIN Finanzielle Accruals FINL Financial Liabilities (finanzielle Verbindlichkeiten) INV Inventory (Vorräte/Lager) LTI Long Term Investments (langfristige (finanzielle) Investments)
NDA Non-Discretionary Accruals (Nichtdiskretionäre Abgrenzungen) NOA Net Operating Assets (Netto-Umlaufvermögen) OCA Other Current Assets (Übriges Umlaufvermögen) PPE Gross Property, Plant, Equipment (Bruttoanlagevermögen) REC Receivables (Forderungen aus L.u.L) REV Revenues (Erträge/Umsätze)
VII
ROA Return on Assets (Kapitalrendite) STD Short-Term Debt (kurzfristiges Fremdkapital) STI Short-Term-Investments (kurzfristige (finanzielle) Investments) TA Total Accruals (Gesamt Accruals) TP Taxes Payable (Steuerverbindlichkeiten) WC Working Capital (Nettoumlaufvermögen) WC ACC Working Capital Accruals (kurzfristige Accruals)
1.) Einleitung
1.1. Problemstellung
Der Prognose zukünftiger Überschüsse kommt im Rahmen der Bewertung von Unternehmen eine zentrale Rolle zu. Im Rahmen der externen Finanzanalyse wird dabei versucht, aus Informationen der Geschäftsberichte und besonders den Daten des externen Rechnungswesens zukünftig erwartete Überschussgrößen (Gewinne, Cash Flows) unter Verwendung der Zeitreiheneigenschaften („Persistenz“) solcher Größen sowie deren Komponenten zu schätzen.
Nach der gängigen Literatur lassen sich Gewinne in zwei Komponenten zerlegen, zahlungswirksame Cash Flows und zahlungsunwirksame Accruals. Während Analysten in ihren Prognosen zumeist auf den Gewinn als Aggregat von Accruals und Cash Flow, sowie mit wachsender Bedeutung auf den Cash Flow selbst fokussieren, werden Accruals, im Gegensatz zur akademischen Forschung, weitaus weniger beachtet. Dies mag daran liegen, dass Ansätze zur Bestimmung von Accrual Größen sehr verschiedenartig mit unterschiedlichen Qualitäten ausfallen. Die mangelnde Berücksichtigung von Accruals hat jedoch Auswirkungen auf die Prognosegüte von Gewinnschätzungen, weil beide Komponenten recht deutliche Unterschiede hinsichtlich ihrer Persistenzeigenschaft aufweisen. Damit verbunden ergeben sich zudem entsprechende Implikationen für eine angemessene Kapitalmarktbewertung von Accruals.
In Anbetracht dessen hat sich ein großer wirtschaftswissenschaftlicher Forschungszweig, insbesondere seit der Pionierstudie von Sloan (1996), mit einer Vielzahl empirischer Forschungsarbeiten entwickelt, wobei sich der Fokus dieser Studien nicht allein auf die Persistenz von Accruals beschränkt, sondern auch auf bilanzpolitische Aspekte erstreckt. In dem Zusammenhang wird versucht, leistungsfähige Accrual Modelle so zu gestalten, um Bilanzpolitik bzw. Earnings Management adäquat identifizieren und quantifizieren zu können.
Im Rahmen dieser Arbeit sollen Accruals als Bestandteil des Gewinns charakterisiert und beurteilt sowie deren Bewertungsrelevanz aus finanzwirtschaftlicher und bilanzpolitischer Perspektive erörtert werden. Versuche, diesen Themenkomplex allein konzep-tionell-theoretisch abzuleiten, stoßen allerdings in einigen Punkten an ihre Grenzen, sodass dies mithilfe empirischer Untersuchungen erfolgen soll.
1.2. Gang der Untersuchung
Der Gliederung dieser Arbeit folgend, werden in Abschnitt zwei zunächst beide Gewinnkomponenten detailliert charakterisiert und danach herkömmliche als auch alternative Herleitungsmethoden vergleichend dargestellt werden. Daran anschließend soll in Kapitel drei anhand empirischer Studien von Sloan und Richardson et al. untersucht werden, inwieweit Accruals und Cash Flows sich in ihren Persistenzeigenschaften hinsichtlich künftiger Gewinne voneinander unterscheiden, wobei diesbezüglich auch auf einzelne Accrual Bestandteile eingegangen wird. Hinzu kommen Analysen über mögliche Fehlbewertungen am Kapitalmarkt aufgrund unzureichender Antizipation dieser Erkenntnisse und daraus zu schließender fehlender Markteffizienz, um nachfolgend zu demonstrieren, wie eine „Accruals orientierte“ Investitionsstrategie zu Überrenditen am Kapitalmarkt führen kann. Bevor jeweils konkrete Forschungsergebnisse aufgezeigt werden, wird in den einzelnen Kapiteln eine kurze Darstellung der in den Studien zugrunde gelegten Methodik voran gestellt. Abschließend werden weitergehende Arbeiten diskutiert, die Gründe für die dargelegten Persistenzeigenschaften von Accruals zu ermitteln versuchen. Im vierten Kapitel sollen Accruals unter bilanzpolitischen Aspekten erläutert werden. Nach einer kurzen Charakterisierung von Bilanzpolitik sowie der Rolle von Accruals hierbei, wird insbesondere auf derzeitige Modelle zur Ermittlung nicht-diskretionärer Anteile am Gewinn eingegangen und deren Stärken und Schwächen miteinander verglichen, um sie im Anschluss einer kritischen Würdigung zu unterziehen. Kapitel fünf beschließt vorliegende Arbeit mit einem zusammenfassenden Fazit ver-bunden mit einem Ausblick.
2.) Charakterisierung und Definitionen der Gewinnkomponenten
2.1. Cash Flow
2.1.1. Begriff und Funktionen
Neben der Gewinn und Verlustrechnung (GuV) sowie der Bilanz selbst, stellen Cash-Flow-Rechnungen (oder Kapitalflussrechnungen; KFR) im Rahmen des Jahresabschlusses mittlerweile ein zentrales anerkanntes Element der Rechnungslegung dar, an- hand derer man die Art, Zusammensetzung und Veränderungen der Zahlungsmittel-
ströme eines Unternehmens innerhalb einer Periode erkennen kann, bzw. in welchem Maße ein Unternehmen in der Lage ist, Barvermögen zu generieren. 1 Grundsätzlich stimmt zwar nach dem Lücke-Theorem die Summe der Ertragsüberschüsse mit der Summe der Zahlungsüberschüsse über die Gesamtperiode der Unternehmenstätigkeit überein, um aber einen genauen Einblick in die finanziellen Aktivitäten einer Unternehmung, die im Laufe einer Periode entstanden sind, zu erlangen, sind jedoch Erkenntnisse aus einer Cash-Flow-Rechnung erforderlich, da unter Umständen erhebliche Differenzen, zumindest kurzfristig, zu den Ergebnissen einer (GuV) existieren können. 2 Bei Betrachtung des Ergebnisses einer einzelnen Periode kann dieses Zerrbild aber entsprechend unter Kenntnisnahme eine Kapitalflussrechnung korrigiert werden kann. Sie stellt somit einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Informationsfunktion des gesamten Jahresabschlusses dar, indem sie eine hilfreiche und sinnvolle Ergänzungskomponente liefert.
Da überdies Ansprüche von Gläubigern und Aktionären eines Unternehmens meist in Form von liquiden Mitteln zu erfüllen sind, fungieren Erkenntnisse resultierend aus Ertragsgrößen, mit ihren zahlungsunwirksamen Komponenten, nur bedingt eine befriedigende Aussagekraft für dieses Klientel. 3
Der Cash Flow unterstützt den externen Bilanzadressaten (z.B. Finanzanalysten, Gläubiger oder Anleger) in Form einer Kennzahl bei der Beurteilung der Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. 4 Durch ihn kann er einschätzen, ob das Unternehmen auch zukünftig, ohne eine größere Außenfinanzierung, fähig ist, finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften und damit angemessene Liquiditätsniveaus zu schaffen und zu wahren, um seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, Investitionen zu tätigen oder Ausschüttungen an die Anteilseigner zu leisten. 5
Ferner erlauben Cash-Flow-Rechnungen auch einen Vergleich der Ertragskraft verschiedener Unternehmen, da unterschiedliche Auswirkungen ein und desselben Sachverhaltes aufgrund verschiedener Bewertungs- und Bilanzpraktiken eliminiert werden können. Auch kann eine aktuelle Kapitalflussrechnung als Prognosegrundlage bei der Ermittlung von Wahrscheinlichkeiten, bzw. des Eintritts künftiger Cash Flows dienen.
1 Vgl. Coenenberg (2005), S. 744 ff.
2 Vgl. Beratendes Forums für Rechnungslegung der EU-Kommission (1997), S. 7; Coenenberg (2005),
S. 748. Differenzen können beispielsweise durch zahlungsunwirksame Größen (z.B. Abschreibungen)
entstehen.
3 Vgl. Becker/Seeger (2003), S. 5.
4 Vgl. Siener (1991),S. 33; Coenenberg (2005), S. 746.
5 Vgl. Beratendes Forums für Rechnungslegung der EU-Kommission (1997), S. 8; FASB (1992), IAS
Nr. 7, Objective u. Paragraph 3.
Insgesamt gesehen repräsentiert der Cash Flow das Innenfinanzierungspotenzial als Überschuss der Einzahlungen über den Auszahlungen.
2.1.2. Gesetzliche Grundlagen
Derzeit besteht in Deutschland grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung einer Cash-Flow-Rechnung. Eine Ausnahme gilt seit Einführung des KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) 1998 für börsennotierte Mutterunternehmen. Solche müssen in Verbindung mit § 297 Abs. 1 S.1 HGB den Konzernanhang um eine Kapitalflussrechnung erweitern. 6 Auf internationaler Ebene besteht dagegen eine Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Cash-Flow-Rechnung: Seit 1987 gilt der Statement of Financial Accounting Standard (SFAS) No.95 („ Statements of Cash Flow“) im Rahmen des US-GAAP. Ein für international agierende Unternehmen (außerhalb der USA) geltender Standard wurde vom IASB (International Accounting Standard Board) mit dem IAS 7 erlassen. Beide Standards, die ein „Cash-Flow-Statement“ als einen gesetzlich notwendigen und somit obligatorischen Bestandteil des Jahresabschlusses deklarieren, beinhalten konkrete inhaltliche Anforderungen an eine aufzustellende Kapitalflussrechnung. 7 Im Gegensatz zum deutschen HGB, sind diese Anforderungen beim Aufstellen einer Kapitalflussrechnung zwingend zu beachten. Dieses gilt auch für jene deutsche Unternehmen, die aufgrund ihrer internationalen Tätigkeit verpflichtet sind, einen internationalen Jahresabschluss aufzustellen. Diesen börsennotierten Unternehmen wird nach § 292a HGB die Möglichkeit gewährt, einen befreienden Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen, also nach IAS oder US GAAP, aufzustellen.
Da das HGB keine weitere Vorschriften bezüglich der Gestaltung einer Kapitalflussrechnung vorschreibt, hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR), bzw. das Deutsche Rechnungslegungsstandards Comittee (DRSC) den DRS 2 erlassen, der sich eng an die verwandten IAS 7 und SFAS No. 95 anlehnt, und sich nur in wenigen Punkten unwesentlich von ihnen unterscheidet. Dieser DRS 2 soll dem Ersteller ebenso wichtige Hinweise für die Ermittlung und Gestaltung einer KFR geben und als einheitlicher Maßstab für die Beurteilung dienen. 8 Obwohl dieser Standard selbst keine Gesetzeskraft erlangt, ist er aufgrund seiner Bekanntmachung durch das BMJ am 31.05.2000
6 Vgl. Coenenberg (2005), S. 743.
7 Vgl. z.B. IASB (1992), IAS Nr. 7, Tz. 1.
8 Vgl. Bieg (2000), S. 137.
gemäß § 342 Abs. 2 HGB faktisch verpflichtend. 9
Ebenso wie die Bilanz und GuV, unterliegt die KFR den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung. Die Grundsätze der Nachprüfbarkeit, Wesentlichkeit und Stetigkeit sowie der Grundsatz des Bruttoprinzips und der Verzicht auf Periodisierung sind anzuwenden. 10
2.1.3. Darstellung und Ermittlung im Rahmen der Rechnungslegung
2.1.3.1. Allgemeine Herleitung und Darstellung
Während die Bilanz mittels Bestandskonten die Vermögenslage und Kapitalstruktur abbilden soll, erfassen die Stromgrößenrechnungen GuV und KFR die Ertragslage und die Liquidität. 11 Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt Erträge und Aufwendungen anhand von Erfolgskonten gegenüber und ermittelt durch die Verrechnung dieser den Jahreserfolg. Die KFR erfasst über Zahlungskonten die Zahlungsmittelzu- und -abflüsse einer Periode und erklärt damit die Ursachen für Zahlungsmittelbestandsänderungen. 12
Bei der Ableitung der KFR, insbesondere bei der indirekten Ermittlungsmethode, müssen die für den Jahresabschluss vorgenommenen Periodisierungen der Zahlungsströme rückgängig gemacht werden, also zahlungswirksame von zahlungsunwirksamen Komponenten getrennt werden. 13 Bei dieser Mischpostenproblematik kann es bei den betrieblichen Aufwendungen und Erträgen zu Zuordnungsschwierigkeiten kommen. 14 Die Zahlungsströme sind unsaldiert auszuweisen, Die Ermittlung der Daten kann originär, d. h. direkt aus den internen Rechnungswesens Büchern des Unternehmens oder derivativ erfolgen. Bei der derivativen Methode darf von den Zahlenwerten des abgeschlossenen Rechnungswesens ausgegangen werden, die entsprechend korrigiert werden. 15
Ausgangspunkt der KFR bildet ein genau abgegrenzter Finanzmittelfonds, von dem der Aussagegehalt der KFR entscheidend abhängt und dessen Erhöhungen bzw. Verminderungen dargestellt werden. 16 In diesen Finanzmittelfonds sind Zahlungsmittel und Zah-
9 Vgl.Baetge/ Kirsch/Thiele (2000), S. 566.
10 Vgl. Küting/Weber (2000), S. 413; Coenenberg (2005), S. 747-748.
11 Vgl. Coenenberg (2005), S. 750.
12 Vgl. Küting/Weber (2000), S. 439.
13 Vgl. Coenenberg (2005), S. 761.
14 Vgl. Bieg (2000), S. 138.
15 Vgl. Coenenberg (2005), S. 764; DRSC, DRS 2 (1999), Tz. 11.
16 Vgl. Baetge/ Kirsch/Thiele (1996), S. 624.
lungsmitteläquivalente einzubeziehen. 17 Als Zahlungsmitteläquivalente gelten solche Bilanzpositionen, die ohne weiters in Zahlungsmittel umgewandelt werden können, eine Restlaufzeit bis 3 Monate aufweisen und nur einem geringen Wertänderungsrisiko unterliegen. 18
Die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds und der Überleitungsrechnung zu den entsprechenden Bilanzposten muss im Anhang angegeben werden. 19 Des Weiteren gilt der Stetigkeitsgrundsatz. Das bedeutet um eine Vergleichbarkeit mehrerer Perioden zu gewährleisten, darf diese Zusammensetzung nicht ohne weiteres geändert werden. 20 Die Kapitalflussrechnung ist in Staffelform unter Beachtung einer Mindestgliederung, die durch DRS 2 vorgegeben ist, zu erstellen und um Vergleichswerte der Vorperiode zu ergänzen. 21
Die Darstellung verlangt eine Gliederung der Zahlungsströme nach
• Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit
• Cash-Flow aus Investitionstätigkeit
• Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit. 22
Für jeden Teilbereich wird eine Zwischensumme ermittelt, die dann zu einer Gesamtsumme addiert werden. Diese weist schließlich die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes und somit den Total-Cash Flow innerhalb einer Periode aus. Im Anschluss daran erfolgen ggfs. wechselkursbedingte Korrekturen dieses Betrages und schließlich die Addition der Höhe der Finanzmittel vom Anfang der Periode, um den aktuellen Endbestand zu ermitteln. Diese sog. Veränderungsrechnung ist im Folgenden abgebildet. 23
Abb. 1 Cash-Flow Veränderungsrechnung 24
17 Vgl. DRSC, DRS Nr. 2 (1999), Tz. 16.
18 Vgl. Coenenberg (2005), S. 756; Bieg (2000), S. 139.
19 Vgl. DRSC, DRS Nr. 2 (1999), Tz. 52.
20 Vgl. DRSC, DRS Nr. 2 (1999), Tz. 9.
21 Vgl. Coenenberg (2005), S. 758; DRSC, DRS Nr. 2 (1999), Tz. 9.
22 Vgl. Coenenberg (2005), S. 760; DRSC, DRS Nr. 2 (1999), Tz. 7.
23 Vgl. Coenenberg (2005), S. 760.
24 Vgl. Becker/Seeger (2003), S. 9; Coenenberg (2005), S. 760.
2.1.3.2. Cash-Flow aus der Geschäftstätigkeit
Der Cashflow der „Laufenden Geschäftstätigkeit“ zeigt den Mittelzufluss aus der auf die Erlöserzielung ausgerichteten Tätigkeit des Unternehmens, sofern er nicht einen der beiden anderen Bereichen zugeordnet werden kann. 25 Er gibt den Saldo der zahlungswirksamen ordentlichen Erträge und Aufwendungen, die in Zusammenhang mit Herstellung und Lieferung von Gütern sowie Erbringung von Dienstleistungen stehen. Darüber hinaus gibt er zahlungswirksame Veränderungen des Nettoumlaufvermögens wider und zeigt somit die Selbstfinanzierungskraft des Unternehmens aus seinem laufendem Geschäft. 26
Ferner existieren einige Transaktionen, die bisweilen nicht eindeutig einem Bereich zugeordnet werden können: Erhaltene und gezahlte Zinsen sowie erhaltene Dividenden und gezahlte Ertragssteuern werden grundsätzlich dem operativen Bereich zugeteilt. 27 In begründeten Ausnahmefällen können erhaltene Zinsen und Dividenden auch dem Bereich „Investitionstätigkeit“ und gezahlte Zinsen dem Bereich der “Finanzierungstätigkeit“ zugeordnet werden. 28 Gezahlte Dividenden müssen dem Finanzierungsbereich beigeordnet werden. 29 Durch diese Wahlrechte können die Salden der drei Bereiche beeinflusst werden.
Methodisch kann die Ermittlung bzw. Darstellung des operativen Cash-Flow entweder nach der so genannten direkten oder indirekten Methode erfolgen. 30 Es besteht insofern ein Wahlrecht, wobei beide Ansätze, bei konsequenter Anwendung, zu identischen Ergebnissen führen. 31 Als Grundlage der Berechnungsmethoden dienen entweder Angaben aus dem internen Rechnungswesen (direkte Methode) oder die in den Jahresabschlüssen eines Unternehmens ausgewiesenen Daten und Bilanzpositionen (indirekte Methode).
Die direkte Methode knüpft unmittelbar an die (Brutto-) Ein- und Auszahlungen einer Periode. 32 Alle tatsächlich geflossenen Mittelzuflüsse und -abflüsse werden hierbei einzeln in voller Höhe ausgewiesen. Demzufolge entspricht sie eher dem Charakter des Cash-Flow, da Finanzierungsquellen und Struktur zahlungswirksamer Komponenten
25 Vgl. DRSC, DRS Nr. 2 (1999), Tz. 25.
26 Vgl. Becker/Seeger (2003), S. 10; Coenenberg (2005), S. 760.
27 Vgl. DRSC, DRS Nr. 2 (1999), Tz. 38 u. 43.
28 Vgl. DRSC, DRS Nr. 2 (1999), Tz. 41.
29 Vgl. DRSC, DRS Nr. 2 (1999), Tz. 39.
30 Vgl. DRSC, DRS Nr. 2 (1999), Tz. 26 ff.; IASB (1992), IAS Nr. 7, Tz. 18 ff.
31 Vgl. Siener (1991),S. 33; Coenenberg (2005), S. 763.
32 Vgl. Coenenberg (2005), S. 764.
direkt erkennbar sind. 33 Das Gliederungsschema der direkten Methode nach DRS 2.28 ist im Anhang (A1) zu finden.
Die mit der direkten Methode verbundene detaillierte Aufstellung der einzelnen Ge-schäftsvorfälle und der dazugehörigen Zuweisung zu den Cash-Zuflüssen und Abflüssen birgt einen enormen Kostenfaktor für das Unternehmen, da es eines hohen Informa-tionsstandes bedarf. 34 Aus diesem Grunde findet diese Methode keine weite Verbreitung. In der Literatur wird sie jedoch zum Teil bevorzugt, da diese aufgrund ihrer Vorgehensweise das gedankliche Fundament des Cash Flow bildet, und somit eine bessere Liquiditätseinschätzung möglich ist. 35
Die indirekte Methode stellt dagegen eine unmittelbare Verbindung zum Jahresergebnis der GuV her. Dieses wird um die Transaktionen korrigiert, bei denen es sich nicht um Bewegungen des Barvermögens handelt. 36 Das bedeutet, dass zahlungsunwirksame Geschäftsvorfälle sowie Ertrags- und Aufwandposten, die die Investitionstätigkeit- oder Finanzierungstätigkeit betreffen (z.B. Afa; Zu-, Abschreibungen, die das Working Capital betreffen, Rückstellungen), herausgerechnet werden. 37 Dazu folgende Abbildung:
Abb. 2: Zusammenhänge zwischen Zahlungs- und Erfolgsgrößen
Erfolgsunwirksame Einzahlungen und zahlungsunwirksame Aufwendungen werden dem Jahresabschluss hinzuaddiert; zahlungsunwirksame Erträge und erfolgs-
33 Vgl.Beratendes Forums für Rechnungslegung der EU-Kommission (1997), S. 14.
34 Vgl. Beratendes Forums für Rechnungslegung der EU-Kommission (1997), S. 14.
35 Vgl. Bieg (1998), S. 438.
36 Vgl. Coenenberg (2005), S. 762 u. 764.
37 Vgl. DRSC, DRS Nr. 2 (1999), Tz. 26 lit. b.
unwirksame Auszahlungen werden subtrahiert. Der Vorteil der indirekten Methode liegt im vergleichsweise geringeren Arbeitsaufwand begründet. Sie erfordert keine genau genaue Aufschlüsselung der Bartransaktionen, wie die direkte Methode, sondern erfolgt lediglich auf der Grundlage von Änderungen der in der GuV und der Bilanz ausgewiesenen Posten. Damit ist sie für externe Analysten einfacher anzuwenden. 38 Das Ermittlungsschema zur Herleitung des operativen Cash Flow mittels indirekter Methode ist im Anhang (A2) abgebildet.
2.1.3.3. Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit
Unter dem Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit werden die Zahlungsströme zusammengefasst, die aus Transaktionen mit den Unternehmenseignern, Minderheitsgesellschaftern (Aktionären), Gläubigern des Unternehmens und konsolidierter Tochterunternehmen resultieren. 39 Hierunter fallen Zahlungen aus der Tilgung bzw. Aufnahme von Finanzschulden, Einkapitalzuführungen, Eigenkapitalrückzahlungen sowie Ausschüttungen oder Einzahlungen an/von Minderheitsgesellschaftern. Letztere sollten jedoch gesondert ausgewiesen oder im Anhang angegebenen werden. 40 Diese Angaben werden nur innerhalb des DRS 2 verlangt.
Die Darstellung der Mittelzuflüsse und -abflüsse aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit erfolgt nach der direkten Methode. 41 Die Darstellung erfolgt nach dem Schema gemäß DRS 2.37, welches im Anhang unter A3 abgebildet ist:
2.1.3.4. Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
Der Cashflow der Investitionstätigkeit enthält alle Zahlungsströme, die von den Ressourcen des Unternehmens herrühren, und mit denen langfristig (länger als ein Jahr) Ertrag erwirtschaftet werden soll. 42 Dies umfasst alle Auszahlungen für getätigte Investitionen und Einzahlungen aus Desinvestitionen, z.B. Beteiligungsverkäufe. 43 Die Ströme aus Erwerb und Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäfteinheiten sind hier einzuordnen und gesondert auszuweisen. 44 Diesem Bereich
38 Vgl. Coenenberg (2005), S. 764.
39 Vgl. Baetge/ Kirsch/Thiele (2000), S. 571.
40 Vgl. DRSC, DRS Nr. 2 (1999), Tz. 51.
41 Vgl. DRSC, DRS Nr. 2 (1999), Tz. 35.
42 Vgl. Baetge/ Kirsch/Thiele (2000), S. 571; DRSC, DRS Nr. 2 (1999), Tz. 32.
43 Vgl. Becker/Seeger (2003), S. 11.
44 Vgl. Coenenberg (2005), S. 760; DRSC, DRS Nr. 2 (1999), Tz. 31.
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Dirk Merten, 2006, Accruals als Bestandteil von Gewinnen - Systematisierung und Beurteilung, München, GRIN Verlag GmbH
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