GLIEDERUNG:
Gliederung I
Abk ürzungsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis III
Tabellenverzeichnis IV
1 Gegenstand und Zielsetzung der Arbeit 1
2 Grundlegendes
2.1 Philosophische Einordnung 1
2.2 Historische Einordnung 3
3 Begriffsbestimmungen
3.1 Gerechtigkeit 4
3.2 Verteilungsgerechtigkeit 5
4 Eine Theorie der Gerechtigkeit
4.1 Aufgabe der Theorie 7
4.2 Begründung der Gerechtigkeitsprinzipien 7
4.2.1 Urzustand 8
4.2.1.1 Charakterisierung 8
4.2.1.2 Entscheidungskriterien 10
4.2.2 Maximin-Regel 11
4.2.3 Reflexives Gleichgewicht 12
4.3 Inhalt der Gerechtigkeitsprinzipien 14
4.3.1 Gerechtigkeitsgrundsätze 14
4.3.2 Vorrangregel 16
4.3.3 Unterschiedsprinzip 17
5 Rawls Verteilungsgerechtigkeit
5.1 Vier-Stufen-Gang 19
5.2 Verteilungsgerechtigkeit im Staat 20
5.3 Verteilungsgerechtigkeit und Effizienz 23
6 Verteilungsgerechtigkeit in Deutschland
6.1 Im Rahmen der staatlichen Institutionen 26
6.2 Innerhalb der Gesellschaft 27
7 Fazit 29
Literatur - und Quellenverzeichnis 31
Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1: Prinzipien der Gerechtigkeit: ökonomischer Inhalt und Grenze: Konflikt zwischen Effizienz und Verteilung 18
Abbildung 2: Die Verkettung im Unterschiedsprinzip 24
Abbildung 3: Effizienzverlust durch hohe Besteuerung 25
bellenverzeichnis:
Tabelle 1: Maximin Regel Beispiel 11
1
1 Gegenstand und Zielsetzung der Arbeit
John Rawls (1921-2002) war einer der einflussreichsten und bedeutendsten Philosophen des letzten Jahrhunderts und gilt als wesentlicher Vertreter der liberalen politischen Philosophie. Im Rahmen seines 1971 erschienenen Hauptwerkes „A Theory of Justice“ verband er bestehende Theorien und Ansätze aus der Philosophie, Soziologie, Ökonomie, Psychologie und Politikwissenschaft in einem Werk und entwickelte aus ihnen eine eigenständige und umfassende Theorie sozialer Gerechtigkeit. Dieses gesellschaftsvertragliche Werk vermochte einerseits die liberale politische Philosophie zu rehabilitieren und übte andererseits einen überragenden Einfluss auf benachbarte wissenschaftliche Disziplinen aus. Die Kernthese Rawls besagt, das die Grundstruktur einer Gesellschaft von legitimen Verteilungsgrundsätzen bestimmt sein soll.
Die vorliegende Projektarbeit befasst sich mit diesem Hauptwerk von Rawls und stellt vor dem Hintergrund der zentralen Aspekte seine Theorie der Gerechtigkeit und seine Überlegungen zur Verteilungsgerechtigkeit dar. Ein zentraler Aspekt in diesem Zusammenhang wird die Frage sein ob die Überlegungen Rawls ein reines Gedankenexperiment darstellen oder ob sich Ansätze von Rawls Verteilungsgerechtigkeit im Rahmen einer sozialen Marktwirtschaft wieder finden lassen. Anhand der Spezifizierung seiner Grundsätze im Kontext der Ökonomie wird der Umfang der theoretischen Prinzipien in der heutigen Zeit, unter dem Aspekt der Verteilungsgerechtigkeit näher beleuchtet, speziell innerhalb der wohlfahrtsstaatliche Institutionen und Gesellschaft Deutschlands.
2
2 Einordnung
2.1 Philosophische Einordnung
Bis ins 19. Jahrhundert herrschte in der politischen Philosophie die Idee des Sozialkontrakts vor, mithilfe dessen die Mitglieder einer Gesellschaft ihr Zusammenleben unter Berücksichtigung der ursprünglichen Freiheit und Gleichberechtigung eines jeden Individuums in der Form einer Verfassung formulierten. Diese normative Rechtfertigung politischer Institutionen wurde im Laufe des ausgehenden 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts abgelöst von utilitaristischen, sozialistischen oder sozialdarwinistischen Vorstellungen. 1 John Rawls belebte mit seiner Theorie der Gerechtigkeit den philosophischen Liberalismus auf der Grundlage einer an Locke, Rousseau und Kant angelegten Vertragstheorie wieder. 2 Allerdings verfeinerte Rawls diese Konzepte mit Elementen aus der Spiel- und Sozialwahltheorie, wodurch die gesamte Theorie Rawls konstruktivistische Elemente aufweist. Der Konstruktivismus wird innerhalb seiner Konzeption dadurch deutlich, dass er es als die Aufgabe der politischen Philosophie ansieht problemgerechte Erklärungen und Deutungen der normativen Orientierung des moralisch-rechtlichen politischen Selbstverständnisses des Menschen zu geben. 3
John Rawls wendet sich damit zunächst gegen den “Wohlfahrtsutilitarismus” 4 seiner Gegenwart. Seine anti-utilitaristische Theorie trägt folgende Grundzüge: In einem hypothetischen Ausgangszustand beschließen freie und gleiche Individuen moralische Prinzipien des menschlichen Handelns und Grundlagen der gesellschaftlichen Ordnung. Dabei ist die allgemeine Zustimmungsfähigkeit aller Beteiligten das fundamentale Gültigkeitskriterium dieses Vertrages. Das Individuum ist bei Rawls mit moralischer Autonomie ausgestattet, wodurch die gesetzgebende Autorität eines Gottes oder der Natur ersetzt wird. Dieses Individuum, so Rawls, wird nur solchen Regelungen zustimmen, auf die es sich mit allen anderen Individuen im Rahmen fairer Verhandlungen und fairer Verfahren einigen kann. Nur allgemein zustimmungsfähige Regeln und Prinzipien erhalten Verbindlichkeit.
1 Vgl. Koller, Peter, Sozialkontrakt, 1987, S. 11.
2 Vgl. Höffe, Otfried, Theorie Diskussion, 1977, S. 8.
3 Vgl. Kersting, Wolfgang, Einführung zu J. Rawls, 2004, S. 19-22.
4 Kersting, Wolfgang, Einführung zu J. Rawls, 2004, S. 20.
3
Kersting formuliert diese Voraussetzungen folgendermaßen: “Der
rechtfertigungstheoretische Prozeduralismus erhebt die allgemeine Zustimmungsfähigkeit in den Rang eines Kriteriums für die Zuteilung des Prädikats normativer Gültigkeit.“ 5
Rawls betont damit die klassischen bürgerlichen Freiheitsrechte und die Universalität von Recht und Moral. Mit seiner kontraktualistischen Vorgehensweise entwickelt er ein Konzept von Grundsätzen, dem alle Beteiligten zustimmen können müssen. Aus den Prinzipien individueller Freiheiten werden so letztlich auch Grundsätze entwickelt, die zu einer gerechten Verteilung materieller Güter führen. Der Grundsatz der Sozialstaatlichkeit bestimmt damit das Rechtsstaatsprinzip. Rawls verteidigt entschieden den wohlfahrtsstaatlichen Kapitalismus und dessen rechtliche und politische Institutionen. 6
2.2 Historische Einordnung
Der historische Hintergrund zur Entstehung der Theorie der Gerechtigkeit zeigt auf, welche persönliche Erfahrung und Motivation der Autor im Hinblick auf die Gerechtigkeit in der Gesellschaft hatte.
Die Jugendjahre von Rawls (geboren 1921) zeichnen sich durch die schwere weltwirtschaftliche Krise von 1929 aus, welche jedoch keinen großen Effekt auf die wohl situierte Lage seiner Familie ausübte. Die damalige gesellschaftliche Diskriminierung von Afroamerikanern und armen Bevölkerungsteilen führte mit dazu, dass Rawls die Ungerechtigkeiten der von Geburt aus schlechter gestellten durch die Theorie der Gerechtigkeit eliminieren wollte. 7
In den sechziger Jahren arbeitete Rawls bereits an seinem großen Werk als der Krieg in Vietnam (1964-1973) begann. Er bezog öffentlich Stellung zu diesem und erachtete den Krieg als moralisch unzulässig sowie ungerecht. Rawls stellte öffentlich die Frage, wie eine demokratische Gesellschaft einen Krieg befürworten kann, welcher mit hohem Mitteleinsatz und Ungerechtigkeit geführt wird.
Als Ursache, wie eine demokratische Gesellschaft den Krieg betreiben kann sieht Rawls die Finanzierung der Politik durch Firmen und große private Investoren, die seiner Meinung nach eigene Interessen mit der Vergabe von Geldern verfolgen z.B. zu dem Zeitpunkt die Rüstungsindustrie. In Hinblick auf die Frage wie eine Mobilisierung
5 Kersting, Wolfgang, Einführung zu J. Rawls, 2004, S. 26.
6 Vgl. Kersting, Wolfgang, Einführung zu J. Rawls, 2004, S. 26.
7 Vgl. Pogge, Thomas W., Rawls, 1994, S. 11-26.
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gegen den Krieg möglich ist sieht Rawls den Aufbau einer Kultur, welche das Begehren aus moralischen Beweggründen von Minderheiten berücksichtigt. 8
Ein weiterer gesellschaftshistorischer Aspekt in Amerika war der Kampf gegen den Rassismus durch Martin Luther King und seine Anhänger, die maßgeblich an der Gleichstellung der Afroamerikaner in Amerika beteiligt waren.
Innerhalb des Kontextes von Krieg, Diskriminierung und immer größer werdender finanzieller Ungleichheit entstand die Theorie der Gerechtigkeit, die einen Lösungsansatz dieser Probleme anbietet.
3 Begriffsbestimmungen
3.1 Der Gerechtigkeitsbegriff
Ganz allgemein betrachtet kann der Begriff der Gerechtigkeit einerseits, bezogen auf das Individuum als Tugend, d.h. als eine Eigenschaft des Menschen verstanden werden. Andererseits kann man Gerechtigkeit als abstrakte Idee oder Prinzip, als Beurteilungsmaßstab für Handlungen und soziale Regeln oder rechtliche Normen betrachten. Schon Plato stellte fest, dass die Gerechtigkeit als ein zentraler Begriff in der Philosophie gesehen werden muss, da nur mit ihr wichtige Fragen der sozialen Ordnung gestellt werden können. Für Plato standen dabei zwei Fragen im Vordergrund: Zum einen die Frage nach der Bestimmung der „vernünftigen Gleichheit“ von jedermann und zum anderen die Frage nach der gesetzlichen Allgemeinheit gerechter Regelungen. Plato hielt die Gerechtigkeit innerhalb der gesetzlichen Allgemeinheit für unproblematisch. Viel eher sah er die Problematik innerhalb der vernünftigen Gleichheit. Nach Platos Vorstellung wird die Gerechtigkeit und die Gleichheit innerhalb einer aristokratischen Herrschaftsform verwirklicht, wenn diese so beschaffen ist, dass jeder Bürger Rechte und Pflichten zugewiesen bekommt, die seinem Vermögen und seinem Stand angemessen sind. Diese platonische Sichtweise wurde von Aristoteles abgelöst, der die Seelensteil- und Standeshierarchie von Plato durch verschiedene Problembereiche ersetzte. Zentral für Aristoteles ist die alle Aspekte des menschlichen Handelns betreffende Gerechtigkeit, welche ihm zufolge darin besteht, dass Gesetze eingehalten werden. Das ist es, was bei Aristoteles dem Bürger in der Polis 9 die Glückseligkeit ermöglicht und sichert: Die besondere Gerechtigkeit hat die vernünftige
8 Vgl. Pogge, Thomas W., Rawls, 1994, S. 26 f.
9 Polis = Stadtstaat (altgriechisch).
Arbeit zitieren:
Dipl.-Kfm. Jan Otto, Eva-Maria Pfaff, 2006, John Rawls - Verteilungsgerechtigkeit - Eine Theorie der Gerechtigkeit, München, GRIN Verlag GmbH
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