II
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis. III
1. Einleitung. 1
2. Der Glücksspielbegriff 2
3. Die Genehmigung von Internet-Glücksspiel. 2
3.1. Die Gewerbeordnung 3
3.2. Internet-Spielbanken 4
3.3. Internet- Lotterien und Sportwetten. 5
3.4. Zivil- und Wettbewerbsrecht 6
4. Veranstaltung von Glücksspielen im Inland via Internet. 6
4.1. Beachtung des Jugendschutzes 7
4.2. Genehmigung des Innenministeriums. 7
4.3. § 661a BGB. 7
5. Veranstaltung von Glücksspielen aus dem Ausland via Internet 8
5.1. Straf- und Verwaltungsrecht 8
5.2. Zivilrecht und Wettbewerbsrecht. 9
5.3. Das „Gambelli“- Urteil und seine Folgen 9
6. Rechtsfolgen. 11
7. Anspruch auf Erlaubniserteilung 11
Literaturverzeichnis 13
Rechtsprechungsverzeichnis 15
III
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz Art. Artikel BGB Bürgerliches Gesetzbuch CR Computer und Recht (Zeitschrift) EU Europäische Union EuZW Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht EGBGB Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch EuGH Europäischer Gerichtshof FernAbsG Fernabsatzgesetz GewArch Gewerbearchiv (Zeitschrift) GewO Gewerbeordnung HbgVerfG Hamburger Verfassungsgericht GG Grundgesetz JMStV Jugendmedienschutz-Staatsvertrag JuSchG Jugendschutzgesetz JuS Juristische Schulung (Zeitschrift) K & R Kommunikation & Recht (Zeitschrift) LotterieStV Lotterie-Staatsvertrag MDStV Mediendienstestaatsvertrag MMR Multimedia und Recht (Zeitschrift) NJW Neue Juristische Wochenschrift NVwZ Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht OLG Oberlandesgericht RWLG Rennwett- und Lotteriegesetz Rn. Randnummer StGB Strafgesetzbuch TDG Teledienstegesetz UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb VGH Verwaltungsgerichtshof wistra Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
IV
WRP Wettbewerb in Recht und Praxis (Zeitschrift) ZRP Zeitschrift für Rechtspolitik
1
1. Einleitung
Das Veranstalten von Glücksspiel, Wetten und Lotterien ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen und hat sich zu einem beachtlichen wirtschaftlichen Faktor entwickelt. 1 Weltweit werden jährlich mehr als 1000 Mrd. € über Glücksspiel umgesetzt. Dabei erhöhte sich vor allem die Teilnahme an Glücksspielveranstaltungen per Internet drastisch auf mittlerweile über 32 Mrd. € pro Jahr. Inzwischen bieten mehr als 600 verschiedene Websites Glücksspiele und Wetten via Internet an. 2 Das Versanstalten von und das Teilnehmen an Glücksspielen wird vom Strafgesetzbuch in den §§ 284, 285 und 287 unter Strafe gestellt, sofern nicht eine behördliche Genehmigung erteilt worden ist. 3 Das gewerbliche Spiel nach § 33c GewO, welches Geldspiele mit geringem Vermögensverlustrisiko erlaubt, stellt eine weitere Ausnahme davon dar.
Jede Glücksspielveranstaltung, die in Deutschland durchgeführt wird, unterliegt der Erlaubnispflicht. Um legales Glücksspiel im Internet anzubieten, muss der Veranstalter allen Anforderungen der Bundesländer nachkommen und durch sein System sicherstellen, dass diese auch erfüllt werden. Das Glücksspiel- und Lotterierecht ist Ländersache, deshalb benötigt der Anbieter im Internet per se die Genehmigung von jedem einzelnen Bundesland. 4
Bisher wurde in keinem Bundesland eine Genehmigung für private Anbieter von Glücksspielen gewährt. Das resultiert daraus, dass jedes Land Gesetze hat, die zum Teil staatliche Glücksspielmonopole beinhalten, und es an Regelungen mangelt, die die Erteilung einer Konzession an private Anbieter gestatten würde. Angesichts der
1 Vgl. Adams, M. / Tolkemitt, T.: Das staatliche Lotterieunwesen - Eine wirtschaftswissenschaftliche
und rechtspolitische Analyse des Deutschen Toto-Lotto-Blocks, in: ZRP, 2001, Heft 11, S. 511.
2 Vgl. Pelz, C. / Stempfle, T.: Nationales Glücksspielverbot vs. Internationale Glücksspielfreiheit -
Aus für das Staatsmonopol?, in: K & R, 2004, Heft 12, S. 570.
3 Vgl. Hoeren, T. / Sieber, U.: Handbuch Multimedia Recht, 2005, S. 165.
4 Vgl. Kazemi, R. / Leopold, A.: Internetglücksspiel ohne Grenzen, in: MMR, 2004, Heft 10,
S. 649-650.
2
neuesten Rechtssprechung des EuGH ist es fraglich, ob diese Anwendung in Zukunft beibehalten werden kann. 5
Das Internet als weltumfassendes Medium bietet ausländischen Glücksspielanbietern die Gelegenheit, auch deutsche Teilnehmer dafür zu gewinnen. 6 Ob und in welchem Umfang die Veranstaltung von Internet-Glücksspielen und Lotterien - auch aus dem Ausland - einer Genehmigungspflicht unterliegt, welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden müssen um eine solche Erlaubnis zu bekommen und welche Rechtsfolgen ein Verstoß mit sich bringt, soll in dieser Hausarbeit erörtert werden.
2. Der Glücksspielbegriff
Eine exakte Definition des Begriffs „Glücksspiel“ blieb der Gesetzgeber bis Juli 2004 schuldig. Seit diesem Zeitpunkt ist der neue Lotterie-Staatsvertrag in Kraft. Gemäß § 3 Abs. 1 LotterieStV liegt ein Glücksspiel dann vor, wenn „im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt“. Es müssen also drei Voraussetzungen gegeben sein:
1. Bei der Tätigkeit muss es sich um ein Spiel handeln, 2. es muss ein nicht geringfügiger entgeltlicher Einsatz geleistet werden und 3. der Gewinn muss vom Zufall abhängen. 7
Die Lotterie ist eine Unterart des Glücksspiels. Dabei hat eine Vielzahl von Spielern vertragsmäßig die Gelegenheit, nach einem bestimmten Spielplan gegen einen bestimmten Einsatz einen bestimmten Gewinn zu erhalten, der in Geld besteht und der vom Zufall abhängt. Die Bedingungen des Spiels werden bei der Lotterie bindend vom Lotterieveranstalter vorgegeben. 8
3. Die Genehmigung von Internet-Glücksspiel
In Deutschland unterliegt das Veranstalten von Lotterien und Glücksspiel vielseitigen Vorschriften aus dem Straf-, Verwaltungs- und Zivilrecht. Es existieren entsprechende
5 Vgl. Pelz, C. / Stempfle, T.: Nationales Glücksspielverbot vs. Internationale Glücksspielfreiheit -
Aus für das Staatsmonopol?, in: K & R, 2004, Heft 12, S. 571.
6 Vgl. Klengel, J. D. / Heckler, A.: Geltung des deutschen Strafrechts für vom Ausland aus im
Internet angebotenes Glücksspiel, in: CR, 2001, Heft 4, S. 243.
7 Vgl. Bahr, M.: Glücks- und Gewinnspielrecht, 2005, S. 19.
8 Vgl. Berberich, B.: Das Internet-Glücksspiel 2004, S. 32-33.
Arbeit zitieren:
Christoph Lersmacher, 2005, Welche rechtlichen Schritte muss der Betreiber eines Internet-Glücksspiels einleiten, um eine Genehmigung zu erhalten?, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Eine kritische Analyse der Neuregelung des Mantelkaufs gem. § 8c KStG
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Bachelorarbeit, 62 Seiten
Rechtsetzung des UN-Sicherheitsrates
Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR
Seminararbeit, 31 Seiten
Außerplanmäßige Abschreibungen nach Handels- und Steuerrecht
Seminararbeit, 25 Seiten
Leistungsinnovation als Erfolgsfaktor auf sich stark wandelnden Absatz...
Dargestellt am Beispiel Intell...
Diplomarbeit, 54 Seiten
Multiperspektivische Fallarbeit am Beispiel der Hilfeplanung
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Hausarbeit, 18 Seiten
Das GATT - Sozialdumping in der WTO
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Hausarbeit, 14 Seiten
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht vom 1. Januar 2000
Historische Rekonstruktion, wi...
Hausarbeit (Hauptseminar), 26 Seiten
Arbeitsmarktflexibilisierung auf europäischer und nationaler Ebene
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Seminararbeit, 16 Seiten
Michel Foucault Überwachen und Strafen: Einführung in die Soziologie:
Soziologie - Familie, Frauen, Männer, Sexualität, Geschlechter
Referat (Ausarbeitung), 12 Seiten
Das Einkommensteuergesetzbuch (Karlsruher Entwurf)
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Seminararbeit, 23 Seiten
Die Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs unter besonderer Berücksic...
Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus
Hausarbeit (Hauptseminar), 29 Seiten
Die Rechtsprechung des EuGH am Beispiel Rs Mangold C-144/04
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Seminararbeit, 50 Seiten
Grundannahmen des Ausnahmezustandes in Politik- und Rechtswissenschaft
Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte
Referat (Ausarbeitung), 23 Seiten
Der rechtliche Rahmen und Haftungsfragen bei der Anlageberatung
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Seminararbeit, 20 Seiten
Christoph Lersmacher's Text Welche rechtlichen Schritte muss der Betreiber eines Internet-Glücksspiels einleiten, um eine Genehmigung zu erhalten? ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Christoph Lersmacher hat den Text Welche rechtlichen Schritte muss der Betreiber eines Internet-Glücksspiels einleiten, um eine Genehmigung zu erhalten? veröffentlicht
Christoph Lersmacher hat einen neuen Text hochgeladen
Unterlassungsansprüche gegen die Betreiber von Internet-Auktionshäuser...
Zugleich ein Beitrag zugunsten...
Leo Schapiro
Multimedia, hipermedia y aprendizaje : construcción de espacios intera...
Sergio Ortega Santamaría
Career Opportunities in the Internet, Video Games, and Multimedia
Allan Taylor, James Robert Parish, Dan Fiden
0 Kommentare